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Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen für ... - PTB

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<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong><br />

<strong>für</strong> Messgeräte <strong>für</strong> Wasser<br />

Messgeräte <strong>für</strong> Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme werden in Deutschland überwiegend von <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong> geeicht.<br />

Diese entlasten als beliehene Unternehmen den Staat beim Vollzug des Eichgesetzes. Träger <strong>der</strong> <strong>Prüfstellen</strong> sind hauptsächlich Wasser- und<br />

Energieversorgungsunternehmen sowie Hersteller <strong>der</strong> o.a. Messgeräte.<br />

<strong>Prüfstellen</strong> werden von den zuständigen Eichbehörden anerkannt und unterliegen <strong>der</strong>en Aufsicht und Überwachung. Das leitende<br />

<strong>Prüfstellen</strong>personal wird von den Eichbehörden öffentlich bestellt. Es muss sich verpflichten, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch<br />

auszuführen.<br />

Das folgende <strong>Verzeichnis</strong> enthält die Anschriften und Befugnisse <strong>der</strong> <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong> nach Bundeslän<strong>der</strong>n sortiert. Bei einer<br />

Befugnis zur EWG-Ersteichung ist die Kennung des EWG-Eichzeichen angegeben.<br />

Das Kennzeichen <strong>der</strong> <strong>Prüfstellen</strong> besteht aus zwei Buchstaben und einer Ordnungsnummer.<br />

Der erste Buchstabe verweist auf die Messgeräteart:<br />

E bei Messgeräten <strong>für</strong> Elektrizität K bei Messgeräten <strong>für</strong> Wärme<br />

G bei Messgeräten <strong>für</strong> Gas W bei Messgeräten <strong>für</strong> Wasser<br />

<strong>der</strong> zweite Buchstabe verweist auf die <strong>für</strong> die Anerkennung und Überwachung zuständige Behörde, die die nachfolgende Ordnungsnummer zuteilt.<br />

Kennbuchstaben <strong>der</strong> zuständigen Behörden:<br />

A Baden-Württemberg G Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

B Bayern H Nordrhein-Westfalen<br />

C Berlin K Rheinland-Pfalz<br />

N Brandenburg L Saarland<br />

D Bremen R Sachsen<br />

E Hamburg S Sachsen-Anhalt<br />

F Hessen M Schleswig-Holstein<br />

P Mecklenburg-Vorpommern T Thüringen<br />

Das Kennzeichen von <strong>Prüfstellen</strong> mit Betriebsräumen in einem an<strong>der</strong>en Bundesland ist mit „*“ markiert.<br />

Die Anschriften <strong>der</strong> zuständigen Behörde können aus dem Internet unter http://www.eichamt.de abgerufen werden.<br />

<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong> <strong>für</strong> Messgeräte <strong>für</strong> Wasser Stand: März 2011

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