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Berliner Zeitung 08.12.2018

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B6 <strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 287 · 8 ./9. Dezember 2018<br />

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Karriere<br />

Der Bundestag hat das neue<br />

Gesetz zum Rückkehrrecht<br />

von Teil- inVollzeit<br />

verabschiedet. Arbeitnehmer<br />

in Unternehmen ab45Angestellten<br />

können ab2019 die so genannte<br />

Brückenteilzeit wählen. Experten<br />

der ARAG nennen die Details.<br />

Das neue Recht auf Brückenfreizeit<br />

gilt ab 2019 für alle Arbeitnehmer,<br />

die dann in Teilzeit gehen wollen. Zu<br />

diesem Teilpunkt müssen Sie mehr<br />

als sechs Monate im Unternehmen<br />

beschäftigtgewesen sein. Siestellen<br />

mindestens drei Monate vor dem<br />

gewünschten Beginn in Textform<br />

einen Antrag bei IhremArbeitgeber.<br />

Die Teilzeitphase darf zwischen einem<br />

und fünf Jahren liegen. Prinzipiell<br />

brauchen Arbeitnehmer keinen<br />

Grund für Ihre Brückenteilzeit<br />

zu nennen.<br />

Allerdings: Die Regelung zur<br />

Brückenteilzeit gilt für Unternehmen<br />

mit mehr als 45 Angestellten. Beschäftigen<br />

Arbeitgeber zwischen<br />

46 und 200 Arbeitnehmer,gibt es eine<br />

Zumutbarkeitsgrenze. Sie müssen<br />

nur einem pro15Arbeitnehmernden<br />

Anspruch gewähren und sie können<br />

den Antrag auf Brückenteilzeit nur<br />

ablehnen, wenn Sie plausible betriebliche<br />

Gründe dafür haben.<br />

Vollzeit, Teilzeit und zurück –sowar<br />

es bisher: Bisher hatten Arbeitnehmer,deren<br />

Arbeitsverhältnis mehr als<br />

sechs Monate bestanden hat und derenArbeitgeber<br />

in der Regel mehr als<br />

15 Arbeitnehmer beschäftigte, einen<br />

Anspruch auf unbefristete Teilzeit.<br />

Daran hat sich auch mit dem neuen<br />

Gesetz nichts geändert. Aber: Eine<br />

Rückkehr indie Vollzeit war bislang<br />

schwierig. Wer nach einem kurzen<br />

Ausflug in die Teilzeit wieder in die<br />

Vollzeit, Teilzeit und zurück<br />

Experten erläutern die neuen Regeln zur Brückenteilzeit<br />

Arbeitnehmer haben künftig das Recht auf befristete Teilzeit. Danach sollen sie in Vollzeit zurückkehren können. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit vor.<br />

