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Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr Einladung

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Entwurf<br />

Brandschutzbedarfsplan<br />

der Stadt Nettetal<br />

Seite 1 von 83


Definitionen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Definitionen<br />

ABC-Gefahren atomare, biologische <strong>und</strong> chemische Gefahren<br />

AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren<br />

BMA Brandmeldeanlage<br />

Bodyguard elektronische Überwachungseinheit <strong>für</strong> Pressluftatmer<br />

BRB Bürgermeister- <strong>und</strong> Ratsbüro<br />

Dispositionszeit Zeit zwischen Meldung <strong>und</strong> Alarmierungsabschluss (Beginn der 1. Hilfsfrist)<br />

DLK 23/12 Drehleiter mit Rettungskorb (23m Nennrettungshöhe bei 12m seitlicher Ausladung)<br />

Eintreffzeit Ausrück- <strong>und</strong> Anfahrzeit<br />

ELW Einsatzleitwagen<br />

Erreichungsgrad stellt den prozentualen Anteil der Einsätze dar, bei dem die Zeitgrößen „Hilfsfrist“<br />

<strong>und</strong> Funktionsstärke in der Realität eingehalten werden<br />

Erster Abmarsch Beim ersten Anmarsch werden Standard-Einheiten, wie z.B. ein Löschzug<br />

in Marsch gesetzt, die zur Bekämpfung von Bränden unterhalb des Großbrandes ausreichen<br />

Flash-Over schlagartige Explosion der aufgestauten Rauchgase beim Zusammentreffen mit<br />

Frischluft<br />

FM (Sb) Feuerwehrmann (Sammelbegriff <strong>für</strong> alle Dienstgrade)<br />

FSHG Gesetz über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung<br />

Funktion (en) qualifizierte Einsatzkraft<br />

FWDV Feuerwehrdienstvorschrift<br />

GF Gruppenführer<br />

Gruppe „Standardeinheit“ der Feuerwehr zur selbstständigen Durchführung bestimmter<br />

Einsatzaufgaben<br />

GSG Gefährliche Stoffe <strong>und</strong> Güter<br />

GW-G Gerätewagen Gefahrgut<br />

GW-Öl Gerätewagen Öl<br />

HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug<br />

Interreg II Förderung der transnationalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, ihrer Städte <strong>und</strong><br />

strukturschwachen Regionen in größeren europäischen Räumen auf dem Gebiet der<br />

Raumordnung durch die Europäische Kommission<br />

KdoW Kommandowagen (spezielles Einsatzleitfahrzeug)<br />

KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle <strong>für</strong> Verwaltungsvereinfachung<br />

LBO Landesbauordnung NW<br />

LDS Landesamt <strong>für</strong> Daten <strong>und</strong> Statistik<br />

LF Löschgruppenfahrzeug (allg. Bezeichnung)<br />

LF 8/ 6 Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung 800 l/min, Wassertank 600 l)<br />

LF 16/ 12 Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung 1.600 l/min, Wassertank 1.200 l)<br />

LFV Landesfeuerwehrverband<br />

LZ Löschzug<br />

MA Maschinist<br />

MTF Mannschaftstransportwagen<br />

Planungsziel In Anlehnung an den Muster-Rettungsdienstbedarfsplan NRW wird aus juristischen<br />

Gründen von Planungszielen an Stelle von Schutzzielen gesprochen. Dieser Ausdruck<br />

verdeutlicht, dass es sich bei dem Brandschutzbedarfsplan um Planungshilfen <strong>für</strong> den<br />

verwaltungsinternen Gebrauch handelt.<br />

PA Pressluftatmer<br />

PSS neue Generation des herkömmlichen Pressluftatmers<br />

RW Rüstwagen<br />

SW Schlauchwagen<br />

Schutzziel Details siehe Kapitel 5<br />

THL Technische Hilfe (-Leistung)<br />

TLF Tanklöschfahrzeug<br />

Trupp taktische Einheit zum Durchführen bestimmter Einsatzaufgaben; es gibt Angriffs-,<br />

Schlauch-, Rettungstrupps o.Ä.<br />

TS Tragkraftspritze<br />

UVV Unfallverhütungsvorschrift<br />

Ve-Ne-Te grenzübergreifendes Entwicklungskonzept Venlo-Nettetal-Tegelen<br />

Zeitkritischer Einsatz Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand<br />

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Inhaltsverzeichnis Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeiner Teil .....................................................................................................4<br />

2. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen ..........................................................................................5<br />

3. Aufgaben .................................................................................................................8<br />

4. Gefährdungspotential ..........................................................................................10<br />

4.1 Die Stadt 10<br />

4.1.1 statistische Daten 10<br />

4.1.2 Individualverkehr 14<br />

4.1.3 Wasser- <strong>und</strong> Löschwasserversorgung 17<br />

4.1.4 Leitbild der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen <strong>und</strong> 19<br />

Tendenzen durch Stadtentwicklungsplanung 19<br />

4.2 Risiken 22<br />

4.3 Szenarien 25<br />

4.4 Produktkurzbeschreibungen 29<br />

4.5 Statistik der Feuerwehr 30<br />

5. Schutzziele.............................................................................................................43<br />

5.1 Schutzzieldefinition der AGBF –B<strong>und</strong> 45<br />

5.2 Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzzielfestlegung <strong>für</strong> die Stadt Nettetal 52<br />

6. SOLL – Struktur ..................................................................................................54<br />

6.1 Allgemeiner Teil 54<br />

6.2 SOLL – Fahrzeugausstattung 57<br />

6.3 SOLL - Personalstärke .......................................................................................................... 58<br />

6.4 Weitere Aspekte der SOLL – Planung 59<br />

7. IST-Struktur.........................................................................................................62<br />

7.1 Organisation der Feuerwehr 62<br />

7.2 IST-Fahrzeugausstattung 64<br />

7.3 IST-Personalstärke 65<br />

7.4 Weitere Aspekte der IST-Struktur 66<br />

7.5 Abdeckung des Stadtgebietes 70<br />

7.5.1 Allgemeine Auswirkungen 70<br />

7.5.2 Erreichbarkeit mit Kraftfahrdrehleitern 76<br />

8. Vergleich Strukturen ...........................................................................................78<br />

9. Zusammenfassung/ Maßnahmen........................................................................81<br />

10. Fortschreibung ...................................................................................................83<br />

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Allgemeiner Teil Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

1. Allgemeiner Teil<br />

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar.1998 sind<br />

die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne <strong>und</strong> Pläne <strong>für</strong> den Einsatz ihrer<br />

Feuerwehr aufzustellen <strong>und</strong> fortzuschreiben.<br />

Da weder in einer Durchführungsverordnung noch in einem Erlass mit einer Regelung oder Empfehlung <strong>für</strong> die Anfertigung<br />

eines Brandschutzbedarfsplans gerechnet werden konnte, hat sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der<br />

Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NW) am 25.03.1998 eine ad hoc-Arbeitsgruppe gebildet,<br />

der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes NRW <strong>und</strong> der Bezirksregierungen angeschlossen haben.<br />

Diese Arbeitsgruppe erarbeitete einen Leitfaden „Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen <strong>für</strong> die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen<br />

<strong>für</strong> die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen“, dessen Inhalte bei der Erstellung des<br />

Brandschutzbedarfsplans <strong>für</strong> die Stadt Nettetal weitestgehend berücksichtigt werden konnten.<br />

An der Erstellung dieses Brandschutzbedarfsplans hat maßgeblich nachstehender Fachbereich mitgewirkt:<br />

• Fachbereich 32/ 37 Feuerschutz <strong>und</strong> Rettungsdienst<br />

Nach § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte <strong>und</strong> Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter<br />

Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen.<br />

Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl die Planungsziele als auch den zur<br />

Erreichung dieser Ziele erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.<br />

Die Planungsziele enthalten auch so genannte Hilfsfristen bzw. Eintreffzeiten. Diese Zeitparameter sind mit entscheidend<br />

<strong>für</strong> die Anzahl <strong>und</strong> die Standorte der Feuerwehrhäuser.<br />

Die Anzahl <strong>und</strong> die Art der notwendigen Feuerwehrfahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern Gefahrenpotential,<br />

Einsatzgeschehen <strong>und</strong> Anzahl der Standorte.<br />

Der Personalbedarf ergibt sich aus den Planungszielen <strong>und</strong> wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von so genannten<br />

Funktionen beschrieben.<br />

Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde (<strong>und</strong> damit auch seine Aufstellung <strong>und</strong> Fortschreibung) im Sinne<br />

des § 22 Abs. 1 Satz 1 FSHG<br />

- enthält Gegenstände, die <strong>für</strong> die Aufgabenerledigung der Gemeinde (hier: FSHG) gr<strong>und</strong>legende Bedeutung<br />

haben,<br />

- bildet die gr<strong>und</strong>legende Entscheidung der Gemeinde sowohl über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes<br />

<strong>und</strong> der Hilfeleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 FSHG als auch über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen<br />

Ressourcen,<br />

- stellt eine wichtige (Planungs-) Gr<strong>und</strong>lage dar <strong>für</strong> die <strong>Sicherheit</strong> der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde,<br />

- soll den Anspruch der Bevölkerung Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine leistungsfähige Feuerwehr<br />

zur Abwehr der im § 1 Abs. 1 FSHG bezeichneten Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit<br />

zumindest auch mittelbare Außenwirkung),<br />

- ist daher insgesamt eine Angelegenheit im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a) <strong>und</strong> f) GO NW, die der<br />

Rat nicht übertragen kann,<br />

- erfordert daher die Zustimmung des Rates der Gemeinde (Ratsbeschluss notwendig).<br />

Sinn, Ziel <strong>und</strong> Konsequenzen des Brandschutzbedarfsplans:<br />

• Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Qualität der Aufgabenerledigung der Daseinsvorsorge<br />

der Gemeinde <strong>für</strong> die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger im Bereich des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung<br />

bei Unglücksfällen <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong>n Notständen.<br />

• Er definiert die Schutzziele <strong>und</strong> beschreibt den notwendigen Umfang an Technik, Organisation <strong>und</strong><br />

Personal, um diese Schutzziele zu erfüllen. Dies führt zur Transparenz der da<strong>für</strong> notwendigen finanziellen<br />

Ausstattung.<br />

• Der Brandschutzbedarfsplan wird mittels Ratsbeschluss eingeführt, demzufolge übernimmt der Rat<br />

der Gemeinde die Verantwortung <strong>für</strong> die Inhalte.<br />

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

2. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

1. Gesetz über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NW. S.<br />

122)<br />

2. Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -(BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 01. März 2000 in der derzeit gültigen Fassung<br />

3. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. d. Ministeriums <strong>für</strong> Städtebau<br />

<strong>und</strong> Wohnen, Kultur <strong>und</strong> Sport v. 12.10.2000 - II A 3 - 100/85 (MBl. NRW. Nr. 71 vom 23. Sep-<br />

tember 2000)<br />

4. Sonderbauverordnungen<br />

− Verkaufsstättenverordnung (VkVO) vom 8. Sept. 2000 (GV. NRW. S. 168)<br />

− Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 20.09.2002 (GV.NW.S. 548/SGV.NW.232), in der<br />

derzeit gültigen Fassung<br />

− Garagenverordnung (GarVO) vom 02. Nov. 1990 (GV. NW. S. 600/SGV. NW. 232), in der derzeit<br />

gültigen Fassung<br />

− Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21. Februar 1978, in der derzeit gültigen Fassung<br />

− Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW. S. 522/ SGV. NW. 232), in der derzeit<br />

gültigen Fassung<br />

- Verordnung über den Bau <strong>und</strong> Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung<br />

- BeVO -) vom 20.09.2002 in der derzeit gültigen Fassung<br />

- Feuerungsverordnung – FeuVO NW – vom 21.Juli 1998, in der derzeit gültigen Fassung<br />

- Verordnung über Camping- <strong>und</strong> Wochenendplatzverordnung (CW VO) vom 10. November 1982, in<br />

der derzeit gültigen Fassung<br />

- Verordnung über den Bau von Betriebsräumen <strong>für</strong> elektrische Anlagen (Elt Bau VO) vom 15. Februar<br />

1974, in der derzeit gültigen Fassung<br />

5. Erlasse<br />

- Brandschutztechnische Ausstattung <strong>und</strong> Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innen-<br />

Ministeriums<br />

- Bauaufsichtliche Richt. f. Schulen (BASchulR), RdErl. d. IM vom 19.06.1975 - VA 3 -170 (SMBl.<br />

NW. 1200), zuletzt geändert durch RdErl. Vom 23. November 1976 (MBl. NW. S. 2591/SMBl. NW.<br />

23213)<br />

- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Schulbaurichtlinie - SchulBauR – Erlass<br />

des Ministeriums <strong>für</strong> Städtebau <strong>und</strong> Wohnen, Kultur <strong>und</strong> Sport vom 29. November 2000<br />

(Rettungsgeräte der Feuerwehr) Erlass des Ministeriums <strong>für</strong> Städtebau <strong>und</strong> Wohnen, Kultur <strong>und</strong><br />

Sport - II A5- 100/17.3 vom 29. August 2000<br />

- Qualitätskriterien <strong>für</strong> die Feuerwehr; Brandschutzbedarfsplanung gem. § 22 FSHG - V D 4 - 4.310- 4<br />

Erlass des Innenministeriums vom 9. März 2001<br />

- R<strong>und</strong>erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen (IM NRW) vom 29.08.2000 (RdErl. IM<br />

NRW v. II A 5-100/17.3), in dem die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges mittels Rettungsge-<br />

räten der Feuerwehr (explizit Drehleiter) geregelt wird.<br />

6. Schutzzieldefinition der AGBF<br />

Die Nichteinhaltung der Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der Technik kann<br />

zu einer haftungs- <strong>und</strong> strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.<br />

Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz <strong>für</strong> Flugplätze in Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> andere<br />

Sonderbauten <strong>für</strong> große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I <strong>und</strong> II.<br />

Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düssel-<br />

dorf, Juli 1997.<br />

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

zu 1. FSHG:<br />

Das FSHG stellt in NRW die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Feuerschutz dar. Daher sind nachfolgend<br />

exemplarisch die wesentlichen Paragraphen aufgeführt, die die Aufgabenwahrnehmung konkretisieren.<br />

§ 1 Aufgaben der Gemeinden <strong>und</strong> Kreise<br />

(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuer wehren,<br />

um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen <strong>und</strong> bei solchen <strong>öffentliche</strong>n Notständen Hilfe<br />

zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.<br />

Gemeinden:<br />

- Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr,<br />

- Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,<br />

- Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung<br />

Die Brandschutzbedarfsplanung soll in NRW vergleichbar, einheitlich strukturiert aufgebaut werden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> sind nachfolgend die Paragraphen des FSHG NRW aufgeführt, die auch die Freiwillige<br />

Feuerwehr Nettetal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben betreffen.<br />

§ 2<br />

Einsatz der Feuerwehren auf B<strong>und</strong>esautobahnen, Wasserstraßen <strong>und</strong> Eisenbahnstrecken<br />

§ 4<br />

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung<br />

§§ 5-8<br />

Aufgabenbereich Vorbeugender Brandschutz<br />

§ 5<br />

Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgr<strong>und</strong> baurechtlicher Vorschriften<br />

§ 6<br />

Brandschau<br />

§ 7<br />

Brandsicherheitswachen<br />

§ 8<br />

Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe<br />

§§ 9-14<br />

Die Gemeinden halten <strong>öffentliche</strong> Feuerwehren (Berufs- <strong>und</strong>/oder Freiwillige Feuerwehren bzw.<br />

Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor<br />

§ 22<br />

Vorbereitung <strong>für</strong> Schadens- <strong>und</strong> Großschadensereignisse<br />

(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen <strong>und</strong> Gefahrenabwehrplänen <strong>für</strong> Großschadensereignisse<br />

sowie besonders gefährliche Objekte.<br />

§ 22 FSHG ist Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans. Die<br />

Gemeinden stellen unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne auf. Bei der<br />

Erstellung von Gefahrenabwehrplänen <strong>und</strong> der Vorbereitung von Maßnahmen bei Großscha-<br />

densereignissen werden die Gemeinden vom Kreis beteiligt.<br />

§ 23<br />

Ausbildung, Fortbildung <strong>und</strong> Übungen<br />

§ 24a<br />

Externe Notfallpläne <strong>für</strong> schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso 2-Richtlinie)<br />

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

§ 25<br />

Überörtliche Hilfe<br />

§ 31<br />

Auskunftsstelle<br />

Zu 4. BauO NW:<br />

§ 54<br />

Sonderbauten<br />

(1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen <strong>für</strong> bauliche Anlagen <strong>und</strong> Räume besonderer<br />

Art oder Nutzung können gestellt werden.<br />

(2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf<br />

5. Brandschutzeinrichtungen <strong>und</strong> Brandschutzvorkehrungen<br />

(3) Die Vorschriften der Absätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten insbesondere <strong>für</strong><br />

1. Hochhäuser<br />

2. bauliche Anlagen mit mehr als 30m Höhe usw. bis 23.<br />

§ 72<br />

Behandlung des Bauantrages<br />

(7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . . Im Hinblick auf . . . den<br />

Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden<br />

Nachweise <strong>und</strong> Bauvorlagen erforderlich<br />

Zu 5. VVBauO NW:<br />

54 Sonderbauten (§ 54)<br />

54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen<br />

72 Behandlung des Bauantrages (§ 72)<br />

72.622 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen <strong>für</strong> die Prüfung des Brandschutzes:<br />

. . . die brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen haben den zur Wahrung der Belange des<br />

abwehrenden Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststelle zu ent-<br />

sprechen.<br />

Zu 6. Sonderbauverordnungen:<br />

Aussagen zur Brandschau <strong>und</strong> anderen wiederkehrenden Prüfungen sowie zu Feuersicherheitswachen.<br />

Zu 7. Weitere Erlasse:<br />

Aussagen zu Schulalarmproben <strong>und</strong> Brandschutzerziehung.<br />

Zu 8. Schutzzieldefinition der AGBF:<br />

Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke <strong>und</strong> Erreichungsgrad<br />

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Aufgaben Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

3. Aufgaben<br />

Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Die Aufgaben<br />

werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen.<br />

- Bekämpfung von Schadenfeuer<br />

- Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder <strong>öffentliche</strong>n Notständen.<br />

Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch<br />

das Bergen von Tieren <strong>und</strong> Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit<br />

eigenen Mitteln beseitigt werden kann.<br />

- Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brand-<br />

gefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet<br />

<strong>und</strong> der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicher-<br />

heitswache zu stellen.<br />

- Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit<br />

Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe<br />

- Mitwirkung bei der Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen<br />

- Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen <strong>für</strong> Großschadensereignisse so<br />

wie von Sonderschutzplänen <strong>für</strong> besonders gefährliche Objekte<br />

- Aus- <strong>und</strong> Fortbildung, Übungen<br />

Durchführung der Gr<strong>und</strong>ausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen<br />

- Technische Einsatzleitung bei Großschadensereignissen<br />

- Waldbrandstreifendienste auf Anordnung<br />

• Beseitigung von Öl- <strong>und</strong> Kraftstoffspuren auf <strong>öffentliche</strong>n <strong>Verkehr</strong>s- <strong>und</strong> Wasserflächen<br />

• Technische Hilfeleistung durch Tauchergruppe<br />

• Technische Hilfeleistung <strong>für</strong> Dritte im Rahmen der Amtshilfe bei Gefahr im Verzuge:<br />

− Türöffnungen<br />

− Sicherungsmaßnahmen durch Einsetzen von Schließzylindern oder Notverglasungen<br />

− Gestellungen von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten<br />

− Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgr<strong>und</strong>stücken z. B. nach Zerstörungen durch<br />

Dritte: Entfernen von Dachziegeln, herabstürzenden Ästen, Mauerstücken usw.<br />

• Bereich Vorbeugender Brandschutz, z.B.:<br />

− Planbesprechungen<br />

− Brandschutz- <strong>und</strong> Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen<br />

− Überprüfung Löschwasserentnahmestellen<br />

− Überprüfung der Hydranten (einschließlich der Beschilderung) <strong>und</strong> Löschwasserbrunnen<br />

• Bereich Aus- <strong>und</strong> Fortbildung, z.B.:<br />

− Gr<strong>und</strong>ausbildung, Truppmann, Sonderausbildungen (Tauchen, Bootsschein)<br />

− Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren, Firmenangehörige <strong>und</strong> andere Personen<br />

(Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung in Schulen usw.)<br />

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Aufgaben Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

• Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden<br />

(u.a. soziokulturelle Aspekte), z.B.:<br />

− Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-, Reitsport, Leichtathletik, Fußball etc.)<br />

− Durchführung von Tagen der offenen Tür <strong>und</strong> sonstiger öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen<br />

− Karnevals-/ Kirmesumzüge<br />

− Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)<br />

− Leistungsnachweis<br />

− Martinzugbegleitung<br />

− Brandsicherheitsdienste bei Feuerwerken <strong>und</strong> Osterfeuern<br />

− Heimatfeste, Beteiligung mit eigenen Ständen<br />

− Scheunenfeste, Veranstaltungen in der Werner-Jaeger-Halle (Brandsicherheitswachdienste)<br />

