Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Fragen zur Selbstkontrolle<br />
1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie<br />
die Funktionen zu:<br />
a) Planung<br />
b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen<br />
c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen<br />
d) Kontrolle<br />
2. Wie unterscheiden sich externes <strong>und</strong> internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des<br />
betrieblichen Rechnungswesens zu:<br />
a) Finanzamt<br />
b) Geschäftsleitung<br />
c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten<br />
d) K<strong>und</strong>in b) Externe Adressaten<br />
e) Produktionsleitung<br />
f) Bank<br />
g) Potentielle Arbeitnehmerin<br />
1.3 Gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<br />
Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu<br />
führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage ist dies geregelt?<br />
Die handelsrechtliche <strong>Buchführung</strong>spflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch<br />
(HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen <strong>und</strong> in diesen seine<br />
Handelsgeschäfte <strong>und</strong> die Lage seines Unternehmens nach den Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger<br />
<strong>Buchführung</strong> ersichtlich zu machen. Die <strong>Buchführung</strong>spflicht ist also an die Kaufmannseigenschaft<br />
geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kaufmann<br />
ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe<br />
betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint.<br />
Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der<br />
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition<br />
dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen.<br />
www.iubh-fernstudium.de<br />
?<br />
Prüfen Sie Ihren<br />
Wissensstand<br />
Musterlösungen<br />
befinden sich im<br />
Anhang<br />
Handelsrechtliche<br />
<strong>Buchführung</strong>spflicht<br />
Gilt für jeden<br />
Kaufmann<br />
Kaufmann<br />
Wer ein Handelsgewerbe<br />
betreibt<br />
Handelsgewerbe<br />
Gewerbebetrieb<br />
nach § 15(2) EStG<br />
21