Betriebsrat und Mitbestimmung
Betriebsrat und Mitbestimmung | Praxiswissen für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder
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7 fragen<br />
INFORMATIONSDIENST 12 | 2018<br />
GESETZ<br />
Zwischen Arbeitsende<br />
<strong>und</strong> Arbeitsbeginn<br />
am nächsten<br />
Tag muss eine Ruhezeit<br />
(ohne Arbeit<br />
oder Arbeitsbereitschaft)<br />
von mindestens<br />
11 St<strong>und</strong>en<br />
liegen (§ 5 Abs. 1<br />
ArbZG). In bestimmten<br />
Betrieben (z.B.<br />
Krankenhäusern<br />
oder Gaststätten)<br />
kann die Ruhezeit<br />
um eine St<strong>und</strong>e<br />
verkürzt sein, wenn<br />
innerhalb eines<br />
Monats ein entsprechender<br />
Ausgleich<br />
stattfindet (§ 5<br />
Abs. 2 ArbZG).<br />
6. Müssen Lehrkräfte während der<br />
Schulferien erreichbar sein?<br />
Ja. Schulferien sind für angestellte Lehrkräfte<br />
im Allgemeinen eine unterrichtsfreie, aber<br />
keine arbeitsfreie Zeit. Die Lehrkraft bleibt<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zur Erledigung aller arbeitsvertraglich<br />
geschuldeten Tätigkeiten verpflichtet.<br />
Der Arbeitgeber kann der Lehrkraft im Rahmen<br />
billigen Ermessens i.S.v. § 106 Satz 1<br />
GewO verbindlich die Weisung erteilen, während<br />
der Schulferien zur Erfüllung bestimmter<br />
Aufgaben in der Schule anwesend zu sein.<br />
Anderes gilt nur, wenn die Weisung höherrangiges<br />
Recht verletzt, weil etwa die<br />
Höchstarbeitszeit überschritten oder der Urlaubsanspruch<br />
der Lehrkraft beeinträchtigt<br />
ist (BAG 16.10.2007 – 9 AZR 144/07).<br />
arbeitshilfe<br />
7. Kann der Arbeitgeber dem<br />
Arbeit nehmer kündigen, wenn er<br />
nicht erreichbar ist?<br />
Nein. Keinesfalls. Selbst wer als urlaubender<br />
Angestellter den Anruf oder die Kontaktaufnahme<br />
verweigert, muss keine Sorge haben,<br />
dass ihn nach der Rückkehr aus dem Urlaub<br />
die Kündigung erwartet. Denn es käme hierbei<br />
nur eine verhaltensbedingte Kündigung<br />
in Frage. Diese verlangt immer eine vorherige<br />
Abmahnung. Dem Arbeitnehmer muss<br />
ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten<br />
vorgeworfen werden, was aber im Falle eines<br />
Urlaubs nicht möglich ist. v<br />
Bettina Frowein, Volljuristin, Programmleitung,<br />
B<strong>und</strong>-Verlag, Frankfurt am Main.<br />
Erreichbarkeit – Checkliste zur Begrenzung<br />
der ständigen Erreichbarkeit<br />
Damit Arbeitnehmer nicht r<strong>und</strong> um die Uhr erreichbar sind, sollten Betriebsräte »Spielregeln«<br />
entwickeln, die das Nutzen mobiler Geräte außerhalb der Arbeitszeit eingrenzen <strong>und</strong> unterbinden.<br />
Hierfür bieten sich folgende Überlegungen an:<br />
1. Bestandsaufnahme<br />
··<br />
In welchem Umfang werden die mobilen Datengeräte außerhalb der Arbeitszeit genutzt?<br />
··<br />
Geschieht dies mehr auf Initiative der Vorgesetzten (dringende Anfragen am Wochenende?)<br />
oder der Arbeitnehmer?<br />
··<br />
Ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass Arbeitnehmer sich »gezwungen« fühlen, die mobilen<br />
Datengeräte außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen um die Arbeit zu bewältigen?<br />
··<br />
Wie nehmen die betroffenen Arbeitnehmer dies wahr? Umfrage <strong>und</strong> ergänzende Workshops<br />
mit Betroffenen zur Vorbereitung einer Regelung<br />
2. Regelungsmöglichkeiten<br />
··<br />
Gibt es Unternehmensgr<strong>und</strong>sätze, Führungsleitlinien o. ä., die festlegen, dass es keine<br />
Erwartungshaltung geben darf, dass Arbeitnehmer immer erreichbar sind?<br />
··<br />
Helfen Diskussionen <strong>und</strong> Verabredungen um das Nutzen der mobilen Datengeräte außerhalb<br />
der normalen Arbeitszeit zu begrenzen?<br />
··<br />
Technische Begrenzung der ständigen Erreichbarkeit durch Nichtweiterleitung von<br />
Mails/SMS zu bestimmten Zeiten (nach 20.00 Uhr, am Wochenende); soll die Telefonfunktion<br />
nutzbar bleiben?<br />
··<br />
Welche Ausnahmen sind für Not- <strong>und</strong> Eilfälle notwendig? Welche bei internationaler<br />
Ausrichtung der Arbeit über verschiedene Zeitzonen?<br />
··<br />
Wenn Arbeitnehmer mit Hilfe von Smartphones bzw. mobilen Datengeräten außerhalb<br />
der normalen Arbeitszeit <strong>und</strong> außerhalb des Betriebs arbeiten: Wie wird diese Arbeitszeit<br />
erfasst <strong>und</strong> mit den tariflichen Arbeitszeiten sowie den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten<br />
in Einklang gebracht? Selbstaufschreibung, technische Erfassung?<br />
Quelle: Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg.): Arbeitshilfen für den <strong>Betriebsrat</strong>, 4. Auflage 2018, B<strong>und</strong>-Verlag<br />
Diese Arbeitshilfe finden Sie online unter: www.br-mitbestimmung.de<br />
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