05.03.2019 Aufrufe

AAT Kings Gruppenreisen & Kurztouren in Australien und Neuseeland 2019/20

Gruppenreisen, geführte Rundreisen, Kurztouren und Tagesausflüge deutsch und englischsprachig auch in Kleingruppen in Australien und Neuseeland

Gruppenreisen, geführte Rundreisen, Kurztouren und Tagesausflüge deutsch und englischsprachig auch in Kleingruppen in Australien und Neuseeland

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Sehr geehrter Reisegast,<br />

diese Reisebed<strong>in</strong>gungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen<br />

Ihnen (nachstehend „Reisender“ genannt) <strong>und</strong> Ihrem Reiseveranstalter<br />

(nachstehend RV genannt) <strong>und</strong> werden von Ihnen bei der Buchung<br />

anerkannt. Falls Ihr Reisebüro als Reiseveranstalter auftritt, gelten<br />

dessen Reisebed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong> die nachfolgenden Bestimmungen haben<br />

ergänzenden Charakter.<br />

Abschluss des Pauschalreisevertrags - Reiseanmeldung<br />

Reiseanmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Reisevertrag soll<br />

mit den Formularen des RV (Reiseanmeldung <strong>und</strong> Reisebestätigung)<br />

e<strong>in</strong>schließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden <strong>und</strong> Vorgaben<br />

des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der<br />

Reisende e<strong>in</strong>e schriftliche Reisebestätigung, die § 651d Abs. 3 S. 2 BGB<br />

entspricht. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 5 Tage geb<strong>und</strong>en.<br />

Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den RV bestätigt. E<strong>in</strong>e von der<br />

Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung<br />

ist e<strong>in</strong> neuer Vertragsantrag, an den der RV 10 Tage geb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> den der<br />

Reisende <strong>in</strong>nerhalb der Frist annehmen kann.<br />

Vertragsparteien<br />

Der Reisevertrag wird geschlossen zwischen dem/den Reisenden <strong>und</strong> dem<br />

RV. Die <strong>AAT</strong> <strong>K<strong>in</strong>gs</strong> Tours (Deutschland) GmbH ist der vom RV bevollmächtigte<br />

Vertreter <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Der RV vere<strong>in</strong>bart mit se<strong>in</strong>en<br />

K<strong>und</strong>en die Geltung deutschen Rechts. Ausschließlicher Gerichtsstand <strong>in</strong><br />

Deutschland für Klagen, die sich gegen den RV richten, ist München.<br />

Durchführender Veranstalter<br />

Die <strong>in</strong> diesem Katalog aufgeführten Reiseprogramme werden von <strong>AAT</strong> <strong>K<strong>in</strong>gs</strong><br />

Tours Pty. Ltd. im Auftrag der <strong>AAT</strong> <strong>K<strong>in</strong>gs</strong> Tours International Ltd. durchgeführt.<br />

Die Tagesausflüge <strong>und</strong> <strong>Kurztouren</strong> <strong>in</strong> Brisbane, Perth, Adelaide <strong>und</strong> Cairns<br />

werden von Subunternehmen durchgeführt.<br />

Vermittelte Leistungen & nach Reisebeg<strong>in</strong>n erbrachte Leistungen<br />

Bei ausdrücklich im Katalog, den Reiseunterlagen oder sonstigen Erklärungen<br />

als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von<br />

Veranstaltungen etc.) ist der RV nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler<br />

i.S. des § 651v BGB <strong>und</strong> haftet <strong>in</strong>sofern gr<strong>und</strong>sätzlich nur für die Vermittlung<br />

(e<strong>in</strong>schließlich zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch<br />

für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).<br />

Für Leistungen, die erst nach Beg<strong>in</strong>n der Erbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Pauschalreiseleistung<br />

vom Reisenden im Reiseland ausgewählt werden, ist der RV stets nur<br />

Vermittler <strong>und</strong> nicht Veranstalter. Hierzu zählen alle fakultativen Ausflüge<br />

(z.B. R<strong>und</strong>flüge, Ballonfahrten oder Bootsfahrten), die von unabhängigen<br />

örtlichen Veranstaltern durchgeführt werden, <strong>und</strong> für die ausschließlich die<br />

Beförderungsbed<strong>in</strong>gungen dieser Veranstalter gelten.<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Die Reisebeschreibungen <strong>in</strong> diesem Katalog entsprechen dem Stand im<br />

Oktober <strong>20</strong>18 <strong>und</strong> gelten im Allgeme<strong>in</strong>en für alle Reiseterm<strong>in</strong>e zwischen<br />

01. April <strong><strong>20</strong>19</strong> <strong>und</strong> 31. März <strong>20</strong><strong>20</strong>. Im E<strong>in</strong>zelnen ist die Gültigkeitsdauer<br />

beim jeweiligen Reiseprogramm vermerkt. Änderungen der Reiseprogramme<br />

behält sich der RV jedoch ausdrücklich vor.<br />

Zahlungen<br />

Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung)<br />

des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen<br />

e<strong>in</strong>es wirksamen K<strong>und</strong>engeldabsicherungsvertrags <strong>und</strong> Übermittlung<br />

des Sicherungssche<strong>in</strong>s zulässig. Nach Vertragsabschluss s<strong>in</strong>d <strong>20</strong> %<br />

des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien ke<strong>in</strong>e abweichende<br />

ausdrückliche Vere<strong>in</strong>barung treffen. Der Restbetrag ist auf Anforderung<br />

drei Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n Zug um Zug gegen Aushändigung der<br />

vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich oder<br />

vorgesehen (z.B. Reisegutsche<strong>in</strong> oder Beförderungssche<strong>in</strong>), zu zahlen. Für<br />

Reisen mit e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn<br />

der Veranstalter nicht mehr (siehe unten) zurücktreten kann.<br />

Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n verpflichten den<br />

Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug<br />

gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich.<br />

Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- <strong>und</strong> Restzahlung) nicht leistet,<br />

kann der RV nach Mahnung <strong>und</strong> angemessener Fristsetzung vom Vertrag<br />

zurücktreten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Rücktrittsentschädigung (siehe unten) verlangen.<br />

Reisepreise <strong>und</strong> Ermäßigungen<br />

Die <strong>in</strong> diesem Katalog abgedruckten Preise gelten vom 01. April <strong><strong>20</strong>19</strong> bis<br />

zum 31. März <strong>20</strong><strong>20</strong> <strong>und</strong> basieren auf den am 01. Oktober <strong>20</strong>18 gültigen<br />

Wechselkursen zum Australischen Dollar sowie Neuseeländischen Dollar.<br />

Die im vorliegenden Katalog oder <strong>in</strong> sonstigen Prospekten des RV, <strong>in</strong> denen auf<br />

die Reisebed<strong>in</strong>gungen dieses Hauptkataloges verwiesen wird, angegebenen<br />

