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Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH

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<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> I.<br />

<strong>Lehrbrief</strong>.<br />

Betriebswirtschaftslehre (B. A.)


Inhalt<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Internationale Hochschule Bad Honnef · Bonn<br />

International University of Applied Sciences<br />

Fernstudium<br />

Fernstudiengangsleiter: Herr Dr. Sommerfeldt<br />

Zenostr. 6<br />

83435 Bad Reichenhall<br />

info@iubh-fernstudium.de<br />

www.iubh-fernstudium.de<br />

© 2011 Internationale Hochschule Bad Honnef GmbH<br />

Dieser <strong>Lehrbrief</strong> ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.<br />

Dieser <strong>Lehrbrief</strong> darf in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Internationalen Hochschule Bad<br />

Honnef nicht reproduziert <strong>und</strong>/oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet<br />

werden.<br />

2<br />

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Wissenschaftliche Leitung<br />

Wissenschaftliche Leitung<br />

StB Prof. Dr. rer. pol. Michaela Seybold<br />

www.iubh-fernstudium.de<br />

Michaela Seybold leitet den Fachbereich Audit and Taxation an der <strong>IUBH</strong>.<br />

An der Internationalen Hochschule Bad Honnef ∙ Bonn unterrichtet sie<br />

seit März 2008 die Fächer Steuern <strong>und</strong> externes <strong>und</strong> internes Rechnungswesen.<br />

Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich Altersvorsorge, Vergütung,<br />

internationale Rechnungslegung <strong>und</strong> internationales Steuerrecht.<br />

Frau Seybold arbeitet seit 2003 als selbstständige Steuerberaterin in eigener<br />

Kanzlei; in Kooperation mit der HEUBECK AG in Köln-Marienburg<br />

ist sie darüber hinaus auf dem Gebiet der (betrieblichen) Altersversorgung<br />

tätig. Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl öffentliche <strong>und</strong> private<br />

Versorgungsreinrichtungen als auch international tätige Großunternehmen,<br />

mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen <strong>und</strong> Größen sowie Privatpersonen.<br />

Von 2000 bis 2003 war sie bei der Wirtschaftsprüfungs - <strong>und</strong> Steuerberatungsgesellschaft Falk & Co GmbH in<br />

Heidelberg in der steuerlichen Gr<strong>und</strong>satzabteilung tätig. Nach dem Studium war Frau Seybold wissenschaftliche<br />

Mitarbeiterin an der Universität Mannheim. Vor ihrer akademischen Ausbildung absolvierte sie eine Lehre<br />

als Bankkauffrau bei der Kreissparkasse Heilbronn.<br />

Michaela Seybold hat Betriebswirtschaftslehre <strong>und</strong> Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim <strong>und</strong> an<br />

der Portland State University, Oregon/USA mit den Abschlüssen Diplom-Kauffrau <strong>und</strong> Diplom-Handelslehrerin<br />

studiert. Im Jahre 2007 wurde sie an der Technischen Universität Darmstadt am volkswirtschaftlichen<br />

Lehrstuhl für Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftspolitik bei Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Thema Alterssicherung in<br />

der berufsständischen Versorgung promoviert.<br />

3


Inhalt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> 1<br />

4<br />

Wissenschaftliche Leitung .......................................................................... 3<br />

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................ 4<br />

Einleitung<br />

<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> 1 9<br />

Wegweiser durch das Skript .......................................................................10<br />

Übergeordnete Lernziele ............................................................................12<br />

Weiterführende Literatur ...........................................................................13<br />

Lektion 1<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong> 15<br />

1.1 Begriffe <strong>und</strong> Ziele des Rechnungswesens ........................................16<br />

1.2 Adressaten <strong>und</strong> Teilgebiete des betrieblichen<br />

Rechnungswesens .............................................................................18<br />

1.3 Gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen ........................ 21<br />

1.4 Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Buchführung</strong><br />

<strong>und</strong> Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze .................................................. 26<br />

1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens ............................................. 31<br />

Lektion 2<br />

System der <strong>Buchführung</strong> 35<br />

2.1 Inventar <strong>und</strong> Inventur ........................................................................ 36<br />

2.2 Bilanz ................................................................................................. 39<br />

2.3 Bilanzveränderungen <strong>und</strong> Buchen auf Konten ..................................41<br />

2.4 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung .......................................................... 46<br />

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Inhaltsverzeichnis<br />

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Lektion 3<br />

Technik der doppelten <strong>Buchführung</strong> 51<br />

3.1 Buchen auf Bestandskonten ............................................................. 52<br />

3.2 Buchen auf Erfolgskonten ................................................................ 56<br />

3.3 Eigenkapital <strong>und</strong> Privatkonten .......................................................... 59<br />

3.4 Buchung von Geschäftsvorfällen ...................................................... 62<br />

Lektion 4<br />

Organisation der Buchhaltung 67<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>-, Haupt- <strong>und</strong> Nebenbücher .................................................... 68<br />

4.2 Kontenplan <strong>und</strong> Kontenrahmen .........................................................69<br />

4.3 Belegorganisation <strong>und</strong> Einsatz der EDV ........................................... 71<br />

Lektion 5<br />

Umsatzsteuer 75<br />

5.1 System <strong>und</strong> Buchung der Umsatzsteuer ...........................................76<br />

5.2 Buchung der Vorsteuer ..................................................................... 78<br />

5.3 Abschluss der Umsatzsteuerkonten ................................................ 80<br />

Lektion 6<br />

Wareneingangsbuchhaltung 83<br />

6.1 Sachkonten beim Einkauf ................................................................. 84<br />

6.2 Lieferantenskonti, Rabatte <strong>und</strong> Boni ................................................ 88<br />

6.3 Kreditorenkonten .............................................................................. 91<br />

5


Inhalt<br />

6<br />

Lektion 7<br />

Warenausgangsbuchhaltung 93<br />

7.1 Sachkonten beim Verkauf ..................................................................94<br />

7.2 K<strong>und</strong>enskonti, Rabatte <strong>und</strong> Boni ...................................................... 95<br />

7.3 Debitorenkonten ................................................................................ 98<br />

Lektion 8<br />

Buchungen im Personalbereich 101<br />

8.1 Löhne <strong>und</strong> Gehälter..........................................................................102<br />

8.2 Lohnnebenkosten <strong>und</strong> Lohnabzüge .................................................104<br />

8.3 Vorschüsse <strong>und</strong> Sachbezüge ...........................................................107<br />

Lektion 9<br />

Buchungen im Anlagevermögen 109<br />

9.1 Anschaffung .....................................................................................110<br />

9.2 Abschreibungsursachen <strong>und</strong> -verfahren ........................................114<br />

9.3 Ermittlung <strong>und</strong> Buchung der Abschreibungen ................................121<br />

Lektion 10<br />

Sonstige Buchungen 125<br />

10.1 Darlehen <strong>und</strong> Zinsen ........................................................................126<br />

10.2 Steuern .............................................................................................128<br />

10.3 Anzahlungen ....................................................................................130<br />

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Inhaltsverzeichnis<br />

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Lektion 11<br />

Rechnungsabgrenzung 135<br />

11.1 Irrelevanz der Zahlungswirkung .....................................................136<br />

11.2 Aktive Rechnungsabgrenzung .........................................................139<br />

11.3 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................141<br />

