Johannesbote #183 Februar | März | April 2019
Aktuelles aus der Evangelisch-Lutherischen Johannesgemeinde Pretoria-Ost
Aktuelles aus der Evangelisch-Lutherischen Johannesgemeinde Pretoria-Ost
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9. Geistliches Leben und Gemeindeaufbau<br />
10. Jugendarbeit<br />
11. Vertretung der Gemeinde im Vorstand der Deutschen Schule Pretoria<br />
11.1 Bericht des Vertreters (Anmerkung 2). Es steht keine Wahl an.<br />
12. Klinkenbergstiftung<br />
12.1 Bericht der Kuratoren (Anmerkung 2)<br />
12.2 Wahl der Kuratoren: Es müssen 3 Vertreter(innen) aus der Johannesgemeinde<br />
gewählt werden. Die jetzigen Vertreter (Herren Herman Odding, Vernon Filter und<br />
Andrew Löwe) stellen sich zur Wahl.<br />
13. Hermann Hopfer Fund<br />
13.1 Bericht der Kuratoren (Anmerkung 2)<br />
13.2 Wahl der Kuratoren: Es müssen 2 Vertreter(innen) aus der Johannesgemeinde<br />
gewählt werden. Die jetzigen Vertreter (Herren Herman Odding und Vernon Filter)<br />
stellen sich zur Wahl.<br />
14. Malawi<br />
14.1 Antrag des Malawikommittees<br />
14.2 Wahl zum Antrag<br />
15. Ergebnis der Kirchenvorsteherwahl<br />
16. Verschiedenes<br />
16.1 Bischofsbüro auf dem Gelände<br />
16.2 Gedenkstein: Verschiebung vom Kunstmuseum zur Johannsegemeinde<br />
17. Abschluss – Gebet<br />
Anmerkungen:<br />
1. Wahlrecht haben alle Gemeindemitglieder, deren Mitgliedschaft auf Artikel 5 unserer Gemeindeordnung<br />
beruht. Laut Artikel 17 der Gemeindeordnung ist die Versammlung beschlussfähig, wenn<br />
sie ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Artikels 14 einberufen ist und wenigstens 50<br />
stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />
2. Kopien des Jahresberichtes 2018, der Niederschriften der Jahreshauptversammlung 2018, des<br />
Schatzmeisterberichtes 2018, des Revisorenberichtes für 2018 und des Haushaltsplanes für <strong>2019</strong><br />
werden am Sonntag den 17. <strong>Februar</strong> <strong>2019</strong> am Informationstisch ausliegen. Diese Berichte und<br />
Niederschriften möchten wir auf der Versammlung als gelesen betrachten.<br />
3. Wahlberechtigte können vor der Wahl beim Kirchenvorstand Wahlvorschläge für die Wahlen<br />
einreichen. Die Vorgeschlagenen sollen zuvor ihre Bereitschaft sich wählen zu lassen schriftlich<br />
erklären. In der Versammlung, auf der die Wahlen durchgeführt werden sollen, können, un abhängig<br />
davon, ob Wahlvorschläge eingereicht wurden oder nicht, Gemeindemitglieder für das<br />
Kirchen vorsteheramt oder sonstige Ämter nominiert werden.<br />
<strong>Johannesbote</strong>: <strong>Februar</strong> | <strong>März</strong> | <strong>April</strong> <strong>2019</strong><br />
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