Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
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<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> I.<br />
<strong>Lehrbrief</strong>.<br />
Betriebswirtschaftslehre (B. A.)
Inhalt<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Internationale Hochschule Bad Honnef · Bonn<br />
International University of Applied Sciences<br />
Fernstudium<br />
Fernstudiengangsleiter: Herr Dr. Sommerfeldt<br />
Zenostr. 6<br />
83435 Bad Reichenhall<br />
info@iubh-fernstudium.de<br />
www.iubh-fernstudium.de<br />
© 2011 Internationale Hochschule Bad Honnef GmbH<br />
Dieser <strong>Lehrbrief</strong> ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.<br />
Dieser <strong>Lehrbrief</strong> darf in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Internationalen Hochschule Bad<br />
Honnef nicht reproduziert <strong>und</strong>/oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet<br />
werden.<br />
2<br />
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Wissenschaftliche Leitung<br />
Wissenschaftliche Leitung<br />
StB Prof. Dr. rer. pol. Michaela Seybold<br />
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Michaela Seybold leitet den Fachbereich Audit and Taxation an der <strong>IUBH</strong>.<br />
An der Internationalen Hochschule Bad Honnef ∙ Bonn unterrichtet sie<br />
seit März 2008 die Fächer Steuern <strong>und</strong> externes <strong>und</strong> internes Rechnungswesen.<br />
Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich Altersvorsorge, Vergütung,<br />
internationale Rechnungslegung <strong>und</strong> internationales Steuerrecht.<br />
Frau Seybold arbeitet seit 2003 als selbstständige Steuerberaterin in eigener<br />
Kanzlei; in Kooperation mit der HEUBECK AG in Köln-Marienburg<br />
ist sie darüber hinaus auf dem Gebiet der (betrieblichen) Altersversorgung<br />
tätig. Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl öffentliche <strong>und</strong> private<br />
Versorgungsreinrichtungen als auch international tätige Großunternehmen,<br />
mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen <strong>und</strong> Größen sowie Privatpersonen.<br />
Von 2000 bis 2003 war sie bei der Wirtschaftsprüfungs - <strong>und</strong> Steuerberatungsgesellschaft Falk & Co GmbH in<br />
Heidelberg in der steuerlichen Gr<strong>und</strong>satzabteilung tätig. Nach dem Studium war Frau Seybold wissenschaftliche<br />
Mitarbeiterin an der Universität Mannheim. Vor ihrer akademischen Ausbildung absolvierte sie eine Lehre<br />
als Bankkauffrau bei der Kreissparkasse Heilbronn.<br />
Michaela Seybold hat Betriebswirtschaftslehre <strong>und</strong> Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim <strong>und</strong> an<br />
der Portland State University, Oregon/USA mit den Abschlüssen Diplom-Kauffrau <strong>und</strong> Diplom-Handelslehrerin<br />
studiert. Im Jahre 2007 wurde sie an der Technischen Universität Darmstadt am volkswirtschaftlichen<br />
Lehrstuhl für Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftspolitik bei Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Thema Alterssicherung in<br />
der berufsständischen Versorgung promoviert.<br />
3
Inhalt<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> 1<br />
4<br />
Wissenschaftliche Leitung .......................................................................... 3<br />
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................ 4<br />
Einleitung<br />
<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> 1 9<br />
Wegweiser durch das Skript .......................................................................10<br />
Übergeordnete Lernziele ............................................................................12<br />
Weiterführende Literatur ...........................................................................13<br />
Lektion 1<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong> 15<br />
1.1 Begriffe <strong>und</strong> Ziele des Rechnungswesens ........................................16<br />
1.2 Adressaten <strong>und</strong> Teilgebiete des betrieblichen<br />
Rechnungswesens .............................................................................18<br />
1.3 Gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen ........................ 21<br />
1.4 Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Buchführung</strong><br />
<strong>und</strong> Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze .................................................. 26<br />
1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens ............................................. 31<br />
Lektion 2<br />
System der <strong>Buchführung</strong> 35<br />
2.1 Inventar <strong>und</strong> Inventur ........................................................................ 36<br />
2.2 Bilanz ................................................................................................. 39<br />
2.3 Bilanzveränderungen <strong>und</strong> Buchen auf Konten ..................................41<br />
2.4 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung .......................................................... 46<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
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Lektion 3<br />
Technik der doppelten <strong>Buchführung</strong> 51<br />
3.1 Buchen auf Bestandskonten ............................................................. 52<br />
3.2 Buchen auf Erfolgskonten ................................................................ 56<br />
3.3 Eigenkapital <strong>und</strong> Privatkonten .......................................................... 59<br />
3.4 Buchung von Geschäftsvorfällen ...................................................... 62<br />
Lektion 4<br />
Organisation der Buchhaltung 67<br />
4.1 Gr<strong>und</strong>-, Haupt- <strong>und</strong> Nebenbücher .................................................... 68<br />
4.2 Kontenplan <strong>und</strong> Kontenrahmen .........................................................69<br />
4.3 Belegorganisation <strong>und</strong> Einsatz der EDV ........................................... 71<br />
Lektion 5<br />
Umsatzsteuer 75<br />
5.1 System <strong>und</strong> Buchung der Umsatzsteuer ...........................................76<br />
5.2 Buchung der Vorsteuer ..................................................................... 78<br />
5.3 Abschluss der Umsatzsteuerkonten ................................................ 80<br />
Lektion 6<br />
Wareneingangsbuchhaltung 83<br />
6.1 Sachkonten beim Einkauf ................................................................. 84<br />
6.2 Lieferantenskonti, Rabatte <strong>und</strong> Boni ................................................ 88<br />
6.3 Kreditorenkonten .............................................................................. 91<br />
5
Inhalt<br />
6<br />
Lektion 7<br />
Warenausgangsbuchhaltung 93<br />
7.1 Sachkonten beim Verkauf ..................................................................94<br />
7.2 K<strong>und</strong>enskonti, Rabatte <strong>und</strong> Boni ...................................................... 95<br />
7.3 Debitorenkonten ................................................................................ 98<br />
Lektion 8<br />
Buchungen im Personalbereich 101<br />
8.1 Löhne <strong>und</strong> Gehälter..........................................................................102<br />
8.2 Lohnnebenkosten <strong>und</strong> Lohnabzüge .................................................104<br />
8.3 Vorschüsse <strong>und</strong> Sachbezüge ...........................................................107<br />
Lektion 9<br />
Buchungen im Anlagevermögen 109<br />
9.1 Anschaffung .....................................................................................110<br />
9.2 Abschreibungsursachen <strong>und</strong> -verfahren ........................................114<br />