− Kranzniederlegungen<br />

Seite 9 von 83


Gefährdungspotential, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Statistik Stand: 01.01.2009<br />

4. Gefährdungspotential<br />

4.1 Die Stadt<br />

4.1.1 statistische Daten<br />

Fläche: 83,86 km²<br />

Geographische Lage: 51 o 19` nördliche Breite<br />

6 o 15` Östliche Länge<br />

Ausdehnung des Stadtgebietes Nord-Süd: 12,4 km<br />

Ausdehnung des Stadtgebietes West-Ost: 11,7 km<br />

Höchster Punkt über NN: 81,5 m (600 m östlich von Oirlich)<br />

Tiefster Punkt über NN: 36,0 m (im Bereich der vier Krickenbecker Seen:<br />

Hinsbecker- <strong>und</strong> Glabbacher Bruch, Poelvenn,<br />

Schrolik)<br />

angrenzende Gemeinden: Straelen, Wachtendonk im Norden,<br />

Grefrath <strong>und</strong> Viersen im Osten,<br />

Schwalmtal <strong>und</strong> Brüggen im Süden <strong>und</strong><br />

Venlo im Westen (Niederlande)<br />

Seite 10 von 83


Gefährdungspotential, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Statistik Stand: 01.01.2009<br />

Gewerbeflächen/ Wohnen:<br />

im derzeit gültigen Flächennutzungsplan dargestellten<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieflächen (ohne Sondergebiete): 2,77 km²<br />

Gewerbefläche: 1,39 km²<br />

Industriefläche: 1,38 km²<br />

Katasterfläche am 31.12. nach Nutzungsarten (in km²):<br />

Jahr<br />

Katasterfläche<br />

gesamt<br />

Gebäude-<br />

<strong>und</strong><br />

Freifläche<br />

Betriebsfläche<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

<strong>Verkehr</strong>sfläche<br />

Seite 11 von 83<br />

Erholungsfläche<br />

Waldfläche<br />

Wasserfläche<br />

Flächen<br />

anderer<br />

Nutzung<br />

1990 83,66 10,81 0,56 48,82 5,51 0,72 14,07 2,82 0,35<br />

1995 83,86 11,70 0,57 47,62 5,67 0,81 14,11 3,03 0,35<br />

2000 83,86 12,37 0,57 45,56 5,70 1,86 14,24 3,27 0,29<br />

2002 83,86 12,56 0,59 45,01 5,78 1,88 14,51 3,28 0,26<br />

2006 83,86 12,86 0,59 44,45 5,74 1,98 14,71 3,29 0,24<br />

Quelle: LDS NRW<br />

Einwohner<br />

Breyell<br />

u.Schaag Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Lobberich Insgesamt<br />

zum 31.12.2000 11.806 5.038 9.733 1.866 13.428 41.871<br />

zum 31.12.2001 11.907 5.064 9.769 1.855 13.490 42.085<br />

zum 31.12.2002 12.028 5.225 9.847 2.205 13.716 43.021<br />

zum 31.12.2003 12.037 5.296 9.878 2.189 13.699 43.099<br />

zum 31.12.2004 12.030 5.302 9.879 2.180 13.866 43.257<br />

zum 31.12.2005 11.959 5.254 9.920 2.168 13.959 43.260<br />

Quelle: LDS NRW<br />

Bevölkerungsdichte E / km²<br />

Breyell <strong>und</strong><br />

Schaag Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Lobberich Insgesamt<br />

zum 31.12.2000 631,34 265,44 644,14 141,26 761,22 500,61<br />

zum 31.12.2001 636,74 266,81 646,53 140,42 764,74 503,17<br />

zum 31.12.2002 643,21 275,29 651,69 166,92 777,55 514,36<br />

zum 31.12.2003 643,69 279,03 653,74 165,71 776,59 515,29<br />

zum 31.12.2004 643,32 279,35 653,81 165,03 786,05 517,18<br />

zum 31.12.2005 639,52 276,82 656,52 164,12 791,33 517,22<br />

Quelle: BRB Nettetal


Gefährdungspotential, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Statistik Stand: 01.01.2009<br />

Anzahl x 20 =<br />

Einwohner<br />

1 20<br />

1 00<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

0 - 5<br />

6 - 9<br />

10 - 15<br />

Quelle: LDS NRW<br />

16 - 19<br />

20 - 25<br />

26 - 29<br />

Altersstruktur<br />

30 - 35<br />

36 - 39<br />

40 - 45<br />

46 - 49<br />

Seite 12 von 83<br />

50 - 55<br />

Alter in J ah re n<br />

56 - 59<br />

M ännlich W e ib lich<br />

Schulen, Kindergärten, kulturelle Einrichtungen<br />

Schulen/ Kindertageseinrichtungen:<br />

Gr<strong>und</strong>schulen: 9<br />

Hauptschulen: 2<br />

Förderschulen: 2<br />

Realschulen: 1<br />

Gymnasien: 1<br />

Gesamtschulen: 1<br />

Berufskolleg 1<br />

Kindergärten: 16 mit 1.298 Plätzen<br />

Kinderhorte: 1 mit 10 Plätzen<br />

Kinderspielplätze: 56<br />

Kulturelle Einrichtungen:<br />

Bibliotheken: 3<br />

Kinos/ Filmtheater: 2<br />

Leinwände: 3<br />

Plätze: 371<br />

60 - 65<br />

66 - 69<br />

70 - 75<br />

76 - 79<br />

80 - 85<br />

86 <strong>und</strong> älter


Gefährdungspotential, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Statistik Stand: 01.01.2009<br />

Tourismus<br />

Jahr<br />

Anzahl geöffneter Anzahl der Übernachtungs- Anzahl der Belegungsrate<br />

Übernachtungsbetriebe angebotenen kapazität * Übernachtungen i.v.H.<br />

1) Betten 2)<br />

1995 18 976 356.240 124.169 34,86%<br />

2000 13 950 346.750 117.366 33,85%<br />

2001 15 983 358.795 112.766 31,43%<br />

2002 16 1.012 369.380 130.226 35,26%<br />

2003 16 1.017 371.205 24639 3) 6,64%<br />

2004 15 804 293.460 97.987 33,39%<br />

2005 14 723 263.895 98.809 37,44%<br />

* Anzahl Betten x 365 Quelle: LDS NRW<br />

1) ausgewiesen werden die im Juli geöffneten Beherbergungsbetriebe<br />

2) Stand Ende Juli<br />

3) keine vollständigen Daten vorhanden<br />

Seen <strong>und</strong> Waldflächen<br />

Seen insgesamt: 12<br />

Größe der Seen: ca. 180 ha<br />

An der Nette<br />

Kleiner Breyeller See: ca. 5,3 ha<br />

Großer Breyeller See: ca. 9,2 ha<br />

Nettebruch: ca. 13,2 ha<br />

Windmühlenbruch: ca. 6,0 ha<br />

Ferkensbruch: ca. 4,5 ha<br />

Kleiner de Wittsee: ca. 4,5 ha<br />

Großer de Wittsee: ca. 22,5 ha<br />

Schrolik: ca. 15,5 ha<br />

Poelvennsee: ca. 24,5 ha<br />

Quellensee ca. 0,2 ha<br />

Heidsee ca. 4,2 ha<br />

Städtischer Wald: 250 ha<br />

Waldflächen insgesamt: 1.450 ha<br />

(gem. Liegenschaftskataster Kreis Viersen)<br />

Seite 13 von 83<br />

An der Renne<br />

Hinsbecker Bruch: ca. 37,5 ha<br />

Glabbacher Bruch: ca. 36,0 ha<br />

Am Königsbach<br />

Kälberweide: ca. 5,0 ha<br />

Wasserlauf „Nette“<br />

Gesamtlänge: 28,3 km<br />

Wichtige Nebenläufe der Nette<br />

Mühlenbach (Breyell/ Schaag)<br />

Renne (Hinsbeck)<br />

Kleine Renne (Hinsbeck)<br />

Königsbach (Kaldenkirchen)<br />

Pletschbach (Lobberich)<br />

Luidbach (Lobberich)<br />

Der Anteil der Waldflächen an der Gesamtfläche des Stadtgebietes ist ebenfalls hoch <strong>und</strong> in Teilbereichen prägend<br />

zu bewerten. Die bedeutendsten Waldgebiete in Nettetal sind die Venloer <strong>und</strong> die Hinsbecker Heide, der Grenzwald,<br />

die Happelter- <strong>und</strong> Plankenheide sowie die Waldflächen im Verb<strong>und</strong> der Netteseen.<br />

Klima<br />

Großräumig ist Nettetal der Klimazone des Norddeutschen Tieflandes zuzuordnen. Der maritime Charakter dieses<br />

Klimas ist durch die offene Lage der niederrheinischen Tieflandbucht zu dem vom Golfstrom erwärmten atlantischen<br />

Ozean bestimmt.<br />

Die Durchschnittswerte der mittleren Jahreslufttemperatur (1961 – 1990) betragen 10,3 ° C *<br />

Es herrschen Südwest- <strong>und</strong> Westwinde vor.<br />

* Messwerte der Beobachtungsstation Düsseldorf


Individualverkehr Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

4.1.2 Individualverkehr<br />

Autobahn<br />

Die Autobahn BAB 61 stellt als Verbindung der Niederlande mit dem süddeutschen Raum die wichtigste <strong>Verkehr</strong>sachse<br />

der Region dar <strong>und</strong> ist daher mit heute drei Auf- bzw. vier Abfahrten im Stadtgebiet auch <strong>für</strong> die<br />

Wirtschaftsstruktur der Stadt Nettetal von besonderer Bedeutung.<br />

Die bestehenden Auf- bzw. Abfahrten sind (von Ost nach West):<br />

Nettetal,<br />

Breyell (nur Abfahrt aus Richtung Venlo),<br />

Kaldenkirchen-Süd <strong>und</strong><br />

Kaldenkirchen.<br />

Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes innerhalb des grenzübergreifenden Entwicklungskonzeptes<br />

„VeNeTe“ ist vorgesehen, die Autobahn neu zu trassieren. Hier soll ein neues Autobahnteilstück im Zuge des<br />

Autobahnausbaus der niederländischen A 74 entstehen, das als Bindeglied zwischen BAB 61 <strong>und</strong> der niederländischen<br />

A 73 gedacht ist <strong>und</strong> der geplanten verstärkten wirtschaftlichen Entwicklung im Grenzraum dienen<br />

soll.<br />

Eine regionale verkehrliche Verflechtung besteht mit der BAB 40 Venlo – Duisburg, deren Anschlussstellen<br />

in Straelen-Herongen bzw. Wankum liegen.<br />

B<strong>und</strong>esstraßen<br />

Die B 221 verbindet die Anschlussstelle Kaldenkirchen-Süd mit den südlich von Nettetal gelegenen Niederrhein-Gemeinden<br />

im Grenzbereich.<br />

Von der Anschlussstelle Kaldenkirchen führt die B 221 Richtung Norden zur BAB 40 <strong>und</strong> nach Straelen.<br />

Die B 7 ist die am stärksten belastete Straße im Stadtteil Breyell. Sie verbindet Kaldenkirchen über Breyell mit<br />

dem Stadtbereich von Viersen parallel zur BAB 61.<br />

Die Leistungsfähigkeit der B 509 war bislang durch den Verlauf durch die Ortslagen von Hinsbeck, Büschen<br />

<strong>und</strong> Grefrath nach Kempen sehr eingeschränkt.<br />

Die neue Führung verläuft heute von Leuth an Hinsbeck vorbei nach Lobberich <strong>und</strong> dann in einer „Südumgehung“<br />

von Grefrath bis Kempen.<br />

Landesstraßen<br />

Die L 29 ist die am stärksten belastete Straße im Stadtteil Kaldenkirchen. Sie erfüllt die Funktion der inneren<br />

Ringerschließung <strong>und</strong> führt von Tegelen über Kaldenkirchen zur Anschlussstelle Kaldenkirchen-Süd der BAB<br />

61. Gleichzeitig ist sie im Verb<strong>und</strong> mit der B 7 wichtigstes Bindeglied zwischen Kaldenkirchen <strong>und</strong> Breyell.<br />

Die L 387 verbindet die Ortsbereiche von Breyell <strong>und</strong> Schaag mit den Nachbarorten Bracht <strong>und</strong> Brüggen. Sie<br />

ist von eher untergeordneter Bedeutung.<br />

Die L 373 führt von Brüggen über Boisheim bis zur Ostumgehung von Lobberich <strong>und</strong> weist eine im Gesamtnetz<br />

nicht unerhebliche Belastung auf.<br />

Die L 388 stellt die Verbindung von Lobberich in östlicher Richtung über Süchteln nach Viersen her.<br />

Neben der Autobahn bietet sie die günstigste Verbindung zur Kreisstadt.<br />

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Individualverkehr Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Kreisstraßen<br />

Die K 1 verbindet die Ortszentren Breyell, Lobberich <strong>und</strong> Hinsbeck <strong>und</strong> ist besonders als günstigste Verbindung<br />

<strong>für</strong> Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehre von Breyell <strong>und</strong> Hinsbeck nach Lobberich stark frequentiert.<br />

Von Hinsbeck führt sie weiter über die L 39 (außerhalb des Stadtgebietes) zur BAB 40 (Anschlussstelle Wankum).<br />

Die K 3 führt von Leuth über Leutherheide nach Breyell <strong>und</strong> bildet im Verb<strong>und</strong> mit der B 221 eine günstige<br />

Verbindung von Breyell in nördlicher Richtung zur BAB 40 (Anschlussstelle Straelen) <strong>und</strong> weiter nach Straelen.<br />

In Richtung Südwesten verläuft die K 3 (vormals L 75) zwischen Breyell <strong>und</strong> Bracht.<br />

Die K 4 verläuft von Schaag sowohl Richtung Osten nach Boisheim als auch in südlicher Richtung zur L 373<br />

nach Brüggen.<br />

Die K 10 verbindet ausgehend von der Ortsumgehung Lobberich kleinere Honschaften in Richtung Osten <strong>und</strong><br />

führt über die Süchtelner Höhen.<br />

Die K 24 führt ebenfalls ausgehend von der Ortsumgehung Lobberich durch kleinere Honschaften in Richtung<br />

Osten nach Dülken.<br />

Die K 30 (vormals B 509) führt von Hinsbeck über Büschen zur L 39 außerhalb des Stadtgebietes.<br />

Innerörtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

Im Ortsbereich von Breyell bilden die Biether Straße, die Lobbericher Straße , Am Kastell <strong>und</strong> Felderend die<br />

innerörtliche Haupterschließung.<br />

In Hinsbeck bilden in Nordsüd-Richtung „Landstraße – Hauptstraße – Wankumer Straße“ die Ortsverbindung<br />

der K 1, in Ostwest-Richtung sind es die „Johannesstraße – Grefrather Straße“.<br />

In Kaldenkirchen führt die L 29 über die „Steyler Straße – Juiser Feld – Poststraße – Friedrichstraße –Kölner<br />

Straße“. Darüber hinaus bildet die Leuther Straße die Verbindung zur BAB-Anschlussstelle, sowie die Innerortsverbindungen<br />

„Van-Alpen-Straße – Severusstraße“, die südlich um das Zentrum herumführen <strong>und</strong> die<br />

zentrale Erschließung „Steyler Straße – Tegelener Weg – Venloer Straße – Karlstraße – Bahnhofstraße“.<br />

In Leuth geht die Ortsdurchfahrt der K 3 über „Hampoel <strong>und</strong> Buscher Weg“.<br />

In Lobberich gibt es als Aus- bzw. Einfallstraßen die „Breyeller Straße, Düsseldorfer Straße, Süchtelner Straße,<br />

Kempener Straße <strong>und</strong> die Niedieckstraße. Ebenfalls sind die Straßenabfolgen „Caudebec-Ring – Fenland-<br />

Ring – Freiheitsstraße – An St. Sebastian – Steegerstraße“ sowie die Verbindung „Breyeller-, Robert-<br />

Karmann-, Burgstraße als Umgehung des Ortskerns, der vom <strong>Verkehr</strong> entlastet werden soll, <strong>für</strong> den innerörtlichen<br />

<strong>Verkehr</strong> bedeutsam.<br />

In Schaag stellen die Annastraße, die Boisheimer Straße, die Kindter Straße <strong>und</strong> die Brachter Straße die innerörtlichen<br />

Hauptverkehrsadern <strong>und</strong> Verbindungen dar. Die Straßen führen sternförmig zum Ortszentrum von<br />

Schaag.<br />

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Individualverkehr Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Bahnanlagen<br />

B<strong>und</strong>esbahn-Stationen: Grenzbahnhof Kaldenkirchen, Bahnhofstraße<br />

Haltepunkt Breyell, Josefstraße<br />

ÖPNV-Strecke Venlo – Köln<br />

Die Kursbuchstrecke 490 zwischen Venlo <strong>und</strong> Mönchengladbach besteht <strong>für</strong> den Personen- <strong>und</strong> Güterverkehr. Sie ist<br />

ein Teilstück der Achse Rotterdam/ Amsterdam – Breda – Eindhoven – Venlo – Köln – Rheinschiene <strong>und</strong> verbindet<br />

die niederländischen Häfen mit dem Rhein-Ruhr-Raum.<br />

Diese Hauptverbindung ist im Streckenabschnitt zwischen Venlo <strong>und</strong> Köln, d.h. auch auf Nettetaler Stadtgebiet nicht<br />

durchgehend zweigleisig ausgebaut, wodurch es zu spürbaren Leistungseinschränkungen kommt.<br />

Bus<br />

Schnellbuslinie 87: Lobberich – Kempen – Viersen – ... – <strong>und</strong> zurück<br />

Linie 092: Kaldenkirchen – Breyell – Lobberich – Viersen – ... – <strong>und</strong> zurück<br />

Linie 093: Kaldenkirchen – Leuth – Hinsbeck – Lobberich – Kempen – ... – <strong>und</strong> zurück<br />

Linie 064: Brüggen – Schaag – Lobberich – Süchteln – St. Tönis – ... – <strong>und</strong> zurück<br />

Linie 067: Viersen – Süchteln – Boisheim – Schaag – Brüggen – .... – <strong>und</strong> zurück<br />

Linie 074: Viersen – Süchteln – Kaldenkirchen – .... – <strong>und</strong> zurück<br />

Linie 095: Lobberich – Hinsbeck – Leuth – Kaldenkirchen – ... – <strong>und</strong> zurück<br />

Flughäfen Militärflugplätze:<br />

Düsseldorf: Entfernung ca. 52 km Niederkrüchten: keine Fliegerstaffel stationiert<br />

Mönchengladbach: Entfernung ca. 24 km<br />

Niederrhein (Weeze): Entfernung ca. 40 km<br />

Straßenverkehrsunfälle in Nettetal<br />

Insgesamt<br />

Unfälle mit<br />

schwerwiegende Unfälle mit<br />

Sachschaden Verunglückte Personen<br />

Personenschaden im engeren Sinne sonstige Alkoholunfälle Getötete Verletzte<br />

1995 265 212 41 12 2 273<br />

1996 224 170 42 12 6 222<br />

1997 296 232 52 12 5 300<br />

1998 295 210 71 14 4 249<br />

1999 303 245 49 9 3 297<br />

2000 267 196 60 11 2 243<br />

2001 255 195 51 9 4 247<br />

2002 268 205 54 9 3 266<br />

2003 257 171 48 8 1 228<br />

2004 251 188 57 6 2 238<br />

Quelle: LDS NRW<br />

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Wasser- <strong>und</strong> Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Löschwasserversorgung Stand: 01.01.2009<br />

4.1.3 Wasser- <strong>und</strong> Löschwasserversorgung<br />

Eine angemessene Löschwasserversorgung ist <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong>schutz im Rahmen der Sammelversorgung nach Aussage<br />

der Stadtwerke Nettetal vorhanden. Die Bereitstellung von Löschwasser ist vertraglich zwischen der Stadt Nettetal<br />

<strong>und</strong> der Stadtwerke Nettetal GmbH geregelt.<br />

Eine aktuelle Entwicklung muss jedoch dringend beachtet werden:<br />

Wasserversorgungsunternehmen unterliegen strengsten Hygienevorschriften, da Trinkwasser als Lebensmittel gilt.<br />

Insofern müssen die Fließgeschwindigkeiten des Wassers in den Rohrnetzen so bemessen sein, dass es nicht zu einer<br />

erhöhten Keimbildung kommen kann. Geringere Querschnitte führen zu diesen Effekten (höhere Fließgeschwindigkeit).<br />

Dies widerspricht der gesetzlichen Forderung nach einer angemessenen Löschwasserversorgung, <strong>für</strong> die die Gemeinde<br />

verantwortlich ist. Eine angemessene Löschwasserversorgung benötigt i.d.R. größere Rohrquerschnitte als<br />

nur solche <strong>für</strong> Zwecke der Trinkwasserversorgung.<br />

Entsprechend der baurechtlichen Vorschriften ist durch die Gemeinde eine Löschwasserversorgung in bebauten Gebieten<br />

sicher zu stellen. Die Qualität wird durch ein technisches Regelwerk beschrieben.<br />

