Stadtmagazin CLP Ausgabe 28
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Ein Ort der Trauer und Erinnerung<br />
für stillgeborene Kinder<br />
stillgeborene – Sternenkinder<br />
Viermal im Jahr findet auf dem<br />
St. Andreas Friedhof in Cloppenburg<br />
eine ganz besondere<br />
Trauerfeier und Beerdigungszeremonie<br />
statt. Eltern, Großeltern und Geschwister<br />
haben dann die Gelegenheit, sich in<br />
einer würdevollen Zeremonie von ihren<br />
stillgeborenen, ihren sogenannten<br />
„Sternenkindern“ zu verabschieden.<br />
Stillgeborene Kinder sind Kinder, die<br />
tot zur Welt gekommen sind und noch<br />
keine 500 Gramm gewogen haben.<br />
Diese Sternenkinder sind nicht bestattungspflichtig,<br />
können aber in dieser<br />
gemeinsamen Trauerfeier mit anderen<br />
betroffenen Familien beerdigt werden.<br />
Dafür wurde auf dem St. Andreas<br />
Friedhof eigens ein Grabfeld – das Sternenfeld<br />
– mit einer Steinstele angelegt.<br />
Die Stele wurde vom Hospizdienst<br />
gestiftet und zeigt zwei stilisierte Hände,<br />
die achtsam das kostbare Leben in<br />
ihrer Mitte umfassen. Auf dem Sockel<br />
ist zu lesen: „Du umschließt mich von<br />
allen Seiten und legst deine Hand auf<br />
mich“ (Psalm 139). Die Grabstelle bietet<br />
den Eltern und Familien einen Ort<br />
zum Trauern und zum Erinnern.<br />
„Diese Bestattungszeremonie ist für<br />
die betroffenen Eltern sehr wichtig.<br />
Sie erfahren Trost und Unterstützung.<br />
Auch das Gespräch und der Austausch<br />
mit anderen Trauernden hilft vielen<br />
Eltern bei der Bewältigung“, betont<br />
Pastoralreferentin Ursula Willenborg<br />
von der katholischen Kirchengemeinde<br />
St. Andreas, die in der Krankenhausseelsorge<br />
tätig ist.<br />
Gemeinsam mit den Krankenschwestern<br />
Cäcilia Tebben, Sr. Rosily, dem ambulanten<br />
Hospizdienst für den Landkreis<br />
Cloppenburg, der evangelischen<br />
Gemeinde und einem Bestattungsinstitut<br />
bereitet sie die ökumenische Zeremonie<br />
mit einem Wortgottesdienst<br />
vor. Die Zeremonie ist offen für alle<br />
Konfessionen und Nationalitäten und<br />
für die Angehörigen entstehen keine<br />
Kosten.<br />
Mit kleinen und sehr persönlichen<br />
Gesten können sich die Familien von<br />
ihrem stillgeborenen Kind verabschieden.<br />
Die Pastoralreferentin weiß aus<br />
vielen Gesprächen, wie sehr die betroffenen<br />
Frauen trauern und wie schwer<br />
es ihnen oft fällt, über ihre Trauer zu<br />
sprechen. Viele verwaiste Eltern stoßen<br />
auf Unverständnis, da das soziale<br />
Umfeld von der Schwangerschaft noch<br />
nicht viel oder gar nichts erfahren hat.<br />
Sie können in vielen Fällen die tiefe<br />
Trauer um das verlorene Kind nicht<br />
nachvollziehen.<br />
Diesen Eltern möchten Ursula Willenborg<br />
und Cäcilia Tebben Mut machen,<br />
über ihre Erfahrung und ihre Trauer zu<br />
sprechen. „Die Eltern trauern um ein<br />
Kind, das viel zu früh gestorben ist und<br />
das für immer in ihrem Herzen und<br />
in ihren Gedanken sein wird“, betont<br />
Ursula Willenborg.<br />
Die Eltern der stillgeborenen Kinder<br />
werden vom Pflegepersonal des Krankenhauses<br />
auf die Möglichkeit einer<br />
Beerdigung hingewiesen und erhalten<br />
bei der Entlassung auch ein entsprechendes<br />
Schreiben ausgehändigt.<br />
Selbstverständlich können die Eltern<br />
ihr Kind auch auf ihrem Heimatfriedhof<br />
bestatten lassen.<br />
Vielen Eltern ist es wichtig, ihrem so<br />
früh verstorbenen Kind einen Namen<br />
zu geben. Stillgeborene Kinder können<br />
auf Wunsch auch beim Standesamt<br />
gemeldet werden. Es wird allerdings<br />
keine offizielle Geburtsurkunde ausgestellt.<br />
Sie werden jedoch immer die<br />
Sternenkinder ihrer Familie bleiben.<br />
Nächster Bestattungstermin für stillgeborene<br />
Kinder ist am 23. Januar 2019.<br />
SIGRID LÜNNEMANN<br />
Cäcilia Tebben und Ursula Willenborg<br />
Nur ein Hauch von Leben,<br />
mehr war es noch nicht.<br />
Nur ein Hauch von Leben,<br />
trotzdem vermissen wir dich.<br />
Für kurze Zeit nur bei uns,<br />
nicht genug dich richtig kennenzulernen.<br />
Für kurze Zeit nur bei uns,<br />
gingst viel zu früh zu den Sternen.<br />
Vergessen werden wir dich nie,<br />
bist in den Sternen und im Wind.<br />
Vergessen werden wir dich nie,<br />
du bleibst für immer unser Kind.<br />
Wir werden nicht aufhören dich zu lieben,<br />
auch wenn der Verlust wird immer schmerzen.<br />
Wir werden nicht aufhören dich zu lieben,<br />
du bist in unseren Gedanken<br />
und unseren Herzen.<br />
(Carolin Semmelroth)<br />
Anmerkung: Bei Kindern mit einem Geburtsgewicht<br />
über 500 Gramm besteht eine Bestattungspflicht.<br />
Dies gilt auch – unabhängig vom Gewicht – für<br />
Kinder, die bei der Geburt noch gelebt haben.<br />
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