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Sprache – Recht – Gesellschaft - Mohr Siebeck Verlag

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<strong>Sprache</strong> <strong>–</strong> <strong>Recht</strong> <strong>–</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

Herausgegeben von<br />

Carsten Bäcker, Matthias Klatt und Sabrina Zucca-Soest<br />

I


<strong>Sprache</strong> <strong>–</strong> <strong>Recht</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>Gesellschaft</strong><br />

Herausgegeben von<br />

Carsten Bäcker, Matthias Klatt<br />

und Sabrina Zucca-Soest<br />

<strong>Mohr</strong> <strong>Siebeck</strong><br />

III


IV<br />

ISBN 978-3-16-151829-4<br />

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie;<br />

detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de<br />

abrufbar.<br />

© 2012 <strong>Mohr</strong> <strong>Siebeck</strong> Tübingen.<br />

www.mohr.de<br />

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung<br />

außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des <strong>Verlag</strong>s<br />

unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen<br />

und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.<br />

Das Buch wurde von Computersatz Staiger in Rottenburg/N. aus der Garamond gesetzt,<br />

von Gulde-Druck in Tübingen auf alterungsbeständiges Werkdruckpapier gedruckt und gebunden.


Vorwort<br />

Der vorliegende Band versammelt die Ergebnisse einer interdisziplinären Tagung,<br />

die im Juli 2010 im Gästehaus der Universität Hamburg stattfand. Diese<br />

Tagung untersuchte das komplexe Verhältnis von <strong>Sprache</strong>, <strong>Recht</strong> und <strong>Gesellschaft</strong><br />

anhand von drei ausgewählten, besonders virulenten Themenstellungen.<br />

Diskutiert wurden die Zusammenhänge der Hermeneutik von <strong>Recht</strong> als<br />

gesellschaftlicher Institution, von <strong>Sprache</strong> und juristischer Argumentation und<br />

schließlich von <strong>Recht</strong>, <strong>Sprache</strong> und Kultur. Diese thematischen Schwerpunkte<br />

markieren zugleich die drei Teile dieses Buches.<br />

Die Tagung wurde von der Hamburger Akademie der Wissenschaften im<br />

Rahmen ihres Wettbewerbs „Forum junge Wissenschaft <strong>–</strong> Akademiekonferenzen<br />

junger Wissenschaftler“ ausgezeichnet und großzügig gefördert. Dafür<br />

sowie für die angenehme Zusammenarbeit sind wir der Akademie besonders<br />

dankbar.<br />

Kiel/Hamburg/Washington D.C. im Juni 2012 Carsten Bäcker<br />

Matthias Klatt<br />

Sabrina Zucca-Soest<br />

V


Inhaltsverzeichnis<br />

VII<br />

Vorwort ........................................................ V<br />

Teil 1:<br />

Zur Hermeneutik von <strong>Recht</strong><br />

als gesellschaftlicher Institution<br />

Sabrina Zucca-Soest<br />

Zur Hermeneutik von <strong>Recht</strong> als gesellschaftlicher Institution ............ 3<br />

Bernhard Herrlich<br />

<strong>Recht</strong> normativ und pragmatisch .................................... 9<br />

Jens Olesen<br />

Von Deutungsmacht und wie Deutung Macht macht ................... 31<br />

Roland Lhotta<br />

Die konstitutive Wirkung des <strong>Recht</strong>s und seiner <strong>Sprache</strong>:<br />

Judizielle Governance als diskursiver Wettbewerb um Deutungshoheit . . . 45<br />

Christian Thein<br />

Zur Dialektik von <strong>Sprache</strong>, <strong>Recht</strong> und kritischer Vernunft .............. 59<br />

Julia Hänni<br />

Juristische Hermeneutik: Die Sinnermittlung der Juristen ............... 75<br />

Sergio Dellavalle<br />

Das <strong>Recht</strong> als positiv-formalisierte <strong>Sprache</strong> des gesellschaftlich<br />

verbindlichen Sollens .............................................. 93


VIII<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Teil 2:<br />

<strong>Sprache</strong> und juristische Argumentation<br />

Matthias Klatt<br />

Die Bedeutung von Normen ....................................... 121<br />

Ulfrid Neumann<br />

<strong>Sprache</strong> und juristische Argumentation .............................. 129<br />

Ekkehard Felder<br />

Unendliche Semiose im <strong>Recht</strong> als Garant der <strong>Recht</strong>ssicherheit .......... 141<br />

Tobias Herbst<br />

Das Besondere der juristischen Interpretation ........................ 163<br />

Erasmus Mayr<br />

Juristische Normen, Interpretation und Bedeutungsskepsis ............ 187<br />

Christian Barth<br />

Sprachliche Bedeutung im juristischen Diskurs ....................... 211<br />

Matthias Kiesselbach<br />

Was sagt das Gesetz? Zur Rede von »wörtlicher Bedeutung«<br />

in Bezug auf <strong>Recht</strong>stexte .......................................... 233<br />

Teil 3:<br />

<strong>Recht</strong>, <strong>Sprache</strong> und Kultur<br />

Carsten Bäcker<br />

<strong>Recht</strong>, <strong>Sprache</strong> und Kultur. Ein Bericht .............................. 257<br />

Hilmar Schmiedl-Neuburg<br />

Kultur, <strong>Sprache</strong> und <strong>Recht</strong> zwischen Relativismus und Universalismus . . 271<br />

Jörn Reinhardt<br />

Reiterativer Universalismus. <strong>Sprache</strong> <strong>–</strong> Kultur <strong>–</strong> Menschenrechte ........ 291<br />

Martin Morlok<br />

<strong>Recht</strong>, <strong>Sprache</strong> und Kultur ......................................... 309


Inhaltsverzeichnis<br />

Petra Braselmann<br />

<strong>Sprache</strong> des <strong>Recht</strong>s und <strong>Recht</strong> der <strong>Sprache</strong> ........................... 323<br />

Doris Liebwald<br />

<strong>Recht</strong>setzung im Spannungsfeld von politischem Willen<br />

und sprachlicher Divergenz.<br />

Über die Verhältnisse zwischen <strong>Recht</strong>, <strong>Sprache</strong> und Kultur<br />

am Beispiel der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG<br />

und der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG ....................... 341<br />

Autoren ......................................................... 361<br />

IX


Teil 1:<br />

Zur Hermeneutik von <strong>Recht</strong><br />

als gesellschaftlicher Institution<br />

1


Zur Hermeneutik von <strong>Recht</strong><br />

als gesellschaftlicher Institution<br />

Sabrina Zucca-Soest<br />

<strong>Recht</strong> als fundamentale gesellschaftliche Institution ist immer auch <strong>Sprache</strong> als<br />

Sprachwissen und Sprachvollzug. Diese konkrete Sprachlichkeit des <strong>Recht</strong>s begründet<br />

aber nicht zwangsläufig eine angemessene Verstehbarkeit ihrer normativen<br />

Sinngehalte. Diese können nur durch verständigungsorientierte Arbeit der<br />

Teilnehmer in der jeweiligen sozialen Praxis begründet und institutionalisiert<br />

werden.<br />

Nach der klassischen juristischen Auslegungslehre soll die dem <strong>Recht</strong>stext<br />

inhärente normative Bedeutungssubstanz festgestellt und in der jeweiligen<br />

<strong>Recht</strong>sanwendung umgesetzt werden. Damit trifft die juristische Auslegungsarbeit<br />

den Kern des hermeneutischen Problems überhaupt, nämlich das<br />

Spannungsverhältnis zwischen Verstehbarkeit, dem Sinnanspruch und der Interpretationsbedürftigkeit<br />

der zu gestaltenden menschlichen Welt. 1 Die scheinbare<br />

Ablösung der Normativität sowohl vom Entscheidungssubjekt als auch<br />

vom Argumentationsprozess nimmt jedoch einen gewichtigen Stellenwert als<br />

Begründungsressource ein, wird doch u.a. auch hiermit die Legitimität der juristischen<br />

