Z-Komp-EU_3-19
Europa: Die Qual der Wahl Machen Sie Gebrauch von Ihrer Stimme! Der Inhalt: • Deutsche EU-Parlamentarier im Abstimmungs-Test • Warum in Albanien ein Schlüsel für ganz Europa steckt • Die Selbstherrlichkeit des Europäischen Gerichtshofs • Wahlen & Brexit • Sexuelle Orientierung: Freifahrtschein für Asylanten • Viktor Orban auf der Anklagebank • EU kippt kirchliches Arbeitsrecht • Das FAFCE-Manifest • Die Fangfrage: „Warum lässt Gott das zu?“ •
Europa: Die Qual der Wahl
Machen Sie Gebrauch von Ihrer Stimme!
Der Inhalt:
• Deutsche EU-Parlamentarier im Abstimmungs-Test • Warum in Albanien ein Schlüsel für ganz Europa steckt • Die Selbstherrlichkeit des Europäischen Gerichtshofs • Wahlen & Brexit • Sexuelle Orientierung: Freifahrtschein für Asylanten • Viktor Orban auf der Anklagebank • EU kippt kirchliches Arbeitsrecht • Das FAFCE-Manifest • Die Fangfrage: „Warum lässt Gott das zu?“ •
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f ü r Z u k u n f t<br />
kompakt<br />
N r. 3 / 1 9<br />
X Deutsche <strong>EU</strong>-Parlamentarier im Abstimmungs-<br />
Test X Warum in Albanien ein Schlüsel für ganz<br />
Europa steckt X Die Selbstherrlichkeit des Europäischen<br />
Gerichtshofs X Wahlen & Brexit X Sexuelle<br />
Orientierung: Freifahrtschein für Asylanten<br />
X Viktor Orban auf der Anklagebank X <strong>EU</strong> kippt<br />
kirchliches Arbeitsrecht X Das FAFCE-Manifest X<br />
Die Fangfrage: „Warum lässt Gott das zu?“ X<br />
Europa: Die Qual der Wahl<br />
Machen Sie Gebrauch von Ihrer Stimme!<br />
Aber wählen Sie NICHT die Abschaffung von Religion, Familie und der Bedeutung<br />
Ihrer Heimat; wählen Sie auch nicht die kollektive Kindererziehung. Wählen<br />
Sie nicht sexuelle Beliebigkeit, Abtreibung als Menschenrecht und Gender-<br />
Gaga. Wählen Sie nicht die, die „Vielfalt“ predigen und „Zentralismus“ meinen.<br />
Durch dieses Sieb geschüttelt, bleiben hoffentlich die richtigen Parteien übrig!<br />
Fragen Sie sich:<br />
Wie werden aus der<br />
von Brüssel betriebenen<br />
Vereinheitlichung<br />
(„europäische<br />
Integration“) die Mitgliedsländer<br />
und<br />
deren Kultur gefördert?<br />
„In Vielfalt geeint“<br />
– was bedeutet<br />
das? Wie kann<br />
man „ganz dicht“ sein und<br />
doch nach allen Seiten hin offen?<br />
Welche Bedeutung hat die eigene<br />
Kultur noch, wenn alles als gleichgültig<br />
angesehen wird? Wie soll<br />
die Geburtenrate steigen, wenn<br />
Foto: © Screenshot, campdavidfilm.com<br />
A u s g a b e 3 / 1 9<br />
zur Problemlösung bei ungewollten<br />
Schwangerschaften ausschließlich<br />
Abtreibung angeboten<br />
wird? Ist die Homo-Ehe ein<br />
natürliches Verhütungsmittel? Ist<br />
Leihmutterschaft eine Errungen-<br />
schaft unserer Zivilisation?<br />
Wie kommt<br />
es, dass in Sachen<br />
E i n w a n d e r u n g<br />
eine<br />
Haltung<br />
christliche<br />
eingefordert<br />
wird, wo doch<br />
die <strong>EU</strong> ihr christliches<br />
Erbe verleugnet<br />
hat, als<br />
dieses in der<br />
Präambel der <strong>EU</strong>-Verträge<br />
und der Grundrechte-Charta<br />
festgeschrieben werden sollte?<br />
Wenn das auch Ihre Fragen<br />
sind, könnten die Antworten in<br />
dieser Z-kompakt helfen, eine<br />
Z-kompakt 1<br />
w w w . Z f ü r Z u k u n f t . d e
kompakt<br />
Liebe Leser<br />
gute beider Geschlechter, Wahl zu treffen.<br />
von bunten Plakatflächen<br />
lächeln uns fremde Gesichter<br />
entgegen. Wir kennen<br />
sie nicht, aber sie hätten<br />
gerne unser Vertrauen. Es geht um die <strong>EU</strong>-<br />
Wahl. Brüssel erscheint uns recht fern. Auch<br />
blicken wir kaum durch bei dem, was die <strong>EU</strong>-<br />
Institutionen so entscheiden. Genau da liegt<br />
das Problem.<br />
Es ist nicht alles Gold, was auf blauem<br />
Grund als Sterne glänzt. Schleichend, still<br />
und nahezu unbemerkt konnte sich etwas<br />
entwickeln, was nicht bei jedermann angenehme<br />
Gefühle auslöst.<br />
Das Gender-Thema war noch nicht auf<br />
unserem Bildschirm, da wurde es schon in<br />
Brüssel von langer Hand vorbereitet, damit<br />
diese Ideologie in allen nationalen Strukturen<br />
implementiert werden konnte. Wurde je demokratisch<br />
darüber abgestimmt, ob die Mehrheit<br />
des europäischen Volkes das möchte?<br />
Jetzt ist eine Gelegenheit, Ihre Stimme<br />
zu gebrauchen! Lassen Sie die Entwicklungen<br />
nicht weiter so über sich ergehen. Es<br />
wird laut gesprochen über die Befürchtung<br />
eines gefährlichen Rechtsrucks. Aber wie wir<br />
in den letzten Ausgaben immer wieder betont<br />
haben: Aus der linken Ecke gesehen erscheint<br />
selbst die Mitte rechts. Etwas als rechtsradikal<br />
diffamieren, nur weil es nicht ins neomarxistische<br />
Weltbild des Mainstreams<br />
passt – so macht man Totschlagargumente.<br />
Eine strategische Zielsetzung bei dem<br />
Genderfahrplan, den man <strong>19</strong>95 bei der UN-<br />
Frauenkonferenz festsetzte: „Da Religionen<br />
dieser Agenda nicht zustimmen werden,<br />
müssen wir sie der Lächerlichkeit preisgeben.“<br />
Dieser Fahrplan wurde weitgehend<br />
umgesetzt – und er scheint zu funktionieren:<br />
Man schweigt lieber, um nicht lächerlich<br />
gemacht zu werden.<br />
In dieser Ausgabe finden Sie Hintergrundberichte<br />
zu den <strong>EU</strong>-Institutionen: Warum<br />
stimmen deutsche <strong>EU</strong>-Abgeordnete in Straßburg<br />
„links“ ab, obwohl sie eine C-Partei vertreten?<br />
Oder wir hinterfragen Entscheidungen<br />
des Europäischen Gerichtshofs, z. B. das<br />
Skandalurteil über die Definition „Ehepartner“<br />
(Seite 5). Auch erlauben wir uns, Viktor<br />
Orban aus einer nicht-Mainstream-konformen<br />
Perspektive zu betrachten.<br />
„Was kann der Einzelne tun?“ Eine<br />
berechtigte Frage. „Die machen sowieso,<br />
was sie wollen!“ Wirklich? Wir vertreten<br />
christliche Grundwerte, über alle Konfessionsgrenzen<br />
hinweg. Da wäre das Gebet zu<br />
erwähnen – denn Gebet ist mächtiger, als die<br />
meisten für möglich halten. Im Artikel auf<br />
der Rückseite kommentieren wir die Fangfrage<br />
„Warum lässt Gott das zu?“: Falsche<br />
Frage! Es ist nicht Gott, der da etwas zulässt;<br />
es sind Christen, die das Werkzeug, das Gott<br />
ihnen in die Hand gegeben hat, links liegen<br />
lassen. Die richtige Frage lautet: „Warum<br />
lassen Christen das zu?“ Die Europawahl<br />
ist eine gute Gelegenheit, dieses verschobene<br />
Denkmuster zurechtzurücken<br />
und die klassische Gebetsvorlage, das Vaterunser,<br />
zielgerichtet mit Inhalt zu füllen.<br />
Wieder lade ich Sie ein, diese Z-Impulse<br />
auch anderen zugänglich zu machen. Nützen<br />
Sie die verschiedenen Möglichkeiten, daran<br />
mitzuwirken, dass mehr Menschen diese<br />
Hintergrundinformationen erhalten:<br />
SPENDEN • ABONNIEREN<br />
ABOS VERSCHENKEN<br />
Ich freue mich, wenn diese Ausgabe<br />
für Sie nützlich ist und Ihren Blickwinkel<br />
erweitert.<br />
Ihr<br />
Peter Ischka<br />
Foto: © Screenshot, YouTube<br />
Warum in Albanien<br />
ein Schlüssel für<br />
ganz Europa steckt<br />
Albanien ist gerade in den Schlagzeilen<br />
– Anhänger der konservativen Opposition<br />
protestieren gegen die links-sozialistische<br />
Regierung um Edi Rama.<br />
Das Land steht kurz vor dem Start der<br />
Beitrittsverhandlungen mit der <strong>EU</strong>. Wie<br />
könnte die <strong>EU</strong> von dem profitieren, das als<br />
„ärmstes Land Europas“ gilt?<br />
Albanien. Der albanische Eigenname<br />
lautet Shqipëri – „Adler“. Der Adler Albanien<br />
hat ein gigantisches Erbe anzutreten<br />
– und dieses Erbe ist so reich, dass es für<br />
ganz Europa zum Segen werden kann.<br />
Unter dem Diktator Enver Hoxha<br />
war Albanien der einzige offiziell als<br />
„atheistisch“ bezeichnete Staat der Welt.<br />
Europa ist gerade auf dem Weg, als Staatenbund<br />
genau das zu werden. Christen in Albanien<br />
sind entschlossen aktiv (durch Gebet,<br />
s. S. 16, nicht durch Demonstrationen), damit<br />
auf Regierungsebene dieser Teil der<br />
Geschichte völlig aufgearbeitet werden kann<br />
und durch Umkehr bereinigt wird.<br />
Ist dieser Prozess für Albanien einmal<br />
erfolgreich abgeschlossen, haben die<br />
Christen, die in ihrem Land diesen Durchbruch<br />
erreicht haben, auch das Potenzial,<br />
ganz Europa damit zu segnen.<br />
Wir von der »Z« und „Mission is possible<br />
e.V.“ unterstützen diesen Prozess aktiv. Helfen<br />
auch Sie mit. Segnen wir jetzt Albanien,<br />
segnen wir damit uns selbst in Europa.<br />
Mehr Infos: www.mission-is-possible.de/alb<br />
IBAN: DE 23 6105 0000 0049 0096 08<br />
Herausgeber: Zukunft-Europa e.V.<br />
Vorstand: Peter Ischka, Dr. Martin Fontanari,<br />
Christa Meves, Sr. Dogan Hatune<br />
Redaktion: Peter Ischka<br />
Anschrift: Zukunft-Europa e.V.<br />
Postfach 1409 • 73014 Göppingen<br />
www.ZwieZukunft.de • info@ZwieZukunft.de<br />
Lektorat: Gabriele Pässler, www.g-paessler.de<br />
Produktion: Agentur PJI UG, Adelberg<br />
Druck: WIRmachenDRUCK GmbH<br />
71522 Backnang<br />
Erscheinungsweise:<br />
ca. 6 bis 8 x jährlich<br />
Mai 20<strong>19</strong><br />
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2 Z-kompakt
kompakt<br />
Foto: © European Parliament<br />
Deutsche <strong>EU</strong>-Parlamentarier imAbstimmungs-Test<br />
Wie stehen die deutschen Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg<br />
zu Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Deutschland?<br />
Wie sich Wahlwerbung und Realität unterscheiden<br />
Kurz vor der Wahl zum <strong>EU</strong>-Parlament<br />
am 26. Mai 20<strong>19</strong> hilft eine Auswertung<br />
der bisherigen Abstimmungen<br />
der Europa-Abgeordneten und jetzigen Kandidaten<br />
für das <strong>EU</strong>-Parlament. Wie passt die<br />
