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Z-Komp-EU_3-19

Europa: Die Qual der Wahl Machen Sie Gebrauch von Ihrer Stimme! Der Inhalt: • Deutsche EU-Parlamen­tarier im Abstimmungs-Test • Warum in Albanien ein Schlüsel für ganz Europa steckt • Die Selbstherrlichkeit des Europäischen Gerichtshofs • Wahlen & Brexit • Sexuelle Orientierung: Freifahrtschein für Asylanten • Viktor Orban auf der Anklagebank • EU kippt kirchliches Arbeitsrecht • Das FAFCE-Manifest • Die Fangfrage: „Warum lässt Gott das zu?“ •

Europa: Die Qual der Wahl
Machen Sie Gebrauch von Ihrer Stimme!

Der Inhalt:
• Deutsche EU-Parlamen­tarier im Abstimmungs-Test • Warum in Albanien ein Schlüsel für ganz Europa steckt • Die Selbstherrlichkeit des Europäischen Gerichtshofs • Wahlen & Brexit • Sexuelle Orientierung: Freifahrtschein für Asylanten • Viktor Orban auf der Anklagebank • EU kippt kirchliches Arbeitsrecht • Das FAFCE-Manifest • Die Fangfrage: „Warum lässt Gott das zu?“ •

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f ü r Z u k u n f t<br />

kompakt<br />

N r. 3 / 1 9<br />

X Deutsche <strong>EU</strong>-Parlamentarier im Abstimmungs-<br />

Test X Warum in Albanien ein Schlüsel für ganz<br />

Europa steckt X Die Selbstherrlichkeit des Europäischen<br />

Gerichtshofs X Wahlen & Brexit X Sexuelle<br />

Orientierung: Freifahrtschein für Asylanten<br />

X Viktor Orban auf der Anklagebank X <strong>EU</strong> kippt<br />

kirchliches Arbeitsrecht X Das FAFCE-Manifest X<br />

Die Fangfrage: „Warum lässt Gott das zu?“ X<br />

Europa: Die Qual der Wahl<br />

Machen Sie Gebrauch von Ihrer Stimme!<br />

Aber wählen Sie NICHT die Abschaffung von Religion, Familie und der Bedeutung<br />

Ihrer Heimat; wählen Sie auch nicht die kollektive Kindererziehung. Wählen<br />

Sie nicht sexuelle Beliebigkeit, Abtreibung als Menschenrecht und Gender-<br />

Gaga. Wählen Sie nicht die, die „Vielfalt“ predigen und „Zentralismus“ meinen.<br />

Durch dieses Sieb geschüttelt, bleiben hoffentlich die richtigen Parteien übrig!<br />

Fragen Sie sich:<br />

Wie werden aus der<br />

von Brüssel betriebenen<br />

Vereinheitlichung<br />

(„europäische<br />

Integration“) die Mitgliedsländer<br />

und<br />

deren Kultur gefördert?<br />

„In Vielfalt geeint“<br />

– was bedeutet<br />

das? Wie kann<br />

man „ganz dicht“ sein und<br />

doch nach allen Seiten hin offen?<br />

Welche Bedeutung hat die eigene<br />

Kultur noch, wenn alles als gleichgültig<br />

angesehen wird? Wie soll<br />

die Geburtenrate steigen, wenn<br />

Foto: © Screenshot, campdavidfilm.com<br />

A u s g a b e 3 / 1 9<br />

zur Problemlösung bei ungewollten<br />

Schwangerschaften ausschließlich<br />

Abtreibung angeboten<br />

wird? Ist die Homo-Ehe ein<br />

natürliches Verhütungsmittel? Ist<br />

Leihmutterschaft eine Errungen-<br />

schaft unserer Zivilisation?<br />

Wie kommt<br />

es, dass in Sachen<br />

E i n w a n d e r u n g<br />

eine<br />

Haltung<br />

christliche<br />

eingefordert<br />

wird, wo doch<br />

die <strong>EU</strong> ihr christliches<br />

Erbe verleugnet<br />

hat, als<br />

dieses in der<br />

Präambel der <strong>EU</strong>-Verträge<br />

und der Grundrechte-Charta<br />

festgeschrieben werden sollte?<br />

Wenn das auch Ihre Fragen<br />

sind, könnten die Antworten in<br />

dieser Z-kompakt helfen, eine<br />

Z-kompakt 1<br />

w w w . Z f ü r Z u k u n f t . d e


kompakt<br />

Liebe Leser<br />

gute beider Geschlechter, Wahl zu treffen.<br />

von bunten Plakatflächen<br />

lächeln uns fremde Gesichter<br />

entgegen. Wir kennen<br />

sie nicht, aber sie hätten<br />

gerne unser Vertrauen. Es geht um die <strong>EU</strong>-<br />

Wahl. Brüssel erscheint uns recht fern. Auch<br />

blicken wir kaum durch bei dem, was die <strong>EU</strong>-<br />

Institutionen so entscheiden. Genau da liegt<br />

das Problem.<br />

Es ist nicht alles Gold, was auf blauem<br />

Grund als Sterne glänzt. Schleichend, still<br />

und nahezu unbemerkt konnte sich etwas<br />

entwickeln, was nicht bei jedermann angenehme<br />

Gefühle auslöst.<br />

Das Gender-Thema war noch nicht auf<br />

unserem Bildschirm, da wurde es schon in<br />

Brüssel von langer Hand vorbereitet, damit<br />

diese Ideologie in allen nationalen Strukturen<br />

implementiert werden konnte. Wurde je demokratisch<br />

darüber abgestimmt, ob die Mehrheit<br />

des europäischen Volkes das möchte?<br />

Jetzt ist eine Gelegenheit, Ihre Stimme<br />

zu gebrauchen! Lassen Sie die Entwicklungen<br />

nicht weiter so über sich ergehen. Es<br />

wird laut gesprochen über die Befürchtung<br />

eines gefährlichen Rechtsrucks. Aber wie wir<br />

in den letzten Ausgaben immer wieder betont<br />

haben: Aus der linken Ecke gesehen erscheint<br />

selbst die Mitte rechts. Etwas als rechtsradikal<br />

diffamieren, nur weil es nicht ins neomarxistische<br />

Weltbild des Mainstreams<br />

passt – so macht man Totschlagargumente.<br />

Eine strategische Zielsetzung bei dem<br />

Genderfahrplan, den man <strong>19</strong>95 bei der UN-<br />

Frauenkonferenz festsetzte: „Da Religionen<br />

dieser Agenda nicht zustimmen werden,<br />

müssen wir sie der Lächerlichkeit preisgeben.“<br />

Dieser Fahrplan wurde weitgehend<br />

umgesetzt – und er scheint zu funktionieren:<br />

Man schweigt lieber, um nicht lächerlich<br />

gemacht zu werden.<br />

In dieser Ausgabe finden Sie Hintergrundberichte<br />

zu den <strong>EU</strong>-Institutionen: Warum<br />

stimmen deutsche <strong>EU</strong>-Abgeordnete in Straßburg<br />

„links“ ab, obwohl sie eine C-Partei vertreten?<br />

Oder wir hinterfragen Entscheidungen<br />

des Europäischen Gerichtshofs, z. B. das<br />

Skandalurteil über die Definition „Ehepartner“<br />

(Seite 5). Auch erlauben wir uns, Viktor<br />

Orban aus einer nicht-Mainstream-konformen<br />

Perspektive zu betrachten.<br />

„Was kann der Einzelne tun?“ Eine<br />

berechtigte Frage. „Die machen sowieso,<br />

was sie wollen!“ Wirklich? Wir vertreten<br />

christliche Grundwerte, über alle Konfessionsgrenzen<br />

hinweg. Da wäre das Gebet zu<br />

erwähnen – denn Gebet ist mächtiger, als die<br />

meisten für möglich halten. Im Artikel auf<br />

der Rückseite kommentieren wir die Fangfrage<br />

„Warum lässt Gott das zu?“: Falsche<br />

Frage! Es ist nicht Gott, der da etwas zulässt;<br />

es sind Christen, die das Werkzeug, das Gott<br />

ihnen in die Hand gegeben hat, links liegen<br />

lassen. Die richtige Frage lautet: „Warum<br />

lassen Christen das zu?“ Die Europawahl<br />

ist eine gute Gelegenheit, dieses verschobene<br />

Denkmuster zurechtzurücken<br />

und die klassische Gebetsvorlage, das Vaterunser,<br />

zielgerichtet mit Inhalt zu füllen.<br />

Wieder lade ich Sie ein, diese Z-Impulse<br />

auch anderen zugänglich zu machen. Nützen<br />

Sie die verschiedenen Möglichkeiten, daran<br />

mitzuwirken, dass mehr Menschen diese<br />

Hintergrundinformationen erhalten:<br />

SPENDEN • ABONNIEREN<br />

ABOS VERSCHENKEN<br />

Ich freue mich, wenn diese Ausgabe<br />

für Sie nützlich ist und Ihren Blickwinkel<br />

erweitert.<br />

Ihr<br />

Peter Ischka<br />

Foto: © Screenshot, YouTube<br />

Warum in Albanien<br />

ein Schlüssel für<br />

ganz Europa steckt<br />

Albanien ist gerade in den Schlagzeilen<br />

– Anhänger der konservativen Opposition<br />

protestieren gegen die links-sozialistische<br />

Regierung um Edi Rama.<br />

Das Land steht kurz vor dem Start der<br />

Beitrittsverhandlungen mit der <strong>EU</strong>. Wie<br />

könnte die <strong>EU</strong> von dem profitieren, das als<br />

„ärmstes Land Europas“ gilt?<br />

Albanien. Der albanische Eigenname<br />

lautet Shqipëri – „Adler“. Der Adler Albanien<br />

hat ein gigantisches Erbe anzutreten<br />

– und dieses Erbe ist so reich, dass es für<br />

ganz Europa zum Segen werden kann.<br />

Unter dem Diktator Enver Hoxha<br />

war Albanien der einzige offiziell als<br />

„atheistisch“ bezeichnete Staat der Welt.<br />

Europa ist gerade auf dem Weg, als Staatenbund<br />

genau das zu werden. Christen in Albanien<br />

sind entschlossen aktiv (durch Gebet,<br />

s. S. 16, nicht durch Demonstrationen), damit<br />

auf Regierungsebene dieser Teil der<br />

Geschichte völlig aufgearbeitet werden kann<br />

und durch Umkehr bereinigt wird.<br />

Ist dieser Prozess für Albanien einmal<br />

erfolgreich abgeschlossen, haben die<br />

Christen, die in ihrem Land diesen Durchbruch<br />

erreicht haben, auch das Potenzial,<br />

ganz Europa damit zu segnen.<br />

Wir von der »Z« und „Mission is possible<br />

e.V.“ unterstützen diesen Prozess aktiv. Helfen<br />

auch Sie mit. Segnen wir jetzt Albanien,<br />

segnen wir damit uns selbst in Europa.<br />

Mehr Infos: www.mission-is-possible.de/alb<br />

IBAN: DE 23 6105 0000 0049 0096 08<br />

Herausgeber: Zukunft-Europa e.V.<br />

Vorstand: Peter Ischka, Dr. Martin Fontanari,<br />

Christa Meves, Sr. Dogan Hatune<br />

Redaktion: Peter Ischka<br />

Anschrift: Zukunft-Europa e.V.<br />

Postfach 1409 • 73014 Göppingen<br />

www.ZwieZukunft.de • info@ZwieZukunft.de<br />

Lektorat: Gabriele Pässler, www.g-paessler.de<br />

Produktion: Agentur PJI UG, Adelberg<br />

Druck: WIRmachenDRUCK GmbH<br />

71522 Backnang<br />

Erscheinungsweise:<br />

ca. 6 bis 8 x jährlich<br />

Mai 20<strong>19</strong><br />

Einzel-Abo: € 29,– inkl. Versand in D.<br />

Einzelexemplar.: Z-kompakt € 2,95<br />

Die Ausgaben sind auch in digitaler Version zu Ihre Mithilfe:<br />

beziehen. Abo-digital: € <strong>19</strong>,-<br />

Themen-Z € 4,95, Doppel-Nr. € 7,95<br />

Copyright: Wenn nichts anderes vermerkt<br />

ist, liegen alle Rechte bei Zukunft-Europa e.V.,<br />

Nachdruck und weitere Veröffentlichung nur<br />

auf Anfrage bei der Redaktion.<br />

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angewiesen, die Sie steuerlich geltend<br />