Der Deutsche Verein des Gas- <strong>und</strong> Wasserfaches e.V. (DVGW) beschreibt in seinem Arbeitsblatt W 405 den sogenannten<br />

„Gr<strong>und</strong>schutz“ der Löschwasserversorgung wie folgt:<br />

800 l/ min <strong>für</strong> 2 St<strong>und</strong>en<br />

aus dem Rohrnetz der Sammelwasserversorgung.<br />

Die Löschwasserentnahme aus der Sammelversorgung wird in Nettetal durch ein Netz von 2.181 Hydranten gewährleistet.<br />

Alle zwei Jahre werden die Hydranten sowie die Schilder einer Sichtprüfung durch die Freiwillige Feuerwehr<br />

unterzogen.<br />

Mängel werden sofort an die Stadtwerke weitergegeben <strong>und</strong> schnellstens behoben.<br />

Im gesamten Versorgungsgebiet von Nettetal kann die Mindestmenge von 800 l/ min Löschwasser aus jedem Hydranten<br />

laut Schreiben der Stadtwerke Nettetal vom 07.04.05 entnommen werden. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Endstränge<br />

mit ihren Endhydranten. Bei der überwiegenden Anzahl der Hydranten ist die zur Verfügung stehende Löschwassermenge<br />

erheblich größer, dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Hydranten gleichzeitig in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Diese Löschwassermenge steht theoretisch zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, da das Nettetaler Wasserleitungsnetz<br />

ein Verb<strong>und</strong>netz ist, welches von drei Wasserwerken mit vier Vorratsbehältern gespeist wird.<br />

Verteilung der Hydranten nach Stadtteilen:<br />

Breyell u. Schaag 536<br />

Hinsbeck: 380<br />

Kaldenkirchen: 495<br />

Leuth: 152<br />

Lobberich: 618<br />

Insgesamt: 2.181<br />

In den Waldgebieten wird die Löschwasserversorgung zum Teil über die Sammelwasserversorgung,<br />

natürliche Gewässer <strong>und</strong> Zisternen sichergestellt.<br />

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Wasser- <strong>und</strong> Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Löschwasserversorgung Stand: 01.01.2009<br />

Löschwasserbrunnen <strong>und</strong> Zisternen<br />

Stadtteil / Lage Art Fassungsvermögen, Einzelheiten<br />

Breyell<br />

Am Kastell, Grünanlage Kirche Zisterne 150 cbm, Saugstutzen<br />

Leutherheide, Dorfplatz<br />

Natt, Fa. Klumpen<br />

Hinsbeck<br />

Büschen, Einmündg. Büschen<br />

Oirlich, gegenüb.Hof Einm.Oi.z.Büschen<br />

Hübeck/ Richt.Koul, hint.BauU.Schmitz<br />

Wevelinghoven, Timmermanns<br />

Leuth<br />

Busch<br />

Locht<br />

1. Rollbahn<br />

2. Rollbahn<br />

2. Rollbahn<br />

Brunnen<br />

Brunnen<br />

Zisterne<br />

Zisterne<br />

Zisterne<br />

Brunnen<br />

"mittel" (800 l/min), Wasserentnahme über fest install.<br />

Rohr über Saugleitung<br />

"mittel" (800 l/min), Wasserentnahme über fest install.<br />

Saugrohr<br />

50 cbm, keine Saugl. Erb. Zwi. 1938 - 42 beschildert,<br />

r<strong>und</strong>. Schachtd.<br />

50 cbm, keine Saugl. Erb. Zwi. 1938 - 42 beschildert,<br />

r<strong>und</strong>. Schachtd.<br />

50 cbm, keine Saugl. Erb. Zwi. 1938 - 42 beschildert,<br />

r<strong>und</strong>. Schachtd.<br />

"mittel" (800 - 1200 l/min), Wasserentnahme über fest<br />

install. Saugrohr<br />

Brunnen "klein" (400 - 800 l/ min.), Wasserentnahme über fest<br />

(DIN 14220) install. Saugrohr<br />

Brunnen "mittel" (800 - 1600 l/min), Wasserentnahme über fest<br />

(DIN 14220) install. Saugrohr<br />

Zisterne<br />

Fassungsvermögen ca. 50 cbm<br />

Entnahme über fest install. Saugrohr<br />

Zisterne<br />

Fassungsvermögen ca. 50 cbm<br />

Entnahme über fest install. Saugrohr<br />

Zisterne<br />

Fassungsvermögen ca. 50 cbm<br />

Entnahme über fest install. Saugrohr<br />

Löschwasserbrunnen werden bei Feuerwehrübungen der einzelnen Löschzüge sporadisch überprüft.<br />

Offene Wasserentnahmestellen:<br />

Seen insgesamt: 12<br />

Größe der Seen: ca. 180,0 ha<br />

An der Nette An der Renne<br />

Kleiner Breyeller See Hinsbecker Bruch<br />

Großer Breyeller See Glabbacher Bruch<br />

Nettebruch<br />

Windmühlenbruch Am Königsbach<br />

Ferkensbruch Kälberweide (nur bedingt)<br />

Kleiner de Wittsee<br />

Großer de Wittsee Quellensee<br />

Schrolik Heidsee<br />

Poelvennsee<br />

Wasserlauf „Nette“<br />

Gesamtlänge 28,3 km<br />

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Leitbild der Stadtentwicklung Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

4.1.4 Leitbild der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen <strong>und</strong><br />

Tendenzen durch Stadtentwicklungsplanung<br />

Quelle: Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Nettetal 2003<br />

Die Bauleitplanung erfüllt als gemeindliches Planungsinstrument die Aufgabe einer Entwicklungs- <strong>und</strong> <strong>Ordnung</strong>sfunktion<br />

<strong>für</strong> die bauliche <strong>und</strong> sonstige Nutzung von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden. Hieraus leitet sich die Zielsetzung<br />

einer geordneten <strong>und</strong> nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Gemeindegebiet ab.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung<br />

der Stadt Nettetal <strong>für</strong> einen Zeitraum von ca. 15 Jahren auf der Gr<strong>und</strong>lage der voraussehbaren Bedarfe<br />

dar. Nach dem Baugesetzbuch ist er ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung<br />

nach außen hat. Aus ihm werden die verbindlichen Bebauungspläne entwickelt.<br />

Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Diese übergeordneten<br />

Ziele sind im Raumordnungsprogramm allgemein formuliert <strong>und</strong> werden auf der Gr<strong>und</strong>lage des Landesplanungsgesetzes<br />

(LPlG) auf Landesebene durch die dem Landesentwicklungsprogramm (LEPro) zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

inhaltlich differenzierten Landesentwicklungspläne (LEP) <strong>und</strong> den Gebietsentwicklungsplan (GEP 99)<br />

konkretisiert.<br />

Landesentwicklungsplan<br />

Der Landesentwicklungsplan enthält folgende Zielsetzungen zur Raum <strong>und</strong> Siedlungsstruktur, die <strong>für</strong> den<br />

Bereich der Stadt Nettetal von wesentlichem Belang sind:<br />

• Die Stadt Nettetal ist als Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur ausgewiesen.<br />

• Hinsichtlich der zentralörtlichen Bedeutung ist Nettetal Mittelzentrum (25.000 – 50.000 Einwohner) <strong>und</strong><br />

damit Entwicklungsschwerpunkt gemäß LEPro.<br />

• Nettetal liegt an den europäisch bedeutsamen Entwicklungsachsen Venlo – Mönchengladbach – Düsseldorf/<br />

Köln (mit Autobahnanschluss <strong>und</strong> Schienenstrecke) <strong>und</strong> Venlo – Duisburg – Dortm<strong>und</strong> (mit Autobahnanschluss<br />

im Stadtgebiet Straelen) sowie an der überregionalen Achse (B<strong>und</strong>esstraße) Wesel – Aachen.<br />

• Darüber hinaus wird Nettetal dem grenzüberschreitenden Raum Euregio Rhein-Maas-Nord zugeordnet.<br />

• Im Stadtgebiet Nettetal sind Gebiete zum Schutz der Natur, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung,<br />

Waldgebiete <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasservorkommen ausgewiesen<br />

• Die Feuchtwaldlandschaft an der Nette zählt zu den wertvollen Kulturlandschaften des Landes.<br />

Gebietsentwicklungsplan<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) legt auf der Gr<strong>und</strong>lage des Landesentwicklungsprogramms <strong>und</strong> der Landesentwicklungspläne<br />

die regionalen Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung <strong>für</strong> die Entwicklung des<br />

Regierungsbezirkes Düsseldorf <strong>und</strong> <strong>für</strong> alle raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen im Plangebiet fest<br />

(§ 14 (1) LPIG).<br />

Inhaltlich weist der GEP Siedlungsbereiche <strong>für</strong> Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten aus, stellt die Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsräume<br />

sowie die Bereiche <strong>für</strong> bedarfsgerechten Abbau von Rohstoffen dar <strong>und</strong> kennzeichnet die Linienführung<br />

des regionalen <strong>und</strong> überregionalen <strong>Verkehr</strong>snetzes.<br />

Von wesentlicher Bedeutung <strong>für</strong> die Stadtentwicklung der Stadt Nettetal ist dabei insbesondere die Darstellung<br />

der Allgemeinen Siedlungsbereiche <strong>und</strong> der gewerblich-industriellen Bereiche.<br />

Die Darstellung des GEP ermöglichen schwerpunktmäßig eine künftige zusätzliche Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>für</strong> eine allgemeine Siedlungsentwicklung<br />

• im Osten von Kaldenkirchen,<br />

• im Westen <strong>und</strong> Nord-Westen von Breyell,<br />

• im Osten <strong>und</strong> Süden von Lobberich,<br />

• <strong>und</strong> im Südosten von Schaag,<br />

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Leitbild der Stadtentwicklung Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

sowie <strong>für</strong> gewerbliche Nutzungen<br />

• im Westen von Kaldenkirchen <strong>und</strong><br />

• im Süden von Lobberich <strong>und</strong> im Lobbericher Norden (Gemarkung Hinsbeck)<br />

Weiterhin stellt der GEP dar:<br />

• Abgrabungsflächen im Bereich Hotschgraf in Leuth sowie Schlibeck in Lobberich,<br />

• die ehemalige Hausmülldeponie Schlibeck als Deponie <strong>und</strong> Aufschüttung,<br />

• das Klärwerk Ritzbruch,<br />

• den Lärmschutzbereich C des ehemaligen Militärflughafens Niederkrüchten-Elmpt gemäß LEP.<br />

Zudem werden Agrarbereiche, Wald <strong>und</strong> Oberflächengewässer dargestellt sowie die Bereiche mit Schutzfunktionen<br />

<strong>für</strong> Natur, Landschaft <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

Darüber hinaus formuliert der GEP einzelne Ziele zu besonderen Themen:<br />

• Schiene: Wiederherstellung des zweigleisigen Ausbaus zwischen Kaldenkirchen <strong>und</strong> Dülken zur Abwicklung<br />

internationaler Güter- <strong>und</strong> Personenverkehrsströme zwischen Venlo <strong>und</strong> Köln bzw. Köln – Duisburg<br />

– Emmerich<br />

• Schiene: Einrichtung einer S-Bahnlinie S28 Wuppertal – Düsseldorf – Venlo über Breyell <strong>und</strong> Kaldenkirchen<br />

• Gewerbe: Entwicklung eines Gewerbegebietes innerhalb des grenzübergreifenden Entwicklungskonzeptes<br />

„VeNeTe“ (Nettetal – Tegelen – Venlo) in Kaldenkirchen als regional bedeutsamer Standort im Regierungsbezirk<br />

• Landschaft: Vorrangiger Erhalt <strong>und</strong> Weiterentwicklung des Naturparks Maas-Schwalm-Nette mit seinen<br />

internationalen Feuchtgebieten als wertvolle Kulturlandschaft.<br />

Flächenbilanz<br />

Das Stadtgebiet von Nettetal umfasst 83,87 km² bzw. 8.387 ha (lt. Katasteramt Viersen).<br />

Die in der Bilanz dargestellten Flächen zeigen die Nutzungsverteilung im Flächennutzungsplan <strong>und</strong> dokumentieren<br />

entsprechend den Erläuterungen den Planungszustand im Jahr 2015.<br />

Fläche<br />

Wohnbauflächen 715,5 ha<br />

Dorfgebiete 23,6 ha<br />

Mischgebiete 58,7 ha<br />

Kerngebiete 17,6 ha<br />

Gewerbliche Bauflächen 367,0 ha<br />

Sondergebiete 44,6 ha<br />

<strong>Verkehr</strong>sflächen 223,1 ha<br />

Flächen <strong>für</strong> Bahnanlagen 41,7 ha<br />

Gemeinbedarfsflächen 54,3 ha<br />

Flächen <strong>für</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgung 31,7 ha<br />

Grünflächen (mit Ausgleich) 347,2 ha<br />

Wasserflächen 246,7 ha<br />

Flächen <strong>für</strong> Landwirtschaft 4.405,3 ha<br />

Waldflächen (inkl. Suchräume im Wald) 1.566,8 ha<br />

Suchräume f. Ausgleichsflächen 230,1 ha<br />

Abgrabungsflächen 12,1 ha<br />

Stadtgebiet gesamt 8.386,0 ha<br />

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Leitbild der Stadtentwicklung Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Landwirtschaft<br />

Wasserflächen<br />

Flächennutzungsverteilung -<br />

Planungszustand im Jahr 2015<br />

2,9 %<br />

Grünflächen (mit Ausgleich)<br />

Ver-/ Entsorgung ( 0,4 %)<br />

52,5 %<br />

Gemeinbedarf ( 0,6 %)<br />

4,1 %<br />

3,2 %<br />

<strong>Verkehr</strong>/<br />

Bahn<br />

Seite 21 von 83<br />

14,6 %<br />

Bauflächen/ -gebiete<br />

Waldflächen<br />

18,7 %<br />

Abgrabungsflächen ( 0,1 %)<br />

Suchräume f. Ausgleich ( 2,7 %)


Risiken Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

4.2 Risiken<br />

Für das Land Nordrhein-Westfalen gibt es keine entsprechende Arbeitsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine Risikoanalyse. Da der<br />

gesetzliche Auftrag der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz mit den Aufgaben der hiesigen Feuerwehren nach dem<br />

FSHG sowie den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) nahezu übereinstimmt, sind die Faktoren zur Risikoermittlung<br />

übertragbar (Feuerwehrverordnung (FwVO) Rheinland-Pfalz vom 21.03.1991) <strong>und</strong> werden der folgenden<br />

Analyse <strong>für</strong> das Nettetaler Stadtgebiet zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Zur Durchführung der Risikoanalyse wurde eine Unterteilung in die Einzelrisiken:<br />

1 – Brandgefahr (B)<br />

2 – Technische Gefahr (T)<br />

3 – Gefahr durch chemische Stoffe (GSG)<br />

4 – Gefahr durch radioaktive Stoffe (R)<br />

5 – Gefahr durch Gewässer (W)<br />

vorgenommen.<br />

Alle zur Risikobeurteilung erforderlichen Angaben <strong>und</strong> Einzeldaten wurden in einem Ermittlungsbogen gesondert<br />

<strong>für</strong> jeden statistischen Bezirk (= Wahlbezirk) 1 der Stadt Nettetal erfasst. Gr<strong>und</strong>lage ist eine amtliche topographische<br />

Karte 1:200.000 des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Informationen wurde, getrennt nach den Einzelrisiken B, T, GSG, R <strong>und</strong> W eine<br />

Bewertung jedes einzelnen statistischen Bezirks gemäß den Risikoklassen:<br />

1 – geringes Risiko<br />

2 – normales Risiko<br />

3 – erhöhtes Risiko<br />

4 – hohes Risiko<br />

5 – sehr hohes Risiko<br />

vorgenommen <strong>und</strong> anschließend <strong>für</strong> das gesamte Stadtgebiet zusammengefasst.<br />

Die Erhebung der Einzelrisiken wurde unabhängig von den Standorten der bestehenden Gerätehäusern durchgeführt;<br />

d.h. es wurden reine Gr<strong>und</strong>risiken der statistischen Bezirke aufgezeigt.<br />

Das Gesamtrisikoergebnis der Stadt Nettetal ist eine Zusammenfassung der Interpretation der Teilaspekte:<br />

- bauliche Nutzung<br />

- Freiraum- <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />

- technische Infrastruktur<br />

- Löschwasserversorgung<br />

- Verteilung der Brandeinsätze<br />

- Erfassungsberichte:<br />

Die Daten <strong>für</strong> diese Bereiche wurden ausschließlich von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Nettetal in ihren Ausrückebereichen ermittelt.<br />

- Einsatz- <strong>und</strong> Alarmpläne<br />

- Einwohnerverteilung nach statistischen Bezirken<br />

Weitere Faktoren, wie z.B. das Wetter, verengte Fahrbahnen in verkehrsberuhigten Wohngebieten, die eventuell<br />

zur Verschlechterung der Einsatzbedingungen <strong>und</strong> somit zur Risikoerhöhung führen könnten, wurden bei der<br />

Ermittlung des Gr<strong>und</strong>risikos nicht berücksichtigt.<br />

Die Ermittlung des zusätzlich zu den Einzelrisiken ausgewiesene Gesamtrisikos je statistischen Bezirks erfolgte<br />

durch Addition der Einzelrisiken (Anlage Auswertung Risikoklassen). Dabei wurde davon ausgegangen, dass<br />

bei fünf Gefahren (B, T, GSG, R <strong>und</strong> W) auf einen statistischen Bezirk jede Risikoklasse bis zu fünfmal entfallen<br />

kann, wodurch sich im Mittel die Risikosumme maximal verfünffacht.<br />

1<br />

Ausnahme: Sassenfelder Kirchweg: Diese Straße muss gesondert betrachtet werden, da sie alleine schon drei Objekte der<br />

Risikoklasse 3 (Schule <strong>und</strong> Kindergarten) bzw. der Risikoklasse 4 (Krankenhaus) umfasst, <strong>und</strong> somit das Gesamtbild des eigentlich<br />

statistischen Bezirks verfälschen würde.<br />

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Risiken Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Die Auswertung der Einzelrisikoklassen (siehe Anlage 1 -Risikoklassen- ) <strong>für</strong> die Stadt Nettetal läßt sich wie<br />

folgt darstellen:<br />

Einzelrisikoauswertung:<br />

Risikoklasse Risikoklasse Risikoklasse Risikoklasse Risikoklasse Summe stat.<br />

Gefahrenart 1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5 Bezirke<br />

B 8 14 0 1 0 23<br />

T 22 1 0 0 0 23<br />

GSG 23 0 0 0 0 23<br />

R 23 0 0 0 0 23<br />

W 23 0 0 0 0 23<br />

Anlage: Auswertung Risikoklassen<br />

Daraus ergeben sich folgende Gesamtrisikoklassen (siehe auch Anlage Auswertung Risikoklassen):<br />

Gesamtrisikoklasse 1: bei 21 statistischen Bezirken<br />

Gesamtrisikoklasse 2: bei 1 statistischen Bezirk (in Breyell)<br />

Gesamtrisikoklasse 3: bei 1 statistischen Bezirk (Sassenfelder Kirchweg in Lobberich)<br />

Gesamtrisikoklassen<br />

Risikoklasse 1 (geringes Risiko)<br />

Risikoklasse 2 (normales Risiko)<br />

Risikoklasse 3 (erhöhtes Risiko)<br />

Risikoklasse 4 (hohes Risiko)<br />

Risikoklasse 5 (sehr hohes Risiko)<br />

Festzustellen ist, dass keiner der 23 statistischen Bezirke die Gesamtrisikoklassifizierung 4 (hohes Risiko)<br />

oder 5 (sehr hohes Risiko) erreicht, da es an großen denkbaren Risiken wie Mineralölraffinerien, Industriebetriebe<br />

zur Herstellung <strong>und</strong> Verarbeitung von Gefahrstoffen (ohne Werkfeuerwehr), Großtanklager, <strong>Verkehr</strong>sknotenpunkte,<br />

Ölhäfen oder Hafenanlagen mit großem Güterumschlag usw. fehlt.<br />

Seite 23 von 83<br />

Grenzen statistischer Bezirke


Risiken Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Lediglich der Sassenfelder Kirchweg muss in die Risikoklasse 3 eingestuft werden, da sich auf diesem Straßenzug<br />

das städtische Krankenhaus, sowie ein Kindergarten <strong>und</strong> eine Schule befinden.<br />

Insgesamt ergibt sich <strong>für</strong> die Stadt Nettetal ein geringes Gefährdungspotential, welches jedoch durch die großen<br />

Waldgebiete, den zugewiesenen Autobahnabschnitten, der Bahnstrecke, dem Krankenhaus, den Altenheimen<br />

<strong>und</strong> durch verschiedene andere Gewerbeobjekte beeinflusst wird.<br />

Das Gefahrenpotenzial beeinflusst die Parameter des Schutzziels <strong>und</strong> das Fahrzeugkonzept.<br />

Überwiegende Bebauung (in %)<br />

Stadtteil<br />

Gebäude<br />

älter als 1900<br />

Gebäude von<br />

1900 bis 1945<br />

Gebäude ab<br />

1945<br />

Seite 24 von 83<br />

geschlossene<br />

Bebauung<br />

Stand 31.12.03<br />

offene<br />

Bebauung<br />

Breyell 16 57 27 27 73<br />

Hinsbeck 24 67 9 24 76<br />

Kaldenkirchen 17 69 14 68 32<br />

Leuth 34 51 15 19 81<br />

Lobberich 34 47 20 46 54<br />

Schaag 1 80 19 3 97<br />

Gesamt (Nettetal) 21 62 17 31 69<br />

Quelle: Erfassungsberichte „Ortserfasssung“<br />

Hochwassergefährdete Bereiche<br />

Überschwemmungsgebiete sind nach § 32 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bereiche, die bei Hochwassersituationen<br />

überschwemmt werden <strong>und</strong> somit u.a. als Retentionsräume dem schadlosen Abfluss von Hochwasser<br />

dienen sollen. Sie werden durch Verordnung der oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung festgesetzt.<br />

Der Netteverband hat entsprechend den Anforderungen der Wasserbehörde einen Hochwasseraktionsplan<br />

(HWAP) erstellt. Das hochwassergefährdete Gebiet wurde dabei <strong>für</strong> ein extremes Hochwasser ermittelt, das<br />

statistisch alle 100 Jahre zu erwarten ist.<br />

Der HWAP <strong>und</strong> die auf diese Datengr<strong>und</strong>lage erstellten Karten mit den Überschwemmungsgebieten werden<br />

jetzt in den betroffenen Städten <strong>und</strong> Gemeinden geprüft <strong>und</strong> diskutiert. Die Überschwemmungsgebiete werden<br />

später von der Bezirksregierung förmlich festgesetzt. Betroffene Eigentümer werden gezielt vom Netteverband<br />

informiert.<br />

Die Gebiete liegen im wesentlichen außerhalb der Siedlungsbereiche <strong>und</strong> spielen <strong>für</strong> die Darstellung des<br />

Brandschutzbedarfsplanes nur eine relativ geringe Rolle. Hauptsächlich im Bereich des Mühlenbaches <strong>und</strong> des<br />

Königsbaches sind Siedlungsräume betroffen.<br />

Waldbrandgefahr<br />

Im Sommer besteht die Gefahr von Waldbränden in den großräumigen Waldgebieten Nettetals. Es wurden zur<br />

Schnellerkennung bis vor geraumer Zeit sogenannte Waldbrandstreifendienste in den Sommermonaten eingesetzt,<br />

die aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bestanden.<br />

Waldbrandstreifendienste werden auch zukünftig auf Anordnung bei Gefahrenlage durch die Feuerwehr geleistet.