Lektion 12<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Jahresabschlusses 145<br />

12.1 Bestandteile, Funktionen <strong>und</strong> gesetzliche Vorschriften .................146<br />

12.2 Bilanz ................................................................................................150<br />

12.3 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

(bzw. Gesamtergebnisrechnung) .....................................................155<br />

12.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

<strong>und</strong> Kapitalflussrechnung ................................................................163<br />

12.5 Anhang <strong>und</strong> Lagebericht ..................................................................166<br />

Anhang 01<br />

Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle 171<br />

Anhang 02<br />

Literaturverzeichnis 209<br />

Anhang 03<br />

DATEV Kontenrahmen SKR03 + SKR04 211<br />

7


Einleitung<br />

<strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> 1


Einleitung<br />

Wegweiser durch das Skript<br />

10<br />

Herzlich willkommen!<br />

Dieses Skript enthält den gesamten Lernstoff Ihres Kurses <strong>und</strong> bildet damit die inhaltliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage Ihres Fernstudiums. Ergänzend zum Skript stehen Ihnen zahlreiche weitere Medien<br />

wie Podcasts, Vodcasts oder Web Based Trainings (WBT) zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie<br />

sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich<br />

den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen <strong>und</strong> dabei auf lerntypspezifische Anforderungen<br />

Rücksicht nehmen.<br />

Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus<br />

mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen<br />

Schwerpunkt. Auf diese Weise können Sie neuen Lernstoff schnell <strong>und</strong> effektiv zu Ihrem<br />

bereits vorhandenen Wissensgr<strong>und</strong>stock hinzufügen.<br />

Am Ende eines jeden Lernzyklus finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. Mit Hilfe der Selbstkontrolle<br />

können Sie eigenständig <strong>und</strong> ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte<br />

schon verinnerlicht haben. Die Lösungen zu den Fragen finden Sie im Anhang am Ende des<br />

Skripts. Alternativ können Sie zur Selbstkontrolle auch unsere Web Based Trainings (WBT)<br />

auf der Lernplattform CLIX nutzen.<br />

Wenn Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen in CLIX unter<br />

Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu<br />

Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, sobald Sie mindestens 80 %<br />

der Fragen richtig beantwortet haben.<br />

Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests so oft wiederholen, wie Sie<br />

wollen. Es gibt keinerlei Beschränkungen <strong>und</strong> die Ergebnisse der Wissenskontrolle haben keinen<br />

Einfluss auf Ihre Endnote. Sie können also ganz unverkrampft lernen, üben <strong>und</strong> Ihre<br />

Fortschritte elektronisch überprüfen.<br />

Haben Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert, gilt der Kurs als abgeschlossen.<br />

Sobald Sie alle Kurse eines Moduls abgeschlossen haben, können Sie sich für die<br />

Abschlussklausur anmelden.<br />

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Wegweiser durch das Skript<br />

Im Skript werden Sie immer wieder auf Icons stoßen, die auf zusätzliches Material hinweisen<br />

oder Ihnen die Orientierung erleichtern. Diese Icons umfassen:<br />

? Prüfen<br />

! Jetzt sind Sie gefordert.<br />

e<br />

CLIX<br />

Zu diesem Thema gibt es einen Podcast.<br />

Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.<br />

Zu diesem Thema gibt es einen Vodcast.<br />

Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.<br />

Sie Ihren Wissensstand!<br />

Hier finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle.<br />

Hier gilt es, eine Aufgabe zu lösen.<br />

Dieser Text ist auch als E-Book erhältlich.<br />

Für diese Lektion gibt es ein WBT.<br />

Sie finden es auf der Lernplattform CLIX.<br />

Sie haben die Lektion fertig bearbeitet.<br />

Nun ist es an der Zeit, auf der Lernplattform CLIX<br />

die Wissenskontrolle zu meistern <strong>und</strong> sich für die Klausur zu qualifizieren.<br />

Und jEtzt viEL ErfoLg Und SpASS BEim LErnEn!<br />

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11


Einleitung<br />

12<br />

Übergeordnete Lernziele<br />

Die <strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> bildet einen der Standardbausteine<br />

der betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Dieser Kurs bietet, in<br />

Verbindung mit dem vertiefenden Kurs <strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong><br />

II, eine solide Ausbildung auf dem Gebiet des externen Rechnungswesens.<br />

Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über das externe Rechnungswesen<br />

<strong>und</strong> lernen es vom internen Rechnungswesen abzugrenzen.<br />

Zudem erlernen sie die Gr<strong>und</strong>lagen der doppelten <strong>Buchführung</strong>, erhalten<br />

einen Überblick über <strong>Bilanzierung</strong>sgr<strong>und</strong>sätze, die Erfassung von<br />

Geschäftsvorfällen <strong>und</strong> die Aufstellung von Finanzberichten. Der Kurs<br />

orientiert sich an nationalen <strong>und</strong> internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

(IFRS).<br />

Zudem erlernen Sie die f<strong>und</strong>amentalen Gr<strong>und</strong>lagen der externen Rechnungslegung. Nach erfolgreicher Teilnahme<br />

kennen Sie die einschlägigen Fachbegriffe auf dem Gebiet der <strong>Bilanzierung</strong> <strong>und</strong> können die Rechnungslegung<br />

von Unternehmen in den nationalen <strong>und</strong> internationalen Regelungskomplex einordnen. Sie sind in der<br />

Lage, die Elemente der Rechnungslegung in der Buchhaltungspraxis zu identifizieren <strong>und</strong> können Geschäftsvorfälle<br />

selbstständig unter Anwendung der Methoden der doppelten <strong>Buchführung</strong> erfassen. Sie kennen die<br />

Bestandteile des Jahresabschlusses, insbesondere der Bilanz, der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

<strong>und</strong> der Kapitalflussrechnung. Sie sind in der Lage, selbst Jahresabschlüsse zu erstellen.<br />

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Weiterführende Literatur<br />

Weiterführende Literatur<br />

Falls Sie tiefer einsteigen wollen, empfehlen wir die folgende Fachliteratur:<br />

Buchholz, R. (2011): Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS <strong>und</strong> HGB mit<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Lösungen. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin 2011.ISBN 978-3-503-13043-6<br />

Coenenberg, A.G., Haller, A., Schultze, W. (2009): Jahresabschluss <strong>und</strong> Jahresabschlussanalyse – Aufgaben <strong>und</strong><br />

Lösungen. 21., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708<br />

Federmann, R. (2010): <strong>Bilanzierung</strong> nach Handelsrecht, Steuerrecht <strong>und</strong> IAS/IFRS – Gemeinsamkeiten, Unterschiede<br />

<strong>und</strong> Abhängigkeiten. 12. vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 2010. ISBN 978-3503093656<br />

Kirsch, H. (2010): Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 7. vollständig überarbeitete<br />

Auflage, Herne 2010. ISBN 978-3482520471<br />

Kirsch, H. (2010): Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS. 4. vollständig überarbeitete Auflage,<br />

Herne 2010. ISBN 978-3482549649<br />

Meyer, C. (2011): <strong>Bilanzierung</strong> nach Handels- <strong>und</strong> Steuerrecht – unter Einschluss der Konzernrechnungslegung<br />