Entscheidung begründet. Da es aber keine wahre sprachliche Bedeutung<br />

von <strong>Recht</strong> gibt, sondern nur raum/zeitlich/semantisch bezogene relative<br />

Richtigkeit, kann auch keine Interpretations- und Argumentationsleistung als<br />

rein reproduktiv verstanden werden. Interpretieren ist immer eine vermittelnde<br />

Tätigkeit, die zum Verstehen von etwas führt, was nicht nur das profilierende<br />

He rausheben und Gestalten, sondern das nuancenreiche Verleihen einer Bedeutung<br />

durch den jeweiligen Sprecher bedeutet. 2 Der dem <strong>Recht</strong> innewohnende<br />

normative Geltungsanspruch ist also nicht allein in den bereits eingespielten<br />

und fixierten Sprachgebrauch projizierbar, da <strong>Recht</strong> immer vom Sprecher mitgeformte,<br />

kontextualisierte soziale Praxis bedeutet. Juristische Argumentation ist<br />

sehr wohl semantische Arbeit an der Bedeutung normativer sprachlicher Ausdrücke,<br />

somit darf der Anteil subjektiver Setzung und Hervorbringung 3 analytisch<br />

nicht ausgeblendet werden. In jeder juristischen Argumentation kommt es<br />

1 Angehrn, Emil, Interpretation und Dekonstruktion, 2004, S. 11.<br />

2 Vgl. ebenda, S. 14.<br />

3 Ebenda, S. 135.<br />

3


4<br />

Sabrina Zucca-Soest<br />

also zu einer individuellen, kontextualisierten Sinnzuweisung durch die jeweiligen<br />

Sprecher. Insbesondere für <strong>Recht</strong> als normativ aufgeladener gesellschaftlicher<br />

Institution gilt das Pathos des Konstruierens, Schreibens und Neu(be)<br />

schreibens, das auf das Produzieren, nicht nur auf das Vernehmen von Sinn setzt<br />

<strong>–</strong> denn nicht als ursprünglich Lesende, sondern als Schreibende erschließen wir<br />

die Welt. 4 Durch eben diese Sinnzuweisung ist die juristische Auslegung als<br />

Kontextualisierung von angemessenen Werten und Normen zu verstehen.<br />

In den konkreten Sprachspielen und <strong>Recht</strong>sanwendungen werden normative<br />

Praktiken durch die entsprechenden Einstellungen der Beteiligten und Anerkennenden<br />

institutionalisiert. Sprachliche Ausdrücke wirken so als Institutionalisierung<br />

von Werten und Normen <strong>–</strong> und <strong>Recht</strong> wird zu einer Schnittstelle<br />

von Handlung und Sinn. Der Grund der Verstehbarkeit der Welt liegt dabei<br />

nicht unserer Interpretation voraus, sondern ist in deren eigener Mächtigkeit begründet:<br />

Durch unsere Schematisierung, Synthetisierung und Perspektivierung<br />

schaffen wir Formen, in denen die Dinge nach ihrer Sinnhaftigkeit erfahrbar<br />

werden. 5 Die hermeneutischen Strukturen, die zum Verstehen führen, bilden<br />

ein Scharnier zwischen den Subjekten untereinander und ihrer Lebenswirklichkeit.<br />

Denn interpretierend konstituieren wir die Welt in ihrer Bestimmtheit und<br />

begründen ihre Lesbarkeit; Sinn ist demnach eine Dimension unseres Entwurfs<br />

und unseres Schaffens. 6 So wirkt die Institutionalisierung von kontextualisierter<br />

Bedeutungsgeltung wie z.B. in und durch <strong>Recht</strong> konstitutiv.<br />

Kommunikative Verständigung als gegenseitige Verständigung über Werte<br />

und Normen durch einen permanenten Institutionalisierungs- aber auch Differenzierungsprozess<br />

konstituiert die Wirklichkeit. Verstehen und Auslegen sind<br />

konstitutive Momente des menschlichen Seins und Existierens. 7 Ohne Interpretation<br />

und Auslegung von <strong>Sprache</strong> und Handlung kann keine Kommunikation<br />

und auch kein Verstehen im Sinne von Erkenntnis stattfinden.<br />

In diesen intersubjektiven Kommunikationszusammenhängen bemühen sich<br />

verschiedene Subjekte auf gleiche Weise darum, die umfassende Funktionalität<br />

des Sprachzusammenhangs zu gebrauchen, um das Bestehen von Sachverhalten<br />

zu untersuchen und dabei zu Beurteilungen von Situationen zu gelangen, und<br />

dies gerade weil sie dabei den von ihnen anerkannten Regeln folgen. 8 <strong>Sprache</strong><br />

und <strong>Recht</strong> beschreiben die zentrale Dimension intersubjektiver Kommunikation<br />

und wirken so konstitutiv für jede politische Ordnung. Kommunikation<br />

ist hiernach ein intersubjektiver Prozess, in dem Mitteilungen ausgetauscht werden,<br />

und der erfolgreich ist, wenn diese Mitteilungen verstanden werden bzw.<br />

4 Vgl. ebenda, S. 135.<br />

5 Ebenda.<br />

6 Ebenda.<br />

7 Ebenda.<br />

8 Schwemmer, Oswald, in: Mittelstrass, Jürgen (Hrsg.), Enzyklopädie Philosophie und<br />

Wissenschaftstheorie, 2004, → Intersubjektivität.


Zur Hermeneutik von <strong>Recht</strong> als gesellschaftlicher Institution<br />

die intendierten oder funktionalen Effekte bewirken. 9 Darüber hinaus wird diskutiert,<br />

ob es nicht mehr als ein Austauschen und deren Effekte gibt, nämlich<br />

die gemeinsame Prüfung auf Akzeptabilität und so das Auffinden neuer, intersubjektiv<br />

geteilter Gehalte (Habermas). In eben diesem Sinne ist <strong>Recht</strong> als soziolinguistische<br />

Praxis zu verstehen. <strong>Recht</strong> ist immer auch <strong>Sprache</strong> und nimmt<br />

als Medium der Normsetzung und -anwendung eine in der <strong>Gesellschaft</strong> gewichtige<br />

Position ein. Denn an die grundsätzliche Frage nach der inhaltlichen<br />

Stiftung, der praktischen Konstitution und der vermittelnden Verstehbarkeit<br />

von Sinngehalten schließt sich diejenige nach der Auswirkung und Handhabung<br />

von verstandenen Sinngehalten an. <strong>Recht</strong> als gesellschaftliche Institution wirkt<br />

durch die Anerkennung derselben auf die Handlungs- und Lebensweisen der<br />

Individuen und damit auch auf die Strukturen politischer Gemeinschaft. Der<br />

dem <strong>Recht</strong> implizite normative Geltungsanspruch gewinnt in seinem sozialen<br />

