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show-concept.ch Mietpreisliste 2019 - Version 1

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I. Allgemeine Bestimmungen 3. Lieferung:<br />

Lieferfristen sind unverbindli<strong>ch</strong>. Für unvorhergesehene Verzögerungen kann keine Verantwortung übernommen werden. Ansprü<strong>ch</strong>e des<br />

Kunden wegen verspäteter oder ausgebliebener Lieferung sind ausdrückli<strong>ch</strong> ausges<strong>ch</strong>lossen. Die Ware wird je na<strong>ch</strong> Vereinbarung an<br />

den Besteller ausgeliefert oder von diesem abgeholt. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übernahme der Ware dur<strong>ch</strong> den<br />

Abholenden auf den Besteller über. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur gehen alle Risiken direkt an den Käufer über. Dies<br />

gilt au<strong>ch</strong> dann, wenn die Lieferung franko Empfänger erfolgt. Die Versi<strong>ch</strong>erung gegen jegli<strong>ch</strong>es Risiko ist Sa<strong>ch</strong>e des Käufers.<br />

Transports<strong>ch</strong>äden oder Verluste sind dur<strong>ch</strong> den Empfänger umgehend beim Transporteur zu melden!<br />

I. Allgemeine Bestimmungen 4. Prüfung und Abnahme der Lieferung und Leistungen:<br />

Der Besteller hat die Ware, Lieferung und Leistung, von <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> sofort na<strong>ch</strong> Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel spätestens<br />

innerhalb von 5 Tagen s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> anzuzeigen. Na<strong>ch</strong> dieser Frist erfolgte Reklamationen gelten als verspätet bzw. gelten die<br />

Warenlieferung und Leistungen als vom Besteller genehmigt. Geringfügige Abwei<strong>ch</strong>ung der bestellten Artikel in Form, Farbe, Grösse,<br />

oder Ausführung behält si<strong>ch</strong> <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> ausdrückli<strong>ch</strong> vor, soweit es si<strong>ch</strong> dabei ni<strong>ch</strong>t um im jeweiligen Einzelvertrag ausdrückli<strong>ch</strong><br />

zugesi<strong>ch</strong>erte Eigens<strong>ch</strong>aften handelt.<br />

I. Allgemeine Bestimmungen 5. Zahlungsbedingungen:<br />

Die Zahlungen sind vom Besteller entspre<strong>ch</strong>end den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> ohne Abzug<br />

von Skonto, Spesen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und derglei<strong>ch</strong>en spätestens bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu leisten.<br />

Wird dies ni<strong>ch</strong>t eingehalten, gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und hat ab Fälligkeitsdatum einen Verzugszins von 5% zu<br />

bezahlen. Im Weiteren vers<strong>ch</strong>uldet si<strong>ch</strong> der Besteller pro Mahns<strong>ch</strong>reiben der Firma <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> zu Fr. 20. Ist eine vereinbarte<br />

Anzahlung vom Besteller ni<strong>ch</strong>t termingere<strong>ch</strong>t geleistet worden, bere<strong>ch</strong>tigt si<strong>ch</strong> <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> vorgängig erfolgter Mahnung vom<br />

Vertrag zurückzutreten oder an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten. In beiden Fällen darf <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> S<strong>ch</strong>adenersatz vom<br />

Besteller verlangen. Zu Teilzahlungen ist der Käufer ni<strong>ch</strong>t bere<strong>ch</strong>tigt. Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandung ni<strong>ch</strong>t<br />

zurückhalten. Die Verre<strong>ch</strong>nung dur<strong>ch</strong> den Käufer ist ausges<strong>ch</strong>lossen. Unbere<strong>ch</strong>tigte Abzüge werden na<strong>ch</strong>belastet.<br />

II. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Kaufverträgen 1. Eigentumsvorbehalt:<br />

Bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises bleibt das Kaufobjekt Eigentum von <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong>. Der Besteller ist verpfli<strong>ch</strong>tet, bei<br />

Massnahmen, die zum S<strong>ch</strong>utze des Eigentums von <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> erforderli<strong>ch</strong> sind, mitzuwirken. Insbesondere ermä<strong>ch</strong>tigt er <strong>show</strong><strong>concept</strong>.<strong>ch</strong><br />

mit Abs<strong>ch</strong>luss des Vertrags, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in<br />

öffentli<strong>ch</strong>en Registern, Bü<strong>ch</strong>ern oder derglei<strong>ch</strong>en gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen. Unbere<strong>ch</strong>tigte Abzüge<br />

werden na<strong>ch</strong>belastet.<br />

II. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Kaufverträgen 2. Haftungsauss<strong>ch</strong>luss:<br />

Die meisten der von <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> verkauften te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Geräte sind ausländis<strong>ch</strong>e Fabrikate und na<strong>ch</strong> den Normen VDE, CE,<br />

usw. hergestellt. Sie sind ni<strong>ch</strong>t SEV-geprüft und deshalb nur für den gewerbli<strong>ch</strong>en Gebrau<strong>ch</strong> (Installation dur<strong>ch</strong> ausgebildetes<br />

Fa<strong>ch</strong>personal) bestimmt. Die Geräte dürfen nur über einen Fehler–Stroms<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>alter betrieben werden.<br />

