Arbeitsschutz und Mitbestimmung
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INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />
arbeitsschutz<br />
bei arbeit 4.0<br />
übersicht<br />
Wearables in der Arbeitswelt<br />
}}<br />
Datenbrillen<br />
Mit einer Datenbrille ruft der Beschäftigte<br />
bestimmte Daten ab, die er für die Arbeit<br />
benötigt, ohne dass er hierfür eine Computertastatur<br />
bedienen muss. Er hat also die Hände<br />
frei zum Arbeiten. So werden z. B. in einer<br />
Hälfte der Brille Daten eingeblendet, die<br />
für ein Auge sichtbar werden. Datenbrillen<br />
werden z. B. eingesetzt bei der medizinischen<br />
Diagnose <strong>und</strong> Behandlung, bei Wartungsarbeiten<br />
oder beim Entwurf <strong>und</strong> der Konstruktion<br />
von Produkten.<br />
}}<br />
Datenhandschuhe<br />
Diese sind darauf programmiert, dass mit ihnen<br />
ganz bestimmte Bewegungen ausgeführt<br />
werden. Wird vom vorgegebenen Bewegungsablauf<br />
abgewichen, zeigen die Handschuhe<br />
dies durch Vibration an. So helfen die Handschuhe<br />
dabei, zum Beispiel in der Produktion<br />
bestimmte Bewegungsabläufe zu erlernen.<br />
}}<br />
Exoskelette<br />
Das sind Schutzanzüge mit Mechanismen, die<br />
anstrengende Körperbewegungen unterstützen.<br />
Das erleichtert unter anderem die Über-<br />
Kopf-Arbeit oder das Heben <strong>und</strong> Bewegen<br />
von schweren Gegenständen. So können<br />
Aufgaben bewältigt werden, für die die<br />
körperliche Kraft sonst nicht reichen würde.<br />
Auch körperliche Behinderungen können so<br />
in gewissem Maße ausgeglichen werden.<br />
}}<br />
Roboter<br />
Vor allem in der Automobilindustrie werden<br />
»kollaborierende Roboter« eingesetzt, die<br />
Hand in Hand mit dem Menschen zusammenarbeiten.<br />
Sie reichen den Beschäftigten<br />
z. B. zur richtigen Zeit in einer ergonomisch<br />
optimalen Position Bauteile an. Anders als<br />
Automaten sind Roboter in der Lage, aus<br />
Erfahrungen zu lernen <strong>und</strong> auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />
eigene Entscheidungen zu treffen.<br />
HINWEIS<br />
Arbeits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong> heitsschutz<br />
bei Arbeit 4.0 ist<br />
hoch komplex <strong>und</strong><br />
vielschichtig. Neben<br />
Regelungen zur<br />
Umsetzung der gesetzlichen<br />
Vorschriften<br />
sowie Unfallverhütungsvorschriften<br />
sind immer häufiger<br />
auch technische<br />
Aspekte bei der Ges<strong>und</strong>heitsprävention<br />
zu berücksichtigen.<br />
Gut durchdachte<br />
Betriebsvereinbarungen<br />
nach § 87<br />
Abs. 1 BetrVG sind<br />
hierbei unerlässlich.<br />
gefährdung darstellen. Der Arbeitgeber muss<br />
deshalb dafür Sorge tragen, dass seinen Beschäftigten<br />
eine entsprechende Weiterqualifizierung<br />
ermöglicht wird. Von zentraler<br />
Bedeutung ist dabei die Feststellung, welcher<br />
Arbeitnehmer überhaupt welchen Bedarf an<br />
Qualifizierung hat. Der Betriebsrat kann vom<br />
Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Bedarf<br />
ermittelt (siehe Musterschreiben S. 7), ihn<br />
darlegt, begründet <strong>und</strong> mit ihm berät.<br />
Der mitgeteilte Bedarf ist dann auch<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Mitbestimmung</strong> des Betriebsrats<br />
in Fragen der betrieblichen Bildung.<br />
Denn wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsabläufe<br />
oder -mittel einführt <strong>und</strong> die Beschäftigten<br />
in der Folge nicht mehr ausreichend qualifiziert<br />
sind, um ihre bisherigen Aufgaben zu<br />
erfüllen, müssen sie entsprechend qualifiziert<br />
werden. Bei der Frage, wie das genau geschehen<br />
soll, hat der Betriebsrat mitzubestimmen<br />
(§ 97 Abs. 2 BetrVG).<br />
Neue Anforderungen an Führung<br />
Die zunehmende Flexibilität in der Arbeitserbringung<br />
verlangt auch nach flexiblen Steuerungs-<br />
<strong>und</strong> Personalführungselementen. In<br />
diesem Zusammenhang kommt zwei Führungsstrategien<br />
besondere Bedeutung zu:<br />
}}<br />
Indirekte Steuerung:<br />
Dabei werden in Zielvereinbarungsgesprächen<br />
langfristige Leistungsziele festgelegt.<br />
Diese werden unter Zuhilfenahme von Anreizsystemen<br />
(Prämien, Boni, Provisionen)<br />
in Kennzahlen übersetzt. Vorgaben hinsichtlich<br />
der täglichen Arbeitserbringung entfallen<br />
meist komplett. Die Beschäftigten organisieren<br />
sich selbst.<br />
}}<br />
Führung auf Distanz:<br />
Die zunehmende Verbreitung von Kommunikationstechnologien<br />
ermöglicht eine zunehmend<br />
virtuelle Kommunikation. Eine zeitlich<br />
<strong>und</strong> räumlich flexible Arbeitsgestaltung führt<br />
dazu, dass sich Kommunikation <strong>und</strong> Feedbackverhalten<br />
an die veränderten Rahmenbedingungen<br />
anpassen müssen. Dabei wird das<br />
persönliche Gespräch durch eine Korrespondenz<br />
per E-Mail <strong>und</strong> Telefon nahezu vollständig<br />
abgelöst.<br />
Beide Konstellationen ermöglichen es den<br />
Beschäftigten, ihren Arbeitsalltag eigenverantwortlich<br />
<strong>und</strong> selbstbestimmt zu gestalten.<br />
Gleichzeitig verlangen sie ihnen aber auch ein<br />
hohes Maß an Organisationsfähigkeit, Effizienz<br />
<strong>und</strong> Leistungsbereitschaft ab. Entscheidend ist<br />
am Ende allein der Erfolg, nicht der Weg dort-<br />
EXPERTENRAT<br />
Damit Arbeits schutz<br />
bei Arbeit 4.0<br />
gelingt, muss bei<br />
der Gefährdungsbeurteilung<br />
von<br />
Arbeitsplätzen<br />
im Sinne des § 5<br />
ArbSchG auch das<br />
Gefährdungspotential<br />
smarter Technologien<br />
einbezogen<br />
werden. Hierbei ist<br />
neben dem Schutz<br />
vor körperlicher<br />
Überforderung auch<br />
die psychische Belastung<br />
ein entscheidender<br />
Baustein.<br />
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