FW-Kärnten-3-2019
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Informationszeitung der Freiheitlichen Wirtschaft in <strong>Kärnten</strong><br />
5<br />
Was erwarten Sie sich von der Steuerreform?<br />
Krenn: Was wir von der Steuerreform<br />
erwarten ist ganz klar: eine deutliche<br />
Entlastung der Unternehmer in diesem<br />
Land, die von den bisherigen Regierungen<br />
regelrecht abgezockt<br />
wurden. Wenn wir von den Unternehmern<br />
erwarten, dass sie weiterhin investieren<br />
und Arbeitsplätze erhalten,<br />
dann muss man sie auch Gewinne<br />
machen lassen. Wir sind zuversichtlich,<br />
dass diese Regierung die Gesamtabgabenquote<br />
in die Nähe der<br />
40-Prozent-Grenze drücken wird und<br />
auch die Steuergesetze deutlich einfacher<br />
werden.<br />
Wie ist Ihr Standpunkt zur Registrierkassenpflicht?<br />
Krenn: Unverändert negativ. Diese<br />
vom früheren ÖVP-Finanzminister eingeführte<br />
Maßnahme hat nicht zu den<br />
erhofften Steuereinnahmen geführt,<br />
sondern lediglich viele Unternehmer<br />
verärgert und ihre Betriebsführung<br />
behindert. Wir werden sehen, ob wir<br />
diesen Standpunkt dem derzeitigen<br />
ÖVP-Finanzminister klarmachen können.<br />
Im kommenden Jahr finden in Österreich<br />
auch die Wirtschaftskammer-<br />
Wahlen statt. Beschäftigen Sie sich<br />
bereits damit?<br />
Krenn: Die Freiheitliche Wirtschaft<br />
und ihre Ländervertretungen beschäftigen<br />
sich permanent mit der<br />
Arbeit im Wirtschaftsparlament und<br />
in den Sparten bzw. Fachgruppen.<br />
Wir werden uns bei den Wahlen als<br />
selbstbewusste Gruppe von Wirtschaftsreibenden<br />
präsentieren, die<br />
wissen, wovon sie sprechen, weil sie<br />
tagtäglich Verantwortung in ihren<br />
Betrieben und für ihre Mitarbeiter<br />
leben. Diese Erfahrung wollen wir<br />
auf allen Ebenen der Interessensvertretung<br />
anbieten.<br />
Danke für das Gespräch.<br />
GASTKOMMENTAR<br />
von Komm.-Rat Günter Burger<br />
Wer ist Schuld an der neuen Karfreitagsregelung?<br />
Unsere gute und bewährte bisherige<br />
österreichische Karfreitagslösung<br />
wurde leider durch ein EuGH Urteil<br />
gekippt. Angestiftet hat dieses Verfahren<br />
die rote Arbeiterkammer, die<br />
damit damit für echten Unfrieden in<br />
unserer Gesellschaft gesorgt hat. Für<br />
die Bundesregierung bestand daher<br />
leider gesetzlicher Handlungsbedarf.<br />
Ziel war, eine Neuregelung zu schaffen,<br />
die sich möglichst nahe an der<br />
alten Regelung orientiert und trotzdem<br />
weitere Klagen vermeidet.<br />
Die Bundesregierung ist sich einig,<br />
dass eine untaugliche Lösung allen<br />
anderen Religionsgemeinschaften<br />
Tür und Tor für weitere Klagen geöffnet<br />
hätte. Es besteht mit dieser Lösung<br />
kein Bedarf, dass weitere<br />
Feiertage von anderen gesetzlich anerkannten<br />
Religionsgemeinschaften<br />
eingeführt werden müssen.<br />
Zusätzlich ging es darum, der Wirtschaft<br />
keine neuen Belastungen<br />
durch einen weiteren Feiertag aufzubürden.<br />
Nachdem der Erstvorschlag<br />
der Bundesregierung, den Karfreitag<br />
ab 14 Uhr freizugeben, auf massive<br />
Bedenken in der Öffentlichkeit – insbesondere<br />
der Kirchen – gestoßen<br />
ist, wurden Gespräche mit Kirchenvertretern<br />
geführt. Als Kompromiss<br />
wurde nun der „persönliche Feiertag“<br />
eingeführt, mit dem die Religionsausübung<br />
ermöglicht wird. Diese Lösung<br />
schafft Klarheit und Rechtssicherheit<br />
für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung<br />
im Sinne des EUGH-Urteils.<br />
Im Rahmen des bestehenden<br />
Urlaubsanspruches kann künftig ein<br />
selbst gewählter Tag als persönlicher<br />
Feiertag beansprucht werden – dies<br />
mit einseitigem Rechtsanspruch des<br />
Arbeitnehmers. Dieser muss 3 Monate<br />
zuvor angemeldet werden – für<br />
das Jahr <strong>2019</strong> wird eine kürzere Frist<br />
definiert.<br />
Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch<br />
des Arbeitgebers, dennoch an diesem<br />
selbstgewählten „persönlichen<br />
Feiertag“ freiwillig seiner Arbeit nachgehen,<br />
so erhält er für diesen Tag die<br />
doppelte Vergütung. Und der Urlaubsanspruch<br />
bleibt dann selbstverständlich<br />
bestehen. Das heißt, der<br />
Arbeitnehmer erhält zum Ausgleich<br />
einen Urlaubstag zurück.<br />
Wohnbauoffensive<br />
Die FPÖ will eine „Kärntner Eigenheim-Offensive“,<br />
die diesen<br />
Namen auch verdient. Wurden<br />
2011 noch 720 Wohnbauförderungsanträge<br />
gestellt, waren es<br />
2018 lediglich rund 50. Die FPÖ<br />
fordert nun, dass der „Häuslbauerbonus“<br />
während der Bauphase<br />
ausbezahlt und auf bis zu<br />
20.000 Euro erhöht wird. Die Arbeitnehmer<br />
und Unternehmer<br />
zahlen ihre Wohnbauförderung<br />
selbst, denn im Laufe eines Berufslebens<br />
bringe jeder Kärntner<br />
Arbeitnehmer bis zu 15.000 Euro<br />
in die Wohnbauförderung ein.<br />
Denselben Betrag würden auch<br />
die Unternehmer pro Mitarbeiter<br />
einzahlen. „Daher ist es nur recht<br />
und billig, Wohnraum von Seiten<br />
des Landes offensiv zu fördern“,<br />
schließt Darmann.