„Kunst“, sich innerparteilich und beim Wähler<br />
gut zu präsentieren, zu ihren Abstimmungsverhalten<br />
im <strong>EU</strong>-Parlament?<br />
Die Abstimmung über die Entschließung<br />
des <strong>EU</strong>-Parlaments vom 1. März 2018<br />
zur Lage der Grundrechte in der Europäischen<br />
Union 2016 (2017/2125(INI)) erlaubt<br />
eine detaillierte Feldstudie. Dank zahlreicher<br />
Änderungsanträge mit namentlicher<br />
Abstimmung im Plenum ist das ein guter<br />
Stimmungstest zur Position der deutschen<br />
Europa-Abgeordneten in ethischen und Europa-rechtlichen<br />
Fragen. Die Auswertung verläuft<br />
ganz unaufgeregt: Man ordnet dem zur<br />
Abstimmung gestellten Text die Ergebnisse<br />
der namentlichen Abstimmung zu. Beides ist<br />
auf den Webseiten des <strong>EU</strong>-Parlaments öffentlich;<br />
man muss sich nur die Mühe machen,<br />
die beiden Elemente verständlich zusammenzuführen<br />
– das wäre ein Word-Dokument<br />
von 45 Seiten. Wir konzentrieren uns auf die<br />
im Bundestag vertretenen Parteien und ihre<br />
Straßburger Europa-Abgeordneten.<br />
Wenn das <strong>EU</strong>-Parlament zu einer Plenarsitzung<br />
zusammenkommt und abstimmt<br />
über Entschließungsvorlagen aus den Fachausschüssen,<br />
können alle Fraktionen mit<br />
Änderungs- oder Streichungsanträgen nochmals<br />
versuchen, zusätzliche Elemente in<br />
den Entschließungstext einzufügen (oder<br />
zu streichen). Das ist ganz alltägliches,<br />
seriöses parlamentarisches Handwerk. Die<br />
meisten Änderungs- und Streichungsanträge<br />
zur Grundrechte-Entschließung wurden<br />
vom Europa-Abgeordneten Prof. Dr.<br />
Jörg Meuthen (AfD) im Namen der Fraktion<br />
„Freiheit und Direkte Demokratie“ (EFDD)<br />
eingereicht.<br />
Hier sind sechs Kategorien, in die Änderungsanträge<br />
zur Grundrechte-Entschließung<br />
eingeteilt werden konnten:<br />
1) Respekt gegenüber<br />
den <strong>EU</strong>-Verträgen<br />
Fünf Änderungsanträge (Nr. 31–34; 48) galten<br />
vor allem der Respektierung des Subsidiaritätsprinzips<br />
(eigenverantwortliche<br />
Selbstbestimmung) und des geltenden <strong>EU</strong>-<br />
Rechts: Bei der Umsetzung der Politik der<br />
Grundrechte ist den Zuständigkeiten der<br />
<strong>EU</strong>, ihrer Einrichtungen und der Mitgliedsstaaten<br />
Rechnung zu tragen (48). Änderungsantrag<br />
31 unterstrich das „ordre<br />
public“-Prinzip; dieses schützt die grundlegenden<br />
inländischen Wertvorstellungen<br />
der Mitgliedsstaaten vor Manipulation<br />
– nicht nur, aber auch vor Manipulation<br />
durch die <strong>EU</strong>. Änderungsantrag 33 wies<br />
in Bezug auf Art. 67 des <strong>EU</strong>-Vertrags auf<br />
geltendes <strong>EU</strong>-Recht hin: dass die <strong>EU</strong> die<br />
unterschiedlichen Rechtsordnungen und<br />
Traditionen der Mitgliedsstaaten achtet.<br />
Ein weiterer Änderungsantrag zitierte den<br />
<strong>EU</strong>-Vertrag: „Die Union achtet die jeweilige<br />
nationale Identität der Mitgliedsstaaten,<br />
die in ihren grundlegenden politischen<br />
und verfassungsmäßigen Strukturen zum<br />
Ausdruck kommt.“ Die Europa-Abgeordneten<br />
der im Bundestag vertretenen Parteien<br />
stimmten geschlossen gegen alle diese<br />
Anträge. Bedeutet das, dass sie weder das<br />
Subsidiaritätsprinzip achten noch die in<br />
Deutschland geltenden Rechtsordnungen<br />
(z. B. Staatskirchenrecht, Rundfunkrecht)?<br />
Das wäre für die <strong>EU</strong>-Institutionen ein Freibrief<br />
zur weiteren „Vergemeinschaftlichung“<br />
(Zentralisierung) ethisch wichtiger<br />
Aspekte des gesellschaftlichen Lebens.<br />
2) Migrationskrise<br />
Die Abstimmungen zu den acht Änderungsanträgen<br />
wurden vor allem für die<br />
bayerische CSU und Innenminister Horst<br />
Seehofer zum Offenbarungseid. Die CSU-<br />
MdEP lehnten die Forderung nach Botschaftsasyl<br />
in zentralen Auffangzentren<br />
unter gemeinsamer Verwaltung der <strong>EU</strong><br />
und des UNO-Flüchtlingswerks ab (37). Sie<br />
lehnten ab, zu unterscheiden zwischen politisch<br />
Verfolgten und Kriegsflüchtlingen mit<br />
Asylanspruch einerseits und irregulären<br />
Wirtschaftsmigranten (ohne Asylanspruch)<br />
(38). Die deutschen Europa-Abgeordneten<br />
sprachen sich ebenfalls aus gegen raschere<br />
und effizientere Verfahren zur Rückführung<br />
abgelehnter Asylbewerber (41). Abgelehnt<br />
wurde auch die Feststellung: „Es ist ein<br />
herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität<br />
aller <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten, über<br />
Qualität und Quantität der Einwanderung<br />
selbst zu bestimmen“ (42). Stattdessen<br />
stimmten sie geschlossen für sichere und<br />
legale Migrationswege nach Europa für alle<br />
(§ 26; Änderungsantrag 27). CDU, Grüne,<br />
SPD und Kommunisten stimmten dabei in<br />
Übereinstimmung mit ihren Positionen in<br />
Deutschland ab. Doch was ist mit der CSU?<br />
In Deutschland will sie sich von Frau Merkels<br />
„Refugees Welcome“-Politik und der<br />
unkontrollierten Einwanderung deutlich<br />
abgrenzen – aber in Brüssel stimmte sie in<br />
einem rot-rot-grünen Politikstil!?<br />
Z-kompakt 3
kompakt<br />
in erster Linie bei seinen Eltern liegt (45),<br />
wurde von den deutschen Abgeordneten<br />
genauso abgelehnt wie die Forderung,<br />
dass bei Kinderrechten die Vorbildfunktion<br />
von Mutter und Vater vollumfänglich<br />
berücksichtigt werden muss; zudem ist der<br />
harmonischen und vollständigen Entwicklung<br />
der Persönlichkeit des Kindes und<br />
dem Schutz seiner psychischen Gesundheit<br />
besondere Aufmerksamkeit zu schenken<br />
(46). Die C-Parteien folgen im Genderwahn<br />
dem links-liberalen Konzept – wie die<br />
namentlichen Abstimmungen zeigen.<br />
Abgeordnete Joachim Zeller sowie von<br />
den Grünen-Frauen Rebecca Harms und<br />
Helga Trüpel. Das Bekenntnis zum Recht<br />
des ungeborenen Lebens ist also nur ein<br />
Lippenbekenntnis, wie diese Abstimmung<br />
zeigt (und auch die indifferente Haltung<br />
der C-Parteien hinsichtlich der Abschaffung<br />
des Werbeverbots für Abtreibung).<br />
6) Schutz christlicher Minderheiten<br />
Auch die Aufforderung an die Kommission<br />
und die Mitgliedsstaaten, sich entschlossen<br />
für die Bekämpfung von religiöser<br />
Intoleranz und Gewalt gegen Christen<br />
Foto: © alle Wikipedia Commons<br />
Elmar Brok<br />
Monika Hohlmeier<br />
Frank Engel<br />
Jörg Meuthen<br />
Norbert Neuser<br />
3) Meinungs- und Gewissensfreiheit<br />
Das Grundrecht auf Verweigerung aus<br />
Gewissensgründen ist verankert in Art. 10<br />
Abs. 2 der Charta der Grundrechte der <strong>EU</strong>;<br />
das festzustellen lehnten die <strong>EU</strong>-Abgeordneten<br />
ab (44). Vor allem lehnten sie die<br />
Feststellung ab, „dass ein umfassender<br />
und klarer rechtlicher und politischer Rahmen<br />
für die Praxis der Verweigerung aus<br />
Gewissensgründen seitens der Gesundheitsdienste<br />
vorliegt, mit dem sichergestellt<br />
wird, dass die Interessen und Rechte<br />
Einzelner, die um legale medizinische Versorgung<br />
ersuchen, gewahrt, geschützt und<br />
erfüllt werden“. – Das ist das Kernelement<br />
der Resolution 1763 der Parlamentarischen<br />
Versammlung des Europarates (PACE) vom<br />
10. Oktober 2011, damals maßgeblich von<br />
EVP-Politikern durchgeboxt. Der Frauenausschuss<br />
des <strong>EU</strong>-Parlaments hat dazu<br />
bereits beim wissenschaftlichen Dienst<br />
eine Studie angefordert über die Regulierung<br />
von Gewissensfreiheit für medizinisches<br />
Personal (vor allem bei Abtreibung<br />
und Euthanasie). Wären diese Änderungsanträge<br />
angenommen worden, wäre der<br />
zukünftigen Prozedur die Geschäftsgrundlage<br />
entzogen worden.<br />
4) Gender-Ideologie, Homo-Ehe<br />
und die Zuständigkeiten der <strong>EU</strong><br />
Widerstand der C-Parteien? Fehlanzeige:<br />
Die deutschen Europa-Abgeordneten von<br />
CDU und CSU stimmen für die Homo-Ehe<br />
und für die verpflichtende gegenseitige<br />
Anerkennung der Homo-Ehe auch in Mitgliedsstaaten,<br />
in denen es dieses Rechtsinstrument<br />
gar nicht gibt, für „Lehrpläne<br />
der Toleranz“ und für Gender-Unterricht<br />
an Schulen ohne das Einverständnis der<br />
Eltern. Der Hinweis, dass die Hauptverantwortung<br />
für die Bildung eines Kindes<br />
5) Abtreibung als Menschenrecht<br />
Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen<br />
Berichterstatters Frank Engel<br />
(Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht<br />
dar und das Fehlen von Möglichkeiten<br />
zur Abtreibung als Folter (erzwungene<br />
Mutterschaft). Der kollektive Aufschrei der<br />
Christdemokraten blieb aus; lediglich Elmar<br />
Brok und Jörg Meuthen stimmten dagegen,<br />
Frau Monika Hohlmeier (CSU) und<br />
Hermann Winkler (CDU) enthielten sich.<br />
Doch immerhin ermöglichte der Änderungsantrag<br />
47 ein klares Bekenntnis zum<br />
Recht auf Leben mit dieser Formulierung:<br />
„Das <strong>EU</strong>-Parlament fordert die Mitgliedsstaaten<br />
auf, mit gezielten Maßnahmen<br />
sicherzustellen, dass Frauen gerechten<br />
Zugang zu den Systemen der öffentlichen<br />
Gesundheit – insbesondere grundlegender<br />
medizinischer Versorgung wie Schutz von<br />
schwangeren, gebärenden oder stillenden<br />
Müttern und ihren Kindern vor und nach<br />
der Geburt – sowie zur gynäkologischen<br />
und geburtshilflichen Versorgung im Sinne<br />
der Definition der Weltgesundheitsorganisation<br />
haben.“ Hier hätten alle Europa-<br />
Abgeordneten dafür stimmen müssen. Mit<br />
Meuthen stimmten nur der Berliner CDU-<br />
einzusetzen und Fälle von Diskriminierung<br />
und Gewalt gegen christliche Flüchtlinge<br />
