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Society 363 / 2013

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wirtschaft<br />

Recht<br />

Kolumne<br />

Kooperationen in China<br />

Für Kooperationen mit chinesischen Unternehmen<br />

empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

genau zu prüfen und die Besonderheiten<br />

der chinesischen „Knigge“ zu beachten.<br />

Text von Georg Zanger<br />

Die VR China lädt ausländische<br />

Unternehmer im<br />

Rahmen ihres Investitionskatalogs<br />

vor allem<br />

dazu ein, im Bereich von<br />

„grüner Wirtschaft“, alternative<br />

Energie, Umwelttechnologie<br />

und Biotech zu investieren.<br />

Bevor man sich entschließt, Kooperationen<br />

mit chinesischen Unternehmen<br />

einzugehen, empfiehlt es sich, die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen kennen zu lernen.<br />

Auch die Besonderheiten und Knigge<br />

im Geschäftsverkehr mit chinesischen<br />

Unternehmen soll man schon am Anfang<br />

beachten.<br />

Dass die Mehrzahl ausländischer Investitionen<br />

von 1980 bis 1990 in der VR<br />

China nicht gewinnbringend waren, hat<br />

gerade dort ihre Ursachen gehabt: Verständigungsmängel<br />

im Vorfeld, vor allem<br />

bewirkt durch Sprachbarrieren und<br />

Kulturunterschiede.<br />

•<br />

Welcher Weg wäre<br />

der beste?<br />

Das klassische „joint venture“ ist schon<br />

lange nicht mehr die einzige Form der<br />

möglichen Beteiligung am chinesischen<br />

Markt. Oft steht am Beginn einer gesellschaftlichen<br />

Zusammenarbeit mit einem<br />

chinesischen Unternehmen die Gründung<br />

einer eigenen ausländischen Gesellschaft<br />

in der VR China (foreign invested<br />

enterprises), an der sich dann chinesische<br />

Unternehmen beteiligen können. Zum<br />

Unterschied zur Fusion erspart man sich<br />

dabei die genaue Prüfung vorbestehender<br />

Schulden, Risiken und anderer Probleme<br />

des Zielunternehmens. Beteiligt man sich<br />

hingegen an einem chinesischen Unternehmen,<br />

muss man die sog. due diligence<br />

(Prüfung aller bestehenden Verträge und<br />

Bilanzen) ernst nehmen.<br />

Xerum Das simporerem Fusionsrecht hil expe est, odis in sima China plaborro<br />

eine dolupit, Vielzahl solecerum von ipsusdae Normen quiducimi, geregelt, die<br />

ist durch<br />

corestibus bedauerlicher eicipitibus et eos Weise noch nicht harmonisiert<br />

wurden. Neben dem Gesellschaftsrecht<br />

gibt es Sondervorschriften für das<br />

M&A Geschäft, ein Recht für Fusion und<br />

Aufspaltung, das Gesetz zur Gründung<br />

von Unternehmen mit Auslandskapital<br />

und eine Vielzahl von Ausführungsregeln.<br />

Das gesamte Rechtswesen hat sich in<br />

den letzten Jahren stark verändert. Kein<br />

Wunder, dass auch die Judikatur noch<br />

unsicher ist und nicht nur diese, sondern<br />

auch die Verwaltung in verschiedenen Distrikten<br />

unterschiedlich sein kann.<br />

Für Unternehmen, die in China registriert<br />

sind, gilt grundsätzlich chinesisches<br />

Recht. Für Vertragsstreitigkeiten aus dem<br />

Gesellschaftsverhältnis ist dieses Recht<br />

unabdingbar. Schiedsklauseln sind zwar<br />

grundsätzlich zulässig, ausländisches<br />

Recht kann aber nur im Verhältnis zu ausländischen<br />

Unternehmen und daraus entstehenden<br />

Streitigkeiten zugrunde gelegt<br />

werden.<br />

•<br />

Genaue Informationen<br />

einholen<br />

Um die Überprüfung eines chinesischen<br />

Unternehmens (due diligence) vornehmen<br />

zu können, bedarf es einer Ver-<br />

Dr. Georg Zanger,<br />

ist seit 1975 selbstständiger<br />

Rechtsanwalt in<br />

Wien mit Spezialgebiet<br />

Wettbewerbsrecht. Er<br />

ist außerdem Präsident<br />

der Austrian Chinese<br />

Business Association.<br />

www.zanger-bewegt.at<br />

trauensperson vor Ort, die gut vernetzt<br />

ist. Schon die Prüfung des Gründungsdokuments<br />

des Vertragspartners, seine Gewerbeberechtigung,<br />

seine Firmenstempel<br />

(„Company“- und „Contractchop“), und<br />

die Hierarchie im Unternehmen zu erforschen,<br />

bereitet Ausländern Schwierigkeiten.<br />

Zu beachten ist weiters, dass es Grundeigentum<br />

an Gebäuden nur auf Zeit gibt<br />

und am Land Pachtverträge vorherrschen.<br />

Zur Prüfung der Finanzlage des Unternehmens<br />

gehört die Kontrolle aller Bankund<br />

Privatkredite in RMB und Fremdwährung<br />

und sonst aushaftenden finanziellen<br />

Verpflichtungen, wie Bürgschaften etc. Geprüft<br />

werden muss, ob das Unternehmen<br />

seiner Steuerpflicht nachgekommen ist.<br />

Es ist wichtig, alle Details des Zielunternehmens,<br />

vor allem seine interne Organisation,<br />

zu erfahren. Dazu gehören auch<br />

bestehende Verträge mit Vorständen und<br />

leitenden Mitarbeitern. Alle Patent-, Urheber-<br />

und Markenrechte müssen erfragt<br />

werden.<br />

Es ist schließlich von Bedeutung, ob die<br />

geistigen Eigentumsrechte im Unternehmen<br />

geschaffen und registriert oder bloß<br />

Lizenzen daran erworben wurden, und ob<br />

umgekehrt dritten Firmen Verwertungsrechte<br />

an den eigenen Urheberrechten<br />

eingeräumt wurden.<br />

Besonders wichtig ist es schließlich zu<br />

erfahren, welche Rechtsstreitigkeiten, Verwaltungsverfahren<br />

und allenfalls Strafverfahren<br />

anhängig sind, um die Gefahren,<br />

die daraus drohen, abschätzen zu können.<br />

Vergisst man nicht, seinem Verhandlungspartner<br />

„Gesicht zu geben“, ihm respektvoll<br />

gegenüber zu treten und keine<br />

Handlungen zu setzen, die dieser so verstehen<br />

könnte, dass er sein „Gesicht verloren“<br />

hat, steht einem erfolgreichen Wirtschaften<br />

nichts im Wege!<br />

116 | SocietY 1_<strong>2013</strong>

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