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2 Z-kompakt


kompakt<br />

Foto: © European Parliament<br />

Deutsche <strong>EU</strong>-Parlamentarier imAbstimmungs-Test<br />

Wie stehen die deutschen Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg<br />

zu Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Deutschland?<br />

Wie sich Wahlwerbung und Realität unterscheiden<br />

Kurz vor der Wahl zum <strong>EU</strong>-Parlament<br />

am 26. Mai 20<strong>19</strong> hilft eine Auswertung<br />

der bisherigen Abstimmungen<br />

der Europa-Abgeordneten und jetzigen Kandidaten<br />

für das <strong>EU</strong>-Parlament. Wie passt die<br />

„Kunst“, sich innerparteilich und beim Wähler<br />

gut zu präsentieren, zu ihren Abstimmungsverhalten<br />

im <strong>EU</strong>-Parlament?<br />

Die Abstimmung über die Entschließung<br />

des <strong>EU</strong>-Parlaments vom 1. März 2018<br />

zur Lage der Grundrechte in der Europäischen<br />

Union 2016 (2017/2125(INI)) erlaubt<br />

eine detaillierte Feldstudie. Dank zahlreicher<br />

Änderungsanträge mit namentlicher<br />

Abstimmung im Plenum ist das ein guter<br />

Stimmungstest zur Position der deutschen<br />

Europa-Abgeordneten in ethischen und Europa-rechtlichen<br />

Fragen. Die Auswertung verläuft<br />

ganz unaufgeregt: Man ordnet dem zur<br />

Abstimmung gestellten Text die Ergebnisse<br />

der namentlichen Abstimmung zu. Beides ist<br />

auf den Webseiten des <strong>EU</strong>-Parlaments öffentlich;<br />

man muss sich nur die Mühe machen,<br />

die beiden Elemente verständlich zusammenzuführen<br />

– das wäre ein Word-Dokument<br />

von 45 Seiten. Wir konzentrieren uns auf die<br />

im Bundestag vertretenen Parteien und ihre<br />

Straßburger Europa-Abgeordneten.<br />

Wenn das <strong>EU</strong>-Parlament zu einer Plenarsitzung<br />

zusammenkommt und abstimmt<br />

über Entschließungsvorlagen aus den Fachausschüssen,<br />

können alle Fraktionen mit<br />

Änderungs- oder Streichungsanträgen nochmals<br />

versuchen, zusätzliche Elemente in<br />

den Entschließungstext einzufügen (oder<br />

zu streichen). Das ist ganz alltägliches,<br />

seriöses parlamentarisches Handwerk. Die<br />

meisten Änderungs- und Streichungsanträge<br />

zur Grundrechte-Entschließung wurden<br />

vom Europa-Abgeordneten Prof. Dr.<br />

Jörg Meuthen (AfD) im Namen der Fraktion<br />

„Freiheit und Direkte Demokratie“ (EFDD)<br />

eingereicht.<br />

Hier sind sechs Kategorien, in die Änderungsanträge<br />

zur Grundrechte-Entschließung<br />

eingeteilt werden konnten:<br />

1) Respekt gegenüber<br />

den <strong>EU</strong>-Verträgen<br />

Fünf Änderungsanträge (Nr. 31–34; 48) galten<br />

vor allem der Respektierung des Subsidiaritätsprinzips<br />

(eigenverantwortliche<br />

Selbstbestimmung) und des geltenden <strong>EU</strong>-<br />

Rechts: Bei der Umsetzung der Politik der<br />

Grundrechte ist den Zuständigkeiten der<br />

<strong>EU</strong>, ihrer Einrichtungen und der Mitgliedsstaaten<br />

Rechnung zu tragen (48). Änderungsantrag<br />

31 unterstrich das „ordre<br />

public“-Prinzip; dieses schützt die grundlegenden<br />

inländischen Wertvorstellungen<br />

der Mitgliedsstaaten vor Manipulation<br />

– nicht nur, aber auch vor Manipulation<br />

durch die <strong>EU</strong>. Änderungsantrag 33 wies<br />

in Bezug auf Art. 67 des <strong>EU</strong>-Vertrags auf<br />

geltendes <strong>EU</strong>-Recht hin: dass die <strong>EU</strong> die<br />

unterschiedlichen Rechtsordnungen und<br />

Traditionen der Mitgliedsstaaten achtet.<br />

Ein weiterer Änderungsantrag zitierte den<br />

<strong>EU</strong>-Vertrag: „Die Union achtet die jeweilige<br />

nationale Identität der Mitgliedsstaaten,<br />

die in ihren grundlegenden politischen<br />

und verfassungsmäßigen Strukturen zum<br />

Ausdruck kommt.“ Die Europa-Abgeordneten<br />

der im Bundestag vertretenen Parteien<br />

stimmten geschlossen gegen alle diese<br />

Anträge. Bedeutet das, dass sie weder das<br />

Subsidiaritätsprinzip achten noch die in<br />

Deutschland geltenden Rechtsordnungen<br />

(z. B. Staatskirchenrecht, Rundfunkrecht)?<br />

Das wäre für die <strong>EU</strong>-Institutionen ein Freibrief<br />

zur weiteren „Vergemeinschaftlichung“<br />

(Zentralisierung) ethisch wichtiger<br />

Aspekte des gesellschaftlichen Lebens.<br />

2) Migrationskrise<br />

Die Abstimmungen zu den acht Änderungsanträgen<br />

wurden vor allem für die<br />

bayerische CSU und Innenminister Horst<br />

Seehofer zum Offenbarungseid. Die CSU-<br />

MdEP lehnten die Forderung nach Botschaftsasyl<br />

in zentralen Auffangzentren<br />

unter gemeinsamer Verwaltung der <strong>EU</strong><br />

und des UNO-Flüchtlingswerks ab (37). Sie<br />

lehnten ab, zu unterscheiden zwischen politisch<br />

Verfolgten und Kriegsflüchtlingen mit<br />

Asylanspruch einerseits und irregulären<br />

Wirtschaftsmigranten (ohne Asylanspruch)<br />

(38). Die deutschen Europa-Abgeordneten<br />

sprachen sich ebenfalls aus gegen raschere<br />

und effizientere Verfahren zur Rückführung<br />

abgelehnter Asylbewerber (41). Abgelehnt<br />

wurde auch die Feststellung: „Es ist ein<br />

herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität<br />

aller <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten, über<br />

Qualität und Quantität der Einwanderung<br />

selbst zu bestimmen“ (42). Stattdessen<br />

stimmten sie geschlossen für sichere und<br />

legale Migrationswege nach Europa für alle<br />

(§ 26; Änderungsantrag 27). CDU, Grüne,<br />

SPD und Kommunisten stimmten dabei in<br />

Übereinstimmung mit ihren Positionen in<br />

Deutschland ab. Doch was ist mit der CSU?<br />

In Deutschland will sie sich von Frau Merkels<br />

„Refugees Welcome“-Politik und der<br />

unkontrollierten Einwanderung deutlich<br />

abgrenzen – aber in Brüssel stimmte sie in<br />

einem rot-rot-grünen Politikstil!?<br />

Z-kompakt 3


kompakt<br />

in erster Linie bei seinen Eltern liegt (45),<br />

wurde von den deutschen Abgeordneten<br />

genauso abgelehnt wie die Forderung,<br />

dass bei Kinderrechten die Vorbildfunktion<br />

von Mutter und Vater vollumfänglich<br />

berücksichtigt werden muss; zudem ist der<br />

harmonischen und vollständigen Entwicklung<br />

der Persönlichkeit des Kindes und<br />

dem Schutz seiner psychischen Gesundheit<br />

besondere Aufmerksamkeit zu schenken<br />

(46). Die C-Parteien folgen im Genderwahn<br />

dem links-liberalen Konzept – wie die<br />

namentlichen Abstimmungen zeigen.<br />

Abgeordnete Joachim Zeller sowie von<br />

den Grünen-Frauen Rebecca Harms und<br />

Helga Trüpel. Das Bekenntnis zum Recht<br />

des ungeborenen Lebens ist also nur ein<br />

Lippenbekenntnis, wie diese Abstimmung<br />

zeigt (und auch die indifferente Haltung<br />

der C-Parteien hinsichtlich der Abschaffung<br />

des Werbeverbots für Abtreibung).<br />

6) Schutz christlicher Minderheiten<br />

Auch die Aufforderung an die Kommission<br />

und die Mitgliedsstaaten, sich entschlossen<br />

für die Bekämpfung von religiöser<br />

Intoleranz und Gewalt gegen Christen<br />

Foto: © alle Wikipedia Commons<br />

Elmar Brok<br />

Monika Hohlmeier<br />

Frank Engel<br />

Jörg Meuthen<br />

Norbert Neuser<br />

3) Meinungs- und Gewissensfreiheit<br />

Das Grundrecht auf Verweigerung aus<br />

Gewissensgründen ist verankert in Art. 10<br />

Abs. 2 der Charta der Grundrechte der <strong>EU</strong>;<br />

das festzustellen lehnten die <strong>EU</strong>-Abgeordneten<br />

ab (44). Vor allem lehnten sie die<br />

Feststellung ab, „dass ein umfassender<br />

und klarer rechtlicher und politischer Rahmen<br />

für die Praxis der Verweigerung aus<br />

Gewissensgründen seitens der Gesundheitsdienste<br />

vorliegt, mit dem sichergestellt<br />

wird, dass die Interessen und Rechte<br />

Einzelner, die um legale medizinische Versorgung<br />

ersuchen, gewahrt, geschützt und<br />

erfüllt werden“. – Das ist das Kernelement<br />

der Resolution 1763 der Parlamentarischen<br />

Versammlung des Europarates (PACE) vom<br />

10. Oktober 2011, damals maßgeblich von<br />

EVP-Politikern durchgeboxt. Der Frauenausschuss<br />

des <strong>EU</strong>-Parlaments hat dazu<br />

bereits beim wissenschaftlichen Dienst<br />

eine Studie angefordert über die Regulierung<br />

von Gewissensfreiheit für medizinisches<br />

Personal (vor allem bei Abtreibung<br />

und Euthanasie). Wären diese Änderungsanträge<br />

angenommen worden, wäre der<br />

zukünftigen Prozedur die Geschäftsgrundlage<br />

entzogen worden.<br />

4) Gender-Ideologie, Homo-Ehe<br />

und die Zuständigkeiten der <strong>EU</strong><br />

Widerstand der C-Parteien? Fehlanzeige:<br />

Die deutschen Europa-Abgeordneten von<br />

CDU und CSU stimmen für die Homo-Ehe<br />

und für die verpflichtende gegenseitige<br />

Anerkennung der Homo-Ehe auch in Mitgliedsstaaten,<br />

in denen es dieses Rechtsinstrument<br />

gar nicht gibt, für „Lehrpläne<br />

der Toleranz“ und für Gender-Unterricht<br />

an Schulen ohne das Einverständnis der<br />

Eltern. Der Hinweis, dass die Hauptverantwortung<br />

für die Bildung eines Kindes<br />

5) Abtreibung als Menschenrecht<br />

Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen<br />

Berichterstatters Frank Engel<br />

(Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht<br />

dar und das Fehlen von Möglichkeiten<br />

zur Abtreibung als Folter (erzwungene<br />

Mutterschaft). Der kollektive Aufschrei der<br />

Christdemokraten blieb aus; lediglich Elmar<br />

Brok und Jörg Meuthen stimmten dagegen,<br />

Frau Monika Hohlmeier (CSU) und<br />

