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Beelitzer Nachrichten - April 2019

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Seite 22<br />

KOMMUNALWAHL<br />

Zur Kommunalwahl am 26.Mai <strong>2019</strong><br />

„Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes<br />

bestimmt ist.“<br />

Dieses Zitat aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg begründet die Verantwortung, die gewählte<br />

Stadtverordnete in der kommunalen Selbstverwaltung<br />

für die Stadt übernehmen.<br />

Es widerspricht den demokratischen prägenden Regeln der Kommunalverfassung, wenn in der Öffentlichkeit der<br />

Eindruck besteht, als würde die Verwaltung und der Bürgermeister<br />

alles entscheiden,regeln und allein verantworten.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung als Dienstherr der Verwaltungsspitze trägt die Gesamtverantwortung für die politische<br />

Willensbildung in Beelitz.<br />

Die <strong>Beelitzer</strong> Öffentlichkeit wird durch das kostenlose Mitteilungsblatt der Stadt Beelitz in den „<strong>Beelitzer</strong> <strong>Nachrichten</strong>“<br />

konzipiert vom Bürgernmeister und Verwaltungsmitarbeitern mit pressemäßiger Berichterstattung über das gesellschaftliche<br />

Leben in Beelitz unterrichtet.<br />

Vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 20.12. 2018<br />

ZR 112/17, kann diese Form der Berichterstattung nicht mehr als kommunale Verwaltungsaufgabe gelten.<br />

Die gegenwärtige Praxis ist eine orginäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht<br />

eine Aufgabe des Staates.Folglich besteht Handlungsbedarf der Rechtlage entsprechend<br />

neu zu entscheiden.<br />

Seit November 2015 liegt vom Bundesvervassungsgericht das Urteil zur Altanschliesserproblematik<br />

im Land Brandenburg vor.Außer euphorischen Aktivitäten vor dem Wahltermin 2018 in Beelitz, ist danach<br />

mit Hinhaltetaktik und neuen kommunalen Prioritäten keine lösung erreicht worden.<br />

Die Kriterien über die finanzielle Leistungsfähigkeit gelten auch für die Kommune Beelitz.<br />

Jede überdimensionierte Verschuldung engt den Gestaltungsspielraum für die zukünftige Entwicklung der nachwachsenden<br />

Generationen ein. Folglich gilt ab 2020 auch die Schuldenbremse für die Kommunen in der Bundesrepublik.<br />

Mit dem Doppelhaushalt 2013/14 wurde eine dem Risiko verpflichtete Haushaltspolitik<br />

eingeleitet,die eine Kreditaufnahme von 8 Mio € ermöglicht hat.<br />

Der aktuelle Doppelhaushalt setzt auf Förderrmittel für die LAGA 2022,die mit 5,7 Mio € Kredit als Eigenanteil ergänzt<br />

werden müssen.<br />

Damit sich die Finanzplanung stimmig darstellt, sind ca. 10ha Grundstücksverkäufe als Aktiva geplant, obwohl sich<br />

die Waldflächen noch im Landschaftsschutzgebiet befinden und der Zeithorizont für die Vermarktung als Bauland in<br />

Frage steht.<br />

Für die geschönte Darstellung der pro Kopf Verschuldung wird mit einem Zuzug von jährlich 750 neuen Einwohnern<br />

geplant, nur damit die Verschuldungsquote nicht über<br />

1000 € pro Kopf dargestellt werden muß.<br />

In diesem vorliegenden Haushalt ist die Haushaltswahrheit und die Haushaltsklarheit nicht erkennbar.<br />

Das bestehende kommunale Eigentum erhalten, neu geschaffenes vervollkomnen<br />

und als Ressourcen zur Daseindvorsorge für die Einwohner nutzen und mit sparsamer transparenter Haushaltsführung<br />

den nötigen finanziellen Spielraum erarbeiten, weil die Nachhaltigkeit des Wirtschaftens und des Verwaltens<br />

eine Forderung für unsere Verantwortung gegenüber den Nachwachsenden ist.<br />

Im dreißigsten Jahr der Wiedervereinigung und der ersten freien Kommunalwahl am 6. Mai 1090 in Beeltz kandidieren<br />

für die FDP am 26. Mai <strong>2019</strong> auf Liste 7<br />

Hartwig Frankenhäuser<br />

Madlen Mennecke<br />

Thomas Häberer<br />

Tobias Krage<br />

Erik Westermann

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