<strong>und</strong> der internationalen Rechnungslegung. 22. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2011. ISBN 978-<br />

3482605024<br />

Scherrer, G. (2011): Rechnungslegung nach neuem HGB – eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlreichen<br />

Beispielen. 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2011. ISBN 978-3800637874<br />

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13


Lektion 1<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

LErnziELE<br />

Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen ...<br />

… welchen betriebswirtschaftlichen Hintergr<strong>und</strong> die Buchhaltung hat.<br />

… welche Teilgebiete der Buchhaltung es gibt.<br />

… welche Adressaten die Buchhaltung hat.<br />

… welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind.<br />

… welche Gr<strong>und</strong>sätze für die ordnungsgemäße <strong>Buchführung</strong> gelten.<br />

Für diese Lektion finden Sie<br />

ein Web Based Training<br />

auf der Lernplattform CLIX


Lektion 1<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Aus der Praxis<br />

Leistung<br />

Ergebnis eines<br />

betrieblichen<br />

Erzeugungsprozesses<br />

Ertrag<br />

Einnahmen, die<br />

einer betrieblichen<br />

Periode<br />

zugerechnet<br />

werden<br />

Aufwendungen<br />

Ausgaben, die<br />

einer betrieblichen<br />

Periode<br />

zugerechnet<br />

werden<br />

Rechnungswesen<br />

Verfahren zur<br />

Gewinnung <strong>und</strong><br />

Aufbereitung von<br />

Daten<br />

Buchhaltung<br />

Erfasst Geschäftsvorfälle<br />

Geschäftsvorfall<br />

Vorgang aufgr<strong>und</strong><br />

unternehmerischen<br />

Handelns<br />

Liquidität<br />

Ausstattung an<br />

verfügbaren<br />

Zahlungsmitteln<br />

16<br />

Herr Schubert war bisher als EDV-Berater angestellt <strong>und</strong> möchte sich jetzt als IT-Händler<br />

selbstständig machen. Zu diesem Zweck hat er bereits 40.000 € angespart, von denen er sich<br />

Büromöbel <strong>und</strong> eine IT-Ausstattung anschaffen will. Zudem muss er Miete für sein Büro<br />

bezahlen. Natürlich möchte er auch gerne wissen, ob ihm sein neugegründetes Unternehmen<br />

Gewinne oder Verluste einbringt. Herr Schubert hat folgende Fragen:<br />

• Muss er als Einzelunternehmer Bücher führen? Welche gesetzlichen Vorschriften muss er<br />

dabei beachten?<br />

• Wie kann er den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit messen?<br />

• Ist <strong>Buchführung</strong> nur „Formalkram“ oder bringt ihm ein aussagekräftiges Rechnungswesen<br />

konkrete Vorteile?<br />

1.1 Begriffe <strong>und</strong> Ziele des Rechnungswesens<br />

Herr Schubert wird als angehender IT-Händler zunächst diverse Leistungen <strong>und</strong> Gegenstände<br />

auf dem Beschaffungsmarkt einkaufen (Möbel, IT-Ausstattung, Büroräume), die er für die<br />

Erbringung seiner Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen auf dem Absatzmarkt (PC-Bedarf, EDV-Beratung)<br />

benötigt. Mittels seiner Verkäufe möchte er Einnahmen bzw. Erträge generieren. Seine<br />

Einkäufe führen hingegen zu Ausgaben bzw. Aufwendungen. Er möchte gerne einen möglichst<br />

hohen Gewinn erzielen. Um diesen zu ermitteln, benötigt er allerdings einige Informationsinstrumente.<br />

Hier greift er auf das Rechnungswesen zurück.<br />

Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur<br />

zahlenmäßigen Abbildung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des<br />

realen Betriebsgeschehens darstellen.<br />

Das Rechnungswesen ist dabei keinesfalls identisch mit der Buchhaltung, welche nur ein Teilbereich<br />

des Rechnungswesens ist. Das Rechnungswesen beinhaltet alle Rechenwerke in einem<br />

Unternehmen, die betriebliche Prozesse <strong>und</strong> Abläufe zahlenmäßig erfassen, auswerten, steuern<br />

<strong>und</strong> überwachen. Die Buchhaltung hat innerhalb des Rechnungswesens lediglich die Aufgabe<br />

Geschäftsvorfälle zu erfassen <strong>und</strong> die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise<br />

schafft sie die Gr<strong>und</strong>lage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des<br />

Rechnungswesens (Wörner, 2003 / Coenenberg, 2009a).<br />

Rechnungswesen <strong>und</strong> Buchhaltung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern<br />

zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Das Rechnungswesen<br />

ist heute für die unternehmerischen Entscheidungsträger ein unverzichtbares Instrument<br />

der Unternehmenssteuerung. So benötigen Unternehmer wie Herr Schubert stets<br />

zeitnahe <strong>und</strong> aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem müssen<br />

sie immer über die Ertrags- <strong>und</strong> Liquiditätslage ihres Unternehmens Bescheid wissen, damit<br />

sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können.<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Folgende Ziele des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg, 2009a):<br />

• Dokumentationsfunktion:<br />

Alle im Unternehmen auftretenden finanz- <strong>und</strong> leistungswirtschaftlichen Sachverhalte<br />

werden systematisch erfasst <strong>und</strong> dokumentiert. Damit wird eine Informationsgr<strong>und</strong>lage<br />

geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des Unternehmens eingeschätzt<br />

wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das<br />

bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe<br />

von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängiger Vergütungen oder Steuern<br />

ermittelt wird.<br />

• Planungsfunktion:<br />

Betriebswirtschaftlich f<strong>und</strong>ierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung.<br />

Hierfür braucht man aussagekräftiges Zahlenmaterial. Das Rechnungswesen liefert die<br />

Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen <strong>und</strong> damit die Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Planung bilden.<br />

• Kontrollfunktion:<br />

Eine Planung ohne nachträgliche Kontrolle ist sinnlos. Aus diesem Gr<strong>und</strong> prüft das<br />

Rechnungswesen, ob die mittels der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht<br />

wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung<br />

einen Soll-Ist-Vergleich durch <strong>und</strong> leitet gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ein.<br />

Übrigens:<br />

Für kapitalmarktorientierte Konzerne gibt es internationale Gr<strong>und</strong>sätze für die Rechnungslegung,<br />

die sogenannten „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Im Rahmen<br />

dieser Gr<strong>und</strong>sätze werden die Ziele der Rechnungslegung im International Accounting Standard<br />

(IAS1) erläutert. Das Ziel dieser Standards besteht darin, entscheidungsnützliche Informationen<br />

(decisions usefulness) über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen<br />

(F.12; IAS 1.9).<br />

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Dokumentationsfunktion<br />

Das Rechnungswesen<br />

erfasst <strong>und</strong><br />

dokumentiert die<br />

wirtschaftliche<br />

Lage des Unternehmens<br />

Planungsfunktion<br />

Das Rechnungswesen<br />

ermittelt<br />

Daten für die<br />

Planung<br />

Kontrollfunktion<br />

Das Rechnungswesen<br />

prüft, ob<br />

die geplanten Ziele<br />

erreicht wurden<br />

17


Lektion 1<br />

?<br />

Prüfen Sie Ihren<br />

Wissensstand<br />

Musterlösungen<br />

befinden sich im<br />

Anhang<br />

18<br />

Fragen zur Selbstkontrolle<br />

Herrn Schubert, dem angehenden IT-Händler aus dem Eingangsfall, sollten Sie damit die<br />

folgenden gr<strong>und</strong>legenden Fragen beantworten können:<br />

1. Wie ist das betriebliche Rechnungswesen definiert?<br />

Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur ______________________<br />