9.3 Ermittlung <strong>und</strong> Buchung der Abschreibungen ................................121<br />
Lektion 10<br />
Sonstige Buchungen 125<br />
10.1 Darlehen <strong>und</strong> Zinsen ........................................................................126<br />
10.2 Steuern .............................................................................................128<br />
10.3 Anzahlungen ....................................................................................130<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
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Lektion 11<br />
Rechnungsabgrenzung 135<br />
11.1 Irrelevanz der Zahlungswirkung .....................................................136<br />
11.2 Aktive Rechnungsabgrenzung .........................................................139<br />
11.3 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................141<br />
Lektion 12<br />
Gr<strong>und</strong>lagen des Jahresabschlusses 145<br />
12.1 Bestandteile, Funktionen <strong>und</strong> gesetzliche Vorschriften .................146<br />
12.2 Bilanz ................................................................................................150<br />
12.3 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
(bzw. Gesamtergebnisrechnung) .....................................................155<br />
12.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />
<strong>und</strong> Kapitalflussrechnung ................................................................163<br />
12.5 Anhang <strong>und</strong> Lagebericht ..................................................................166<br />
Anhang 01<br />
Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle 171<br />
Anhang 02<br />
Literaturverzeichnis 209<br />
Anhang 03<br />
DATEV Kontenrahmen SKR03 + SKR04 211<br />
7
Einleitung<br />
<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> 1
Einleitung<br />
Wegweiser durch das Skript<br />
10<br />
Herzlich willkommen!<br />
Dieses Skript enthält den gesamten Lernstoff Ihres Kurses <strong>und</strong> bildet damit die inhaltliche<br />
Gr<strong>und</strong>lage Ihres Fernstudiums. Ergänzend zum Skript stehen Ihnen zahlreiche weitere Medien<br />
wie Podcasts, Vodcasts oder Web Based Trainings (WBT) zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie<br />
sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich<br />
den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen <strong>und</strong> dabei auf lerntypspezifische Anforderungen<br />
Rücksicht nehmen.<br />
Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus<br />
mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen<br />
Schwerpunkt. Auf diese Weise können Sie neuen Lernstoff schnell <strong>und</strong> effektiv zu Ihrem<br />
bereits vorhandenen Wissensgr<strong>und</strong>stock hinzufügen.<br />
Am Ende eines jeden Lernzyklus finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. Mit Hilfe der Selbstkontrolle<br />
können Sie eigenständig <strong>und</strong> ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte<br />
schon verinnerlicht haben. Die Lösungen zu den Fragen finden Sie im Anhang am Ende des<br />
Skripts. Alternativ können Sie zur Selbstkontrolle auch unsere Web Based Trainings (WBT)<br />
auf der Lernplattform CLIX nutzen.<br />
Wenn Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen in CLIX unter<br />
Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu<br />
Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, sobald Sie mindestens 80 %<br />
der Fragen richtig beantwortet haben.<br />
Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests so oft wiederholen, wie Sie<br />
wollen. Es gibt keinerlei Beschränkungen <strong>und</strong> die Ergebnisse der Wissenskontrolle haben keinen<br />
Einfluss auf Ihre Endnote. Sie können also ganz unverkrampft lernen, üben <strong>und</strong> Ihre<br />
Fortschritte elektronisch überprüfen.<br />
Haben Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert, gilt der Kurs als abgeschlossen.<br />
Sobald Sie alle Kurse eines Moduls abgeschlossen haben, können Sie sich für die<br />
Abschlussklausur anmelden.<br />
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Wegweiser durch das Skript<br />
Im Skript werden Sie immer wieder auf Icons stoßen, die auf zusätzliches Material hinweisen<br />
oder Ihnen die Orientierung erleichtern. Diese Icons umfassen:<br />
? Prüfen<br />
! Jetzt sind Sie gefordert.<br />
e<br />
CLIX<br />
Zu diesem Thema gibt es einen Podcast.<br />
Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.<br />
Zu diesem Thema gibt es einen Vodcast.<br />
Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.<br />
Sie Ihren Wissensstand!<br />
Hier finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle.<br />
Hier gilt es, eine Aufgabe zu lösen.<br />
Dieser Text ist auch als E-Book erhältlich.<br />
Für diese Lektion gibt es ein WBT.<br />
Sie finden es auf der Lernplattform CLIX.<br />
Sie haben die Lektion fertig bearbeitet.<br />
Nun ist es an der Zeit, auf der Lernplattform CLIX<br />
die Wissenskontrolle zu meistern <strong>und</strong> sich für die Klausur zu qualifizieren.<br />
Und jEtzt viEL ErfoLg Und SpASS BEim LErnEn!<br />
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11
Einleitung<br />
12<br />
Übergeordnete Lernziele<br />
Die <strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> bildet einen der Standardbausteine<br />
der betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Dieser Kurs bietet, in<br />
Verbindung mit dem vertiefenden Kurs <strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong><br />
II, eine solide Ausbildung auf dem Gebiet des externen Rechnungswesens.<br />
Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über das externe Rechnungswesen<br />
<strong>und</strong> lernen es vom internen Rechnungswesen abzugrenzen.<br />
Zudem erlernen sie die Gr<strong>und</strong>lagen der doppelten <strong>Buchführung</strong>, erhalten<br />
einen Überblick über <strong>Bilanzierung</strong>sgr<strong>und</strong>sätze, die Erfassung von<br />
Geschäftsvorfällen <strong>und</strong> die Aufstellung von Finanzberichten. Der Kurs<br />
orientiert sich an nationalen <strong>und</strong> internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
(IFRS).<br />
Zudem erlernen Sie die f<strong>und</strong>amentalen Gr<strong>und</strong>lagen der externen Rechnungslegung. Nach erfolgreicher Teilnahme<br />
kennen Sie die einschlägigen Fachbegriffe auf dem Gebiet der <strong>Bilanzierung</strong> <strong>und</strong> können die Rechnungslegung<br />
von Unternehmen in den nationalen <strong>und</strong> internationalen Regelungskomplex einordnen. Sie sind in der<br />
Lage, die Elemente der Rechnungslegung in der Buchhaltungspraxis zu identifizieren <strong>und</strong> können Geschäftsvorfälle<br />
selbstständig unter Anwendung der Methoden der doppelten <strong>Buchführung</strong> erfassen. Sie kennen die<br />
Bestandteile des Jahresabschlusses, insbesondere der Bilanz, der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />
<strong>und</strong> der Kapitalflussrechnung. Sie sind in der Lage, selbst Jahresabschlüsse zu erstellen.<br />
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Weiterführende Literatur<br />
Weiterführende Literatur<br />
Falls Sie tiefer einsteigen wollen, empfehlen wir die folgende Fachliteratur:<br />
Buchholz, R. (2011): Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS <strong>und</strong> HGB mit<br />
Aufgaben <strong>und</strong> Lösungen. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin 2011.ISBN 978-3-503-13043-6<br />
Coenenberg, A.G., Haller, A., Schultze, W. (2009): Jahresabschluss <strong>und</strong> Jahresabschlussanalyse – Aufgaben <strong>und</strong><br />
Lösungen. 21., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708<br />