ausführlicher zu dokumentieren (39), lehnen<br />
die C-Parteien ab.<br />
Schlussabstimmung:<br />
Die Entschließung wurde wie im Innen-<br />
Ausschuss verabschiedet und ohne Änderungen<br />
angenommen. Dagegen stimmten<br />
nur Norbert Neuser (SPD) und Jörg<br />
Meuthen (AfD). Es enthielten sich die<br />
SED-Nachfolger Herr Eck und Herr<br />
Schirdewan sowie Frau Lösing, Frau<br />
Michels und Frau Zimmer.<br />
Die Änderungsanträge zum Grundrechte-Bericht<br />
wurden also alle abgelehnt.<br />
Trotz der umfangreichen Arbeit für solche<br />
Anträge hat deren Ablehnung doch einiges<br />
offensichtlich gemacht: Dank der namentlichen<br />
Abstimmungen wissen wir nun konkret,<br />
wie sich die Europa-Abgeordneten der<br />
im Bundestag vertretenen Parteien verhalten<br />
haben bei Abstimmungen zu wesentlichen<br />
Fragen. Das kann uns helfen, bei der<br />
kommenden Wahl eine passende Entscheidung<br />
zu treffen.<br />
X<br />
4 Z-kompakt
kompakt<br />
Die Selbstherrlichkeit des Europäischen Gerichtshofs<br />
Definition Ehepartner<br />
Foto: © screenshot, http://coman.acceptromania.ro/cazul-coman-hamilton/<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)<br />
entschied am 15. Juni 2018 in einem<br />
Skandalurteil, der Begriff „Ehegatte“<br />
im Rahmen des Gemeinschaftsrechts<br />
sei geschlechtsneutral; die Homo-Ehe<br />
müsse vollumfänglich gleichgestellt<br />
werden mit der Ehe zwischen Mann<br />
und Frau (Rechtssache C-673/16). Um<br />
das zu begründen, verzerrte der EuGH<br />
das Recht auf freie Niederlassung und<br />
die Bedeutung von Familienzusammenführung.<br />
Phantasie-Urteile der „Götter in Roben“,<br />
die auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau<br />
thronen – wer steht endlich auf und<br />
sagt: „Es reicht!“? Seit <strong>19</strong>63 hat der EuGH<br />
sich zum unberechenbaren Besen des Zauberlehrlings<br />
entwickelt. Kann man ihn<br />
noch ernst nehmen?! Mit den Allüren unantastbarer<br />
Juristen macht er ungeniert Politik,<br />
ohne dass er dafür ein demokratisches<br />
Mandat hätte.<br />
Dieses neuerliche Skandalurteil lädt ein,<br />
sich den EuGH mal genauer unter die Lupe<br />
zu nehmen; hoffentlich werden endlich<br />
praktische und politische Konsequenzen<br />
gezogen.<br />
Das Urteil zur Definition von Ehe und<br />
Familie wurde angestoßen durch den Fall<br />
der beiden Homosexuellen, des Rumänen<br />
Relu Adrian Coman und des Amerikaners<br />
Robert Hamilton. Die beiden Herren „heirateten“<br />
2010 in Brüssel nach belgischem<br />
Recht. Belgien war das zweite Land der<br />
Foto: © Bildmontage, Bilder vom EuGH<br />
Welt, das die Homo-Ehe erlaubte (seit 2006,<br />
mit vollem Adoptionsrecht). Dass ihre „Ehe“<br />
in Brüssel geschlossen wurde, hatte seinen<br />
Grund: Coman arbeitete dort als akkreditierter<br />
Parlamentsassistent (APA) der<br />
rumänischen Europa-Abgeordneten Monica<br />
Macovei im <strong>EU</strong>-Parlament. Herr Coman war<br />
Stammgast im Europabüro der Internationalen<br />
Schwulen- und Lesbenorganisation<br />
(ILGA Europe) sowie der Vereinigung der<br />
LGBT-Europabeamten („Egalité“). Ob dieses<br />
schwul-lesbische Beamten-Netzwerk in<br />
den <strong>EU</strong>-Institutionen Anteil an dem Urteil<br />
hat, steht außer Frage. Schließlich gibt es<br />
die LGBT-Beamtenvereinigung „Egalité“<br />
auch in Luxemburg am Sitz des Gerichtshofs.<br />
„Egalité“ rühmt sich auf seiner Website,<br />
durch seine Mitglieder (Beamte der<br />
<strong>EU</strong>) politische Entscheidungen der <strong>EU</strong>-<br />
Institutionen zugunsten der LGBT-Gemeinschaft<br />
zu manipulieren. Das Skandalurteil,<br />
wonach der Begriff „Ehe“ geschlechtsneutral<br />
ausgelegt<br />
werden muss, ist<br />
also ein Urteil auf<br />
der Grundlage des<br />
LGBT-Lobbyismus<br />
und deren Rechtsaktivisten.<br />
Wie<br />
kann man da der<br />
Rechtsprechung<br />
des EuGHs überhaupt<br />
noch vertrauen?<br />
Robert Hamilton und Relu Adrian Coman<br />
Der Gerichtshof sichert eigentlich die<br />
Wahrung des Rechts bei der Auslegung<br />
und Anwendung der Verträge; so steht es<br />
in Art. <strong>19</strong> Abs. 1 Satz 2 des <strong>EU</strong>-Vertrags.<br />
Der Gerichtshof der <strong>EU</strong> entscheidet vor<br />
allem in Vertragsverletzungsverfahren, die<br />
die <strong>EU</strong>-Kommission gegen Mitgliedsstaaten<br />
anstrengt, wenn die Kommission die Anwendung<br />
des Unionsrechts beanstandet. Aus<br />
politischer Sicht wesentlich wichtiger sind<br />
jedoch die sogenannten Vorabentscheidungsverfahren.<br />
Hier setzte sich weitgehend<br />
unbemerkt eine Praxis durch, die erneut<br />
die Unterwürfigkeit der Mitgliedsstaaten<br />
gegenüber der <strong>EU</strong> aufzeigt: Die höchsten<br />
Gerichte der Mitgliedsstaaten, die letztinstanzlich<br />
über einen Fall mit Europabezug<br />
urteilen, sind im Zweifelsfall verpflichtet,<br />
den EuGH zur Vorabentscheidung anzurufen.<br />
Die <strong>EU</strong>-Richter aus verschiedenen<br />
Staaten geben dann z. B. dem Bundesverfassungsgericht<br />
in Karlsruhe vor, wie deutsche<br />
Richter deutsches Recht anzuwenden<br />
haben. Das zeigt einmal mehr, wie unkontrolliert<br />
und wie mächtig dieses weitgehend<br />
unbekannte Organ der <strong>EU</strong> ist. Wie kann man<br />
diese Verzerrung von politischer Verantwortung,<br />
demokratischer Limitierung und<br />
Rechtsaktivismus einfach so hinnehmen?<br />
Die Verselbständigung der speziellen<br />
Urteilsfindungen auf dem Kirchberg-Plateau<br />
in Luxemburg begann bereits wenige<br />
Jahre nach der Gründung der Europäischen<br />
Gemeinschaft; mit Skandalurteilen<br />
Z-kompakt 5
kompakt<br />
wie diesem zahlen die Europa-Realisten<br />
nun den überteuerten Preis der völlig<br />
undifferenzierten „Europhorie“ jener<br />
Nachkriegsgeneration, die als Europapolitiker<br />
aus vollem Herzen die „europäische<br />
Integration“ vorantrieben – also die stufenweise<br />
Abgabe nationaler Entscheidungshoheit<br />
in allen Politikfeldern an die supranationalen<br />
<strong>EU</strong>-Behörden – und die <strong>EU</strong>-Verträge<br />
behandelt haben wie ein Evangelium, das<br />
man unter keinen Umständen anzweifeln<br />
dürfte. Sie ließen den Gerichtshof einfach<br />
gewähren und fanden das auch noch gut so.<br />
Das Unheil nahm <strong>19</strong>63 und <strong>19</strong>64 seinen<br />
Lauf mit den Entscheidungen Van-Gend-&-<br />
Loos und Costa/Enel. Der EuGH setzte in diesen<br />
Urteilen nach eigenem Gutdünken fest,<br />
dass das Gemeinschaftsrecht absoluten Vorrang<br />
habe gegenüber den nationalen Rechtsordnungen<br />
der Mitgliedsstaaten. Doch diese<br />
Entscheidung war in den Römischen Verträgen<br />
nirgendwo vorgesehen! Hätten das die<br />
Gründerväter der heutigen <strong>EU</strong> so gewollt,<br />
wäre das in der Gründungsurkunde zu<br />
finden. So sprachen sich die Luxemburger<br />
Richter für den Integrationsprozess selbst<br />
eine Vorrangrolle zu.<br />
<strong>19</strong>63 urteilten sie: „Die Europäische<br />
Wirtschaftsgemeinschaft stellt eine neue<br />
Rechtsordnung des Völkerrechts dar, zu<br />
deren Gunsten die Staaten ihre Souveränitätsrechte<br />
eingeschränkt haben.“ Niemand<br />
protestierte gegen diese von niemandem<br />
beschlossene „neue Rechtsordnung“.<br />
Der Europäische Gerichtshof ging in<br />
der Costa/Enel-Entscheidung <strong>19</strong>64 noch<br />
einen Schritt weiter: „Zum Unterschied<br />
von gewöhnlichen internationalen Verträgen<br />
hat der EWG-Vertrag eine eigene<br />
Rechtsordnung geschaffen, die bei seinem<br />
Inkrafttreten in die Rechtsordnungen der<br />
Mitgliedsstaaten aufgenommen worden<br />
und von ihren Gerichten anzuwenden ist.<br />
Durch die Gründung einer Gemeinschaft<br />
für unbegrenzte Zeit, die mit eigenen<br />
Organen, mit der Rechts- und Geschäftsfähigkeit,<br />
mit internationaler Handlungsfähigkeit<br />
und insbesondere mit echten,<br />
aus der Beschränkung der Zuständigkeit<br />
der Mitgliedsstaaten oder der Übertragung<br />
von Hoheitsrechten der Mitgliedsstaaten<br />
auf die Gemeinschaft herrührenden<br />
Hoheitsrechten ausgestattet ist, haben<br />
die Mitgliedsstaaten ihre Souveränitätsrechte<br />
beschränkt und so einen Rechtskörper<br />
geschaffen, der für ihre Angehörigen<br />
und sie selbst verbindlich ist. Diese<br />
Aufnahme der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts<br />
in das Recht der einzelnen<br />
Mitgliedsstaaten in Wortlaut und Geist des<br />
Vertrages hat zur Folge, dass es den Staaten<br />
unmöglich ist, gegen die von ihnen auf<br />
der Grundlage der Gegenseitigkeit angenommene<br />
Rechtsordnung nachträgliche<br />
einseitige Maßnahmen ins Feld zu führen.“<br />
Ein absoluter Vorrang des Gemeinschaftsrechts<br />
also und ein Verbot für<br />
die Mitgliedsstaaten, eigene Maßnahmen<br />
zu erlassen: Aus politischer Sicht<br />
erweist sich heute, dass es unklug war,<br />
gegen diese Selbstherrlichkeit nicht von<br />
Anfang an aufzustehen.<br />
Im jüngsten Fall zur Definition von<br />
Ehe und Familie hat der EuGH übrigens<br />
seine geltende Rechtsprechung überholt;<br />
vor 17 Jahren urteilte er noch, dass „der<br />
Begriff ,Ehe‘ nach in allen Mitgliedsstaaten<br />
geltender Definition eine Lebensgemeinschaft<br />
zweier Personen verschiedenen<br />
Geschlechts bezeichnet“ (EuGH,<br />
31.05.2001 – C-122/99 P, C-125/99 P).<br />
Diese Rechtsprechung ist noch lange<br />
nicht überholt: Bislang haben nur 13 von<br />
28 Mitgliedsstaaten (zuletzt Deutschland)<br />
die gleichgeschlechtliche Ehe der<br />
Lebensgemeinschaft zweier Personen<br />
verschiedenen Geschlechts gleichgestellt<br />
– das ist nicht einmal die Hälfte aller Mitgliedsstaaten.<br />