____________________________. Es soll also ein ____________________________<br />

des realen _____________________ darstellen.<br />

2. Welchen Stellenwert hat die Buchhaltung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens?<br />

Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.<br />

Die Buchhaltung ...<br />

o ... ist das gleiche wie Rechnungswesen.<br />

o ... ist das zentrale Element für weitergehende Auswertungen.<br />

o ... erfasst Geschäftsvorfälle.<br />

o ... bereitet die erfassten Zahlenwerte auf.<br />

o ... schafft Gr<strong>und</strong>lage für weitergehende Auswertung.<br />

3. Das Rechnungswesen ist kein „lästiges Anhängsel“, sondern ein zentraler Baustein einer<br />

sachgerechten Unternehmensführung. Welche Funktionen hat das Rechnungswesen?<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

1.2 Adressaten <strong>und</strong> Teilgebiete des betrieblichen<br />

Rechnungswesens<br />

Das Rechnungswesen dient also der Dokumentation, Planung <strong>und</strong> Kontrolle. Aber wer interessiert<br />

sich für die Informationen aus dem Rechnungswesen? Wer genau ist Adressat des<br />

betrieblichen Rechnungswesens?<br />

In unserem Eingangsbeispiel ist der zentrale Adressat des Rechnungswesens zunächst einmal<br />

der Eigentümer <strong>und</strong> Geschäftsleiter Herr Schubert. Während in unserem Beispiel Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Geschäftsleiter aufgr<strong>und</strong> der Kleinheit des Unternehmens zusammenfallen, ist die Eigentümerschaft<br />

in vielen größeren Unternehmen von der Geschäftsführung getrennt. Das bedeutet<br />

in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer<br />

Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer führen.<br />

Die Geschäftsleitung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat überwacht.<br />

All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion aus-<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

üben zu können. In größeren Unternehmen benötigen zudem Bereichs- <strong>und</strong> Abteilungsleiter<br />

f<strong>und</strong>ierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all<br />

diesen Fällen spricht man von internen Adressaten des Rechnungswesens (Coenenberg,<br />

2009a).<br />

Aber auch außerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Stellen, die sich für Daten aus dem<br />

Betrieb interessieren. Man spricht hier von externen Adressaten des Rechnungswesens. So<br />

interessiert sich zum Beispiel das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung<br />

erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben, möchten<br />

gerne wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach<br />

Daten aus dem Rechnungswesen. Nur wenn diese Daten vorliegen, können (auch potenzielle)<br />

Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anlagemöglichkeiten<br />

realistisch einschätzen <strong>und</strong> auf dieser Basis die bestmöglichen Entscheidungen<br />

treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (zum Beispiel Banken, die<br />

dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.<br />

Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (=Anspruchsberechtigte)<br />

des Unternehmens relevant ist, da auch K<strong>und</strong>en, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> Konkurrenzunternehmen sich für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen<br />

stammen. So werden K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten sich über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens<br />

informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber diesem<br />

Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind hingegen an einem sicheren Arbeitsplatz bei<br />

einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage <strong>und</strong><br />

die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren.<br />

Interne Adressaten Externe Adressaten<br />

Geschäftsführung bzw. Unternehmer Eigenkapitalgeber (Eigentümer)<br />

Abteilungsleitung, Bereichsleitung,<br />

sonstige Entscheidungsträger<br />

Überwachungsorgane<br />

wie Aufsichtsrat <strong>und</strong> Beirat<br />

Interne <strong>und</strong> Externe Adressaten<br />

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Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)<br />

Staat (Besteuerung),<br />

Aufsichtsbehörden<br />

Sonstige Stakeholder<br />

wie Mitarbeiter, K<strong>und</strong>en, Lieferanten,<br />

Konkurrenzunternehmen<br />

Interne<br />

Adressaten des<br />

Rechnungswesens<br />

sind innerhalb des<br />

Unternehmens<br />

Externe<br />

Adressaten des<br />

Rechnungswesens<br />

sind außerhalb des<br />

Unternehmens<br />

Stakeholder<br />

Anspruchsberechtigte<br />

19


Lektion 1<br />

Internes<br />

Rechnungswesen<br />

Richtet sich an<br />

interne Adressaten<br />

Externes<br />

Rechnungswesen<br />

Richtet sich an<br />

externe Adressaten<br />

20<br />

Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt<br />

werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete<br />

differenziert.<br />

Internes Rechnungswesen<br />

Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Informationen,<br />

welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu<br />

treffen. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle nach<br />

betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich normiert.<br />

Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des<br />

Unternehmens zu unterstützen.<br />

Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:<br />

• die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung<br />

• die Investitions- <strong>und</strong> Finanzierungsrechnung<br />

• Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.)<br />

• Betriebsstatistiken<br />

All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz <strong>und</strong> ermöglichen eine zielorientierte<br />

Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung <strong>und</strong> Kontrolle. Um nichts anderes<br />

als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg,<br />

2009a).<br />

Externes Rechnungswesen<br />

Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergr<strong>und</strong> steht<br />

hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte<br />

gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während<br />

Aktionäre <strong>und</strong> Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe<br />

Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage soll die Objektivität der<br />

dokumentierten Zahlen <strong>und</strong> ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese<br />

Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.<br />

Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens<br />

eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert <strong>und</strong> liefert durch die systematische<br />

Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgr<strong>und</strong>lagen für das externe <strong>und</strong> das interne<br />

Rechnungswesen.<br />

Übrigens:<br />

Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />

Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informationsbedürfnisse<br />

zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei<br />

ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten <strong>und</strong> andere Gläubiger, K<strong>und</strong>en,<br />

Regierungen <strong>und</strong> ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach<br />

IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10).<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Fragen zur Selbstkontrolle<br />

1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie<br />

die Funktionen zu:<br />

a) Planung<br />

b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen<br />

c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen<br />

d) Kontrolle<br />

2. Wie unterscheiden sich externes <strong>und</strong> internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des<br />

betrieblichen Rechnungswesens zu:<br />

a) Finanzamt<br />

b) Geschäftsleitung<br />

c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten<br />

d) K<strong>und</strong>in b) Externe Adressaten<br />

e) Produktionsleitung<br />

f) Bank<br />

g) Potentielle Arbeitnehmerin<br />

1.3 Gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<br />

Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu<br />

führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage ist dies geregelt?<br />

Die handelsrechtliche <strong>Buchführung</strong>spflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch<br />

(HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen <strong>und</strong> in diesen seine<br />

Handelsgeschäfte <strong>und</strong> die Lage seines Unternehmens nach den Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger<br />