Federmann, R. (2010): <strong>Bilanzierung</strong> nach Handelsrecht, Steuerrecht <strong>und</strong> IAS/IFRS – Gemeinsamkeiten, Unterschiede<br />
<strong>und</strong> Abhängigkeiten. 12. vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 2010. ISBN 978-3503093656<br />
Kirsch, H. (2010): Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 7. vollständig überarbeitete<br />
Auflage, Herne 2010. ISBN 978-3482520471<br />
Kirsch, H. (2010): Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS. 4. vollständig überarbeitete Auflage,<br />
Herne 2010. ISBN 978-3482549649<br />
Meyer, C. (2011): <strong>Bilanzierung</strong> nach Handels- <strong>und</strong> Steuerrecht – unter Einschluss der Konzernrechnungslegung<br />
<strong>und</strong> der internationalen Rechnungslegung. 22. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2011. ISBN 978-<br />
3482605024<br />
Scherrer, G. (2011): Rechnungslegung nach neuem HGB – eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlreichen<br />
Beispielen. 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2011. ISBN 978-3800637874<br />
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13
Lektion 1<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
LErnziELE<br />
Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen ...<br />
… welchen betriebswirtschaftlichen Hintergr<strong>und</strong> die Buchhaltung hat.<br />
… welche Teilgebiete der Buchhaltung es gibt.<br />
… welche Adressaten die Buchhaltung hat.<br />
… welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind.<br />
… welche Gr<strong>und</strong>sätze für die ordnungsgemäße <strong>Buchführung</strong> gelten.<br />
Für diese Lektion finden Sie<br />
ein Web Based Training<br />
auf der Lernplattform CLIX
Lektion 1<br />
1. Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Aus der Praxis<br />
Leistung<br />
Ergebnis eines<br />
betrieblichen<br />
Erzeugungsprozesses<br />
Ertrag<br />
Einnahmen, die<br />
einer betrieblichen<br />
Periode<br />
zugerechnet<br />
werden<br />
Aufwendungen<br />
Ausgaben, die<br />
einer betrieblichen<br />
Periode<br />
zugerechnet<br />
werden<br />
Rechnungswesen<br />
Verfahren zur<br />
Gewinnung <strong>und</strong><br />
Aufbereitung von<br />
Daten<br />
Buchhaltung<br />
Erfasst Geschäftsvorfälle<br />
Geschäftsvorfall<br />
Vorgang aufgr<strong>und</strong><br />
unternehmerischen<br />
Handelns<br />
Liquidität<br />
Ausstattung an<br />
verfügbaren<br />
Zahlungsmitteln<br />
16<br />
Herr Schubert war bisher als EDV-Berater angestellt <strong>und</strong> möchte sich jetzt als IT-Händler<br />
selbstständig machen. Zu diesem Zweck hat er bereits 40.000 € angespart, von denen er sich<br />
Büromöbel <strong>und</strong> eine IT-Ausstattung anschaffen will. Zudem muss er Miete für sein Büro<br />
bezahlen. Natürlich möchte er auch gerne wissen, ob ihm sein neugegründetes Unternehmen<br />
Gewinne oder Verluste einbringt. Herr Schubert hat folgende Fragen:<br />
• Muss er als Einzelunternehmer Bücher führen? Welche gesetzlichen Vorschriften muss er<br />
dabei beachten?<br />
• Wie kann er den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit messen?<br />
• Ist <strong>Buchführung</strong> nur „Formalkram“ oder bringt ihm ein aussagekräftiges Rechnungswesen<br />
konkrete Vorteile?<br />
1.1 Begriffe <strong>und</strong> Ziele des Rechnungswesens<br />
Herr Schubert wird als angehender IT-Händler zunächst diverse Leistungen <strong>und</strong> Gegenstände<br />
auf dem Beschaffungsmarkt einkaufen (Möbel, IT-Ausstattung, Büroräume), die er für die<br />
Erbringung seiner Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen auf dem Absatzmarkt (PC-Bedarf, EDV-Beratung)<br />
benötigt. Mittels seiner Verkäufe möchte er Einnahmen bzw. Erträge generieren. Seine<br />
Einkäufe führen hingegen zu Ausgaben bzw. Aufwendungen. Er möchte gerne einen möglichst<br />
hohen Gewinn erzielen. Um diesen zu ermitteln, benötigt er allerdings einige Informationsinstrumente.<br />
Hier greift er auf das Rechnungswesen zurück.<br />
Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur<br />
zahlenmäßigen Abbildung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des<br />
realen Betriebsgeschehens darstellen.<br />
Das Rechnungswesen ist dabei keinesfalls identisch mit der Buchhaltung, welche nur ein Teilbereich<br />
des Rechnungswesens ist. Das Rechnungswesen beinhaltet alle Rechenwerke in einem<br />
Unternehmen, die betriebliche Prozesse <strong>und</strong> Abläufe zahlenmäßig erfassen, auswerten, steuern<br />
<strong>und</strong> überwachen. Die Buchhaltung hat innerhalb des Rechnungswesens lediglich die Aufgabe<br />
Geschäftsvorfälle zu erfassen <strong>und</strong> die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise<br />
schafft sie die Gr<strong>und</strong>lage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des<br />
Rechnungswesens (Wörner, 2003 / Coenenberg, 2009a).<br />
Rechnungswesen <strong>und</strong> Buchhaltung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern<br />
zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Das Rechnungswesen<br />
ist heute für die unternehmerischen Entscheidungsträger ein unverzichtbares Instrument<br />
der Unternehmenssteuerung. So benötigen Unternehmer wie Herr Schubert stets<br />
zeitnahe <strong>und</strong> aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem müssen<br />
sie immer über die Ertrags- <strong>und</strong> Liquiditätslage ihres Unternehmens Bescheid wissen, damit<br />
sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können.<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Folgende Ziele des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg, 2009a):<br />
• Dokumentationsfunktion:<br />
Alle im Unternehmen auftretenden finanz- <strong>und</strong> leistungswirtschaftlichen Sachverhalte<br />
werden systematisch erfasst <strong>und</strong> dokumentiert. Damit wird eine Informationsgr<strong>und</strong>lage<br />
geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des Unternehmens eingeschätzt<br />
wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das<br />
bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe<br />
von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängiger Vergütungen oder Steuern<br />
ermittelt wird.<br />
• Planungsfunktion:<br />
Betriebswirtschaftlich f<strong>und</strong>ierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung.<br />
Hierfür braucht man aussagekräftiges Zahlenmaterial. Das Rechnungswesen liefert die<br />
Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen <strong>und</strong> damit die Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Planung bilden.<br />
• Kontrollfunktion:<br />
Eine Planung ohne nachträgliche Kontrolle ist sinnlos. Aus diesem Gr<strong>und</strong> prüft das<br />
Rechnungswesen, ob die mittels der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht<br />
wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung<br />
einen Soll-Ist-Vergleich durch <strong>und</strong> leitet gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ein.<br />
Übrigens:<br />
Für kapitalmarktorientierte Konzerne gibt es internationale Gr<strong>und</strong>sätze für die Rechnungslegung,<br />
die sogenannten „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Im Rahmen<br />
dieser Gr<strong>und</strong>sätze werden die Ziele der Rechnungslegung im International Accounting Standard<br />
(IAS1) erläutert. Das Ziel dieser Standards besteht darin, entscheidungsnützliche Informationen<br />
(decisions usefulness) über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen<br />
(F.12; IAS 1.9).<br />
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Dokumentationsfunktion<br />
Das Rechnungswesen<br />
erfasst <strong>und</strong><br />
dokumentiert die<br />
wirtschaftliche<br />
Lage des Unternehmens<br />
Planungsfunktion<br />
Das Rechnungswesen<br />
ermittelt<br />
Daten für die<br />
Planung<br />
Kontrollfunktion<br />
Das Rechnungswesen<br />
prüft, ob<br />
die geplanten Ziele<br />
