Betriebsrat und Mitbestimmung

Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

19.02.2019 Aufrufe

etriebs ratsarbeit INFORMATIONSDIENST 12 | 2018 TIPP Den Sitzungsturnus können Sie in der Geschäftsordnung per Beschluss fest vereinbaren: »Der Betriebsrat tritt regelmäßig an jedem … (Wochentag) um … (Uhr) zu einer Sitzung zusammen.« EXPERTENRAT Die Form der Einladung und Tagesordnung ist im BetrVG nicht näher beschrieben. Sie kann daher mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Dabei sollten Sie insbesondere den Datenschutz und die Vertraulichkeit sowie eine spätere Beweiskraft berücksichtigen. HINWEIS Die Themen in einer Betriebsratssitzung sind im BetrVG nicht konkretisiert. Sie ergeben sich einerseits aus den gesetzlich definier ten Aufgaben des Betriebs rats (z.B. aus §§ 80 Abs. 1, 87 Abs. 1 oder 90 BetrVG), anderer seits aus der Themen vielfalt des § 45 BetrVG zur Betriebs versammlung. Stand der Informationen, Diskussion im Gremium, Festhalten offener Fragen, Vergabe von Aufträgen an einzelne Betriebsratsmitglieder, Aufträge aus der letzten Sitzung nachverfolgen, ggf. Beschlussfassung • Unter »Verschiedenes / Sonstiges«: Sammeln von Themen für das Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber, Berichte aus den Abteilungen, Anfragen an das Gremium Im Rahmen der Sitzungsleitung erteilt der Betriebsratsvorsitzende in der Reihenfolge der Wortmeldungen den Gremienmitgliedern das Wort. Auch wenn der Vorsitzende jederzeit das Wort ergreifen darf, sollten alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Der Vorsitzende kann eine Diskussion beenden, wenn die Teilnehmer keine neuen Argumente oder Fragen einbringen. Nachbereitung der Sitzung Damit sich die Themen, Diskussionen und Vereinbarungen aus der Betriebsratssitzung nachvollziehen lassen, ist über jede Sitzung ein Protokoll anzufertigen (§ 34 Abs. 1 BetrVG). Dem Protokoll ist die persönlich unterschriebene Anwesenheitsliste beizufügen. Sobald das Protokoll vom Betriebsratsvorsitzenden und einem weiteren Betriebsratsmitglied unterzeichnet worden ist, dürfen in dem Dokument keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Einwendungen oder Ergänzungen zum Protokoll müssen schriftlich erfolgen und sind dem Protokoll beizufügen (§ 34 Abs. 2 BetrVG). v Dr. Christiane Jansen, Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Kempten. Betriebsratssitzung – Einladung mit Tagesordnung Einladung zur Betriebsratssitzung mit Tagesordnung Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit lade ich Euch zu unserer nächsten turnusmäßigen Betriebsratssitzung am… um … in den Raum … ein. Die Sitzung ist bis … Uhr vorgesehen. Ich bitte um eine Teilnahme während des gesamten Zeitraums. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung arbeitshilfe 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (siehe Anlage) 3. Geplante Betriebsvereinbarung »Einheitliche Arbeitskleidung« (Entwurf dazu siehe Anlage) 4. Personenbedingte Kündigung der Kollegin Beate Lorenz (Vertrieb) 5. Beschlussfassung über die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder Berner und Grabow an dem Seminar »Grundlagen der Betriebsratsarbeit 1« 6. Beschwerden von Kollegen aus der Endmontage über Geruchsbelästigung 7. Bericht aus der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses 8. Bericht über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen 9. Berichte aus den Abteilungen und Verschiedenes Werden Ergänzungen zu dieser Tagesordnung gewünscht, bitte ich um umgehende Benachrichtigung, damit ich diese den Betriebsratsmitgliedern noch vor der Sitzung mitteilen kann. Bitte gebt mir unverzüglich eine Rückmeldung, falls Ihr an der Betriebsratssitzung nicht teilnehmen könnt. Hohes Arbeitsaufkommen ist kein Verhinderungsgrund. Bitte meldet Euch vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes bei Eurem Vorgesetzten ab. ................................................................................................. (Datum und Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden) Diese Arbeitshilfe finden Sie online unter: www.br-mitbestimmung.de 4

