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AAT Kings Gruppenreisen & Kurztouren in Australien und Neuseeland 2019/20

Gruppenreisen, geführte Rundreisen, Kurztouren und Tagesausflüge deutsch und englischsprachig auch in Kleingruppen in Australien und Neuseeland

Gruppenreisen, geführte Rundreisen, Kurztouren und Tagesausflüge deutsch und englischsprachig auch in Kleingruppen in Australien und Neuseeland

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79<br />

9.4 Ist e<strong>in</strong>e Pauschalreise durch e<strong>in</strong>en Reise ­<br />

mangel erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt <strong>und</strong><br />

leistet der Reiseveranstalter <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er angemessenen Frist ke<strong>in</strong>e Abhilfe,<br />

kann der Reisende den Reisevertrag<br />

kündigen. In se<strong>in</strong>em eigenen Interesse<br />

<strong>und</strong> aus Beweissicherungsgründen wird<br />

hierzu die Schriftform empfohlen.<br />

Der Bestimmung e<strong>in</strong>er Frist für die<br />

Ab hilfe bedarf es nur dann nicht, wenn<br />

Ab hilfe von dem Reiseveranstalter<br />

verwei gert wird oder wenn die sofortige<br />

Abhilfe notwendig ist.<br />

Wird der Vertrag danach aufgehoben,<br />

behält der Reisende, sofern der<br />

Vertrag die Beförderung umfasste,<br />

den Anspruch auf Rück beförderung.<br />

Er schuldet dem Reiseveranstalter nur<br />

den auf die <strong>in</strong> Anspruch genommenen<br />

bzw. zur Beendigung der Pauschalreise<br />

noch zu erbr<strong>in</strong>genden Leistungen entfallenden<br />

Teil des Reisepreises.<br />

10. Reiseunterlagen<br />

Die Reiseunterlagen werden spätestens<br />

14 Tage vor Reiseantritt verschickt.<br />

Der K<strong>und</strong>e hat den Rei se ­<br />

veranstalter zu <strong>in</strong>formieren, wenn er<br />

die erforderlichen Reise unterlagen (z.<br />

B. Flugsche<strong>in</strong>, Ho tel gut sche<strong>in</strong>e) nicht<br />

<strong>in</strong>nerhalb der vom Reise veranstalter<br />

mitgeteil ten Frist erhält.<br />

11. Schadensersatz<br />

11.1 Bei Vorliegen e<strong>in</strong>es Reisemangels<br />

kann der Reisende unbeschadet der<br />

Herab setzung des Reise prei ses (M<strong>in</strong>de<br />

rung) oder der Kün di gung Schaden<br />

sersatz verlangen, es sei denn, der<br />

Reise mangel ist von dem Reisenden<br />

selbst oder aber von e<strong>in</strong>em Dritten<br />

ver schuldet worden, der weder<br />

Leistungs er br<strong>in</strong>ger ist noch <strong>in</strong> anderer<br />

Weise an der Er br<strong>in</strong> gung der von<br />

dem Pau schal reisevertrag umfassten<br />

Reise leis tungen beteiligt ist <strong>und</strong> für<br />

den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar<br />

oder nicht vermeidbar gewesen<br />

oder durch un vermeidbare, außergewöhnliche<br />

Um stände verursacht worden.<br />

Er kann auch e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Ent schä di gung <strong>in</strong> Geld wegen nutzlos<br />

aufgewandter Urlaubszeit verlangen,<br />

wenn die Reise vereitelt oder erheblich<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

11.2 Haftungsbeschränkung<br />

Die Haftung des Reiseveranstalters<br />

für Schäden, die nicht Körper schä den<br />

s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt, soweit e<strong>in</strong> Schaden des<br />

Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt<br />

wird.<br />

11.3 Deliktische Schadensersatzansprüche<br />

Für alle gegen den Reise ver an stal ter<br />

ge richteten Scha dens er satz an sprüche<br />

aus unerlaubter Hand lung, die<br />

nicht auf Vorsatz oder gro ber Fahrlässig<br />

keit beruhen, ist die Haftung für<br />

Sachschäden auf die Höhe des dreifachen<br />

Reise preises beschränkt.<br />

Diese Haftungshöchstsummen gel ten<br />

jeweils je Reisendem <strong>und</strong> Reise. Mögli<br />

cher weise darüber h<strong>in</strong>ausgehende<br />

An sprüche nach dem Montrealer Abkommen<br />

bzw. dem Luftverkehrsgesetz<br />

blei ben von der Be schränkung unberührt.<br />

11.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />

Leistungsstörungen, Per so nen- <strong>und</strong><br />

Sachschäden im Zu sam men hang mit<br />

Leistungen, die als Fremd leistungen<br />

ledig lich ver mittelt werden (z. B. Ausflüge,<br />

Sportveranstaltungen, The ­<br />

ater besuche, Ausstellungen, Be förde<br />

rungs leistungen von <strong>und</strong> zum ausgeschriebenen<br />

Ausgangs- <strong>und</strong> Ziel ort),<br />

wenn diese Leistungen aus drücklich<br />

<strong>und</strong> unter Angabe des vermittelten<br />

Vertragspartners als Fremdleistungen<br />

so e<strong>in</strong>deutig ge kennzeichnet werden,<br />

dass sie für den Reisenden er kenn ­<br />

bar nicht Bestandteil der Pau schal reise<br />

s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Scha dens er satz anspruch<br />

gegen den Reise veranstalter ist <strong>in</strong>soweit<br />

be schränkt oder ausgeschlossen,<br />

als aufgr<strong>und</strong> <strong>in</strong>ternationaler Über e<strong>in</strong>kommen<br />

oder auf solchen beruhender<br />

gesetzlicher Vorschriften, die auf die<br />

von e<strong>in</strong>em Leistungsträger zu erbr<strong>in</strong>genden<br />

Leistungen anzuwenden s<strong>in</strong>d,<br />

e<strong>in</strong> Anspruch auf Schadensersatz<br />

gegen den Leistungsträger nur unter<br />

bestimm ten Voraussetzungen oder<br />

Be schränkungen geltend gemacht<br />

werden kann oder unter bestimmten<br />

Voraus setzungen ausgeschlossen ist.<br />

11.5 Die Beteiligung an Sport- <strong>und</strong> anderen<br />

Ferienaktivitäten muss der K<strong>und</strong>e<br />

selbst verantworten.<br />

Der Reiseveranstalter haftet gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht bei Reise be standteilen<br />

mit folgenden Ak tivi täten: Berg rettungs<br />

e<strong>in</strong>sätze, Bun gee-Jump<strong>in</strong>g,<br />

Can yon<strong>in</strong>g, Eis klettern, Fahrten <strong>in</strong><br />

Krisen gebiete, Flugzeugr<strong>und</strong>flüge,<br />

Ge bäude klettern, Heli kopterr<strong>und</strong>flüge,<br />

Hover craftfahr ten <strong>und</strong> Wasser ­<br />

fallklettern. Sportanlagen, Geräte <strong>und</strong><br />

Fahr zeuge sollte der K<strong>und</strong>e vor In an ­<br />

spruchnahme überprüfen. Für Unfälle,<br />

die bei Sport ver an staltungen <strong>und</strong><br />

anderen Ferien aktivitäten auftre ten,<br />

haf tet der Reiseveranstalter nur, wenn<br />

ihn e<strong>in</strong> Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter<br />

