Pernegg Ztg Dezember 2018

17.12.2018 Aufrufe

8 P E R N E G G A K T U E L L 170/2018 SCHNEERÄUMPLAN DER GEMEINDE Winter 2018/19 1. Räumfahrzeug MAN-LKW R ä u m r o u t e : Pernegg - Hofackerstraße - Zlatten - Zlattengraben - Kirchdorf - Pernegg - Allee - Bahnunterführung - Kirchplatz - Pernegg (Bahnstraße bis Eisentopf) - Schloßstraße bis Asphaltende - Köllersdorf - Mautstatt - Neue Welt - Mixnitz Kreisverkehr - Heubergstraße - Bärenschützstraße - Auweg - Traföß (ab Kreisverkehr) - Kirchdorf 2. Räumfahrzeug (Traktor) R ä u m r o u t e : Pernegg - Murweg (Dr. Prisching) - Kirchdorf - Feuerwehrzufahrt - Zlatten - Zufahrt Bäckerei Friedrich - Zufahrt Tierheim - Zufahrt Thaller - Zlattengraben - Kötscherstraße - Mittelweg - Dörfl – Zufahrt Lang-Musbacher - Pfarrweg mit Parkplatz Pfarrkirche - Waldweg - Kirchkogelstraße - Leitnergasse - Jobstmanngasse - Haydngasse - Mozartgasse - Rosengasse - Köllersdorf - Mautstatt - Blumengasse - Rudorferweg - Kapusinweg - Rannerweg - Lärchenweg - Mixnitz - Zufahrt Handler Fritz - Zufahrt Schwarz (Grentner) - Traföß (Eichenweg) - Kirchdorf - Pernegg - Zufahrt Schloss Pernegg - Kanalweg rechts - Kanalweg links - Roseggerstraße Achtung: Aus technischen und organisatorischen Gründen kann es auch zu einer Abänderung der vorstehend angeführten Räumrouten kommen! In Zusammenhang mit der Schneeräumung wird darauf aufmerksam gemacht, dass es vorkommen kann, dass vor Hauseinfahrten Schneewulste entstehen. Der Lenker des Räumfahrzeuges ist nicht angewiesen, Hauszufahrten frei zu schieben! KUNDMACHUNG Nachstehend wird allen Liegenschaftsbesitzern der Gemeinde Pernegg an der Mur, deren Grundstücke im Ortsgebiet liegen, der § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, in der dzt. geltenden Fassung, auszugsweise zur Kenntnis gebracht: 1. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1.0 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. 2. Die in Abs.1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden. 3. Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig sind die gefährdeten Straßenstellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass es gesetzlich verboten ist, Schnee von privaten Zufahrten, Dächern dgl. auf die Gemeindestraße zu verfrachten. Privatparkplätze fallen nicht in die Räumkompetenz der Gemeinde. Gemeindeeigene Parkflächen werden erst nach der Straßenräumung frei geschoben! Schäden durch Räumfahrzeuge der Gemeinde an Privatgrundstücken, Einfriedungen usw. wären im Gemeindeamt zu melden. Schneeräumung auf Gemeindestraßen und Interessentenwegen – Behinderung durch Äste und Stauden Alle Anrainer von Gemeindestraßen und Interessentenwegen werden DRINGEND gebeten, von ihren an diese Straßen angrenzenden Grundstücken alles zu entfernen, was bei der Schneeräumung hinderlich ist. Insbesondere müssen größere Steine, gelagertes Holz, überhängende Äste und Stauden entfernt werden. Für die Schneeräumung gefährliche Stellen (z.B. Kurven, Engstellen, Straßendurchlässe usw.) wären durch Schneepflöcke zu kennzeichnen, damit der Schneepflugfahrer auch bei Schneeverwehungen den Straßenverlauf klar erkennen kann. Dazu § 26 Abs. 3 des geltenden Landesstraßenverwaltungsgesetzes: Waldungen (Baumbestände) und Gebüsche, die an Straßen grenzen, sind auf Verlangen der Straßenverwaltung in einer den Erfordernissen des Verkehrs und der Erhaltung der Straße im Einzelfall entsprechenden Entfernung vom Grundbesitzer (Nutzungsberechtigten) abzuholen oder auszulichten. Die Entfernung von der Straßengrenze ist höchsten mit 6 m festzusetzen. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT BRUCK-MÜRZZUSCHLAG Verordnung vom 17. Oktober 2018, GZ: BHBM-71366/2016-20 über die Aufhebung des Verbotes von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr Auf Grund des § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, i.d.g.F. BGBl. I Nr. 56/2016 wird verordnet: § 1 Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag vom 13.04.2018, GZ: BHBM-71366/2016-18, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Bezirkshauptmann Mag. Bernhard Preiner An die Liegenschaftsbesitzer und deren Vertreter ergeht nun die Einladung, dafür zu sorgen, dass diesen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen stets entsprochen wird. Bei Servitutswegen gilt eine besondere Regelung, als diese Pflicht nur jene Liegenschaftseigentümer trifft, die den Servitutsweg auch tatsächlich benützen. Dies ergibt sich aus den §§ 483 und 494 ABGB wonach zur Wegerhaltung die Wegbenützer nach dem jeweiligen Benützungsumfang verpflichtet sind. Kleinanzeigen Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in unserer Gemeindezeitung eine private Kleinanzeige zu schalten, z.B. Suche, Verkaufe, Vermiete, etc. Kosten pro Anzeige: 5,- Euro. Ihre Anzeige können Sie per Post senden (Kirchdorf 16, 8132 Pernegg/Mur), faxen (03867/8044-4) oder mailen (steinbauer@pernegg.at). Christbäume aus unserer Gemeinde Aussuchen und selbst schneiden – ab 17.12. bis 24.12. Fam. Schickhofer, Max Mell-Weg 20, Tel.: 03867 / 50000 Granitsteine (von der Gemeindestraße Heubergstraße) Granitsteine 10 x 10 cm zu je 20 Cent pro Stück, ca. 1000 Stück Anfragen unter Tel. 03867/8044-213, Herr Ing. Pretterer, Gemeindeamt