Preise für Flüge s<strong>in</strong>d unverb<strong>in</strong>dliche Preise, basierend auf den günstigsten<br />

Buchungsklassen <strong>und</strong> es können Zuschläge anfallen.<br />

Bei den Geführten R<strong>und</strong>reisen <strong>und</strong> mehrtägigen <strong>Kurztouren</strong> erhalten K<strong>in</strong>der<br />

im Alter von 5 bis 15 Jahren e<strong>in</strong>e Ermäßigung für das Landprogramm.<br />

Voraussetzung ist, dass die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Begleitung e<strong>in</strong>es Erwachsenen reisen<br />

<strong>und</strong> die Unterkunft mit m<strong>in</strong>. e<strong>in</strong>em Erwachsenen geteilt wird. Pro Zimmer ist<br />

nur e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>derermäßigung möglich. Bei Tagestouren ist ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destalter<br />

erforderlich <strong>und</strong> K<strong>in</strong>der bis 15 Jahre erhalten e<strong>in</strong>en ermäßigten Reisepreis. Die<br />

Ermäßigungen erhalten Sie auf Anfrage.<br />

Änderungsgebühr<br />

Sollte der Reisende nach Bestätigung der Buchung e<strong>in</strong>e Umbuchung/<br />

Änderung wünschen, <strong>und</strong> diese möglich se<strong>in</strong>, so wird e<strong>in</strong>e Änderungsgebühr<br />

von €<strong>20</strong> / CHF 25 pro Person erhoben. E<strong>in</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicher Anspruch des<br />

K<strong>und</strong>en auf Umbuchung nach Vertragsschluss besteht jedoch nicht.<br />

Leistungen <strong>und</strong> Pflichten<br />

Der RV behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, <strong>in</strong>sbesondere<br />

Änderungen der Leistungsbeschreibung <strong>und</strong> der Preise, <strong>und</strong> wird den<br />

Reisenden gegebenenfalls vor Reiseanmeldung hierüber <strong>in</strong>formieren.<br />

Der RV hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die<br />

vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen<br />

(<strong>in</strong>sbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- <strong>und</strong><br />

Restzahlung, M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen).<br />

Vertrags<strong>in</strong>halt <strong>und</strong> Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

gemachten Angaben des RV <strong>und</strong> den vere<strong>in</strong>barten Vorgaben des Reisenden,<br />

soweit nicht ausdrücklich anderes vere<strong>in</strong>bart ist. Dem Reisenden ist nach<br />

Vertragsschluss e<strong>in</strong>e vollständige Reisebestätigung zur Verfügung zu stellen.<br />

Der RV hat über se<strong>in</strong>e Beistandspflichten zu <strong>in</strong>formieren <strong>und</strong> diese<br />

nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der<br />

vere<strong>in</strong>barten Rückbeförderung <strong>in</strong> Schwierigkeiten bef<strong>in</strong>det. Bei vom<br />

Reisenden verschuldeten Umständen kann der RV Ersatz angemessener <strong>und</strong><br />

tatsächlich entSt<strong>und</strong>ener Aufwendungen verlangen.<br />

Der RV hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeg<strong>in</strong>n die notwendigen<br />

Reiseunterlagen zu übermitteln <strong>und</strong> über nach Vertragsschluss e<strong>in</strong>getretene<br />

Änderungen zu unterrichten.<br />

Reisemittler (Reisebüros) s<strong>in</strong>d nicht vom RV autorisiert, Zusicherungen zu<br />

geben oder Abreden zu treffen, die über die Buchungsbestätigung des RV oder<br />

der Reisebeschreibung im Katalog h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

Unerhebliche <strong>und</strong> erhebliche Leistungsänderungen<br />

Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den RV s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>seitig<br />

zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der RV gegenüber dem Reisenden<br />

verständlich <strong>und</strong> <strong>in</strong> hervorgehobener Weise vor Reisebeg<strong>in</strong>n erklärt. Die<br />

Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.<br />

Erhebliche Vertragsänderungen s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>seitig <strong>und</strong> nur unter den<br />

konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeg<strong>in</strong>n zulässig,<br />

über die der RV ausdrücklich zu unterrichten hat. Der Reisende kann<br />

zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Annahmefrist des RV annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung<br />

des Reisenden gilt das Angebot des RV als angenommen. Im Übrigen ist §<br />

651g Abs. 3 BGB anzuwenden.<br />

Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der<br />

Reisende Anspruch auf M<strong>in</strong>derung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise<br />

nicht m<strong>in</strong>destens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den RV<br />

ger<strong>in</strong>gere Kosten, so s<strong>in</strong>d dem Reisenden die ersparten Kosten zu erstatten<br />

(§ 651m Abs. 2 BGB).<br />

Bitte beachten Sie, dass sich Reiseverläufe an besonderen Feiertagen <strong>und</strong><br />

Term<strong>in</strong>en (z.B. Weihnachten, Ostern, Silvester oder Neujahr) ändern können<br />

<strong>und</strong> dass bei zusätzlichen Hotelübernachtungen eventuell e<strong>in</strong> Preiszuschlag<br />

oder e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destaufenthaltsdauer erforderlich ist.<br />

Bei Reisen <strong>in</strong> die entlegenen Outback-Regionen behält sich der RV das Recht<br />

vor, Änderungen der Reiseroute oder Unterkünfte vorzunehmen, wenn Wetter-,<br />

Straßen- oder andere Reisebed<strong>in</strong>gungen dies erforderlich machen.<br />

Der RV ist nicht <strong>in</strong> der Lage, die E<strong>in</strong>haltung genauer Ankunfts- <strong>und</strong><br />

Abreisezeiten zu garantieren <strong>und</strong> haftet nicht für verpasste Anschlüsse. Im<br />

Falle e<strong>in</strong>er technischen Panne oder anderer unvorhergesehener Ereignisse<br />

behält sich der RV das Recht vor, auf andere Fahrzeuge als die im Programm<br />

angegebenen zurückzugreifen, um den weiteren Verlauf der Reise zu<br />

ermöglichen. Möglicherweise ist das Ersatzfahrzeug nicht mit allen im<br />

Katalog beschriebenen E<strong>in</strong>richtungen ausgestattet.<br />

Vertragsübertragung – Ersatzreisende<br />

Der Reisende kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er angemessenen Frist, <strong>in</strong> jedem Fall bei<br />

