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Blickpunkt 4-2018 Web

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Schwarzautaler <strong>Blickpunkt</strong><br />

Gemeinde<br />

5<br />

Flächenwidmungsplan 1.0 und<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 1.0<br />

Nach mehr als zweijähriger<br />

intensiver Arbeit ist es nun vollbracht.<br />

Der Flächenwidmungsplan<br />

1.0 der Marktgemeinde<br />

Schwarzautal ist seit 23.10.<strong>2018</strong><br />

rechtskräftig.<br />

Durch die Fusion der Altgemeinden<br />

Wolfsberg, Breitenfeld,<br />

Hainsdorf, Mitterlabill und<br />

Schwarzau entstand im Jahr 2015<br />

die neue Marktgemeinde Schwarzautal.<br />

Das Gemeindestrukturreformgesetz<br />

sah vor, dass bis<br />

spätestens 2020 ein einheitlicher<br />

Flächenwidmungsplan und ein<br />

Örtliches Entwicklungskonzept<br />

für die neue Marktgemeinde zu<br />

erstellen sind, die dann in allen<br />

Bereichen des Gemeindegebietes<br />

gelten.<br />

Bisher gab es für jede einzelne<br />

Altgemeinde einen eigenen<br />

Flächenwidmungsplan und ein<br />

Örtliches Entwicklungskonzept.<br />

Es galt also, aus den fünf<br />

unterschiedlichen Plänen und<br />

Konzepten einen großen Plan<br />

und ein Entwicklungskonzept<br />

für die gesamte Gemeinde zu<br />

entwickeln.<br />

Im Juni 2016 wurde die Revision<br />

mit der Abfrage von Planungsinteressen<br />

gestartet. In der Folge<br />

wurden Wünsche von Grundstückseigentümern<br />

gesammelt,<br />

bearbeitet und ausgewertet. In<br />

zahlreichen Besprechungen mit<br />

den Betroffenen, dem Raumplaner<br />

und dem Raumordnungsausschuss<br />

wurde in umfangreicher<br />

Kleinarbeit Stück für Stück an<br />

der Erstellung eines neuen Flächenwidmungsplanes<br />

und Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes<br />

gearbeitet. Dabei galt es private<br />

und öffentliche Interessen abzuwägen<br />

sowie die gesetzlichen<br />

Grundlagen zu beachten.<br />

Besonderes Augenmerk wurde<br />

auf die Entwicklung des Wohnbaus<br />

gelegt und ein neues Areal<br />

im Norden von Wolfsberg im<br />

Ausmaß von ca. 20.000 m² als<br />

Wohngebiet neu ausgewiesen.<br />

Dort sollen Einfamilienwohnhäuser<br />

entstehen.<br />

Zusätzlich war es auch wichtig,<br />

geeignete Flächen für die bestehenden<br />

und eventuell auch neu<br />

ansiedelnden Gewerbebetriebe<br />

zu schaffen und die zahlreichen<br />

landwirtschaftlichen Betriebe<br />

abzusichern.<br />

KOMMUNALES

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