Hermann Winkler (CDU) enthielten sich.<br />

Doch immerhin ermöglichte der Änderungsantrag<br />

47 ein klares Bekenntnis zum<br />

Recht auf Leben mit dieser Formulierung:<br />

„Das <strong>EU</strong>-Parlament fordert die Mitgliedsstaaten<br />

auf, mit gezielten Maßnahmen<br />

sicherzustellen, dass Frauen gerechten<br />

Zugang zu den Systemen der öffentlichen<br />

Gesundheit – insbesondere grundlegender<br />

medizinischer Versorgung wie Schutz von<br />

schwangeren, gebärenden oder stillenden<br />

Müttern und ihren Kindern vor und nach<br />

der Geburt – sowie zur gynäkologischen<br />

und geburtshilflichen Versorgung im Sinne<br />

der Definition der Weltgesundheitsorganisation<br />

haben.“ Hier hätten alle Europa-<br />

Abgeordneten dafür stimmen müssen. Mit<br />

Meuthen stimmten nur der Berliner CDU-<br />

einzusetzen und Fälle von Diskriminierung<br />

und Gewalt gegen christliche Flüchtlinge<br />

ausführlicher zu dokumentieren (39), lehnen<br />

die C-Parteien ab.<br />

Schlussabstimmung:<br />

Die Entschließung wurde wie im Innen-<br />

Ausschuss verabschiedet und ohne Änderungen<br />

angenommen. Dagegen stimmten<br />

nur Norbert Neuser (SPD) und Jörg<br />

Meuthen (AfD). Es enthielten sich die<br />

SED-Nachfolger Herr Eck und Herr<br />

Schirdewan sowie Frau Lösing, Frau<br />

Michels und Frau Zimmer.<br />

Die Änderungsanträge zum Grundrechte-Bericht<br />

wurden also alle abgelehnt.<br />

Trotz der umfangreichen Arbeit für solche<br />

Anträge hat deren Ablehnung doch einiges<br />

offensichtlich gemacht: Dank der namentlichen<br />

Abstimmungen wissen wir nun konkret,<br />

wie sich die Europa-Abgeordneten der<br />

im Bundestag vertretenen Parteien verhalten<br />

haben bei Abstimmungen zu wesentlichen<br />

Fragen. Das kann uns helfen, bei der<br />

kommenden Wahl eine passende Entscheidung<br />

zu treffen.<br />

X<br />

4 Z-kompakt


kompakt<br />

Die Selbstherrlichkeit des Europäischen Gerichtshofs<br />

Definition Ehepartner<br />

Foto: © screenshot, http://coman.acceptromania.ro/cazul-coman-hamilton/<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)<br />

entschied am 15. Juni 2018 in einem<br />

Skandalurteil, der Begriff „Ehegatte“<br />

im Rahmen des Gemeinschaftsrechts<br />

sei geschlechtsneutral; die Homo-Ehe<br />

müsse vollumfänglich gleichgestellt<br />

werden mit der Ehe zwischen Mann<br />

und Frau (Rechtssache C-673/16). Um<br />

das zu begründen, verzerrte der EuGH<br />

das Recht auf freie Niederlassung und<br />

die Bedeutung von Familienzusammenführung.<br />

Phantasie-Urteile der „Götter in Roben“,<br />

die auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau<br />

thronen – wer steht endlich auf und<br />

sagt: „Es reicht!“? Seit <strong>19</strong>63 hat der EuGH<br />

sich zum unberechenbaren Besen des Zauberlehrlings<br />

entwickelt. Kann man ihn<br />

noch ernst nehmen?! Mit den Allüren unantastbarer<br />

Juristen macht er ungeniert Politik,<br />

ohne dass er dafür ein demokratisches<br />

Mandat hätte.<br />

Dieses neuerliche Skandalurteil lädt ein,<br />

sich den EuGH mal genauer unter die Lupe<br />

zu nehmen; hoffentlich werden endlich<br />

praktische und politische Konsequenzen<br />

gezogen.<br />

Das Urteil zur Definition von Ehe und<br />

Familie wurde angestoßen durch den Fall<br />

der beiden Homosexuellen, des Rumänen<br />

Relu Adrian Coman und des Amerikaners<br />

Robert Hamilton. Die beiden Herren „heirateten“<br />

2010 in Brüssel nach belgischem<br />

Recht. Belgien war das zweite Land der<br />

Foto: © Bildmontage, Bilder vom EuGH<br />

Welt, das die Homo-Ehe erlaubte (seit 2006,<br />

mit vollem Adoptionsrecht). Dass ihre „Ehe“<br />

in Brüssel geschlossen wurde, hatte seinen<br />

Grund: Coman arbeitete dort als akkreditierter<br />

Parlamentsassistent (APA) der<br />

rumänischen Europa-Abgeordneten Monica<br />

Macovei im <strong>EU</strong>-Parlament. Herr Coman war<br />

Stammgast im Europabüro der Internationalen<br />

Schwulen- und Lesbenorganisation<br />

(ILGA Europe) sowie der Vereinigung der<br />

LGBT-Europabeamten („Egalité“). Ob dieses<br />

schwul-lesbische Beamten-Netzwerk in<br />

den <strong>EU</strong>-Institutionen Anteil an dem Urteil<br />

hat, steht außer Frage. Schließlich gibt es<br />

die LGBT-Beamtenvereinigung „Egalité“<br />

auch in Luxemburg am Sitz des Gerichtshofs.<br />

„Egalité“ rühmt sich auf seiner Website,<br />

durch seine Mitglieder (Beamte der<br />

<strong>EU</strong>) politische Entscheidungen der <strong>EU</strong>-<br />

Institutionen zugunsten der LGBT-Gemeinschaft<br />

zu manipulieren. Das Skandalurteil,<br />

wonach der Begriff „Ehe“ geschlechtsneutral<br />

ausgelegt<br />

werden muss, ist<br />

also ein Urteil auf<br />

der Grundlage des<br />

LGBT-Lobbyismus<br />

und deren Rechtsaktivisten.<br />

Wie<br />

kann man da der<br />

Rechtsprechung<br />

des EuGHs überhaupt<br />

noch vertrauen?<br />

Robert Hamilton und Relu Adrian Coman<br />

Der Gerichtshof sichert eigentlich die<br />

Wahrung des Rechts bei der Auslegung<br />

und Anwendung der Verträge; so steht es<br />

in Art. <strong>19</strong> Abs. 1 Satz 2 des <strong>EU</strong>-Vertrags.<br />

Der Gerichtshof der <strong>EU</strong> entscheidet vor<br />

allem in Vertragsverletzungsverfahren, die<br />

die <strong>EU</strong>-Kommission gegen Mitgliedsstaaten<br />

anstrengt, wenn die Kommission die Anwendung<br />

des Unionsrechts beanstandet. Aus<br />

politischer Sicht wesentlich wichtiger sind<br />

jedoch die sogenannten Vorabentscheidungsverfahren.<br />

Hier setzte sich weitgehend<br />

unbemerkt eine Praxis durch, die erneut<br />

die Unterwürfigkeit der Mitgliedsstaaten<br />

gegenüber der <strong>EU</strong> aufzeigt: Die höchsten<br />

Gerichte der Mitgliedsstaaten, die letztinstanzlich<br />

über einen Fall mit Europabezug<br />

urteilen, sind im Zweifelsfall verpflichtet,<br />

den EuGH zur Vorabentscheidung anzurufen.<br />

Die <strong>EU</strong>-Richter aus verschiedenen<br />

Staaten geben dann z. B. dem Bundesverfassungsgericht<br />

in Karlsruhe vor, wie deutsche<br />

Richter deutsches Recht anzuwenden<br />

haben. Das zeigt einmal mehr, wie unkontrolliert<br />

und wie mächtig dieses weitgehend<br />

unbekannte Organ der <strong>EU</strong> ist. Wie kann man<br />

diese Verzerrung von politischer Verantwortung,<br />

demokratischer Limitierung und<br />

Rechtsaktivismus einfach so hinnehmen?<br />

Die Verselbständigung der speziellen<br />

Urteilsfindungen auf dem Kirchberg-Plateau<br />

in Luxemburg begann bereits wenige<br />

Jahre nach der Gründung der Europäischen<br />

Gemeinschaft; mit Skandalurteilen<br />

Z-kompakt 5


kompakt<br />

wie diesem zahlen die Europa-Realisten<br />

nun den überteuerten Preis der völlig<br />

undifferenzierten „Europhorie“ jener<br />

Nachkriegsgeneration, die als Europapolitiker<br />

aus vollem Herzen die „europäische<br />

Integration“ vorantrieben – also die stufenweise<br />

Abgabe nationaler Entscheidungshoheit<br />

in allen Politikfeldern an die supranationalen<br />

<strong>EU</strong>-Behörden – und die <strong>EU</strong>-Verträge<br />

behandelt haben wie ein Evangelium, das<br />

man unter keinen Umständen anzweifeln<br />

dürfte. Sie ließen den Gerichtshof einfach<br />

gewähren und fanden das auch noch gut so.<br />

Das Unheil nahm <strong>19</strong>63 und <strong>19</strong>64 seinen<br />

Lauf mit den Entscheidungen Van-Gend-&-<br />

Loos und Costa/Enel. Der EuGH setzte in diesen<br />

Urteilen nach eigenem Gutdünken fest,<br />

dass das Gemeinschaftsrecht absoluten Vorrang<br />

habe gegenüber den nationalen Rechtsordnungen<br />

der Mitgliedsstaaten. Doch diese<br />

Entscheidung war in den Römischen Verträgen<br />

nirgendwo vorgesehen! Hätten das die<br />

Gründerväter der heutigen <strong>EU</strong> so gewollt,<br />

wäre das in der Gründungsurkunde zu<br />

finden. So sprachen sich die Luxemburger<br />

Richter für den Integrationsprozess selbst<br />

eine Vorrangrolle zu.<br />

<strong>19</strong>63 urteilten sie: „Die Europäische<br />

Wirtschaftsgemeinschaft stellt eine neue<br />

Rechtsordnung des Völkerrechts dar, zu<br />

deren Gunsten die Staaten ihre Souveränitätsrechte<br />

eingeschränkt haben.“ Niemand<br />

protestierte gegen diese von niemandem<br />

beschlossene „neue Rechtsordnung“.<br />

Der Europäische Gerichtshof ging in<br />

der Costa/Enel-Entscheidung <strong>19</strong>64 noch<br />

einen Schritt weiter: „Zum Unterschied<br />

von gewöhnlichen internationalen Verträgen<br />

hat der EWG-Vertrag eine eigene<br />

Rechtsordnung geschaffen, die bei seinem<br />

Inkrafttreten in die Rechtsordnungen der<br />

Mitgliedsstaaten aufgenommen worden<br />

und von ihren Gerichten anzuwenden ist.<br />

Durch die Gründung einer Gemeinschaft<br />

für unbegrenzte Zeit, die mit eigenen<br />

Organen, mit der Rechts- und Geschäftsfähigkeit,<br />

mit internationaler Handlungsfähigkeit<br />

und insbesondere mit echten,<br />

aus der Beschränkung der Zuständigkeit<br />

der Mitgliedsstaaten oder der Übertragung<br />

von Hoheitsrechten der Mitgliedsstaaten<br />

auf die Gemeinschaft herrührenden<br />

Hoheitsrechten ausgestattet ist, haben<br />

die Mitgliedsstaaten ihre Souveränitätsrechte<br />

beschränkt und so einen Rechtskörper<br />

geschaffen, der für ihre Angehörigen<br />

und sie selbst verbindlich ist. Diese<br />

Aufnahme der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts<br />

in das Recht der einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten in Wortlaut und Geist des<br />