<strong>Buchführung</strong> ersichtlich zu machen. Die <strong>Buchführung</strong>spflicht ist also an die Kaufmannseigenschaft<br />

geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kaufmann<br />

ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe<br />

betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint.<br />

Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der<br />

einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition<br />

dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen.<br />

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?<br />

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Musterlösungen<br />

befinden sich im<br />

Anhang<br />

Handelsrechtliche<br />

<strong>Buchführung</strong>spflicht<br />

Gilt für jeden<br />

Kaufmann<br />

Kaufmann<br />

Wer ein Handelsgewerbe<br />

betreibt<br />

Handelsgewerbe<br />

Gewerbebetrieb<br />

nach § 15(2) EStG<br />

21


Lektion 1<br />

Kleingewerbe<br />

Kein Kaufmann,<br />

weil kein Gewerbebetrieb<br />

nach § 15<br />

(2) EStG<br />

Formkaufmann<br />

Kapitalgesellschaften<br />

<strong>und</strong><br />

Genossenschaften<br />

22<br />

Erforderlich sind:<br />

• Selbstständigkeit (keine Arbeitnehmertätigkeit)<br />

• Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)<br />

• Gewinnerzielungsabsicht<br />

• Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />

• Keine Ausübung von Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (§ 13 EStG)<br />

• Keine Ausübung eines freien Berufs <strong>und</strong> keine andere selbständige Tätigkeit nach<br />

§ 18 EStG (z. B. kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)<br />

Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein<br />

Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist<br />

kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer<br />

freiwilligen Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB).<br />

Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- <strong>und</strong> Forstwirte in § 3 (2) HGB.<br />

Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich nicht (mehr) darauf berufen, ein<br />

Kleingewerbetreibender <strong>und</strong> damit kein Kaufmann zu sein. § 5 HGB regelt den Rechtsschein<br />

durch Eintragung (sog. Scheinkaufmann). Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister eingetragen<br />

ist, ist automatisch buchführungspflichtig.<br />

Kapitalgesellschaften <strong>und</strong> eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer<br />

Größe aufgr<strong>und</strong> ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Formkaufmann<br />

nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig. In der Übersicht<br />

ergibt sich damit folgende Verknüpfung zwischen Kaufmannsbegriff <strong>und</strong> <strong>Buchführung</strong>spflicht<br />

(Coenenberg, 2009a):<br />

<strong>Buchführung</strong>spflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB<br />

Istkaufmann<br />

(§ 1 HGB)<br />

Kaufmann kraft<br />

Gewerbebetrieb<br />

In kaufmännischer<br />

Weise eingerichteter<br />

Geschäftsbetrieb<br />

<strong>Buchführung</strong>spflicht für Kaufmann<br />

nach § 238 (1) HGB<br />

Kannkaufmann<br />

(§§ 2 <strong>und</strong> 3 HGB)<br />

Kaufmann kraft<br />

Eintragung<br />

Kleingewerbe oder<br />

Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft<br />

Formkaufmann<br />

(§ 6 HGB)<br />

Kaufmann kraft<br />

Rechtsform<br />

Kapitalgesellschaften<br />

oder<br />

Genossenschaften<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Herr Schubert aus dem Eingangsfall wird als Einzelunternehmer tätig sein. Die Kaufmannseigenschaft<br />

hängt bei ihm davon ab, ob er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten<br />

Geschäftsbetrieb benötigt. Herr Schubert mietet Räume an, will schon bald Umsätze in erheblichem<br />

Umfang erzielen <strong>und</strong> Mitarbeiter einstellen. Man kann ihm also unterstellen, dass er<br />

einer kaufmännischen Organisation bedarf <strong>und</strong> damit Istkaufmann im Sinne des § 1 HGB ist.<br />

Aber: Nicht alle Kaufleute sind zur <strong>Buchführung</strong> verpflichtet.<br />

Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute wie Herr Schubert, die an den Abschlussstichtagen<br />

von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse <strong>und</strong><br />

50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der <strong>Buchführung</strong> befreit. In diesem Fall muss nach<br />

§ 242 (4) HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden.<br />

Im Falle einer Neugründung wie bei Herrn Schubert kann nicht auf die beiden zurückliegenden<br />

Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten<br />

Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz <strong>und</strong><br />

Jahresüberschuss nicht überschritten werden.<br />

Wenn Herr Schubert im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 € <strong>und</strong> einen<br />

Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt, besteht für ihn keine <strong>Buchführung</strong>spflicht. Statt der<br />

handelsrechtlichen <strong>Buchführung</strong> könnte er in diesem Fall eine Einnahmenüberschussrechnung<br />

nach § 4 (3) EStG erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere,<br />

dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinnermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt<br />

sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zusammengefasst gilt für<br />

„kleine“ Einzelkaufleute (Buchholz, 2010):<br />

Wahlrecht nach § 241a HGB für Einzelunternehmen<br />

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Umsatzerlöse < 500.000 € <strong>und</strong> Jahresüberschuss < 50.000 €<br />

an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen<br />

Freiwillig handelsrechtliche<br />

<strong>Buchführung</strong><br />

Ermittlung von Gewinn<br />

<strong>und</strong> Vermögen<br />

Wahlrecht<br />

Einnahmenüberschussrechnung<br />

Gegenüberstellung von<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

Durch ihr inzwischen erworbenes Wissen haben Sie Herrn Schubert in einem längeren<br />

Gespräch davon überzeugt, dass Buchhaltung nicht nur ein lästiges Übel, sondern ein wichtiges<br />

Informationsinstrument für die Unternehmenssteuerung ist. Insofern wird er – unabhängig<br />

von der evtl. Befreiungsmöglichkeit nach § 241a HGB – freiwillig Bücher führen.<br />

Befreiungsmöglichkeit<br />

Gilt für Kaufleute,<br />

deren Umsatz <strong>und</strong><br />

Jahresüberschuss<br />

unter Höchstgrenze<br />

bleibe<br />

23


Lektion 1<br />

Keine <strong>Buchführung</strong>spflicht<br />

Haben Freiberufler<br />

wie Ärzte, Rechtsanwälte<br />

oder<br />

Steuerberater<br />

Jahresabschluss<br />

bei Kaufleute<br />

Bilanz <strong>und</strong> Gewinn-<br />

<strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

Jahresabschluss<br />

bei Kapitalgesellschaften<br />

Bilanz, Gewinn-<br />

<strong>und</strong> Verlustrechnung,<br />

Anhang<br />

<strong>und</strong> Lagebericht<br />

24<br />

Herr Schubert ist sich zudem sicher, dass sein Umsatz <strong>und</strong> sein Gewinn relativ schnell nach<br />

Gründung über den relevanten Befreiungsgrenzen liegen werden. In diesem Fall würde er die<br />

Wahlfreiheit ohnehin verlieren <strong>und</strong> müsste Bücher führen.<br />

Nun ergibt sich für Herrn Schubert eine neue Frage: Was ist hinsichtlich der <strong>Buchführung</strong> für<br />

steuerliche Zwecke zu beachten?<br />

Die <strong>Buchführung</strong>s- <strong>und</strong> Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgabenordnung<br />

(AO) geregelt, <strong>und</strong> zwar in §§ 140 <strong>und</strong> § 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen<br />

(insbesondere HGB) zur <strong>Buchführung</strong> verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für<br />

steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen <strong>Buchführung</strong>spflichten<br />

für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende <strong>und</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirte, bei<br />

denen sich eine steuerliche <strong>Buchführung</strong>spflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genannten<br />

