Recht im Alltag
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für notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen<br />
verfügen. Im Universitätsklinikum (Freiburg)<br />
könnte lediglich eine auf die verschiedenen<br />
Fachgebiete Neurologie, Orthopädie und Urolo-<br />
gie isolierte Untersuchung und Beurteilung er-<br />
folgen. Eine umfassende Bewertung der Folgen<br />
der Querschnittlähmung wäre nicht möglich.<br />
Damit ist wieder einmal klargestellt, dass münd-<br />
liche oder allgemein formulierte (Pauschal-)Ab-<br />
sagen nicht rechtens sein müssen. Jeder quer-<br />
schnittgelähmte Mensch hat das <strong>Recht</strong>, die<br />
notwendigen Nachsorgeuntersuchungen dort<br />
durchführen zu lassen, wo qualifizierte Fachärzte<br />
interdisziplinär ihr Wissen und ihre Erfahrungen<br />
mit dem Krankheitsbild einer Querschnittläh-<br />
mung einbringen. Das sind die 25 bundesdeut-<br />
schen Querschnittzentren, für die neben der<br />
Erstversorgung von Frischunfallverletzten die<br />
lebenslange Nachsorge von querschnittgelähm-<br />
ten Menschen eine zentrale Aufgabe ist.<br />
Fazit: Manchmal muss man die Krankenkassen<br />
eben zu ihrem Glück zwingen. Denn bei regel-<br />
mäßigen Nachsorgeuntersuchungen in quali-<br />
fizierten Querschnittzentren werden gesund-<br />
heitliche Veränderungen normalerweise eher<br />
erkannt, so dass eine Behandlung wesentlich<br />
schneller in die Wege geleitet werden kann und<br />
deshalb (fast) <strong>im</strong>mer kürzer und weniger kosten-<br />
aufwändig ist. Damit wird dem Wirtschaftlich-<br />
keitsgebot, das das Gesetz den Krankenkassen<br />
auferlegt hat und von ihnen gerne zitiert wird,<br />
wenn sie eine Leistung ablehnen, mehr Genüge<br />
getan als mit Pauschalablehnungen nur um vor-<br />
dergründig ein paar (hundert) EURO zu sparen.<br />
Inzwischen (2006) hat das Sozialgericht Freiburg<br />
in einem anderen Verfahren diesen Grundsatz<br />
auch bei Versorgung von Patienten der Berufs-<br />
genossenschaften als richtig erachtet.<br />
Text: Herbert Müller<br />
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