emp fiehlt den Ab schluss<br />

e<strong>in</strong>er Unfall ver sicherung.<br />

11.6 Soweit ausgeschrieben, enthält Ihr<br />

Reiseplan Fahrsche<strong>in</strong>e „Zug zum<br />

Flug“ der DB AG. Die Beförderung<br />

er folgt auf der Gr<strong>und</strong>lage der Bed<strong>in</strong><br />

gun gen des jeweiligen Be för derungs<br />

unternehmens, die auf Wunsch<br />

zu gänglich gemacht wer den.<br />

Die Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Reisever<br />

anstalters <strong>und</strong> der Reisenden nach<br />

dem Reisevertragsrecht <strong>und</strong> diesen<br />

ausführlichen Reisebed<strong>in</strong>gungen werden<br />

durch die Be d<strong>in</strong>gungen des jeweiligen<br />

Be förderungsunternehmens<br />

nicht e<strong>in</strong> geschränkt.<br />

Jeder Reisende ist für se<strong>in</strong>e rechtzeiti<br />

ge Anreise zum Abflughafen selbst<br />

ver antwortlich, es sei denn, ei ne<br />

Verspätung beruht auf e<strong>in</strong>er vor sätzlichen<br />

oder grob fahr lässi gen Pflichtverletzung<br />

des Reise ver an stalters.<br />

11.7 Mitwirkungspflicht, Beanstan dun gen<br />

a) Jeder Reisende ist verpflichtet, bei<br />

Leistungsstörungen im Rah men der<br />

gesetzlichen Be stim mun gen daran<br />

mitzuwirken, evtl. Schä den zu vermeiden<br />

oder ger<strong>in</strong>g zu hal ten.<br />

b) Sollten Sie wider Erwarten Gr<strong>und</strong> zur<br />

Beanstandung haben, ist diese an<br />

Ort <strong>und</strong> Stelle un verzüglich unserer<br />

Agen tur bzw. dem An sprech part ner,<br />

Leis tungsträger oder Reise büro/-veranstalter<br />

mitzuteilen <strong>und</strong> Ab hilfe zu<br />

verlangen.<br />

Die notwendigen Telefon- <strong>und</strong> Telefaxnummern<br />

sowie E-Mail-Adressen<br />

f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Ihrem Reiseplan oder auf<br />