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6 Z-kompakt
kompakt<br />
Wahlen<br />
& Brexit<br />
Der Kampf um das nächste <strong>EU</strong>-Parlament<br />
ist voll im Gange. Welchen<br />
Einfluss hat der Brexit auf die <strong>EU</strong>-<br />
Wahl am 26. Mai 20<strong>19</strong>?<br />
Was geschieht nach dem Brexit mit den 73<br />
frei werdenden britischen Sitzen? Statt sie<br />
ersatzlos zu streichen, wird die Hälfte auf<br />
die Mitgliedsstaaten aufgeteilt – Deutschland<br />
geht leer aus. Rufen wir uns die bestehenden<br />
Zweifel an der Spitzenkandidaten-Prozedur<br />
noch einmal in Erinnerung:<br />
Transnationale Listen und Spitzenkandidaten<br />
sind nur der Vorwand der traditionellen<br />
Parteien; sie wollen ihren (gegen die Nationalstaaten<br />
gerichteten) Anstrengungen<br />
des Umbaus der <strong>EU</strong> in einen Föderalstaat<br />
ein demokratisches Ansehen verleihen. Die<br />
beiden Konzepte „transnationale Liste“<br />
und „Spitzenkandidat“ neutralisieren einander<br />
nämlich.<br />
Weniger Mitgliedsstaaten ‒ kleineres<br />
<strong>EU</strong>-Parlament?<br />
Die Zahl der Sitze zu verringern, liegt<br />
der Institution fern. In seiner Entschließung<br />
vom 7. Februar 2018 zur Zusammensetzung<br />
des Europäischen Parlaments<br />
(2017/2054(INL) – 2017/0900(NLE)) hat<br />
dieses selber dem Europäischen Rat vorgeschlagen,<br />
die 73 britischen Sitze nicht<br />
konsequent abzuschaffen (was das EP auf<br />
677 Sitze verkleinert hätte). 27 Sitze werden<br />
auf andere Mitgliedsstaaten verteilt,<br />
jedoch nicht auf Deutschland. CDU/CSU,<br />
SPD, FDP und Grüne nehmen das kommentarlos<br />
hin; nur die AfD stimmte gegen<br />
diese Ungleichbehandlung. Ein deutscher<br />
Europa-Abgeordneter vertritt in Straßburg<br />
854 838 deutsche Wähler; so viele haben<br />
die fünf kleinsten Mitgliedsstaaten nicht<br />
einmal zusammengenommen. Gleichwohl<br />
ist die Abstimmung aller <strong>EU</strong>-Abgeordneten<br />
gleichwertig; anders als im Ministerrat<br />
werden die Stimmen bei Abstimmungen<br />
Foto: © Wikipedia, Lassewillken<br />
in Fraktionen, Ausschüssen und im Plenum<br />
nämlich nicht gewichtet – das Abstimmungsergebnis<br />
im <strong>EU</strong>-Parlament spiegelt<br />
die Bevölkerungsdichte nicht wider. Auch<br />
beim Lissabon-Vertrag wurde Deutschland<br />
benachteiligt: Seine Mandate wurden von<br />
99 auf 96 verringert, und die Bundesregierung<br />
von Frau Merkel ließ das geräuschlos<br />
zu. Da jetzt aufgrund des Brexit die<br />
Verträge ohnedies geändert werden müssen,<br />
besteht die Möglichkeit, die Anzahl<br />
der für die Bundesrepublik vorgesehenen<br />
Sitze wieder auf mindestens 99 zu erhöhen;<br />
doch die Bundesregierung hat bislang<br />
diese Chance ungenützt gelassen, zum<br />
Schaden Deutschlands.<br />
„Transnationale Listen“ – ein<br />
europäisches Strohfeuer Macrons,<br />
um innenpolitische Entscheidungen<br />
zu kaschieren<br />
Am 26. September 2017 schlug der französische<br />
Staatspräsident in seiner Rede in<br />
der Sorbonne-Universität vor, die freiwerdenden<br />
britischen Sitze für <strong>EU</strong>-weite transnationale<br />
Listen zu nutzen. Viele Kommentatoren<br />
fielen auf diese Idee herein und<br />
diskutierten sie immer wieder als „Meilenstein<br />
der Demokratiefähigkeit der <strong>EU</strong>“.<br />
Doch darum ging es Macron gar nicht. Er<br />
brauchte lediglich ein europäisches Ablenkungsmanöver,<br />
um innenpolitisch den<br />
Wahlmodus für die <strong>EU</strong>-Wahlen zu seinen<br />
Gunsten verändern zu können. Diese Wahl<br />
wird nun zum Stimmungstest für seine Partei<br />
„La Republique En Marche“. Problematisch<br />
ist dabei für Emmanuel Macron, dass<br />
seine Partei von oben nach unten aufgebaut<br />
wurde und nicht über gewachsene Strukturen<br />
in Städten und Gemeinden verfügt. Die<br />
Aufteilung Frankreichs in acht große Wahl-<br />
Regionen ist also ein Hindernis für den<br />
Staatspräsidenten: Seine Leute können<br />
die durch die Regionalisierung herbeigeführte<br />
Bürgernähe nicht mit Leben füllen.<br />
Den Altparteien mag das gelingen, nicht<br />
jedoch einer so jungen Bewegung wie der<br />
von Macron. Also änderte der Staats- und<br />
Parteichef kurzerhand den Wahlmodus,<br />
schaffte die acht Wahlregionen ab und<br />
führte eine nationale Liste ein. Um diesen<br />
Vorschlag innenpolitisch durchzubekommen,<br />
wurden die transnationalen europäischen<br />
Listen durch die Sorbonne-Rede mit<br />
Pauken und Trompeten ins Spiel gebracht<br />
– ein Ablenkungsmanöver. Quasi alle großen<br />
Parteien in Frankreich sind in Europa-<br />
Fragen zerstritten: Weniger Europa? Mehr<br />
Europa? Christliches Europa? Ein Europa<br />
nach de Gaulles Modell? Mit einer einzigen<br />
nationalen Liste pro Partei kann Macron<br />
die innerparteiliche Zerrissenheit der politischen<br />
Mitbewerber besser herausstellen.<br />
Die Föderalisten aller Fraktionen im<br />
<strong>EU</strong>-Parlament übernahmen Macrons Vorschlag<br />
geschickt, doch das <strong>EU</strong>-Parlament<br />
lehnte transnationale Listen ab – aus<br />
gutem Grunde.<br />
Z-kompakt 7
kompakt<br />
Das Spitzenkandidaten-Problem<br />
Auch aus machtpolitischen Erwägungen<br />
lehnten die Christdemokraten das Prinzip<br />
der transnationalen Listen ab: Sie würden<br />
ihre Vormachtstellung in Brüssel gefährden.<br />
Erfahrungsgemäß erzielen die Christdemokraten<br />
bei <strong>EU</strong>-Wahlen bessere Ergebnisse<br />
als die Sozialdemokraten; für 20<strong>19</strong><br />
ist hingegen alles offen – aufgrund der<br />
Migrationskrise, der Terrorismusgefahr,<br />
des Vertrauensverlusts in die traditionellen<br />
Parteien, der langwierigen Brexit-Verhandlungen<br />
und einer möglichen Eurokrise. Die<br />
im Jahre 2014 angewandte Spitzenkandidaten-Prozedur<br />
sicherte den Christdemokraten<br />
trotz massiver Verluste einen kleinen<br />
Vorsprung und mithin den Chefposten<br />
der <strong>EU</strong>-Kommission. Damals wurde die<br />
Spitzenkandidaten-Prozedur geprobt. Martin<br />
Schulz (SPD), <strong>EU</strong>-Parlamentspräsident,<br />
stürmte mit diesem Konzept vor; breite<br />
Unterstützung kam von den Föderalisten<br />
aller Fraktionen. Die Christdemokraten<br />
knickten ein, machten es den Sozialdemokraten<br />
nach und schlugen Jean-Claude Juncker<br />
vor. Doch ein Versuch verpflichtet zu<br />
nichts: Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit<br />
bestehen weiter.<br />
Erstens: Die <strong>EU</strong> ist kein Staat. Aus gutem<br />
Grund werden die Mitglieder des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />
in jedem Mitgliedsstaat nach<br />
den dort geltenden Wahlverordnungen<br />
gewählt. Deswegen hat jede Partei im Mitgliedsstaat<br />
ihre eigenen Kandidaten. Deswegen<br />
kann in Frankreich beispielsweise<br />
die regierende Partei den Wahlmodus<br />
den nationalen Gegebenheiten anpassen.<br />
►<br />
Deutschland hat den nationalen Charakter<br />
der <strong>EU</strong>-Wahl auch genutzt, als es nämlich<br />
anlässlich der Wahlen 2014 die Fünf-Prozent-Hürde<br />
als nicht verfassungsgemäß<br />
abschaffte.<br />
Zweitens: Ein Denkproblem wird verschwiegen.<br />
Für die Wahl zum <strong>EU</strong>-Parlament<br />
bewerben sich Spitzenkandidaten um<br />
ein Mandat im <strong>EU</strong>-Parlament; es ist keine<br />
offene Wahl des Chefs der <strong>EU</strong>-Kommission.<br />
Jean-Claude Juncker bewarb sich 2014<br />
als Spitzenkandidat, wurde gewählt – und<br />
nahm seine Wahl nicht an!<br />
Drittens: Wenn die Mitgliedsstaaten den<br />
<strong>EU</strong>-Vertrag nicht brechen wollen, müssen<br />
sie ihn also einhalten. Der <strong>EU</strong>-Vertrag sieht<br />
vor, dass die Staats- und Regierungschefs<br />
mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten<br />
aussuchen, der anschließend vom <strong>EU</strong>-<br />
Parlament bestätigt wird. Es ist also keine<br />
„Wahl des Kommissionspräsidenten durch<br />
das <strong>EU</strong>-Parlament“, wie die unermüdliche<br />
PR-Maschine des <strong>EU</strong>-Parlaments kundtut.<br />
Das <strong>EU</strong>-Parlament bestätigt lediglich eine<br />
Entscheidung der Staats- und Regierungschefs.<br />
Die Spitzenkandidaten-Prozedur ist<br />
eine Strategie der europäischen Parteienverbände,<br />
um bessere Ergebnisse zu erzielen.<br />
Der Europäische Rat hat bereits jetzt<br />
klargestellt, dass es keinen Automatismus<br />
gibt zwischen Spitzenkandidat, Gewinner<br />
der <strong>EU</strong>-Wahl und der Ernennung zum Präsidenten<br />
der <strong>EU</strong>-Kommission.<br />
Brexit-Verhandler Michel Barnier<br />
– Spitzenkandidat ?<br />
Derweil gerät aus dem Blickfeld, dass<br />
die überraschende Ernennung des fran-<br />
►<br />
►<br />
Foto: © Wikipedia, European Parliament<br />
Michel Barnier<br />
zösischen Ex-Kommissars Michel Barnier<br />
zum Brexit-Chefunterhändler am<br />
1. Oktober 2016 der eleganteste Schachzug<br />
war, um den potenziellen Kandidaten<br />
der Christdemokraten für die Juncker-Nachfolge<br />
bekanntzumachen, noch<br />
bevor überhaupt der offizielle Auswahlprozess<br />
begonnen hatte. Michel Barnier war<br />
bereits Außenminister, dann in der Barroso-II-Kommission<br />
als <strong>EU</strong>-Kommissar für<br />
den Außenhandel zuständig; jetzt führt er<br />
medienwirksam die Brexit-Verhandlungen<br />
und trifft dafür auch die verbleibenden<br />
27 Staats- und Regierungschefs – die dann<br />
über den Kandidaten für die Juncker-Nachfolge<br />
entscheiden. Barnier ist ausreichend<br />
gesellschaftspolitisch links und „Macronkompatibel“,<br />
um auch von den Sozialdemokraten<br />
mitgetragen werden zu können. Als<br />
