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Johannesbote #183 Februar | März | April 2019

Aktuelles aus der Evangelisch-Lutherischen Johannesgemeinde Pretoria-Ost

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9. Geistliches Leben und Gemeindeaufbau<br />

10. Jugendarbeit<br />

11. Vertretung der Gemeinde im Vorstand der Deutschen Schule Pretoria<br />

11.1 Bericht des Vertreters (Anmerkung 2). Es steht keine Wahl an.<br />

12. Klinkenbergstiftung<br />

12.1 Bericht der Kuratoren (Anmerkung 2)<br />

12.2 Wahl der Kuratoren: Es müssen 3 Vertreter(innen) aus der Johannesgemeinde<br />

gewählt werden. Die jetzigen Vertreter (Herren Herman Odding, Vernon Filter und<br />

Andrew Löwe) stellen sich zur Wahl.<br />

13. Hermann Hopfer Fund<br />

13.1 Bericht der Kuratoren (Anmerkung 2)<br />

13.2 Wahl der Kuratoren: Es müssen 2 Vertreter(innen) aus der Johannesgemeinde<br />

gewählt werden. Die jetzigen Vertreter (Herren Herman Odding und Vernon Filter)<br />

stellen sich zur Wahl.<br />

14. Malawi<br />

14.1 Antrag des Malawikommittees<br />

14.2 Wahl zum Antrag<br />

15. Ergebnis der Kirchenvorsteherwahl<br />

16. Verschiedenes<br />

16.1 Bischofsbüro auf dem Gelände<br />

16.2 Gedenkstein: Verschiebung vom Kunstmuseum zur Johannsegemeinde<br />

17. Abschluss – Gebet<br />

Anmerkungen:<br />

1. Wahlrecht haben alle Gemeindemitglieder, deren Mitgliedschaft auf Artikel 5 unserer Gemeindeordnung<br />

beruht. Laut Artikel 17 der Gemeindeordnung ist die Versammlung beschlussfähig, wenn<br />

sie ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Artikels 14 einberufen ist und wenigstens 50<br />

stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />

2. Kopien des Jahresberichtes 2018, der Niederschriften der Jahreshauptversammlung 2018, des<br />

Schatzmeisterberichtes 2018, des Revisorenberichtes für 2018 und des Haushaltsplanes für <strong>2019</strong><br />

werden am Sonntag den 17. <strong>Februar</strong> <strong>2019</strong> am Informationstisch ausliegen. Diese Berichte und<br />

Niederschriften möchten wir auf der Versammlung als gelesen betrachten.<br />

3. Wahlberechtigte können vor der Wahl beim Kirchenvorstand Wahlvorschläge für die Wahlen<br />

einreichen. Die Vorgeschlagenen sollen zuvor ihre Bereitschaft sich wählen zu lassen schriftlich<br />

erklären. In der Versammlung, auf der die Wahlen durchgeführt werden sollen, können, un abhängig<br />

davon, ob Wahlvorschläge eingereicht wurden oder nicht, Gemeindemitglieder für das<br />

Kirchen vorsteheramt oder sonstige Ämter nominiert werden.<br />

<strong>Johannesbote</strong>: <strong>Februar</strong> | <strong>März</strong> | <strong>April</strong> <strong>2019</strong><br />

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