erreicht wurden<br />
17
Lektion 1<br />
?<br />
Prüfen Sie Ihren<br />
Wissensstand<br />
Musterlösungen<br />
befinden sich im<br />
Anhang<br />
18<br />
Fragen zur Selbstkontrolle<br />
Herrn Schubert, dem angehenden IT-Händler aus dem Eingangsfall, sollten Sie damit die<br />
folgenden gr<strong>und</strong>legenden Fragen beantworten können:<br />
1. Wie ist das betriebliche Rechnungswesen definiert?<br />
Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur ______________________<br />
____________________________. Es soll also ein ____________________________<br />
des realen _____________________ darstellen.<br />
2. Welchen Stellenwert hat die Buchhaltung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens?<br />
Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.<br />
Die Buchhaltung ...<br />
o ... ist das gleiche wie Rechnungswesen.<br />
o ... ist das zentrale Element für weitergehende Auswertungen.<br />
o ... erfasst Geschäftsvorfälle.<br />
o ... bereitet die erfassten Zahlenwerte auf.<br />
o ... schafft Gr<strong>und</strong>lage für weitergehende Auswertung.<br />
3. Das Rechnungswesen ist kein „lästiges Anhängsel“, sondern ein zentraler Baustein einer<br />
sachgerechten Unternehmensführung. Welche Funktionen hat das Rechnungswesen?<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
1.2 Adressaten <strong>und</strong> Teilgebiete des betrieblichen<br />
Rechnungswesens<br />
Das Rechnungswesen dient also der Dokumentation, Planung <strong>und</strong> Kontrolle. Aber wer interessiert<br />
sich für die Informationen aus dem Rechnungswesen? Wer genau ist Adressat des<br />
betrieblichen Rechnungswesens?<br />
In unserem Eingangsbeispiel ist der zentrale Adressat des Rechnungswesens zunächst einmal<br />
der Eigentümer <strong>und</strong> Geschäftsleiter Herr Schubert. Während in unserem Beispiel Eigentümer<br />
<strong>und</strong> Geschäftsleiter aufgr<strong>und</strong> der Kleinheit des Unternehmens zusammenfallen, ist die Eigentümerschaft<br />
in vielen größeren Unternehmen von der Geschäftsführung getrennt. Das bedeutet<br />
in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer<br />
Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer führen.<br />
Die Geschäftsleitung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat überwacht.<br />
All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion aus-<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
üben zu können. In größeren Unternehmen benötigen zudem Bereichs- <strong>und</strong> Abteilungsleiter<br />
f<strong>und</strong>ierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all<br />
diesen Fällen spricht man von internen Adressaten des Rechnungswesens (Coenenberg,<br />
2009a).<br />
Aber auch außerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Stellen, die sich für Daten aus dem<br />
Betrieb interessieren. Man spricht hier von externen Adressaten des Rechnungswesens. So<br />
interessiert sich zum Beispiel das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung<br />
erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben, möchten<br />
gerne wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach<br />
Daten aus dem Rechnungswesen. Nur wenn diese Daten vorliegen, können (auch potenzielle)<br />
Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anlagemöglichkeiten<br />
realistisch einschätzen <strong>und</strong> auf dieser Basis die bestmöglichen Entscheidungen<br />
treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (zum Beispiel Banken, die<br />
dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.<br />
Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (=Anspruchsberechtigte)<br />
des Unternehmens relevant ist, da auch K<strong>und</strong>en, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitnehmer<br />
<strong>und</strong> Konkurrenzunternehmen sich für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen<br />
stammen. So werden K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten sich über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens<br />
informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber diesem<br />
Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind hingegen an einem sicheren Arbeitsplatz bei<br />
einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage <strong>und</strong><br />
die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren.<br />
Interne Adressaten Externe Adressaten<br />
Geschäftsführung bzw. Unternehmer Eigenkapitalgeber (Eigentümer)<br />
Abteilungsleitung, Bereichsleitung,<br />
sonstige Entscheidungsträger<br />
Überwachungsorgane<br />
wie Aufsichtsrat <strong>und</strong> Beirat<br />
Interne <strong>und</strong> Externe Adressaten<br />
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Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)<br />
Staat (Besteuerung),<br />
Aufsichtsbehörden<br />
Sonstige Stakeholder<br />
wie Mitarbeiter, K<strong>und</strong>en, Lieferanten,<br />
Konkurrenzunternehmen<br />
Interne<br />
Adressaten des<br />
Rechnungswesens<br />
sind innerhalb des<br />
Unternehmens<br />
Externe<br />
Adressaten des<br />
Rechnungswesens<br />
sind außerhalb des<br />
Unternehmens<br />
Stakeholder<br />
Anspruchsberechtigte<br />
19
Lektion 1<br />
Internes<br />
Rechnungswesen<br />
Richtet sich an<br />
interne Adressaten<br />
Externes<br />
Rechnungswesen<br />
Richtet sich an<br />
externe Adressaten<br />
20<br />
Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt<br />
werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete<br />
differenziert.<br />
Internes Rechnungswesen<br />
Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Informationen,<br />
welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu<br />
treffen. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle nach<br />
betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich normiert.<br />
Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des<br />
Unternehmens zu unterstützen.<br />
Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:<br />
• die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung<br />
• die Investitions- <strong>und</strong> Finanzierungsrechnung<br />
• Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.)<br />
• Betriebsstatistiken<br />
All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz <strong>und</strong> ermöglichen eine zielorientierte<br />
Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung <strong>und</strong> Kontrolle. Um nichts anderes<br />
als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg,<br />
2009a).<br />
Externes Rechnungswesen<br />
Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergr<strong>und</strong> steht<br />
hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte<br />
gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während<br />
Aktionäre <strong>und</strong> Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe<br />
Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage soll die Objektivität der<br />
dokumentierten Zahlen <strong>und</strong> ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese<br />
Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.<br />
Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens<br />
eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert <strong>und</strong> liefert durch die systematische<br />
Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgr<strong>und</strong>lagen für das externe <strong>und</strong> das interne<br />
Rechnungswesen.<br />
Übrigens:<br />
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />
Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informationsbedürfnisse<br />
zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei<br />
ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten <strong>und</strong> andere Gläubiger, K<strong>und</strong>en,<br />
Regierungen <strong>und</strong> ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach<br />
IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10).<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Fragen zur Selbstkontrolle<br />
1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie<br />
die Funktionen zu:<br />
a) Planung<br />
b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen<br />
c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen<br />
d) Kontrolle<br />
2. Wie unterscheiden sich externes <strong>und</strong> internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des<br />
betrieblichen Rechnungswesens zu:<br />
a) Finanzamt<br />
b) Geschäftsleitung<br />
c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten<br />
d) K<strong>und</strong>in b) Externe Adressaten<br />
e) Produktionsleitung<br />
f) Bank<br />
g) Potentielle Arbeitnehmerin<br />
1.3 Gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<br />
Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu<br />
führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage ist dies geregelt?<br />
Die handelsrechtliche <strong>Buchführung</strong>spflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch<br />
(HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen <strong>und</strong> in diesen seine<br />
Handelsgeschäfte <strong>und</strong> die Lage seines Unternehmens nach den Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger<br />
<strong>Buchführung</strong> ersichtlich zu machen. Die <strong>Buchführung</strong>spflicht ist also an die Kaufmannseigenschaft<br />
geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kaufmann<br />
ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe<br />
betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint.<br />
Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der<br />
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition<br />
dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen.<br />
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Anhang<br />
Handelsrechtliche<br />
<strong>Buchführung</strong>spflicht<br />
Gilt für jeden<br />
Kaufmann<br />
Kaufmann<br />
Wer ein Handelsgewerbe<br />
betreibt<br />
Handelsgewerbe<br />
Gewerbebetrieb<br />
nach § 15(2) EStG<br />
21
Lektion 1<br />
Kleingewerbe<br />
Kein Kaufmann,<br />
weil kein Gewerbebetrieb<br />
nach § 15<br />
(2) EStG<br />
Formkaufmann<br />
Kapitalgesellschaften<br />
<strong>und</strong><br />
Genossenschaften<br />
22<br />
Erforderlich sind:<br />
• Selbstständigkeit (keine Arbeitnehmertätigkeit)<br />
• Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)<br />
• Gewinnerzielungsabsicht<br />
• Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />
• Keine Ausübung von Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (§ 13 EStG)<br />
• Keine Ausübung eines freien Berufs <strong>und</strong> keine andere selbständige Tätigkeit nach<br />
§ 18 EStG (z. B. kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)<br />
Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein<br />
Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist<br />
kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer<br />
freiwilligen Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB).<br />
Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- <strong>und</strong> Forstwirte in § 3 (2) HGB.<br />
Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich nicht (mehr) darauf berufen, ein<br />
Kleingewerbetreibender <strong>und</strong> damit kein Kaufmann zu sein. § 5 HGB regelt den Rechtsschein<br />
durch Eintragung (sog. Scheinkaufmann). Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister eingetragen<br />
ist, ist automatisch buchführungspflichtig.<br />
Kapitalgesellschaften <strong>und</strong> eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer<br />
Größe aufgr<strong>und</strong> ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Formkaufmann<br />
nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig. In der Übersicht<br />
ergibt sich damit folgende Verknüpfung zwischen Kaufmannsbegriff <strong>und</strong> <strong>Buchführung</strong>spflicht<br />
(Coenenberg, 2009a):<br />
<strong>Buchführung</strong>spflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB<br />
Istkaufmann<br />
(§ 1 HGB)<br />
Kaufmann kraft<br />
Gewerbebetrieb<br />
In kaufmännischer<br />
Weise eingerichteter<br />
Geschäftsbetrieb<br />
<strong>Buchführung</strong>spflicht für Kaufmann<br />
nach § 238 (1) HGB<br />
Kannkaufmann<br />
(§§ 2 <strong>und</strong> 3 HGB)<br />
Kaufmann kraft<br />
Eintragung<br />
Kleingewerbe oder<br />
Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft<br />
Formkaufmann<br />
(§ 6 HGB)<br />
Kaufmann kraft<br />
Rechtsform<br />
Kapitalgesellschaften<br />
oder<br />
Genossenschaften<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Herr Schubert aus dem Eingangsfall wird als Einzelunternehmer tätig sein. Die Kaufmannseigenschaft<br />
hängt bei ihm davon ab, ob er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten<br />
Geschäftsbetrieb benötigt. Herr Schubert mietet Räume an, will schon bald Umsätze in erheblichem<br />
Umfang erzielen <strong>und</strong> Mitarbeiter einstellen. Man kann ihm also unterstellen, dass er<br />
einer kaufmännischen Organisation bedarf <strong>und</strong> damit Istkaufmann im Sinne des § 1 HGB ist.<br />
Aber: Nicht alle Kaufleute sind zur <strong>Buchführung</strong> verpflichtet.<br />
Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute wie Herr Schubert, die an den Abschlussstichtagen<br />
von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse <strong>und</strong><br />
50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der <strong>Buchführung</strong> befreit. In diesem Fall muss nach<br />
§ 242 (4) HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden.<br />
Im Falle einer Neugründung wie bei Herrn Schubert kann nicht auf die beiden zurückliegenden<br />
Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten<br />
Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz <strong>und</strong><br />
Jahresüberschuss nicht überschritten werden.<br />
Wenn Herr Schubert im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 € <strong>und</strong> einen<br />
Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt, besteht für ihn keine <strong>Buchführung</strong>spflicht. Statt der<br />
handelsrechtlichen <strong>Buchführung</strong> könnte er in diesem Fall eine Einnahmenüberschussrechnung<br />
nach § 4 (3) EStG erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere,<br />
dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinnermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt<br />
sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zusammengefasst gilt für<br />
„kleine“ Einzelkaufleute (Buchholz, 2010):<br />
Wahlrecht nach § 241a HGB für Einzelunternehmen<br />
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Umsatzerlöse < 500.000 € <strong>und</strong> Jahresüberschuss < 50.000 €<br />
an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen<br />
Freiwillig handelsrechtliche<br />
<strong>Buchführung</strong><br />
Ermittlung von Gewinn<br />
<strong>und</strong> Vermögen<br />
Wahlrecht<br />
Einnahmenüberschussrechnung<br />
Gegenüberstellung von<br />
Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />
Durch ihr inzwischen erworbenes Wissen haben Sie Herrn Schubert in einem längeren<br />
Gespräch davon überzeugt, dass Buchhaltung nicht nur ein lästiges Übel, sondern ein wichtiges<br />
Informationsinstrument für die Unternehmenssteuerung ist. Insofern wird er – unabhängig<br />
von der evtl. Befreiungsmöglichkeit nach § 241a HGB – freiwillig Bücher führen.<br />
Befreiungsmöglichkeit<br />
Gilt für Kaufleute,<br />
deren Umsatz <strong>und</strong><br />
Jahresüberschuss<br />
unter Höchstgrenze<br />
bleibe<br />
23
Lektion 1<br />
Keine <strong>Buchführung</strong>spflicht<br />
Haben Freiberufler<br />
wie Ärzte, Rechtsanwälte<br />
oder<br />
Steuerberater<br />
Jahresabschluss<br />
bei Kaufleute<br />