Brexit-Verhandler hat er ein gutes Image<br />
im <strong>EU</strong>-Parlament.<br />
X<br />
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8 Z-kompakt
kompakt<br />
Foto: © steamcommunity.com<br />
Sexuelle Orientierung:<br />
Freifahrtschein für Asylanten<br />
Der Europäische Gerichtshof ergeht<br />
sich auf genderpolitischen Ab- und<br />
Irrwegen: Gegen Ende dieser Legislaturperiode<br />
fallen denkwürdige<br />
Entscheidungen.<br />
Generalanwalt Wathelet übernahm in seine<br />
Schlussanträge exakt die politische Vorstellung,<br />
die <strong>EU</strong>-Innenkommissar Frans<br />
Timmermans am 24. Juni 2015 bei einer<br />
Veranstaltung des internationalen Schwulen-<br />
und Lesben-Verbands ILGA formulierte:<br />
„Selbst wenn einzelne Mitgliedsstaaten<br />
die Homo-Ehe nicht im eigenen<br />
nationalen Recht anerkennen, sollten sie<br />
zumindest den Anstand haben, die in anderen<br />
Mitgliedsstaaten geschlossene Homo-<br />
Ehe im eigenen Land anzuerkennen.“<br />
Generalanwalt Melchior Wathelet übernahm<br />
nun in seinen am 11. Januar 2018<br />
veröffentlichten Schlussanträgen genau<br />
diese politische Argumentation: „Obwohl<br />
es den Mitgliedsstaaten freisteht, die Ehe<br />
zwischen Personen gleichen Geschlechts<br />
zu erlauben oder nicht, dürfen sie die Aufenthaltsfreiheit<br />
eines Unionsbürgers nicht<br />
dadurch behindern, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen<br />
Ehegatten, wenn dieser<br />
Staatsbürger eines Nicht-<strong>EU</strong>-Landes<br />
wäre, ein Daueraufenthaltsrecht in ihrem<br />
Hoheitsgebiet verweigern.“ Es ist unschwer<br />
zu erkennen, dass dieser Rechtsstreit<br />
nichts anderes ist als eine Bevorzugung von<br />
Schwulen und Lesben, eine Lobby-Aktion<br />
am Europäischen Gerichtshof, um alle Mitgliedsstaaten<br />
per Gerichtsbeschluss zur<br />
Einführung der Homo-Ehe zu zwingen. Das<br />
nationalstaatliche Recht von Ehe und Familie<br />
soll ausgehebelt werden. Weil das jedoch<br />
politisch und juristisch schwer durchsetzbar<br />
ist, wählt man den Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
– ein wohlgeplanter<br />
Zwischenschritt.<br />
So kommt es zum „doppelten Standard“<br />
(früher sagte man „Doppelmoral“): Im Ausland<br />
geschlossene Ehen müssen anerkannt<br />
und gleichgestellt werden, auch wenn die<br />
eigenen Staatsbürger nach inländischem<br />
Recht keine gleichgeschlechtliche Ehe<br />
schließen können. Das ist aber eine Diskriminierung<br />
zwischen Inländern und Ausländern;<br />
dagegen wird aufgrund des <strong>EU</strong>-<br />
Diskriminierungsverbots alsbald wieder<br />
gerichtlich zu Felde gezogen. Auch dann<br />
solle keinesfalls das nationalstaatliche<br />
Recht zur Definition von Ehe und Familie<br />
ausgehebelt werden, es gehe ja nur um den<br />
Vorrang des <strong>EU</strong>-Rechts bei der Gleichbehandlung<br />
von In- und Ausländern. – Noch<br />
Foto: © Screenshot, YouTube<br />
ist dieser Schlussantrag nur ein Entwurf<br />
des Urteils. Das Kräfteverhältnis der politischen<br />
Einflussnahme am EuGH wird zeigen,<br />
wer gewinnt.<br />
Am 25. Januar machte der EuGH wieder<br />
von sich reden: Ein nigerianischer Staatsangehöriger<br />
beantragte Asyl in Ungarn, er<br />
begründet das mit seiner sexuellen Orientierung.<br />
Ein Asylantrag muss entsprechend<br />
geprüft werden, gegebenenfalls mit psychologischen<br />
Tests, wie bei allen anderen<br />
Asylgründen auch. Doch die Richter des<br />
EuGH urteilten am 25. Januar, dass der<br />
Asylgrund „sexuelle Orientierung“ von<br />
Amts wegen nicht durchgeprüft werden<br />
darf (Rechtssache C-473/16). Eine<br />
Asylbehörde darf den Asylgrund „sexuelle<br />
Orientierung“ deswegen keiner genauen<br />
Überprüfung unterziehen, weil „ein derartiger<br />
Eingriff besonders schwerwiegend<br />
ist, da das Gutachten einen Einblick in die<br />
intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers<br />
geben soll“. Das bedeutet nichts<br />
anderes als einen Asyl-Automatismus<br />
und Zwei-Klassen-Asylbewerber: Wer<br />
auf „sexuelle Orientierung“ setzt, ist auf der<br />
sicheren Seite, weil dieses Argument von<br />
Amts wegen nicht überprüft werden darf.<br />
Zwar können die Asylbehörden Gutachten<br />
zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts in<br />
Auftrag geben; doch zu explizite Gutachten<br />
verbietet das Recht auf Schutz der Privatsphäre.<br />
Zusätzlich schränkten die Luxemburger<br />
Richter die Asylbehörde ein – die<br />
darf sich gegebenenfalls nicht auf das von<br />
ihr in Auftrag gegebene Gutachten berufen,<br />
um mögliche Asylbetrüger zu erkennen.<br />
Dieses Urteil richtet sich gegen Ungarn;<br />
betroffen sind aber alle Mitgliedsstaaten,<br />
die der uneingeschränkten Willkommens-<br />
Melchior Wathelet<br />
Z-kompakt 9
kompakt<br />
kultur kritisch gegenüberstehen und für<br />
alle Asylverfahren ganz normale Überprüfungsmechanismen<br />
anwenden wollen<br />
– ohne Ausnahme, auch bei der „sexuellen<br />
Orientierung“. Für den EuGH reicht es<br />
zukünftig, dass man für das Asylverfahren<br />
sich selber als „homosexuell“ einstuft und<br />
angibt, wegen seiner sexuellen Vorlieben<br />
politisch verfolgt zu werden.<br />
Die <strong>EU</strong>-Doppelmoral:<br />
Der Asylgrund „Alter“ kann aufgrund medizinischer<br />
Alterstests genau bestimmt werden<br />
(und der Asylbewerber gegebenenfalls<br />
wegen Angabe falscher Gründe zurückgewiesen<br />
werden); doch der Asylgrund<br />
„sexuelle Orientierung“ darf erst gar nicht<br />
überprüft werden, er gilt automatisch als<br />
unanfechtbar.<br />
Da wundert es niemanden, dass die<br />
Vertreter der gleichgeschlechtlichen Ehe<br />
vor Kraft kaum noch laufen können. Das<br />
wurde deutlich bei einer Veranstaltung<br />
der Europäischen Christdemokraten (Fraktion<br />
EVP, zu der CDU und CSU gehören).<br />
Titel: „LGBTQI – integrative Bildung“. So<br />
trafen sich Mitglieder der LGBT-Intergruppe<br />
auf Einladung der Christdemokraten,<br />
um die Gender-Ideologie und<br />
die Erziehung zu sexueller Toleranz<br />
für alle Sex-Spielarten in Kindergärten<br />
und Schulen voranzubringen. Während<br />
sich in Deutschland und allen anderen Mitgliedsstaaten<br />
zahlreiche Familienverbände<br />
gegen die Indoktrinierung von Kindern<br />
und Jugendlichen wehren, geht das <strong>EU</strong>-<br />
Parlament einfach darüber hinweg und<br />
stellt sich den Gender-Ideologen als Bühne<br />
zur Verfügung.<br />
Den Tag gestalteten die Vertreter der<br />
Internationalen LGBTIQ-Jugend und Studenten.<br />
Redner war Bruno Selun, ehemaliger<br />
Parlamentsassistent und Sekretär der<br />
Schwul-Lesbischen Plattform im EP. Inzwischen<br />
hat er eine Beratungsfirma aufgebaut;<br />
für LGBT-Vorhaben ist die Haushaltskasse<br />
der <strong>EU</strong>-Kommission immer gut gefüllt. X<br />
10 Z-kompakt<br />
Foto: © Wikipedia, Montage, Agentur PJI UG<br />
Viktor Orban<br />
auf der Anklagebank<br />
Seit der ungarische Ministerpräsident<br />
mit komfortabler Zwei-Drittel-Mehrheit<br />
regiert (seit 2010), schwelt ein<br />
Streit um die nie wirklich definierten „europäischen<br />
Werte“. Es geht um die Wahrung<br />
nationaler Souveränität angesichts der fortschreitenden<br />
europäischen Integration.<br />
Doch jetzt provoziert die links-liberale Mehrheit<br />
des <strong>EU</strong>-Parlaments eine neue Eskalation<br />
gegenüber Ungarn und Viktor Orban: Das<br />
<strong>EU</strong>-Parlament will den Europäischen Rat<br />
auffordern, Ungarn das Stimmrecht zu entziehen.<br />
Der Innen-Ausschuss beriet dazu am<br />
12.04.2018 einen Berichtsentwurf vor (2017/<br />
2131 (INL)); Berichterstatterin ist die grüne<br />
Europa-Abgeordnete Judith Sargentini.<br />
Judith Sargentini<br />
Diese Eskalation zeigt den von Anfang<br />
bestehenden Gegensatz zwischen linksliberalen<br />
Positionen und den ebenso<br />
berechtigten sozialkonservativen. Durch<br />
Viktor Orban wird sichtbar, wie umkämpft<br />
die Kultur-Deutungshoheit im Brüsseler<br />
Staatenbund ist. Ein Aufbäumen des linksliberalen<br />
Lagers gegenüber den Sozialkonservativen,<br />
die heute Irrtümer der 68er-<br />
Revolution offenlegen und eine Änderung<br />
der gesellschaftlichen Marschroute auch<br />
innerhalb der <strong>EU</strong>-Institutionen einfordern.<br />
Die linksliberalen Meinungsmacher verbreiten<br />
dazu ihre Ansicht: Viktor Orban und<br />
seine Mitstreiter verstünden den <strong>EU</strong>-Messianismus<br />
und die Brüsseler Liberal-Demokratie<br />
noch immer nicht. So wäre es legitim,<br />
wenn durch öffentliche Kritik, mit Einmischung<br />
in Ungarns Angelegenheiten, durch<br />
Kürzung zugesagter <strong>EU</strong>-Gelder und schließlich<br />
den Entzug der Stimmrechte etwas<br />
nachgeholfen wird. Wer dem liberaldemokratischen<br />
<strong>EU</strong>-Messianismus nicht blind<br />
folgt, den darf Brüssel bestrafen – so vermitteln<br />
es die öffentlich-rechtlichen Medien.<br />
Man kann das auch anders sehen: Fünfzig<br />
Jahre nach der 68er-Revolution stellt ein<br />
2 x mit Zwei-Drittel-Mehrheit demokratisch<br />
legitimierter Ministerpräsident eines zentraleuropäischen,<br />
mit kommunistischer Manipulation<br />
erfahrenen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaats die als<br />
unantastbar geltenden Prämissen der linksliberalen<br />
<strong>EU</strong> auf den Prüfstand: Viktor Orban<br />
dreht die Beweislast um, hinterfragt das<br />
Mantra der Unumkehrbarkeit der 68er-<br />
Revolution. Er akzeptiert die Worthülsen<br />
der politisch korrekten <strong>EU</strong> nicht.<br />
Er will stattdessen von Brüssel konkrete<br />
Antworten auf legitime Fragen: Welche Vorteile<br />
ziehen die Republik Ungarn und das<br />
ungarische Volk, unsere ungarische Kultur,