Szenarien Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

4.3 Szenarien<br />

Nachstehend werden reale Schadensereignisse dargestellt, mit denen die Freiwillige Feuerwehr Nettetal in den letzten<br />

Jahren konfrontiert worden ist. Es handelt sich hierbei um einen Einblick, mit welchen Szenarien gerechnet werden<br />

muss, wobei die Auflistung sicher nicht vollständig ist.<br />

Wohngebäude<br />

Wohnhausbrand am Bootenkamp im Stadtteil Breyell. Das Dachgeschoss brannte in voller Ausdehnung. Es befanden<br />

sich keine Personen mehr im Haus. Vorsorglich blieb eine Brandwache vor Ort.<br />

Wohnhausbrand auf der Vennstraße im Stadtteil Kaldenkirchen. Es brannte ein mehrgeschossiges Wohnhaus, in dem<br />

sich noch mehrere Personen befanden. Im zweiten Obergeschoss brannte eine Wohnung in voller Ausdehnung. Eine<br />

Person wird mit Rauchgasintoxikation ins Krankenhaus gebracht, eine weitere Person im RTW ambulant behandelt.<br />

Wohnhausbrand im Stadtteil Leuth. Es brannten zwei Mehrfamilienhäuser zu denen zwei weitere Löschzüge zur<br />

Unterstützung nachalarmiert wurden. Vier Personen wurden über Steckleitern in <strong>Sicherheit</strong> gebracht, da die Drehleiter<br />

noch nicht vor Ort war. Diese wurde dann <strong>für</strong> die Brandbekämpfung im Dachbereich eingesetzt, während der<br />

andere nachalarmierte Löschzug die Wasserversorgung <strong>für</strong> die Drehleiter sicherstellte. Da die beiden Gebäude sehr<br />

ineinander verschachtelt waren, erwies sich der gesamte Einsatz als sehr schwierig.<br />

Wohnhausbrand in der Plankenheide im Stadtteil Leuth. Es brannte ein Wohnhaus, in dem sich noch Personen befinden<br />

sollten. Aufgr<strong>und</strong> der Meldung wurden zwei Löschzüge, drei RTW aus Nettetal, Kempen <strong>und</strong> Viersen zur<br />

Einsatzstelle beordert. Drei Personen konnten sich ins Freie retten, eine ältere Person wurde aus dem Obergeschoss<br />

geborgen <strong>und</strong> dem Rettungsdienst übergeben. Ein Nachbar, der sich bei der Rettungsaktion erhebliche Verletzungen<br />

zugezogen hatte, wurde ebenfalls mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht.<br />

Dachstuhlbrand im Stadtteil Hinsbeck. Durch Dachdeckerarbeiten an der Gaube war es zu einem Schwelbrand im<br />

Dach gekommen. Es erfolgte eine direkte Zwei-Zug-Alarmierung, ebenso wurde der NEF angefordert. Beim Eintreffen<br />

der ersten Kräfte zündete das gesamte Dach durch. Durch massiven Innen- <strong>und</strong> Außenangriff wurde der Brand<br />

gelöscht, das ausgebaute Dachgeschoss brannte komplett aus.<br />

Kellerbrand im Stadtteil Breyell. Der Kellerbrand konnte sich in kürzester Zeit durch vielerlei Gerümpel in dem Keller<br />

schnell ausdehnen <strong>und</strong> hat eine starke Rauchentwicklung verursacht. Es mussten einige Hausbewohner mit Verdacht<br />

auf Rauchvergiftung behandelt werden. Zur Unterstützung wurden noch zwei Löschzüge <strong>und</strong> eine Löschgruppe<br />

angefordert.<br />

Industriegebäude<br />

Großbrand Fa. Niedieck. Durch einen technischen Defekt brannte die Cordverarbeitung einer Produktionshalle an<br />

der Niedieckstraße vollständig aus. Durch den umsichtigen <strong>und</strong> massiven Einsatz der gesamten Wehr Nettetal konnte<br />

eine Brandausbreitung auf andere Hallen verhindert werden. Brandschaden in Millionenhöhe.<br />

Lagerhallenbrand auf der Steyler Straße im Stadtteil Kaldenkirchen. Es brannte eine Lagerhalle mit Verpackungsmaterial<br />

in voller Ausdehnung. Daher wurde ein zweiter Löschzug zur Unterstützung mitalarmiert <strong>und</strong> die angebotene<br />

Hilfe der Feuerwehr Tegelen (NL) dankend angenommen.<br />

Brandeinsatz bei der Fa. Pierburg im Stadtteil Lobberich. Vermutlich durch Überhitzung der Magnesiumpresse ist es<br />

unter der Maschine zu einem Brand von Fett <strong>und</strong> Ölresten gekommen.<br />

Brand in einem Reifenlager. Durch spielende Kinder kommt es in einem Altreifenlager in Kaldenkirchen zu einem<br />

Großbrand, der sich über zwei Tage erstreckte. Der Einsatz wurde durch die starke Rauch- <strong>und</strong> Hitzeentwicklung<br />

erheblich erschwert. Die Hauptaufgabe der Feuerwehr bestand darin, die angrenzenden Gebäude <strong>und</strong> Wohnungen zu<br />

schützen.<br />

Brand in Schlosserei im Stadtteil Lobberich. Nach einer Verpuffung mit ungeklärter Ursache brannte ein größerer<br />

Teil der Schlosserei. Beim Eintreffen loderten Flammen aus dem Seitenbereich der stark verqualmten Halle. Zur<br />

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Szenarien Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Unterstützung wurde ein weiterer Löschzug alarmiert. Ingesamt erlitten vier Personen Verletzungen, die im Krankenhaus<br />

behandelt werden mussten.<br />

Brand bei der Fa. Pierburg im Stadtteil Lobberich. In einer Filteranlage sind Ablagerungen von Metallstaub <strong>und</strong> Fett<br />

in Brand geraten.<br />

Brand in einer Dochtfabrik. In einer Firma in Kaldenkirchen kommt es zu einem Vollbrand in einer Fertigungshalle.<br />

Begünstigt durch die Thermik <strong>und</strong> aufsteigende glühender Dochte kommt es im nahe gelegenen Grenzwald zu 12<br />

kleineren Waldbränden, die durch nachrückende Einsatzkräfte aus dem Kreisgebiet schnell gelöscht werden konnten.<br />

Brand in Speditionshalle. Durch eine chemische Reaktion eingelagerter Güter brannte die Lagerhalle vollkommen<br />

aus. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen auf die direkt angebauten Hallen <strong>und</strong> den Verwaltungstrakt verhindern.<br />

Durch große Hitzeinwirkung <strong>und</strong> freigesetzte Dämpfe gestaltete sich die Brandbekämpfung im Anfang schwierig.<br />

Brand in Produktionshalle. Verursacht durch Brandstiftung brennt bei einer Firma die Produktionshalle <strong>für</strong> die Vergaserfertigung<br />

komplett ab. Ein Übergreifen auf die zweite, direkt angebaute Halle, konnte durch den gesamten Einsatz<br />

der Feuerwehr Nettetal verhindert werden.<br />

Gebäude besonderer Art <strong>und</strong> Nutzung<br />

Kirchenbrand im Stadtteil Lobberich. In der Dachstuhlkonstruktion des Hauptschiffes hat es im Bereich der Kehle<br />

bis zum First gebrannt. Zur Unterstützung wurde ein weiterer Löschzug alarmiert. Die Kulturgüter wurden im Rathaus<br />

sicher untergebracht. Durch den schnellen <strong>und</strong> umsichtigen Einsatz aller Kräfte konnte größerer Schaden vermieden<br />

werden.<br />

Brand in einer Schule im Stadtteil Breyell. In einem Fahrradkeller unterhalb des Schulgebäudes brannte beim Eintreffen<br />

der Feuerwehr der rechte Abschnitt des Kellers in voller Ausdehnung. Da zu diesem Zeitpunkt noch teilweise<br />

Schulbetrieb herrschte <strong>und</strong> von den Lehrern nicht genau gesagt werden konnte, ob alle Schüler das stark verqualmte<br />

Gebäude verlassen hatten, wurden mehrere Trupps zum Durchsuchen des Gebäudes eingesetzt. Zur Unterstützung<br />

wurden noch drei Löschzüge <strong>und</strong> eine Löschgruppe angefordert.<br />

Garagenbrand – Eine Doppelgarage mit zwei PKW im Stadtteil Hinsbeck brannte vollständig aus. Es musste eine<br />

Nachbargarage geschützt, sowie zwei Propangasflaschen gekühlt <strong>und</strong> später geborgen werden.<br />

Tiefgaragenbrand – In einer verschlossenen Tiefgarage auf dem Lötscher Weg im Stadtteil Breyell brannten drei<br />

PKW in voller Ausdehnung <strong>und</strong> zwei weitere wurden erheblich beschädigt. Es waren insgesamt zwei Löschzüge <strong>und</strong><br />

eine Löschgruppe im Einsatz.<br />

Brand in einer Pizzeria. Durch Brandstiftung an mehreren Stellen wurden eine Pizzeria <strong>und</strong> zwei Wohnungen vollständig<br />

zerstört. Die Meldung „Personen noch im Haus“ bestätigte sich nach intensiver Suche unter großer Gefahr<br />

<strong>für</strong> die Einsatzkräfte nicht. Der Einsatz wurde durch Minustemperaturen erheblich erschwert.<br />

Brand in einem Supermarkt. Ein ehemaliges Kino in Hinsbeck, das zu einem Supermarkt umgebaut war, brannte<br />

durch einen technischen Defekt vollständig ab. Die Löscharbeitenkonzentrierten sich in erster Linie auf das Abschirmen<br />

der angrenzenden Gebäude. Der Einsatz konnte nach acht St<strong>und</strong>en beendet werden.<br />

<strong>Verkehr</strong>sunfälle<br />

Aus ungeklärter Ursache ist ein PKW mit einem entgegenkommenden PKW zusammengestoßen. Ein dritter PKW<br />

konnte noch ausweichen <strong>und</strong> landete im Graben. Der Fahrer eines Pkws war eingeklemmt <strong>und</strong> wurde durch die Feuerwehr<br />

befreit, er verstarb jedoch im Krankenhaus.<br />

Bei einem Frontalzusammenstoß zweier PKW wurde eine Person schwer verletzt <strong>und</strong> in einem PKW drei Personen<br />

eingeklemmt, die teilweise bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Der Schwerverletzte wurde mit dem Rettungshubschrauber<br />

abtransportiert.<br />

Nach einem Discobesuch steigen neun Jugendliche in einen Pkw, davon vier in den Kofferraum. Die Fahrt geht über<br />

den Grefrather Berg in Richtung Lobberich. In Höhe Berendahl kommt das Fahrzeug wegen überhöhter Geschwin-<br />

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Szenarien Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

digkeit von der Fahrbahn ab <strong>und</strong> prallt gegen einen Baum. Fünf Insassen kommen dabei ums Leben, die restlichen<br />

vier wurden schwer verletzt.<br />

Ein LKW-Fahrer war mit seiner Sattelzugmaschine mit Anhänger aufs Straßenbankett gekommen <strong>und</strong> dann in den<br />

Graben gerutscht. Die Person konnte sich aus eigenen Kräften durch die kaputte Windschutzscheibe befreien. Der<br />

LKW lag auf der Seite in einem 1,50 m tiefen Graben nachdem er insgesamt vier Bäume gekappt hatte. Der LKW<br />

war nicht beladen.<br />

Ein PKW ist aus ungeklärter Ursache von der Straße abgekommen <strong>und</strong> gegen einen Baum geprallt. Der Baum<br />

„stand“ in der Fahrertür, alle Türen waren verklemmt <strong>und</strong> der Fahrzeugmotor lief auf Vollgas. Die Beifahrertür wurde<br />

geöffnet, der Baum abgesägt, das Autodach entfernt <strong>und</strong> dann konnte die Feuerwehr mit Hilfe eines Rettungsbretts<br />

die Verletzten aus dem PKW bergen.<br />

Ein PKW ist aus ungeklärter Ursache mit einem LKW kollidiert <strong>und</strong> im Graben gelandet. Der Fahrer war eingeklemmt<br />

<strong>und</strong> wurde durch die Feuerwehr befreit <strong>und</strong> dem Rettungsdienst übergeben <strong>und</strong> notärztlich versorgt. Später<br />

wurde über die Leitstelle mitgeteilt, dass die verunfallte Person HIV-positiv sei. Somit wurden alle Kameraden, die<br />

mit der Person in Berührung gekommen waren, aufgefordert sich im Krankenhaus eine Blutprobe entnehmen zu<br />

lassen.<br />

Ein PKW ist in einer Linkskurve auf der rechten Fahrbahnseite gegen einen Straßenbaum geprallt. Nach Aussage des<br />

Notarztes war der Patient schon beim Eintreffen tot. Das Umfeld ist ergebnislos nach weiterer Person abgesucht worden.<br />

Zu vielen <strong>Verkehr</strong>sunfällen mit Verletzten <strong>und</strong> Toten kommt es immer wieder auf der A 61 <strong>und</strong> auf unseren Straßen.<br />

Immer wieder müssen Personen aus vollkommen zerstörten Fahrzeugen mit schwerem hydraulischen Rettungsgerät<br />

aus ihrer Zwangslage befreit werden.<br />

GSG-Einsätze<br />

Auf dem Gelände einer Spedition tropfte eine unbekannte Flüssigkeit aus einem als Gefahrguttransport gekennzeichneten<br />

Sattelauflieger. Im Verlaufe des Einsatzes konnte die ausgelaufene Flüssigkeit als „Ramazol-Schwarz B flüssig<br />

50“ identifiziert werden. Der Stoff aus der Farbindustrie ist bei Kontakt mit der Haut giftig. Der Sattelauflieger wurde<br />

von der Feuerwehr ausgeräumt <strong>und</strong> das beschädigte Gefäß gesichert.<br />

Durch ein Versehen hat der Betreiber einer Massage- <strong>und</strong> Bäderpraxis den Stoff „Natrium-Hypchlorid“ mit 37%<br />

Schwefelsäure gemischt. Dabei entstand eine stark riechende Mischung. Betroffener Raum wurde geöffnet <strong>und</strong> nach<br />

einer durchgeführten Messung, die jedoch negativ war, nur quergelüftet.<br />

Unfall mit einem Tanklastzug auf der A 61. Hochbrisante <strong>und</strong> übel riechende Flüssigkeit lief aus. Autobahn musste<br />

<strong>für</strong> sechs St<strong>und</strong>en gesperrt werden.<br />

Tankzug mit 10.000 ltr. Heizöl im Oirlich vom Wirtschaftsweg abgekommen <strong>und</strong> in einen Graben gekippt. Öl drohte<br />

in einen Bach zu laufen. Der Inhalt des Tankzuges musste umgepumpt werden. Feuerwehr verhinderte größeren<br />

Umweltschaden. Einsatzdauer sieben St<strong>und</strong>en.<br />

Wasserrettung<br />

PKW im See – Ein PKW ist von einem abschüssigen Hof in den Nettebruch gerollt <strong>und</strong> dort nach ca. 25 Metern Entfernung<br />

vom Ufer im See versunken. Der PKW wurde mit Unterstützung der Taucher <strong>und</strong> einer Seilwinde an Land<br />

gezogen.<br />

Vermisste Person im See – Eine vermisste männliche Person wurde fünf Tage lang durch die Taucher im Nettebruch<br />

ergebnislos gesucht. Am sechsten Tag trieb die Leiche an der Wasseroberfläche <strong>und</strong> wurde durch die Taucher geborgen.<br />

Vermisste Person im See – Die Taucher mussten eine vermisste Taucherin in einem See suchen. Sie konnte nur noch<br />

tot geborgen werden.<br />

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Szenarien Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Eine männliche Person wurde nach einem Trinkgelage im Bereich Nettebruch vermisst. Die Taucher suchten zwei<br />

Tage den See ergebnislos ab. Person wurde am dritten Tage als Wasserleiche geborgen.<br />

Person im Eis. Bei dem Versuch seinen H<strong>und</strong> von der Eisfläche des Breyeller Sees zu holen, brach eine männliche<br />

Person ein. Sie konnte von den Rettungstauchern der Feuerwehr lebend aus dem Wasser gerettet werden.<br />

Wassereinsatz<br />

Durch die starken Regenfälle war es zu einer Überschwemmung eines Lagers <strong>und</strong> dem Innenhof gekommen. Das<br />

Wasser war bereits ins Lager <strong>und</strong> drohte auch ins Wohnhaus einzudringen, da das Wasser auf dem Innenhof nicht<br />

selbstständig ablief.<br />

Sonstige Schadenslagen<br />

Waldbrand im Grenzwald. Waldbrand im Grenzbereich <strong>und</strong> Munitionsdepot Bracht hält acht Tage lang die Feuerwehren<br />

aus dem Kreis Viersen, Kleve, Mettmann <strong>und</strong> Mönchengladbach in Atem.<br />

Bei diesem Einsatz wurden auch das Pipeline Bataillon der B<strong>und</strong>eswehr <strong>für</strong> die Wasserversorgung eingesetzt.<br />

Waldbrände – In den letzten Jahren kam es immer wieder während längeren Trockenperioden zu Waldbränden, die<br />

aber Dank der tatkräftigen Einsätze der Feuerwehr schnell unter Kontrolle gebracht wurden. Die Feuerwehren der<br />

einzelnen Nachbargemeinden, ob deutsch oder niederländisch, unterstützten sich <strong>und</strong> konnten so schlimmeres verhindern.<br />

Scheunenbrand in Tomp, Stadtteil Kaldenkirchen. Dort brannte eine Scheune vollständig aus. Zur Unterstützung<br />

wurden zwei weitere Löschzüge alarmiert, um ein Übergreifen auf das Wohnhaus zu verhindern <strong>und</strong> den Brand zu<br />

bekämpfen. Trotz des massiven Einsatzes konnte nicht verhindert werden, dass die Scheune <strong>und</strong> einige Gerätschaften<br />

ein Raub der Flammen wurden.<br />

Stallbrand in Gier im Stadtteil Breyell. Es war ein landwirtschaftliches Anwesen, bei dem die Schweinestallung<br />

brannte. Der gesamte Strohvorrat über dem Stall wurde Opfer der Flammen; die Decke drohte bereits einzustürzen.<br />