Kontext und durch die Anerkennung der Beteiligten an Tragkraft. Das <strong>Recht</strong><br />

trägt Leit- und Ordnungsideen in sich, die im Diskurs sinnstiftend und handlungsanleitend<br />

wirken sollen, um so zu einer normativen und sprachlich verfassten<br />

Institution politischer Gemeinschaft werden zu können. Fraglich bleibt<br />

der Zusammenhang des Anerkennungsprozesses von normativen Sinnansprüchen<br />

und damit die Frage, warum sich die Individuen diese aneignen und sich<br />

ihren Logiken unterwerfen sollten. Dieser Problemaufriss wird durch die folgenden<br />

Leitfragen zugespitzt:<br />

Wie kann die Normativität von <strong>Sprache</strong> bestimmt werden?<br />

Wie kann das „Verstehen“ von Werten und Normen in der sozialen Praxis begründet<br />

werden?<br />

Wie kann und warum sollte <strong>Recht</strong> sinnstiftend und handlungsanleitend wirken?<br />

Die Beiträge<br />

Um die gestellten grundsätzlichen Fragen in ihrer gesellschaftstheoretischen<br />

Angemessenheit bearbeiten zu können, werden diese durch Vertreter aus der<br />

Philosophie, sowie Politik- und <strong>Recht</strong>swissenschaft pointiert beantwortet.<br />

Hinsichtlich der ersten Frage <strong>–</strong> wie die Normativität von <strong>Sprache</strong> zu bestimmen<br />

ist <strong>–</strong> kritisiert Dr. Bernhard Herrlich den Versuch einer allgemeinen Bestimmung<br />

der intrinsischen Normativität von <strong>Sprache</strong>. Vielmehr besteht die<br />

therapeutische Aufgabe in der Analyse von versteckter Normativität in einzelnen<br />

Äußerungen durch die Verinnerlichung einer sprachkritischen Haltung.<br />

Jens Olesen geht von der Feststellung aus, dass Normen auf Konventionen und<br />

9 Vogel, Matthias, in: Gosepath, Stefan/Hinsch, Wilfried/Rössler, Beate (Hrsg.), Handbuch<br />

der politischen Philosophie und Sozialphilosophie, 2008, → Kommunikation.<br />

5


6<br />

Sabrina Zucca-Soest<br />

Überlieferungen, die sprachlich fundiert sind, basieren. Qua Interpretation<br />

können diese partiell offengelegt und kritischer Betrachtung zugänglich gemacht<br />

werden. Prof. Dr. Roland Lhotta vollzieht die Normativität der <strong>Sprache</strong><br />

anhand ihrer konstitutiven Wirkung für das Handeln und die Performanz von<br />

Akteuren. <strong>Recht</strong> wirkt als „Frame“, der zum einen integrierend, sinnstiftend<br />

und konstitutiv für die Akteure, zum anderen aber „enabling“ für die <strong>Recht</strong>sadressaten<br />

wirkt. Damit wird die Hermetik des <strong>Recht</strong>s geöffnet für partizipative<br />

Interpretationsakte der <strong>Recht</strong>sinterpreten. Christian Thein bestimmt die<br />

Normativität der <strong>Sprache</strong> als ein Reflexionsverhältnis, das sich in verschiedenen<br />

Relationen zwischen Subjekten und den gesellschaftlichen Institutionen konstituiert.<br />

Im Rahmen von intersubjektiven Beziehungen kommt der normative<br />

Gehalt von <strong>Sprache</strong> durch die reflexiven Bestandteile der praktischen Rede zum<br />

Ausdruck, durch die eine verständigungsorientierte Intention verfolgt wird.<br />

Zugleich ist diese Reflexionsfähigkeit von <strong>Sprache</strong> Manifestation praktischer<br />

Vernunft, die sich auf die verschiedenen Formen des gesellschaftlichen Handelns<br />

kritisch bezieht. Für Dr. Julia Hänni ist eine <strong>Recht</strong>sordnung eine normative<br />

Ordnung, die sich in <strong>Sprache</strong> ausdrückt. Ein normativer Sinngehalt soll<br />

für seine konkrete Anwendung mittels der <strong>Sprache</strong> zugänglich gemacht werden.<br />

Indem <strong>Sprache</strong> diesen Sinngehalt ausdrückt, ist sie selbst implizit normativ.<br />

Nach Prof. Dr. Sergio Dellavalle ist <strong>Sprache</strong> insofern normativ, als sie in<br />

transzendentale Voraussetzungen eingelassen ist. Ohne diese Voraussetzungen<br />

kann <strong>Sprache</strong> ihre Funktion nicht erfüllen.<br />

Dr. Bernhard Herrlich sieht eine Antwort auf die zweite Leitfrage <strong>–</strong> wie das<br />

„Verstehen“ von Werten und Normen in der sozialen Praxis begründet werden<br />

kann <strong>–</strong> in einer Umformulierung liegen: Das Verstehen von Werten und Normen<br />

gründet in dem Vollzug der sozialen Praxis. Er stellt u.a. darauf ab, dass<br />

die Bedeutung eines Ausdrucks von seinem Gebrauch im Sprachspiel sowie den<br />

kooperativen Bemühungen der Gesprächsteilnehmer abhängt, dass dieser Gebrauch<br />

eingeübt werden muss und dass diese Gepflogenheiten in der Lebensform<br />

verankert sind, die letztlich eine Paraphrase der sozialen Praxis darstellt.<br />

Jens Olesen stellt auf den Legitimitätsaspekt ab. Begründungen individuellen<br />

„Verstehens“ von Werten und Normen rekurrieren auf den rechtlichen Rahmen,<br />

der legitimes von illegitimem Verständnis trennt. Dass <strong>Recht</strong> dabei selbst<br />

auf Werten und Normen basiert, kann als Ausdruck der zirkulären Struktur<br />

jeglichen Verstehens gedeutet werden. Für Prof. Dr. Roland Lhotta hat Verstehen<br />

immer eine interpretative Komponente und beinhaltet das situations-<br />

und akteursspezifische „fitting a rule to a situation“. Verstehen hat immer mit<br />

Sinnstiftung zu tun und begründet sich in einem komplexen Wechselspiel zwischen<br />

Normen (Regeln)/Institutionen, Akteuren/Interpretationen und kontingenten<br />

Situationen. Das bedeutet aber auch, dass Normativität und damit<br />

etwa die Verbindlichkeit des <strong>Recht</strong>s mehr oder weniger volatil ist. Christian<br />

Thein knüpft an Gadamer und Habermas an und beschreibt das Verstehen von


Zur Hermeneutik von <strong>Recht</strong> als gesellschaftlicher Institution<br />

Werten und Normen als Vermittlungsfunktion der Verständigung im Medium<br />

der <strong>Sprache</strong>. Formen dieses Verstehens am Leitbild der Verständigung können<br />

pragmatisch in bestimmten Feldern der sozialen Praxis aufgefunden und theoretisch<br />

expliziert werden. Die soziale Praxis selbst muss hinsichtlich der in ihr<br />

gegebenen Möglichkeiten als Werte und Normen zu verstehen, zu rechtfertigen<br />

und zu kritisieren, analysiert werden. Dr. Julia Hänni geht von einer Fassbarkeit<br />

der Wirklichkeit aus, d.h. davon, dass die Welt unserem Verstehen in ihren<br />

Grundzügen entgegenkommt und eine zusammenhängende Erfahrung (von<br />

ihr) zulässt. Diese Erkennbarkeit setzt Sinnzusammenhänge voraus, die sich<br />

u.a. in Werten und Normen ausdrücken. Indem wir verschiedenartige Sinnzusammenhänge<br />

in Normen verstehen, wenden wir <strong>Recht</strong> an. Prof. Dr. Sergio<br />

