Betriebsrat und Mitbestimmung
Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder
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INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />
betriebs ratsarbeit<br />
<strong>und</strong> Probleme zeitnah behandelt <strong>und</strong> keine<br />
Fristen versäumt. Das Gremium muss beim<br />
Festlegen der Sitzungen auf die betrieblichen<br />
Notwendigkeiten Rücksicht nehmen <strong>und</strong> den<br />
Sitzungszeitpunkt vorab dem Arbeitgeber bekannt<br />
geben (§ 30 BetrVG).<br />
Vorbereitung der Sitzung<br />
Der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende ist verpflichtet, die<br />
<strong>Betriebsrat</strong>smitglieder rechtzeitig unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung zur Sitzung einzuladen<br />
(§ 29 Abs. 2 BetrVG). Rechtzeitig bedeutet,<br />
dass alle <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder die Einladung<br />
erhalten können <strong>und</strong> noch die Zeit haben,<br />
sich inhaltlich auf die Sitzung vorzubereiten<br />
(z.B. Unterlagen einsehen, Fragen stellen oder<br />
Informationen einholen). Je nach betrieblichen<br />
Abläufen empfiehlt sich eine rechtzeitige<br />
Einladung mit Tagesordnung 2–3 Tage vor der<br />
Sitzung. Dazu kann es eine entsprechende Regelung<br />
in der Geschäftsordnung geben.<br />
Damit der <strong>Betriebsrat</strong> die Themen der Tagesordnung<br />
in der Sitzung zügig behandeln<br />
kann, sollten alle Informationen <strong>und</strong> Unterlagen<br />
zur Sache vorliegen <strong>und</strong> die Gespräche<br />
mit den Betroffenen vor der Sitzung geführt<br />
worden sein. Der <strong>Betriebsrat</strong> kann den Arbeitgeber<br />
darauf hinweisen, dass Anträge oder<br />
Themen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt<br />
vorliegen müssen, damit er sie in der nächsten<br />
turnusmäßigen Sitzung behandeln kann<br />
(z.B. regelmäßige Sitzung am Donnerstag ab<br />
13 Uhr, Versenden der Einladung mit Tagesordnung<br />
am Dienstag um 13 Uhr, Eingabe von<br />
Anträgen des Arbeitgebers bis Dienstag 10<br />
Uhr). Hält der Arbeitgeber die Frist nicht ein,<br />
hat das zur Folge, dass das Gremium das Thema<br />
erst in der darauffolgenden Sitzung oder<br />
einer außerordentlichen Sitzung behandelt.<br />
Damit der <strong>Betriebsrat</strong> in der Sitzung ordnungsgemäße<br />
Beschlüsse fassen kann (siehe<br />
dazu ausführlich in »<strong>Betriebsrat</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitbestimmung</strong>«<br />
Ausgabe 6/2018), muss der Vorsitzende<br />
im Fall der Verhinderung eines <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds<br />
nach § 29 Abs. 2 BetrVG<br />
ein Ersatzmitglied einladen. Nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
des BAG liegt eine zeitweilige Verhinderung<br />
im Sinne des § 25 Abs. 1 BetrVG immer<br />
dann vor, wenn ein <strong>Betriebsrat</strong>smitglied<br />
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen<br />
nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben.<br />
Die Einladung der Ersatzmitglieder erfolgt<br />
nach Mehrheit der Stimmen, wenn die <strong>Betriebsrat</strong>swahl<br />
als Persönlichkeitswahl durchgeführt<br />
worden ist. Gab es bei der Wahl eine<br />
Listenwahl, erfolgt das Nachladen von Ersatzmitgliedern<br />
entsprechend der Sitzverteilung<br />
praxistipp<br />
Das Gremium kann sich »Spielregeln«<br />
für das Verhalten in der Sitzung geben:<br />
··<br />
Pünktliches Erscheinen, Teilnahme bis<br />
zum Schluss<br />
··<br />