kompakt<br />
tatsächlich aus der von Brüssel betriebenen<br />
Vereinheitlichung („europäische Integration“)<br />
unter dem Vorwand „In Vielfalt<br />
geeint“? – Wie kann man „noch dicht“ sein,<br />
wenn man doch nach allen Seiten hin offen<br />
ist? Wie kann man seine eigene Kultur verteidigen,<br />
wenn alles als gleich-gültig anerkannt<br />
werden muss? Wie soll die Geburtenrate steigen,<br />
wenn zur Problemlösung bei ungewollten<br />
Schwangerschaften nur Abtreibung angeboten<br />
wird? Ist die Homo-Ehe ein natürliches<br />
Verhütungsmittel? Ist es wirklich eine Errungenschaft<br />
unserer Zivilisation, stattdessen<br />
Leihmutterschaft den Weg zu ebnen? Wieso<br />
fordert die <strong>EU</strong> in Sachen Einwanderung auf<br />
einmal eine christliche Haltung, wo gerade<br />
die <strong>EU</strong> ihr christliches Erbe verleugnet hat,<br />
als dieses in der Präambel der <strong>EU</strong>-Verträge<br />
und der Grundrechte-Charta festgeschrieben<br />
werden sollte?<br />
Diese Fragen stellte er im nationalen<br />
Parlament, in dem er mit Zwei-Drittel-<br />
Mehrheit regiert und seine Wahlversprechen<br />
umsetzt. Keine Sekunde würden die<br />
Linken zögern, dies ebenfalls zu tun, wenn<br />
sie könnten. Doch nun tut es ein Konservativer<br />
– und das links-liberal politisch korrekte<br />
Brüssel heult empört auf. <strong>EU</strong>-Kommissionspräsident<br />
Jean-Claude Juncker begrüßte<br />
Viktor Orban beim <strong>EU</strong>-Gipfel in Riga 2015<br />
sogar mit „Hallo Diktator“– dabei kommen<br />
die beiden aus derselben Parteienfamilie.<br />
Diese Entgleisung zeigt den Linksruck der<br />
C-Parteien auf europäischer Ebene.<br />
Viktor Orban ist den Linken in der <strong>EU</strong> ein<br />
Dorn im Auge, und zu diesen Linken zählt<br />
auch ein Teil seiner eigenen christdemokratischen<br />
Freunde. Ein aktuelles Beispiel aus<br />
Straßburg: In der Plenums-Aussprache zur<br />
Zukunft der <strong>EU</strong> mit Frankreichs Staatspräsident<br />
Macron stellte der Fraktionschef der<br />
Liberalen, Guy Verhofstadt, Viktor Orban in<br />
eine Reihe mit der Gestapo, die in München<br />
die Weiße Rose verhaftete. Macron hatte<br />
sich ausdrücklich an den Fraktionschef der<br />
Konservativen und jetzigen Spitzenkandidat<br />
Manfred Weber (CSU) gewendet; doch der<br />
CSU-Vize hielt still, protestierte gegen diese<br />
Entgleisung ebenso wenig wie Parlamentspräsident<br />
Antonio Tajani (EVP).<br />
Orban regiert erfolgreich, er mobilisiert<br />
Wähler aller Altersklassen und Schichten.<br />
Foto: © Wikipedia, EuranetPlus<br />
Er tut das mit konservativen Wahlversprechen.<br />
Anders als Mark Rutte in<br />
den Niederlanden oder Angela Merkel<br />
in Deutschland spart sich Viktor Orban<br />
Koalitionsverhandlungen. Er hat Überzeugungen<br />
und setzt sie um – und genau<br />
das sollte man von einem Politiker erwarten<br />
können! Dazu gehört sein Bekenntnis<br />
zu Ehe und Familie und zum Recht auf<br />
Leben für alle. Orban holte den Internationalen<br />
Familienkongress nach Budapest<br />
(Mai 2017) und nutzte diese Bühne, um<br />
einen umfangreichen Plan der Regierung<br />
zur Förderung von Ehe und Familie vorzulegen.<br />
Würde Angela Merkel ein Gleiches<br />
tun? Sie öffnete vielmehr den Weg für die<br />
Homo-Ehe in Deutschland und hat keine<br />
klare Meinung zum Verbot der Werbung<br />
für Abtreibung. Orban verfügt über eine<br />
Mehrheit und setzt den Wählerauftrag um.<br />
Der Vorwurf „Beeinflussung der Medien in<br />
Jean-Claude Juncker<br />
Ungarn“ ist recht einseitig, denn die öffentlich-rechtlichen<br />
Medien in ziemlich allen<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten sind ebenso politisiert:<br />
Parteien besetzen Aufsichtsposten und<br />
führen dort ihre Parteipolitik mit anderen<br />
Mitteln fort. Orban möchte keinen Bevölkerungsaustausch<br />
in seinem Lande, also<br />
verweigert er sich der gegen seinen Willen<br />
beschlossenen <strong>EU</strong>-Quote zur Zwangsaufnahme<br />
kulturfremder Einwanderer in<br />
Ungarn. Orban ist der Sündenbock der<br />
europäischen Linken, weil er das Erbe der<br />
Kultur-Revolution von <strong>19</strong>68 hinterfragt<br />
und den Machtanspruch der immer stärker<br />
politisierten Brüsseler <strong>EU</strong>-Institutionen<br />
ablehnt. Dass er die Mittel hat, das politisch<br />
umzusetzen, sorgt natürlich für Neid.<br />
Bereits fünf Initiativentschließungen hat<br />
das <strong>EU</strong>-Parlament gegen Orban verabschiedet.<br />
Viel Feinde, viel Ehr. Doch die parlamentarischen<br />
Anschuldigungen auf Basis<br />
politischer Interpretationen der Fakten<br />
Foto: © Manfred Weber, Pressefoto<br />
verliefen bisher im Sand. NGOs, massiv<br />
subventioniert vom <strong>EU</strong>-Haushalt – also uns<br />
Steuerzahlern –, versuchen manipulativ ihre<br />
eigenen Partikular-Interessen durchzusetzen.<br />
Das ist es, was Orban stört.<br />
Der Innenausschuss des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />
hat nun einen legislativen Initiativbericht<br />
vorgelegt (etwas, das einem Gesetzentwurf<br />
gleichgestellt ist). Ziel ist, die „Nuklearoption“<br />
gemäß Art. 7 des <strong>EU</strong>-Vertrags<br />
zu aktivieren und Ungarn zeitweise das<br />
Stimmrecht im Ministerrat zu entziehen.<br />
Die Erwägungsgründe fallen derart<br />
eigenwillig aus, dass sich der Ständige<br />
Vertreter Ungarns bei der <strong>EU</strong> in Brüssel<br />
zu einer Klarstellung der Fakten veranlasst<br />
sah. Das wird zu einer Herausforderung<br />
für die Fraktion der Christdemokraten:<br />
Sie können ihr wichtiges Mitglied<br />
Viktor Orban nicht so vorführen; Orbans<br />
Partei könnte aus dem Parteienverbund<br />
Manfred Weber<br />
EVP austreten. Doch um die Abstimmung<br />
im Plenum zu gewinnen, muss die EVP<br />
geschlossen gegen die Forderung der Grünen<br />
stimmen. Um eine Mehrheit im Plenum<br />
zu erreichen, muss die EVP auch die<br />
ausgestreckte Hand wenigstens der drei<br />
„Konservativen und Reformer“ PiS (Polen),<br />
„Freiheit und Direkte Demokratie“ (AfD)<br />
und der Le-Pen-Fraktion akzeptieren.<br />
Obfrau der EVP im federführenden<br />
Innenausschuss ist Monika Hohlmeier. Sie<br />
hat bereits die Position zur Dublin-Verordnung<br />
verloren; beim Jahresbericht über die<br />
Situation der Grundrechte ließ sie die CDU-<br />
CSU-Europagruppe für alle Positionen stimmen,<br />
die in Deutschland niemals tragfähig<br />
wären, und verschickte darüber hinaus eine<br />
vollkommen inkohärente Rechtfertigungs-<br />
E-Mail. Wenn es Frau Hohlmeier jetzt nicht<br />
gelingt, diese Entschließung zu verhindern,<br />
wird die Abstimmung über Viktor Orban<br />
auch zu einer Prüfung für die CSU. X<br />
Z-kompakt 11
kompakt<br />
<strong>EU</strong> kippt<br />
kirchliches<br />
Arbeitsrecht<br />
Der Europäische Gerichtshof in<br />
Luxemburg hat den Anfang vom<br />
Ende der Kirchen-Privilegien in<br />
Deutschland eingeläutet. Die<br />
obersten Richter der <strong>EU</strong> straften<br />
ausgerechnet den traditionellen<br />
und unkritischsten Befürworter der<br />
Europäischen Union ab: die katholische<br />
Kirche Deutschlands.<br />
In der Rechtssache C 68/17 ging es um die<br />
Frage, ob im Rahmen der europäischen<br />
Antidiskriminierungsregeln die katholische<br />
Kirche als Arbeitgeber das christliche Eheverständnis<br />
als berufliche Anforderung für<br />
ihre katholischen Angestellten einfordern<br />
darf. Ist ein katholischer Arzt deswegen ein<br />
besserer Mediziner in einem katholischen<br />
Krankenhaus, weil er sich als Privatmann<br />
an die katholische Moral- und Sittenlehre<br />
hält? Oder kann er aus einem Dienstverhältnis<br />
als Chefarzt entlassen werden,<br />
wenn er dem christlichen Eheverständnis<br />
nicht mehr entspricht? Im <strong>EU</strong>-Fachjargon<br />
heißt es vereinfacht: „Stellt die Beachtung<br />
des Eheverständnisses nach der Lehre und<br />
dem kanonischen Recht der katholischen<br />
Kirche eine wesentliche, rechtmäßige und<br />
gerechtfertigte berufliche Anforderung im<br />
Sinne der (Antidiskriminierungs-) Richtlinie<br />
2000/78 dar, die bei Kündigungen zu<br />
einer Ungleichbehandlung katholischer<br />
Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern<br />
einer anderen Konfession oder ohne Konfession<br />
führen kann?“<br />
Das ablehnende Urteil des EuGH ist<br />
eindeutig: Die Einhaltung des katholischen<br />
Eheverständnisses im Privatleben<br />
ist keine wesentliche berufliche Anforderung<br />
an einen Mediziner auf der Intensivstation.<br />
Dessen Entlassung aufgrund<br />
katholischer Moralvorstellungen jedoch ist<br />
eine Ungleichbehandlung aufgrund seiner<br />
Religionszugehörigkeit.<br />
Foto: © Montage, Agentur PJI UG<br />
Damit verliert die katholische Kirche ein<br />
wichtiges Privileg, nämlich die Selbstorganisation<br />
ihrer Arbeitsverhältnisse. Dieses<br />
Urteil ist politisch pikant. Die <strong>EU</strong>-Rechtsprechung<br />
sägt offen an jenen Privilegien, die<br />
Deutschland den Kirchen seit dem Reichskonkordat<br />
von <strong>19</strong>33 gewährt. Die <strong>EU</strong>-Richter<br />
stellten die Antidiskriminierungsregeln<br />
der <strong>EU</strong> über das im <strong>EU</strong>-Vertrag gewährte<br />
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.<br />
Dabei hatte die <strong>EU</strong> einst in der Erklärung<br />
11 der Schlussakte zum Vertrag von<br />
Amsterdam zum Status der Kirchen und<br />
weltanschaulichen Gemeinschaften ausdrücklich<br />
anerkannt, dass die <strong>EU</strong> jeden Status,<br />
den Kirchen, religiöse Vereinigungen<br />
oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten<br />
nach deren Rechtsvorschriften genießen,<br />