Für S<strong>ch</strong>äden, die dur<strong>ch</strong> unsa<strong>ch</strong>gemässe Installation und unsa<strong>ch</strong>gemässen Gebrau<strong>ch</strong> der Geräte entstehen, lehnt <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> jede<br />

Haftung ab.<br />

III. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Vermietungen 1. Eigentumsre<strong>ch</strong>t/ Meldepfli<strong>ch</strong>ten:<br />

Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum der Firma <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong>. Bei allfälligen Pfändungen oder Retentionen ist der Mieter unter<br />

S<strong>ch</strong>adenersatzfolge verpfli<strong>ch</strong>tet, dem zuständigen Betreibungsamt vom Mietvertrag Kenntnis zu geben und <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> sofort zu<br />

bena<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>tigen.<br />

III. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Vermietungen 2. Sorgfaltspfli<strong>ch</strong>ten:<br />

Der Mietgegenstand ist sorgfältig und sa<strong>ch</strong>gemäss zu behandeln. Der Mieter haftet vollumfängli<strong>ch</strong> für jegli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>äden an den<br />

Mietobjekten, die dur<strong>ch</strong> Transport, Witterung, Ni<strong>ch</strong>teinhalten der Netznormen, unsa<strong>ch</strong>gemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen,<br />

Vers<strong>ch</strong>mutzung, etc. entstehen können. Insbesondere ist ein Abändern der Gerätestecker von 3-Pol auf 2-Pol ni<strong>ch</strong>t erlaubt, da sonst<br />

der Personens<strong>ch</strong>utz ni<strong>ch</strong>t mehr gewährleistet ist. Bei Verletzung gegen das Abänderungsgebot verlangt die Firma <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> für<br />

die Wiederinstandstellung die ihr na<strong>ch</strong> Aufwand entstehenden Kosten (bei Abändern von Gerätesteckern Fr. 20.- je Stecker). Die<br />

Mietobjekte müssen gereinigt zurückgebra<strong>ch</strong>t werden, ansonsten werden die Reinigungskosten na<strong>ch</strong> Aufwand verre<strong>ch</strong>net. Eventuell<br />

notwendige Reparaturen dürfen nur dur<strong>ch</strong> <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />

III. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Vermietung 3. Transport des Mietobjekts:<br />

Der Transport des Mietobjekts ist mangels anderer Vereinbarungen Sa<strong>ch</strong>e des Mieters. Zum Transport gehört das Ein- und Ausladen<br />

beim Lager von <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> und das Ein- und Ausladen am Bestimmungsort. Beim Transport ist der Mieter insbesondere<br />

verpfli<strong>ch</strong>tet, die Mietobjekte in einem ges<strong>ch</strong>lossenen Fahrzeug zu transportieren.<br />

III. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Vermietungen 4. Firmenlogo:<br />

Das <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> Firmenlogo darf vom Mieter weder unsi<strong>ch</strong>tbar gema<strong>ch</strong>t no<strong>ch</strong> entfernt werden. Sofern ein Werbeplakat von <strong>show</strong><strong>concept</strong>.<strong>ch</strong><br />

im Mietvertrag aufgeführt ist, so muss dies an der jeweiligen Veranstaltung gut si<strong>ch</strong>tbar angebra<strong>ch</strong>t werden. <strong>show</strong><strong>concept</strong>.<strong>ch</strong><br />

bleibt in Ihrer Bran<strong>ch</strong>e die einzige Firma, wel<strong>ch</strong>e an der jeweiligen Veranstaltung werben darf.<br />

III. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Vermietung 5.Infrastruktur/Installationen:<br />

Für die Infrastruktur (Stromans<strong>ch</strong>luss, Witterungss<strong>ch</strong>utz, Bühne, Regieplatz, etc.) am Bestimmungsort sorgt der Mieter. Vereinbarte<br />

Netzans<strong>ch</strong>luss-Normen sind einzuhalten. Die Installation der Geräte dur<strong>ch</strong> den Elektriker ist Sa<strong>ch</strong>e des Mieters. Sie kann vom Mieter<br />

bei <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> gegen separate Re<strong>ch</strong>nungsstellung bestellt werden.<br />

III. Zusätzli<strong>ch</strong>e Bestimmungen bei Vermietungen 6. Informationspfli<strong>ch</strong>t/ Instruktionsre<strong>ch</strong>t:<br />

Der Mieter hat die Pfli<strong>ch</strong>t, si<strong>ch</strong> über den sa<strong>ch</strong>- bzw. fa<strong>ch</strong>gere<strong>ch</strong>ten Gebrau<strong>ch</strong> der Mietobjekte zu informieren, soweit er ni<strong>ch</strong>t über eine<br />

entspre<strong>ch</strong>ende Ausbildung verfügt. <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> weist insbesondere auf die Gefahren beim Umgang mit Traversensystemen hin,<br />

wel<strong>ch</strong>e immer ein bestimmtes Mass an fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>em Grundwissen des Anwenders voraussetzt. Der Mieter hat das Re<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> über den<br />

<strong>Mietpreisliste</strong> <strong>2019</strong>, <strong>Version</strong> 1 / Copyright © <strong>2019</strong> <strong>show</strong>-<strong>concept</strong>.<strong>ch</strong> Event- & Mediate<strong>ch</strong>nik Seite 24 von 27

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