ursprüngliche Vollzeit zurückwollte,<br />

war bislang auf die Kulanz des Arbeitgebers<br />

angewiesen, weil es keinen<br />

Rechtsanspruch auf eine befristete<br />

Reduzierung der Arbeitszeit gab.Den<br />

hatdas neue Gesetz geschaffen.<br />

Das neue Rückkehrrecht: Ab<br />

2019 haben Angestellte in Unternehmen<br />

einen Anspruch auf befristete<br />

Teilzeit mit anschließender Rückkehr<br />

in den Vollzeitjob. Während der zeitlich<br />

befristeten Teilzeit besteht kein<br />

Anspruch auf eine weitereVerringerung<br />

oder Verlängerung der Arbeitszeit<br />

oder Rückkehr in die Vollzeit.<br />

Arbeitnehmer können frühestens<br />

ein Jahr nach dem Ende der<br />

befristeten Teilzeit eine erneute<br />

GETTXIMAGES/RIDOFRANZ<br />

Verringerung der Arbeitszeit verlangen.<br />

Hatder Arbeitgeber den Antrag<br />

auf Brückenteilzeit unter Verweis<br />

auf die Zumutbarkeitsgrenze abgelehnt,<br />

müssen Arbeitnehmer ebenfalls<br />

ein Jahr warten, bevor der Antrag<br />

erneut gestellt werden kann.<br />

Wenn der Chef die erste Anfrage aus<br />

betrieblichen Gründen abgelehnt<br />

hat, gilt eine Frist von zwei Jahren,<br />

nach der man erneut anfragen darf.<br />

Darf der Chef„Nein“ sagen? Nach wie<br />

vor dürfen Arbeitgeber den Wunsch<br />

nachTeilzeit nur abschlagen, wenn es<br />

plausible betriebliche Gründe gibt,<br />

die dagegensprechen, wie etwa<br />

hohe Mehrkosten oder Produktionsabläufe<br />

inSchichtarbeit, die in<br />

Teilzeit nicht gewährleistet werden<br />

könnten. Außerdem darfder Arbeitgeber<br />

ablehnen, wenn die Brückenteilzeit<br />

ein Jahr unter-oder fünf Jahre<br />

überschreitet.<br />

Mögliche Ablehnungsgründe<br />

können auch in einem Tarifvertrag<br />

festgelegt sein. Wird der Teilzeitwunsch<br />

inder Elternzeit geäußert,<br />

müssen es sogar dringende betriebliche<br />

Gründe sein. Notfalls muss der<br />

Arbeitgeber dies vorGericht begründen.<br />

Bis einen Monat vor Wunschtermin<br />

darf der Chef schriftlich widersprechen.<br />

Danach gilt der Antrag<br />

als genehmigt.<br />

Erst rechnen, dannreduzieren: Experten<br />

raten Arbeitnehmern, die beruflich<br />

kürzer treten möchten, sich vorher<br />

genau zu erkundigen, welche<br />

Auswirkungen eine Verringerung der<br />

Stundenzahl auf das Gehalt haben<br />

würde. Denn wer inTeilzeit arbeitet,<br />

verdient weniger und zahlt auch weniger<br />

in die gesetzliche Rente ein. Der<br />

Steuerberater oder die Rentenversicherung<br />

können hier verlässliche Angaben<br />

machen. Auf den Seiten des<br />

Bundesministeriums für Arbeit und<br />

Soziales kann man sich mit einem<br />

Teilzeitgehalt-Rechner einen ersten<br />

Überblick verschaffen. (BLZ)<br />

immo Platzfür die<br />

ganzeFamilie.<br />

In Konflikten die eigenen<br />

Emotionen lenken<br />

Resilienz in der Arbeitswelt: Widerstandsfähigkeit<br />

im Job kann man stärken<br />

Ineiner sich wandelnden Arbeitswelt<br />

sind Beschäftigte oft mit neuen<br />

Herausforderungen konfrontiert.<br />

Darauf können sie mit einer speziellen<br />

Verhaltensstrategie reagieren.<br />

„Wenn ich bei der Arbeit unter Druck<br />

stehe, Stress habe oder Veränderungen<br />

auf mich zukommen, ist resilientesVerhalten<br />

wichtig“, sagt Anika<br />

Peschl vom ifaa –Institut für angewandte<br />

Arbeitswissenschaft.<br />

Was bedeutet das? Resilienz, erklärt<br />

die Expertin, ist die Widerstandsfähigkeit<br />

von Einzelnen gegenüber<br />

äußeren Belastungen. Es<br />

geht also um die Fragen: Wie kann<br />

ich mit unvorhergesehenen Situationen<br />

oder Turbulenzen umgehen?<br />

Und wie nehme ich Herausforderungen<br />

als Anlass für meine persönliche<br />

Weiterentwicklung?<br />

„Das Gute ist: Resilienz ist erlernbar,<br />

und es ist nie zu spät, die persönliche<br />

Resilienz zu entwickeln<br />

und zu stärken“, erklärt Peschl.<br />

Wichtig ist zunächst einmal, dass<br />

Beschäftigte positive Einstellungen<br />

verinnerlichen, wie: „Ich kann es“,<br />

„ich glaube daran“ und „ich nehme<br />

wahr und lasse los“ –also ein Glaube<br />

an die eigenen Fähigkeiten. Um resilientes<br />

Verhalten im Einzelfall zu<br />

stärken, gibt es Strategien: ZumBeispiel<br />

geht es darum, auch in schwierigen<br />

Situationen Ruhe zu bewahren<br />

und sein Verhalten nicht von Ärger<br />

und Ängsten bestimmen zu lassen.<br />

Das kann etwa ein anstrengender<br />

Kunde sein, der die Nerven strapaziert.<br />

Dann gilt: tief durchatmen,<br />

Ruhe bewahren und trotzdem Professionalität<br />

bewahren. „Wenn ich<br />

eine solche Situation ruhig bewältige,<br />

weiß ich, wie ich in Zukunft mit<br />

schwierigen Klienten umgehen<br />

kann“, erklärtPeschl.<br />

In Konfliktsituationen, etwa<br />

wenn es Zank zwischen Kollegen<br />

gibt, bedeutet resilientes Verhalten,<br />

die eigenen Emotionen zu lenken.<br />

Also: sich in das Gegenüber<br />

und dessen Sichtweise hineinversetzen<br />

und Kritik nicht zu persönlich<br />

nehmen.<br />

Stehen schwierige Aufgaben im<br />

Job an, sollte man sie der Expertin<br />

zufolge rational und wohlüberlegt<br />

angehen. „Dabei ist es hilfreich,<br />

wenn ich einen Plan B zur Verfügung<br />

habe“, also eine zweite Herangehensweise<br />

für den Fall, dass die<br />

Aufgabe nicht sofortgelingt. (dpa)<br />

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Sich treu bleiben, auch wenn‘s stürmt. Das ist Resilienz.<br />

GETTYIMAGES/OJO IMAGES RF

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