INFORMATIONSDIENST 12 | 2018 mitbestimmung So bestimmen Sie bei den Arbeitsbedingungen mit mitbestimmung Möchte der Arbeitgeber die Ordnung im Betrieb regeln, muss er Sie als Betriebsrat anhören und Ihre Zustimmung einholen. Diese Regelung schützt die Beschäftigten und berechtigt den Betriebsrat, die wichtigsten Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Das Mitbestimmungsrecht zu Fragen der Ordnung des Betriebs und zum Verhalten der Arbeitnehmer, ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das BAG unterscheidet hier zwischen einem Arbeitsverhalten ohne Mitbestimmungsrechte und einem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten (BAG vom 18.4.2000 – 1 ABR 22/99). Mitbestimmung beim Ordnungsverhalten Unter dem sogenannten »Ordnungsverhalten« versteht man das Schaffen allgemeingültiger, verbindlicher Verhaltensregeln, die das Verhalten der Beschäftigten beeinflussen und die Ordnung des Betriebs aufrechterhalten. Unter das Ordnungsverhalten fallen u.a. Regelungen über • Alkohol- und Rauchverbot (auch elektronische Zigaretten), • Anwesenheitskontrollen und das An- und Abmeldeverfahren, • Desksharing oder flexibles Office (weniger Arbeitsplätze als Beschäftigte) • Einführung, Gestaltung und Benutzung von Dienstausweisen, • Benutzung von Wasch- und Umkleideräumen, • Tor-, Taschen- und Schrankkontrollen, • Tragen von bestimmter Arbeitskleidung (Funktionalität, Farbe), • private Nutzung von Betriebstelefonen und die Nutzung des Internets, • privates Nutzen von Firmenfahrzeugen, • dienstliche Nutzung von privaten Geräten (»bring your own device«), • Mitnahme von Arbeitsunterlagen nach Hause, • IT-Sicherheitsrichtlinien, • Compliance- und Ethikrichtlinien, wenn Anforderungen an die Beschäftigten definiert sind (z.B. Nichtannahme von Geschenken). Vereinbarungen zum Ordnungsverhalten dürfen die Beschäftigten weder diskriminieren (vgl. § 75 Abs. 1 BetrVG) noch in ihre Persönlichkeitsrechte eingreifen. Dies könnte beispielsweise bei Regeln zu Bekleidungsvorschriften oder zum äußeren Erscheinungsbild der Fall sein (z.B. Form und Schnitt der Unterwäsche oder Färben der Haare). Arbeitsverhalten ohne Mitbestimmung Nicht mitbestimmungspflichtig ist hingegen das sogenannte »Arbeitsverhalten«. Dieses umfasst arbeitsbezogene Einzelanweisungen des Arbeitgebers, mit denen dieser die Arbeitspflicht des einzelnen Arbeitnehmers unmittelbar konkretisiert. Darunter fallen Anweisungen im Rahmen des Direktionsrechts, mit denen der Arbeitgeber bestimmen kann, welche Arbeiten in welcher Art und Weise zu verrichten sind. In der Praxis verschmelzen Ordnungsund Arbeitsverhalten oftmals. Das ist immer dann der Fall, wenn die unmittelbare Anweisung des Arbeitgebers auch auf das Ordnungsverhalten der Beschäftigten abzielt. In diesen Fällen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gegeben. Wie knifflig die Prüfung im Einzelfall sein kann, zeigt das folgende Beispiel. beispiel Der Arbeitgeber einer Bäckereifiliale weist die Arbeitnehmer an, die Kunden freundlich zu begrüßen und auch wieder zu verabschieden. Streng genommen könnten die Beschäftigten die Arbeitsleistung aber auch ohne Freundlichkeit erbringen. Damit ist das Ordnungsverhalten betroffen. Eine Abwägung, ob es sich um Ordnungs- oder Arbeitsverhalten handelt, ist nahezu immer vorzunehmen. In Grenzfällen bleibt dem Betriebsrat oft nichts anderes übrig, als die Streitfrage gerichtlich klären zu lassen. HINWEIS Der Arbeitgeber muss das Persönlich keitsrecht der Arbeit nehmer beachten. Deshalb kann er ihnen lediglich dann Vorschriften für ihr Äußeres machen, wenn spezifische betriebliche Belange dies zwingend erfordern. GESETZ Nach § 75 Abs. 1 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darauf zu achten dass jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Abstammung, ethnischer oder sonstiger Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung, des Geschlechts oder sexueller Identität unterbleibt. 5