Vertrages hat zur Folge, dass es den Staaten<br />

unmöglich ist, gegen die von ihnen auf<br />

der Grundlage der Gegenseitigkeit angenommene<br />

Rechtsordnung nachträgliche<br />

einseitige Maßnahmen ins Feld zu führen.“<br />

Ein absoluter Vorrang des Gemeinschaftsrechts<br />

also und ein Verbot für<br />

die Mitgliedsstaaten, eigene Maßnahmen<br />

zu erlassen: Aus politischer Sicht<br />

erweist sich heute, dass es unklug war,<br />

gegen diese Selbstherrlichkeit nicht von<br />

Anfang an aufzustehen.<br />

Im jüngsten Fall zur Definition von<br />

Ehe und Familie hat der EuGH übrigens<br />

seine geltende Rechtsprechung überholt;<br />

vor 17 Jahren urteilte er noch, dass „der<br />

Begriff ,Ehe‘ nach in allen Mitgliedsstaaten<br />

geltender Definition eine Lebensgemeinschaft<br />

zweier Personen verschiedenen<br />

Geschlechts bezeichnet“ (EuGH,<br />

31.05.2001 – C-122/99 P, C-125/99 P).<br />

Diese Rechtsprechung ist noch lange<br />

nicht überholt: Bislang haben nur 13 von<br />

28 Mitgliedsstaaten (zuletzt Deutschland)<br />

die gleichgeschlechtliche Ehe der<br />

Lebensgemeinschaft zweier Personen<br />

verschiedenen Geschlechts gleichgestellt<br />

– das ist nicht einmal die Hälfte aller Mitgliedsstaaten.<br />

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6 Z-kompakt


kompakt<br />

Wahlen<br />

& Brexit<br />

Der Kampf um das nächste <strong>EU</strong>-Parlament<br />

ist voll im Gange. Welchen<br />

Einfluss hat der Brexit auf die <strong>EU</strong>-<br />

Wahl am 26. Mai 20<strong>19</strong>?<br />

Was geschieht nach dem Brexit mit den 73<br />

frei werdenden britischen Sitzen? Statt sie<br />

ersatzlos zu streichen, wird die Hälfte auf<br />

die Mitgliedsstaaten aufgeteilt – Deutschland<br />

geht leer aus. Rufen wir uns die bestehenden<br />

Zweifel an der Spitzenkandidaten-Prozedur<br />

noch einmal in Erinnerung:<br />

Transnationale Listen und Spitzenkandidaten<br />

sind nur der Vorwand der traditionellen<br />

Parteien; sie wollen ihren (gegen die Nationalstaaten<br />

gerichteten) Anstrengungen<br />

des Umbaus der <strong>EU</strong> in einen Föderalstaat<br />

ein demokratisches Ansehen verleihen. Die<br />

beiden Konzepte „transnationale Liste“<br />

und „Spitzenkandidat“ neutralisieren einander<br />

nämlich.<br />

Weniger Mitgliedsstaaten ‒ kleineres<br />

<strong>EU</strong>-Parlament?<br />

Die Zahl der Sitze zu verringern, liegt<br />

der Institution fern. In seiner Entschließung<br />

vom 7. Februar 2018 zur Zusammensetzung<br />

des Europäischen Parlaments<br />

(2017/2054(INL) – 2017/0900(NLE)) hat<br />

dieses selber dem Europäischen Rat vorgeschlagen,<br />

die 73 britischen Sitze nicht<br />

konsequent abzuschaffen (was das EP auf<br />

677 Sitze verkleinert hätte). 27 Sitze werden<br />

auf andere Mitgliedsstaaten verteilt,<br />

jedoch nicht auf Deutschland. CDU/CSU,<br />

SPD, FDP und Grüne nehmen das kommentarlos<br />

hin; nur die AfD stimmte gegen<br />

diese Ungleichbehandlung. Ein deutscher<br />

Europa-Abgeordneter vertritt in Straßburg<br />

854 838 deutsche Wähler; so viele haben<br />

die fünf kleinsten Mitgliedsstaaten nicht<br />

einmal zusammengenommen. Gleichwohl<br />

ist die Abstimmung aller <strong>EU</strong>-Abgeordneten<br />

gleichwertig; anders als im Ministerrat<br />

werden die Stimmen bei Abstimmungen<br />

Foto: © Wikipedia, Lassewillken<br />

in Fraktionen, Ausschüssen und im Plenum<br />

nämlich nicht gewichtet – das Abstimmungsergebnis<br />

im <strong>EU</strong>-Parlament spiegelt<br />

die Bevölkerungsdichte nicht wider. Auch<br />

beim Lissabon-Vertrag wurde Deutschland<br />

benachteiligt: Seine Mandate wurden von<br />

99 auf 96 verringert, und die Bundesregierung<br />

von Frau Merkel ließ das geräuschlos<br />

zu. Da jetzt aufgrund des Brexit die<br />

Verträge ohnedies geändert werden müssen,<br />

besteht die Möglichkeit, die Anzahl<br />

der für die Bundesrepublik vorgesehenen<br />

Sitze wieder auf mindestens 99 zu erhöhen;<br />

doch die Bundesregierung hat bislang<br />

diese Chance ungenützt gelassen, zum<br />

Schaden Deutschlands.<br />

„Transnationale Listen“ – ein<br />

europäisches Strohfeuer Macrons,<br />

um innenpolitische Entscheidungen<br />

zu kaschieren<br />

Am 26. September 2017 schlug der französische<br />

Staatspräsident in seiner Rede in<br />

der Sorbonne-Universität vor, die freiwerdenden<br />

britischen Sitze für <strong>EU</strong>-weite transnationale<br />

Listen zu nutzen. Viele Kommentatoren<br />

fielen auf diese Idee herein und<br />

diskutierten sie immer wieder als „Meilenstein<br />

der Demokratiefähigkeit der <strong>EU</strong>“.<br />

Doch darum ging es Macron gar nicht. Er<br />

brauchte lediglich ein europäisches Ablenkungsmanöver,<br />

um innenpolitisch den<br />

Wahlmodus für die <strong>EU</strong>-Wahlen zu seinen<br />

Gunsten verändern zu können. Diese Wahl<br />

wird nun zum Stimmungstest für seine Partei<br />

„La Republique En Marche“. Problematisch<br />

ist dabei für Emmanuel Macron, dass<br />

seine Partei von oben nach unten aufgebaut<br />

wurde und nicht über gewachsene Strukturen<br />

in Städten und Gemeinden verfügt. Die<br />

Aufteilung Frankreichs in acht große Wahl-<br />

Regionen ist also ein Hindernis für den<br />

Staatspräsidenten: Seine Leute können<br />

die durch die Regionalisierung herbeigeführte<br />

Bürgernähe nicht mit Leben füllen.<br />

Den Altparteien mag das gelingen, nicht<br />

jedoch einer so jungen Bewegung wie der<br />

von Macron. Also änderte der Staats- und<br />

Parteichef kurzerhand den Wahlmodus,<br />

schaffte die acht Wahlregionen ab und<br />

führte eine nationale Liste ein. Um diesen<br />

Vorschlag innenpolitisch durchzubekommen,<br />

wurden die transnationalen europäischen<br />

Listen durch die Sorbonne-Rede mit<br />

Pauken und Trompeten ins Spiel gebracht<br />

– ein Ablenkungsmanöver. Quasi alle großen<br />

Parteien in Frankreich sind in Europa-<br />

Fragen zerstritten: Weniger Europa? Mehr<br />

Europa? Christliches Europa? Ein Europa<br />

nach de Gaulles Modell? Mit einer einzigen<br />

nationalen Liste pro Partei kann Macron<br />

die innerparteiliche Zerrissenheit der politischen<br />

Mitbewerber besser herausstellen.<br />

Die Föderalisten aller Fraktionen im<br />

<strong>EU</strong>-Parlament übernahmen Macrons Vorschlag<br />

geschickt, doch das <strong>EU</strong>-Parlament<br />

lehnte transnationale Listen ab – aus<br />

gutem Grunde.<br />

Z-kompakt 7


kompakt<br />

Das Spitzenkandidaten-Problem<br />

Auch aus machtpolitischen Erwägungen<br />

lehnten die Christdemokraten das Prinzip<br />

der transnationalen Listen ab: Sie würden<br />

ihre Vormachtstellung in Brüssel gefährden.<br />

Erfahrungsgemäß erzielen die Christdemokraten<br />

bei <strong>EU</strong>-Wahlen bessere Ergebnisse<br />

als die Sozialdemokraten; für 20<strong>19</strong><br />

ist hingegen alles offen – aufgrund der<br />

Migrationskrise, der Terrorismusgefahr,<br />

des Vertrauensverlusts in die traditionellen<br />

Parteien, der langwierigen Brexit-Verhandlungen<br />

und einer möglichen Eurokrise. Die<br />

im Jahre 2014 angewandte Spitzenkandidaten-Prozedur<br />

sicherte den Christdemokraten<br />

trotz massiver Verluste einen kleinen<br />

Vorsprung und mithin den Chefposten<br />

der <strong>EU</strong>-Kommission. Damals wurde die<br />

Spitzenkandidaten-Prozedur geprobt. Martin<br />

Schulz (SPD), <strong>EU</strong>-Parlamentspräsident,<br />

stürmte mit diesem Konzept vor; breite<br />

Unterstützung kam von den Föderalisten<br />

aller Fraktionen. Die Christdemokraten<br />

knickten ein, machten es den Sozialdemokraten<br />

nach und schlugen Jean-Claude Juncker<br />

vor. Doch ein Versuch verpflichtet zu<br />

nichts: Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit<br />

bestehen weiter.<br />

Erstens: Die <strong>EU</strong> ist kein Staat. Aus gutem<br />

Grund werden die Mitglieder des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />

in jedem Mitgliedsstaat nach<br />

den dort geltenden Wahlverordnungen<br />

gewählt. Deswegen hat jede Partei im Mitgliedsstaat<br />

ihre eigenen Kandidaten. Deswegen<br />

kann in Frankreich beispielsweise<br />

die regierende Partei den Wahlmodus<br />

den nationalen Gegebenheiten anpassen.<br />

►<br />

Deutschland hat den nationalen Charakter<br />

der <strong>EU</strong>-Wahl auch genutzt, als es nämlich<br />

anlässlich der Wahlen 2014 die Fünf-Prozent-Hürde<br />

als nicht verfassungsgemäß<br />

abschaffte.<br />

Zweitens: Ein Denkproblem wird verschwiegen.<br />

Für die Wahl zum <strong>EU</strong>-Parlament<br />

bewerben sich Spitzenkandidaten um<br />

ein Mandat im <strong>EU</strong>-Parlament; es ist keine<br />

offene Wahl des Chefs der <strong>EU</strong>-Kommission.<br />

Jean-Claude Juncker bewarb sich 2014<br />

als Spitzenkandidat, wurde gewählt – und<br />

nahm seine Wahl nicht an!<br />

Drittens: Wenn die Mitgliedsstaaten den<br />

<strong>EU</strong>-Vertrag nicht brechen wollen, müssen<br />

sie ihn also einhalten. Der <strong>EU</strong>-Vertrag sieht<br />

vor, dass die Staats- und Regierungschefs<br />

mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten<br />

aussuchen, der anschließend vom <strong>EU</strong>-<br />

Parlament bestätigt wird. Es ist also keine<br />

„Wahl des Kommissionspräsidenten durch<br />

das <strong>EU</strong>-Parlament“, wie die unermüdliche<br />

PR-Maschine des <strong>EU</strong>-Parlaments kundtut.<br />

Das <strong>EU</strong>-Parlament bestätigt lediglich eine<br />

Entscheidung der Staats- und Regierungschefs.<br />

Die Spitzenkandidaten-Prozedur ist<br />

eine Strategie der europäischen Parteienverbände,<br />

um bessere Ergebnisse zu erzielen.<br />

Der Europäische Rat hat bereits jetzt<br />

klargestellt, dass es keinen Automatismus<br />

gibt zwischen Spitzenkandidat, Gewinner<br />

der <strong>EU</strong>-Wahl und der Ernennung zum Präsidenten<br />

der <strong>EU</strong>-Kommission.<br />

Brexit-Verhandler Michel Barnier<br />

– Spitzenkandidat ?<br />

Derweil gerät aus dem Blickfeld, dass<br />

die überraschende Ernennung des fran-<br />

►<br />

►<br />

Foto: © Wikipedia, European Parliament<br />

Michel Barnier<br />

zösischen Ex-Kommissars Michel Barnier<br />

zum Brexit-Chefunterhändler am<br />

1. Oktober 2016 der eleganteste Schachzug<br />

war, um den potenziellen Kandidaten<br />

der Christdemokraten für die Juncker-Nachfolge<br />

bekanntzumachen, noch<br />

bevor überhaupt der offizielle Auswahlprozess<br />

begonnen hatte. Michel Barnier war<br />

bereits Außenminister, dann in der Barroso-II-Kommission<br />

als <strong>EU</strong>-Kommissar für<br />

den Außenhandel zuständig; jetzt führt er<br />

medienwirksam die Brexit-Verhandlungen<br />

und trifft dafür auch die verbleibenden<br />

27 Staats- und Regierungschefs – die dann<br />

über den Kandidaten für die Juncker-Nachfolge<br />

entscheiden. Barnier ist ausreichend<br />

gesellschaftspolitisch links und „Macronkompatibel“,<br />

um auch von den Sozialdemokraten<br />

mitgetragen werden zu können. Als<br />

Brexit-Verhandler hat er ein gutes Image<br />

im <strong>EU</strong>-Parlament.<br />

X<br />

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8 Z-kompakt


kompakt<br />

Foto: © steamcommunity.com<br />

Sexuelle Orientierung:<br />

Freifahrtschein für Asylanten<br />

Der Europäische Gerichtshof ergeht<br />

sich auf genderpolitischen Ab- und<br />

Irrwegen: Gegen Ende dieser Legislaturperiode<br />

fallen denkwürdige<br />

Entscheidungen.<br />

Generalanwalt Wathelet übernahm in seine<br />

Schlussanträge exakt die politische Vorstellung,<br />

die <strong>EU</strong>-Innenkommissar Frans<br />

Timmermans am 24. Juni 2015 bei einer<br />

Veranstaltung des internationalen Schwulen-<br />

und Lesben-Verbands ILGA formulierte:<br />

„Selbst wenn einzelne Mitgliedsstaaten<br />

die Homo-Ehe nicht im eigenen<br />

nationalen Recht anerkennen, sollten sie<br />

zumindest den Anstand haben, die in anderen<br />

Mitgliedsstaaten geschlossene Homo-<br />

Ehe im eigenen Land anzuerkennen.“<br />

Generalanwalt Melchior Wathelet übernahm<br />

nun in seinen am 11. Januar 2018<br />

veröffentlichten Schlussanträgen genau<br />

diese politische Argumentation: „Obwohl<br />

es den Mitgliedsstaaten freisteht, die Ehe<br />

zwischen Personen gleichen Geschlechts<br />

zu erlauben oder nicht, dürfen sie die Aufenthaltsfreiheit<br />

eines Unionsbürgers nicht<br />

dadurch behindern, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen<br />

Ehegatten, wenn dieser<br />

Staatsbürger eines Nicht-<strong>EU</strong>-Landes<br />

wäre, ein Daueraufenthaltsrecht in ihrem<br />

Hoheitsgebiet verweigern.“ Es ist unschwer<br />

zu erkennen, dass dieser Rechtsstreit<br />

nichts anderes ist als eine Bevorzugung von<br />

Schwulen und Lesben, eine Lobby-Aktion<br />

am Europäischen Gerichtshof, um alle Mitgliedsstaaten<br />

per Gerichtsbeschluss zur<br />

Einführung der Homo-Ehe zu zwingen. Das<br />

nationalstaatliche Recht von Ehe und Familie<br />

soll ausgehebelt werden. Weil das jedoch<br />

politisch und juristisch schwer durchsetzbar<br />

ist, wählt man den Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

– ein wohlgeplanter<br />

Zwischenschritt.<br />

So kommt es zum „doppelten Standard“<br />

(früher sagte man „Doppelmoral“): Im Ausland<br />

geschlossene Ehen müssen anerkannt<br />

und gleichgestellt werden, auch wenn die<br />

eigenen Staatsbürger nach inländischem<br />

Recht keine gleichgeschlechtliche Ehe<br />

schließen können. Das ist aber eine Diskriminierung<br />

zwischen Inländern und Ausländern;<br />

dagegen wird aufgrund des <strong>EU</strong>-<br />

Diskriminierungsverbots alsbald wieder<br />

gerichtlich zu Felde gezogen. Auch dann<br />

solle keinesfalls das nationalstaatliche<br />

Recht zur Definition von Ehe und Familie<br />

ausgehebelt werden, es gehe ja nur um den<br />

Vorrang des <strong>EU</strong>-Rechts bei der Gleichbehandlung<br />

von In- und Ausländern. – Noch<br />

Foto: © Screenshot, YouTube<br />

ist dieser Schlussantrag nur ein Entwurf<br />

des Urteils. Das Kräfteverhältnis der politischen<br />

Einflussnahme am EuGH wird zeigen,<br />

wer gewinnt.<br />

Am 25. Januar machte der EuGH wieder<br />

von sich reden: Ein nigerianischer Staatsangehöriger<br />

beantragte Asyl in Ungarn, er<br />

begründet das mit seiner sexuellen Orientierung.<br />

Ein Asylantrag muss entsprechend<br />

geprüft werden, gegebenenfalls mit psychologischen<br />

Tests, wie bei allen anderen<br />

Asylgründen auch. Doch die Richter des<br />

EuGH urteilten am 25. Januar, dass der<br />

Asylgrund „sexuelle Orientierung“ von<br />

Amts wegen nicht durchgeprüft werden<br />

darf (Rechtssache C-473/16). Eine<br />

Asylbehörde darf den Asylgrund „sexuelle<br />

Orientierung“ deswegen keiner genauen<br />

Überprüfung unterziehen, weil „ein derartiger<br />

Eingriff besonders schwerwiegend<br />

ist, da das Gutachten einen Einblick in die<br />

intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers<br />

geben soll“. Das bedeutet nichts<br />

anderes als einen Asyl-Automatismus<br />

und Zwei-Klassen-Asylbewerber: Wer<br />

auf „sexuelle Orientierung“ setzt, ist auf der<br />

sicheren Seite, weil dieses Argument von<br />

Amts wegen nicht überprüft werden darf.<br />

Zwar können die Asylbehörden Gutachten<br />

zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts in<br />

Auftrag geben; doch zu explizite Gutachten<br />

verbietet das Recht auf Schutz der Privatsphäre.<br />

Zusätzlich schränkten die Luxemburger<br />

Richter die Asylbehörde ein – die<br />

darf sich gegebenenfalls nicht auf das von<br />

ihr in Auftrag gegebene Gutachten berufen,<br />

um mögliche Asylbetrüger zu erkennen.<br />

Dieses Urteil richtet sich gegen Ungarn;<br />

betroffen sind aber alle Mitgliedsstaaten,<br />

die der uneingeschränkten Willkommens-<br />

Melchior Wathelet<br />

Z-kompakt 9


kompakt<br />

kultur kritisch gegenüberstehen und für<br />

alle Asylverfahren ganz normale Überprüfungsmechanismen<br />

anwenden wollen<br />

– ohne Ausnahme, auch bei der „sexuellen<br />

Orientierung“. Für den EuGH reicht es<br />

zukünftig, dass man für das Asylverfahren<br />

sich selber als „homosexuell“ einstuft und<br />

angibt, wegen seiner sexuellen Vorlieben<br />

politisch verfolgt zu werden.<br />

Die <strong>EU</strong>-Doppelmoral:<br />

Der Asylgrund „Alter“ kann aufgrund medizinischer<br />

Alterstests genau bestimmt werden<br />

(und der Asylbewerber gegebenenfalls<br />

wegen Angabe falscher Gründe zurückgewiesen<br />

werden); doch der Asylgrund<br />

„sexuelle Orientierung“ darf erst gar nicht<br />

überprüft werden, er gilt automatisch als<br />

unanfechtbar.<br />

Da wundert es niemanden, dass die<br />

Vertreter der gleichgeschlechtlichen Ehe<br />

vor Kraft kaum noch laufen können. Das<br />

wurde deutlich bei einer Veranstaltung<br />

der Europäischen Christdemokraten (Fraktion<br />

EVP, zu der CDU und CSU gehören).<br />

Titel: „LGBTQI – integrative Bildung“. So<br />

trafen sich Mitglieder der LGBT-Intergruppe<br />

auf Einladung der Christdemokraten,<br />

um die Gender-Ideologie und<br />

die Erziehung zu sexueller Toleranz<br />

für alle Sex-Spielarten in Kindergärten<br />

und Schulen voranzubringen. Während<br />

sich in Deutschland und allen anderen Mitgliedsstaaten<br />

zahlreiche Familienverbände<br />

gegen die Indoktrinierung von Kindern<br />

und Jugendlichen wehren, geht das <strong>EU</strong>-<br />

Parlament einfach darüber hinweg und<br />

stellt sich den Gender-Ideologen als Bühne<br />

zur Verfügung.<br />

Den Tag gestalteten die Vertreter der<br />

Internationalen LGBTIQ-Jugend und Studenten.<br />

Redner war Bruno Selun, ehemaliger<br />

Parlamentsassistent und Sekretär der<br />

Schwul-Lesbischen Plattform im EP. Inzwischen<br />

hat er eine Beratungsfirma aufgebaut;<br />

für LGBT-Vorhaben ist die Haushaltskasse<br />

der <strong>EU</strong>-Kommission immer gut gefüllt. X<br />

10 Z-kompakt<br />

Foto: © Wikipedia, Montage, Agentur PJI UG<br />

Viktor Orban<br />

auf der Anklagebank<br />

Seit der ungarische Ministerpräsident<br />

mit komfortabler Zwei-Drittel-Mehrheit<br />

regiert (seit 2010), schwelt ein<br />

Streit um die nie wirklich definierten „europäischen<br />

Werte“. Es geht um die Wahrung<br />

nationaler Souveränität angesichts der fortschreitenden<br />

europäischen Integration.<br />

Doch jetzt provoziert die links-liberale Mehrheit<br />

des <strong>EU</strong>-Parlaments eine neue Eskalation<br />

gegenüber Ungarn und Viktor Orban: Das<br />

<strong>EU</strong>-Parlament will den Europäischen Rat<br />

auffordern, Ungarn das Stimmrecht zu entziehen.<br />

Der Innen-Ausschuss beriet dazu am<br />

12.04.2018 einen Berichtsentwurf vor (2017/<br />

2131 (INL)); Berichterstatterin ist die grüne<br />

Europa-Abgeordnete Judith Sargentini.<br />

Judith Sargentini<br />

Diese Eskalation zeigt den von Anfang<br />

bestehenden Gegensatz zwischen linksliberalen<br />

Positionen und den ebenso<br />

berechtigten sozialkonservativen. Durch<br />

Viktor Orban wird sichtbar, wie umkämpft<br />

die Kultur-Deutungshoheit im Brüsseler<br />

Staatenbund ist. Ein Aufbäumen des linksliberalen<br />

Lagers gegenüber den Sozialkonservativen,<br />

die heute Irrtümer der 68er-<br />

Revolution offenlegen und eine Änderung<br />

der gesellschaftlichen Marschroute auch<br />

innerhalb der <strong>EU</strong>-Institutionen einfordern.<br />

Die linksliberalen Meinungsmacher verbreiten<br />

dazu ihre Ansicht: Viktor Orban und<br />

seine Mitstreiter verstünden den <strong>EU</strong>-Messianismus<br />

und die Brüsseler Liberal-Demokratie<br />

noch immer nicht. So wäre es legitim,<br />

wenn durch öffentliche Kritik, mit Einmischung<br />

in Ungarns Angelegenheiten, durch<br />

Kürzung zugesagter <strong>EU</strong>-Gelder und schließlich<br />

den Entzug der Stimmrechte etwas<br />

nachgeholfen wird. Wer dem liberaldemokratischen<br />

<strong>EU</strong>-Messianismus nicht blind<br />

folgt, den darf Brüssel bestrafen – so vermitteln<br />

es die öffentlich-rechtlichen Medien.<br />

Man kann das auch anders sehen: Fünfzig<br />

Jahre nach der 68er-Revolution stellt ein<br />

2 x mit Zwei-Drittel-Mehrheit demokratisch<br />

legitimierter Ministerpräsident eines zentraleuropäischen,<br />

mit kommunistischer Manipulation<br />

erfahrenen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaats die als<br />

