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Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Fragen zur Selbstkontrolle<br />

1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie<br />

die Funktionen zu:<br />

a) Planung<br />

b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen<br />

c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen<br />

d) Kontrolle<br />

2. Wie unterscheiden sich externes <strong>und</strong> internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des<br />

betrieblichen Rechnungswesens zu:<br />

a) Finanzamt<br />

b) Geschäftsleitung<br />

c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten<br />

d) K<strong>und</strong>in b) Externe Adressaten<br />

e) Produktionsleitung<br />

f) Bank<br />

g) Potentielle Arbeitnehmerin<br />

1.3 Gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<br />

Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu<br />

führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage ist dies geregelt?<br />

Die handelsrechtliche <strong>Buchführung</strong>spflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch<br />

(HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen <strong>und</strong> in diesen seine<br />

Handelsgeschäfte <strong>und</strong> die Lage seines Unternehmens nach den Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger<br />

<strong>Buchführung</strong> ersichtlich zu machen. Die <strong>Buchführung</strong>spflicht ist also an die Kaufmannseigenschaft<br />

geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kaufmann<br />

ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe<br />

betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint.<br />

Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der<br />

einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition<br />

dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen.<br />

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befinden sich im<br />

Anhang<br />

Handelsrechtliche<br />

<strong>Buchführung</strong>spflicht<br />

Gilt für jeden<br />

Kaufmann<br />

Kaufmann<br />

Wer ein Handelsgewerbe<br />

betreibt<br />

Handelsgewerbe<br />

Gewerbebetrieb<br />

nach § 15(2) EStG<br />

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