Beelitzer Nachrichten - April 2019
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Seite 22<br />
KOMMUNALWAHL<br />
Zur Kommunalwahl am 26.Mai <strong>2019</strong><br />
„Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes<br />
bestimmt ist.“<br />
Dieses Zitat aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg begründet die Verantwortung, die gewählte<br />
Stadtverordnete in der kommunalen Selbstverwaltung<br />
für die Stadt übernehmen.<br />
Es widerspricht den demokratischen prägenden Regeln der Kommunalverfassung, wenn in der Öffentlichkeit der<br />
Eindruck besteht, als würde die Verwaltung und der Bürgermeister<br />
alles entscheiden,regeln und allein verantworten.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung als Dienstherr der Verwaltungsspitze trägt die Gesamtverantwortung für die politische<br />
Willensbildung in Beelitz.<br />
Die <strong>Beelitzer</strong> Öffentlichkeit wird durch das kostenlose Mitteilungsblatt der Stadt Beelitz in den „<strong>Beelitzer</strong> <strong>Nachrichten</strong>“<br />
konzipiert vom Bürgernmeister und Verwaltungsmitarbeitern mit pressemäßiger Berichterstattung über das gesellschaftliche<br />
Leben in Beelitz unterrichtet.<br />
Vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 20.12. 2018<br />
ZR 112/17, kann diese Form der Berichterstattung nicht mehr als kommunale Verwaltungsaufgabe gelten.<br />
Die gegenwärtige Praxis ist eine orginäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht<br />
eine Aufgabe des Staates.Folglich besteht Handlungsbedarf der Rechtlage entsprechend<br />
neu zu entscheiden.<br />
Seit November 2015 liegt vom Bundesvervassungsgericht das Urteil zur Altanschliesserproblematik<br />
im Land Brandenburg vor.Außer euphorischen Aktivitäten vor dem Wahltermin 2018 in Beelitz, ist danach<br />
mit Hinhaltetaktik und neuen kommunalen Prioritäten keine lösung erreicht worden.<br />
Die Kriterien über die finanzielle Leistungsfähigkeit gelten auch für die Kommune Beelitz.<br />
Jede überdimensionierte Verschuldung engt den Gestaltungsspielraum für die zukünftige Entwicklung der nachwachsenden<br />
Generationen ein. Folglich gilt ab 2020 auch die Schuldenbremse für die Kommunen in der Bundesrepublik.<br />
Mit dem Doppelhaushalt 2013/14 wurde eine dem Risiko verpflichtete Haushaltspolitik<br />
eingeleitet,die eine Kreditaufnahme von 8 Mio € ermöglicht hat.<br />
Der aktuelle Doppelhaushalt setzt auf Förderrmittel für die LAGA 2022,die mit 5,7 Mio € Kredit als Eigenanteil ergänzt<br />
werden müssen.<br />
Damit sich die Finanzplanung stimmig darstellt, sind ca. 10ha Grundstücksverkäufe als Aktiva geplant, obwohl sich<br />
die Waldflächen noch im Landschaftsschutzgebiet befinden und der Zeithorizont für die Vermarktung als Bauland in<br />
Frage steht.<br />
Für die geschönte Darstellung der pro Kopf Verschuldung wird mit einem Zuzug von jährlich 750 neuen Einwohnern<br />
geplant, nur damit die Verschuldungsquote nicht über<br />
1000 € pro Kopf dargestellt werden muß.<br />
In diesem vorliegenden Haushalt ist die Haushaltswahrheit und die Haushaltsklarheit nicht erkennbar.<br />
Das bestehende kommunale Eigentum erhalten, neu geschaffenes vervollkomnen<br />
und als Ressourcen zur Daseindvorsorge für die Einwohner nutzen und mit sparsamer transparenter Haushaltsführung<br />
den nötigen finanziellen Spielraum erarbeiten, weil die Nachhaltigkeit des Wirtschaftens und des Verwaltens<br />
eine Forderung für unsere Verantwortung gegenüber den Nachwachsenden ist.<br />
Im dreißigsten Jahr der Wiedervereinigung und der ersten freien Kommunalwahl am 6. Mai 1090 in Beeltz kandidieren<br />
für die FDP am 26. Mai <strong>2019</strong> auf Liste 7<br />
Hartwig Frankenhäuser<br />
Madlen Mennecke<br />
Thomas Häberer<br />
Tobias Krage<br />
Erik Westermann