Dellavalle stellt fest, dass <strong>Sprache</strong> als soziale Kommunikation normativ durchdrungen<br />

ist. Indem Menschen miteinander aufgrund dieser Normen interagieren,<br />

vollziehen sie mit ihrem Handeln den transzendentalen Voraussetzungszusammenhang<br />

der Kommunikation in Form einer sozial wirksamen konkreten<br />

Praxis und dabei Wertschöpfungen als handlungsanleitende, eben aus jenen<br />

Voraussetzungen erwachsende und diesen entsprechende Prinzipien.<br />

Bei der dritten Leitfrage <strong>–</strong> wie <strong>Recht</strong> sinnstiftend und handlungsanleitend<br />

wirken kann und warum es dies sollte <strong>–</strong> geht Dr. Bernhard Herrlich von <strong>Recht</strong><br />

als einer in der Lebensform verankerten Praxis aus. Kodifizierungen des <strong>Recht</strong>s<br />

sind Deutungen dieser Praxis. Es gilt: Die Praxis ist primär, die Regel sekundär.<br />

Von dieser Einschränkung abgesehen, wirkt <strong>Recht</strong> sinnstiftend und handlungsanleitend,<br />

weil wir gelernt haben, auf Regeln in bestimmter Weise zu reagieren.<br />

<strong>Recht</strong> sollte sinnstiftend und handlungsanleitend wirken, damit die durch die<br />

Praxis etablierten und gefestigten, kooperativ wahrgenommenen Interaktionsmöglichkeiten<br />

davor bewahrt bleiben, unterlaufen zu werden. Jens Olesen hält<br />

fest, dass <strong>Recht</strong> den Rahmen bildet, innerhalb dessen individuelle Interpretationen<br />

von Werten und Normen, sowie Handlungen, die auf diesen Interpretationen<br />

basieren, als legitim gelten. Ohne einen solchen rechtlichen Rahmen wäre<br />

ein geordnetes Zusammenleben unmöglich. Prof. Dr. Roland Lhotta interessiert<br />

sich für das „Sollte“ der Frage nicht. Ob es hingegen sinnstiftend und handlungsanleitend<br />

wirken k a n n, und w i e dies geschieht, ist indessen eine Frage,<br />

die für die Politikwissenschaft und speziell für die von mir eingenommene Perspektive<br />

der judiziellen Governance <strong>–</strong> verstanden argumentativer und diskursiver<br />

Wettbewerb um Deutungs- und Interpretationshoheiten <strong>–</strong> von herausragender<br />

Bedeutung ist. Aus dieser Perspektive ist das <strong>Recht</strong> ein institutionalisiertes<br />

Regelsystem, welches gleichzeitig das Handeln von politischen Akteuren<br />

ermöglicht und begrenzt <strong>–</strong> es generiert eine institutionelle Ordnung, bewahrt<br />

diese und zielt auf eine Handlungsanleitung der Regeladressaten. Gleichzeitig<br />

trachten die Akteure danach, diese Handlungsanleitung und damit auch die situativen<br />

Deutungsmöglichkeiten, die ihnen die Regeln eröffnen, in ihrem Sinne<br />

zu nutzen. Damit kommt der situativen Interpretation und Anwendung von Re-<br />

7


8<br />

Sabrina Zucca-Soest<br />

geln durch die jeweiligen Akteure eine besondere Bedeutung zu, ebenso wie der<br />

autoritativen Entscheidung von Interpretations<strong>–</strong> und Anwendungskonflikten,<br />

in denen Akteure danach trachten, mit Argumenten, Argumentationsstrategien<br />

und -stilen ihre politischen Programme in geltendes <strong>Recht</strong> transformiert zu bekommen.<br />

Christian Thein hält fest, dass in den bürgerlichen <strong>Recht</strong>sverhältnissen<br />

intersubjektive Anerkennungsstrukturen antizipiert (Hegel) sind und zugleich<br />

eingeschränkt (Carl Schmitt, Eugen Paschukanis). <strong>Recht</strong> kann nur sinnstiftend<br />

und handlungsanleitend wirken, wenn es vor dem Hintergrund einer kritischen<br />

Analyse gesellschaftlicher Strukturen (Marx, Foucault, Butler) und intersubjektiver<br />

Verhältnisse (Habermas, Honneth) eine Einheit der Vielen ohne Zwang<br />

(Adorno) zum Ausdruck bringt. Dr. Julia Hänni argumentiert aus der juristischen<br />

Perspektive. Mit dieser wird angestrebt, den abstrakten Tatbestand mit der<br />

abstrakten <strong>Recht</strong>sfolge im Blick auf den konkreten Sachverhalt als Sinneinheit zu<br />

verstehen, um daraus <strong>Recht</strong>sfolgen ableiten zu können. Das Herausbilden dieser<br />

Sinneinheit ist demnach Voraussetzung, um Entscheide zu fällen, um so <strong>Recht</strong><br />

anwenden zu können. Ein Konsens über gemeinsame Ordnungsregeln bringt<br />

diese Sinnbildung schließlich zur handlungsanweisenden (legitimierenden) Anerkennung.<br />

Prof. Dr. Sergio Dellavalle stellt darauf ab, dass soziale Interaktion<br />

Regeln braucht. Obwohl Interaktionsregeln bereits den Kommunikationsvoraussetzungen<br />

immanent sind, braucht die <strong>Gesellschaft</strong> deren Formalisierung in<br />

Form von verbindlichen <strong>Recht</strong>ssätzen, damit soziale Interaktion berechenbar<br />

verläuft. Im Verhältnis des legitimen <strong>Recht</strong>s zu den Grundregeln intersubjektiv<br />

einlösbaren Handelns in der <strong>Gesellschaft</strong> lässt sich sowohl die sinnstiftende<br />

Dimension legitimen <strong>Recht</strong>s als auch seine Geltungsgrundlage auffinden, dabei<br />

aber theoretisch unterschiedlich nuanciert feststellen.


<strong>Recht</strong> normativ und pragmatisch<br />

Bernhard Herrlich<br />

I. Einleitung<br />

Der folgende Aufsatz orientiert sich am gehaltenen Vortrag, unterscheidet sich<br />

davon aber vor allem in der Schwerpunktsetzung. Wichtiger als die Abarbeitung<br />

der von den Veranstaltern gestellten Fragen zum ersten Tagungstag<br />

<strong>–</strong> Wie kann die Normativität von <strong>Sprache</strong> bestimmt werden?<br />

<strong>–</strong> Wie kann das „Verstehen“ von Werten und Normen in der sozialen Praxis<br />

begründet werden<br />

<strong>–</strong> Wie kann und warum sollte <strong>Recht</strong> sinnstiftend und handlungsanleitend wirken?<br />

scheint mir im Nachgang an die gemeinsame, interdisziplinäre Auseinandersetzung<br />

der Versuch, den für die erste Frage zentralen Ausdruck der „Normativität<br />

von <strong>Sprache</strong>“ näher zu bestimmen. Denn die wiederholte Verwendung des<br />

