Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH

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Lektion 1 Internes Rechnungswesen Richtet sich an interne Adressaten Externes Rechnungswesen Richtet sich an externe Adressaten 20 Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete differenziert. Internes Rechnungswesen Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Informationen, welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung und Kontrolle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich normiert. Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens zu unterstützen. Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind: • die Kosten- und Leistungsrechnung • die Investitions- und Finanzierungsrechnung • Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.) • Betriebsstatistiken All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz und ermöglichen eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung und Kontrolle. Um nichts anderes als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg, 2009a). Externes Rechnungswesen Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergrund steht hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während Aktionäre und Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Grundlage soll die Objektivität der dokumentierten Zahlen und ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen. Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert und liefert durch die systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgrundlagen für das externe und das interne Rechnungswesen. Übrigens: Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informationsbedürfnisse zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kunden, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10). www.iubh-fernstudium.de

Grundlagen der Buchführung Fragen zur Selbstkontrolle 1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie die Funktionen zu: a) Planung b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen d) Kontrolle 2. Wie unterscheiden sich externes und internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht? ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ 3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des betrieblichen Rechnungswesens zu: a) Finanzamt b) Geschäftsleitung c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten d) Kundin b) Externe Adressaten e) Produktionsleitung f) Bank g) Potentielle Arbeitnehmerin 1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Grundlage ist dies geregelt? Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch (HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführungspflicht ist also an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kaufmann ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint. Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen. www.iubh-fernstudium.de ? Prüfen Sie Ihren Wissensstand Musterlösungen befinden sich im Anhang Handelsrechtliche Buchführungspflicht Gilt für jeden Kaufmann Kaufmann Wer ein Handelsgewerbe betreibt Handelsgewerbe Gewerbebetrieb nach § 15(2) EStG 21

Lektion 1<br />

Internes<br />

Rechnungswesen<br />

Richtet sich an<br />

interne Adressaten<br />

Externes<br />

Rechnungswesen<br />

Richtet sich an<br />

externe Adressaten<br />

20<br />

Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt<br />

werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete<br />

differenziert.<br />

Internes Rechnungswesen<br />

Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Informationen,<br />

welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu<br />

treffen. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle nach<br />

betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich normiert.<br />

Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des<br />

Unternehmens zu unterstützen.<br />

Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:<br />

• die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung<br />

• die Investitions- <strong>und</strong> Finanzierungsrechnung<br />

• Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.)<br />

• Betriebsstatistiken<br />

All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz <strong>und</strong> ermöglichen eine zielorientierte<br />

Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung <strong>und</strong> Kontrolle. Um nichts anderes<br />

als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg,<br />

2009a).<br />

Externes Rechnungswesen<br />

Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergr<strong>und</strong> steht<br />

hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte<br />

gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während<br />

Aktionäre <strong>und</strong> Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe<br />

Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage soll die Objektivität der<br />

dokumentierten Zahlen <strong>und</strong> ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese<br />

Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.<br />

Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens<br />

eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert <strong>und</strong> liefert durch die systematische<br />

Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgr<strong>und</strong>lagen für das externe <strong>und</strong> das interne<br />

Rechnungswesen.<br />

Übrigens:<br />

Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />

Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informationsbedürfnisse<br />

zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei<br />

ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten <strong>und</strong> andere Gläubiger, K<strong>und</strong>en,<br />

Regierungen <strong>und</strong> ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach<br />

IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10).<br />

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