Zugang nicht später als 7 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n, schriftlich erklären, dass statt<br />

se<strong>in</strong>er e<strong>in</strong> Dritter <strong>in</strong> die Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag<br />

e<strong>in</strong>tritt. Der RV kann dem E<strong>in</strong>tritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die<br />

vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.<br />

Tritt e<strong>in</strong> Dritter <strong>in</strong> den Vertrag e<strong>in</strong>, haften er <strong>und</strong> der Reisende dem RV<br />

als Gesamtschuldner für den Reisepreis <strong>und</strong> die durch den E<strong>in</strong>tritt des<br />

Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. Flugumbuchungen). Der RV hat dem<br />

Reisenden nachzuweisen, <strong>in</strong> welcher Höhe durch den E<strong>in</strong>tritt des Dritten<br />

Mehrkosten entSt<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d.<br />

Rücktritt des Reisenden vor Reisebeg<strong>in</strong>n – Nichtantritt der Reise<br />

Vor Reisebeg<strong>in</strong>n kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der<br />

Rücktritt sollte schriftlich oder <strong>in</strong> Textform (E-Mail oder Fax) gegenüber dem<br />

RV erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler.<br />

Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts beim RV oder Vermittler.<br />

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert<br />

der RV den Anspruch auf den vere<strong>in</strong>barten Reisepreis. Der RV kann jedoch<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen.<br />

R<strong>und</strong>reisen & <strong>Kurztouren</strong> (<strong>in</strong>kl. Kangaroo Island <strong>und</strong> Tiwi Island Tagestouren):<br />

Tage des Rücktritts 42+ 42-30 29-22 21-15 14-8 7-3 2-0<br />

vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

% des Reisepreises <strong>20</strong>% 25% 30% 40% 60% 75% 90%<br />

Tagestouren: <strong>in</strong>nerhalb von 24 St<strong>und</strong>en 100%<br />

Die m<strong>in</strong>imale Entschädigung entspricht der Anzahlung von <strong>20</strong>%. Dem<br />

Reisenden wird der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung<br />

nicht entSt<strong>und</strong>en oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die<br />

angeführte Pauschale sei. Der RV behält sich das Recht vor, e<strong>in</strong>e höhere<br />

Entschädigung, abweichend von den Pauschalbeträgen, zu fordern, falls er<br />

diese dem Reisenden gegenüber belegen kann.<br />

Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der RV zur Rückerstattung des<br />

Reisepreises abzüglich der Entschädigung verpflichtet. Die Rückerstattung<br />

hat <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.<br />

Davon abweichend kann der RV vor Reisebeg<strong>in</strong>n ke<strong>in</strong>e Entschädigung<br />

verlangen, wenn am Bestimmungsort oder <strong>in</strong> dessen unmittelbarer Nähe<br />

unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung<br />

der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort<br />

erheblich bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

Rückerstattungen<br />

Rückerstattungen für Reiseleistungen, die freiwillig, wegen Krankheit oder<br />

anderer vom RV nicht zu vertretender Gründe vom Reisenden nicht <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden, können nicht erfolgen. Der Reisende hat lediglich e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf die ersparten Aufwendungen, die von den Leistungsträgern an<br />

den RV tatsächlich erstattet wurden. Alle Rückerstattungsgesuche müssen<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen nach Reiseende e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Reisemängel, Rechte <strong>und</strong> Obliegenheiten des Reisenden<br />

Der Reisende hat dem RV e<strong>in</strong>en eventuellen Reisemangel unverzüglich<br />

anzuzeigen. Wenn der RV wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige<br />

nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derung nach<br />

§ 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.<br />

Reisemängel s<strong>in</strong>d während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist<br />

e<strong>in</strong>e Reiseleitung oder e<strong>in</strong> Vertreter des RV nicht vorhanden oder nicht<br />

vere<strong>in</strong>bart, s<strong>in</strong>d Reisemängel direkt beim RV oder der <strong>in</strong> der Reisebestätigung<br />

angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen.<br />

Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der RV hat darauf den Reisemangel zu<br />

beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung.<br />

Wenn der RV nicht <strong>in</strong>nerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen<br />

Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen <strong>und</strong> Ersatz der<br />

erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist<br />

sie sofort notwendig, bedarf es ke<strong>in</strong>er Frist.<br />

Der RV kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder<br />

unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels <strong>und</strong> des Werts<br />

der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verb<strong>und</strong>en ist.<br />

In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der RV ist verpflichtet, den<br />

Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. <strong>und</strong> Folgen konkret<br />

zu <strong>in</strong>formieren <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).<br />

Für die Dauer des Reisemangels m<strong>in</strong>dert sich nach § 651m BGB der Reisepreis.<br />

Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt, kann<br />

der Reisende den Vertrag nach Ablauf e<strong>in</strong>er angemessenen Frist kündigen.<br />

Verweigert der RV die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende<br />

ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus §<br />

651l Abs. 2 <strong>und</strong> Abs. 3 BGB.<br />

Der Reisende kann unbeschadet der M<strong>in</strong>derung oder der Kündigung<br />

Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Hat der Reisende aufgr<strong>und</strong><br />

desselben Ereignisses gegen den RV Anspruch auf Schadensersatz oder<br />

auf Erstattung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung zu viel gezahlten Betrages,<br />

so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgr<strong>und</strong><br />

desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe<br />

<strong>in</strong>ternationaler Übere<strong>in</strong>künfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen<br />

Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.<br />

Haftungssbeschränkung<br />

Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist<br />

auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit e<strong>in</strong> Schaden des Reisenden<br />

weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der<br />

RV für e<strong>in</strong>en dem Reisenden entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es<br />

Verschuldens e<strong>in</strong>es Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

Der RV haftet <strong>in</strong>sbesondere nicht für Leistungsstörungen <strong>und</strong> Schäden im<br />

Zusammenhang mit Fremdleistungen, die von Leistungsträgern erbracht<br />

werden <strong>und</strong> als solche für den Reisenden erkennbar vom RV lediglich vermittelt<br />

werden (z.B. fakultative Ausflüge, Beförderungsleistungen per Flugzeug,<br />

Boot usw.). Gelten für e<strong>in</strong>e von e<strong>in</strong>em Leistungsträger zu erbr<strong>in</strong>gende<br />

Reiseleistung <strong>in</strong>ternationale Abkommen oder auf diesen beruhende<br />

gesetzliche Bestimmungen, nach denen e<strong>in</strong> Anspruch auf Schadensersatz nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht<br />

werden kann, so kann sich der RV gegenüber dem Reisenden auf diese<br />

Abkommen <strong>und</strong> die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />

Verjährung – Geltendmachung<br />

Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB s<strong>in</strong>d gegenüber dem<br />

RV oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend<br />

zu machen.<br />

Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i<br />

Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, M<strong>in</strong>derung, Schadensersatz) verjähren <strong>in</strong> zwei<br />