Grenzen ergibt. Keine <strong>Buchführung</strong>spflicht besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte<br />

oder Steuerberater.<br />

Damit haben wir die zentralen gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> Rahmenbedingungen der handelsrechtlichen<br />

<strong>Buchführung</strong> besprochen. Einige Fragen sind dennoch noch offen: Welche<br />

gesetzlichen Regelungen bestehen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB? Welche<br />

Unternehmen müssen Abschlüsse nach internationalen Normen, also nach den sogenannten<br />

„International Financial Reporting Standards (IFRS)“ erstellen? Diese Fragen werden zu<br />

einem späteren Zeitpunkt in der Lektion 12 „Gr<strong>und</strong>lagen des Jahresabschlusses“ detailliert<br />

erörtert.<br />

Hingewiesen sei an dieser Stelle lediglich auf die zentrale gesetzliche Vorschrift des § 242 (1)<br />

- (3) HGB. Hier ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz <strong>und</strong> eine Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese dann den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften<br />

ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss<br />

um einen Anhang erweitert werden <strong>und</strong> ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine<br />

Kapitalgesellschaften gemäß § 264 (1) 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts<br />

befreit sind).<br />

Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />

Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Bestandteile des Jahresabschlusses in IAS 1<br />

genannt (IAS 1.10):<br />

• Bilanz (liefert Informationen über Vermögens- <strong>und</strong> Finanzlage)<br />

• Gesamtergebnisrechnung (liefert Informationen über Ertragslage <strong>und</strong> Erfolgsquellen)<br />

• Kapitalflussrechnung (liefert Informationen über die Finanzlage <strong>und</strong> deren Veränderung)<br />

• Eigenkapitalveränderungsrechnung (stellt die Veränderungen des Eigenkapitals dar)<br />

• Anhang (beinhaltet umfassende ergänzende Informationen unter anderem zu <strong>Bilanzierung</strong>smethoden<br />

sowie zu einzelnen Jahresabschlusspositionen)<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Nach dem International Financial Reporting Standard 8 (IFRS 8) ist bei kapitalmarktorientierten<br />

Unternehmen ergänzend eine Segmentberichterstattung zu erstellen. Diese liefert<br />

zusätzliche Informationen zur Vermögens- <strong>und</strong> Ertragslage einzelner Geschäftssegmente, was<br />

zu einer erhöhten Transparenz insbesondere bei Unternehmen, die in unterschiedlichen Branchen<br />

<strong>und</strong> Regionen tätig sind, führt.<br />

Fragen zur Selbstkontrolle<br />

1. Unter welchen Voraussetzungen ist IT-Händler Herr Schubert als Einzelunternehmer<br />

buchführungspflichtig?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jeder __________________ buchführungspflichtig. ______________<br />

im Sinne des Gesetzes ist, wer über einen in __________________________________<br />

__________ Geschäftsbetrieb verfügt.<br />

2. Welche Kriterien gibt das Gesetz zur Definition eines solchen Gewerbebetriebs vor?<br />

o Eingerichtete Geschäftsräume<br />

o Selbstständigkeit<br />

o Nachhaltigkeit<br />

o Gesetzliche Zulassung<br />

o Gewinnerzielungsabsicht<br />

o Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />

o Kein Land- <strong>und</strong> Forstwirt<br />

o Eigenkapital in Höhe von mindestens 10.000 €<br />

o Keine Ausübung eines freien Berufs<br />

3. An welche Voraussetzungen sind die Befreiungsmöglichkeiten von der <strong>Buchführung</strong>spflicht<br />

geknüpft?<br />

Ein Kaufmann ist von der <strong>Buchführung</strong>spflicht befreit, wenn er ein ________________<br />

ist. Das ist dann der Fall, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen<br />

die Umsätze unter ___________ Euro <strong>und</strong> der Gewinn unter _____________ Euro<br />

bleiben.<br />

4. Herr Schubert hat sich mit einem kleinen IT-Handel selbstständig gemacht. Aus welchen<br />

Bestandteilen besteht der von ihm aufzustellende Jahresabschluss?<br />

o Bilanz<br />

o Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

o Anhang<br />

o Lagebericht<br />

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Musterlösungen<br />

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Anhang<br />

25


Lektion 1<br />

Finden Sie<br />

Auf der<br />

Lernplattform CLIX<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

ordnungsmäßiger<br />

<strong>Buchführung</strong><br />

Regeln die Art<br />

<strong>und</strong> Weise der<br />

<strong>Buchführung</strong><br />

26<br />

5. Wie wären <strong>Buchführung</strong>spflicht <strong>und</strong> Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses zu<br />

beurteilen, wenn Herr Schubert eine GmbH gründen würde, mittels derer er seinen<br />

IT-Handel betreibt?<br />

Bitte entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:<br />

Für eine GmbH gelten hinsichtlich der <strong>Buchführung</strong>spficht die gleichen Regeln<br />

wie für Kaufleute.<br />

o Richtig<br />

o Falsch<br />

Eine GmbH ist dann von der <strong>Buchführung</strong>spflicht befreit, wenn ihr Umsatz an fünf aufeinanderfolgenden<br />

Abschlussstichtagen unter 1.000.000 Euro bleibt.<br />

o Richtig<br />

o Falsch<br />

Eine GmbH ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Rechtsform immer zur <strong>Buchführung</strong> verpflichtet.<br />

o Richtig<br />

o Falsch<br />

1.4 Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Buchführung</strong><br />

<strong>und</strong> Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Nach § 238 (1) HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger <strong>Buchführung</strong>. Diese sogenannten GoB sind ein unbestimmter<br />

Rechtsbegriff <strong>und</strong> müssen konkretisiert werden. Bei der Rechtsanwendung gilt, dass die gesetzlichen<br />

Vorschriften vorrangig vor den GoB anzuwenden sind.<br />

Die GoB werden aus drei Quellen gebildet (Wörner, 2003):<br />

• Gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238ff.)<br />

• Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit)<br />

• Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr übliche Vorgehensweisen)<br />

Ordnungsmäßig ist eine <strong>Buchführung</strong> dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb<br />

angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle <strong>und</strong> über die Lage des<br />

Unternehmens vermitteln kann (§ 238 (1) 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 (2)<br />

HGB sowohl materielle (die <strong>Buchführung</strong> muss vollständig <strong>und</strong> richtig sein) als auch formelle<br />

(die <strong>Buchführung</strong> muss zeitgerecht <strong>und</strong> geordnet sein) Aspekte.<br />

Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche<br />

Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten<br />

bestehen.<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Die GoB lassen sich in die Teilbereiche<br />

• Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Inventur<br />

• Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Dokumentation <strong>und</strong><br />

• Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong><br />

differenzieren, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden (Quick, 2009).<br />

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gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger inventur:<br />

Dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögensgegenstände<br />

<strong>und</strong> Schulden<br />

Vollständigkeit Richtigkeit <strong>und</strong><br />

Willkürfreiheit<br />

Vollständige Aufnahme<br />

aller Vermögensgegenstände<br />

<strong>und</strong> Schulden<br />

Fehlerfreie <strong>und</strong><br />

willkürfreie Feststellung<br />

von Mengen<br />

<strong>und</strong> Werten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Inventur<br />