170/2018 P E R N E G G A K T U E L L 9 Der Obmann des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport berichtet GR. Hansi Papst Kinder- und Jugendtheater im Schloss Am 10.11.2018 führte das Kinder- und Jugendtheater Bruck an der Mur ein Stück von William Shakespeare „Der Widerspenstigen Zähmung“ im Schloss Pernegg auf. Zahlreiche Besucher konnten eine wundervolle Darstellung der jugendlichen Schauspieler im stimmungsvollen Ambiente des Schlosskellers mitverfolgen. Elektrounternehmen Peter Hofbauer Kirchdorf 23 • 8132 Pernegg Tel. 03867 / 5041 0664 / 35 77 597 Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Wir erledigen gerne für Sie è Installationsarbeiten è Reparaturarbeiten è Verkauf Auf Ihren Besuch freuen wir uns! Christkindlmarkt Der Christkindlmarkt fand heuer im Moarhof statt. Unsere Aussteller, Vereine und Organisationen brachten uns mit allerlei Bastelei, Keksen und Glühwein wieder in Weihnachtsstimmung. Die Besucher des Christkindlmarktes konnten schöne Handwerkskunst und Bastelei bewundern, bei einem heißen Punsch oder Tee durch die Stände wandern und die eine oder andere kulinarische Köstlichkeit probieren. Wir möchten uns bei allen Mitwirkenden bedanken und ich wünsche euch im Namen des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr. Schitag Pernegg Wir möchten euch herzlich zum Gemeindeschitag am 9.3.2019 einladen, genauere Infos folgen noch.

170/<strong>2018</strong> P E R N E G G A K T U E L L 9<br />

Der Obmann des Ausschusses für Jugend,<br />

Kultur und Sport berichtet<br />

GR. Hansi Papst<br />

Kinder- und Jugendtheater im Schloss<br />

Am 10.11.<strong>2018</strong> führte das Kinder- und<br />

Jugendtheater Bruck an der Mur ein Stück<br />

von William Shakespeare „Der Widerspenstigen<br />

Zähmung“ im Schloss <strong>Pernegg</strong><br />

auf. Zahlreiche Besucher konnten eine<br />

wundervolle Darstellung der jugendlichen<br />

Schauspieler im stimmungsvollen Ambiente<br />

des Schlosskellers mitverfolgen.<br />

Elektrounternehmen<br />

Peter Hofbauer<br />

Kirchdorf 23 • 8132 <strong>Pernegg</strong><br />

Tel. 03867 / 5041<br />

0664 / 35 77 597<br />

Wir wünschen allen unseren Kunden<br />

ein frohes Weihnachtsfest und ein<br />

gesundes und erfolgreiches neues Jahr!<br />

Wir erledigen gerne für Sie<br />

è Installationsarbeiten<br />

è Reparaturarbeiten<br />

è Verkauf<br />

Auf Ihren Besuch<br />

freuen wir uns!<br />

Christkindlmarkt<br />

Der Christkindlmarkt fand heuer im Moarhof statt. Unsere Aussteller,<br />

Vereine und Organisationen brachten uns mit allerlei Bastelei, Keksen<br />

und Glühwein wieder in Weihnachtsstimmung. Die Besucher des Christkindlmarktes<br />

konnten schöne Handwerkskunst und Bastelei bewundern,<br />

bei einem heißen Punsch oder Tee durch die Stände wandern und die<br />

eine oder andere kulinarische Köstlichkeit probieren.<br />

Wir möchten uns bei allen Mitwirkenden bedanken und ich wünsche<br />

euch im Namen des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport eine besinnliche<br />

Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr.<br />

Schitag <strong>Pernegg</strong><br />

Wir möchten euch herzlich zum Gemeindeschitag<br />

am 9.3.2019 einladen, genauere Infos folgen noch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!