Durch die Unterstützung von einem weiteren Löschzug konnte ein Übergreifen des Feuers auf das Wohnhaus verhindert<br />

werden.<br />

Stall- <strong>und</strong> Scheunenbrand im Sassenfeld im Stadtteil Lobberich. Durch einen technischen Defekt in der Elektroanlage<br />

ist es in einem Vorraum eines Pferdestalles zu einem Brand gekommen, der sich über die darüber liegende Holzdecke<br />

bis in den Spitzboden ausbreitete. Das dort gelagerte Stroh <strong>und</strong> Heu hatte ebenfalls Feuer gefangen. Die vier<br />

Pferde konnten währen des Einsatzes in <strong>Sicherheit</strong> gebracht werden.<br />

Person im Schutzrohr zusammengebrochen. Auf einem Betriebsgelände musste eine Person aus einem Rohr mit 80<br />

cm Durchmesser, was drei Meter unter der Erde vorangetrieben wurde, geborgen werden. Der eingesetzte Feuerwehrmann<br />

musste sich unter Atemschutz auf dem Bauch liegend 70 Meter weit bis zu der Person vorarbeiten. Person<br />

konnte lebend geborgen werden.<br />

Stürme – Die schweren Stürme der letzten Jahre führten dazu, dass die Freiwillige Feuerwehr Nettetal oft bis an den<br />

Rand der Belastbarkeit gebracht wurde. Sie halfen unermüdlich um alle Schäden <strong>und</strong> Hilfeersuchen zu bewältigen.<br />

Starke Regenfälle – Und immer wieder gilt es nach starken Regenfällen <strong>für</strong> die Feuerwehr Nettetal ein Eindringen<br />

der Wassermassen in tiefer liegende Häuser zu verhindern.<br />

Hochwasser – Bedingt durch das katastrophale Hochwasser der Maas (NL) unterstützte die Feuerwehr Nettetal die<br />

Kameraden der Wehren Venlo (NL) <strong>und</strong> Tegelen (NL) acht Tage lang; es wurden r<strong>und</strong> 3.500 St<strong>und</strong>en geleistet.<br />

Ölspuren – Es wurden von der Feuerwehr unzählige Ölspuren mit Bindemittel abgestreut <strong>und</strong> anschließend aufgekehrt.<br />

Notruf-Ausfall im Kreis Viersen – Die Löschzüge richteten umgehend in den Stadtteilen Anlaufstellen <strong>für</strong> die Bevölkerung<br />

ein <strong>und</strong> zeigten durch Fahrten im Stadtgebiet Präsenz.<br />

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Produktkurzbeschreibungen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

4.4 Produktkurzbeschreibungen<br />

Einsatzdienst Brandschutz <strong>und</strong> Technische Hilfeleistung<br />

Produktgruppe Gefahrenabwehr (gem. KGSt)<br />

Produktbereich: Brandschutz/ Bevölkerungsschutz<br />

Produktgruppe: Gefahrenabwehr<br />

Produkte: 1. Brandbekämpfung<br />

2. Technische Hilfeleistung<br />

3. Katastrophenabwehr<br />

4. Bevölkerungsschutz<br />

5. Brandsicherheitswachdienst<br />

Verantwortlich: Stadt Nettetal<br />

Die Gefahrenabwehr umfasst alle Maßnahmen zur Rettung von Menschen <strong>und</strong> Tieren aus Gefahren, die durch Brände,<br />

Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereignisse hervorgerufen worden sind. Außerdem sollen Sachwerte erhalten<br />

<strong>und</strong> die Umwelt geschützt werden.<br />

Die Gefahrenabwehr erfordert bei der Brandbekämpfung <strong>und</strong> der Technischen Hilfeleistung die Beschickung von<br />

Einsatzstellen aufgr<strong>und</strong> des vorliegenden Meldebildes bzw. konkreter Nachforderungen mit nächststehenden, geeigneten<br />

Rettungsmitteln (Personal, Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte) innerhalb einer festgelegten Hilfsfrist.<br />

Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder Brandgefahr <strong>und</strong> Gefährdung einer größeren Personenzahl sind<br />

vorbeugende Maßnahmen zu treffen ggf. erste Brandbekämpfungen <strong>und</strong> Hilfeleistungen vorzunehmen <strong>und</strong> weitere<br />

Hilfe anzufordern (Brandsicherheitswachdienst).<br />

Zur Gefahrenabwehr gehören ferner vorbereitende Maßnahmen zur Abwehr <strong>und</strong> Bekämpfung von Katastrophen, die<br />

den Einsatz zusätzlicher Kräfte <strong>und</strong> Mittel unter einheitlicher Leitung erfordern. Der Bevölkerungsschutz umfasst<br />

alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungs- <strong>und</strong> Spannungsfall einerseits <strong>und</strong> der allgemeinen<br />

Krisen- <strong>und</strong> Notfallvorsorge andererseits dienen.<br />

Produktgruppe Gefahrenvorbeugung (gem. KGSt)<br />

Produktbereich: Brandschutz, Bevölkerungsschutz<br />

Produktgruppe: Gefahrenvorbeugung<br />

Produkt: 1. Brandschutzerziehung <strong>und</strong> –unterweisung<br />

Verantwortlich: Stadt Nettetal<br />

Die Gefahrenvorbeugung umfasst die Brandschutzerziehung <strong>und</strong> -unterweisung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen sowie<br />

Mitarbeitern von Hilfsorganisationen, Behörden <strong>und</strong> Unternehmen.<br />

Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das<br />

Verhalten bei Bränden <strong>und</strong> über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären (FSHG §8).<br />

Anmerkung:<br />

Der Begriff „Katastrophe“ ist in Nordrhein-Westfalen nicht mehr gebräuchlich.<br />

Im FSHG findet sich stattdessen der Begriff „Großschadensereignis“.<br />

Seite 29 von 83


Einsätze Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

4.5 Statistik der Feuerwehr<br />

Pos. 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

1 Großbrände 3 5 5 3 8 5 5 2 2 0 8<br />

2 Mittelbrände 19 23 15 24 23 15 31 19 24 24 31<br />

3 Kleinbrände 73 71 61 55 64 66 101 102 102 79 110<br />

4 Flächenbrände 1 18 2 2 10 3 17 2<br />

5 Schornsteinbrand 4 1 1 1 4 1 3 3 1<br />

6 Gelöschte Feuer 2 9 3 13 10 12 17 10 8 9 16<br />

7 VU 35 25 17 20 18 41 28 30 50 32 25<br />

8 Techn.Hilfeleistungen 38 21 57 63 49 80 73 66 55 68 72<br />

9 Öleinsatz 24 22 23 18 9 18 17 12 17 13 25<br />

10 Wespeneinsätze 15 29 44 26 43 22 29 30 13 7 17<br />

11 Fehlalarme 72 42 71 81 71 76 11 12 8 14 20<br />

12 Fehlalarme BMA 69 74 66 64 56<br />

13 GSG-Einsatz 10 13 1 2 2 10 10 4 3 2 1<br />

14 Wassereinsätze 22 48 28 22 2 23 15 7 11 6 8<br />

15 Tauchereinsätze 3 4 2 1 6 7 3 1 4 2<br />

16 Böswillige Alarme 10 4 3 2 4 4 6 3 2 4<br />

17 Tier in Not 6 3 4 7 14 11 8 9 12 24 15<br />

18 Person in Not 6 11 7 10 19 21<br />

19 sonstige 23 15 19 38 19 20 19 14 19 5 7<br />

GESAMT 360 353 354 378 348 417 466 405 409 390 434<br />

Quelle: Jahresberichte FF Nettetal<br />

Anzahl<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Gesamteinsätze 1997 - 2007 (Pos. 1-19)<br />

360 353 354 378 348<br />

417<br />

466<br />

Seite 30 von 83<br />

405 409 390<br />

434<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Jahr


Einsätze Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

12<br />

10<br />

50<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0<br />

102<br />

127<br />

Brände 1997-2007 (Pos. 1- 6)<br />

85<br />

98<br />

111<br />

99<br />

167<br />

Seite 31 von 83<br />

136 139 130<br />

167<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Jahr<br />

Techn. Hilfeleistungen 1997 - 2007<br />

(Pos.7-9, 13-15, 17-18)<br />

138 136 132 133<br />

100<br />

196<br />

165<br />

136<br />

162<br />

166 167<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Jahr<br />

10<br />

Böswillige Alarme 1997 - 2007 (Pos. 16)<br />

4<br />

3<br />

2<br />

4 4<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Jahr<br />

6<br />

3<br />

2<br />

4<br />

0


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 1997<br />

durchschnittliche Anzahl der Brandeinsätze/ Jahr<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 32 von 83<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 1998<br />

durchschnittliche Anzahl der Brandeinsätze/ Jahr<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 33 von 83<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 1999<br />

durchschnittliche Anzahl der Brandeinsätze/ Jahr<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 34 von 83<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2000<br />

durchschnittliche Anzahl der Brandeinsätze/ Jahr<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 35 von 83<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2001<br />

durchschnittliche Anzahl der Brandeinsätze/ Jahr<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 36 von 83<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2002<br />

durchschnittliche Anzahl der Brandeinsätze/ Jahr<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 37 von 83<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2003<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 38 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

0<br />

–<br />

1<br />

0<br />

Brandeinsätze 2004<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 39 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2005<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 40 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2006<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 41 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Brandeinsätze 2007<br />

0 – 10 Einsätze/ Jahr<br />

11 – 20 Einsätze/ Jahr<br />

21 – 30 Einsätze/ Jahr<br />

31 – 40 Einsätze/ Jahr<br />

41 – 50 Einsätze/ Jahr<br />

51 – 60 Einsätze/ Jahr<br />

Seite 42 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

5. Schutzziele<br />

Der Brandschutz ist eine kommunale Aufgabe <strong>und</strong> dementsprechend ist das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung<br />

in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />

Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll.<br />

Dabei sind festzulegen:<br />

• die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden (Hilfsfrist),<br />

• in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) <strong>und</strong><br />

• in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).<br />

Bei einer Schutzzielfestlegung sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen.<br />

Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />

1. Menschen retten,<br />

2. Tiere, Sachwerte <strong>und</strong> Umwelt schützen <strong>und</strong><br />

3. die Ausbreitung des Schadens verhindern.<br />

Die vornehmlichste <strong>und</strong> zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der<br />

Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung<br />

ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadensereignisses<br />

wird gegebenenfalls weiteres Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher<br />

die Erreichung der o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.<br />

Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadensereignisse sein.<br />

Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten.<br />

Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadensereignissen.<br />

Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten<br />

Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf <strong>und</strong> zu<br />

medizinischen Grenzwerten hinzuweisen.<br />

Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen aufgebaut sein <strong>und</strong><br />

feuerwehrtaktischen Gr<strong>und</strong>sätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften<br />

zu richten.<br />

Inwieweit die Feuerwehr das <strong>Sicherheit</strong>srisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen<br />

Faktoren „Bedürfnis an <strong>Sicherheit</strong>“ <strong>und</strong> „Wirtschaftlichkeit“ bestimmt. Eine h<strong>und</strong>ertprozentige <strong>Sicherheit</strong><br />

ist nicht erreichbar.<br />

Für die Hilfsfrist gelten u.a. folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar<br />

<strong>und</strong> dokumentierbar sind. Hierunter fallen:<br />

- die Gesprächs- <strong>und</strong> Dispositionszeit,<br />

- die Ausrückzeit sowie<br />

- die Anfahrtszeit.<br />

Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:<br />

Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage<br />

– möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes in der<br />

Notrufabfragestelle – <strong>und</strong> dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges<br />

an der Einsatzstelle.<br />

Für den Bereich der Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen:<br />

Seite 43 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Die <strong>für</strong> die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt.<br />

In der Mitte der Siebziger Jahre veröffentlichten Orbit-Studie ermittelte man <strong>für</strong> Kohlenmonoxid eine<br />

Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten <strong>und</strong> eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt: nach 13 Minuten<br />

verliert die Person das Bewusstsein (<strong>und</strong> kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen),<br />

nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätestens 13 Minuten nach<br />

begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein <strong>und</strong> hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten<br />

<strong>und</strong> zu reanimieren.<br />

Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 m² nur noch bei günstigen<br />

Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten<br />

zwischen 1 <strong>und</strong> 3 Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10<br />

Minuten liegt. Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfrist also ebenfalls in der genannten<br />

Größenordnung liegen.<br />

Für den Bereich der technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten Anforderungen des<br />

Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von lebensbedrohlichen Verletzungen<br />

der zu rettenden Person auszugehen ist.<br />

Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs <strong>und</strong> des Verbleibens<br />

dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt <strong>und</strong> Einsetzen erster Maßnahmen (so genanntes<br />

„Therapiefreies Intervall“). Nach Untersuchungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörde Hamburg sinken die primären Erfolgschancen<br />

einer Reanimation von 75 % bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa 5 % bei Eintreffzeiten<br />

von zehn Minuten. Die <strong>für</strong> den Bereich Technische Hilfeleistung zugr<strong>und</strong>e gelegten Verletzungsmuster gehen<br />

von einer Polytraumatisierung der betroffenen Person aus, die nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-<br />

Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine<br />

Gleichsetzung mit der Hilfsfrist <strong>für</strong> den Brandschutz scheint aufgr<strong>und</strong> der empirischen Erkenntnisse aus einer<br />

Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge stehen noch aus.<br />

Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Angriffstrupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsätzkräften.<br />

Besondere rechtliche Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zu beachten.<br />

Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> der FwDV 7 zusätzlich ein Rettungstrupp<br />

zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen <strong>Verkehr</strong>sanlagen, Tiefgaragen) ist<br />

<strong>für</strong> jeden eingesetzten Angriffstrupp ein Rettungstrupp zu stellen.<br />

Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

Ein globales <strong>Sicherheit</strong>sniveau von 100% an jeder Stelle des Stadtgebietes ist unbestritten unrealistisch. Es<br />

wird daher immer Zeiten <strong>und</strong> Bereiche geben, in denen ein geringeres <strong>Sicherheit</strong>sniveau hingenommen werden<br />

muss. Dennoch ist notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete innerhalb bestimmter<br />

Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer h<strong>und</strong>ertprozentigen Erreichbarkeit<br />

ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad“) einzuhalten. Unbeeinflussbare<br />

bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, <strong>Verkehr</strong>sstaus, parallele Einsätze, etc.) verhindern<br />

immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe<br />

jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren)<br />

Ausfallanteil unter dem geplanten <strong>Sicherheit</strong>sniveau.<br />

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in einer Gemeinde gewünschte <strong>Sicherheit</strong>sniveau<br />

eine politische Entscheidung. Die Willensbildung <strong>und</strong> der Beschluss dieses <strong>Sicherheit</strong>sniveaus erfolgt<br />

durch die gewählten Mandatsträger im Rat <strong>und</strong> führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt<br />

die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§<br />

116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger<br />

durch die Feuerwehr möglich.<br />

In Anlehnung an die „Schutzzieldefinition“ der AGBF B<strong>und</strong> wurde in allen Fällen ein Erreichungsgrad von 90 % als<br />

Toleranzschwelle <strong>für</strong> kompensierende Maßnahmen angesetzt. Eine Differenzierung der Erreichungsgrade zwischen<br />

den einzelnen Schutzzielen erscheint nicht sachgerecht.<br />

Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der<br />

Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf „Regeln der Technik“<br />

zurückgegriffen werden kann. 2<br />

2 Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die „Schutzzielfunktion“ der AGBF<br />

Nordrhein-Westfalen (<strong>und</strong> in der Fortsetzung auch der AGBF B<strong>und</strong>) als eine solche Regel der Technik gesehen werden<br />

kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße <strong>für</strong> die kommunale Schutzzielfestlegung.<br />

Seite 44 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

5.1 Schutzzieldefinition der AGBF –B<strong>und</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Die KGSt hat einen „Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF <strong>für</strong> die Produkte „Brandbekämpfung“<br />

<strong>und</strong> „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“,<br />

„Funktionsstärke“ <strong>und</strong> „Erreichungsgrad“ <strong>für</strong> ein standardisiertes Schadensereignis.<br />

Qualitätskriterien:<br />

Hilfsfristen Funktionsstärke Erreichungsgrad<br />

Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte <strong>Sicherheit</strong>sniveau<br />

im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt.<br />

Standardisiertes Schadensereignis<br />

Im In- <strong>und</strong> Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden<br />

fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei<br />

verqualmten Rettungswegen.<br />

Da die Qualitätskriterien <strong>für</strong> das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch <strong>für</strong> das Produkt „Technische Hilfeleistung“<br />

hinreichend sind, können sich diese Betrachtung auf den „kritischen Wohnungsbrand“ beschränken.<br />

Hilfsfrist<br />

Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der B<strong>und</strong>esstatistik ist die häufigste Todesursache<br />

bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen<br />

der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze <strong>für</strong> Rauchgasvergiftungen bei ca. 17<br />

Minuten nach Brandausbruch (siehe Abb.).<br />

Seite 45 von 83


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Für die <strong>Sicherheit</strong> der eingesetzten Kräfte <strong>und</strong> zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der<br />

Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch<br />

gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten <strong>für</strong> die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:<br />

• Erträglichkeitsgrenze <strong>für</strong> eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />

• Reanimationsgrenze <strong>für</strong> eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />

• Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten<br />

Der Ablauf vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie folgt<br />

zusammen:<br />

Zeitpunkt Zeitabschnitt<br />

1 Brandausbruch<br />

2 Brandentdeckung<br />

3 Betätigung einer Meldeeinrichtung<br />

(Telefon, Notrufmelder usw.)<br />

4 Beginn der Notrufabfrage in der<br />

zuständigen Notrufabfragestelle<br />

5 Alarmierung der Einsatzkräfte<br />

6 Ausrücken der Einsatzkräfte<br />

7 Eintreffen an der Einsatzstelle<br />

8 Erteilung des Einsatzauftrages<br />

9 Wirksamwerden der Einsatz-<br />

maßnahmen<br />

Seite 46 von 83<br />

Entdeckungszeit<br />

Meldezeit<br />

Aufschaltzeit<br />

Gesprächs- <strong>und</strong><br />

Dispositionszeit<br />

Ausrückezeit<br />

Anfahrzeit<br />

Erk<strong>und</strong>ungszeit<br />

Entwicklungszeit


Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

der AGBF Stand: 01.01.2009<br />

Zeitkette AGBF<br />

17 Min<br />

16 Min<br />

15 Min<br />

14 Min<br />

13 Min<br />

12 Min<br />

11 Min<br />

10 Min<br />

9 Min<br />

8 Min<br />

7 Min<br />

6 Min<br />

5 Min<br />

4 Min<br />

3 Min<br />

2 Min<br />

1 Min<br />

Maßnahmen w erden<br />

wirksam<br />

Eintreffen<br />

Ausrücken<br />

Alarmierungs-<br />

abschluß<br />

0 Min Brandausbruch<br />

Seite 47 von 83<br />

Entwicklungszeit<br />

(4 Min)<br />

Erk<strong>und</strong>ungszeit<br />

Eintreffzeit = (8 min)<br />

Ausrückzeit +<br />

Anfahrzeit<br />

Dipositionszeit<br />

Gesprächszeit<br />

Aufschaltzeit<br />

Meldezeit<br />

Entdeckungszeit<br />

(1,5 Min)<br />

(3,5 Min)<br />

2. Hilfsfrist<br />

1. Hilfsfrist


Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzziel- Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

festlegung <strong>für</strong> Nettetal Stand: 01.01.2009<br />

Erläuterung der Eintreffzeit<br />

Als Dispositionszeit wird die Zeitspanne zwischen der Annahme des Notrufs in der Leitstelle <strong>und</strong> der Alarmierung<br />

der Feuerwehr bezeichnet. Die Dispositionszeit ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme <strong>und</strong><br />

Weiterbearbeitung durch die Kreisleitstelle in Viersen erfolgt.<br />

Ob die Dispositionszeit von 1,5 Minuten gewährleistet ist, kann daher nicht Untersuchungsgegenstand des Brandschutzbedarfsplanes<br />

sein.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden die Planungsziele im Folgenden mit Hilfe der Eintreffzeit definiert. Die Eintreffzeit ist in<br />

Ausrück- <strong>und</strong> Anfahrzeit untergliedert. Mit der Ausrückzeit wird der Zeitraum zwischen Alarmierung der Feuerwehr<br />

<strong>und</strong> dem Ausrücken des 1. Fahrzeuges bezeichnet, die Zeit zwischen dem Ausrücken <strong>und</strong> dem Eintreffen an der<br />

Einsatzstelle ist die Anfahrzeit.<br />

Beim kritischen Wohnungsbrand werden einer Entdeckungs-, Melde-, Aufschaltzeit sowie Gesprächs- <strong>und</strong> Dispositionszeit<br />

von insgesamt 5 Minuten postuliert. Für solche manuell gemeldeten zeitkritischen Ereignisse gelten daher<br />

folgende Eintreffzeiten:<br />

• 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) <strong>für</strong> die erste Einheit<br />