Ausdrucks gibt m.E. einen scheinbaren Konsens über dessen Bedeutung wieder,<br />

der die an der Tagung vertretenen Disziplinen eint. Weshalb ich durch eine<br />

vorgängige, wohl nicht abschliessende Ausbreitung der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Ausdrucks versuchen möchte, ein wenig Ordnung in<br />

die Rede von der Normativität der <strong>Sprache</strong> zu bringen. In keiner Weise soll damit<br />

angedeutet werden, dass eine allgemeine Unklarheit über den Gebrauch des<br />

Ausdrucks besteht oder bestanden hat, dennoch meine ich, dass eine Klärung<br />

des vielfältigen Gebrauchs für den interdisziplinären Dialog hilfreich sein kann.<br />

Die Art und Weise meines Vorgehens hat dabei den Vorteil, dass ich damit en<br />

passant den Rahmen abstecken kann, innerhalb dessen ich mich bewege. Denn<br />

die vorangestellte Untersuchung der Verwendungsmöglichkeiten eines Ausdrucks<br />

steht in der Tradition der pragmatischen Sprachphilosophie. Die Philosophie<br />

der normalen <strong>Sprache</strong> als Hintergrund soll hier einleitend auch das weit<br />

gespannte Feld der von den Veranstaltern gestellten Fragen unter dem Tagungstitel<br />

<strong>Sprache</strong>-<strong>Recht</strong>-<strong>Gesellschaft</strong> einschränken.<br />

9


10<br />

II. <strong>Sprache</strong> ist Delphi oder:<br />

Wie die Normativität der <strong>Sprache</strong> bestimmt werden kann<br />

Vorweg: <strong>Sprache</strong> ist intrinsisch normativ, denn erstens artikuliert jede <strong>Sprache</strong><br />

auf ihre Weise, was als Gliederung der Welt gilt 1 und die Grenzen meiner<br />

<strong>Sprache</strong> bedeuten die Grenzen meiner Welt. 2 Zweitens: Die Arbeitsweise der<br />

<strong>Sprache</strong> tritt meist nicht offensichtlich zu Tage. Normative Entscheidungen in<br />

der Tiefe der <strong>Sprache</strong> sind häufig nicht an der Oberfläche derselben erkennbar.<br />

Wenn es nun zutrifft, dass <strong>Sprache</strong> Delphi ist, weil sie wahrsagen kann und lügen,<br />

wie das Grossfeld prägnant auf den Punkt gebracht hat, 3 und wenn es zutrifft,<br />

dass <strong>Recht</strong>skultur ein Teil der Sprachkultur ist, wie das Kirchhof formulierte,<br />

4 dann lohnt es sich dieser Normativität ein wenig genauer unter die Lupe<br />

zu nehmen.<br />

1. Zur Normativität von <strong>Sprache</strong><br />

Bernhard Herrlich<br />

In einer selbstredend viel zu hastig ausgeführten Suche nach Verwendungskontexten<br />

des Ausdrucks der Normativität von <strong>Sprache</strong> sind die folgenden zumindest<br />

naheliegend. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr<br />

möchte ich sie ausdrücklich als nicht abschliessend verstanden wissen.<br />

a) <strong>Sprache</strong> kann als normativ bezeichnet werden soweit sie unseren Blick auf die<br />

Welt beeinflusst. Manifest wird dies wenn sie entscheidet, wie und welche Welt<br />

wir wahrnehmen in dem Sinne, als dass jede <strong>Sprache</strong> <strong>–</strong> genauer die Sprechergemeinschaft<br />

<strong>–</strong> für sich bestimmt, was als Gliederung der Welt gilt. In dieser Auffassung<br />

stellt die <strong>Sprache</strong> im Zeichen die Korrespondenz zwischen dem ungestalten<br />

Fluss der Laute und der unbestimmten Welt des Denkens her. In ihrer<br />

Auseinandersetzung mit de Saussure formuliert Krämer anschaulich: „Der ungestalte<br />

Fluss der Geräusche und das amorphe Bewusstseinsgeschehen werden<br />

durch die <strong>Sprache</strong> in eine Parallelität, zur Gleichzeitigkeit geführt, wenn man<br />

so will: werden in einen gemeinsamen Rhythmus versetzt.“ 5 Wie man sich diese<br />

Artikulation vorzustellen hat beschreibt de Saussure im Cours de linguistique<br />

générale (GLG) mit einem Bild:<br />

1 de Saussure, Ferdinand: Cours de linguistique générale; Edition critique préparée par<br />

Tullio de Mauro; Paris 1972, S. 155. Zitiert: CLG.<br />

2 Wittgenstein, Ludwig: Tractatus logico-philsophicus, in: Tractatus logico-philosophicus.<br />

Werkausgabe Band 1, 18. Aufl. Frankfurt 2002, 5.6.<br />

3 Grossfeld, Bernhard: Unsere <strong>Sprache</strong>. Die Sicht des Juristen, in: Vorträge/Rheinisch-<br />

Westfälische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Geisteswissenschaften, Heft 300, Opladen<br />

1990, S. 17.<br />

4 Kirchhof, Paul: Die Bestimmtheit und Offenheit der <strong>Recht</strong>ssprache, Vortrag, gehalten<br />

vor der Juristischen <strong>Gesellschaft</strong> zu Berlin am 29. April 1987, Berlin 1987, S. 6.<br />

5 Krämer, Sybille: <strong>Sprache</strong>, Sprechakt, Kommunikation, Sprachtheoretische Positionen<br />

des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2001, S. 28.


<strong>Recht</strong> normativ und pragmatisch<br />

Qu’on se représente l’air en contact avec une nappe d’eau: si la pression atmosphérique<br />

change, la surface de l’eau se décompose en une série de divisions, c’est-à-dire de vagues;<br />

ce sont ces ondulations qui donneront une idée de l’union, et pour ainsi dire de l’accouplement<br />

de la pensée avec la matière phonique. 6<br />

Dabei ist selbstredend, dass jede <strong>Sprache</strong> für sich diese Verbindung zwischen<br />

der lautlichen Masse und des Denkens unterschiedlich konkretisiert. Die bei der<br />

Übersetzung von einer <strong>Sprache</strong> in die andere <strong>Sprache</strong> entstehenden Probleme<br />

und die Übersetzungsleistung an sich sind Zeugen dieses Umstands. Ein Umstand<br />

übrigens der in den Sprachwissenschaften seit dem Siegeszug des CLG in<br />

den letzten hundert Jahren zum selbstverständlichen sprachtheoretischen Repertoire<br />

gehört, während im <strong>Recht</strong> dieser Umstand sich scheinbar erst langsam<br />

Bahn bricht, so wenn z.B. Wallow im Jahre 2006 zum Schluss kommt, dass die<br />

Übersetzung juristischer Texte von einer <strong>Sprache</strong> in eine andere nicht problemlos<br />

durch die Konsultation eines Dictionnaires gelöst werden kann. Ebenfalls<br />

einleuchtend ist Wallows Schluss, dass durch die <strong>Recht</strong>svergleichung und dabei<br />

vor allem durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen <strong>Sprache</strong>n eine<br />

erhöhte Sensibilität und Verständnis gegenüber den mit dem sprachlichen Zeichen<br />

(den rechtlichen Begriffen) verbundenen Konzepten (concepts) <strong>–</strong> auch des<br />

eigenen <strong>Recht</strong>s <strong>–</strong> entsteht. 7<br />

<strong>Sprache</strong> ist also in dem Sinne normativ als sie unsere Sicht auf die Dinge prägt<br />

respektive vorentscheidet, was wir wie wahrnehmen. In Anlehnung an den<br />

durch de Saussures begründeten Strukturalismus könnte man von der strukturalistischen<br />