Ihren Reise vouchern.<br />

Schäden oder Zustellungs ver zö ge ­<br />

rungen von Reisegepäck <strong>und</strong> Gü tern<br />

bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter<br />

dr<strong>in</strong>gend un ver züglich<br />

an Ort <strong>und</strong> Stelle, spä tes tens jedoch<br />

b<strong>in</strong>nen 7 Tagen nach Entdeckung des<br />

Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern<br />

b<strong>in</strong>nen 14 Tagen seit der Annahme, im<br />

Falle e<strong>in</strong>er Verspätung spätestens 21<br />

Tage nachdem das Gepäck oder die<br />

Güter dem Reisenden zur Ver fü gung<br />

gestellt worden s<strong>in</strong>d, mittels Schadensanzeige<br />

(P.I.R.) der zuständigen<br />

Fluggesellschaft anzuzeigen. Flug ­<br />

gesellschaften lehnen <strong>in</strong> der Re gel<br />

Erstattungen ab, wenn die Scha dens ­<br />

anzeige nicht ausgefüllt worden ist.<br />

Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung<br />

oder die Fehl leitung<br />

von Reisegepäck der Reiseleitung<br />

oder der örtlichen Vertretung des<br />

Reiseveranstalters anzuzeigen.<br />

c) Agenturen <strong>und</strong> Ansprechpartner vor<br />

Ort s<strong>in</strong>d nicht berechtigt, irgendwelche<br />

Ansprüche anzuerkennen.<br />

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong><br />

heitsbestimmungen<br />

12.1 Der Reiseveranstalter wird den K<strong>und</strong>en/Reisenden<br />

über allge mei ne<br />

Pass- <strong>und</strong> Visums erfor der nisse sowie<br />

ge s<strong>und</strong>heitspoli zei liche Formalitäten<br />

des Bestimmungslandes e<strong>in</strong>schließlich<br />

der un gefähren Fristen zur Er lan gung<br />

erforderlicher Visa vor Vertragsschluss<br />

unterrichten.<br />

12.2 Der Reisende ist für die E<strong>in</strong>haltung aller<br />

für die Durchführung der Reise wichtigen<br />

Vorschriften selbst verantwort lich.<br />

Alle Nach teile, <strong>in</strong>sbesondere die Zah ­<br />

lung von Rück trittskosten, die aus der<br />

Nichtbefolgung dieser Vor schrif ten erwachsen,<br />

gehen zu se<strong>in</strong>en Las ten, ausgenommen<br />

wenn sie durch e<strong>in</strong>e schuldhafte<br />

Falsch- oder Nicht <strong>in</strong> for mation des<br />

Reiseveranstalters bed<strong>in</strong>gt s<strong>in</strong>d.<br />

12.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />

die recht zeitige Erteilung <strong>und</strong> den<br />

Zu gang notwendiger Visa durch die<br />

je wei lige diplomatische Ver tre tung,<br />

wenn Sie ihn mit der Be sor gung beauf<br />

tragt haben, es sei denn, dass die<br />

Verzögerung von dem Reiseveranstalter<br />

zu vertreten ist. Zur Erlangung von<br />

Visa etc. bei den zuständigen Stellen<br />

ist mit e<strong>in</strong>em ungefähren Zeit raum von<br />

etwa 8 Wochen zu rechnen.<br />

12.4 Zoll- <strong>und</strong> Devisenvorschriften werden<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Ländern sehr streng<br />

