Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen für ... - PTB
Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen für ... - PTB
Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen für ... - PTB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong><br />
<strong>für</strong> Messgeräte <strong>für</strong> Wasser<br />
Messgeräte <strong>für</strong> Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme werden in Deutschland überwiegend von <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong> geeicht.<br />
Diese entlasten als beliehene Unternehmen den Staat beim Vollzug des Eichgesetzes. Träger <strong>der</strong> <strong>Prüfstellen</strong> sind hauptsächlich Wasser- und<br />
Energieversorgungsunternehmen sowie Hersteller <strong>der</strong> o.a. Messgeräte.<br />
<strong>Prüfstellen</strong> werden von den zuständigen Eichbehörden anerkannt und unterliegen <strong>der</strong>en Aufsicht und Überwachung. Das leitende<br />
<strong>Prüfstellen</strong>personal wird von den Eichbehörden öffentlich bestellt. Es muss sich verpflichten, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch<br />
auszuführen.<br />
Das folgende <strong>Verzeichnis</strong> enthält die Anschriften und Befugnisse <strong>der</strong> <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong> nach Bundeslän<strong>der</strong>n sortiert. Bei einer<br />
Befugnis zur EWG-Ersteichung ist die Kennung des EWG-Eichzeichen angegeben.<br />
Das Kennzeichen <strong>der</strong> <strong>Prüfstellen</strong> besteht aus zwei Buchstaben und einer Ordnungsnummer.<br />
Der erste Buchstabe verweist auf die Messgeräteart:<br />
E bei Messgeräten <strong>für</strong> Elektrizität K bei Messgeräten <strong>für</strong> Wärme<br />
G bei Messgeräten <strong>für</strong> Gas W bei Messgeräten <strong>für</strong> Wasser<br />
<strong>der</strong> zweite Buchstabe verweist auf die <strong>für</strong> die Anerkennung und Überwachung zuständige Behörde, die die nachfolgende Ordnungsnummer zuteilt.<br />
Kennbuchstaben <strong>der</strong> zuständigen Behörden:<br />
A Baden-Württemberg G Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
B Bayern H Nordrhein-Westfalen<br />
C Berlin K Rheinland-Pfalz<br />
N Brandenburg L Saarland<br />
D Bremen R Sachsen<br />
E Hamburg S Sachsen-Anhalt<br />
F Hessen M Schleswig-Holstein<br />
P Mecklenburg-Vorpommern T Thüringen<br />
Das Kennzeichen von <strong>Prüfstellen</strong> mit Betriebsräumen in einem an<strong>der</strong>en Bundesland ist mit „*“ markiert.<br />
Die Anschriften <strong>der</strong> zuständigen Behörde können aus dem Internet unter http://www.eichamt.de abgerufen werden.<br />
<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> <strong>staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Prüfstellen</strong> <strong>für</strong> Messgeräte <strong>für</strong> Wasser Stand: März 2011