Normativität der <strong>Sprache</strong> sprechen.<br />

Ich meine diese strukturalistische Normativität der <strong>Sprache</strong> ist unbestritten<br />

und sie hängt aufs engste mit den Eigenschaften des sprachlichen Zeichens insbesondere<br />

der Arbitrarität des Zeichens zusammen. Darunter versteht de Saussure<br />

den Umstand, dass das Bezeichnete (signifié) eines Zeichens in keinerlei<br />

natürlicher Beziehung zum dazugehörigen Bezeichnenden (signifiant) steht. 8<br />

Willkürlich ist aber in de Saussures Sprachbild nicht nur die Verknüpfung zwischen<br />

Lautbild (imgage acoustique) und Vorstellung (concept) sondern auch<br />

wie weit das concept gefasst ist, wo es begrenzt ist. Denn für de Saussure sind<br />

die Vorstellungen (concepts) nicht bereits vorsprachlich ausgesondert, welchen<br />

nachträglich ein Lautbild (image acoustique) zugeordnet wird <strong>–</strong> in jeder <strong>Sprache</strong><br />

ein anderes <strong>–</strong>, sondern auch die Vorstellungen werden erst durch die <strong>Sprache</strong> gegliedert.<br />

9 Im Umkehrschluss machte eine davon abweichende Sprachauffassung<br />

6 CLG, S. 156.<br />

7 Wallow Astrid: Herausforderung zur begrifflichen Reflexion. <strong>Recht</strong> und <strong>Sprache</strong> aus<br />

der Sicht des <strong>Recht</strong>svergleichers, in Lundmark Thomas/Wallow Astrid (Hrsg.): Law and<br />

Language <strong>–</strong> <strong>Recht</strong> und <strong>Sprache</strong>. <strong>Recht</strong>swissenschaftliches Symposium (Münster 2004), Berlin<br />

2006, S. 3 ff.<br />

8 CLG, S. 100.<br />

9 CLG, S. 31.<br />

11


12<br />

Bernhard Herrlich<br />

die <strong>Sprache</strong> abhängig von der bereits fix fertig gegliederten Welt der Vorstellungen.<br />

Die concepts mutierten zu Universalien. Und genau das ist die Leistung de<br />

Saussures, dass er mit der Beschreibung des Zeichens als arbiträr die <strong>Sprache</strong> unabhängig<br />

macht von anderen Phänomenen; von der Welt der Umweltreferenten<br />

wie auch von den Vorstellungen. Damit bekommt die Arbitrarität sprachlicher<br />

Zeichen bei de Saussure einen neuen Stellenwert, denn die „radikale Arbitrarität<br />

der <strong>Sprache</strong> zu betonen heisst […], allen Vorstellungen den Boden zu entziehen,<br />

die <strong>Sprache</strong> in etwas anderem begründen zu wollen als in der <strong>Sprache</strong> selbst“. 10<br />

Den Tribut den wir für die Unabhängigkeit der <strong>Sprache</strong> als eigenständiges<br />

Phänomen bezahlen, ist die in der <strong>Sprache</strong> angelegte strukturalistische Normativität.<br />

Wir unterliegen ihr immer, weil sie als notwendige Bedingung einer<br />

gangbaren Sprachauffassung nicht wegzudenken ist, ohne dass nicht auch gleich<br />

die Kommunikation überhaupt auf dem Spiel stünde. Wir können sie nicht verneinen,<br />

wollen wir nicht gleichzeitig hinter den Strukturalismus in ein naives<br />

Repräsentationsmodell der Bedeutung fallen.<br />

b) Geht man mit Grice einig, dass für das gegenseitige Verständnis die <strong>–</strong> letztlich<br />

rational begründete <strong>–</strong> kooperative Zusammenarbeit zwischen Sprecher und<br />

Hörer unabdingbar ist, so ergibt sich eine weitere Möglichkeit von der Normativität<br />

von <strong>Sprache</strong> zu sprechen.<br />

In Überwindung zu seiner in den Artikeln „Meaning“ und „Utterer’s Meaning<br />

and Intentions“ vertretenen Bedeutungsauffassung beschreibt Grice das die<br />

Kommunikation prägende kooperative Prinzip in „Logic and Conversation“.<br />

Grice’ frühere Bedeutungsauffassung war dabei von einem Intentionsfundamentalismus<br />

11 geprägt, den man wohl ein wenig überspitzt mit den Worten<br />

Lewis Carrolls wiedergeben kann, die dieser Humpty Dumpty in den Mund<br />

legt und mit den Worten Alice’ kritisiert:<br />

„When I use a word“, Humpty Dumpty said, in rather a scornful tone, „it means what I<br />

choose it to mean <strong>–</strong> neither more nor less.“ „The question is“, said Alice, „whether you can<br />

make words mean so many different things.“ 12<br />

Der Schlüssel zum Verständnis dieser frühen Bedeutungsauffassung von Grice<br />

liegt in der Mehrdeutigkeit des englischen Ausdrucks „Meaning“. Er kann sowohl<br />

mit Bedeutung als auch mit das Gemeinte übersetzt werden und verweist<br />

in letzterer Verwendung auf die Intentionen des Sprechers. Die radikale Fundierung<br />

der Bedeutung in den Sprecherintentionen stellt sich dabei zwar als<br />

10 Krämer, S. 31.<br />

11 Siehe zum Begriff Bedeutungsfundamentalismus: Bublitz, Siv: Der ‚linguistic turn‘ der<br />

Philosophie als Paradigma der Sprachwissenschaft. Untersuchungen zur Bedeutungstheorie<br />

der linguistischen Pragmatik, Münster 1994, S. 103. Benett, Jonathan: Die Strategie des Bedeutungsnominalismus,<br />

in: Meggle Georg (Hrsg.); Handlung Kommunikation Bedeutung;<br />

Suhrkamp, 1979, S. 154, spricht von einem Bedeutungsnominalismus<br />

12 Carrol Lewis: Through the looking glass, London 1871.


<strong>Recht</strong> normativ und pragmatisch<br />

nicht haltbar heraus, aber dennoch sind Grice’ Überlegungen zu Meinen und<br />

Bedeuten nicht ohne Wert, sondern lediglich innerhalb der Sprachauffassung<br />

falsch verortet. In der Kritik durch Searle und Black 13 zeigt sich, dass Grice’<br />

Rückgriff auf die Sprecherintentionen und die in diesem Zusammenhang dem<br />

Hörer gelieferten Analyseansatz, um diese zu erschliessen, sich nicht auf die Bedeutungsebene<br />

einer Äusserung sondern auf die pragmatische Verwendung der<br />

Äusserung beziehen, was sich folgendermassen paraphrasieren lässt: Indem ich<br />

spreche, versuche ich, meinem Zuhörer bestimmte Dinge dadurch zu übermitteln,<br />

dass ich ihn dazu bringe zu erkennen, dass ich ihm diese Dinge zu übermitteln<br />

beabsichtige und ich weiss, dass das Gesagte für den Hörer Anlass genug<br />

ist, mir zu unterstellen ich beabsichtige etwas zu sagen und der Hörer fähig<br />

ist aufgrund des Gesagten auf meine Intentionen zu schliessen. 14 Und genau das<br />

ist der springende Punkt des von Grice später imperativ formulierten kooperativen<br />

