Wirtschaft, Gesellschaft und Handel 2/19
Newsletter zum Wirtschafts-, Gesellschafts- und Handelsrecht
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Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
das manager-magazin hat SCHOMERUS wiederholt ausgezeichnet. Unter der wissenschaftlichen<br />
Leitung der WGMB (www.wgmb.org) hat das manager-magazin abermals<br />
die besten <strong>Wirtschaft</strong>sprüfer Deutschlands ermittelt. SCHOMERUS hat sich in diesem Jahr<br />
einen Platz im exklusiven Kreis der ausgezeichneten Firmen in der Kategorie »Mittelstand«<br />
gesichert <strong>und</strong> beweist damit nach der Auszeichnung in der Kategorie »Challenger« (in<br />
2018) dauerhaft hohe Leistungsqualität <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enorientierung.<br />
Eine interessante Lektüre wünschen Ihnen<br />
Dr. Dirk Schwenn<br />
Rechtsanwalt · Partner<br />
Fachanwalt für <strong>Handel</strong>s- <strong>und</strong><br />
<strong>Gesellschaft</strong>srecht<br />
Dr. Gunnar Matschernus<br />
Rechtsanwalt<br />
Partner<br />
dirk.schwenn@schomerus.de<br />
Tel. Sekretariat:<br />
040 / 37 601 24 14<br />
gunnar.matschernus@schomerus.de<br />
Tel. Sekretariat:<br />
040 / 37 601 22 65<br />
WIRTSCHAFTSRECHT<br />
Änderungen des<br />
Umwandlungsgesetzes<br />
Der B<strong>und</strong>estag hat einem Gesetzentwurf zur<br />
Änderung des Umwandlungsgesetzes zugestimmt<br />
(Gesetz vom <strong>19</strong>.12.2018 BGBl. I S. 2694).<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat auf einen Einspruch verzichtet,<br />
so dass die Änderungen zum 01.01.20<strong>19</strong> wirksam<br />
geworden sind.<br />
Das Gesetz soll insbesondere die Auswirkungen<br />
des „Brexits“ für englische Auslandsgesellschaften<br />
(„Limited“ <strong>und</strong> „Public limited company“) mit inländischem<br />
Verwaltungssitz abmildern. Mit Wirksamwerden des<br />
Brexits würden diese <strong>Gesellschaft</strong>en deutschem <strong>Gesellschaft</strong>srecht<br />
unterfallen <strong>und</strong> wären als OHG, GbR oder Einzelunternehmen<br />
zu qualifizieren. Dies hätte eine persönliche Haftung<br />
ihrer <strong>Gesellschaft</strong>er zur Folge. Aufgr<strong>und</strong> dessen wurden dem<br />
Umwandlungsgesetz Regelungen hinzugefügt, welche eine<br />
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften<br />
in deutsche Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaft)<br />
ermöglichen.<br />
Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Übergangsvorschrift,<br />
wonach es für eine Verschmelzung in der genannten Art ausreichend<br />
ist, wenn die beteiligten <strong>Gesellschaft</strong>en ihren Verschmelzungsplan<br />
rechtzeitig vor Wirksamwerden des Brexit notariell<br />
beurk<strong>und</strong>en lassen. Der Vollzug durch das <strong>Handel</strong>sregister muss<br />
dann spätestens nach zwei Jahren beantragt werden<br />
WIRTSCHAFTSRECHT<br />
EU-Rat <strong>und</strong> Parlament:<br />
Einigung auf neue Regeln<br />
für grenzüberschreitenden<br />
<strong>Handel</strong><br />
Der EU-Rat <strong>und</strong> das Europäische Parlament haben<br />
sich am 29.01.20<strong>19</strong> im Rahmen einer Strategie<br />
für einen digitalen Binnenmarkt auf neue Regeln<br />
für den Online-Verkauf von Waren <strong>und</strong> die Bereitstellung<br />
digitaler Inhalte <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
geeinigt. Damit soll der Schutz der Verbraucher in<br />
der gesamten EU verbessert werden.<br />
Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor,<br />
dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten<br />
entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen,<br />
diese reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Diese<br />
Rechte haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre. Gegenstände<br />
mit digitaler Komponente (z.B. ein smarter Kühlschrank<br />
oder Fernseher) müssen in einem „vernünftigen Zeitraum“ auf<br />
den neusten Stand gebracht werden. Dadurch soll die Sicherheit<br />
der Geräte gewährleistet werden. Die genannten Regelungen<br />
müssen jedoch noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Zwei<br />
Jahre hat der deutsche Gesetzgeber dafür Zeit.