etriebs ratsarbeit<br />

INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />

TIPP<br />

Den Sitzungsturnus<br />

können Sie in der<br />

Geschäftsordnung<br />

per Beschluss fest<br />

vereinbaren: »Der<br />

<strong>Betriebsrat</strong> tritt regelmäßig<br />

an jedem<br />

… (Wochentag) um<br />

… (Uhr) zu einer<br />

Sitzung zusammen.«<br />

EXPERTENRAT<br />

Die Form der Einladung<br />

<strong>und</strong> Tagesordnung<br />

ist im BetrVG<br />

nicht näher beschrieben.<br />

Sie kann daher<br />

mündlich, elektronisch<br />

oder schriftlich<br />

erfolgen. Dabei sollten<br />

Sie insbesondere<br />

den Datenschutz<br />

<strong>und</strong> die Vertraulichkeit<br />

sowie eine<br />

spätere Beweiskraft<br />

berücksichtigen.<br />

HINWEIS<br />

Die Themen in einer<br />

<strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />

sind im BetrVG<br />

nicht konkretisiert.<br />

Sie ergeben sich<br />

einerseits aus den<br />

gesetzlich definier<br />

ten Aufgaben<br />

des Betriebs rats<br />

(z.B. aus §§ 80<br />

Abs. 1, 87 Abs. 1<br />

oder 90 BetrVG),<br />

anderer seits aus<br />

der Themen vielfalt<br />

des § 45 BetrVG<br />

zur Betriebs versammlung.<br />

Stand der Informationen, Diskussion im<br />

Gremium, Festhalten offener Fragen, Vergabe<br />

von Aufträgen an einzelne <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder,<br />

Aufträge aus der letzten Sitzung<br />

nachverfolgen, ggf. Beschlussfassung<br />

• Unter »Verschiedenes / Sonstiges«: Sammeln<br />

von Themen für das Monatsgespräch<br />

mit dem Arbeitgeber, Berichte aus den Abteilungen,<br />

Anfragen an das Gremium<br />

Im Rahmen der Sitzungsleitung erteilt der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende<br />

in der Reihenfolge der<br />

Wortmeldungen den Gremienmitgliedern das<br />

Wort. Auch wenn der Vorsitzende jederzeit das<br />

Wort ergreifen darf, sollten alle Mitglieder die<br />

Möglichkeit haben, sich aktiv an der Diskussion<br />

zu beteiligen. Der Vorsitzende kann eine<br />

Diskussion beenden, wenn die Teilnehmer keine<br />

neuen Argumente oder Fragen einbringen.<br />

Nachbereitung der Sitzung<br />

Damit sich die Themen, Diskussionen <strong>und</strong><br />

Vereinbarungen aus der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />

nachvollziehen lassen, ist über jede Sitzung<br />

ein Protokoll anzufertigen (§ 34 Abs. 1<br />

BetrVG). Dem Protokoll ist die persönlich<br />

unterschriebene Anwesenheitsliste beizufügen.<br />

Sobald das Protokoll vom <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzenden<br />

<strong>und</strong> einem weiteren <strong>Betriebsrat</strong>smitglied<br />

unterzeichnet worden ist, dürfen<br />

in dem Dokument keine Änderungen mehr<br />

vorgenommen werden. Einwendungen oder<br />

Ergänzungen zum Protokoll müssen schriftlich<br />

erfolgen <strong>und</strong> sind dem Protokoll beizufügen<br />

(§ 34 Abs. 2 BetrVG). v<br />

Dr. Christiane Jansen, Sachverständige für<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Betriebsverfassungsrecht, Kempten.<br />

<strong>Betriebsrat</strong>ssitzung – Einladung mit Tagesordnung<br />

Einladung zur <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung mit Tagesordnung<br />

Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

hiermit lade ich Euch zu unserer nächsten turnusmäßigen <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung am… um … in den<br />

Raum … ein. Die Sitzung ist bis … Uhr vorgesehen. Ich bitte um eine Teilnahme während des<br />

gesamten Zeitraums.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung der Tagesordnung<br />

arbeitshilfe<br />

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (siehe Anlage)<br />

3. Geplante Betriebsvereinbarung »Einheitliche Arbeitskleidung« (Entwurf dazu siehe Anlage)<br />

4. Personenbedingte Kündigung der Kollegin Beate Lorenz (Vertrieb)<br />

5. Beschlussfassung über die Teilnahme der <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder Berner <strong>und</strong> Grabow<br />

an dem Seminar »Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit 1«<br />

6. Beschwerden von Kollegen aus der Endmontage über Geruchsbelästigung<br />

7. Bericht aus der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses<br />

8. Bericht über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen<br />

9. Berichte aus den Abteilungen <strong>und</strong> Verschiedenes<br />

Werden Ergänzungen zu dieser Tagesordnung gewünscht, bitte ich um umgehende Benachrichtigung,<br />

damit ich diese den <strong>Betriebsrat</strong>smitgliedern noch vor der Sitzung mitteilen kann.<br />

Bitte gebt mir unverzüglich eine Rückmeldung, falls Ihr an der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung nicht<br />

teilnehmen könnt. Hohes Arbeitsaufkommen ist kein Verhinderungsgr<strong>und</strong>.<br />

Bitte meldet Euch vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes bei Eurem Vorgesetzten ab.<br />

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(Datum <strong>und</strong> Unterschrift des <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzenden)<br />

Diese Arbeitshilfe finden Sie online unter: www.br-mitbestimmung.de<br />

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