ge handhabt.<br />

Der K<strong>und</strong>e ist angehalten, sich diesbezüglich<br />

genau zu <strong>in</strong>formieren <strong>und</strong> die<br />

Vorschriften unbed<strong>in</strong>gt zu befolgen.<br />

12.5 Von verschiedenen Staaten werden<br />

bestimmte Impfzeugnisse verlangt,<br />

die nicht jünger als 8 Tage <strong>und</strong> nicht<br />

älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre<br />

(Gelbfieber) se<strong>in</strong> dürfen. Derartige<br />

Impfzeugnisse s<strong>in</strong>d auch deutschen<br />

Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus<br />

bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer<br />

Orient) zurückkehren.<br />

13. Informationspflichten über die Iden tität<br />

des ausführenden Luft fahr t unterneh<br />

mens.<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung<br />

von Fluggästen über die Identität des<br />

ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

verpflichtet den Reiseveranstalter,<br />

den K<strong>und</strong>en über die Identität der<br />

ausführenden Fluggesellschaft<br />

sämtlicher im Rahmen der gebuchten<br />

Reise zu erbr<strong>in</strong>genden<br />

Flugbeförderungsleistungen bei der<br />

Buchung zu <strong>in</strong>formieren. Steht bei<br />

der Buchung die ausführende Flugge<br />

sellschaft noch nicht fest, so ist der<br />

Reise veranstalter verpflichtet, dem<br />

Kun den die Fluggesellschaft bzw.<br />

die Fluggesellschaften zu nennen,<br />

die wahrsche<strong>in</strong>lich den Flug durchführen<br />

wird bzw. werden. Sobald der<br />

Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft<br />

den Flug durchführen<br />

wird, muss er den K<strong>und</strong>en <strong>in</strong>formieren.<br />

Wechselt die dem K<strong>und</strong>en als<br />

ausführende Fluggesellschaft genannte<br />

Fluggesellschaft, muss der<br />

Reise veranstalter den K<strong>und</strong>en über<br />

den Wechsel <strong>in</strong>formieren. Er muss unverzüglich<br />

alle angemessenen Schritte<br />

e<strong>in</strong>leiten, um sicherzustellen, dass der<br />

K<strong>und</strong>e so rasch wie möglich über den<br />

Wechsel unterrichtet wird. Die „Black<br />

List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:<br />

http://air-ban.europa.eu.<br />

14. Datenschutz<br />

Die personenbezogenen Daten, die<br />

der K<strong>und</strong>e dem Reiseveranstalter zur<br />

Verfügung stellt, werden elektronisch<br />

verarbeitet <strong>und</strong> genutzt, soweit es<br />

zur Begründung, Durchführung oder<br />

Beendigung des Reisevertrages <strong>und</strong><br />

der K<strong>und</strong>enbetreuung erforderlich<br />

ist. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung<br />

personenbezogener Da ten<br />

die Bestimmungen der EU-DSGVO<br />

e<strong>in</strong>. Der K<strong>und</strong>e hat jederzeit die<br />

Möglichkeit, über se<strong>in</strong>e gespeicherten<br />

Daten Auskunft zu verlangen, sie<br />

ändern oder unter Berücksichtigung<br />

der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen<br />

löschen zu lassen.<br />

Die Datenerhebung <strong>und</strong> Verwendung<br />

zu Zwecken der Werbung <strong>und</strong> Marktfor<br />

schung erfolgt nur nach e<strong>in</strong>er zuvor<br />

vom K<strong>und</strong>en erklärten ausdrücklichen<br />

E<strong>in</strong>willigung. Mit e<strong>in</strong>er Nachricht an<br />

datenschutz@boomerang-reisen.de<br />

kann der K<strong>und</strong>e der Nutzung oder<br />

Verarbeitung se<strong>in</strong>er Daten für diese<br />

Zwecke widersprechen. E<strong>in</strong>e Wei tergabe<br />

der Daten des K<strong>und</strong>en an unberech<br />

tigte Dritte erfolgt nicht.<br />

Die vollständige Datenschutzerklärung<br />

ist unter https://boomerang-reisen.de/<br />

datenschutzerklaerung zu f<strong>in</strong>den.<br />

15. Reiseversicherungen<br />

Wir vermitteln Reiseversicherungen<br />

im Status e<strong>in</strong>es erlaubnisfreien Annexver<br />

mittlers gemäß § 34d Abs.8 Nr. 1<br />

Ge werbeverordnung (GewO).<br />

Be schwerdestelle bei Streitigkeiten<br />

mit Versicherungsvermittlern:<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Postfach 080632<br />

10006 Berl<strong>in</strong><br />

Telefon 0800 3696000<br />

Fax 0800 3699000<br />

beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />

www.versicherungsombudsmann.de<br />

16. Rechtswahl<br />

Auf das Vertragsverhältnis zwischen<br />

dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dem Reise ver anstal<br />

ter f<strong>in</strong>det ausschließlich deutsches<br />

Recht Anwendung. Dies gilt auch für<br />

das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit<br />

bei Klagen des K<strong>und</strong>en gegen den<br />

Reiseveranstalter im Ausland für die<br />

Haftung des Reiseveranstalters dem<br />

Gr<strong>und</strong>e nach nicht deutsches Recht<br />

angewendet wird, f<strong>in</strong>det bezüglich<br />

der Rechtsfolgen, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Art, Umfang <strong>und</strong> Höhe von<br />

Ansprüchen des K<strong>und</strong>en ausschließlich<br />

deutsches Recht Anwendung.<br />

17. Gerichtsstand<br />

17.1 Der K<strong>und</strong>e kann den Reiseveranstalter<br />

nur an dessen Sitz verklagen.<br />

17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters<br />

gegen den K<strong>und</strong>en ist der Wohnsitz<br />

des K<strong>und</strong>en maßgebend. Für Klagen<br />

gegen K<strong>und</strong>en, bzw. Vertragspartner<br />

des Reisevertrages, die Kaufleute,<br />

juristische Personen des öffentlichen<br />

oder privaten Rechts oder Personen<br />

s<strong>in</strong>d, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort im Ausland<br />

haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt zum Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist,<br />

wird als Gerichtsstand der Sitz des<br />

Reiseveranstalters vere<strong>in</strong>bart.<br />

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen<br />

gelten nicht,<br />

a) wenn <strong>und</strong> <strong>in</strong>soweit sich aus vertraglich<br />

nicht abd<strong>in</strong>gbaren Bestimmungen <strong>in</strong>ternationaler<br />

Abkommen, die auf den<br />

Reisevertrag zwischen dem K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> dem Reiseveranstalter anzuwenden<br />

s<strong>in</strong>d, etwas anderes zugunsten<br />

des K<strong>und</strong>en ergibt oder<br />

b) wenn <strong>und</strong> <strong>in</strong>soweit auf den Reisevertrag<br />

anwendbare, nicht abd<strong>in</strong>gbare Bestim<br />

mun gen im Mitgliedsstaat der<br />

EU, dem der K<strong>und</strong>e angehört, für den<br />

K<strong>und</strong>en güns tiger s<strong>in</strong>d als die nachfolgenden<br />

Be stimmungen oder die entsprechenden<br />

deutschen Vorschriften.<br />

18. Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Be stimmun<br />

gen des Reisevertrages hat nicht<br />

die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages zur Folge.<br />

Veranstalter:<br />

Boomerang Reisen GmbH<br />

Biewerer Straße 15<br />

54293 Trier<br />

Geschäftsführer:<br />

Tomas Garcia Hertz<br />

Gültig für Buchungen ab 01.07.<strong>20</strong>18

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