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Recht im Alltag

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für notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

verfügen. Im Universitätsklinikum (Freiburg)<br />

könnte lediglich eine auf die verschiedenen<br />

Fachgebiete Neurologie, Orthopädie und Urolo-<br />

gie isolierte Untersuchung und Beurteilung er-<br />

folgen. Eine umfassende Bewertung der Folgen<br />

der Querschnittlähmung wäre nicht möglich.<br />

Damit ist wieder einmal klargestellt, dass münd-<br />

liche oder allgemein formulierte (Pauschal-)Ab-<br />

sagen nicht rechtens sein müssen. Jeder quer-<br />

schnittgelähmte Mensch hat das <strong>Recht</strong>, die<br />

notwendigen Nachsorgeuntersuchungen dort<br />

durchführen zu lassen, wo qualifizierte Fachärzte<br />

interdisziplinär ihr Wissen und ihre Erfahrungen<br />

mit dem Krankheitsbild einer Querschnittläh-<br />

mung einbringen. Das sind die 25 bundesdeut-<br />

schen Querschnittzentren, für die neben der<br />

Erstversorgung von Frischunfallverletzten die<br />

lebenslange Nachsorge von querschnittgelähm-<br />

ten Menschen eine zentrale Aufgabe ist.<br />

Fazit: Manchmal muss man die Krankenkassen<br />

eben zu ihrem Glück zwingen. Denn bei regel-<br />

mäßigen Nachsorgeuntersuchungen in quali-<br />

fizierten Querschnittzentren werden gesund-<br />

heitliche Veränderungen normalerweise eher<br />

erkannt, so dass eine Behandlung wesentlich<br />

schneller in die Wege geleitet werden kann und<br />

deshalb (fast) <strong>im</strong>mer kürzer und weniger kosten-<br />

aufwändig ist. Damit wird dem Wirtschaftlich-<br />

keitsgebot, das das Gesetz den Krankenkassen<br />

auferlegt hat und von ihnen gerne zitiert wird,<br />

wenn sie eine Leistung ablehnen, mehr Genüge<br />

getan als mit Pauschalablehnungen nur um vor-<br />

dergründig ein paar (hundert) EURO zu sparen.<br />

Inzwischen (2006) hat das Sozialgericht Freiburg<br />

in einem anderen Verfahren diesen Grundsatz<br />

auch bei Versorgung von Patienten der Berufs-<br />

genossenschaften als richtig erachtet.<br />

Text: Herbert Müller<br />

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