Betriebsrat und Mitbestimmung
Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder
Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
etriebs ratsarbeit<br />
INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />
WICHTIG<br />
Für die Teilnahme<br />
an der <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung<br />
brauchen<br />
Sie keine Erlaubnis<br />
des Arbeitgebers.<br />
Sie müssen sich nur<br />
von Ihrer Arbeit<br />
abmelden <strong>und</strong> wieder<br />
zurückmelden,<br />
damit der Arbeitgeber<br />
Ihre Arbeit<br />
ggf. umorganisieren<br />
kann.<br />
TIPP<br />
Der Vorsitzende<br />
kann die Informationen<br />
<strong>und</strong> Unterlagen<br />
zu Themen der<br />
Tages ordnung bereits<br />
am Tag vor der<br />
Sitzung in einer entsprechenden<br />
Mappe<br />
im <strong>Betriebsrat</strong>sbüro<br />
zur Einsicht<br />
auslegen. So lassen<br />
sich zeitaufwändige<br />
Diskussionen in der<br />
Sitzung oft vermeiden.<br />
<strong>Betriebsrat</strong>smitglieder<br />
haben<br />
jederzeit das Recht<br />
in alle <strong>Betriebsrat</strong>sunterlagen<br />
Einsicht<br />
zu nehmen (§ 34<br />
Abs. 3 BetrVG).<br />
Das müssen Sie zur<br />
<strong>Betriebsrat</strong>ssitzung wissen<br />
betriebsratsarbeit Die Sitzung des <strong>Betriebsrat</strong>s bildet den Kern seiner Arbeit.<br />
Hier kommt das ganze Gremium zusammen, bildet sich eine Meinung <strong>und</strong> entscheidet<br />
gemeinsam über wichtige Themen. Eine gut vorbereitete <strong>und</strong> strukturierte Sitzung ist die<br />
Voraussetzung für eine gelungene <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit.<br />
Eine <strong>Betriebsrat</strong>ssitzung im Sinne des BetrVG<br />
liegt vor, wenn die <strong>Betriebsrat</strong>smitglieder persönlich<br />
zusammenkommen. Das ist in der<br />
Regel während der Arbeitszeit der Fall (§ 30<br />
BetrVG). Eine virtuelle Sitzung (z.B. Telefon-<br />
oder Videokonferenz) ersetzt nicht die<br />
persönliche Anwesenheit. Daher kann der<br />
<strong>Betriebsrat</strong> in einer Telefon- bzw. Videokonferenz<br />
oder im Umlaufverfahren keine wirksamen<br />
Beschlüsse fassen.<br />
Teilnahme an der Sitzung<br />
Die Teilnahme an den <strong>Betriebsrat</strong>ssitzungen<br />
gehört zu den Pflichten eines jeden <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds.<br />
Im Fall einer Verhinderung muss<br />
Übersicht:<br />
Verhinderungsfälle<br />
}}<br />
Eine rechtliche Verhinderung liegt vor,<br />
wenn das Gremium in der Sitzung über<br />
die Kündigung des <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds<br />
berät <strong>und</strong> beschließt. Steht dagegen die<br />
Bewerbung eines <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds auf<br />
eine ausgeschriebene Stelle auf der Tagesordnung,<br />
stellt das keinen Verhinderungsgr<strong>und</strong><br />
dar. (BAG 24.4.2013 – 7 ABR 82/11)<br />
}}<br />
Urlaub des <strong>Betriebsrat</strong>smitglieds gilt<br />
als Verhinderungsgr<strong>und</strong>, sofern das Mitglied<br />
nicht ausdrücklich erklärt, an<br />
der Sitzung teilnehmen zu wollen.<br />
(BAG 27.9.2012 – 2 AZR 955/11 <strong>und</strong><br />
BAG 8.9.2011 – 2 AZR 388/10)<br />
}}<br />
Krankheit gilt als Verhinderungsgr<strong>und</strong>,<br />
solange das <strong>Betriebsrat</strong>smitglied nicht ausdrücklich<br />
erklärt trotz Arbeitsunfähigkeit<br />
rechtsprechung<br />
der <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende ein Ersatzmitglied<br />
einladen. Häufiges unentschuldigtes Fehlen<br />
kann als grobe Pflichtverletzung oder Behinderung<br />
der <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit gewertet werden.<br />
Das kann einen Ausschluss aus dem Amt<br />
oder gar ein Strafverfahren nach sich ziehen.<br />
Die Sitzungen des <strong>Betriebsrat</strong>s sind nicht öffentlich.<br />
Das Gremium kann sich aber Gäste<br />
zu bestimmten Tagesordnungspunkten oder<br />
zur gesamten Sitzung einladen.<br />
Da in der <strong>Betriebsrat</strong>sarbeit immer wieder<br />
Fristen zu beachten sind, (z.B. bei Einstellungen,<br />
Versetzungen oder Kündigungen) empfiehlt<br />
sich ein regelmäßiger (z.B. wöchentlicher)<br />
Sitzungsturnus. So kann der <strong>Betriebsrat</strong><br />
sicherstellen, dass er aufkommende Themen<br />
an der Sitzung teilnehmen zu wollen.<br />
(BAG 5.9.1986 – 7 AZR 175/85<br />
<strong>und</strong> BAG 15.11.1984 – 2 AZR 341/83)<br />
}}<br />
Eine weit entfernte Dienstreise kann<br />
einen Verhinderungsgr<strong>und</strong> darstellen, wenn<br />
der Aufwand <strong>und</strong> die Kosten für die Anreise<br />
zur Sitzung unverhältnis mäßig hoch wären.<br />
(BAG 24.6.1969 – 1 ABR 6/69)<br />
}}<br />
Elternzeit stellt einen Verhinderungsgr<strong>und</strong><br />
dar, außer das <strong>Betriebsrat</strong>smitglied erklärt<br />
den Wunsch an den Sitzungen teilnehmen<br />
zu wollen (BAG 25.5.2005 – 7 ABR 45/04).<br />
Zeiten des Mutterschutzes sind dagegen<br />
immer ein Verhinderungsgr<strong>und</strong>.<br />
}}<br />
Nach herrschender Rechtsmeinung stellt<br />
die Teilnahme an Schulungsveran staltungen<br />
nach § 37 Abs. 6 <strong>und</strong> 7 BetrVG ebenfalls einen<br />
Verhinderungsgr<strong>und</strong> dar. (vgl. Däubler/<br />
Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG Kommentar,<br />
16. Auflage 2018, § 25 Rn. 19)<br />
2