Prinzips.<br />

Make your contribution such as is required, at the stage at which it occurs, by the accepted<br />

purpose or direction of the talk exchange in which you are engaged. One might label this<br />

the Cooperative Principle. 15<br />

Das kooperative Prinzip wird dabei durch vier Maximen und weitere Submaximen<br />

konkretisiert, 16 die sicherstellen, dass der Gesprächsbeitrag adäquat d.h.<br />

für den Hörer nachvollziehbar bleibt. Nach dieser Auffassung beteiligen sich<br />

Sprecher und Hörer nicht nur kooperativ am Gespräch, sie setzen sich auch gegenseitig<br />

unter Druck. Im Wissen darum, dass das Gesagte nicht nur etwas bedeutet,<br />

sondern der Sprecher mit dem Gesagten etwas meint/sagen will/beabsichtigt,<br />

erwartet der Hörer vom Sprecher, dass dieser sein Möglich(st)es tut, um<br />

ihn, den Hörer, dahin zu bringen, was der Sprecher mit seiner Äusserung gemeint<br />

habe. Umgekehrt erwartet der Sprecher, dass sich der Hörer für eine naheliegende,<br />

sinnvolle, plausible Bedeutung des Gesagten entscheidet. Da im Gespräch<br />

die Rollen von Sprecher und Hörer wechseln (können), erwarten beide<br />

Gesprächsteilnehmer beides vom andern. Der Sprecher gerät unter Druck, das<br />

was er sagen möchte, klar zu sagen, bzw. ein wenig schwächer, so zu sagen, dass<br />

aufgrund des Gesagten klar werden kann, was gemeint ist, und vom Hörer wird<br />

erwartet, dass er sich um die Erschliessung des Gemeinten über das Gesagte bemüht.<br />

13 Siehe zu dieser Kritik Black, Max: Bedeutung und Intention, in: Meggle, S. 52ff; Searle,<br />

John R.: Speech acts. An Essay in the Philosophy of Language, 21. Aufl. Cambridge 1999,<br />

S. 43 ff. Zitiert: Searle, Speech acts.<br />

14 Searle, Speech acts, S. 43.<br />

15 Grice H. Paul: Logic and Conversation, in: Grice H. Paul: Studies in the Way of Words,<br />

Cambridge MA 1989, S. 26. Zitiert: Grice, Logic and Conversation.<br />

16 Ders. S. 26 f.<br />

13


14<br />

Bernhard Herrlich<br />

Und genau hier werden die Grice’schen Einsichten für unser Thema interessant.<br />

Denn an dieser Stelle taucht beim Hörer als auch beim Sprecher ein normatives<br />

Moment auf. Sowohl Sprecher wie Hörer haben etliche Entscheidungen<br />

zu treffen, denn was man sagen möchte, kann man auf vielfältige Weise tun.<br />

Der Sprecher hat sich aber für eine Formulierung zu entscheiden. Er wertet die<br />

verschiedenen Möglichkeiten und entscheidet sich für die aus seiner Sicht angemessene,<br />

richtige. <strong>Sprache</strong> <strong>–</strong> kann man argumentieren <strong>–</strong> ist damit aus Sprechersicht<br />

normativ, weil der Sprecher ein Urteil darüber fällt, wie er das, was er beabsichtigt<br />

zu sagen, sagt. Der Hörer seinerseits hat, auch aufgrund dessen, dass<br />

explizite formulierte Absichten ziemlich rar sind, 17 sich unter mehreren Möglichkeiten<br />

der Deutung, welche Intention Anlass des Gesagten war, für eine zu<br />

entscheiden. Auch der Hörer urteilt also. Und zwar darüber, welche der möglichen<br />

Deutungen wohl die richtige, die angemessene ist. <strong>Sprache</strong> ist dabei auch<br />

aus Hörersicht normativ.<br />

Auch diese wie die bereits unter a) genannte Normativität ist keine, der wir<br />

entfliehen könnten, denn die Kooperation zwischen Sprecher und Hörer ist<br />

notwendige Bedingung für das reibungslose Funktionieren von <strong>Sprache</strong>. 18 Weil<br />

die hier genannte Normativität letztlich aus der Kooperation evolviert, können<br />

wir nicht aus ihr heraus, ohne nicht gleichzeitig die <strong>Sprache</strong> als solche aufs<br />

Spiel zu setzen. Denn wer sich in der sprachlichen Interaktion nicht kooperativ<br />

verhält, muss sich nicht wundern, wenn alsbald darauf die Kommunikation<br />

abbricht. Was für ein einzelnes Gespräch gilt, gilt für das Ganze der <strong>Sprache</strong>:<br />

ohne Kooperation ist sie nicht denkbar. 19<br />

In Anlehnung an die oben genannte strukturalistische Normativität möchte<br />

ich diesen Fall von sprachlicher Normativität <strong>–</strong> wenn ich auch mit der Namensgebung<br />

nicht ganz zufrieden bin <strong>–</strong> die kooperative Normativität von <strong>Sprache</strong><br />

nennen.<br />

c) In einer weiteren Verwendung taucht die Normativität im Zusammenhang<br />

mit <strong>Sprache</strong> dann auf, wenn normativ in Abgrenzung zu deskriptiv gebraucht<br />

wird. Normativ gleicht sich dabei der Verwendung von präskriptiv an. Nach<br />

dieser Sichtweise profilieren sich deskriptive Sätze dadurch, dass sie hauptsächlich<br />

in der Dimension wahr/falsch beurteilt werden können. Normative oder<br />

17 Grice, H. Paul: Meaning, in: Grice H. Paul: Studies in the Way of Words, Cambridge<br />

MA 1989, S. 222. Zitiert: Grice, Meaning.<br />

18 Black, S. 77 ff.<br />

19 Herrlich, Bernhard: <strong>Recht</strong> zur <strong>Sprache</strong> gebracht, Zur Verankerung des <strong>Recht</strong>s in der<br />

normalen <strong>Sprache</strong> unter besonderer Berücksichtigung der Sprachphilosophie Ludwig Wittgensteins,<br />

John L. Austins. H.P. Grice’ und John R. Searles, Basel 2010, S. 172 ff. Der Vollständigkeit<br />

sei angemerkt: Grice weiss darum, dass das kooperative Verhalten kein Reflex ist,<br />

dem wir uns als Sprecher und Hörer nicht entziehen können und weist selbst auf die verschiedenen<br />

Möglichkeiten des Unterlaufens des Kooperationsprinzips und seinen Maximen hin<br />

und zeigt die bereits vor- und ausserrechtlich bestehenden Sanktionsmöglichkeiten der Sprecher<br />

und Hörer untereinander auf. Grice, Logic and Conversation, S. 30.