achtet und nicht beeinträchtigt. Das<br />
war übrigens niemals nur ein „Kirchenprivileg“,<br />
sondern galt auch für weltanschauliche<br />
Gemeinschaften, z. B. die Freimaurer.<br />
Die Mitgliedsstaaten konnten spezifische<br />
Anforderungen beibehalten als Voraussetzung<br />
für eine berufliche Tätigkeit.<br />
Aus der Erklärung Nr. 11 wurde Artikel<br />
17 des Vertrags über die Arbeitsweise der<br />
Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V, Lissabon-Vertrag):<br />
„Die Union achtet den Status, den<br />
Kirchen und religiöse Vereinigungen oder<br />
Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten<br />
nach deren Rechtsvorschriften genießen,<br />
und beeinträchtigt ihn nicht.“ Damit ist<br />
jetzt Schluss! Im Normenkonflikt zwischen<br />
Antidiskriminierung und Kirchenstatus<br />
zogen die Kirchen den Kürzeren.<br />
Welche Konsequenzen ziehen daraus die<br />
Bischofskonferenz und die zahlreichen Partei-Politiker,<br />
die Glaubenseinrichtungen zur<br />
parteipolitischen Vorfeldarbeit ausnutzen?<br />
Dieses Urteil kann als Allzweckwaffe<br />
der <strong>EU</strong> gegen die Mitgliedsstaaten dienen.<br />
Die Richter betonten einmal mehr,<br />
das nunmehr in der Charta der Grundrechte<br />
der <strong>EU</strong> niedergelegte Verbot jeder<br />
Art von Diskriminierung wegen Religion<br />
oder Weltanschauung sei allgemein zwingend;<br />
es verleihe dem Einzelnen ein Recht,<br />
das er in einem Rechtsstreit, Unionsrecht<br />
betreffend, geltend machen kann. Mit dem<br />
Werkzeug „Antidiskriminierung“ kann die<br />
<strong>EU</strong> also ungeniert in die Mitgliedsstaaten<br />
hineinregieren.<br />
Damit steht dieses Urteil zur Abschaffung<br />
der Kirchenprivilegien im Arbeitsrecht<br />
in der Linie des EuGH-Urteils C-<br />
673/16 vom 5. Juni 2018, durch das die<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten zur vollumfänglichen<br />
Anerkennung der Homo-Ehe verpflichtet<br />
werden, selbst wenn es dieses Rechtsinstrument<br />
im eigenen Zivil- oder Familienrecht<br />
gar nicht gibt.<br />
Nun müssen sich die Kirchen in Deutschland<br />
für oder gegen die <strong>EU</strong> positionieren.<br />
Einfach so zu tun, als sei nichts geschehen,<br />
wäre unglaubwürdig. Gewiss waren die<br />
Gründerväter der <strong>EU</strong> überzeugte Christen;<br />
doch heute würden sie aus dem<br />
von ihnen gegründeten Klub entschieden<br />
hinauskomplimentiert. Abgesehen<br />
von den vernichtenden Urteilen zur Homo-<br />
Ehe und zur Europäischen Bürgerinitiative<br />
12 Z-kompakt
kompakt<br />
„1-von-uns“ zum Lebensrechtsschutz war<br />
das schon das zweite Mal in diesem Jahr,<br />
dass die Luxemburger <strong>EU</strong>-Richter den Kirchen<br />
Deutschlands per <strong>EU</strong>-Gemeinschaftsrecht<br />
die rote Karte zeigten (Rechtssache<br />
Nr. C-414/16).<br />
Foto: © EuGH<br />
Ganz so einfach können sich Kirchenmänner<br />
nicht distanzieren – klare Kante und<br />
deutliche Worte gegenüber <strong>EU</strong>-Entwicklungen<br />
gab es von ihnen noch nie. Darüber hinaus<br />
sind Parteipolitik und Kirchenpolitik viel<br />
zu eng miteinander verbunden: Sowohl die<br />
katholische als auch die evangelische Kirche<br />
öffnen ihre Gremien für Politiker aller<br />
Parteien, um kirchliche Organisationen und<br />
Gremien im parteipolitischen Vorfeld zu<br />
nutzen. Wie soll man da noch unterscheiden<br />
können zwischen Politik und Verkündigung<br />
des Glaubens? Wie kann sich eine Kirche<br />
dann noch glaubhaft von Fehlentwicklungen<br />
distanzieren, wenn sie diese ja<br />
irgendwie doch mitträgt?<br />
Der Treueschwur kündigt sich an. Christen<br />
und ihre Hirten müssen nun in Erwägung<br />
ziehen, ob sie weiterhin so bedingungslos<br />
die <strong>EU</strong> unterstützen samt ihren<br />
Förderern einer „immer tieferen Integration“<br />
(also der immer weiteren Abgabe von<br />
Zuständigkeiten an die <strong>EU</strong>) in den Volksparteien<br />
und in der Kirchenverwaltung<br />
– gerade als wären die Kirchen eine politische<br />
Vorfeld-Organisation. Wozu führt das?<br />
Die deutschen Kirchenfürsten könnten<br />
es auch dem Präsidenten des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />
gleichtun: Antonio Tajani hat erst<br />
kürzlich bei der Eröffnung einer Plenarsitzung<br />
in Straßburg ein gegen ihn gerichtetes<br />
Urteil des EuGH mit den Worten<br />
verworfen, er sei schließlich Herr im Parlament<br />
und ein Urteil des EuGH gegen seine<br />
Amtsführung interessiere ihn nicht. X<br />
Warum ist Europa wohlhabend<br />
und frei? Was hat Europa in die<br />
Orientierungslosigkeit geführt?<br />
Jedes Volk gestaltet seine Gesellschaft nach dem, was und an<br />
wen es glaubt. Aus dem Kult wächst jene Kultur, die den Aufbau<br />
einer Zivilisation prägt – und Geschichte gestaltet.<br />
Stückelberger weist nach, wie das christliche Gottes- und Menschenbild<br />
den Aufstieg Europas begründet, Wissenschaft und Forschung<br />
begünstigt und die Freiheit des Individuums gefördert hat.<br />
Der Abstieg Europas wurde eingeleitet mit dem Verrat an fundamentalen<br />
Werten; dem folgten in der Überhöhung der Vernunft<br />
Ideologien, denen über 100 Mio. Menschen zum Opfer gefallen sind.<br />
Ein Blick in die Zukunft rundet das umfassende Werk ab.<br />
„Das vorliegende Buch gibt eine völlig neue Sicht auf die Geschichte<br />
Europas. Es lässt sich sehr leicht und flüssig lesen, regt aber zu intensivem<br />
Nachdenken an.“ P. Fröstl in Amazon<br />
„»Europas Aufstieg und Verrat« ist eine Reise durch die Jahrhunderte<br />
… Es hat mein Weltbild und insbesondere mein Geschichtsbewusstsein<br />
nachhaltig beeinflusst.“ C. Rühle in Amazon<br />
„Dieses Buch hilft zu verstehen, warum das gängige Weltbild im<br />
Widerspruch zu biblischen Prinzipien steht. Ein lesenswerter Augenöffner.“<br />
Dr. Mark Gabriel, Bestseller-Autor<br />
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Z-kompakt 13
kompakt<br />
Das FAFCE-<br />
Manifest<br />
für eine bessere<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
in Europa<br />
Die Föderation der katholischen Familienverbände<br />
in Europa (FAFCE) und ihre<br />
Mitgliedsverbände sind eine Vertretung<br />
für Familien bei den Institutionen der <strong>EU</strong><br />
in Brüssel und Straßburg. Vor den Europawahlen<br />
führen sie eine <strong>EU</strong>-weite Kampagne<br />
durch: „Vote for Family 20<strong>19</strong>“ – „Ihre<br />
Stimme für Familien 20<strong>19</strong>“, durchgeführt<br />
von 26 Familienverbänden aus 16 <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten.<br />
„Das Manifest spiegelt die<br />
zentralen Anliegen der europäischen Familien<br />
wider“ – so FAFCE-Vizepräsident Vincenzo<br />
Bassi (vom italienischen Verband<br />
„Forum delle Famiglie“). „Auf Grundlage<br />
dieser Anliegen wollen wir die <strong>EU</strong>-Kandidaten<br />
dafür gewinnen, Maßnahmen im<br />
Rahmen der <strong>EU</strong>-Zuständigkeit auf Familienfreundlichkeit<br />
zu überprüfen: Unser<br />
Kontinent wird immer älter, und so ist es<br />
Gebot der Stunde, auf die demografischen<br />
Herausforderungen zu reagieren mit einem<br />
europäischen Pakt für eine schnellere und<br />
bessere Bevölkerungsentwicklung.“<br />
Foto: © www.fafce.org<br />
Die Kandidaten sind eingeladen, das<br />
Manifest „Vote for Family“ zu unterzeichnen.<br />
Am 15. Mai, dem Internationalen Tag<br />
der Familie, wurden die Namen der Unterzeichner<br />
anlässlich der FAFCE-Mitgliederversammlung<br />
auf Malta veröffentlicht. An<br />
dieser Kampagne konnte jede Familie in<br />
Europa teilnehmen; die Kandidaten der<br />
Wahlkreise wurden eigens gebeten, das<br />
FAFCE-Manifest zu unterschreiben. FAFCE-<br />
Präsident Antoine Renard: „Wir brauchen<br />
einen echten demografischen Frühling.“<br />
Wie schon 2014 und in der laufenden<br />
Legislaturperiode werden nach den Wahlen<br />
die Unterzeichner des Manifests auf<br />
nationaler und auf europäischer Ebene kontaktiert,<br />
um sie in ihrem Vorhaben für eine<br />
familienfreundliche Politik zu unterstützen<br />
mit konkreten Vorschlägen, wie sie die europäische<br />
Familienpolitik fördern können.<br />
„Vote for Family“<br />
Manifest für die Europawahl<br />
Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die<br />
künftigen <strong>EU</strong>-Parlamentarier, die grundlegende<br />
Bedeutung der Familie als elementare<br />
Einheit der Gesellschaft in allen Handlungsfeldern<br />
der Politik anzuerkennen und<br />
politische Entscheidungen zu überprüfen<br />
im Hinblick auf folgende Forderungen:<br />
1. Realisierung von Kinderwunsch<br />
ermöglichen<br />
Der demografische Winter ist ein Problem,<br />
das alle europäischen Länder erfasst hat;<br />
doch wird darüber noch zu wenig gesprochen.<br />
Europa braucht einen demografischen<br />
Frühling. Unsere Kinder sind unser größter<br />
Schatz und die Zukunft unserer Gesellschaft.<br />
Ich bin entschlossen, das öffentliche<br />
Bewusstsein über Bevölkerungsrückgang in<br />
Europa zu schärfen und konkrete Maßnahmen<br />
vorzuschlagen, die auf eine Änderung<br />
des aktuellen Trends dringen.<br />
2. Politische Entscheidungen auf<br />
Familienfreundlichkeit überprüfen<br />
Familien sind der Eckpfeiler der Gesellschaft.<br />
Die Europäische Union muss das<br />
Thema „Familien“ bei all ihren Entscheidungen<br />
berücksichtigen und das Subsidiari-<br />
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14 Z-kompakt
kompakt<br />
tätsprinzip achten. Ich setze mich dafür ein,<br />
dass alle politischen Maßnahmen auf ihre<br />
Familienfreundlichkeit überprüft werden.<br />
3. Die Stimme der Familien fördern<br />
Familienverbände sind die Stimmen der<br />
