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Berliner Zeitung 08.12.2018

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Immobilienwelten Nr. 49, Ausgabe 8./9. Dezember 2018 / 10<br />

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RECHT<br />

EXPERTEN ANTWORTEN<br />

Diesmal geht es um eine in die Jahre gekommene Küche und umeine<br />

neue Gasheizung, die dem Nachbarn die Wohnung vollqualmt.<br />

Bild:Gettyimages/Vasyl Dolmatov<br />

§<br />

Vor acht Jahren sind wir in eine<br />

Wohnung gezogen, in der es schon<br />

eine fest eingebaute Küche gab. Der<br />

Vermieter hat sie als Teil der Wohnung<br />

an uns vermietet. Allerdings fanden<br />

wir damals schon Eiche rustikal nicht<br />

besonders schön. Inzwischen haben<br />

wir uns richtig daran sattgesehen. Mal<br />

ganz davon abgesehen, dass die Küche<br />

bestimmt schon älter als 20 Jahre und<br />

ziemlich abgenutzt ist: Das Furnier ist<br />

teilweise abgewetzt, die Türen schließen<br />

nicht mehr richtig, eine Herdplatte<br />

ist eklig klebrig –dahat wohl ein Vormieter<br />

irgendeinen Murks veranstaltet.<br />

Haben wir eine Chance auf eine neue<br />

Küche, die der Vermieter zahlt? Was<br />

kann man sonst machen?<br />

Sie haben die Küche mit angemietet. Es<br />

steht Ihnen frei, diese fachgerecht auszubauen<br />

und zum Beispiel in den Keller<br />

zu stellen sowie in Ihrer Wohnung eine<br />

von Ihnen angeschaffte Küche zu nutzen.<br />

Möglicherweise ist der Vermieter auch damit<br />

(schriftlich) einverstanden, dass Sie die<br />

alte Küche wegwerfen. Der Vermieter hat<br />

Ihnen aber nur dann auf seine Kosten eine<br />

neue Küche (seiner Wahl) zur Verfügung<br />

zu stellen, wenn die derzeitige Küche nicht<br />

mehr funktionstüchtig und reparabel ist.<br />

Bis dahin sind Sie möglicherweise zu einer<br />

Mietzinsminderung berechtigt.<br />

§<br />

Der Kamin eines Nachbarhauses<br />

ist zirka 9,50 Meter von meinem<br />

Giebelfenster entfernt. Letztens hat der<br />

Nachbar umgestellt: von einer Ölheizung<br />

auf eine Niedertemperatur-Gasheizung.<br />

Seitdem kommt es zu Rauch<br />

und Geruchsbelästigung, wenn wir das<br />

Fenster öffenen, denn es befindet sich<br />

auf gleicher Höhe. Welche Abhilfe gibt<br />

es für dieses Problem?<br />

In technischer Hinsicht mag für die hier<br />

betroffene Heizung eine andere Abgasführung,<br />

zum Beispiel über Dach, oder ein<br />

Filtereinbau möglich und gesetzlich vorgeschrieben<br />

sein. In rechtlicher Hinsicht können<br />

Sie nach den Paragrafen 1004 und 906<br />

Bügerliches Gesetzbuch von Ihrem Nachbarn<br />

verlangen, dass dieser es unterlässt,<br />

von seinem Grundstück aus Rauch auf<br />

Ihr Grundstück abzuleiten, der Sie in der<br />

Nutzung Ihres Grundstücks „wesentlich“<br />

beeinträchtigt. Mit welchen technischen<br />

Mitteln Ihr Nachbar das dann auf eigene<br />

Kosten erreicht, obliegt dessen Wahl.<br />

Bernhard Koch ist Fachanwalt für<br />

Miet- und Wohnungseigentumsrecht.<br />

www.gssr.de<br />

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