Jahren. Die Verjährungsfrist beg<strong>in</strong>nt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise<br />

dem Vertrag nach enden sollte.<br />

Teilnahmebeschränkung<br />

Das M<strong>in</strong>destalter zur Teilnahme an den <strong>Gruppenreisen</strong> beträgt 5 Jahre. K<strong>in</strong>der<br />

<strong>und</strong> Jugendliche unter 18 Jahren müssen von e<strong>in</strong>em Erwachsenen begleitet<br />

werden. Beh<strong>in</strong>derte Personen s<strong>in</strong>d auf Touren des RV gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

willkommen, dürfen jedoch nicht auf besondere Betreuung seitens des RV<br />

angewiesen se<strong>in</strong>, bzw. müssen von e<strong>in</strong>er nicht beh<strong>in</strong>derten Person begleitet<br />

werden. Der RV behält sich das Recht vor, Personen, deren geistiger oder<br />

körperlicher Zustand sie nicht befähigt, für sich selbst zu sorgen, oder die<br />

Dienste <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen benötigen, welche der RV nicht garantieren kann,<br />

die Teilnahme zu verwehren. Der Reisende erklärt sich damit e<strong>in</strong>verSt<strong>und</strong>en,<br />

den RV <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Leistungsträger nicht für die eventuelle Entscheidung<br />

verantwortlich zu machen, sie aus den vorgenannten Gründen von der<br />

Reiseteilnahme auszuschließen oder irgendwelche Dienste zu verweigern.<br />

M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl <strong>und</strong> Durchführungsgarantie<br />

Die R<strong>und</strong>reiseterm<strong>in</strong>e unterliegen teilweise e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl,<br />

welche bei der R<strong>und</strong>reise bzw. <strong>in</strong> der Reisebeschreibung aufgeführt ist. Bei<br />

Nichterreichen der M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt bis spätestens 8 Wochen vor dem<br />

Reisebeg<strong>in</strong>n. Sofern der K<strong>und</strong>e <strong>in</strong> diesem Falle nicht von e<strong>in</strong>em Ersatzangebot<br />

Gebrauch macht, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Beträgt<br />

die Gruppengröße an e<strong>in</strong>em garantierten Reiseterm<strong>in</strong> weniger als 15 Teilnehmer,<br />

so kann der Reiseleiter gleichzeitig auch Fahrer se<strong>in</strong> <strong>und</strong> der RV behält sich das<br />

Recht vor, e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eres Fahrzeug e<strong>in</strong>zusetzen, welches möglicherweise nicht mit<br />

allen im Katalog aufgeführten Merkmalen ausgestattet ist.<br />

E<strong>in</strong>zelzimmer, „Halbe Doppelzimmer” <strong>und</strong> Dreibettzimmer<br />

Wo E<strong>in</strong>zelzimmer gewünscht <strong>und</strong> buchbar s<strong>in</strong>d, muss der Reisende den <strong>in</strong> der<br />

Reisebeschreibung aufgeführten E<strong>in</strong>zelzimmerpreis bezahlen. Alle<strong>in</strong>reisende,<br />

die den Zuschlag nicht bezahlen möchten, können auf Wunsch bei Geführten<br />

R<strong>und</strong>reisen mit e<strong>in</strong>em Mitreisenden gleichen Geschlechts <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em „halben<br />

Doppelzimmer“ untergebracht werden.<br />

Bei den Geführten R<strong>und</strong>reisen <strong>und</strong> <strong>Kurztouren</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel zu e<strong>in</strong>em<br />

ermäßigten Preis Dreibettzimmer buchbar. In manchen Hotels kann das<br />

dritte Bett e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>faches Zustellbett, Klappbett oder sog. „Roll-Away“-Bett se<strong>in</strong>.<br />

Sitzordnung im Bus<br />

Auf den Geführten R<strong>und</strong>reisen werden die Sitzreihen täglich gewechselt. Die<br />

Rotation ist obligatorisch.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen<br />

Die Reiseteilnehmer müssen jederzeit den Anordnungen des Vertreters des<br />

RV Folge leisten. Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der<br />

Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet e<strong>in</strong>er Abmahnung<br />

des RV nachhaltig stört oder wenn er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Maße vertragswidrig<br />

verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der RV<br />

ist nicht für die dem Reiseteilnehmer entstehenden Kosten verantwortlich.<br />

Freigepäck<br />

Reisende können e<strong>in</strong>en mittelgroßen Koffer oder Rucksack sowie e<strong>in</strong><br />

kle<strong>in</strong>es Handgepäck, welches im Fahrgastraum des Reisebusses mitgeführt<br />

werden kann, mit auf die Reise br<strong>in</strong>gen. Bitte beachten Sie, dass Koffer mit<br />

ausziehbarem Griff <strong>und</strong> Rollen nicht <strong>in</strong> die Handgepäckablage der Reisebusse<br />

passen <strong>und</strong> nicht als Handgepäck akzeptiert werden. Das Gesamtgewicht<br />

aller Gepäckstücke sollte 23 kg pro Person nicht überschreiten. Aufgr<strong>und</strong><br />

gesetzlicher Vorschriften bezüglich des Gesamtgewichts der Fahrzeuge, s<strong>in</strong>d<br />

die Fahrer unter Umständen angewiesen, auf die Freigepäckgrenze zu bestehen.<br />

Die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaften können bezüglich<br />

Gewichts- <strong>und</strong> Größenbeschränkung von den Bed<strong>in</strong>gungen des RV<br />

abweichen, <strong>und</strong> es können zusätzliche Kosten für den Reisenden anfallen.<br />

Der RV ist nicht für von Fluggesellschaften erhobene Gebühren verantwortlich.<br />

Flughafen-Transfers<br />

Am ersten <strong>und</strong> letzten Tag der Geführten R<strong>und</strong>reisen <strong>und</strong> Inspir<strong>in</strong>g Journeys<br />

s<strong>in</strong>d Transfers zwischen Flughafen <strong>und</strong> Hotel e<strong>in</strong>geschlossen, wie <strong>in</strong> der<br />

Reisebeschreibung aufgeführt. Wenn vor oder nach der Reise zusätzliche<br />

Hotelnächte beim RV gebucht werden, s<strong>in</strong>d die Transfers ebenfalls gewährleistet.<br />

Sicherheitsh<strong>in</strong>weis<br />

<strong>Australien</strong> <strong>und</strong> <strong>Neuseeland</strong> gelten als sichere Reiseländer. Dennoch sollten die<br />