Familien, die deren Bedürfnisse authentisch<br />
zum Ausdruck bringen und das zivilgesellschaftliche<br />
Engagement stärken. Ich<br />
verspreche, den Beitrag und die Rolle von<br />
Familienverbänden bei der Gestaltung und<br />
Entwicklung europäischer Politik anzuerkennen<br />
und zu berücksichtigen.<br />
4. Eine Wirtschaft im Dienste der<br />
Familien<br />
Familien stärken die Widerstandsfähigkeit<br />
der Gesellschaft gegen Krisen und entlasten<br />
angespannte öffentliche Finanzen. Ich<br />
werde eine Politik unterstützen, die den<br />
Eigenwert von Familie und deren fundamentale<br />
Rolle für die Wirtschaft und das<br />
Gemeinwohl anerkennt und sich für Steuerund<br />
Abgabengerechtigkeit einsetzt.<br />
5. Gute und menschenwürdige<br />
Arbeit für alle Familien<br />
Der Familie kommt naturgemäß eine<br />
Schlüsselrolle bei der Ermöglichung der<br />
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben<br />
zu. Ich werde mich für eine Politik stark<br />
machen, die den Arbeitsmarkt nicht nur<br />
unter dem Blickwinkel von Wirtschaft<br />
und Finanzen betrachtet, sondern sich vor<br />
allem auf den Einzelnen und seine Talente<br />
konzentriert – in der Überzeugung, dass<br />
dies dem Gemeinwohl dient und Armut<br />
verhindert. Aus diesem Grund setze ich<br />
mich auch für die Anerkennung des Wertes<br />
von Familienarbeit und Ehrenamt für<br />
den sozialen Zusammenhalt ein.<br />
6. Vereinbarkeit von Familie & Beruf<br />
Wenn Arbeitsbedingungen gestaltet werden,<br />
sollte der Blick auf die Familien der<br />
Ausgangspunkt sein. Es geht darum, Familien<br />
gemeinsame Zeit und die Realisierung<br />
des Kinderwunsches zu ermöglichen und<br />
den sozialen Zusammenhalt zu stärken.<br />
Ich werde mich für eine Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf einsetzen, die zugunsten<br />
der Familien besser ausbalanciert ist.<br />
Dazu gehört auch der Schutz des arbeitsfreien<br />
Sonntags als gemeinsamer wöchentlicher<br />
Ruhetag.<br />
7. Anerkennung der <strong>Komp</strong>lementarität<br />
der Geschlechter<br />
Familien sind der erste Ort für die Erneuerung<br />
der Gesellschaft. Ich erkenne die<br />
<strong>Komp</strong>lementarität von Mann und Frau an<br />
und wende mich gegen politische Versuche,<br />
bestehende biologische Unterschiede<br />
zu negieren.<br />
8. Die Ehe respektieren und fördern<br />
Starke familiäre Bindungen wirken sich<br />
positiv auf das Wohlbefinden des Einzelnen<br />
aus. Die <strong>EU</strong> und ihre Mitgliedsstaaten<br />
sind aufgerufen, die Ehe zu respektieren<br />
und bewährte Programme und Einrichtungen<br />
zu fördern, die darauf hinwirken, ein<br />
Auseinanderbrechen von Familien zu verhindern.<br />
Mit Rücksicht auf das Subsidiaritätsprinzip<br />
lehne ich eine europarechtliche<br />
Definition der Ehe ab.<br />
9. Achtung der Menschenwürde vom<br />
Anfang bis zum Ende des Lebens<br />
Die Familie ist der natürliche Ort, an dem<br />
neues Leben willkommen geheißen wird.<br />
Ich setze mich dafür ein, die Würde des<br />
menschlichen Lebens in allen Phasen von<br />
der Empfängnis bis zum natürlichen Tod<br />
zu respektieren. Ich trete für eine Politik<br />
ein, die allen Kindern – vor und nach<br />
der Geburt – und deren Müttern besondere<br />
Unterstützung bietet und Pflege- und<br />
Adoptivfamilien stärkt.<br />
10. Familien als primäre Erziehungsund<br />
Bildungsorte ihrer Kinder<br />
Familien haben immer auf eine längerfristige<br />
Perspektive gesetzt und an einer nachhaltigen<br />
Zukunft gearbeitet. Ich setze mich<br />
dafür ein, dass die <strong>EU</strong> in allen Jugend- und<br />
Bildungsprogrammen das Recht der Eltern<br />
respektiert und fördert, ihre Kinder in<br />
Übereinstimmung mit ihren kulturellen,<br />
moralischen und religiösen Traditionen zu<br />
erziehen, die das Wohl und die Würde der<br />
Kinder fördern.<br />
X<br />
Besuchen Sie die FAFCE-Website www.fafce.org<br />
und ihre sozialen Medien.<br />
Die umfassenden<br />
Z-Nachschlagewerke<br />
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Z-kompakt 15
kompakt<br />
Die Fangfrage:<br />
„Warum lässt<br />
Gott das zu?“<br />
Wir haben eine kleine Interview-Umfrage<br />
gemacht: „Auf welche für Sie wesentliche<br />
Frage haben Sie noch keine richtige Antwort<br />
erhalten?“ Über 90 % nannten als unbeantwortete<br />
Frage: „Warum lässt Gott das zu?“<br />
Das ist eine klassische Frage.<br />
Sie erscheint logisch, geschieht<br />
doch tagaus, tagein in aller Welt<br />
so viel unermessliches Leid.<br />
Erst etwas verspätet kam ich<br />
dazu, in der Oster-Nummer des<br />
„Spiegel“ zu lesen. Offensichtlich<br />
ist es beim Spiegel Tradition,<br />
zu den christlichen Hauptfeiertagen<br />
den Glauben lächerlich<br />
zu machen; dieses Mal mit den<br />
Titeln „Wer glaubt denn so was?“<br />
(damit ist natürlich die Auferstehung<br />
gemeint), „Warum selbst Christen<br />
keinen Gott mehr brauchen“ und „Der Himmel<br />
ist leer“.<br />
Es ist schon eine journalistische Leistung,<br />
selber keinen Glauben zu haben und<br />
dann zehn Seiten über dieses Thema zu<br />
schreiben! Nur zu verständlich, dass solche<br />
Artikel nur den Unglauben vermitteln können,<br />
den die Autoren selber haben.<br />
Aber eines war sehr aufschlussreich: Es<br />
werden zwei Pastorinnen vorgestellt, die<br />
bekennende Atheistinnen sind – und weiterhin<br />
eine Kirche leiten! Ähnlich einem<br />
Vegetarier, der eine Metzgerei betreibt.<br />
Gretta Vosper in Toronto und Ella de<br />
Groot in der Nähe von Bern haben eines<br />
gemeinsam: Ein Schicksalsschlag hat sie<br />
aus der Bahn geworfen. Beide sind über<br />
die Frage gestolpert „Warum lässt Gott das<br />
zu?“ und so zu Atheisten geworden.<br />
Ich behaupte: Das ist eine falsche<br />
Frage; ihr liegt ein verzerrtes Gottesbild<br />
zugrunde. Es ist eine üble Fangfrage<br />
desselben Typs, der am Anfang gefragt hat:<br />
„Sollte Gott gesagt haben …?“; jetzt stellt er<br />
16 Z-kompakt<br />
Foto: © Montage, Agentur PJI<br />
auch die freche Frage: „Warum lässt Gott<br />
das zu?“ Er schlägt dir ins Gesicht und dann<br />
fragt er: „Wo kommt denn das blaue Auge<br />
her?“ Und wir sind so blöd und fallen auf<br />
diesen üblen Trick immer wieder herein.<br />
Am Anfang in der Bibel heißt es: „Gott<br />
schuf den Menschen nach seinem Bilde.“<br />
Dann kommt der Manipulationskünstler<br />
und fragt: „Sollte Gott gesagt haben …?<br />
[Sie erinnern sich an die Geschichte mit<br />
der Frucht.] Nein, nicht wie Gott gesagt<br />
hat, sondern ihr werdet sein wie Gott.“<br />
Vielleicht ahnen Sie bereits, was hier<br />
abging: Zuerst wird der Mensch als Gottes<br />
Ebenbild geschaffen und dann kommt so<br />
ein dahergelaufener Trickbetrüger, diese<br />
Schlange, und verkauft ihnen etwas, was<br />
sie doch schon haben. Ähnlich wie wenn<br />
jemand einem Scheich in der Wüste Sand<br />
verkaufen will.<br />
Fatal, auf diesen Deal hereinzufallen.<br />
Die Konsequenz: Das Recht, über die<br />
ganze Erde zu herrschen (Schlangen inklusive),<br />
ging dabei verloren. Das war der<br />
Preis des Deals.<br />
Der Trickbetrüger hat es auch mit Jesus<br />
versucht: „Dir will ich alle diese Macht und<br />
ihre Herrlichkeit geben; denn mir ist sie<br />
übergeben worden [damals bei dem Deal im<br />
Paradies], und wem immer ich will, gebe ich<br />
sie.“ 1 Jesus fiel auf diesen Trick nicht herein<br />
– er wusste, dass er das alles bereits hatte.<br />
Er wusste, dass ihm alle Macht im Himmel<br />
und auf Erden gegeben ist. 2<br />
Und jetzt wird’s interessant! Jesus sagt<br />
zu seinen Nachfolgern: „Ich habe euch<br />
die Macht gegeben, auf Schlangen zu treten,<br />
und über die ganze Kraft Satans, und<br />
nichts soll euch schaden.“ 3<br />
Die Frage „Warum lässt Gott das zu?“<br />
ist somit völlig falsch. Dazu gibt es im<br />
Neuen Testament eine essenzielle Aussage:<br />
„Denn indem er den Füßen des ,Leibes‘<br />
alles unterworfen hat, ließ er nichts übrig,<br />
was ihm nicht unterworfen wäre; jetzt aber<br />
,sehen‘ wir ihm noch nicht alles unterworfen<br />
…“ 4 – warum? Weil die Nachfolger Jesu<br />
offensichtlich diesen Sachverhalt noch<br />
nicht erkannt und daher nicht umgesetzt<br />
haben. Damit lassen sie etwas<br />
zu, was zu stoppen eigentlich<br />
ihr Auftrag wäre.<br />
Natürlich stellt sich hier<br />
die Frage: Was ist denn dieser<br />
„Leib“, wo sind denn diese<br />
Füße? – Das wäre ein Artikel<br />
für sich. Nur so viel: Es ist nicht<br />
die universelle Christenheit<br />
und es nicht eine bestimmte<br />
Konfession, die das für sich<br />
beansprucht. „Leib“ ist ein<br />
Organismus, der vor Ort physisch<br />
erlebbar ist, und der mit dem „Haupt“<br />
verbunden ist (wenn nicht, hängt er bloß<br />
kopf- und leblos herum). Neben dem Haupt<br />
hat dieser Leib eben auch Füße, die in der<br />
Lage sind, das auszuführen, was da ein für<br />
alle Mal bereits unterworfen ist.<br />
Am Ende wäre die richtige Frage,<br />
wenn es um die dramatischen Probleme<br />
in der Welt geht: „Warum lässt der Leib<br />
Christi das zu?“<br />
Mag sein, dass Sie das noch nicht so<br />
gesehen haben; aber es entspricht dem,<br />
was wir im Vaterunser aussprechen: „Dein<br />
Wille geschehe – wie im Himmel, genau so<br />
auf der Erde.“ Darin steckt die Kraft, all<br />
das nicht zuzulassen, was auch Gottes Willen<br />
nicht entspricht.<br />
Sie können das jetzt vor der Europawahl<br />
ausprobieren. Sprechen Sie im<br />
Namen Jesu den Befehl aus: „Dein Wille, oh<br />
Gott, geschehe bei diesen Wahlen, wie er im<br />
Himmel vorbereitet ist, so auch in Brüssel!“<br />
Video zum Artikel: https://youtu.be/sTGSxWdiDH0<br />
1 Lukas 4,6. 2 Matthäus 28,18.<br />
3 Lukas 10,<strong>19</strong>. 4 Hebräer 2,8.