• 13 Minuten (8 + 5 = 13) (= 2. Eintreffzeit) <strong>für</strong> die ergänzenden Kräfte<br />

Funktionsstärke<br />

Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung <strong>und</strong> zur Brandbekämpfung<br />

beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen.<br />

Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur die<br />

Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden.<br />

Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten<br />

10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also<br />

13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein.<br />

Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung<br />

sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den<br />

örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> der Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls die Funktionszahlen<br />

zu erhöhen <strong>und</strong> die Zeitwerte zu reduzieren.<br />

Für automatische Brandmeldeanlagen, wie sie z.B. in Industriebetrieben eingesetzt werden, kann <strong>für</strong> die Zeit zwischen<br />

Brandausbruch <strong>und</strong> Alarmierung 1 Minute angesetzt werden, da Entdeckungs- <strong>und</strong> Dispositionszeit im Sek<strong>und</strong>enbereich<br />

liegen. Daher stehen bei automatisch (über BMA) gemeldeten zeitkritischen Ereignissen 4 Minuten mehr<br />

zum Erreichen der Einsatzstelle zur Verfügung:<br />

• 12 Minuten (= 1. Eintreffzeit) <strong>für</strong> die erste Einheit<br />

• 17 Minuten (12 + 5 = 17) (= 2. Eintreffzeit) <strong>für</strong> die ergänzenden Kräfte<br />

Sowohl das Schutzziel der AGBF als auch die Empfehlungen des LFV fordern beim „Kritischen Wohnungsbrand“<br />

eine Zeitkette von 17 Minuten, innerhalb der die geplanten Maßnahmen greifen müssen. Lediglich die<br />

Größe der einzelnen Zeitkettenteile ist unterschiedlich.<br />

Die weiteren Parameter der Planungsziele sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend individuell zu definieren.<br />

Die Planungsziele fixieren den brandschutztechnischen Bedarf <strong>für</strong> mehr oder weniger regelmäßig vorkommende<br />

Ereignisse. Die Bearbeitung von Großschadenslagen ist durch die Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung zu<br />

regeln.<br />

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Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzziel- Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

festlegung <strong>für</strong> Nettetal Stand: 01.01.2009<br />

Die Funktionsstruktur <strong>für</strong> den Einsatzfall „Kritischer Wohnungsbrand“ lässt sich wie folgt<br />

beschreiben:<br />

Erste Eintreffzeit mit insgesamt zehn Funktionen:<br />

1 Funktion: Einsatzleiter<br />

1 Funktion: Maschinist<br />

2 Funktionen: Angriffstrupp: Rettung <strong>und</strong> Angriff über ersten Rettungsweg (Treppenraum)<br />

2 Funktionen: Reservetrupp<br />

2 Funktionen: Drehleiter: Rettung über zweiten Rettungsweg<br />

2 Funktionen: Sicherstellung der Löschwasserversorgung/ Überdruckbelüftung/ 2. Angriffstrupp<br />

Grafisch sieht dies wie folgt aus:<br />

Städtische Struktur:<br />

10 Funktionen<br />

1. ETZ = 8 Minuten<br />

Zweite Eintreffzeit mit sechs Funktionen:<br />

Die Ergänzungskomponente hat die Aufgabe Menschenrettung, Brandbekämpfung, Entrauchung sowie Eigensicherung<br />

der Einsatzkräfte. Erst durch sie kann ein umfassender Löschangriff gewährleistet werden.<br />

Die Kräfte des Rettungsdienstes kommen darüber hinaus zum Einsatz.<br />

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Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzziel- Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

festlegung <strong>für</strong> Nettetal Stand: 01.01.2009<br />

Die Funktionsstruktur <strong>für</strong> den Einsatzfall „<strong>Verkehr</strong>sunfall mit eingeklemmter Person“ lässt<br />

sich wie folgt beschreiben:<br />

Erste Eintreffzeit mit insgesamt zehn Funktionen:<br />

1 Funktion: Einsatzleiter<br />

1 Funktion: Maschinist<br />

2 Funktionen: 1. Angriffstrupp: Zugang schaffen, lebensrettende Sofortmaßnahmen<br />

2 Funktionen: 2. Angriffstrupp: Rettung mit hydraulischen Rettungsgeräten<br />

2 Funktionen: 1. Sicherungstrupp: Bereitstellung Löschangriff<br />

2 Funktionen: 2. Sicherungstrupp: Absichern der Unfallstelle/ Aufnahme Betriebsstoffe<br />

Die Kräfte des Rettungsdienstes kommen darüber hinaus zum Einsatz!<br />

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Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzziel- Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

festlegung <strong>für</strong> Nettetal Stand: 01.01.2009<br />

Erreichungsgrad<br />

Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei<br />

dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ <strong>und</strong> „Funktionsstärke“ eingehalten werden.<br />

Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass <strong>für</strong> 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen<br />

eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.<br />

Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von<br />

- der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,<br />

- der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,<br />

- der Optimierung des Personaleinsatzes,<br />

- den <strong>Verkehr</strong>s- <strong>und</strong> Witterungseinflüssen.<br />

Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen <strong>und</strong> sich die Funktionsstärke aus<br />

einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer politischen Entscheidung,<br />

die Personal-, Sach- <strong>und</strong> Investitionskosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erreichungsgrad stehen.<br />

Besondere Erlasslage in Nordrhein-Westfalen<br />

In einem Erlass des Innenministeriums (V D 1 – 031 vom 07.04.00) wird eindeutig festgelegt, dass Gebäude,<br />

bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr sichergestellt wird, binnen acht Minuten<br />

erreicht werden müssen. Diese Hilfsfrist muss planerisch zu 100 % erreicht werden.<br />

In einem weitern Erlass des Ministeriums <strong>für</strong> Städtebau <strong>und</strong> Wohnen, Kultur <strong>und</strong> Sport (II A 5 – 29.08.2000)<br />

wird ausgeführt, dass im Umkehrschluss nachträglich ein zweiter baulicher Rettungsweg (auf Kosten der<br />

Gemeinde !) <strong>für</strong> Gebäude gefordert werden muss, wenn die Feuerwehr nicht in der Lage ist, in angemessener<br />

Weise eine Menschenrettung durchzuführen.<br />

Tabelle zur Berechnung der zeitabhängigen Entfernung bei unterschiedlichen<br />

Durchschnittsgeschwindigkeiten:<br />

1 min. 2 min. 3 min. 4 min. 5 min. 6 min. 7 min. 8 min.<br />

30 km/h 0,5 km 1,0 km 1,5 km 2,0 km 2,5 km 3,0 km 3,5 km 4,0 km<br />

35 km/h 0,6 km 1,2 km 1,7 km 2,3 km 2,9 km 3,4 km 4,1 km 4,6 km<br />

40 km/h 0,7 km 1,3 km 2,0 km 2,6 km 3,3 km 4,0 km 4,6 km 5,3 km<br />

45 km/h 0,8 km 1,5 km 2,3 km 3,0 km 3,8 km 4,5 km 5,3 km 6,0 km<br />

50 km/h 0,8 km 1,7 km 2,5 km 3,3 km 4,1 km 5,0 km 5,8 km 6,7 km<br />

Quelle: Hilfestellung Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

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Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzziel- Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

festlegung <strong>für</strong> Nettetal Stand: 01.01.2009<br />

5.2 Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzzielfestlegung <strong>für</strong> die Stadt Nettetal<br />

Ohne Zwei-Zug-Alarmierung im Jahr 2004: (ohne Kleineinsätze)<br />

Zielsetzung: in ≤ 8 min mit ≥ 10 Fm (Sb)<br />

Löschzug/<br />

Löschgruppe<br />

Anzahl<br />

relevanter ≤ 8 min<br />

Einsätze<br />

in %<br />

≥ 10<br />

Einsatzkräfte<br />

in % Erreichungsgrad<br />

in %<br />

Breyell 19 19 100 % 15 79 % 90 %<br />

Hinsbeck 16 14 88 % 12 75 % 82 %<br />

Kaldenkirchen 55 47 85 % 44 80 % 83 %<br />

Leuth 13 13 100 % 9 69 % 85 %<br />

Lobberich 52 43 83 % 40 77 % 80 %<br />

Schaag 10 8 80 % 3 30 % 55 %<br />

GESAMT 165 144 87 % 123 75 % 81 %<br />

Ohne Zwei-Zug-Alarmierung liegt der Erreichungsgrad <strong>für</strong> Nettetal bei ca. 81 %.<br />

Mit Zwei-Zug-Alarmierung im Jahr 2004: (ohne Kleineinsätze)<br />

Zielsetzung: in ≤ 8 min mit ≥ 10 Fm (Sb)<br />

Löschzug/<br />

Löschgruppe<br />

Anzahl<br />

relevanter ≤ 8 min<br />

Einsätze<br />

in %<br />

≥ 10<br />

Einsatzkräfte<br />

in % Erreichungsgrad<br />

in %<br />

Breyell 19 19 100 % 17 89 % 95 %<br />

Hinsbeck 16 14 88 % 14 88 % 88 %<br />

Kaldenkirchen 55 49 89 % 51 93 % 91 %<br />

Leuth 13 13 100 % 13 100 % 100 %<br />

Lobberich 52 46 88 % 49 94 % 91 %<br />

Schaag 10 8 80 % 3 30 % 55 %<br />

GESAMT 165 149 90 % 147 89 % 90 %<br />

Mit Zwei-Zug-Alarmierung liegt der Erreichungsgrad bei ca. 90 %.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass der zweite Zug lediglich am Tage automatisch mitalarmiert wird. Unter<br />

dem Aspekt, dass bei Kleineinsätzen der zweite Löschzug nach Alarmierung vom ersten Zug<br />

abbestellt wird bzw. nicht die volle Besatzung zum Einsatzort fährt (Bsp. Tierrettung, auslaufende<br />

Betriebsmittel usw.) kann man davon ausgehen, dass im Normalfall die erforderliche Zeit <strong>und</strong> die<br />

Mindesteinsatzstärke eingehalten werden würden.<br />

Somit kann man die Kleineinsätze unberücksichtigt lassen.<br />

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Erreichungsgrad <strong>und</strong> Schutzziel- Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

festlegung <strong>für</strong> Nettetal Stand: 01.01.2009<br />

Prozentualer Anteil der Kleineinsätze an relevanten Einsätzen:<br />

Löschzug/ Kleineinsätze Ges. relevante Einsätze<br />

-gruppe Anzahl in % Anzahl<br />

Breyell 5 21% 24<br />

Hinsbeck 10 38% 26<br />

Kaldenkirchen 6 10% 61<br />

Leuth 1 7% 14<br />

Lobberich 10 16% 62<br />

Schaag 5 33% 15<br />

GESAMT 37 18% 202<br />

Schutzzielfestlegungen <strong>für</strong> Nettetal<br />

Schutzziel 1:<br />

Zur Menschenrettung <strong>und</strong> Bekämpfung eines kritischen Wohnungsbrandes in einem Obergeschoss<br />

mit Menschenleben in Gefahr müssen nach einer Dispositionszeit von 1,5 Minuten<br />

10 Einsatzkräfte in 8 Minuten in 90 % aller Fälle<br />

<strong>und</strong> zur Verstärkung weitere<br />

6 Einsatzkräfte nach weiteren 5 Minuten in 90 % aller Fälle<br />

am Einsatzort sein.<br />

Ergänzung:<br />

Alle Gebäude, bei denen zur Rettung von Menschen Rettungsgerät der Feuerwehr Verwendung finden<br />

(Kraftfahrdrehleiter), müssen binnen 8 Minuten erreicht werden können, dies mit einem planerischen<br />

Erreichungsgrad von 100 %.<br />

Schutzziel 2:<br />

Zur Menschenrettung <strong>und</strong> technischen Hilfeleistung bei einem <strong>Verkehr</strong>sunfall mit einer eingeklemmten<br />

Person müssen nach einer Dispositionszeit von 1,5 Minuten<br />

4 Einsatzkräfte in 8 Minuten in 90 % aller Fälle<br />

<strong>und</strong> zur Verstärkung müssen weitere<br />

6 Einsatzkräfte des Brandschutzes in 8 Minuten in 90 % aller Fälle<br />

am Einsatzort sein.<br />

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SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Allgemeiner Teil Stand: 01.01.2009<br />

6. SOLL – Struktur<br />

6.1 Allgemeiner Teil<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes nach §22 Abs. 1 FSHG ergibt sich <strong>für</strong> mittlere<br />

<strong>und</strong> große kreisangehörige Städte das Gebot, die sich aus § 13 FSHG ergebenden Pflichten zu berücksichtigen.<br />

Es müssen gemäß § 13 Abs. 1 FSHG alle großen kreisangehörigen Städte (ab 60.000 ) <strong>und</strong> mittlere kreisangehörige<br />

Städte (ab 25.000 ) den Betrieb eine ständig besetzte Feuerwache betreiben, um die mit hauptamtlichem<br />

Personal in aller Regel schnellere Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten.<br />

Ausnahmen von dieser Festlegung kann die Bezirksregierung erteilen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist das Vorhandensein einer Brandschutzbedarfsplanung.<br />

Ausgehend von der Schutzzieldefinition der Gemeinde <strong>und</strong> der Risikoanalyse wurde unter Nichteinbeziehung einer<br />

hauptamtlichen Wache eine<br />

<strong>für</strong> die Feuerwehr entwickelt.<br />

Idealplanung<br />

Die Übersicht „Idealplanung Standorte Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ zeigt unter Berücksichtigung einer<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegten vierminütigen Fahrzeit bei einer angenommenen Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h <strong>und</strong><br />

einer daraus resultierenden Anordnung verschiedener Einzugsbereiche, die das Stadtgebiet abdecken, eine allerdings<br />

stark vereinfachte <strong>und</strong> eher theoretisch hergeleitete Verteilung der Gerätestandorte als „Ideallösung“.<br />

Der Darstellung der Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde liegt der Gedanke zugr<strong>und</strong>e, dass keinerlei Feuerwehr-Infrastruktur<br />

vorhanden ist. Desgleichen existieren keine Vorgaben <strong>für</strong> Personalstärken <strong>und</strong> <strong>für</strong> Fahrzeug- <strong>und</strong><br />

Geräteausstattung.<br />

Die Idealplanung der Anzahl <strong>und</strong> Standorte der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr unterliegt den Vorgaben<br />

der gemeindlichen Schutzzieldefinition <strong>und</strong> der Risikoanalyse.<br />

Folgende Voraussetzungen liegen darüber hinaus der Analyse zugr<strong>und</strong>e:<br />

1. Gemäß Schutzzieldefinition wird eine Eintreffzeit von acht Minuten festgelegt.<br />

2. Es wird unterstellt, dass die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am jeweiligen Gerätehaus vier Minuten<br />

beträgt.<br />

3. Es verbleibt eine Fahrzeit von vier Minuten mit einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h<br />

4. Der Einsatzradius beträgt somit 2,6 km r<strong>und</strong> um das jeweilige Gerätehaus (siehe Tabelle S.51).<br />

Näherungsweise erfolgt in der Grafik eine Abdeckung des Stadtgebietes mit Kreisen mit einem Durchmesser von<br />

5,2 km. Dabei sollten möglichst wenig Überschneidungen stattfinden <strong>und</strong> möglichst wenig Flächen außerhalb des<br />

Stadtgebietes liegen.<br />

Es handelt sich bei diesem Verfahren ausschließlich um ein grafisches Verfahren <strong>und</strong> entbehrt einer Genauigkeit,<br />

um exakte Standorte zu nennen.<br />

Die grafische Näherung zur Ermittlung der Anzahl <strong>und</strong> der Standorte der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr<br />

ergibt eine Anzahl von<br />

6 Standorten<br />

Ein Überschneiden der Kreise erfolgt in günstiger Konstellation gerade in den Gebieten mit hohem <strong>und</strong> sehr hohem<br />

Brandrisiko.<br />

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SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Allgemeiner Teil Stand: 01.01.2009<br />

Die Idealplanung sieht somit folgende Standorte der Einsatzeinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Nettetal vor:<br />

Einsatzeinheit 1: Breyell: Ritzbruch<br />

Einsatzeinheit 2: Hinsbeck: K 30/ K1 Wankumer Straße<br />

Einsatzeinheit 3: Kaldenkirchen: Vennstraße/ Gartenstraße<br />

Einsatzeinheit 4: Leuth: B 221<br />

Einsatzeinheit 5: Lobberich: Sittard/ Dornbuscher Straße<br />

Einsatzeinheit 6: Schaag: Kindt<br />

Idealplanung der Feuerwehrgerätehäuser<br />

Zum besseren Vergleich der Struktur der aktuelle Stand<br />

Seite 55 von 83<br />

Aktueller Standort der Gerätehäuser<br />

Idealstandort der Gerätehäuser


SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Allgemeiner Teil Stand: 01.01.2009<br />

Zum besseren Vergleich der Struktur der aktuelle Stand<br />

Seite 56 von 83<br />

in der vorgeschriebenen Zeit<br />

nicht erreichbare Stadtgebiete<br />

aktuelle Gerätehäuser<br />

Die Gerätehäuser Breyell, Hinsbeck, Kaldenkirchen, Leuth, Lobberich <strong>und</strong> Schaag decken größtenteils das<br />

Stadtgebiet von Nettetal ab.


SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Fahrzeugausstattung Stand: 01.01.2009<br />

6.2 SOLL – Fahrzeugausstattung<br />

Die Fahrzeugausstattung erfolgt entsprechend der Schutzzieldefinition <strong>und</strong> der Risikoanalyse.<br />

Lz. Breyell: LF N.N. * / TLF<br />

LF 10/ 6<br />

GW-G / GW-Öl u. GW-G<br />

MTF<br />

Lz. Hinsbeck: LF N.N. * / TLF<br />

LF 10/ 6 / LF 16<br />

MTF<br />

Lz. Kaldenkirchen: LF N.N. * / TLF<br />

LF 10/ 6 / LF 8/ 6<br />

DLK 23-12<br />

RW<br />

SW 2000<br />

MTF<br />

Lz. Leuth: TLF (mit Gruppenbesatzung) oder LF N.N.<br />

LF 10/ 6<br />

Lz. Lobberich: HLF 20/ 16 / TLF<br />

LF 10/ 6<br />

DLK 23-12<br />

GW-Wasser<br />

MTF<br />

Lgr. Schaag: LF 10/ 6 / LF 8/ 6<br />

TSF-W<br />

Wehrführung: ELW<br />

* mit mind. 2.000 l Tank<br />

Für jeden Löschzug/ -gruppe ist eine Tragkraftspritze (TS) vorgesehen.<br />

Gerätewagen (GW) sind Feuerwehrfahrzeuge zur technischen Hilfeleistung. Sie können einen Allradantrieb besitzen<br />

<strong>und</strong> führen meist eine hochspezialisierte Ausrüstung mit sich. Anhand dieser Ausrüstung lassen sie sich verschiedenen<br />

Zwecken zuordnen.<br />

Der Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) ist ein Fahrzeug <strong>für</strong> den Einsatz bei Gefahrgutunfällen. Aufgaben des GW-G<br />

sind Isolieren, Niederschlagen, Aufnehmen <strong>und</strong> Beseitigen von Gefahrstoffen.<br />

Der Gerätewagen Öl (GW-Öl) ist ein weit verbreitetes Feuerwehrfahrzeug mit einer leichten Chemieschutzausrüstung.<br />

Es wird vorwiegend zur Bewältigung von Mineralölunfällen (v.a. Ölspuren) zu Land <strong>und</strong> Wasser verwendet.<br />

Rüstwagen (RW) sind Feuerwehrfahrzeuge zur technischen Hilfeleistung, vorwiegend zur Befreiung von eingeklemmten<br />

Personen. Rüstwagen besitzen Allradantrieb, eine Seilwinde, einen Generator <strong>und</strong> eine Vielzahl von Geräten.<br />

Der Schlauchwagen 2000 (SW 2000) ist ein Fahrzeug, das in kürzester Zeit lange Schlauchleitungen verlegen kann.<br />

Deshalb ist er unabdingbar, wo große Gebiete über keine Löschwasserversorgung verfügen, etwa Wälder, Heiden,<br />

Moore.<br />

Der GW-Wasser wird zur Bergung oder Rettung von untergegangenen Personen oder Gegenständen eingesetzt.<br />

Diese Sonderfahrzeuge werden im gesamten Stadtgebiet eingesetzt <strong>und</strong> unterliegen nicht den vorgeschriebenen<br />

Zeiten wie die Löschfahrzeuge. Daher ist jeweils ein entsprechendes Sonderfahrzeug <strong>für</strong> ganz Nettetal<br />

ausreichend.<br />

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SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Personalstärke Stand: 01.01.2009<br />

6.3 SOLL - Personalstärke<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Festlegung der Mannschaftsstärke der Freiwilligen Feuerwehr Nettetal war seinerzeit die Verwaltungsvorschrift<br />

(VwV) über Gliederung, Stärke <strong>und</strong> Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (RdErl IM vom<br />

11.03.1959). Obwohl diese seit dem 30.06.1982 außer Kraft ist (Abbau von Ausstattungsstandards), empfiehlt die<br />

AGBF von der einmal vorhandenen Stärke <strong>und</strong> Ausrüstung nicht abzuweichen.<br />

Der künftige Personalbestand basiert auf der Gr<strong>und</strong>lage der künftigen Fahrzeugplanung.<br />

Löscheinheit Platzzahlen, Reserve Fahrzeugart u. -besatzung SOLL<br />

Fahrzeugplätze 1 x LF N.N. = 9<br />

1 x LF 10/ 6 = 9<br />

Breyell 1 x MTF = 4<br />

1 x GW-G = 2 = 24<br />

+ 50 % Reserve + 12 = 40<br />

Fahrzeugplätze 1 x LF N.N. = 9<br />

1 x LF 10/ 6 = 9<br />

Hinsbeck 1 x MTF = 4 = 22<br />

+ 50 % Reserve + 11<br />

= 33<br />

Fahrzeugplätze 1 x LF N.N. = 9<br />

1 x LF 10/ 6 = 9<br />

1 x DLK = 3<br />

Kaldenkirchen 1 x RW = 3<br />

1 x SW 2000 = 3<br />

1 x MTF = 4 = 31<br />

+ 50 % Reserve + 16<br />

= 47<br />

Fahrzeugplätze 1 x TLF mit = 9<br />

Gruppenbesatzung<br />

Leuth 1 x LF 10/ 6 = 9 = 18<br />

+ 50 % Reserve + 9<br />

= 27<br />

Fahrzeugplätze 1 x HLF 20/ 16 = 9<br />

1 x LF 10/ 6 = 9<br />

1 x DLK = 3<br />

Lobberich 1 x GW-Wasser = 4<br />

1 x MTF = 4 = 29<br />

+ 50 % Reserve + 15<br />

= 44<br />

Fahrzeugplätze 1 x LF 10/ 6 = 9<br />

1 x TSF-W = 6 = 15<br />

Schaag + 50 % Reserve + 8<br />

= 23<br />

Stadtbrandmeister/ Fahrzeugplätze 1 x ELW = 1 = 1<br />

Stellvertreter + 100 % Reserve + 1<br />

= 2<br />

= 216<br />

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Stand 01.01.09<br />

Das Planungsziel bei einem kritischen Wohnungsbrand ist es, dass die Feuerwehr innerhalb von 8 Minuten<br />

nach der Alarmierung mit 10 FM <strong>und</strong> nach wiederum 5 Minuten (8 + 5 = 13 Min.)<br />

mit weiteren 6 FM (10FM + 6FM = 16 FM) am Einsatzort ist.


SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Atemschutzausrüstung Stand: 01.01.2009<br />

6.4 Weitere Aspekte der SOLL – Planung<br />

Atemschutzausrüstung<br />

Löschzug Breyell: 18 Atemschutzgeräte<br />

LF N.N. 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 10/ 6 mit TS 8/8 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

GW-G 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Hinsbeck: 10 Atemschutzgeräte<br />

LF N.N. 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 10/ 6 mit TS 8/8 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Kaldenkirchen: 16 Atemschutzgeräte<br />

LF N.N. 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 10/ 6 mit TS 8/8 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

DLK 23-12 2 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

RW 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Leuth: 8 Atemschutzgeräte<br />

LF N.N. 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 10/ 6 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Lobberich: 14 Atemschutzgeräte<br />

HLF 20/ 16 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 10/ 6 mit TS 8/8 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

DLK 23-12 2 x PSS 100D 1800-1<br />

Löschgruppe Schaag: 8 Atemschutzgeräte<br />

LF 10/ 6 2 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

2 x PSS 100D 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

TSF-W 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Bezüglich der Überwachung wird auf die FwDV 7 „Atemschutz“ verwiesen. Eine Dokumentation aller eingesetzten<br />

Geräte <strong>und</strong> Personen ist unerlässlich.<br />

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SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Funkausstattung Stand: 01.01.2009<br />

Funkausstattung<br />

4 Meter-Band<br />

Alle Fahrzeuge sind mit 4 Meter-Band-Geräten einschließlich Funkmeldesystem, das zur schnelleren Übermittlung<br />

von Kurznachrichten <strong>und</strong> Entlastung des Funkkanals eingesetzt wird, auszustatten.<br />

2 Meter-Band<br />

Unter Berücksichtigung der Einsatztätigkeit unter „schwerem Atemschutz“ <strong>und</strong> der Einsatzleitung <strong>und</strong> –abwicklung<br />

ist eine Kommunikation von großer Wichtigkeit.<br />

Löschzug/<br />

Löschgruppe<br />

Breyell<br />

Hinsbeck<br />

künftige<br />

Fahrzeuge<br />

Soll-Anzahl<br />

pro Fahrzeug<br />

Gesamt<br />

LF N.N. 4<br />

LF10/ 6 4<br />

GW-G 6<br />

MTF 2 16<br />

LF N.N. 4<br />

LF 10/ 6 4<br />

MTF 2 10<br />

LF N.N. 4<br />

LF 10/ 6 4<br />

Kaldenkirchen<br />

RW 2<br />

DLK 23-12 2<br />

MTF 2<br />

SW 2000 * 3 * 17<br />

Leuth<br />

TLF<br />

LF 10/ 6<br />

4<br />

4 8<br />

HLF 20/ 16 4<br />

LF 10/ 6 4<br />

Lobberich DLK 23-12 2<br />

GW-Wasser 2<br />

MTF 2 14<br />

Schaag<br />

LF 10/ 6<br />

TSF-W<br />

4<br />

4 8<br />

Wehrführung ELW 3 3<br />

Gesamt 76<br />

* Fahrzeug B<strong>und</strong><br />

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SOLL-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Alarmierung Stand: 01.01.2009<br />

Alarmierung<br />

Funkmeldeempfänger<br />

Die seinerzeit vorgenommene Reduzierung der Feueralarmsirenen einerseits <strong>und</strong> die vermehrte Einsatztätigkeit andererseits<br />

macht es unumgänglich, die Funkmeldeempfänger auf 100% der Sollstärke zu setzen.<br />

Löschzug Soll-Personalstärke<br />

Breyell 40<br />

Hinsbeck 33<br />

Kaldenkirchen 47<br />

Leuth 27<br />

Lobberich 44<br />

Schaag 23<br />

Stadtbrandmeister/<br />

Stellvertreter 2<br />

Gesamt 216<br />

Zur Zeit wird der „Behörden-<strong>Sicherheit</strong>s-Funk“ (BOS) genutzt.<br />

Im Zuge der beabsichtigten Einführung des Digitalfunks sind hier unverzüglich Änderungen vorzunehmen.<br />

Abgeschlossen soll die Einführung im Jahr 2010 sein.<br />

Seite 61 von 83


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Allgemeiner Teil Stand: 01.01.2009<br />

7. IST-Struktur<br />

7.1 Organisation der Feuerwehr<br />

Die Stadt Nettetal unterhält eine Freiwillige Feuerwehr. Sie ist im Dezernat II Fachbereich 32/ 2 „Feuerschutz <strong>und</strong><br />

Rettungsdienst“ in die Organisationshoheit der Stadt Nettetal eingeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wird vom Wehrführer der Feuerwehr<br />

Nettetal geleitet.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr, in der bis auf einen hauptamtlichen Gerätewart ausschließlich ehrenamtliche Angehörige<br />

ihren Dienst versehen, besteht seit mehr als 100 Jahren <strong>und</strong> ist in sechs Löscheinheiten gegliedert.<br />

Die Gerätehäuser sind über das Stadtgebiet wie folgt verteilt:<br />

- Löschzug Breyell: Am Kastell 10<br />

- Löschzug Hinsbeck: An St. Peter 5<br />

- Löschzug Kaldenkirchen: Grenzwaldstr. 16<br />

- Löschzug Leuth: Buscher Weg 5<br />

- Löschzug Lobberich: Eremitenstr.1<br />

- Löschgruppe Schaag: Hans-Herbert-Rösges-Str. 7<br />

Seite 62 von 83<br />

ätehäuser<br />

Aktuelle Standorte der Gerätehäuser


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Allgemeiner Teil Stand: 01.01.2009<br />

Die Feuerwehr nimmt Aufgaben im Brandschutz <strong>und</strong> in der technischen Hilfeleistung wahr (siehe Kapitel 4).<br />

Die Freiwillige Feuerwehr wird sowohl tagsüber als auch nachts alarmiert. Am Tage wird allerdings aufgr<strong>und</strong> der<br />

Arbeitgeberproblematik bzw. der oftmals zu großen Wegstrecke vom Arbeitsplatz zum Gerätehaus die Zwei-Zug-<br />

Alarmierung angewandt. Die Feuerwehrkameraden sind mit Funkmeldeempfängern ausgestattet. Eine Alarmierung<br />

erfolgt über die Kreisleitstelle Viersen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>ausbildung aller Feuerwehrkameraden erfolgt in eigener Regie. Weiterführende Lehrgänge <strong>und</strong> Sonderlehrgänge<br />

finden sowohl auf Stadt- als auch auf Kreisebene statt. Der Bedarf kann annährend gedeckt werden.<br />

Führungslehrgänge werden auf Landesebene am Institut der Feuerwehr<br />

in Münster belegt.<br />

Seite 63 von 83


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Fahrzeugausstattung Stand: 01.01.2009<br />

7.2 IST-Fahrzeugausstattung Stand 2008<br />

Löscheinheit Fahrzeugart Baujahr<br />

Breyell Löschfahrzeug LF 10/ 6 2005<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/ 25 1984<br />

Gerätewagen Oel GW-Oel 1982<br />

Gerätewagen Gefahrgut 1 GW-G 1 1991<br />

Mannschaftstransportwagen MTF 1995<br />

Hinsbeck Löschgruppenfahrzeug LF 16 1989<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/ 25 1986<br />

Rüstwagen 1 RW 1 (Auslaufkfz.) 1988<br />

Gerätewagen Wald GW-Wald (Kreis) 2000<br />

Mannschaftstransportwagen MTF 1995<br />

Kaldenkirchen Löschgruppenfahrzeug LF 8/ 6 1997<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/ 25 1993<br />

Schlauchwagen 2000 SW 2000 (B<strong>und</strong>) 1996<br />

Rüstwagen 2 RW 2 1982<br />

Mannschaftstransportwagen MTF 2002<br />

Leuth Tanklöschfahrzeug TLF 16/ 25 * 1983<br />

Löschfahrzeug LF 10/ 6 2009<br />

Mannschaftstransportwagen MTF (Auslaufkfz.) 1996<br />

Lobberich Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/ 16 2006<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/ 25 1992<br />

Drehleiter DLK 23-12 1999<br />

Gerätewagen Wasser GW-Wasser 1999<br />

Mannschaftstransportwagen MTF 1996<br />

Schaag Löschfahrzeug LF 8/ 6 1993<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 2003<br />

Wehrführung Einsatzleitwagen ELW 2007<br />

Seite 64 von 83


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Personalstärke Stand: 01.01.2009<br />

7.3 IST-Personalstärke<br />

STAND 31.12.2008<br />

Löscheinheit Breyell: 33, (davon 1 Stadtbrandmeister)<br />

davon 40,5 %, deren Arbeitsstätte > 5 km vom Gerätehaus entfernt liegt<br />

Löscheinheit Hinsbeck: 32,<br />

davon 65,7 %, deren Arbeitsstätte > 5 km vom Gerätehaus entfernt liegt<br />

Löscheinheit Kaldenkirchen: 43, (davon 1 stellv. Stadtbrandmeister)<br />

davon 64,3 %, deren Arbeitsstätte > 5 km vom Gerätehaus entfernt liegt<br />

Löscheinheit Leuth: 28,<br />

davon 61,3 %, deren Arbeitsstätte > 5 km vom Gerätehaus entfernt liegt<br />

Löscheinheit Lobberich: 45,<br />

davon 56,0 %, deren Arbeitsstätte > 5 km vom Gerätehaus entfernt liegt<br />

Löscheinheit Schaag: 19,<br />

davon 57,9 %, deren Arbeitsstätte > 5 km vom Gerätehaus entfernt liegt<br />

Gesamt: 200 (inkl. 1 Stadtbrandmeister <strong>und</strong> 1 Stellvertreter)<br />

Seite 65 von 83


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Gerätehäuser Stand: 01.01.2009<br />

7.4 Weitere Aspekte der IST-Struktur<br />

Löscheinheit Baujahr Anzahl Größe der Bemerkung<br />

Geräte- Stell- Stellplätze<br />

haus plätze (Länge x Breite x Höhe)<br />

2 11,27m x 4,50m x 4,00m<br />

Breyell 1959 2 7,50m x 4,50m x 4,00m<br />

1 3,65 x 4,50m x 4,00m<br />

2 11,27m x 4,50m x 4,00m eingeengte Umkleidemöglichkeit in Fahrzeug-<br />

Hinsbeck 1962/ 63 2 6,40m x 4,50m x 4,00m halle, wodurch Stellplätze deutlich verkleinert<br />

1 4,35m x 4,50m x 4,00m werden<br />

Seite 66 von 83<br />

Anzahl der Stellplätze nicht ausreichend,<br />

Kaldenkirchen 1972 5 11,40m x 5,00m x 4,50m Hallentore erneuerungsbedürftig, Sanitär-<br />

anlagen nicht ausreichend<br />

Anzahl der Stellplätze nicht ausreichend<br />

(zur Zeit 3 Fahrzeuge), Durchfahrtshöhe<br />

<strong>für</strong> Neufahrzeuge entspricht<br />

Leuth 1968 2 9,50m x 5,00m x 2,60m nicht der Norm, eingeengte<br />

4 12,00m x 4,50m x 4,50m<br />

Lobberich 1989/ 90 1 * 10,50m x 5,70m x 4,50m<br />

2 8,00m x 4,50m x 4,50m<br />

Umkleidemöglichkeiten in Fahrzeughalle,<br />

Abgas-Absauganlage fehlt,<br />

Sanitäranlagen nicht ausreichend<br />

Mindestbreite <strong>und</strong> -höhe der Stellplätze nicht<br />

1 13,75m x 3,30m x 3,60m ausreichend! Schulungsraum zu klein,<br />

Schaag 1958 1 12,95m x 3,30m x 3,60m Abgas-Absauganlage <strong>und</strong> Ölabscheider nicht<br />

* Waschhalle<br />

vorhanden<br />

Die Gerätehäuser in Breyell <strong>und</strong> Lobberich entsprechen dem heutigen Stand der Technik.<br />

Bei den anderen vier Gerätehäusern liegen Mängel im Bereich der Fahrzeughallen vor, sowie auch<br />

in den Sanitäreinrichtungen. Die Sanitärräume sind teilweise nicht in der erforderlichen Quantität<br />

vorhanden (getrennte Sanitäranlagen Frauen/ Männer!).<br />

Defizite ergeben sich im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> Hygiene.<br />

Abgas-Absauganlagen <strong>und</strong> Ölabscheider existieren nicht in allen Gerätehäusern.<br />

Die Stellplatzgröße bemisst sich in Abhängigkeit vom einzustellenden Fahrzeugtyp:<br />

Länge in m Breite in m Höhe in m<br />

TSF-W, ELW 8,00 4,50 4,00<br />

LF 8, TLF 8/ 18, RW 1 10,00 4,50 4,00<br />

LF 16/ TLF 16/ 25, SW 2000 12,50 4,50 4,00<br />

DLK 23/ 12 12,50 4,50 4,00<br />

Stand nach DIN 14092


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Atemschutzausrüstung Stand: 01.01.2009<br />

Atemschutzausrüstung Stand: 01.01.2009<br />

Löschzug Breyell: 14 Atemschutzgeräte<br />

TLF 16/ 25 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 10/ 6 mit TS 8/8 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

GW-G 2 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Hinsbeck: 10 Atemschutzgeräte<br />

TLF 16/ 25 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 16 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Kaldenkirchen: 14 Atemschutzgeräte<br />

TLF 16/ 25 6 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

LF 8/ 6 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

RW 2 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Leuth: 8 Atemschutzgeräte<br />

TLF 16/ 25 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

TSF-W/ LF 10/ 6 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Löschzug Lobberich: 14 Atemschutzgeräte<br />

HLF 20/ 16 6 x PSS 90 1800-1 (mit Totmannwarner)<br />

LF 10/ 6 mit TS 8/8 6 x PSS 90 1800-1 (mit Totmannwarner)<br />

DLK 23-12 2 x PSS 100D 1800-1 (mit Totmannwarner)<br />

Löschgruppe Schaag: 8 Atemschutzgeräte<br />

LF 8/ 6 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

TSF-W 4 x PSS 90 1800-1 (mit Bodyguard)<br />

Seite 67 von 83


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Funkausstattung Stand: 01.01.2009<br />

Funkausstattung:<br />

2 Meter-Band<br />

Unter Berücksichtigung der Einsatztätigkeit unter „schwerem Atemschutz“ <strong>und</strong> der Einsatzleitung <strong>und</strong> –abwicklung<br />

ist eine Kommunikation von großer Wichtigkeit.<br />

Löschzug/<br />

Löschgruppe<br />

Breyell<br />

Hinsbeck<br />

Kaldenkirchen<br />

Fahrzeugbestand<br />

IST-Anzahl pro<br />

Fahrzeug<br />

LF 10/ 6 4<br />

TLF 16/ 25 4<br />

Gesamt<br />

GW-Oel<br />

GW-G 6<br />

MTF 2 16<br />

LF 16 4<br />

TLF 16/ 25 4<br />

RW 1<br />

GW-Wald<br />

MTF 2 10<br />

LF 8/ 6 4<br />

TLF 16/ 25 4<br />

RW 2 2<br />

SW 2000 * 3 *<br />

MTF 1 14<br />

TLF 16/ 25 4<br />

Leuth<br />

TSF-W/ LF 10/ 6 2<br />

MTF 2 8<br />

HLF 20/ 16 4<br />

TLF 16/ 25 4<br />

Lobberich DLK 23-12 2<br />

GW-Wasser 2<br />

MTF 2 14<br />

Schaag<br />

LF 8/ 6<br />

TSF-W<br />

4<br />

2 6<br />

Wehrführung ELW 1 1<br />

Gesamt 69<br />

* Fahrzeug B<strong>und</strong><br />

Seite 68 von 83


IST-Struktur, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Alarmierung Stand: 01.01.2009<br />

Funkmeldeempfänger<br />

Löschzug aktive Mitglieder Anzahl FME<br />

Breyell 33 33<br />

Hinsbeck 32 32<br />

Kaldenkirchen 43 43<br />

Leuth 28 28<br />

Lobberich 45 45<br />

Schaag 19 19<br />

Gesamt 200 200<br />

Feueralarmsirenen<br />

Stand: 31.12.2008<br />

Im Zuge des Abbaues der Zivilschutzsirenen wurde in Nettetal eine festgelegte Anzahl von funkgesteuerten<br />

Sirenen als zweiter Alarmierungsweg <strong>für</strong> die Feuerwehr beibehalten.<br />

Stadtteil Standort<br />

Anzahl d.<br />

Sirenen<br />

Breyell Lambertimarkt (altes Rathaus)<br />

Natt<br />

Ritzbruch<br />

Speckerfeld<br />

Josefstr. 5<br />

Hinsbeck An St. Peter (Gerätehaus)<br />

Haak<br />

Glabbach<br />

Neustr. 4<br />

Kaldenkirchen Kehrstr.<br />

Kreuzmöchstr.<br />

Poststr.<br />

Kölner Str. 4<br />

Leuth Buscher Weg (Gerätehaus)<br />

Hampoel 2<br />

Lobberich Eremitenstr. (Gerätehaus)<br />

Sassenfelder Str. (Schule)<br />

An den Sportplätzen (Schule)<br />

Niedieckstr.<br />

Süchtelner Str. (Turnhalle) 5<br />

Schaag Annastr.<br />

Boisheimer Str.<br />

Bruckrath 3<br />

Gesamt 23<br />

Seite 69 von 83


IST-Struktur Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Abdeckung Stadtgebiet Stand: 01.01.2009<br />

7.5 Abdeckung des Stadtgebietes<br />

7.5.1 Allgemeine Auswirkungen<br />

Aktueller Stand der Erreichbarkeit<br />

Koordinatensystem: UTM<br />

Gitterauflösung: 1 km<br />

Aktuelle Gerätehäuser Aktueller Standort der Gerätehäuser nicht<br />

Seite 70 von 83<br />

in der vorgeschriebenen Zeit nicht erreich-<br />

bare Stadtgebiete<br />

aktuelle Gerätehäuser<br />

Die Gerätehäuser Breyell, Hinsbeck, Kaldenkirchen, Leuth, Lobberich <strong>und</strong> Schaag decken größtenteils das<br />

Stadtgebiet von Nettetal ab.