unantastbar geltenden Prämissen der linksliberalen<br />

<strong>EU</strong> auf den Prüfstand: Viktor Orban<br />

dreht die Beweislast um, hinterfragt das<br />

Mantra der Unumkehrbarkeit der 68er-<br />

Revolution. Er akzeptiert die Worthülsen<br />

der politisch korrekten <strong>EU</strong> nicht.<br />

Er will stattdessen von Brüssel konkrete<br />

Antworten auf legitime Fragen: Welche Vorteile<br />

ziehen die Republik Ungarn und das<br />

ungarische Volk, unsere ungarische Kultur,


kompakt<br />

tatsächlich aus der von Brüssel betriebenen<br />

Vereinheitlichung („europäische Integration“)<br />

unter dem Vorwand „In Vielfalt<br />

geeint“? – Wie kann man „noch dicht“ sein,<br />

wenn man doch nach allen Seiten hin offen<br />

ist? Wie kann man seine eigene Kultur verteidigen,<br />

wenn alles als gleich-gültig anerkannt<br />

werden muss? Wie soll die Geburtenrate steigen,<br />

wenn zur Problemlösung bei ungewollten<br />

Schwangerschaften nur Abtreibung angeboten<br />

wird? Ist die Homo-Ehe ein natürliches<br />

Verhütungsmittel? Ist es wirklich eine Errungenschaft<br />

unserer Zivilisation, stattdessen<br />

Leihmutterschaft den Weg zu ebnen? Wieso<br />

fordert die <strong>EU</strong> in Sachen Einwanderung auf<br />

einmal eine christliche Haltung, wo gerade<br />

die <strong>EU</strong> ihr christliches Erbe verleugnet hat,<br />

als dieses in der Präambel der <strong>EU</strong>-Verträge<br />

und der Grundrechte-Charta festgeschrieben<br />

werden sollte?<br />

Diese Fragen stellte er im nationalen<br />

Parlament, in dem er mit Zwei-Drittel-<br />

Mehrheit regiert und seine Wahlversprechen<br />

umsetzt. Keine Sekunde würden die<br />

Linken zögern, dies ebenfalls zu tun, wenn<br />

sie könnten. Doch nun tut es ein Konservativer<br />

– und das links-liberal politisch korrekte<br />

Brüssel heult empört auf. <strong>EU</strong>-Kommissionspräsident<br />

Jean-Claude Juncker begrüßte<br />

Viktor Orban beim <strong>EU</strong>-Gipfel in Riga 2015<br />

sogar mit „Hallo Diktator“– dabei kommen<br />

die beiden aus derselben Parteienfamilie.<br />

Diese Entgleisung zeigt den Linksruck der<br />

C-Parteien auf europäischer Ebene.<br />

Viktor Orban ist den Linken in der <strong>EU</strong> ein<br />

Dorn im Auge, und zu diesen Linken zählt<br />

auch ein Teil seiner eigenen christdemokratischen<br />

Freunde. Ein aktuelles Beispiel aus<br />

Straßburg: In der Plenums-Aussprache zur<br />

Zukunft der <strong>EU</strong> mit Frankreichs Staatspräsident<br />

Macron stellte der Fraktionschef der<br />

Liberalen, Guy Verhofstadt, Viktor Orban in<br />

eine Reihe mit der Gestapo, die in München<br />

die Weiße Rose verhaftete. Macron hatte<br />

sich ausdrücklich an den Fraktionschef der<br />

Konservativen und jetzigen Spitzenkandidat<br />

Manfred Weber (CSU) gewendet; doch der<br />

CSU-Vize hielt still, protestierte gegen diese<br />

Entgleisung ebenso wenig wie Parlamentspräsident<br />

Antonio Tajani (EVP).<br />

Orban regiert erfolgreich, er mobilisiert<br />

Wähler aller Altersklassen und Schichten.<br />

Foto: © Wikipedia, EuranetPlus<br />

Er tut das mit konservativen Wahlversprechen.<br />

Anders als Mark Rutte in<br />

den Niederlanden oder Angela Merkel<br />

in Deutschland spart sich Viktor Orban<br />

Koalitionsverhandlungen. Er hat Überzeugungen<br />

und setzt sie um – und genau<br />

das sollte man von einem Politiker erwarten<br />

können! Dazu gehört sein Bekenntnis<br />

zu Ehe und Familie und zum Recht auf<br />

Leben für alle. Orban holte den Internationalen<br />

Familienkongress nach Budapest<br />

(Mai 2017) und nutzte diese Bühne, um<br />

einen umfangreichen Plan der Regierung<br />

zur Förderung von Ehe und Familie vorzulegen.<br />

Würde Angela Merkel ein Gleiches<br />

tun? Sie öffnete vielmehr den Weg für die<br />

Homo-Ehe in Deutschland und hat keine<br />

klare Meinung zum Verbot der Werbung<br />

für Abtreibung. Orban verfügt über eine<br />

Mehrheit und setzt den Wählerauftrag um.<br />

Der Vorwurf „Beeinflussung der Medien in<br />

Jean-Claude Juncker<br />

Ungarn“ ist recht einseitig, denn die öffentlich-rechtlichen<br />

Medien in ziemlich allen<br />

<strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten sind ebenso politisiert:<br />