üblichen Verhaltensweisen beachtet werden. Verschließen Sie Wertsachen im<br />

Hotelsafe <strong>und</strong> machen Sie sich von wichtigen Unterlagen Kopien, die Sie getrennt<br />

aufbewahren. Auf der Website des Auswärtigen Amtes www.diplo.de f<strong>in</strong>den Sie<br />

ständig aktuelle Informationen.<br />

Pass-, Visa- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolizeiliche Formalitäten<br />

Der RV unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgeme<strong>in</strong>e<br />

Pass- <strong>und</strong> Visumerfordernisse e<strong>in</strong>schließlich der ungefähren Fristen für die<br />

Erlangung von Visa sowie über ges<strong>und</strong>heitspolizeiliche Formalitäten des<br />

Bestimmungslands (e<strong>in</strong>schließlich zwischenzeitlicher Änderungen).<br />

Für die E<strong>in</strong>reise nach <strong>Australien</strong> benötigen Bürger der EU <strong>und</strong> der Schweiz e<strong>in</strong>en<br />

gültigen Reisepass sowie e<strong>in</strong> Visum bzw. e<strong>in</strong>e elektronische E<strong>in</strong>reiseerlaubnis<br />

(ETA). Im Falle e<strong>in</strong>es Zwischenstopps <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em asiatischen Land muss der<br />

Reisepass bei der E<strong>in</strong>reise noch m<strong>in</strong>. 6 Monate gültig se<strong>in</strong>.<br />

Für die E<strong>in</strong>reise nach <strong>Neuseeland</strong> benötigen Bürger der EU <strong>und</strong> der Schweiz für<br />

e<strong>in</strong>e Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten ke<strong>in</strong> Visum, jedoch e<strong>in</strong>en gültigen<br />

Reisepass, der zum Zeitpunkt der E<strong>in</strong>reise noch m<strong>in</strong>. 6 Monate gültig se<strong>in</strong> muss.<br />

Nach Erfüllung dieser Informationspflicht hat der Reisende selbst die<br />

Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen <strong>und</strong> die erforderlichen<br />

Unterlagen mitzuführen, sofern sich der RV nicht ausdrücklich zur Beschaffung<br />

der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Besche<strong>in</strong>igungen etc. verpflichtet hat.<br />

Kann die Reise <strong>in</strong>folge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht<br />

angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies alle<strong>in</strong><br />

auf se<strong>in</strong> schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum,<br />

fehlende Impfung). Dieser Umstand ist als Rücktritt durch den Reisenden mit<br />

den entsprechenden Entschädigungspauschalen zu bewerten.<br />

Reiseversicherung<br />

Es wird allen Reiseteilnehmern empfohlen, im Reisebüro e<strong>in</strong>e umfassende<br />

Reiseversicherung abzuschließen, die nicht nur bei Krankenhausaufenthalt<br />

<strong>und</strong> Verlust des persönlichen Gepäcks, sondern auch bei e<strong>in</strong>er notwendigen<br />

Stornierung aus wichtigen Gründen e<strong>in</strong>tritt.<br />

Datenschutzbestimmung<br />

Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität<br />

e<strong>in</strong>er Person bzw. des Reisenden, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum oder<br />

E-Mail-Adresse. Der RV wird personenbezogene Daten des/der Reisenden nur<br />

im Zusammenhang mit der Abwicklung des ihm erteilten Buchungsauftrags<br />

erheben, bearbeiten, speichern <strong>und</strong> verwenden. Diese Daten werden nur zur<br />

Buchungsabwicklung an die <strong>in</strong> die Erfüllung des Reisevertrages (z.B. Hotels)<br />

e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>enen Unternehmen im erforderlichen Umfang weitergegeben.<br />

Der RV wird die Daten des Reisenden nur im Zusammenhang der<br />

bestehenden Vertragsbeziehung nutzen, soweit dies zur Erbr<strong>in</strong>gung der<br />

vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Auf Anforderung teilt<br />

der RV dem Reisenden mit, welche persönlichen Daten gespeichert s<strong>in</strong>d. Der<br />

Reisende hat e<strong>in</strong> Recht auf Berichtigung der gespeicherten Daten.<br />

Bildnachweis<br />

Die Bilder <strong>in</strong> diesem Katalog wurden teilweise von Tourism Australia, South<br />

Australia Tourism Commission, Dest<strong>in</strong>ation New South Wales, Tourism NT,<br />

Tourism & Events Queensland, Tourism Tasmania, Visit Victoria, Tourism New<br />

Zealand, dargestellten Hotels, Drittanbietern, Getty Images <strong>und</strong> ShutterStock<br />

zur Verfügung gestellt. Manche Bilder <strong>in</strong> diesem Katalog repräsentieren die<br />

Region <strong>und</strong> möglicherweise nicht exakt den auf der Reise besuchten Ort.<br />

Wichtiger H<strong>in</strong>weis<br />

Leider ist es unvermeidlich, dass sich seit Drucklegung e<strong>in</strong>ige <strong>in</strong> diesem Katalog<br />

aufgeführten Preise <strong>und</strong>/oder Programmdetails geändert haben. Sie werden<br />

über eventuelle Änderungen <strong>in</strong>formiert bzw. erhalten aktuelle Informationen,<br />

wenn Sie im Reisebüro oder bei unserem Vertriebspartner buchen. Der RV<br />

haftet gr<strong>und</strong>sätzlich nicht für Druckfehler oder falsch übermittelte Daten.<br />

Veranstalter<br />

<strong>AAT</strong> <strong>K<strong>in</strong>gs</strong> Tours International Ltd.<br />

c/o <strong>AAT</strong> <strong>K<strong>in</strong>gs</strong> Tours (Deutschland) GmbH<br />

Aidenbachstraße 52, 81379 München<br />

Tel: +49 (0) 89 544 164 0 Fax: +49 (0) 89 544 164 22<br />

e-Mail: <strong>in</strong>fo@aatk<strong>in</strong>gs.eu www.aatk<strong>in</strong>gs.com<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung)<br />

bietet der K<strong>und</strong>e dem Reise ver ­<br />

anstalter den Abschluss des Rei sever<br />

trages ver b<strong>in</strong>dlich an. Gr<strong>und</strong> lage<br />

dieses An ge bots s<strong>in</strong>d die Reise ausschreibung<br />

<strong>und</strong> die er gänzenden<br />

Infor mationen des Reise veranstalters<br />

für die jeweilige Rei se, soweit diese<br />

dem K<strong>und</strong>en vor liegen.<br />

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) <strong>und</strong><br />

Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)<br />

s<strong>in</strong>d vom Reiseveranstalter<br />

nicht bevollmächtigt, Vere<strong>in</strong>barun<br />

gen zu treffen, Auskünfte zu geben<br />

oder Zusicherungen zu machen, die den<br />

vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reise vertrages<br />

abändern, über die vertraglich zugesagten<br />

Leistungen des Reise veranstalters<br />

h<strong>in</strong>ausgehen oder im Wider spruch zur<br />

Reiseausschreibung stehen.<br />

1.3 Orts- <strong>und</strong> Hotelprospekte, die nicht<br />

vom Reiseveranstalter herausgegeben<br />

wer den, s<strong>in</strong>d für den Reise veranstalter<br />

<strong>und</strong> dessen Leis tungs pflicht nicht ver ­<br />

b<strong>in</strong>d lich, soweit sie nicht durch ausdrück<br />

liche Vere<strong>in</strong> barung mit dem Reisen<br />

den zum Gegenstand der Reiseaus<br />

schreibung oder zum In halt der<br />

Leis tungspflicht des Reise veranstalters<br />

ge macht wurden.<br />

1.4 Die Buchung kann mündlich, schrift lich,<br />

telefonisch, per Tele fax oder auf elektronischem<br />

Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.<br />

Bei elektronischen Buchungen<br />

be stä tigt der Reiseveranstalter den<br />

E<strong>in</strong> gang der Buchung unverzüglich<br />

auf elektronischem Weg. Diese E<strong>in</strong>gangs<br />

bestätigung stellt noch ke<strong>in</strong>e<br />

Be stätigung der Annahme des Buchungs<br />

auftrags dar.<br />

1.5 Der K<strong>und</strong>e hat für alle Vertrags verpflichtungen<br />

von Mitreisenden, für die<br />

er die Buchung vornimmt, wie für se<strong>in</strong>e<br />

eigenen e<strong>in</strong>zustehen, sofern er diese<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche <strong>und</strong><br />

gesonderte Er klärung übernommen hat.<br />

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zu gang<br />

der Annahmeerklärung des Reise veran<br />

stalters zustande. Sie bedarf ke<strong>in</strong>er<br />

be stimmten Form. Bei oder unverzüglich<br />

nach Ver tragsschluss wird der<br />

Rei se ver anstalter dem K<strong>und</strong>en e<strong>in</strong>e<br />

schrift liche Reise bestätigung über ­<br />

mitteln. Hierzu ist er nicht ver pflichtet,<br />

wenn die Buchung durch den<br />

Kun den weniger als 7 Werk tage vor<br />

Reise beg<strong>in</strong>n erfolgt.<br />

1.7 Weicht der Inhalt der Annahme er klärung<br />

des Reiseveranstalters vom Inhalt<br />

der Buchung ab, so liegt e<strong>in</strong> neues<br />

Angebot des Reiseveranstalters vor, an<br />

das er für die Dauer von zehn Tagen<br />

ge b<strong>und</strong>en ist. Der Vertrag kommt<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage dieses neuen Ange<br />

bots zustande, wenn der K<strong>und</strong>e<br />

<strong>in</strong>ner halb der B<strong>in</strong>dungsfrist dem<br />

Reise veranstalter die Annah me durch<br />

aus drückliche Erklärung, An zahlung<br />

oder Restzahlung erklärt.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1 Reiseveranstalter <strong>und</strong> Reisevermittler<br />

dürfen Zahlungen auf den Reise preis<br />

vor Beendigung der Rei se nur fordern<br />

oder annehmen, wenn dem K<strong>und</strong>en der<br />

Si cherungssche<strong>in</strong> übergeben wurde.<br />

2.2 Ausnahme: Es wird ke<strong>in</strong> Siche rungssche<strong>in</strong><br />

ausgehändigt, wenn die Reise<br />

nicht länger als 24 Stun den dauert, ke<strong>in</strong>e<br />

Über nachtung e<strong>in</strong>schließt <strong>und</strong> der<br />

Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.<br />

2.3 Nach Vertragsabschluss wird ge gen<br />

Aushändigung des Sicherungssche<strong>in</strong>es<br />

e<strong>in</strong>e Anzahlung <strong>in</strong> Höhe von <strong>20</strong><br />

% des Reise preises zur Zahlung fällig.<br />

Die Rest zahlung wird spätestens 4 Wochen<br />

vor Reisebeg<strong>in</strong>n fällig, sofern der<br />

Si che rungssche<strong>in</strong> übergeben ist <strong>und</strong> die<br />

Reise nicht mehr aus dem <strong>in</strong> Ziffer 8 genannten<br />

Gr<strong>und</strong> abgesagt werden kann.<br />

2.4 Leistet der K<strong>und</strong>e die Anzahlung<br />

<strong>und</strong>/oder die Restzahlung nicht entsprechend<br />

den vere<strong>in</strong>barten Zah lungsfällig<br />

keiten, so ist der Reiseveranstalter<br />

be rech tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

vom Reisevertrag zurück zutreten<br />

<strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en mit Rück trittskosten<br />

gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5<br />

zu belasten.<br />

3. Leistungen <strong>und</strong> Leistungsänderungen<br />

3.1 Änderungen wesentlicher Reise leistungen<br />

von dem vere<strong>in</strong>barten In halt<br />

des Reisevertrages, die nach Ver tragsab<br />

schluss notwendig werden <strong>und</strong> vom<br />

Reise veranstalter nicht wider Treu <strong>und</strong><br />

Glau ben her beigeführt wurden, s<strong>in</strong>d<br />

nur ge stattet, soweit die Änderungen<br />

nicht erheblich s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> den Ge samt zuschnitt<br />

der Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

3.2 Eventuelle Gewähr leistungs ansprüche<br />

blei ben unberührt, soweit die<br />

geänder ten Leis tungen mit Mängeln<br />

behaftet s<strong>in</strong>d.<br />

3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet,<br />

den K<strong>und</strong>en über wesentliche Leistungs<br />

änderungen unverzüg lich nach<br />

Kennt nis des Ände rungs gr<strong>und</strong>es zu<br />

<strong>in</strong> formieren.<br />

3.4 Im Fall e<strong>in</strong>er erheblichen Än de rung<br />

e<strong>in</strong>er wesentlichen Reise leistung ist<br />

der K<strong>und</strong>e berechtigt, unentgeltlich<br />

vom Reisevertrag zurückzutreten oder<br />

die Teil nahme an e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens<br />

gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />

wenn der Reise veranstalter <strong>in</strong> der Lage<br />

ist, e<strong>in</strong>e solche Reise ohne Mehrpreis<br />

für den Kun den aus sei nem<br />

An ge bot anzubie ten. Der K<strong>und</strong>e hat<br />

diese Rechte un ver züg lich nach der<br />

Erklärung des Reise ver anstalters über<br />

die Änderung der Reise leistung oder<br />

die Absage der Rei se diesem gegenüber<br />

geltend zu machen.<br />

4. Rücktritt durch den K<strong>und</strong>en vor Reisebeg<strong>in</strong>n/Stornokosten<br />

4.1 Der K<strong>und</strong>e kann jederzeit vor Rei se beg<strong>in</strong>n<br />

von der Reise zurücktreten. Der<br />

Rücktritt ist gegenüber dem Reise veranstalter<br />

unter der den allgeme<strong>in</strong>en<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen nachfolgend<br />

