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Abfallsatzung - Landkreis Schmalkalden-Meiningen

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8 Amtsblatt SM-MGN Nr. 10 / 2009 , Ausgabe 23.10.09<br />

(5) Gegenstände im Sperrmüll dürfen ein Höchstgewicht von 50 kg und eine Höchstabmessung von 2 m x 1 m x 1 m nicht<br />

überschreiten. Das Gesamtvolumen wird auf eine Menge von 3 m³ pro Abfuhr (haushaltsübliches Maß) beschränkt.<br />

(6) Die Abfuhr von Sperrmüll bei Großwohnanlagen wird gesondert vereinbart.<br />

§ 15<br />

Abfuhr von Wertstoffen<br />

(1) Die Abfuhr von Wertstoffen erfolgt im Bring- sowie im Holsystem.<br />

(2) Altpapier wird im Bringsystem gemeinsam mit Verpackungen aus Papier an den Wertstoffhöfen entsorgt.<br />

(3) Pflanzenabfälle dürfen ein Gesamtgewicht von 70 kg pro Person, angeschlossenem Grundstück und Jahr nicht<br />

überschreiten und werden nach ortsüblicher Bekanntgabe bzw. entsprechend den Angaben im Entsorgungskalender oder<br />

Amtsblatt im Bringsystem entsorgt.<br />

(4) Speise- und Küchenabfälle werden in ausgewählten Siedlungsgebieten (Großwohnanlagen) mit hoher<br />

Bevölkerungsdichte über die Speiseabfalltonne erfasst. Die Entsorgungsgebiete und -termine werden durch den<br />

<strong>Landkreis</strong> festgelegt.<br />

(5) Schrott wird zweimal im Jahr zum Sperrmülltermin nach Bekanntmachung durch den <strong>Landkreis</strong> abgeholt. Aus den<br />

Orten <strong>Meiningen</strong>, <strong>Schmalkalden</strong> und Zella-Mehlis wird der Schrott von angeschlossenen Grundstücken auf schriftlichen<br />

Antrag des Grundstückseigentümers und nach schriftlicher Terminbestätigung des Entsorgungsunternehmens abgeholt.<br />

Von der Schrottentsorgung sind ausgeschlossen:<br />

- Autoteile und Fahrzeugbereifung<br />

- geschlossene Fässer und ölhaltiger Schrott<br />

- Schrottteile, die in einem Stück schwerer als 100 kg sind oder mehr als 1 m³ einnehmen oder länger als 3 m sind<br />

Die Bereitstellung von Schrott hat am festgelegten Abfuhrtermin bis 6 Uhr durch die Anschluss – oder<br />

Benutzungspflichtigen am Gehwegrand zu erfolgen.<br />

(6) Wertstoffe aus anderen Herkunftsbereichen als aus Haushaltungen über das haushaltsübliche Maß hinaus sind von<br />

der Abfuhr ausgeschlossen.<br />

(7) Gelbe Säcke sind frühestens am Vorabend der Abholung vor dem jeweiligen Grundstück so bereitzustellen, dass sie<br />

dem jeweiligen Grundstück zuordenbar sind und nicht die öffentliche Ordnung beeinträchtigen.<br />

§ 16<br />

Abweichende Bestimmungen<br />

Abweichend von Satzungsbestimmungen der §§ 14 und 15 können für spätere Entscheidungen vom <strong>Landkreis</strong><br />

Probeleistungen und –gebiete festgelegt werden, deren konkrete Bezeichnung öffentlich bekannt gegeben wird.<br />

§ 17<br />

Erfassung von Schadstoffen<br />

(1) Die Erfassung von Schadstoff-Kleinmengen erfolgt im Bringsystem im Rahmen mobiler<br />

Schadstoffkleinmengensammlungen zweimal im Jahr sowie über eine oder mehrere Sammelstellen im <strong>Landkreis</strong>.<br />

Die Anlieferung bei der mobilen Sammlung hat in verschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen zu erfolgen:<br />

- maximale Abgabemenge pro Haushalt: 50 kg<br />

- maximale Behältergröße: 30 l.<br />

(2) Schadstoffe aus anderen Herkunftsbereichen werden nach Abs. 1 nur angenommen, sofern es sich um Kleinmengen<br />

handelt.<br />

(3) Die Abholung von Kühlgeräten erfolgt zum Sperrmülltermin am Grundstück.<br />

(4) Elektro – und Elektronikaltgeräte sind getrennt bereitzustellen und werden in den im § 14 Abs. 2 genannten Orten auf<br />

Antrag und in den anderen Orten zum Sperrmülltermin im Holsystem entsorgt. Außerdem besteht die Abgabemöglichkeit<br />

an den Wertstoffhöfen nach folgenden Gruppen:<br />

1. Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte<br />

2. Kühlgeräte<br />

3. Informations – und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik<br />

einschließlich Bildschirme<br />

4. Gasentladungslampen<br />

5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische u. elektronische Werkzeuge, Spielzeuge,<br />

Sport – und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs – und Kontrollinstrumente

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