Parteien besetzen Aufsichtsposten und<br />

führen dort ihre Parteipolitik mit anderen<br />

Mitteln fort. Orban möchte keinen Bevölkerungsaustausch<br />

in seinem Lande, also<br />

verweigert er sich der gegen seinen Willen<br />

beschlossenen <strong>EU</strong>-Quote zur Zwangsaufnahme<br />

kulturfremder Einwanderer in<br />

Ungarn. Orban ist der Sündenbock der<br />

europäischen Linken, weil er das Erbe der<br />

Kultur-Revolution von <strong>19</strong>68 hinterfragt<br />

und den Machtanspruch der immer stärker<br />

politisierten Brüsseler <strong>EU</strong>-Institutionen<br />

ablehnt. Dass er die Mittel hat, das politisch<br />

umzusetzen, sorgt natürlich für Neid.<br />

Bereits fünf Initiativentschließungen hat<br />

das <strong>EU</strong>-Parlament gegen Orban verabschiedet.<br />

Viel Feinde, viel Ehr. Doch die parlamentarischen<br />

Anschuldigungen auf Basis<br />

politischer Interpretationen der Fakten<br />

Foto: © Manfred Weber, Pressefoto<br />

verliefen bisher im Sand. NGOs, massiv<br />

subventioniert vom <strong>EU</strong>-Haushalt – also uns<br />

Steuerzahlern –, versuchen manipulativ ihre<br />

eigenen Partikular-Interessen durchzusetzen.<br />

Das ist es, was Orban stört.<br />

Der Innenausschuss des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />

hat nun einen legislativen Initiativbericht<br />

vorgelegt (etwas, das einem Gesetzentwurf<br />

gleichgestellt ist). Ziel ist, die „Nuklearoption“<br />

gemäß Art. 7 des <strong>EU</strong>-Vertrags<br />

zu aktivieren und Ungarn zeitweise das<br />

Stimmrecht im Ministerrat zu entziehen.<br />

Die Erwägungsgründe fallen derart<br />

eigenwillig aus, dass sich der Ständige<br />

Vertreter Ungarns bei der <strong>EU</strong> in Brüssel<br />

zu einer Klarstellung der Fakten veranlasst<br />

sah. Das wird zu einer Herausforderung<br />

für die Fraktion der Christdemokraten:<br />

Sie können ihr wichtiges Mitglied<br />

Viktor Orban nicht so vorführen; Orbans<br />

Partei könnte aus dem Parteienverbund<br />

Manfred Weber<br />

EVP austreten. Doch um die Abstimmung<br />

im Plenum zu gewinnen, muss die EVP<br />

geschlossen gegen die Forderung der Grünen<br />

stimmen. Um eine Mehrheit im Plenum<br />

zu erreichen, muss die EVP auch die<br />

ausgestreckte Hand wenigstens der drei<br />

„Konservativen und Reformer“ PiS (Polen),<br />

„Freiheit und Direkte Demokratie“ (AfD)<br />

und der Le-Pen-Fraktion akzeptieren.<br />

Obfrau der EVP im federführenden<br />

Innenausschuss ist Monika Hohlmeier. Sie<br />

hat bereits die Position zur Dublin-Verordnung<br />

verloren; beim Jahresbericht über die<br />

Situation der Grundrechte ließ sie die CDU-<br />

CSU-Europagruppe für alle Positionen stimmen,<br />

die in Deutschland niemals tragfähig<br />

wären, und verschickte darüber hinaus eine<br />

vollkommen inkohärente Rechtfertigungs-<br />

E-Mail. Wenn es Frau Hohlmeier jetzt nicht<br />

gelingt, diese Entschließung zu verhindern,<br />

wird die Abstimmung über Viktor Orban<br />

auch zu einer Prüfung für die CSU. X<br />

Z-kompakt 11


kompakt<br />

<strong>EU</strong> kippt<br />

kirchliches<br />

Arbeitsrecht<br />

Der Europäische Gerichtshof in<br />

Luxemburg hat den Anfang vom<br />

Ende der Kirchen-Privilegien in<br />

Deutschland eingeläutet. Die<br />

obersten Richter der <strong>EU</strong> straften<br />

ausgerechnet den traditionellen<br />

und unkritischsten Befürworter der<br />

Europäischen Union ab: die katholische<br />

Kirche Deutschlands.<br />

In der Rechtssache C 68/17 ging es um die<br />

Frage, ob im Rahmen der europäischen<br />

Antidiskriminierungsregeln die katholische<br />

Kirche als Arbeitgeber das christliche Eheverständnis<br />

als berufliche Anforderung für<br />

ihre katholischen Angestellten einfordern<br />

darf. Ist ein katholischer Arzt deswegen ein<br />

besserer Mediziner in einem katholischen<br />

Krankenhaus, weil er sich als Privatmann<br />

an die katholische Moral- und Sittenlehre<br />

hält? Oder kann er aus einem Dienstverhältnis<br />

als Chefarzt entlassen werden,<br />

wenn er dem christlichen Eheverständnis<br />

nicht mehr entspricht? Im <strong>EU</strong>-Fachjargon<br />

heißt es vereinfacht: „Stellt die Beachtung<br />

des Eheverständnisses nach der Lehre und<br />

dem kanonischen Recht der katholischen<br />

Kirche eine wesentliche, rechtmäßige und<br />

gerechtfertigte berufliche Anforderung im<br />

Sinne der (Antidiskriminierungs-) Richtlinie<br />

2000/78 dar, die bei Kündigungen zu<br />

einer Ungleichbehandlung katholischer<br />

Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern<br />

einer anderen Konfession oder ohne Konfession<br />

führen kann?“<br />

Das ablehnende Urteil des EuGH ist<br />

eindeutig: Die Einhaltung des katholischen<br />

Eheverständnisses im Privatleben<br />

ist keine wesentliche berufliche Anforderung<br />

an einen Mediziner auf der Intensivstation.<br />

Dessen Entlassung aufgrund<br />

katholischer Moralvorstellungen jedoch ist<br />

eine Ungleichbehandlung aufgrund seiner<br />

Religionszugehörigkeit.<br />

Foto: © Montage, Agentur PJI UG<br />

Damit verliert die katholische Kirche ein<br />

wichtiges Privileg, nämlich die Selbstorganisation<br />

ihrer Arbeitsverhältnisse. Dieses<br />

Urteil ist politisch pikant. Die <strong>EU</strong>-Rechtsprechung<br />

sägt offen an jenen Privilegien, die<br />

Deutschland den Kirchen seit dem Reichskonkordat<br />

von <strong>19</strong>33 gewährt. Die <strong>EU</strong>-Richter<br />

stellten die Antidiskriminierungsregeln<br />

der <strong>EU</strong> über das im <strong>EU</strong>-Vertrag gewährte<br />

Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.<br />

Dabei hatte die <strong>EU</strong> einst in der Erklärung<br />

11 der Schlussakte zum Vertrag von<br />

Amsterdam zum Status der Kirchen und<br />

weltanschaulichen Gemeinschaften ausdrücklich<br />

anerkannt, dass die <strong>EU</strong> jeden Status,<br />

den Kirchen, religiöse Vereinigungen<br />

oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten<br />

nach deren Rechtsvorschriften genießen,<br />

achtet und nicht beeinträchtigt. Das<br />

war übrigens niemals nur ein „Kirchenprivileg“,<br />

sondern galt auch für weltanschauliche<br />

Gemeinschaften, z. B. die Freimaurer.<br />

Die Mitgliedsstaaten konnten spezifische<br />

Anforderungen beibehalten als Voraussetzung<br />

für eine berufliche Tätigkeit.<br />

Aus der Erklärung Nr. 11 wurde Artikel<br />

17 des Vertrags über die Arbeitsweise der<br />

Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V, Lissabon-Vertrag):<br />

„Die Union achtet den Status, den<br />

Kirchen und religiöse Vereinigungen oder<br />

Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten<br />

nach deren Rechtsvorschriften genießen,<br />

und beeinträchtigt ihn nicht.“ Damit ist<br />

jetzt Schluss! Im Normenkonflikt zwischen<br />

Antidiskriminierung und Kirchenstatus<br />

zogen die Kirchen den Kürzeren.<br />

Welche Konsequenzen ziehen daraus die<br />

Bischofskonferenz und die zahlreichen Partei-Politiker,<br />

die Glaubenseinrichtungen zur<br />

parteipolitischen Vorfeldarbeit ausnutzen?<br />

Dieses Urteil kann als Allzweckwaffe<br />

der <strong>EU</strong> gegen die Mitgliedsstaaten dienen.<br />

Die Richter betonten einmal mehr,<br />

das nunmehr in der Charta der Grundrechte<br />

der <strong>EU</strong> niedergelegte Verbot jeder<br />

Art von Diskriminierung wegen Religion<br />

oder Weltanschauung sei allgemein zwingend;<br />

es verleihe dem Einzelnen ein Recht,<br />

das er in einem Rechtsstreit, Unionsrecht<br />

betreffend, geltend machen kann. Mit dem<br />

Werkzeug „Antidiskriminierung“ kann die<br />

<strong>EU</strong> also ungeniert in die Mitgliedsstaaten<br />

hineinregieren.<br />

Damit steht dieses Urteil zur Abschaffung<br />

der Kirchenprivilegien im Arbeitsrecht<br />

in der Linie des EuGH-Urteils C-<br />

673/16 vom 5. Juni 2018, durch das die<br />

<strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten zur vollumfänglichen<br />

Anerkennung der Homo-Ehe verpflichtet<br />

werden, selbst wenn es dieses Rechtsinstrument<br />

im eigenen Zivil- oder Familienrecht<br />

gar nicht gibt.<br />

Nun müssen sich die Kirchen in Deutschland<br />

für oder gegen die <strong>EU</strong> positionieren.<br />

Einfach so zu tun, als sei nichts geschehen,<br />

wäre unglaubwürdig. Gewiss waren die<br />

Gründerväter der <strong>EU</strong> überzeugte Christen;<br />

doch heute würden sie aus dem<br />

von ihnen gegründeten Klub entschieden<br />

hinauskomplimentiert. Abgesehen<br />

von den vernichtenden Urteilen zur Homo-<br />

Ehe und zur Europäischen Bürgerinitiative<br />

12 Z-kompakt


kompakt<br />

„1-von-uns“ zum Lebensrechtsschutz war<br />

das schon das zweite Mal in diesem Jahr,<br />

dass die Luxemburger <strong>EU</strong>-Richter den Kirchen<br />

Deutschlands per <strong>EU</strong>-Gemeinschaftsrecht<br />

die rote Karte zeigten (Rechtssache<br />

Nr. C-414/16).<br />

Foto: © EuGH<br />

Ganz so einfach können sich Kirchenmänner<br />

nicht distanzieren – klare Kante und<br />

deutliche Worte gegenüber <strong>EU</strong>-Entwicklungen<br />

gab es von ihnen noch nie. Darüber hinaus<br />

sind Parteipolitik und Kirchenpolitik viel<br />

zu eng miteinander verbunden: Sowohl die<br />

katholische als auch die evangelische Kirche<br />

öffnen ihre Gremien für Politiker aller<br />

Parteien, um kirchliche Organisationen und<br />

Gremien im parteipolitischen Vorfeld zu<br />

nutzen. Wie soll man da noch unterscheiden<br />

können zwischen Politik und Verkündigung<br />

des Glaubens? Wie kann sich eine Kirche<br />

dann noch glaubhaft von Fehlentwicklungen<br />

distanzieren, wenn sie diese ja<br />

irgendwie doch mitträgt?<br />

Der Treueschwur kündigt sich an. Christen<br />

und ihre Hirten müssen nun in Erwägung<br />

ziehen, ob sie weiterhin so bedingungslos<br />

die <strong>EU</strong> unterstützen samt ihren<br />

Förderern einer „immer tieferen Integration“<br />

(also der immer weiteren Abgabe von<br />

Zuständigkeiten an die <strong>EU</strong>) in den Volksparteien<br />

und in der Kirchenverwaltung<br />

– gerade als wären die Kirchen eine politische<br />

Vorfeld-Organisation. Wozu führt das?<br />

Die deutschen Kirchenfürsten könnten<br />

es auch dem Präsidenten des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />

gleichtun: Antonio Tajani hat erst<br />

kürzlich bei der Eröffnung einer Plenarsitzung<br />

in Straßburg ein gegen ihn gerichtetes<br />

Urteil des EuGH mit den Worten<br />

verworfen, er sei schließlich Herr im Parlament<br />

und ein Urteil des EuGH gegen seine<br />

Amtsführung interessiere ihn nicht. X<br />

Warum ist Europa wohlhabend<br />

und frei? Was hat Europa in die<br />

Orientierungslosigkeit geführt?<br />

Jedes Volk gestaltet seine Gesellschaft nach dem, was und an<br />

wen es glaubt. Aus dem Kult wächst jene Kultur, die den Aufbau<br />

einer Zivilisation prägt – und Geschichte gestaltet.<br />

Stückelberger weist nach, wie das christliche Gottes- und Menschenbild<br />

den Aufstieg Europas begründet, Wissenschaft und Forschung<br />

begünstigt und die Freiheit des Individuums gefördert hat.<br />

Der Abstieg Europas wurde eingeleitet mit dem Verrat an fundamentalen<br />

Werten; dem folgten in der Überhöhung der Vernunft<br />

Ideologien, denen über 100 Mio. Menschen zum Opfer gefallen sind.<br />

Ein Blick in die Zukunft rundet das umfassende Werk ab.<br />

„Das vorliegende Buch gibt eine völlig neue Sicht auf die Geschichte<br />

Europas. Es lässt sich sehr leicht und flüssig lesen, regt aber zu intensivem<br />

Nachdenken an.“ P. Fröstl in Amazon<br />

„»Europas Aufstieg und Verrat« ist eine Reise durch die Jahrhunderte<br />

… Es hat mein Weltbild und insbesondere mein Geschichtsbewusstsein<br />

nachhaltig beeinflusst.“ C. Rühle in Amazon<br />

„Dieses Buch hilft zu verstehen, warum das gängige Weltbild im<br />

Widerspruch zu biblischen Prinzipien steht. Ein lesenswerter Augenöffner.“<br />

Dr. Mark Gabriel, Bestseller-Autor<br />

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Z-kompakt 13


kompakt<br />

Das FAFCE-<br />

Manifest<br />

für eine bessere<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

in Europa<br />

Die Föderation der katholischen Familienverbände<br />

in Europa (FAFCE) und ihre<br />

Mitgliedsverbände sind eine Vertretung<br />

für Familien bei den Institutionen der <strong>EU</strong><br />

in Brüssel und Straßburg. Vor den Europawahlen<br />

führen sie eine <strong>EU</strong>-weite Kampagne<br />

durch: „Vote for Family 20<strong>19</strong>“ – „Ihre<br />

Stimme für Familien 20<strong>19</strong>“, durchgeführt<br />

von 26 Familienverbänden aus 16 <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten.<br />

„Das Manifest spiegelt die<br />

zentralen Anliegen der europäischen Familien<br />

wider“ – so FAFCE-Vizepräsident Vincenzo<br />

Bassi (vom italienischen Verband<br />

„Forum delle Famiglie“). „Auf Grundlage<br />

dieser Anliegen wollen wir die <strong>EU</strong>-Kandidaten<br />

dafür gewinnen, Maßnahmen im<br />

Rahmen der <strong>EU</strong>-Zuständigkeit auf Familienfreundlichkeit<br />

zu überprüfen: Unser<br />

Kontinent wird immer älter, und so ist es<br />

Gebot der Stunde, auf die demografischen<br />

Herausforderungen zu reagieren mit einem<br />

europäischen Pakt für eine schnellere und<br />

bessere Bevölkerungsentwicklung.“<br />

Foto: © www.fafce.org<br />

Die Kandidaten sind eingeladen, das<br />

Manifest „Vote for Family“ zu unterzeichnen.<br />

Am 15. Mai, dem Internationalen Tag<br />

der Familie, wurden die Namen der Unterzeichner<br />

anlässlich der FAFCE-Mitgliederversammlung<br />

auf Malta veröffentlicht. An<br />

dieser Kampagne konnte jede Familie in<br />

Europa teilnehmen; die Kandidaten der<br />

Wahlkreise wurden eigens gebeten, das<br />

FAFCE-Manifest zu unterschreiben. FAFCE-<br />

Präsident Antoine Renard: „Wir brauchen<br />

einen echten demografischen Frühling.“<br />

Wie schon 2014 und in der laufenden<br />

Legislaturperiode werden nach den Wahlen<br />

die Unterzeichner des Manifests auf<br />

nationaler und auf europäischer Ebene kontaktiert,<br />

um sie in ihrem Vorhaben für eine<br />

familienfreundliche Politik zu unterstützen<br />

mit konkreten Vorschlägen, wie sie die europäische<br />

Familienpolitik fördern können.<br />

„Vote for Family“<br />

Manifest für die Europawahl<br />

Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die<br />

künftigen <strong>EU</strong>-Parlamentarier, die grundlegende<br />

Bedeutung der Familie als elementare<br />

Einheit der Gesellschaft in allen Handlungsfeldern<br />

der Politik anzuerkennen und<br />

politische Entscheidungen zu überprüfen<br />

im Hinblick auf folgende Forderungen:<br />

1. Realisierung von Kinderwunsch<br />

ermöglichen<br />

Der demografische Winter ist ein Problem,<br />

das alle europäischen Länder erfasst hat;<br />

doch wird darüber noch zu wenig gesprochen.<br />

Europa braucht einen demografischen<br />

Frühling. Unsere Kinder sind unser größter<br />

Schatz und die Zukunft unserer Gesellschaft.<br />

Ich bin entschlossen, das öffentliche<br />

Bewusstsein über Bevölkerungsrückgang in<br />

Europa zu schärfen und konkrete Maßnahmen<br />

vorzuschlagen, die auf eine Änderung<br />

des aktuellen Trends dringen.<br />

2. Politische Entscheidungen auf<br />

Familienfreundlichkeit überprüfen<br />

Familien sind der Eckpfeiler der Gesellschaft.<br />

Die Europäische Union muss das<br />

Thema „Familien“ bei all ihren Entscheidungen<br />

berücksichtigen und das Subsidiari-<br />

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14 Z-kompakt


kompakt<br />

tätsprinzip achten. Ich setze mich dafür ein,<br />

dass alle politischen Maßnahmen auf ihre<br />

Familienfreundlichkeit überprüft werden.<br />

3. Die Stimme der Familien fördern<br />

Familienverbände sind die Stimmen der<br />

Familien, die deren Bedürfnisse authentisch<br />

zum Ausdruck bringen und das zivilgesellschaftliche<br />

Engagement stärken. Ich<br />

verspreche, den Beitrag und die Rolle von<br />

Familienverbänden bei der Gestaltung und<br />

Entwicklung europäischer Politik anzuerkennen<br />

und zu berücksichtigen.<br />

4. Eine Wirtschaft im Dienste der<br />

Familien<br />

Familien stärken die Widerstandsfähigkeit<br />

der Gesellschaft gegen Krisen und entlasten<br />

angespannte öffentliche Finanzen. Ich<br />

werde eine Politik unterstützen, die den<br />

Eigenwert von Familie und deren fundamentale<br />

Rolle für die Wirtschaft und das<br />

Gemeinwohl anerkennt und sich für Steuerund<br />

Abgabengerechtigkeit einsetzt.<br />

5. Gute und menschenwürdige<br />

Arbeit für alle Familien<br />

Der Familie kommt naturgemäß eine<br />

Schlüsselrolle bei der Ermöglichung der<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben<br />

