19.02.2019 Aufrufe

Betriebsrat und Mitbestimmung

Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

etriebs ratsarbeit<br />

INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />

WICHTIG<br />

Für die Teilnahme<br />

an der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />

brauchen<br />

Sie keine Erlaubnis<br />

des Arbeitgebers.<br />

Sie müssen sich nur<br />

von Ihrer Arbeit<br />

abmelden <strong>und</strong> wieder<br />

zurückmelden,<br />

damit der Arbeitgeber<br />

Ihre Arbeit<br />

ggf. umorganisieren<br />

kann.<br />

TIPP<br />

Der Vorsitzende<br />

kann die Informationen<br />

<strong>und</strong> Unterlagen<br />

zu Themen der<br />

Tages ordnung bereits<br />

am Tag vor der<br />

Sitzung in einer entsprechenden<br />

Mappe<br />

im <strong>Betriebsrat</strong>sbüro<br />

zur Einsicht<br />

auslegen. So lassen<br />

sich zeitaufwändige<br />

Diskussionen in der<br />

Sitzung oft vermeiden.<br />

<strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />

haben<br />

jederzeit das Recht<br />

in alle <strong>Betriebsrat</strong>sunterlagen<br />

Einsicht<br />

zu nehmen (§ 34<br />

Abs. 3 BetrVG).<br />

Das müssen Sie zur<br />

<strong>Betriebsrat</strong>ssitzung wissen<br />

betriebsratsarbeit Die Sitzung des <strong>Betriebsrat</strong>s bildet den Kern seiner Arbeit.<br />

Hier kommt das ganze Gremium zusammen, bildet sich eine Meinung <strong>und</strong> entscheidet<br />

gemeinsam über wichtige Themen. Eine gut vorbereitete <strong>und</strong> strukturierte Sitzung ist die<br />

Voraussetzung für eine gelungene <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit.<br />

Eine <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung im Sinne des BetrVG<br />

liegt vor, wenn die <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder persönlich<br />

zusammenkommen. Das ist in der<br />

Regel während der Arbeitszeit der Fall (§ 30<br />

BetrVG). Eine virtuelle Sitzung (z.B. Telefon-<br />

oder Videokonferenz) ersetzt nicht die<br />

persönliche Anwesenheit. Daher kann der<br />

<strong>Betriebsrat</strong> in einer Telefon- bzw. Videokonferenz<br />

oder im Umlaufverfahren keine wirksamen<br />

Beschlüsse fassen.<br />

Teilnahme an der Sitzung<br />

Die Teilnahme an den <strong>Betriebsrat</strong>ssitzungen<br />

gehört zu den Pflichten eines jeden <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds.<br />

Im Fall einer Verhinderung muss<br />

Übersicht:<br />

Verhinderungsfälle<br />

}}<br />

Eine rechtliche Verhinderung liegt vor,<br />

wenn das Gremium in der Sitzung über<br />

die Kündigung des <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds<br />

berät <strong>und</strong> beschließt. Steht dagegen die<br />

Bewerbung eines <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds auf<br />

eine ausgeschriebene Stelle auf der Tagesordnung,<br />

stellt das keinen Verhinderungsgr<strong>und</strong><br />

dar. (BAG 24.4.2013 – 7 ABR 82/11)<br />

}}<br />

Urlaub des <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds gilt<br />

als Verhinderungsgr<strong>und</strong>, sofern das Mitglied<br />

nicht ausdrücklich erklärt, an<br />

der Sitzung teilnehmen zu wollen.<br />

(BAG 27.9.2012 – 2 AZR 955/11 <strong>und</strong><br />

BAG 8.9.2011 – 2 AZR 388/10)<br />

}}<br />

Krankheit gilt als Verhinderungsgr<strong>und</strong>,<br />

solange das <strong>Betriebsrat</strong>smitglied nicht ausdrücklich<br />

erklärt trotz Arbeitsunfähigkeit<br />

rechtsprechung<br />

der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende ein Ersatzmitglied<br />

einladen. Häufiges unentschuldigtes Fehlen<br />

kann als grobe Pflichtverletzung oder Behinderung<br />

der <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit gewertet werden.<br />

Das kann einen Ausschluss aus dem Amt<br />

oder gar ein Strafverfahren nach sich ziehen.<br />

Die Sitzungen des <strong>Betriebsrat</strong>s sind nicht öffentlich.<br />

Das Gremium kann sich aber Gäste<br />

zu bestimmten Tagesordnungspunkten oder<br />

zur gesamten Sitzung einladen.<br />

Da in der <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit immer wieder<br />

Fristen zu beachten sind, (z.B. bei Einstellungen,<br />

Versetzungen oder Kündigungen) empfiehlt<br />

sich ein regelmäßiger (z.B. wöchentlicher)<br />

Sitzungsturnus. So kann der <strong>Betriebsrat</strong><br />

sicherstellen, dass er aufkommende Themen<br />

an der Sitzung teilnehmen zu wollen.<br />

(BAG 5.9.1986 – 7 AZR 175/85<br />

<strong>und</strong> BAG 15.11.1984 – 2 AZR 341/83)<br />

}}<br />

Eine weit entfernte Dienstreise kann<br />

einen Verhinderungsgr<strong>und</strong> darstellen, wenn<br />

der Aufwand <strong>und</strong> die Kosten für die Anreise<br />

zur Sitzung unverhältnis mäßig hoch wären.<br />

(BAG 24.6.1969 – 1 ABR 6/69)<br />

}}<br />

Elternzeit stellt einen Verhinderungsgr<strong>und</strong><br />

dar, außer das <strong>Betriebsrat</strong>smitglied erklärt<br />

den Wunsch an den Sitzungen teilnehmen<br />

zu wollen (BAG 25.5.2005 – 7 ABR 45/04).<br />

Zeiten des Mutterschutzes sind dagegen<br />

immer ein Verhinderungsgr<strong>und</strong>.<br />

}}<br />

Nach herrschender Rechtsmeinung stellt<br />

die Teilnahme an Schulungsveran staltungen<br />

nach § 37 Abs. 6 <strong>und</strong> 7 BetrVG ebenfalls einen<br />

Verhinderungsgr<strong>und</strong> dar. (vgl. Däubler/<br />

Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG Kommentar,<br />

16. Auflage 2018, § 25 Rn. 19)<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!