Nur wer sich meldet, darf reden<br />
··<br />
Keine Zwiegespräche<br />
··<br />
Keine Mobiltelefone oder Laptops<br />
der Listen. Zu achten ist immer auf die Besetzung<br />
der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht.<br />
Damit der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende<br />
möglichst frühzeitig über Verhinderungsfälle<br />
informiert ist <strong>und</strong> Ersatzmitglieder einladen<br />
kann, empfiehlt sich eine Jahresplanung. Dort<br />
kann das Gremium alle regelmäßigen Termine<br />
für <strong>Betriebsrat</strong>ssitzungen, Betriebsversammlungen,<br />
Sitzungen des Wirtschaftsausschusses,<br />
<strong>Betriebsrat</strong>sseminare <strong>und</strong> planbare Abwesenheitszeiten<br />
der <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />
(z.B. Urlaub, längere Dienstreisen, Elternzeit)<br />
eintragen. So können sich die entsprechenden<br />
Ersatzmitglieder frühzeitig auf ihre aktive Zeit<br />
im <strong>Betriebsrat</strong> einstellen.<br />
Ablauf der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />
Nicht voll freigestellte <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />
müssen sich vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes<br />
für die Teilnahme an der Sitzung bei<br />
ihrem direkten Vorgesetzten abmelden. Bei<br />
einer regelmäßigen Sitzung kann es genügen<br />
den Vorgesetzten zu Beginn der Amtszeit auf<br />
diesen Sitzungsturnus hinzuweisen. Für die<br />
Abmeldung gibt es keine Formvorschriften.<br />
Auch für den Ablauf der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />
gibt es im BetrVG keine Vorschriften.<br />
Das Gesetz sagt nur, dass die Sitzungsleitung<br />
beim <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzenden liegt. Ein üblicher<br />
Sitzungsverlauf kann beispielsweise wie<br />
folgt aussehen:<br />
• Begrüßung <strong>und</strong> Organisatorisches (z.B. Anwesenheitsliste<br />
persönlich unterschreiben<br />
lassen)<br />
• Feststellung der Beschlussfähigkeit (mehr<br />
als die Hälfte aller <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />
sind anwesend)<br />
• Frage über Ergänzungen zur Tagesordnung<br />
(der Aufnahme von neuen Themen müssen<br />
alle anwesenden <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder zustimmen)<br />
• Verlesen des Protokolls der letzten Sitzung<br />
mit der Frage nach Ergänzungen<br />
• Einstieg in die Tagesordnungspunkte: Kurze<br />
Darstellung des jeweiligen Sachverhalts,<br />
EXPERTENRAT<br />
Als <strong>Betriebsrat</strong>smitglied<br />
sollten Sie zu<br />
Beginn der Amtszeit<br />
mit dem Vorgesetzten<br />
besprechen,<br />
wie eine Abmeldung<br />
sinn voll ist<br />
(mündlich, schriftlich,<br />
elektronisch,<br />
telefonisch etc.).<br />
So vermeiden Sie<br />
spätere Konflikte<br />
<strong>und</strong> Missverständnisse.<br />
Eine<br />
Abmeldung mit<br />
einem schriftlichen<br />
Formblatt müssen<br />
Sie als <strong>Betriebsrat</strong><br />
nicht akzeptieren.<br />
WICHTIG<br />
Die Sitze für das<br />
Minderheitenge<br />
schlecht sind<br />
bei der Wahl des<br />
<strong>Betriebsrat</strong>s im<br />
Wahlausschreiben<br />
festgelegt worden<br />
<strong>und</strong> während der gesamten<br />
Amtszeit zu<br />
beachten. Erst wenn<br />
keine Vertreter<br />
des Minderheitengeschlechts<br />
mehr im<br />
<strong>Betriebsrat</strong> vertreten<br />
sind, können Sie<br />
den Platz mit einem<br />
Vertreter des anderen<br />
Geschlechts<br />
besetzen.<br />
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