zu. Ich werde mich für eine Politik stark<br />

machen, die den Arbeitsmarkt nicht nur<br />

unter dem Blickwinkel von Wirtschaft<br />

und Finanzen betrachtet, sondern sich vor<br />

allem auf den Einzelnen und seine Talente<br />

konzentriert – in der Überzeugung, dass<br />

dies dem Gemeinwohl dient und Armut<br />

verhindert. Aus diesem Grund setze ich<br />

mich auch für die Anerkennung des Wertes<br />

von Familienarbeit und Ehrenamt für<br />

den sozialen Zusammenhalt ein.<br />

6. Vereinbarkeit von Familie & Beruf<br />

Wenn Arbeitsbedingungen gestaltet werden,<br />

sollte der Blick auf die Familien der<br />

Ausgangspunkt sein. Es geht darum, Familien<br />

gemeinsame Zeit und die Realisierung<br />

des Kinderwunsches zu ermöglichen und<br />

den sozialen Zusammenhalt zu stärken.<br />

Ich werde mich für eine Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf einsetzen, die zugunsten<br />

der Familien besser ausbalanciert ist.<br />

Dazu gehört auch der Schutz des arbeitsfreien<br />

Sonntags als gemeinsamer wöchentlicher<br />

Ruhetag.<br />

7. Anerkennung der <strong>Komp</strong>lementarität<br />

der Geschlechter<br />

Familien sind der erste Ort für die Erneuerung<br />

der Gesellschaft. Ich erkenne die<br />

<strong>Komp</strong>lementarität von Mann und Frau an<br />

und wende mich gegen politische Versuche,<br />

bestehende biologische Unterschiede<br />

zu negieren.<br />

8. Die Ehe respektieren und fördern<br />

Starke familiäre Bindungen wirken sich<br />

positiv auf das Wohlbefinden des Einzelnen<br />

aus. Die <strong>EU</strong> und ihre Mitgliedsstaaten<br />

sind aufgerufen, die Ehe zu respektieren<br />

und bewährte Programme und Einrichtungen<br />

zu fördern, die darauf hinwirken, ein<br />

Auseinanderbrechen von Familien zu verhindern.<br />

Mit Rücksicht auf das Subsidiaritätsprinzip<br />

lehne ich eine europarechtliche<br />

Definition der Ehe ab.<br />

9. Achtung der Menschenwürde vom<br />

Anfang bis zum Ende des Lebens<br />

Die Familie ist der natürliche Ort, an dem<br />

neues Leben willkommen geheißen wird.<br />

Ich setze mich dafür ein, die Würde des<br />

menschlichen Lebens in allen Phasen von<br />

der Empfängnis bis zum natürlichen Tod<br />

zu respektieren. Ich trete für eine Politik<br />

ein, die allen Kindern – vor und nach<br />

der Geburt – und deren Müttern besondere<br />

Unterstützung bietet und Pflege- und<br />

Adoptivfamilien stärkt.<br />

10. Familien als primäre Erziehungsund<br />

Bildungsorte ihrer Kinder<br />

Familien haben immer auf eine längerfristige<br />

Perspektive gesetzt und an einer nachhaltigen<br />

Zukunft gearbeitet. Ich setze mich<br />

dafür ein, dass die <strong>EU</strong> in allen Jugend- und<br />

Bildungsprogrammen das Recht der Eltern<br />

respektiert und fördert, ihre Kinder in<br />

Übereinstimmung mit ihren kulturellen,<br />

moralischen und religiösen Traditionen zu<br />

erziehen, die das Wohl und die Würde der<br />

Kinder fördern.<br />

X<br />

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und ihre sozialen Medien.<br />

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Z-kompakt 15


kompakt<br />

Die Fangfrage:<br />

„Warum lässt<br />

Gott das zu?“<br />

Wir haben eine kleine Interview-Umfrage<br />

gemacht: „Auf welche für Sie wesentliche<br />

Frage haben Sie noch keine richtige Antwort<br />

erhalten?“ Über 90 % nannten als unbeantwortete<br />

Frage: „Warum lässt Gott das zu?“<br />

Das ist eine klassische Frage.<br />

Sie erscheint logisch, geschieht<br />

doch tagaus, tagein in aller Welt<br />

so viel unermessliches Leid.<br />

Erst etwas verspätet kam ich<br />

dazu, in der Oster-Nummer des<br />

„Spiegel“ zu lesen. Offensichtlich<br />

ist es beim Spiegel Tradition,<br />

zu den christlichen Hauptfeiertagen<br />

den Glauben lächerlich<br />

zu machen; dieses Mal mit den<br />

Titeln „Wer glaubt denn so was?“<br />

(damit ist natürlich die Auferstehung<br />

gemeint), „Warum selbst Christen<br />

keinen Gott mehr brauchen“ und „Der Himmel<br />

ist leer“.<br />

Es ist schon eine journalistische Leistung,<br />

selber keinen Glauben zu haben und<br />

dann zehn Seiten über dieses Thema zu<br />

schreiben! Nur zu verständlich, dass solche<br />

Artikel nur den Unglauben vermitteln können,<br />

den die Autoren selber haben.<br />

Aber eines war sehr aufschlussreich: Es<br />

werden zwei Pastorinnen vorgestellt, die<br />

bekennende Atheistinnen sind – und weiterhin<br />

eine Kirche leiten! Ähnlich einem<br />

Vegetarier, der eine Metzgerei betreibt.<br />

Gretta Vosper in Toronto und Ella de<br />

Groot in der Nähe von Bern haben eines<br />

gemeinsam: Ein Schicksalsschlag hat sie<br />

aus der Bahn geworfen. Beide sind über<br />

die Frage gestolpert „Warum lässt Gott das<br />

zu?“ und so zu Atheisten geworden.<br />

Ich behaupte: Das ist eine falsche<br />

Frage; ihr liegt ein verzerrtes Gottesbild<br />

zugrunde. Es ist eine üble Fangfrage<br />

desselben Typs, der am Anfang gefragt hat:<br />

„Sollte Gott gesagt haben …?“; jetzt stellt er<br />

16 Z-kompakt<br />

Foto: © Montage, Agentur PJI<br />

auch die freche Frage: „Warum lässt Gott<br />

das zu?“ Er schlägt dir ins Gesicht und dann<br />

fragt er: „Wo kommt denn das blaue Auge<br />

her?“ Und wir sind so blöd und fallen auf<br />

diesen üblen Trick immer wieder herein.<br />

Am Anfang in der Bibel heißt es: „Gott<br />

schuf den Menschen nach seinem Bilde.“<br />

Dann kommt der Manipulationskünstler<br />

und fragt: „Sollte Gott gesagt haben …?<br />

[Sie erinnern sich an die Geschichte mit<br />

der Frucht.] Nein, nicht wie Gott gesagt<br />

hat, sondern ihr werdet sein wie Gott.“<br />

Vielleicht ahnen Sie bereits, was hier<br />

abging: Zuerst wird der Mensch als Gottes<br />

Ebenbild geschaffen und dann kommt so<br />

ein dahergelaufener Trickbetrüger, diese<br />

Schlange, und verkauft ihnen etwas, was<br />

sie doch schon haben. Ähnlich wie wenn<br />

jemand einem Scheich in der Wüste Sand<br />

verkaufen will.<br />

Fatal, auf diesen Deal hereinzufallen.<br />

Die Konsequenz: Das Recht, über die<br />

ganze Erde zu herrschen (Schlangen inklusive),<br />

ging dabei verloren. Das war der<br />

Preis des Deals.<br />

Der Trickbetrüger hat es auch mit Jesus<br />

versucht: „Dir will ich alle diese Macht und<br />

ihre Herrlichkeit geben; denn mir ist sie<br />

übergeben worden [damals bei dem Deal im<br />

Paradies], und wem immer ich will, gebe ich<br />

sie.“ 1 Jesus fiel auf diesen Trick nicht herein<br />

– er wusste, dass er das alles bereits hatte.<br />

Er wusste, dass ihm alle Macht im Himmel<br />

und auf Erden gegeben ist. 2<br />

Und jetzt wird’s interessant! Jesus sagt<br />

zu seinen Nachfolgern: „Ich habe euch<br />

die Macht gegeben, auf Schlangen zu treten,<br />

und über die ganze Kraft Satans, und<br />

nichts soll euch schaden.“ 3<br />

Die Frage „Warum lässt Gott das zu?“<br />

ist somit völlig falsch. Dazu gibt es im<br />

Neuen Testament eine essenzielle Aussage:<br />

„Denn indem er den Füßen des ,Leibes‘<br />

alles unterworfen hat, ließ er nichts übrig,<br />

was ihm nicht unterworfen wäre; jetzt aber<br />

,sehen‘ wir ihm noch nicht alles unterworfen<br />

…“ 4 – warum? Weil die Nachfolger Jesu<br />

offensichtlich diesen Sachverhalt noch<br />

nicht erkannt und daher nicht umgesetzt<br />

haben. Damit lassen sie etwas<br />

zu, was zu stoppen eigentlich<br />

ihr Auftrag wäre.<br />

Natürlich stellt sich hier<br />

die Frage: Was ist denn dieser<br />

„Leib“, wo sind denn diese<br />

Füße? – Das wäre ein Artikel<br />

für sich. Nur so viel: Es ist nicht<br />

die universelle Christenheit<br />

und es nicht eine bestimmte<br />

Konfession, die das für sich<br />

beansprucht. „Leib“ ist ein<br />

Organismus, der vor Ort physisch<br />

erlebbar ist, und der mit dem „Haupt“<br />

verbunden ist (wenn nicht, hängt er bloß<br />

kopf- und leblos herum). Neben dem Haupt<br />

hat dieser Leib eben auch Füße, die in der<br />

Lage sind, das auszuführen, was da ein für<br />

alle Mal bereits unterworfen ist.<br />

Am Ende wäre die richtige Frage,<br />

wenn es um die dramatischen Probleme<br />

in der Welt geht: „Warum lässt der Leib<br />

Christi das zu?“<br />

Mag sein, dass Sie das noch nicht so<br />

gesehen haben; aber es entspricht dem,<br />

was wir im Vaterunser aussprechen: „Dein<br />

Wille geschehe – wie im Himmel, genau so<br />

auf der Erde.“ Darin steckt die Kraft, all<br />

das nicht zuzulassen, was auch Gottes Willen<br />

nicht entspricht.<br />

Sie können das jetzt vor der Europawahl<br />

ausprobieren. Sprechen Sie im<br />

Namen Jesu den Befehl aus: „Dein Wille, oh<br />

Gott, geschehe bei diesen Wahlen, wie er im<br />

Himmel vorbereitet ist, so auch in Brüssel!“<br />

Video zum Artikel: https://youtu.be/sTGSxWdiDH0<br />

1 Lukas 4,6. 2 Matthäus 28,18.<br />

3 Lukas 10,<strong>19</strong>. 4 Hebräer 2,8.

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