Bilanz <strong>und</strong> Gewinn-<br />
<strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
Jahresabschluss<br />
bei Kapitalgesellschaften<br />
Bilanz, Gewinn-<br />
<strong>und</strong> Verlustrechnung,<br />
Anhang<br />
<strong>und</strong> Lagebericht<br />
24<br />
Herr Schubert ist sich zudem sicher, dass sein Umsatz <strong>und</strong> sein Gewinn relativ schnell nach<br />
Gründung über den relevanten Befreiungsgrenzen liegen werden. In diesem Fall würde er die<br />
Wahlfreiheit ohnehin verlieren <strong>und</strong> müsste Bücher führen.<br />
Nun ergibt sich für Herrn Schubert eine neue Frage: Was ist hinsichtlich der <strong>Buchführung</strong> für<br />
steuerliche Zwecke zu beachten?<br />
Die <strong>Buchführung</strong>s- <strong>und</strong> Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgabenordnung<br />
(AO) geregelt, <strong>und</strong> zwar in §§ 140 <strong>und</strong> § 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen<br />
(insbesondere HGB) zur <strong>Buchführung</strong> verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für<br />
steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen <strong>Buchführung</strong>spflichten<br />
für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende <strong>und</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirte, bei<br />
denen sich eine steuerliche <strong>Buchführung</strong>spflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genannten<br />
Grenzen ergibt. Keine <strong>Buchführung</strong>spflicht besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte<br />
oder Steuerberater.<br />
Damit haben wir die zentralen gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen der handelsrechtlichen<br />
<strong>Buchführung</strong> besprochen. Einige Fragen sind dennoch noch offen: Welche<br />
gesetzlichen Regelungen bestehen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB? Welche<br />
Unternehmen müssen Abschlüsse nach internationalen Normen, also nach den sogenannten<br />
„International Financial Reporting Standards (IFRS)“ erstellen? Diese Fragen werden zu<br />
einem späteren Zeitpunkt in der Lektion 12 „Gr<strong>und</strong>lagen des Jahresabschlusses“ detailliert<br />
erörtert.<br />
Hingewiesen sei an dieser Stelle lediglich auf die zentrale gesetzliche Vorschrift des § 242 (1)<br />
- (3) HGB. Hier ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz <strong>und</strong> eine Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese dann den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften<br />
ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss<br />
um einen Anhang erweitert werden <strong>und</strong> ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine<br />
Kapitalgesellschaften gemäß § 264 (1) 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts<br />
befreit sind).<br />
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />
Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Bestandteile des Jahresabschlusses in IAS 1<br />
genannt (IAS 1.10):<br />
• Bilanz (liefert Informationen über Vermögens- <strong>und</strong> Finanzlage)<br />
• Gesamtergebnisrechnung (liefert Informationen über Ertragslage <strong>und</strong> Erfolgsquellen)<br />
• Kapitalflussrechnung (liefert Informationen über die Finanzlage <strong>und</strong> deren Veränderung)<br />
• Eigenkapitalveränderungsrechnung (stellt die Veränderungen des Eigenkapitals dar)<br />
• Anhang (beinhaltet umfassende ergänzende Informationen unter anderem zu <strong>Bilanzierung</strong>smethoden<br />
sowie zu einzelnen Jahresabschlusspositionen)<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Nach dem International Financial Reporting Standard 8 (IFRS 8) ist bei kapitalmarktorientierten<br />
Unternehmen ergänzend eine Segmentberichterstattung zu erstellen. Diese liefert<br />
zusätzliche Informationen zur Vermögens- <strong>und</strong> Ertragslage einzelner Geschäftssegmente, was<br />
zu einer erhöhten Transparenz insbesondere bei Unternehmen, die in unterschiedlichen Branchen<br />
<strong>und</strong> Regionen tätig sind, führt.<br />
Fragen zur Selbstkontrolle<br />
1. Unter welchen Voraussetzungen ist IT-Händler Herr Schubert als Einzelunternehmer<br />
buchführungspflichtig?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jeder __________________ buchführungspflichtig. ______________<br />
im Sinne des Gesetzes ist, wer über einen in __________________________________<br />
__________ Geschäftsbetrieb verfügt.<br />
2. Welche Kriterien gibt das Gesetz zur Definition eines solchen Gewerbebetriebs vor?<br />
o Eingerichtete Geschäftsräume<br />
o Selbstständigkeit<br />
o Nachhaltigkeit<br />
o Gesetzliche Zulassung<br />
o Gewinnerzielungsabsicht<br />
o Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />
o Kein Land- <strong>und</strong> Forstwirt<br />
o Eigenkapital in Höhe von mindestens 10.000 €<br />
o Keine Ausübung eines freien Berufs<br />
3. An welche Voraussetzungen sind die Befreiungsmöglichkeiten von der <strong>Buchführung</strong>spflicht<br />
geknüpft?<br />
Ein Kaufmann ist von der <strong>Buchführung</strong>spflicht befreit, wenn er ein ________________<br />
ist. Das ist dann der Fall, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen<br />
die Umsätze unter ___________ Euro <strong>und</strong> der Gewinn unter _____________ Euro<br />
bleiben.<br />
4. Herr Schubert hat sich mit einem kleinen IT-Handel selbstständig gemacht. Aus welchen<br />
Bestandteilen besteht der von ihm aufzustellende Jahresabschluss?<br />
o Bilanz<br />
o Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
o Anhang<br />
o Lagebericht<br />
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25
Lektion 1<br />
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Gr<strong>und</strong>sätze<br />
ordnungsmäßiger<br />
<strong>Buchführung</strong><br />
Regeln die Art<br />
<strong>und</strong> Weise der<br />
<strong>Buchführung</strong><br />
26<br />
5. Wie wären <strong>Buchführung</strong>spflicht <strong>und</strong> Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses zu<br />
beurteilen, wenn Herr Schubert eine GmbH gründen würde, mittels derer er seinen<br />
IT-Handel betreibt?<br />
Bitte entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:<br />
Für eine GmbH gelten hinsichtlich der <strong>Buchführung</strong>spficht die gleichen Regeln<br />
wie für Kaufleute.<br />
o Richtig<br />
o Falsch<br />
Eine GmbH ist dann von der <strong>Buchführung</strong>spflicht befreit, wenn ihr Umsatz an fünf aufeinanderfolgenden<br />
Abschlussstichtagen unter 1.000.000 Euro bleibt.<br />
o Richtig<br />
o Falsch<br />
Eine GmbH ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Rechtsform immer zur <strong>Buchführung</strong> verpflichtet.<br />
o Richtig<br />
o Falsch<br />
1.4 Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Buchführung</strong><br />
<strong>und</strong> Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Nach § 238 (1) HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger <strong>Buchführung</strong>. Diese sogenannten GoB sind ein unbestimmter<br />
Rechtsbegriff <strong>und</strong> müssen konkretisiert werden. Bei der Rechtsanwendung gilt, dass die gesetzlichen<br />
Vorschriften vorrangig vor den GoB anzuwenden sind.<br />
Die GoB werden aus drei Quellen gebildet (Wörner, 2003):<br />
• Gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238ff.)<br />
• Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit)<br />
• Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr übliche Vorgehensweisen)<br />
Ordnungsmäßig ist eine <strong>Buchführung</strong> dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb<br />
angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle <strong>und</strong> über die Lage des<br />
Unternehmens vermitteln kann (§ 238 (1) 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 (2)<br />
HGB sowohl materielle (die <strong>Buchführung</strong> muss vollständig <strong>und</strong> richtig sein) als auch formelle<br />