angegebenen Anschrift zu erklären.<br />

Falls die Reise über e<strong>in</strong> Reise büro gebucht<br />

wurde, kann der Rück tritt auch<br />

diesem gegenüber er klärt werden.<br />

Dem K<strong>und</strong>en wird emp foh len, den<br />

Rücktritt schriftlich zu er klären.<br />

4.2 Tritt der K<strong>und</strong>e vor Reisebeg<strong>in</strong>n zurück<br />

oder tritt er die Reise nicht an, so<br />

verliert der Reise ver an stalter den Anspruch<br />

auf den Reise preis. Statt dessen<br />

kann der Reiseveranstalter, soweit der<br />

Rücktritt nicht von ihm zu ver tre ten ist<br />

oder e<strong>in</strong> Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />

e<strong>in</strong>e an ge messene Ent schädigung<br />

für die bis zum Rücktritt ge troffenen<br />

Reisevorkehrungen <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Aufwendungen<br />

<strong>in</strong> Abhängigkeit von dem jeweiligen<br />

Reisepreis verlangen.<br />

4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Ent ­<br />

schä di gungsanspruch zeit lich ge staffelt,<br />

d. h. unter Be rück sich ti gung der<br />

Nä he des Zeit punktes des Rück tritts<br />

zum vertraglich vere<strong>in</strong>barten Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em prozentualen Ver hält nis<br />

zum Reise preis pauschaliert <strong>und</strong> bei<br />

der Berechnung der Ent schä di gung<br />

ge wöhnlich er spar te Auf wendungen<br />

<strong>und</strong> ge wöhn lich mögliche anderweitige<br />

Ver wendungen der Reise leis tungen<br />

berücksichtigt. Die Entschädigung<br />

wird nach dem Zeit punkt des Zugangs<br />

der Rück tritts er klä rung des K<strong>und</strong>en<br />

wie folgt berechnet:<br />

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %,<br />

29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %,<br />

21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %, 14<br />

- 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7<br />

Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage<br />

vor Reiseantritt: 80 %, ab 3 Tage vor<br />

Reiseantritt: 90 %<br />

• Für Ostkanada <strong>und</strong> die Atlantik prov<strong>in</strong>zen<br />

gelten gesonderte Stornobed<strong>in</strong>gungen:<br />

Für alle Unterkünfte gilt: Bis 8 Ta ge<br />

vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Ta ge vor<br />

Reiseantritt: lt. AGB, m<strong>in</strong>destens jedoch<br />

e<strong>in</strong>e Nacht. Für Fährüberfahrten gelten<br />

die Stornobed<strong>in</strong>gungen lt. AGB, m<strong>in</strong>d.<br />

jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt.<br />

• Für Alaska gelten gesonderte Stornobed<strong>in</strong>gungen:<br />

Für alle Unter künfte <strong>und</strong> <strong>Kurztouren</strong><br />

gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt.<br />

AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %,<br />

ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 %<br />

• Für Papua Neugu<strong>in</strong>ea gelten gesonderte<br />

Stornobed<strong>in</strong>gungen:<br />

Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30<br />

- 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14<br />

Tage vor Reiseantritt: 90 %<br />

4.4 Dem K<strong>und</strong>en bleibt es <strong>in</strong> jedem Fall<br />

unbenommen, dem Reiseveranstalter<br />

nachzuweisen, dass die sem überhaupt<br />

ke<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> wesentlich niedrigerer<br />

Schaden entstanden ist, als die von<br />

ihm geforderte Pauschale.<br />

4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor,<br />

<strong>in</strong> Abweichung von den vorstehenden<br />

Pauschalen e<strong>in</strong>e höhere, konkrete<br />

Ent schädigung zu fordern, soweit der<br />

Reiseveranstalter nach weist, dass ihm<br />

wesentlich höhere Aufwendungen als<br />

die jeweils anwendbare Pauschale entstanden<br />

s<strong>in</strong>d. In diesem Fall ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, die<br />

geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />

der ersparten Auf wendungen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er etwaigen, anderweitigen<br />

Verwendung der Reiseleistungen<br />

konkret zu be ziffern <strong>und</strong> zu belegen.<br />

4.6 Das gesetzliche Recht des Kun den,<br />

ge mäß § 651e BGB e<strong>in</strong>en Er satz teilnehmer<br />

zu stellen, bleibt durch die vorstehenden<br />

Bed<strong>in</strong>gungen unberührt.<br />

4.7 Bei bestimmten Produkten wie Zü ge,<br />

Lodges, Safaris sowie zu buch bare<br />

Trans ferflüge <strong>in</strong> den Des t<strong>in</strong>ationen<br />

gel ten ge son derte Umbuchungs-<br />

<strong>und</strong> Storno bed<strong>in</strong>gungen, welche<br />

die pauschalen Umbuchungs- <strong>und</strong><br />

Stor no bed<strong>in</strong>gungen aus 4.3 <strong>und</strong> 5<br />

über steigen können. Die geson derten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen erhält der K<strong>und</strong>e<br />

voll ständig ausgewiesen im Angebot<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> der Buchungs bestätigung.<br />