Nachprüfbarkeit<br />

<strong>und</strong> Dokumentation<br />

Klare Aufzeichnungen,<br />

die Überprüfung<br />

ermöglichen<br />

gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger dokumentation:<br />

Dienen zur Sicherung der Aufzeichnung<br />

aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle<br />

Einzelerfassung <strong>und</strong><br />

Einzelbewertung<br />

Vermögensgegenstände<br />

<strong>und</strong> Schulden<br />

einzeln erfassen<br />

<strong>und</strong> bewerten<br />

(§ 252 Abs. 1 Nr. 3<br />

HGB)<br />

Materielle Gr<strong>und</strong>sätze Formelle Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Vollständigkeit Richtigkeit Begründetheit Klarheit Sicherheit<br />

<strong>Buchführung</strong><br />

muss alle<br />

Geschäftsvorfälle<br />

enthalten<br />

Keine Manipulationen<br />

z. B. durch<br />

Verbuchung<br />

unwahrer<br />

Tatsachen<br />

Beleg als<br />

Gr<strong>und</strong>lage für<br />

Buchung<br />

(zur Beweissicherung)<br />

Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Dokumentation<br />

Klare <strong>und</strong><br />

übersichtliche<br />

<strong>Buchführung</strong>,<br />

z. B. Nummerierung<br />

von<br />

Unterlagen,<br />

Verweise,<br />

sachgerechte<br />

Kontierung<br />

Aufzeichnungen<br />

erleichtern<br />

sicheren<br />

Einblick in<br />

<strong>Buchführung</strong>,<br />

entsprechen<br />

den Buchungen<br />

27


Lektion 1<br />

28<br />

gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong>:<br />

Anforderungen an die <strong>Buchführung</strong><br />

Allgemeine Anforderungen Besondere Anforderungen<br />

• Überblickbarkeit<br />

(§ 238 (1) HGB)<br />

• Nachvollziehbarkeit<br />

(§ 238 (1) HGB)<br />

Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong><br />

• Lebende Sprache<br />

<strong>und</strong> eindeutige Abkürzungen<br />

(§ 239 (1) HGB)<br />

• Vollständige, richtige, zeitgerechte <strong>und</strong><br />

geordnete Verbuchung<br />

(§ 239 (2) HGB)<br />

• Unveränderlichkeit<br />

(§ 239 (3) HGB)<br />

• Zulässigkeit alternativer<br />

<strong>Buchführung</strong>sformen<br />

(§ 239 (4) HGB)<br />

Inwiefern sind die GoB gesetzlich im HGB verankert? Welche Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger<br />

<strong>Buchführung</strong> sind bei Ansatz <strong>und</strong> Bewertung von Vermögensgegenständen <strong>und</strong> Schulden zu<br />

beachten? Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 243, 246 <strong>und</strong> 252 HGB:<br />

Prinzipien der <strong>Bilanzierung</strong><br />

§ 252 (1) 4<br />

Vorsichtsprinzip<br />

§ 252 (1) 4<br />

Realisationsprinzip<br />

§ 252 (1) 4<br />

Imparitätsprinzip<br />

Nach § 252 (1) 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren<br />

Risiken <strong>und</strong> Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden<br />

müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag <strong>und</strong> dem Tag<br />

der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anders sieht es bei Gewinnen<br />

aus. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Prinzipien der <strong>Bilanzierung</strong><br />

§ 252 (1) 3<br />

Stichtagsprinzip<br />

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§ 252 (1) 4<br />

Einzelbewertungsprinzip<br />

§ 252 (1) 2<br />

Fortführungsprinzip<br />

Die Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten<br />

(§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Bewertung<br />

§ 252 (1) 6<br />

+<br />

§ 246 (3)<br />

Stetigkeit<br />

§ 252 (1) 5<br />

Periodisierung<br />

§ 252 (1) 1<br />

Bilanzidentität<br />

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong>smethoden<br />

müssen beibehalten werden. Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge des Geschäftsjahres sind<br />

unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu<br />

berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit<br />

denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.<br />

Anforderungen an eine Bilanz<br />

§ 246 (1)<br />

Vollständigkeit<br />

§ 243 (2)<br />

Klarheit<br />

Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt<br />

ist. Zudem muss er klar <strong>und</strong> übersichtlich sein.<br />

29


Lektion 1<br />

Annahme der<br />

Unternehmensfortführung<br />

Man geht davon<br />

aus, dass das<br />

Unternehmen<br />

weiterhin besteht<br />

<strong>und</strong> nicht aufgelöst<br />

wird.<br />

Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Periodenabgrenzung<br />

Aufwendungen <strong>und</strong><br />

Erträge müssen<br />

der Periode<br />

zugerechnet<br />

werden, in der sie<br />

entstanden sind.<br />

30<br />

Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International<br />

Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Basisannahmen der Rechnungslegung <strong>und</strong><br />

die qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung im Rahmenkonzept (Framework)<br />

<strong>und</strong> im International Accounting Standard IAS 1 geregelt (Quick, 2009). Gr<strong>und</strong>legende<br />

Annahmen der Rechnungslegung nach IFRS sind:<br />

• Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern)<br />

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Unternehmensfortführung auszugehen,<br />

sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen diese Annahme sprechen<br />

(F.23, IAS 1.25). Dieser Gr<strong>und</strong>satz entspricht dem HGB (§ 252 (1) 2 HGB).<br />

• Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis)<br />

Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen sind nicht zwingend zum Zeitpunkt des Zu- <strong>und</strong> Abflusses<br />

erfolgswirksam zu erfassen, sondern in der Periode, der sie wirtschaftlich zuzurechnen<br />

sind (F.22, IAS 1.27). Zahlungsströme sind also für die Erfolgsermittlung irrelevant. Dies<br />

gilt im HGB vom Gr<strong>und</strong>satz her genauso.<br />

Ergänzend zu diesen Basisannahmen sollen die qualitativen Anforderungen (qualitative characteristics<br />

of financial statements, F.25 ff., IAS 1.7 ff.) den Aussagegehalt der Jahresabschlussinformationen<br />

sicherstellen (Buchholz, 2010):<br />

Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung<br />

Understandability Verständlichkeit des Jahresabschlusses<br />

Relevance Entscheidungsrelevante Informationen,<br />

d. h. Ansatz, Ausweis <strong>und</strong> Bewertung<br />

relevanter Posten<br />

(nach Art <strong>und</strong> Wesentlichkeit)<br />

Reliability<br />

• Faithful Representation<br />

• Neutrality<br />

• Substance over form<br />

• Prudence<br />

• Completeness<br />

Verlässlichkeit<br />

• Glaubwürdige Darstellung<br />

• Neutralität, Willkürfreiheit<br />

• Wirtschaftliche Betrachtungsweise<br />

• Vorsichtige Schätzung<br />

• Vollständigkeit<br />

Comparability Vergleichbarkeit<br />

Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Fragen zur Selbstkontrolle<br />

1. Welche zentralen Gr<strong>und</strong>sätze ordnungmäßiger <strong>Buchführung</strong> sind laut HGB zu<br />

beachten?<br />

Eine <strong>Buchführung</strong> gilt als ordnungsmäßig, wenn sich mit ihrer Hilfe ein ____________<br />