(die <strong>Buchführung</strong> muss zeitgerecht <strong>und</strong> geordnet sein) Aspekte.<br />
Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche<br />
Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten<br />
bestehen.<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Die GoB lassen sich in die Teilbereiche<br />
• Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Inventur<br />
• Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Dokumentation <strong>und</strong><br />
• Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong><br />
differenzieren, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden (Quick, 2009).<br />
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gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger inventur:<br />
Dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögensgegenstände<br />
<strong>und</strong> Schulden<br />
Vollständigkeit Richtigkeit <strong>und</strong><br />
Willkürfreiheit<br />
Vollständige Aufnahme<br />
aller Vermögensgegenstände<br />
<strong>und</strong> Schulden<br />
Fehlerfreie <strong>und</strong><br />
willkürfreie Feststellung<br />
von Mengen<br />
<strong>und</strong> Werten<br />
Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Inventur<br />
Nachprüfbarkeit<br />
<strong>und</strong> Dokumentation<br />
Klare Aufzeichnungen,<br />
die Überprüfung<br />
ermöglichen<br />
gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger dokumentation:<br />
Dienen zur Sicherung der Aufzeichnung<br />
aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle<br />
Einzelerfassung <strong>und</strong><br />
Einzelbewertung<br />
Vermögensgegenstände<br />
<strong>und</strong> Schulden<br />
einzeln erfassen<br />
<strong>und</strong> bewerten<br />
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3<br />
HGB)<br />
Materielle Gr<strong>und</strong>sätze Formelle Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Vollständigkeit Richtigkeit Begründetheit Klarheit Sicherheit<br />
<strong>Buchführung</strong><br />
muss alle<br />
Geschäftsvorfälle<br />
enthalten<br />
Keine Manipulationen<br />
z. B. durch<br />
Verbuchung<br />
unwahrer<br />
Tatsachen<br />
Beleg als<br />
Gr<strong>und</strong>lage für<br />
Buchung<br />
(zur Beweissicherung)<br />
Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Dokumentation<br />
Klare <strong>und</strong><br />
übersichtliche<br />
<strong>Buchführung</strong>,<br />
z. B. Nummerierung<br />
von<br />
Unterlagen,<br />
Verweise,<br />
sachgerechte<br />
Kontierung<br />
Aufzeichnungen<br />
erleichtern<br />
sicheren<br />
Einblick in<br />
<strong>Buchführung</strong>,<br />
entsprechen<br />
den Buchungen<br />
27
Lektion 1<br />
28<br />
gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong>:<br />
Anforderungen an die <strong>Buchführung</strong><br />
Allgemeine Anforderungen Besondere Anforderungen<br />
• Überblickbarkeit<br />
(§ 238 (1) HGB)<br />
• Nachvollziehbarkeit<br />
(§ 238 (1) HGB)<br />
Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong><br />
• Lebende Sprache<br />
<strong>und</strong> eindeutige Abkürzungen<br />
(§ 239 (1) HGB)<br />
• Vollständige, richtige, zeitgerechte <strong>und</strong><br />
geordnete Verbuchung<br />
(§ 239 (2) HGB)<br />
• Unveränderlichkeit<br />
(§ 239 (3) HGB)<br />
• Zulässigkeit alternativer<br />
<strong>Buchführung</strong>sformen<br />
(§ 239 (4) HGB)<br />
Inwiefern sind die GoB gesetzlich im HGB verankert? Welche Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger<br />
<strong>Buchführung</strong> sind bei Ansatz <strong>und</strong> Bewertung von Vermögensgegenständen <strong>und</strong> Schulden zu<br />
beachten? Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 243, 246 <strong>und</strong> 252 HGB:<br />
Prinzipien der <strong>Bilanzierung</strong><br />
§ 252 (1) 4<br />
Vorsichtsprinzip<br />
§ 252 (1) 4<br />
Realisationsprinzip<br />
§ 252 (1) 4<br />
Imparitätsprinzip<br />
Nach § 252 (1) 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren<br />
Risiken <strong>und</strong> Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden<br />
müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag <strong>und</strong> dem Tag<br />
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anders sieht es bei Gewinnen<br />
aus. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Prinzipien der <strong>Bilanzierung</strong><br />
§ 252 (1) 3<br />
Stichtagsprinzip<br />
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§ 252 (1) 4<br />
Einzelbewertungsprinzip<br />
§ 252 (1) 2<br />
Fortführungsprinzip<br />
Die Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten<br />
(§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der Bewertung<br />
§ 252 (1) 6<br />
+<br />
§ 246 (3)<br />
Stetigkeit<br />
§ 252 (1) 5<br />
Periodisierung<br />
§ 252 (1) 1<br />
Bilanzidentität<br />
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong>smethoden<br />
müssen beibehalten werden. Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge des Geschäftsjahres sind<br />
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu<br />
berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit<br />
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.<br />
Anforderungen an eine Bilanz<br />
§ 246 (1)<br />
Vollständigkeit<br />
§ 243 (2)<br />
Klarheit<br />
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />
Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt<br />
ist. Zudem muss er klar <strong>und</strong> übersichtlich sein.<br />
29
Lektion 1<br />
Annahme der<br />
Unternehmensfortführung<br />
Man geht davon<br />
aus, dass das<br />
Unternehmen<br />
weiterhin besteht<br />
<strong>und</strong> nicht aufgelöst<br />
wird.<br />
Gr<strong>und</strong>satz der<br />
Periodenabgrenzung<br />
Aufwendungen <strong>und</strong><br />
Erträge müssen<br />
der Periode<br />
zugerechnet<br />
werden, in der sie<br />
entstanden sind.<br />
30<br />
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />
Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Basisannahmen der Rechnungslegung <strong>und</strong><br />
die qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung im Rahmenkonzept (Framework)<br />
<strong>und</strong> im International Accounting Standard IAS 1 geregelt (Quick, 2009). Gr<strong>und</strong>legende<br />
Annahmen der Rechnungslegung nach IFRS sind:<br />
• Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern)<br />
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Unternehmensfortführung auszugehen,<br />
sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen diese Annahme sprechen<br />
(F.23, IAS 1.25). Dieser Gr<strong>und</strong>satz entspricht dem HGB (§ 252 (1) 2 HGB).<br />
• Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis)<br />
Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen sind nicht zwingend zum Zeitpunkt des Zu- <strong>und</strong> Abflusses<br />
erfolgswirksam zu erfassen, sondern in der Periode, der sie wirtschaftlich zuzurechnen<br />
sind (F.22, IAS 1.27). Zahlungsströme sind also für die Erfolgsermittlung irrelevant. Dies<br />
gilt im HGB vom Gr<strong>und</strong>satz her genauso.<br />
Ergänzend zu diesen Basisannahmen sollen die qualitativen Anforderungen (qualitative characteristics<br />
of financial statements, F.25 ff., IAS 1.7 ff.) den Aussagegehalt der Jahresabschlussinformationen<br />
sicherstellen (Buchholz, 2010):<br />
Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung<br />
Understandability Verständlichkeit des Jahresabschlusses<br />
Relevance Entscheidungsrelevante Informationen,<br />
d. h. Ansatz, Ausweis <strong>und</strong> Bewertung<br />
relevanter Posten<br />
(nach Art <strong>und</strong> Wesentlichkeit)<br />
Reliability<br />
• Faithful Representation<br />
• Neutrality<br />
• Substance over form<br />
• Prudence<br />
• Completeness<br />
Verlässlichkeit<br />
• Glaubwürdige Darstellung<br />