4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls<br />

abweichende Umbuchungs- <strong>und</strong><br />

Stornobed<strong>in</strong>gungen gelten, welche<br />

die pauschalen Um bu chungs- <strong>und</strong><br />

Stor nie rungs ge büh ren aus 4.3 <strong>und</strong><br />

5 übersteigen können. Maßgeblich<br />

s<strong>in</strong>d die Kon di tionen <strong>und</strong> Tarife der<br />

Flug ge sellschaften, welche der K<strong>und</strong>e<br />

mit dem Angebot <strong>und</strong> der Bu chungsbestätigung<br />

erhält.<br />

5. Umbuchungen<br />

5.1 E<strong>in</strong> Anspruch des K<strong>und</strong>en nach Vertrags<br />

abschluss auf Änderungen h<strong>in</strong>sicht<br />

lich des Reiseterm<strong>in</strong>s, des Reiseziels,<br />

des Ortes des Reise an tritts, der<br />

Unterkunft oder der Beförderungsart<br />

(Um bu chung) besteht nicht. Wird auf<br />

Wunsch des K<strong>und</strong>en dennoch e<strong>in</strong>e<br />

Um buchung oder Namens än derung<br />

vorgenommen, kann der Reise ver anstalter<br />

bei E<strong>in</strong>haltung der nach ste henden<br />

Fristen e<strong>in</strong> Um bu chungs entgelt<br />

pro K<strong>und</strong>e erheben. Dieses beträgt<br />

bis 30 Tage vor Abreise:<br />

a) für Flüge zwischen EUR 100,- <strong>und</strong> EUR<br />

300,- pro Person, je nach gewählter<br />

Flug gesell schaft.<br />

b) für Mietwagen, Unterkünfte <strong>und</strong> Touren<br />

EUR 25,- pro Person <strong>und</strong> Leistung.<br />

5.2 Bei Umbuchungswünschen, die die<br />

Verschiebung anderer Leis tungen<br />

nach sich ziehen, wer den für die<br />

ebenfalls betroffenen Leistungen die<br />

gleichen Um bu chungs gebühren berechnet<br />

wie unter Punkt 5.1.<br />

5.3 Umbuchungswünsche des Kun den,<br />

die nach Ablauf der Frist er folgen,<br />

können, sofern ihre Durch führung<br />

überhaupt möglich ist, nur nach<br />

Rücktritt vom Reisevertrag gemäß<br />

Ziffer 4.2 bis 4.6 zu den Be d<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitiger Neuanmeldung<br />

durchgeführt wer den. Dies gilt nicht<br />

bei Um bu chungs wünschen, die nur<br />

ger<strong>in</strong>g fügige Kosten verursachen.<br />

5.4 Bei anderweitigen, ger<strong>in</strong>gfügi gen Änderungen<br />

berechnet der Reiseveranstalter<br />

e<strong>in</strong> Bear bei tungs entgelt <strong>in</strong> Höhe<br />

von EUR 25,- pro Person <strong>und</strong> Leis tung.<br />

6. Nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der K<strong>und</strong>e e<strong>in</strong>zelne Reise leistungen,<br />

die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />

wurden, nicht <strong>in</strong> An spruch aus<br />

Gründen, die ihm zu zurechnen s<strong>in</strong>d<br />

(z. B. wegen vor zeitiger Rückreise<br />

oder aus sonstigen zw<strong>in</strong>genden<br />

Gründen), hat er ke<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

anteilige Er stattung des Reisepreises.<br />

Der Reise ver anstalter wird sich<br />

um Erstattung der ersparten Aufwendungen<br />

durch die Leis tungs träger<br />

bemühen. Diese Ver pflichtung entfällt,<br />

wenn es sich um völ lig unerhebliche<br />

Leis tun gen handelt oder wenn e<strong>in</strong>er<br />

Er stattung gesetzliche oder behördliche<br />

Bestimmungen entgegenstehen.<br />

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der<br />

M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />

Der Reiseveranstalter kann we gen<br />

Nicht erreichens der M<strong>in</strong> dest teil nehmerzahl<br />

nur dann vom Reise vertrag<br />

zu rück treten, wenn er<br />

a) <strong>in</strong> der jeweiligen Reise aus schrei bung<br />

die M<strong>in</strong> dest teilnehmerzahl be ziffert<br />

sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem<br />

vor dem vertraglich vere<strong>in</strong>barten<br />

Reise beg<strong>in</strong>n dem Reisenden spätestens<br />

die Er klä rung zugegangen se<strong>in</strong><br />

muss, angegeben hat <strong>und</strong><br />

b) <strong>in</strong> der Reisebestätigung die M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />

<strong>und</strong> die späteste Rücktrittsfrist<br />

deutlich angibt oder auf die entsprechenden<br />

Angaben <strong>in</strong> der Reiseausschreibung<br />

ver weist. Der Veranstalter<br />

er klärt se<strong>in</strong>en Kun den gegenüber den<br />

Rück tritt spä testens 5 Wochen vor dem<br />

vere<strong>in</strong>barten Reiseantritt.<br />

Sollte bereits zu e<strong>in</strong>em früheren<br />

Zeit punkt ersichtlich se<strong>in</strong>, dass die<br />

M<strong>in</strong> dest teilnehmerzahl nicht erreicht<br />

werden kann, hat der Reiseveranstalter<br />

unverzüglich von se<strong>in</strong>em<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Wird die Reise aus diesem Gr<strong>und</strong> nicht<br />

durchgeführt, erhält der K<strong>und</strong>e auf<br />

den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />

unverzüglich zurück.<br />

8. Kündigung aus verhaltensbed<strong>in</strong>gten<br />

Gründen<br />

Der Reiseveranstalter kann den Reise<br />

vertrag ohne E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist<br />

kün digen, wenn der K<strong>und</strong>e un ge achtet<br />

e<strong>in</strong>er Abmahnung des Reise ve r­<br />

an stalters nachhaltig stört oder wenn<br />

er sich <strong>in</strong> solchem Maße ver trags widrig<br />

verhält, dass die sofortige Aufhe<br />

bung des Vertrages gerechtfertigt<br />

ist. Kündigt der Reiseveranstalter,<br />

so behält er den Anspruch auf den<br />

Reise preis; er muss sich jedoch den<br />

Wert der ersparten Aufwendungen<br />

sowie diejeni gen Vorteile anrechnen<br />

lassen, die er aus e<strong>in</strong>er anderweiti gen<br />

Ver wendung der nicht <strong>in</strong> Anspruch<br />

ge nommenen Leistung er langt, e<strong>in</strong> ­<br />

schließ lich der ihm von den Leistungsträgern<br />

gutgebrachten Be trä ge.<br />

9. Mängelanzeige, Abhilfe, M<strong>in</strong>derung,<br />

Kündigung<br />

9.1 Wird e<strong>in</strong>e Reiseleistung nicht oder<br />

nicht frei von Reisemängeln erbracht,<br />

kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />

Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe<br />

verweigern, wenn sie unmöglich ist<br />

oder mit unverhältnismäßigen Kosten<br />

verb<strong>und</strong>en ist.<br />

9.2 Der Reisende kann e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derung<br />

des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen<br />

nicht frei von Reise män geln<br />

erbracht worden s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> er es nicht<br />

schuldhaft unterlassen hat, den Mangel<br />

un ver züglich (ohne schuldhaftes<br />

Zö gern) anzuzeigen.<br />

9.3 Soweit der Reiseveranstalter <strong>in</strong>folge<br />

e<strong>in</strong>er schuldhaften Unter lassung der<br />

Mängelanzeige nicht Ab hilfe schaffen<br />

kann, kann der Reisende weder M<strong>in</strong>de<br />

rungs an sprüche nach § 651m noch<br />

Schadensersatzansprüche nach § 651n<br />

geltend machen.

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