19.02.2019 Aufrufe

Betriebsrat und Mitbestimmung

Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />

betriebs ratsarbeit<br />

<strong>und</strong> Probleme zeitnah behandelt <strong>und</strong> keine<br />

Fristen versäumt. Das Gremium muss beim<br />

Festlegen der Sitzungen auf die betrieblichen<br />

Notwendigkeiten Rücksicht nehmen <strong>und</strong> den<br />

Sitzungszeitpunkt vorab dem Arbeitgeber bekannt<br />

geben (§ 30 BetrVG).<br />

Vorbereitung der Sitzung<br />

Der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende ist verpflichtet, die<br />

<strong>Betriebsrat</strong>smitglieder rechtzeitig unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung zur Sitzung einzuladen<br />

(§ 29 Abs. 2 BetrVG). Rechtzeitig bedeutet,<br />

dass alle <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder die Einladung<br />

erhalten können <strong>und</strong> noch die Zeit haben,<br />

sich inhaltlich auf die Sitzung vorzubereiten<br />

(z.B. Unterlagen einsehen, Fragen stellen oder<br />

Informationen einholen). Je nach betrieblichen<br />

Abläufen empfiehlt sich eine rechtzeitige<br />

Einladung mit Tagesordnung 2–3 Tage vor der<br />

Sitzung. Dazu kann es eine entsprechende Regelung<br />

in der Geschäftsordnung geben.<br />

Damit der <strong>Betriebsrat</strong> die Themen der Tagesordnung<br />

in der Sitzung zügig behandeln<br />

kann, sollten alle Informationen <strong>und</strong> Unterlagen<br />

zur Sache vorliegen <strong>und</strong> die Gespräche<br />

mit den Betroffenen vor der Sitzung geführt<br />

worden sein. Der <strong>Betriebsrat</strong> kann den Arbeitgeber<br />

darauf hinweisen, dass Anträge oder<br />

Themen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt<br />

vorliegen müssen, damit er sie in der nächsten<br />

turnusmäßigen Sitzung behandeln kann<br />

(z.B. regelmäßige Sitzung am Donnerstag ab<br />

13 Uhr, Versenden der Einladung mit Tagesordnung<br />

am Dienstag um 13 Uhr, Eingabe von<br />

Anträgen des Arbeitgebers bis Dienstag 10<br />

Uhr). Hält der Arbeitgeber die Frist nicht ein,<br />

hat das zur Folge, dass das Gremium das Thema<br />

erst in der darauffolgenden Sitzung oder<br />

einer außerordentlichen Sitzung behandelt.<br />

Damit der <strong>Betriebsrat</strong> in der Sitzung ordnungsgemäße<br />

Beschlüsse fassen kann (siehe<br />

dazu ausführlich in »<strong>Betriebsrat</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitbestimmung</strong>«<br />

Ausgabe 6/2018), muss der Vorsitzende<br />

im Fall der Verhinderung eines <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds<br />

nach § 29 Abs. 2 BetrVG<br />

ein Ersatzmitglied einladen. Nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

