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Betriebsrat und Mitbestimmung

Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

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7 fragen<br />

INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />

GESETZ<br />

Zwischen Arbeitsende<br />

<strong>und</strong> Arbeitsbeginn<br />

am nächsten<br />

Tag muss eine Ruhezeit<br />

(ohne Arbeit<br />

oder Arbeitsbereitschaft)<br />

von mindestens<br />

11 St<strong>und</strong>en<br />

liegen (§ 5 Abs. 1<br />

ArbZG). In bestimmten<br />

Betrieben (z.B.<br />

Krankenhäusern<br />

oder Gaststätten)<br />

kann die Ruhezeit<br />

um eine St<strong>und</strong>e<br />

verkürzt sein, wenn<br />

innerhalb eines<br />

Monats ein entsprechender<br />

Ausgleich<br />

stattfindet (§ 5<br />

Abs. 2 ArbZG).<br />

6. Müssen Lehrkräfte während der<br />

Schulferien erreichbar sein?<br />

Ja. Schulferien sind für angestellte Lehrkräfte<br />

im Allgemeinen eine unterrichtsfreie, aber<br />

keine arbeitsfreie Zeit. Die Lehrkraft bleibt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zur Erledigung aller arbeitsvertraglich<br />

geschuldeten Tätigkeiten verpflichtet.<br />

Der Arbeitgeber kann der Lehrkraft im Rahmen<br />

billigen Ermessens i.S.v. § 106 Satz 1<br />

GewO verbindlich die Weisung erteilen, während<br />

der Schulferien zur Erfüllung bestimmter<br />

Aufgaben in der Schule anwesend zu sein.<br />

Anderes gilt nur, wenn die Weisung höherrangiges<br />

Recht verletzt, weil etwa die<br />

Höchstarbeitszeit überschritten oder der Urlaubsanspruch<br />

der Lehrkraft beeinträchtigt<br />

ist (BAG 16.10.2007 – 9 AZR 144/07).<br />

arbeitshilfe<br />

7. Kann der Arbeitgeber dem<br />

Arbeit nehmer kündigen, wenn er<br />

nicht erreichbar ist?<br />

Nein. Keinesfalls. Selbst wer als urlaubender<br />

Angestellter den Anruf oder die Kontaktaufnahme<br />

verweigert, muss keine Sorge haben,<br />

dass ihn nach der Rückkehr aus dem Urlaub<br />

die Kündigung erwartet. Denn es käme hierbei<br />

nur eine verhaltensbedingte Kündigung<br />

in Frage. Diese verlangt immer eine vorherige<br />

Abmahnung. Dem Arbeitnehmer muss<br />

ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten<br />

vorgeworfen werden, was aber im Falle eines<br />

Urlaubs nicht möglich ist. v<br />

Bettina Frowein, Volljuristin, Programmleitung,<br />

B<strong>und</strong>-Verlag, Frankfurt am Main.<br />

Erreichbarkeit – Checkliste zur Begrenzung<br />

der ständigen Erreichbarkeit<br />

Damit Arbeitnehmer nicht r<strong>und</strong> um die Uhr erreichbar sind, sollten Betriebsräte »Spielregeln«<br />

entwickeln, die das Nutzen mobiler Geräte außerhalb der Arbeitszeit eingrenzen <strong>und</strong> unterbinden.<br />

Hierfür bieten sich folgende Überlegungen an:<br />

1. Bestandsaufnahme<br />

··<br />

In welchem Umfang werden die mobilen Datengeräte außerhalb der Arbeitszeit genutzt?<br />

··<br />

Geschieht dies mehr auf Initiative der Vorgesetzten (dringende Anfragen am Wochenende?)<br />

oder der Arbeitnehmer?<br />

··<br />

Ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass Arbeitnehmer sich »gezwungen« fühlen, die mobilen<br />

Datengeräte außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen um die Arbeit zu bewältigen?<br />

··<br />

Wie nehmen die betroffenen Arbeitnehmer dies wahr? Umfrage <strong>und</strong> ergänzende Workshops<br />

mit Betroffenen zur Vorbereitung einer Regelung<br />

2. Regelungsmöglichkeiten<br />

··<br />

Gibt es Unternehmensgr<strong>und</strong>sätze, Führungsleitlinien o. ä., die festlegen, dass es keine<br />

Erwartungshaltung geben darf, dass Arbeitnehmer immer erreichbar sind?<br />

··<br />

Helfen Diskussionen <strong>und</strong> Verabredungen um das Nutzen der mobilen Datengeräte außerhalb<br />

der normalen Arbeitszeit zu begrenzen?<br />

··<br />

Technische Begrenzung der ständigen Erreichbarkeit durch Nichtweiterleitung von<br />

Mails/SMS zu bestimmten Zeiten (nach 20.00 Uhr, am Wochenende); soll die Telefonfunktion<br />

nutzbar bleiben?<br />

··<br />

Welche Ausnahmen sind für Not- <strong>und</strong> Eilfälle notwendig? Welche bei internationaler<br />

Ausrichtung der Arbeit über verschiedene Zeitzonen?<br />

··<br />

Wenn Arbeitnehmer mit Hilfe von Smartphones bzw. mobilen Datengeräten außerhalb<br />

der normalen Arbeitszeit <strong>und</strong> außerhalb des Betriebs arbeiten: Wie wird diese Arbeitszeit<br />

erfasst <strong>und</strong> mit den tariflichen Arbeitszeiten sowie den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten<br />

in Einklang gebracht? Selbstaufschreibung, technische Erfassung?<br />

Quelle: Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg.): Arbeitshilfen für den <strong>Betriebsrat</strong>, 4. Auflage 2018, B<strong>und</strong>-Verlag<br />

Diese Arbeitshilfe finden Sie online unter: www.br-mitbestimmung.de<br />

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