____________ Dritter innerhalb ______________________ einen Überblick über die<br />

_______________ <strong>und</strong> die ___________ des Unternehmens bilden kann.<br />

2. Was sind die Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger <strong>Bilanzierung</strong>?<br />

o Überblickbarkeit<br />

o Richtigkeit<br />

o Begründetheit<br />

o Nachvollziehbarkeit<br />

o Lebendige Sprache<br />

o Eindeutige Abkürzungen<br />

o Unveränderlichkeit<br />

o Sauberkeit<br />

3. Welche Punkte sind gemäß des IFRS für die Rechnungslegung gr<strong>und</strong>legend?<br />

o Annahme der Unternehmensfortführung<br />

o Doppelte <strong>Buchführung</strong><br />

o Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung<br />

1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens<br />

In Abschnitt 1.4 wurde dargestellt, dass nach dem Gr<strong>und</strong>satz der Periodenabgrenzung zwischen<br />

Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen <strong>und</strong> Erträgen <strong>und</strong> Aufwendungen zu differenzieren ist. Dies<br />

führt uns zu der Frage, was genau Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen sind <strong>und</strong> worin der Unterschied<br />

zu Ein- bzw. Auszahlungen besteht.<br />

Herr Schubert aus dem Eingangsbeispiel kauft einen Bürostuhl <strong>und</strong> bezahlt diesen bar. Da<br />

Geld ausgegeben wurde, handelt es sich hier unstrittig um eine Auszahlung. Liegen aber auch<br />

Aufwand oder Kosten vor? Um dies beurteilen zu können, müssen folgende Begriffe definiert<br />

werden (Bussiek, 2010):<br />

Auszahlung = Geldabfluss in Form liquider Mittel (bar oder vom Bankkonto)<br />

Einzahlung = Geldzufluss in Form liquider Mittel (bar oder auf Bankkonto)<br />

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31


Lektion 1<br />

32<br />

Die Begriffe Einzahlung <strong>und</strong> Auszahlung beziehen sich also nur auf Geldflüsse.<br />

Ausgabe = Geldabfluss einschließlich Entstehung von Verbindlichkeiten<br />

Einnahme = Geldzufluss einschließlich Erhöhung der Forderungen<br />

Bei Ausgabe bzw. Einnahmen fließt Geld oder es entstehen Schulden. Es kommt also gewissermaßen<br />

ein „virtueller“ Aspekt hinzu.<br />

Aufwand = Verbrauch von Gütern <strong>und</strong> Leistungen einer Periode. Dabei kann<br />

differenziert werden in ordentlichen Aufwand bzw. Zweckaufwand<br />

(betriebsbedingt, z. B. Personalaufwand) <strong>und</strong> neutralen bzw. außer-<br />

ordentlichen Aufwand (nicht betriebsbedingt, z. B. Spenden)<br />

Ertrag = Durch Erstellung von Gütern oder Erbringung von<br />

Dienstleistungen erwirtschafteter Erfolgsbeitrag. Der Zweckertrag<br />

ist betriebsbedingt (z. B. Umsatzerlöse), der neutrale bzw.<br />

außerordentliche Ertrag resultiert aus außerordentlichen Einflüssen.<br />

Bei Aufwand oder Ertrag muss nicht zwingend Geld fließen.<br />

Kosten = Ordentlicher, betriebsbedingter wertmäßiger Einsatz<br />

von Gütern <strong>und</strong> Leistungen<br />

Leistungen = Wertmäßige Ausbringung eines Betriebs,<br />

Ergebnis des Leistungsprozesses<br />

Kosten <strong>und</strong> Leistungen betreffen den betriebsbedingten Prozess.<br />

Die Begriffspaare Einzahlungen / Auszahlungen bzw. Einnahmen / Ausgaben sind insbesondere<br />

im Bereich Liquiditätsrechnung <strong>und</strong> Finanzierung einschlägig. Kosten <strong>und</strong> Leistungen<br />

sind im Rahmen der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung relevant. Zentrale Begrifflichkeiten für<br />

die <strong>Buchführung</strong> sind die Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen. Die Differenz zwischen Erträgen <strong>und</strong><br />

Aufwendungen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Der Kauf eines Bürostuhls ist damit<br />

eine Auszahlung <strong>und</strong> eine Ausgabe, aber noch nicht unmittelbar Aufwand <strong>und</strong> Kosten. Aufwand<br />

<strong>und</strong> Kosten entstehen dann erst mit dem Gebrauch bzw. der Abschreibung des Bürostuhls.<br />

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Fragen zur Selbstkontrolle<br />

1. Der IT-Händler Herr Schubert hat im ersten Geschäftsjahr diverse Geschäftsvorfälle zu<br />

verzeichnen.<br />

Bitte entscheiden Sie, ob es sich dabei um Auszahlungen, Einzahlungen, Ausgaben, Einnahmen,<br />

Aufwand, Ertrag, Kosten oder Leistungen handelt.<br />

Kauf eines PC<br />

o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />

o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />

Nutzung <strong>und</strong> Abschreibung eines PC<br />

o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />

o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />

Verkauf eines Druckers auf Ziel<br />

o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />

o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />

Eine Aushilfskraft wird für die Tätigkeit bar bezahlt<br />

o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />

o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />

Barverkauf von Datenträgern<br />

o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />

o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />

Aus dem Ladenraum wird ein PC gestohlen<br />

o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme<br />

o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen<br />

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33


Lektion 1<br />

CLIX<br />

Wissenstest im<br />

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34<br />

Zusammenfassung<br />

Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller<br />

betrieblichen Prozesse, während die Buchhaltung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst<br />

<strong>und</strong> sie aufbereitet.<br />

Die Ziele des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung <strong>und</strong> Kontrolle.<br />

Besonders wichtig ist hierbei nach IFRS die Bereitstellung entscheidungsnützlicher<br />

Informationen.<br />

Entsprechend der Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rechnungswesen<br />

(Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung, Investitions- <strong>und</strong> Finanzierungsrechnung,<br />

Planungsrechnungen) <strong>und</strong> externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit<br />

Jahresabschlusserstellung) unterschieden. Laut IFRS stehen die Informationsinteressen<br />

der Investoren im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche <strong>Buchführung</strong>spflicht nach § 238 (1)<br />

HGB im Sinne der §§ 1 ff. HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a<br />

HGB aber eine Befreiungsmöglichkeit.<br />

Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz <strong>und</strong> Gewinn- <strong>und</strong> Verlust-<br />

rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen nach<br />

§ 264 (1) HGB den Jahresabschluss, um einen Anhang erweitern <strong>und</strong> es muss (sofern<br />

keine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 (1) 4 HGB vorliegt) ein Lagebericht<br />

erstellt werden.<br />

Für kapitalmarktorientierte Konzerne sind die IFRS mit ergänzenden Informationsinstrumenten<br />

(Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segmentberichterstattung)<br />

relevant. Bei der <strong>Buchführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong> sind die sogenannten<br />

GoB zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen <strong>und</strong> konkretisieren.<br />

Wissenstest<br />

Haben Sie diese Lektion verstanden?<br />

Hervorragend. Dann kontrollieren Sie bitte jetzt Ihre Lernfortschritte auf unserer<br />

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Viel Erfolg!<br />

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