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Arbeitsschutz und Mitbestimmung

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INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />

arbeitsschutz<br />

bei arbeit 4.0<br />

übersicht<br />

Wearables in der Arbeitswelt<br />

}}<br />

Datenbrillen<br />

Mit einer Datenbrille ruft der Beschäftigte<br />

bestimmte Daten ab, die er für die Arbeit<br />

benötigt, ohne dass er hierfür eine Computertastatur<br />

bedienen muss. Er hat also die Hände<br />

frei zum Arbeiten. So werden z. B. in einer<br />

Hälfte der Brille Daten eingeblendet, die<br />

für ein Auge sichtbar werden. Datenbrillen<br />

werden z. B. eingesetzt bei der medizinischen<br />

Diagnose <strong>und</strong> Behandlung, bei Wartungsarbeiten<br />

oder beim Entwurf <strong>und</strong> der Konstruktion<br />

von Produkten.<br />

}}<br />

Datenhandschuhe<br />

Diese sind darauf programmiert, dass mit ihnen<br />

ganz bestimmte Bewegungen ausgeführt<br />

werden. Wird vom vorgegebenen Bewegungsablauf<br />

abgewichen, zeigen die Handschuhe<br />

dies durch Vibration an. So helfen die Handschuhe<br />

dabei, zum Beispiel in der Produktion<br />

bestimmte Bewegungsabläufe zu erlernen.<br />

}}<br />

Exoskelette<br />

Das sind Schutzanzüge mit Mechanismen, die<br />

anstrengende Körperbewegungen unterstützen.<br />

Das erleichtert unter anderem die Über-<br />

Kopf-Arbeit oder das Heben <strong>und</strong> Bewegen<br />

von schweren Gegenständen. So können<br />

Aufgaben bewältigt werden, für die die<br />

körperliche Kraft sonst nicht reichen würde.<br />

Auch körperliche Behinderungen können so<br />

in gewissem Maße ausgeglichen werden.<br />

}}<br />

Roboter<br />

Vor allem in der Automobilindustrie werden<br />

»kollaborierende Roboter« eingesetzt, die<br />

Hand in Hand mit dem Menschen zusammenarbeiten.<br />

Sie reichen den Beschäftigten<br />

z. B. zur richtigen Zeit in einer ergonomisch<br />

optimalen Position Bauteile an. Anders als<br />

Automaten sind Roboter in der Lage, aus<br />

Erfahrungen zu lernen <strong>und</strong> auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

eigene Entscheidungen zu treffen.<br />

HINWEIS<br />

Arbeits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong> heitsschutz<br />

bei Arbeit 4.0 ist<br />

hoch komplex <strong>und</strong><br />

vielschichtig. Neben<br />

Regelungen zur<br />

Umsetzung der gesetzlichen<br />

Vorschriften<br />

sowie Unfallverhütungsvorschriften<br />

sind immer häufiger<br />

auch technische<br />

Aspekte bei der Ges<strong>und</strong>heitsprävention<br />

zu berücksichtigen.<br />

Gut durchdachte<br />

Betriebsvereinbarungen<br />

nach § 87<br />

Abs. 1 BetrVG sind<br />

hierbei unerlässlich.<br />

gefährdung darstellen. Der Arbeitgeber muss<br />

deshalb dafür Sorge tragen, dass seinen Beschäftigten<br />

eine entsprechende Weiterqualifizierung<br />

ermöglicht wird. Von zentraler<br />

Bedeutung ist dabei die Feststellung, welcher<br />

Arbeitnehmer überhaupt welchen Bedarf an<br />

Qualifizierung hat. Der Betriebsrat kann vom<br />

Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Bedarf<br />

ermittelt (siehe Musterschreiben S. 7), ihn<br />

darlegt, begründet <strong>und</strong> mit ihm berät.<br />

Der mitgeteilte Bedarf ist dann auch<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Mitbestimmung</strong> des Betriebsrats<br />

in Fragen der betrieblichen Bildung.<br />

Denn wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsabläufe<br />

oder -mittel einführt <strong>und</strong> die Beschäftigten<br />

in der Folge nicht mehr ausreichend qualifiziert<br />

sind, um ihre bisherigen Aufgaben zu<br />

erfüllen, müssen sie entsprechend qualifiziert<br />

werden. Bei der Frage, wie das genau geschehen<br />

soll, hat der Betriebsrat mitzubestimmen<br />

(§ 97 Abs. 2 BetrVG).<br />

Neue Anforderungen an Führung<br />

Die zunehmende Flexibilität in der Arbeitserbringung<br />

verlangt auch nach flexiblen Steuerungs-<br />

<strong>und</strong> Personalführungselementen. In<br />

diesem Zusammenhang kommt zwei Führungsstrategien<br />

besondere Bedeutung zu:<br />

}}<br />

Indirekte Steuerung:<br />

Dabei werden in Zielvereinbarungsgesprächen<br />

langfristige Leistungsziele festgelegt.<br />

Diese werden unter Zuhilfenahme von Anreizsystemen<br />

(Prämien, Boni, Provisionen)<br />

in Kennzahlen übersetzt. Vorgaben hinsichtlich<br />

der täglichen Arbeitserbringung entfallen<br />

meist komplett. Die Beschäftigten organisieren<br />

sich selbst.<br />

}}<br />

Führung auf Distanz:<br />

Die zunehmende Verbreitung von Kommunikationstechnologien<br />

ermöglicht eine zunehmend<br />

virtuelle Kommunikation. Eine zeitlich<br />

<strong>und</strong> räumlich flexible Arbeitsgestaltung führt<br />

dazu, dass sich Kommunikation <strong>und</strong> Feedbackverhalten<br />

an die veränderten Rahmenbedingungen<br />

anpassen müssen. Dabei wird das<br />

persönliche Gespräch durch eine Korrespondenz<br />

per E-Mail <strong>und</strong> Telefon nahezu vollständig<br />

abgelöst.<br />

Beide Konstellationen ermöglichen es den<br />

Beschäftigten, ihren Arbeitsalltag eigenverantwortlich<br />

<strong>und</strong> selbstbestimmt zu gestalten.<br />

Gleichzeitig verlangen sie ihnen aber auch ein<br />

hohes Maß an Organisationsfähigkeit, Effizienz<br />

<strong>und</strong> Leistungsbereitschaft ab. Entscheidend ist<br />

am Ende allein der Erfolg, nicht der Weg dort-<br />

EXPERTENRAT<br />

Damit Arbeits schutz<br />

bei Arbeit 4.0<br />

gelingt, muss bei<br />

der Gefährdungsbeurteilung<br />

von<br />

Arbeitsplätzen<br />

im Sinne des § 5<br />

ArbSchG auch das<br />

Gefährdungspotential<br />

smarter Technologien<br />

einbezogen<br />

werden. Hierbei ist<br />

neben dem Schutz<br />

vor körperlicher<br />

Überforderung auch<br />

die psychische Belastung<br />

ein entscheidender<br />

Baustein.<br />

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