IST-Struktur Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Abdeckung Stadtgebiet Stand: 01.01.2009<br />

Nicht erreicht werden in der vorgeschriebenen Zeit folgende Bereiche:<br />

Leuth:<br />

Waldflächen links <strong>und</strong> rechts der B 221 vom Tor 9 bis Gemeindegrenze in Richtung<br />

Louisenburg<br />

Plankenheide: - offene Bebauung<br />

- Reitstall<br />

- Geschlossenes Waldgebiet<br />

Poelvennsee: Gaststätte mit Beherbergungsbetrieb (wird zur Zeit nicht betrieben)<br />

Schloss Krickenbeck mit Fremdenbeherbergung<br />

Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Einsatzfahrzeuge in Richtung Norden auf der<br />

B221 eine schnellere Durchschnittsgeschwindigkeit erreichen. Somit liegt der Ausrückeradius<br />

nun mehr bei ca. 3,3 km, was die vorher nicht erreichbaren Flächen verkleinert.<br />

Seite 71 von 83


IST-Struktur Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Abdeckung Stadtgebiet Stand: 01.01.2009<br />

Hinsbeck:<br />

Schaag:<br />

Müllem im Bereich „kleine Renne“ Feld- <strong>und</strong> Wiesenflächen<br />

Happelter: - zusammenhängende Waldgebiete<br />

- vereinzelt Wohnbebauung<br />

- Entsorgungsbetrieb (tierische Abfälle)<br />

Seite 72 von 83


IST-Struktur Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Abdeckung Stadtgebiet Stand: 01.01.2009<br />

Lobberich:<br />

südlich der L 387 Fahrtrichtung Schlibeck<br />

Oberbocholt: - offene Bebauung<br />

- größtenteils Altbau mit zwei Vollgeschossen<br />

- Bauernhöfe mit teilweise anderer Nutzung<br />

Rennekoven: - offene Bebauung<br />

- größtenteils Altbau mit einem Vollgeschoss<br />

- Bauernhöfe mit teilweise anderer Nutzung<br />

Kölsum: - offene Bebauung<br />

- größtenteils Altbau mit einem Vollgeschoss<br />

- Bauernhöfe mit teilweise anderer Nutzung<br />

Seite 73 von 83


IST-Struktur Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Abdeckung Stadtgebiet Stand: 01.01.2009<br />

Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Einsatzfahrzeuge im Bereich Dyck, Rennekoven,<br />

Kölsum <strong>und</strong> Bocholt eine schnellere Durchschnittsgeschwindigkeit erreichen. Somit<br />

liegt der Ausrückeradius nun mehr bei ca. 3,3 km in diesen Außenbezirken.<br />

Seite 74 von 83


IST-Struktur Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Abdeckung Stadtgebiet Stand: 01.01.2009<br />

Kaldenkirchen:<br />

Waldflächen äußerster Südwesten des Grenzwaldes<br />

Seite 75 von 83


Vergleich Strukturen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

7.5.2 Erreichbarkeit mit Kraftfahrdrehleitern<br />

Gemäß Erlass des Ministeriums <strong>für</strong> Städtebau <strong>und</strong> Wohnen, Kultur <strong>und</strong> Sport (MSWKS) des Landes<br />

NRW vom 29.08.2000 muss jedes Gebäude, bei denen eine Steckleiter (Rettungshöhe 7,2 m) nicht zum<br />

Einsatz gebracht werden kann, über eine zweite notwendige Treppe oder ein <strong>Sicherheit</strong>streppenraum verfügen.<br />

Eine dreiteilige Schiebleiter (Rettungshöhe 12 m) als tragbares Rettungsgerät der Feuerwehr darf zur Sicherstellung<br />

des zweiten Rettungswegs nicht zum Einsatz gebracht werden. Dies bedeutet nichts anderes,<br />

als das die Kommune eine Kraftfahrdrehleiter vorhalten muss, um Menschenrettung in geeigneter Art <strong>und</strong><br />

Weise in der vorgeschriebenen Zeit vornehmen zu können.<br />

Die Feuerwehr Nettetal verfügt über eine Drehleiter, die im Gerätehaus Lobberich stationiert ist.<br />

Seite 76 von 83<br />

Gitterauflösung: 1 km<br />

Es wird unterstellt, dass die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am jeweiligen Gerätehaus vier<br />

Minuten beträgt (starke Näherung!). Damit verbleibt eine reine Fahrzeit von 4 Minuten (siehe Zeitkette<br />

AGBF) mit einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h. Der Einsatzradius beträgt daher<br />

nur 2,6 km r<strong>und</strong> um das Gerätehaus. Da gemäß Erlass zu gewährleisten ist, dass die Eingreifzeit (1. Hilfsfrist)<br />

von zehn Minuten nicht überschritten werden darf, kann der rot schraffierte Bereich auch bei Änderung<br />

der Stationierung nicht innerhalb der 1. Hilfsfrist erreicht werden!


Vergleich Strukturen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

In einem Erlass des Innenministeriums (VD 1-031 vom 07.04.00) wird eindeutig festgelegt, dass Gebäude,<br />

bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr sichergestellt wird,<br />

binnen acht Minuten erreicht werden müssen.<br />

Mögliche Lösung in Nettetal:<br />

Stationierung einer zweiten Drehleiter in Nettetal-Kaldenkirchen<br />

Somit wären die Stadtteile Kaldenkirchen <strong>und</strong> Leuth abgedeckt.<br />

In Teilbereichen von Breyell <strong>und</strong> Schaag, in den Außenbezirken von Lobberich sowie in Hinsbeck ist<br />

als 2. Rettungsweg die Drehleiter nicht erforderlich, da die maßgebliche Höhe von 7,20 m (Steckleiter)<br />

nicht überschritten wird, bzw. im Schloss Krickenbeck <strong>und</strong> im Altenheim Hinsbeck der 2. Rettungsweg<br />

in Form von Fluchttüren/ -treppen an den Gebäuden vorhanden ist.<br />

Seite 77 von 83


Vergleich Strukturen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

8. Vergleich Strukturen<br />

Personal:<br />

Beim kritischen Wohnungsbrand bedarf es einer Mindesteinsatzstärke von zehn Funktionen, die binnen<br />

acht Minuten am Einsatzort sein müssen, um erste gezielte Maßnahmen der Menschenrettung durchführen<br />

zu können.<br />

Um den kritischen Wohnungsbrand umfassend bekämpfen zu können, bedarf es schlussendlich einer<br />

Ergänzungskomponente von sechs Kräften binnen weiteren fünf Minuten, dann stehen nach insgesamt<br />

13 Minuten 16 Kräfte zur Verfügung.<br />

Erst mit dieser Personalstärke gelingt es, neben der Menschenrettung auch eine Brandbekämpfung einzuleiten.<br />

Diese Personalstärke ist tagsüber nur mit der Zwei-Zug-Alarmierung erreichbar.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> den „<strong>Verkehr</strong>sunfall mit eingeklemmter Person“.<br />

Der Erreichungsgrad liegt hier bei 90 % (mit Zwei-Zug-Alarmierung).<br />

Bei der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr ist zu berücksichtigen, dass sich die Kräfte erst<br />

von ihrem Aufenthaltsort (Arbeitsplatz, Wohnung etc.) zum Gerätehaus begeben müssen. Des weiteren<br />

ist die Arbeitsplatzproblematik entsprechend zu würdigen.<br />

Personalstärke Stand: 31.12.2008<br />

Löscheinheit IST SOLL Differenz<br />

Breyell 33 40 -7<br />

Hinsbeck 32 33 -1<br />

Kaldenkirchen 43 47 -4<br />

Leuth 28 27 1<br />

Lobberich 45 44 1<br />

Schaag 19 23 -4<br />

Wehrführung 2 2 0<br />

Gesamt 202 216 -14<br />

Die resultierende Erhöhung der Mannschaftsstärke der Freiwilligen Feuerwehr um 14 Einsatzkräfte zieht<br />

Folgekosten nach sich.<br />

Es wird empfohlen, möglichst viele ehrenamtliche Feuerwehrmitglieder mit Arbeitsort im Stadtgebiet anzuwerben,<br />

um die Tagesalarmsicherheit dauerhaft sicherzustellen. Zur Zeit werden zwei Züge am Tag alarmiert,<br />

um die <strong>Sicherheit</strong> zu gewährleisten.<br />

Im November 2005 wurde eine Jugendfeuerwehr mit einer Stärke von 18 Mädchen <strong>und</strong> Jungen gegründet.<br />

Zum 31.12.08 gehören 33 Mädchen <strong>und</strong> Jungen der Jugendfeuerwehr an.<br />

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Vergleich Strukturen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Gebietsabdeckung:<br />

Die Feuerwehr Nettetal hat aufgr<strong>und</strong> ihrer dezentralen Struktur <strong>und</strong> ihrer Zwei-Zug-Alarmierung, mit ihren<br />

Einheiten in den verschiedenen Stadtteilen, eine gute Gebietsabdeckung hinsichtlich des Gr<strong>und</strong>schutzes.<br />

Mit den vorhandenen Löschfahrzeugen kann das Stadtgebiet bis auf einige Randbereiche in der vorgeschriebenen<br />

Zeit erreicht werden.<br />

Nicht erreicht werden in der vorgeschriebenen Zeit folgende Bereiche:<br />

Hinsbeck: -> Müllem<br />

Kaldenkirchen: -> südwestlicher Randbezirk des Grenzwaldes<br />

Leuth: -> Plankenheide<br />

-> Poelvennsee (Gaststätte mit Beherbergungsbetrieb)<br />

-> Schloss Krickenbeck (mit Fremdenbeherbergung)<br />

Lobberich: -> Rennekoven<br />

Schaag: -> Happelter (Entsorgungsbetrieb)<br />

Durch den Einsatz der zweiten Drehleiter (Stationierung in Kaldenkirchen) kann der Stadtteil Kaldenkirchen<br />

abgedeckt werden.<br />

In den anderen von den in Lobberich bzw. Kaldenkirchen stationierten Drehleitern nicht erreichbaren<br />

Bereichen Nettetals ist als 2. Rettungsweg die Drehleiter nicht erforderlich, da die maßgebliche<br />

Höhe nicht überschritten wird bzw. entsprechend der 2. Rettungsweg in Form von Fluchttüren/ -<br />

treppen an den jeweiligen Gebäuden vorhanden ist.<br />

Gerätehäuser:<br />

Die Ermittlung der Standorte der Gerätehäuser in der Idealplanung entstammt aus einem grafischen Verfahren<br />

<strong>und</strong> entbehrt einer Genauigkeit, um exakte Standorte zu nennen. Hierzu sind weitreichendere Untersuchungen<br />

(z.B. Wohnorte <strong>und</strong> Arbeitsplätze) notwendig, die sich ergeben würden, wenn ein Gerätehaus<br />

an einer anderen Stelle errichtet werden würde. Es können lediglich Näherungen herangezogen werden.<br />

Die Gerätehäuser Breyell, Hinsbeck <strong>und</strong> Kaldenkirchen entsprechen in etwa den SOLL-Standorten aus der<br />

Idealplanung, während die Gebäude in Leuth, Lobberich <strong>und</strong> Schaag nicht mit der Idealplanung übereinstimmen.<br />

Mit Ausnahme von Lobberich <strong>und</strong> Breyell entspricht keines der Gerätehäuser dem heutigen Stand der<br />

Technik. Es sind insbesondere Mängel im Bereich der Fahrzeughallen (Stellplatzgröße teilweise nicht ausreichend,<br />

Hallentore erneuerungsbedürftig, eingeengte Umkleidemöglichkeiten) zu verzeichnen. Defizite<br />

ergeben sich auch im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> Hygiene. Sanitärräume sind teilweise<br />

nicht in der erforderlichen Quantität (getrennte Sanitäranlagen <strong>für</strong> Frauen Männer) vorhanden. Abgas-<br />

Absauganlagen <strong>und</strong> Ölabscheider existieren nicht in allen Gerätehäusern.<br />

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Vergleich Strukturen Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

Fahrzeugausstattung<br />

Tragkraftspritzenfahrzeuge IST SOLL Differenz<br />

TSF-W 1 1 0<br />

Löschfahrzeuge<br />

LF 8/ 6, LF 10/ 6, LF 16 5 6 -1<br />

TLF 16/ 25, LF N.N. od. HLF N.N. 5 5 0<br />

Rüst- Schlauch- <strong>und</strong> Gerätewagen<br />

RW 1<br />

RW 2<br />

1)<br />

1<br />

1<br />

1)<br />

RW 0 1 -1<br />

SW 2000 (B<strong>und</strong>) 1 1 0<br />

GW-G 1<br />

GW-Oel<br />

2)<br />

1<br />

1<br />

2)<br />

GW-G 0 1 -1<br />

GW-Wald (Kreis) 1 1 0<br />

GW-Wasser (Kreis) 1 1 0<br />

Hubrettungsfahrzeuge<br />

DLK 23-12 1 2 -1<br />

sonstige Fahrzeuge<br />

MTF 5 4 1<br />

ELW 1 1 1 0<br />

GESAMT 25 24 -3<br />

1) <strong>für</strong> RW 1 <strong>und</strong> RW 2 kommt RW<br />

2) <strong>für</strong> GW-G 1 <strong>und</strong> GW-Oel kommt GW-G<br />

Die vorhandenen Fahrzeuge bilden bereits eine bedarfsgerechte Gr<strong>und</strong>ausstattung.<br />

Jedoch kann die einzige Drehleiter nicht das gesamte Stadtgebiet abdecken!<br />

Somit ist der Kauf einer zweiten Drehleiter dringend erforderlich.<br />

Ein separater Investitionsplan besteht (siehe Anlage 2 -Investitionsplan Fahrzeuge-).<br />

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Zusammenfassung, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Maßnahmen Stand: 01.01.2009<br />

9. Zusammenfassung/ Maßnahmen<br />

Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan definiert den notwendigen Umfang der Feuerwehr <strong>für</strong> die Gefahrenabwehr.<br />

Anhand der Gefahrenpotenziale <strong>und</strong> Bebauungsstrukturen werden Schutzziele definiert. Daraus wird der<br />

notwendige personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattungsumfang abgeleitet.<br />

Wesentliche Ergebnisse sind:<br />

1. Standorte, Gerätehäuser, Fahrzeugausstattung<br />

Die Feuerwehr Nettetal hat aufgr<strong>und</strong> ihrer dezentralen Struktur <strong>und</strong> der Zwei-Zug-Alarmierung, mit ihren<br />

Einheiten in den verschiedenen Stadtteilen, eine nahezu komplette Gebietsabdeckung hinsichtlich des<br />

Gr<strong>und</strong>schutzes. Jedoch können Gebäude im Stadtteil Kaldenkirchen, deren zweiter Rettungsweg über<br />

Rettungsgerät der Feuerwehr führt, nicht binnen acht Minuten mit einer Kraftfahrdrehleiter (stationiert<br />

in Lobberich) erreicht werden!<br />

Auch bei Änderung der Stationierung kann die 1. Hilfsfrist in den o.g. Gebieten nicht erreicht werden!<br />

Der Ausrückradius von 2,6 km umfasst lediglich den Stadtteil Lobberich sowie die Hälfte von<br />

Breyell <strong>und</strong> Randbereiche von Hinsbeck. Eine ausreichende Gebietsabdeckung ergibt sich nur durch<br />

den Kauf einer zweiten Kraftfahrdrehleiter mit Stationierung in Kaldenkirchen.<br />

Sonderaufgaben <strong>und</strong> Großeinsätze werden von verschiedenen Einheiten im gesamten Stadtgebiet erledigt.<br />

Der Fahrzeug- <strong>und</strong> Ausrüstungsstand der Feuerwehr Nettetal kann als gr<strong>und</strong>sätzlich gut bezeichnet werden.<br />

Zukünftig wird das Konzept verfolgt, den Gr<strong>und</strong>schutz mit einem LF N.N. (mind. 2.000 l Tank) bzw.<br />

LF 10/6 als Standardlösch- <strong>und</strong> Hilfeleistungsfahrzeug sicherzustellen.<br />

Dieses Konzept soll im Rahmen von Ersatzbeschaffungen umgesetzt werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Bausubstanz, Größe <strong>und</strong> baulicher Funktion bedarf es der Renovierung bzw. des Umbaus<br />

folgender Gerätehäuser (siehe Anlage 3 -Investitionsplan Gerätehäuser-):<br />

Hinsbeck: Stellplätze, Umkleidemöglichkeiten, Sanitäranlagen<br />

Kaldenkirchen: Hallentore, Stellplätze, Sanitäranlagen<br />

Leuth: Durchfahrtshöhe, Abgas-Absauganlage, Stellplätze, Sanitäranlagen<br />

Schaag: Stellplätze, Abgas-Absauganlage, Schulungsraum, Sanitäranlagen<br />

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Zusammenfassung, Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Maßnahmen Stand: 01.01.2009<br />

2. Personal<br />

Es ist eine Erhöhung des Einsatzpersonals von mindestens 14 Feuerwehrleuten anzustreben. Problematisch<br />

gestaltet sich die Alarmsicherheit der ehrenamtlichen Einheiten in einigen Gebieten der Stadt. Die Tendenz<br />

der Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Feuerwehr-Kameraden zwischen 6 <strong>und</strong> 18 Uhr verschlechtert sich<br />

voraussichtlich zukünftig. Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ist die Entfernung des Arbeitsortes sowie die Möglichkeit den<br />

Arbeitsplatz bei einem Feueralarm zu verlassen. Derzeit werden tagsüber zwei Züge alarmiert, um die <strong>Sicherheit</strong><br />

gewährleisten zu können.<br />

Um diese Situation weiterhin zu verbessern sind folgende Maßnahmen geplant bzw. ausbaufähig:<br />

- Bewertung <strong>und</strong> Klassifizierung der eingehenden Schadensmeldung in der Leitstelle<br />

- Förderung der ehrenamtlichen Einheiten<br />

- Förderung der Jugendfeuerwehr<br />

- Anwerbung neuer Mitglieder mit Tagesverfügbarkeit z.B. bei stadtteilbezogenen <strong>öffentliche</strong>n Veranstaltungen<br />

(Weihnachtsmarkt etc.)<br />

- Berücksichtigung bei Einstellungen in städtischen Bereichen<br />

Die bereits praktizierte Doppelalarmierung bei größeren Bränden <strong>und</strong> <strong>Verkehr</strong>sunfällen mit Personenbeteiligung<br />

im Zeitbereich werktags von 6 – 18 Uhr sollte weiterhin durchgeführt werden.<br />

Jedoch sollte die Leitstelle entsprechende Vorab-Bewertungen/ Klassifizierungen der Einsätze durchführen,<br />

um eine unnötige Zwei-Zug-Alarmierung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen hohen Personalkosten zu vermeiden.<br />

Beispielsweise würden <strong>für</strong> einen einfachen Containerbrand keine zwei Züge benötigt.<br />

Maßnahmenkatalog:<br />

Umbau, Renovierung Gerätehäuser<br />

Einführung Digitalfunk<br />

Bewertung <strong>und</strong> Klassifizierung der eingehenden Schadensmeldung in der Leitstelle<br />

Anwerbung <strong>und</strong> Förderung der ehrenamtlichen Einheiten <strong>und</strong> der Jugendfeuerwehr<br />

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Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan Stadt Nettetal<br />

Stand: 01.01.2009<br />

10. Fortschreibung<br />

Regelmäßige Fortschreibung<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans verhalten sich dynamisch. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan zu gegebener Zeit fortzuschreiben. Da<strong>für</strong> ist ein festgelegter<br />

Zeitrahmen zu definieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Maßnahmen bis zu ihrem Wirksamwerden<br />

einen gewissen Vorlauf benötigen (z.B.: Ausbildungsmaßnahmen). In Anbetracht der verwaltungstechnischen<br />

Abläufe sollte eine Fortschreibung immer azyklisch zur Haushaltsplanung erfolgen. Eine<br />

Fünfjährige Fortschreibung<br />

wird festgelegt, da beispielsweise in dieser Zeit bestimmte Maßnahmen vorgenommen worden sind <strong>und</strong><br />

somit die Wirkungen beobachtet werden können.<br />

Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit eines Brandschutzbedarfsplans auftreten,<br />

werden mit den Kontrollen des Berichtswesens erkannt. Ggf. ist dann eine außerordentliche Fortschreibung<br />

durchzuführen (s.u.).<br />

Wesentliche Änderungen<br />

Der Begriff „wesentliche Änderungen“ sollte hier in Form einer Geringfügigkeitsschwelle, ab der eine außerordentliche<br />

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen ist, definiert werden.<br />

Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse (Mittelkürzungen oder –zuweisungen, Personalausfall, Schäden<br />

an Fahrzeugen oder Gebäuden, Änderungen in der Infrastruktur des betrachteten Gebietes o.ä.) die Ziele<br />

des Brandschutzbedarfsplanes wesentlich verfehlt werden, ist eine Fortschreibung durchzuführen.<br />

Wesentliche Änderungen sind u.a.:<br />

- Wesentliche Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsgrades<br />

- Wesentliche Nichteinhaltung der personal- <strong>und</strong>/ oder materialbezogenen Mindesteinsatzstärke<br />

- Fehlende Möglichkeiten, vereinbarte Produkte zu leisten<br />

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