<strong>Recht</strong> normativ und pragmatisch<br />

präskriptive Sätze zeichnen sich dadurch aus, dass sie unter bestimmten Bedingungen<br />

gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sind, während die Beurteilung in<br />

der Dimension wahr/falsch zumindest nicht im Fokus steht. 20<br />

Beide Phänomene stellen aber bereits sehr spezielle Arten der Verwendungen<br />

von <strong>Sprache</strong> dar, weshalb mir eine kurze sprechakttheoretische Einordnung<br />

sinnvoll erscheint, bevor die Untersuchung der solcherart sich manifestierenden<br />

sprachlichen Normativität weiterverfolgt werden soll.<br />

Nach Searle lässt sich eine Äuserung auf den Ebenen Äusserungsakt, propositionaler,<br />

illokutionärer und perlokutionärer Akt beschreiben 21 und in die allgemeine<br />

Form F(p) bringen. 22 Die allgemeine Form des Sprechakts gibt dabei<br />

an, dass die geäusserte Proposition „p“ und die illokutionäre Rolle „F“ einer<br />

Äusserung untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., man kann keine<br />

Proposition äussern, ohne sie nicht auf irgendeine Art zu verwenden. So kann<br />

die Propostition des scheinbar deskriptiven Urteils „es regnet“ verwendet werden,<br />

um jemanden an seinen Regenschirm zu erinnern oder von der geplanten<br />

Bergwanderung abzuhalten. Mit anderen Worten: der Satz „es regnet“ stellt nur<br />

dann ein deskriptives Urteil dar, wenn ich ihn als solches verwende, wenn ich<br />

also das Zutreffen der geäusserten Proposition feststelle, beschreibe, behaupte,<br />

statuiere etc.<br />

Innerhalb der mannigfaltigen Verwendungsmöglichkeiten von <strong>Sprache</strong> lassen<br />

sich deskriptive Urteile folgendermassen charakterisieren. Wer ein deskriptives<br />

Urteil fällt, etwas beschreibt, feststellt usw., bringt den inneren Zustand<br />

des Glaubens, dass p wahr ist zum Ausdruck. 23 Behauptungen, Beschreibungen<br />

etc. besitzen damit eine Wort-auf-Welt-Ausrichtung, was nichts anderes heisst,<br />

dass die Worte der Welt angepasst werden. Kurz: ich meine wir könnten alle deskriptiven<br />

Urteile unter die von Searle genannte Sprechaktklasse der Assertiven<br />

einordnen. 24 Wichtig bleibt die Anmerkung, dass auch das deskriptive Urteil<br />

erst durch seine Konkretisierung im Vollzug zum deskriptiven Urteil wird.<br />

Demgegenüber stehen die normativen Urteile, die Vossenkuhl in solche im<br />

engeren Sinn und weiteren Sinn unterteilt. Dabei sind „Normative Urteile im<br />

engeren Sinn (präskriptive Urteile wie ‚Die Person A sollte ihr Versprechen x<br />

gegenüber Person B halten‘) […] weder wahr noch falsch, sondern gerechtfertigt<br />

oder ungerechtfertigt unter bestimmten Bedingungen: (i) dass die Person A tatsächlich<br />

der Person B x versprochen hat, befugt war, x zu versprechen, x aufrich-<br />

20 Vossenkuhl, Wilhelm: Normativ/deskriptiv, in: Ritter/Gründer (Hrsg.): Historisches<br />

Wörterbuch der Philosophie, Band 6, Basel 1971<strong>–</strong>2010, S. 931.<br />

21 Searle, Speech Acts, S. 23 ff.<br />

22 Searle, John R..: Austin on Locutionary and Illocutionary Acts, in: Berlin, Isaiah et al.<br />

(Hrsg.): Essays on J.L. Austin, Oxford 1973, S. 156.<br />

23 Searle, John R.: Expression and Meaning. Studies in the Theory of Speech Acts, Cambridge<br />

University Press; 12. Aufl.; 1999, S. 4. Zitiert: Searle, Expression and Meaning.<br />

24 Zu den Assertiven siehe: Searle, Expression and Meaning, S. 12 f.<br />

15


Die Autoren<br />

361<br />

Dr. Carsten Bäcker ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches<br />

<strong>Recht</strong> und <strong>Recht</strong>sphilosophie an der Christian Albrechts-Universität zu<br />

Kiel (Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Robert Alexy).<br />

Dr. Christian Barth ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruppe<br />

„Transformationen des Geistes. Philosophische Psychologie 1500<strong>–</strong>1700“ an der<br />

Humboldt-Universität zu Berlin.<br />

Prof. Dr. Petra Braselmann ist ordentliche Universitätsprofessorin am Institut<br />

für Romanistik der Universität Innsbruck.<br />

Prof. Dr. Sergio Dellavalle ist Professor of Public Law and State Theory, Faculty<br />

of Law, University of Turin (Italy) und Co-director of the Research Project „Paradigms<br />

of Order“, Max-Planck-Institute for Comparative Public Law and International<br />

Law, Heidelberg.<br />

Prof. Dr. Ekkehard Felder ist Professor für Germanistische Linguistik mit besonderer<br />

Berücksichtigung der Gegenwartssprache an der Universität Heidelberg.<br />

Dr. HSG Julia Hänni ist Oberassistentin am Institut für Europarecht, der Universitäten<br />

Bern, Neuenburg und Freiburg, Schweiz.<br />

Priv.-Doz. Dr. Tobias Herbst vertritt eine Professur für Öffentliches <strong>Recht</strong> in<br />

Frankfurt/Main.<br />

Dr. Bernhard Herrlich, MA (LIS) gehört zum Stab Planung & Entwicklung,<br />

Universitätsbibliothek Basel, Schweiz.<br />

Dr. Matthias Kiesselbach ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt „Vernünftiger<br />

Umgang mit unscharfen Grenzen“ an der Humboldt-Universität zu<br />

Berlin.<br />

Prof. Dr. Matthias Klatt ist Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches <strong>Recht</strong>,<br />

Europarecht, Völkerrecht und <strong>Recht</strong>sphilosophie an der Universität Hamburg.<br />

Prof. Dr. Roland Lhotta ist Inhaber des Lehrstuhls für Politikwissenschaft,<br />

insbesondere das politische System der Bundesrepublik Deutschland an der<br />

Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg.


362<br />

Die Autoren<br />

Dr. Doris Liebwald, MA ist derzeit im Rahmen einer Marie-Curie-IEF als<br />

senior EU-Researcher mit dem Forschungsauftrag „Semantic Spaces, Multilingualism<br />

and Diversity in the Law: The Challenge of Legal Knowledge Management<br />

within the European Union“ (LingLaw) an der Bergischen Universität<br />

Wuppertal, Zentrum für interdisziplinäre Sprachforschung (ZefiS) tätig.<br />

Dr. Erasmus Mayr ist Junior Research Fellow in Philosophy, The Queen’s College,<br />

University of Oxford.<br />

Prof. Dr. Martin Morlok ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches <strong>Recht</strong>,<br />

<strong>Recht</strong>stheorie und <strong>Recht</strong>ssoziologie an der Heinrich Heine-Universität zu Düsseldorf.<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann ist Inhaber der Professur für Strafrecht,<br />

Strafprozessrecht, <strong>Recht</strong>sphilosophie und <strong>Recht</strong>ssoziologie an der Universität<br />

Frankfurt/Main.<br />

Jens Olesen ist Doktorand in Politics (Political Theory) am St. Catherine’s College,<br />

University of Oxford.<br />

Dr. Jörn Reinhardt ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches<br />

<strong>Recht</strong>, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht<br />

und <strong>Recht</strong>stheorie der Universität Hamburg (Lehrstuhlinhaberin: Prof. Dr.<br />

Marion Albers).<br />

Dr. Hilmar Schmiedl-Neuburg ist Lehrbeauftragter für Philosophie an der Philosophischen<br />

Fakultät der Christian Albrechts-Universität zu Kiel.<br />

Christian Thein Lehrbeauftragter und Doktorand am philosophischen Seminar<br />

der Westphälischen Wilhelms-Universität in Münster.<br />

Dr. Sabrina Zucca-Soest ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Helmut-<br />

Schmidt-Universität Hamburg und visiting researcher am Department of Philosophy<br />

an der Georgetwon University, Washington DC.

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