• Neutralität, Willkürfreiheit<br />
• Wirtschaftliche Betrachtungsweise<br />
• Vorsichtige Schätzung<br />
• Vollständigkeit<br />
Comparability Vergleichbarkeit<br />
Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Fragen zur Selbstkontrolle<br />
1. Welche zentralen Gr<strong>und</strong>sätze ordnungmäßiger <strong>Buchführung</strong> sind laut HGB zu<br />
beachten?<br />
Eine <strong>Buchführung</strong> gilt als ordnungsmäßig, wenn sich mit ihrer Hilfe ein ____________<br />
____________ Dritter innerhalb ______________________ einen Überblick über die<br />
_______________ <strong>und</strong> die ___________ des Unternehmens bilden kann.<br />
2. Was sind die Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong>?<br />
o Überblickbarkeit<br />
o Richtigkeit<br />
o Begründetheit<br />
o Nachvollziehbarkeit<br />
o Lebendige Sprache<br />
o Eindeutige Abkürzungen<br />
o Unveränderlichkeit<br />
o Sauberkeit<br />
3. Welche Punkte sind gemäß des IFRS für die Rechnungslegung gr<strong>und</strong>legend?<br />
o Annahme der Unternehmensfortführung<br />
o Doppelte <strong>Buchführung</strong><br />
o Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung<br />
1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens<br />
In Abschnitt 1.4 wurde dargestellt, dass nach dem Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung zwischen<br />
Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen <strong>und</strong> Erträgen <strong>und</strong> Aufwendungen zu differenzieren ist. Dies<br />
führt uns zu der Frage, was genau Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen sind <strong>und</strong> worin der Unterschied<br />
zu Ein- bzw. Auszahlungen besteht.<br />
Herr Schubert aus dem Eingangsbeispiel kauft einen Bürostuhl <strong>und</strong> bezahlt diesen bar. Da<br />
Geld ausgegeben wurde, handelt es sich hier unstrittig um eine Auszahlung. Liegen aber auch<br />
Aufwand oder Kosten vor? Um dies beurteilen zu können, müssen folgende Begriffe definiert<br />
werden (Bussiek, 2010):<br />
Auszahlung = Geldabfluss in Form liquider Mittel (bar oder vom Bankkonto)<br />
Einzahlung = Geldzufluss in Form liquider Mittel (bar oder auf Bankkonto)<br />
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31
Lektion 1<br />
32<br />
Die Begriffe Einzahlung <strong>und</strong> Auszahlung beziehen sich also nur auf Geldflüsse.<br />
Ausgabe = Geldabfluss einschließlich Entstehung von Verbindlichkeiten<br />
Einnahme = Geldzufluss einschließlich Erhöhung der Forderungen<br />
Bei Ausgabe bzw. Einnahmen fließt Geld oder es entstehen Schulden. Es kommt also gewissermaßen<br />
ein „virtueller“ Aspekt hinzu.<br />
Aufwand = Verbrauch von Gütern <strong>und</strong> Leistungen einer Periode. Dabei kann<br />
differenziert werden in ordentlichen Aufwand bzw. Zweckaufwand<br />
(betriebsbedingt, z. B. Personalaufwand) <strong>und</strong> neutralen bzw. außer-<br />
ordentlichen Aufwand (nicht betriebsbedingt, z. B. Spenden)<br />
Ertrag = Durch Erstellung von Gütern oder Erbringung von<br />
Dienstleistungen erwirtschafteter Erfolgsbeitrag. Der Zweckertrag<br />
ist betriebsbedingt (z. B. Umsatzerlöse), der neutrale bzw.<br />
außerordentliche Ertrag resultiert aus außerordentlichen Einflüssen.<br />
Bei Aufwand oder Ertrag muss nicht zwingend Geld fließen.<br />
Kosten = Ordentlicher, betriebsbedingter wertmäßiger Einsatz<br />
von Gütern <strong>und</strong> Leistungen<br />
Leistungen = Wertmäßige Ausbringung eines Betriebs,<br />
Ergebnis des Leistungsprozesses<br />
Kosten <strong>und</strong> Leistungen betreffen den betriebsbedingten Prozess.<br />
Die Begriffspaare Einzahlungen / Auszahlungen bzw. Einnahmen / Ausgaben sind insbesondere<br />
im Bereich Liquiditätsrechnung <strong>und</strong> Finanzierung einschlägig. Kosten <strong>und</strong> Leistungen<br />
sind im Rahmen der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung relevant. Zentrale Begrifflichkeiten für<br />
die <strong>Buchführung</strong> sind die Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen. Die Differenz zwischen Erträgen <strong>und</strong><br />
Aufwendungen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Der Kauf eines Bürostuhls ist damit<br />
eine Auszahlung <strong>und</strong> eine Ausgabe, aber noch nicht unmittelbar Aufwand <strong>und</strong> Kosten. Aufwand<br />
<strong>und</strong> Kosten entstehen dann erst mit dem Gebrauch bzw. der Abschreibung des Bürostuhls.<br />
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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Fragen zur Selbstkontrolle<br />
1. Der IT-Händler Herr Schubert hat im ersten Geschäftsjahr diverse Geschäftsvorfälle zu<br />
verzeichnen.<br />
Bitte entscheiden Sie, ob es sich dabei um Auszahlungen, Einzahlungen, Ausgaben, Einnahmen,<br />
Aufwand, Ertrag, Kosten oder Leistungen handelt.<br />
Kauf eines PC<br />
o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />
o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />
Nutzung <strong>und</strong> Abschreibung eines PC<br />
o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />
o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />
Verkauf eines Druckers auf Ziel<br />
o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />
o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />
Eine Aushilfskraft wird für die Tätigkeit bar bezahlt<br />
o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />
o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />
Barverkauf von Datenträgern<br />
o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />
o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />
Aus dem Ladenraum wird ein PC gestohlen<br />
o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />
o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />
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Lektion 1<br />
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34<br />
Zusammenfassung<br />
Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller<br />
betrieblichen Prozesse, während die Buchhaltung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst<br />
<strong>und</strong> sie aufbereitet.<br />
Die Ziele des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung <strong>und</strong> Kontrolle.<br />
Besonders wichtig ist hierbei nach IFRS die Bereitstellung entscheidungsnützlicher<br />
Informationen.<br />
Entsprechend der Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rechnungswesen<br />
(Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung, Investitions- <strong>und</strong> Finanzierungsrechnung,<br />
Planungsrechnungen) <strong>und</strong> externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit<br />
Jahresabschlusserstellung) unterschieden. Laut IFRS stehen die Informationsinteressen<br />
der Investoren im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche <strong>Buchführung</strong>spflicht nach § 238 (1)<br />
HGB im Sinne der §§ 1 ff. HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a<br />
HGB aber eine Befreiungsmöglichkeit.<br />
Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz <strong>und</strong> Gewinn- <strong>und</strong> Verlust-<br />
rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen nach<br />
§ 264 (1) HGB den Jahresabschluss, um einen Anhang erweitern <strong>und</strong> es muss (sofern<br />
keine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 (1) 4 HGB vorliegt) ein Lagebericht<br />
erstellt werden.<br />
Für kapitalmarktorientierte Konzerne sind die IFRS mit ergänzenden Informationsinstrumenten<br />
(Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segmentberichterstattung)<br />
relevant. Bei der <strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> sind die sogenannten<br />
GoB zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen <strong>und</strong> konkretisieren.<br />
Wissenstest<br />
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Viel Erfolg!<br />
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