des BAG liegt eine zeitweilige Verhinderung<br />

im Sinne des § 25 Abs. 1 BetrVG immer<br />

dann vor, wenn ein <strong>Betriebsrat</strong>smitglied<br />

aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen<br />

nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben.<br />

Die Einladung der Ersatzmitglieder erfolgt<br />

nach Mehrheit der Stimmen, wenn die <strong>Betriebsrat</strong>swahl<br />

als Persönlichkeitswahl durchgeführt<br />

worden ist. Gab es bei der Wahl eine<br />

Listenwahl, erfolgt das Nachladen von Ersatzmitgliedern<br />

entsprechend der Sitzverteilung<br />

praxistipp<br />

Das Gremium kann sich »Spielregeln«<br />

für das Verhalten in der Sitzung geben:<br />

··<br />

Pünktliches Erscheinen, Teilnahme bis<br />

zum Schluss<br />

··<br />

Nur wer sich meldet, darf reden<br />

··<br />

Keine Zwiegespräche<br />

··<br />

Keine Mobiltelefone oder Laptops<br />

der Listen. Zu achten ist immer auf die Besetzung<br />

der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht.<br />

Damit der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende<br />

möglichst frühzeitig über Verhinderungsfälle<br />

informiert ist <strong>und</strong> Ersatzmitglieder einladen<br />

kann, empfiehlt sich eine Jahresplanung. Dort<br />

kann das Gremium alle regelmäßigen Termine<br />

für <strong>Betriebsrat</strong>ssitzungen, Betriebsversammlungen,<br />

Sitzungen des Wirtschaftsausschusses,<br />

<strong>Betriebsrat</strong>sseminare <strong>und</strong> planbare Abwesenheitszeiten<br />

der <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />

(z.B. Urlaub, längere Dienstreisen, Elternzeit)<br />

eintragen. So können sich die entsprechenden<br />

Ersatzmitglieder frühzeitig auf ihre aktive Zeit<br />

im <strong>Betriebsrat</strong> einstellen.<br />

Ablauf der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />

Nicht voll freigestellte <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />

müssen sich vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes<br />

für die Teilnahme an der Sitzung bei<br />

ihrem direkten Vorgesetzten abmelden. Bei<br />

einer regelmäßigen Sitzung kann es genügen<br />

den Vorgesetzten zu Beginn der Amtszeit auf<br />

diesen Sitzungsturnus hinzuweisen. Für die<br />

Abmeldung gibt es keine Formvorschriften.<br />

Auch für den Ablauf der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />

gibt es im BetrVG keine Vorschriften.<br />

Das Gesetz sagt nur, dass die Sitzungsleitung<br />

beim <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzenden liegt. Ein üblicher<br />

Sitzungsverlauf kann beispielsweise wie<br />

folgt aussehen:<br />

• Begrüßung <strong>und</strong> Organisatorisches (z.B. Anwesenheitsliste<br />

persönlich unterschreiben<br />

lassen)<br />

• Feststellung der Beschlussfähigkeit (mehr<br />

als die Hälfte aller <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />

sind anwesend)<br />

• Frage über Ergänzungen zur Tagesordnung<br />

(der Aufnahme von neuen Themen müssen<br />

alle anwesenden <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder zustimmen)<br />

• Verlesen des Protokolls der letzten Sitzung<br />

mit der Frage nach Ergänzungen<br />

• Einstieg in die Tagesordnungspunkte: Kurze<br />

Darstellung des jeweiligen Sachverhalts,<br />

EXPERTENRAT<br />

Als <strong>Betriebsrat</strong>smitglied<br />

sollten Sie zu<br />

Beginn der Amtszeit<br />

mit dem Vorgesetzten<br />

besprechen,<br />

wie eine Abmeldung<br />

sinn voll ist<br />

(mündlich, schriftlich,<br />

elektronisch,<br />

telefonisch etc.).<br />

So vermeiden Sie<br />

spätere Konflikte<br />

<strong>und</strong> Missverständnisse.<br />

Eine<br />

Abmeldung mit<br />

einem schriftlichen<br />

Formblatt müssen<br />

Sie als <strong>Betriebsrat</strong><br />

nicht akzeptieren.<br />

WICHTIG<br />

Die Sitze für das<br />

Minderheitenge<br />

schlecht sind<br />

bei der Wahl des<br />

<strong>Betriebsrat</strong>s im<br />

Wahlausschreiben<br />

festgelegt worden<br />

<strong>und</strong> während der gesamten<br />

Amtszeit zu<br />

beachten. Erst wenn<br />

keine Vertreter<br />

des Minderheitengeschlechts<br />

mehr im<br />

<strong>Betriebsrat</strong> vertreten<br />

sind, können Sie<br />

den Platz mit einem<br />

Vertreter des anderen<br />

Geschlechts<br />

besetzen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!