Berliner Zeitung 08.12.2018
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B6 <strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 287 · 8 ./9. Dezember 2018<br />
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Karriere<br />
Der Bundestag hat das neue<br />
Gesetz zum Rückkehrrecht<br />
von Teil- inVollzeit<br />
verabschiedet. Arbeitnehmer<br />
in Unternehmen ab45Angestellten<br />
können ab2019 die so genannte<br />
Brückenteilzeit wählen. Experten<br />
der ARAG nennen die Details.<br />
Das neue Recht auf Brückenfreizeit<br />
gilt ab 2019 für alle Arbeitnehmer,<br />
die dann in Teilzeit gehen wollen. Zu<br />
diesem Teilpunkt müssen Sie mehr<br />
als sechs Monate im Unternehmen<br />
beschäftigtgewesen sein. Siestellen<br />
mindestens drei Monate vor dem<br />
gewünschten Beginn in Textform<br />
einen Antrag bei IhremArbeitgeber.<br />
Die Teilzeitphase darf zwischen einem<br />
und fünf Jahren liegen. Prinzipiell<br />
brauchen Arbeitnehmer keinen<br />
Grund für Ihre Brückenteilzeit<br />
zu nennen.<br />
Allerdings: Die Regelung zur<br />
Brückenteilzeit gilt für Unternehmen<br />
mit mehr als 45 Angestellten. Beschäftigen<br />
Arbeitgeber zwischen<br />
46 und 200 Arbeitnehmer,gibt es eine<br />
Zumutbarkeitsgrenze. Sie müssen<br />
nur einem pro15Arbeitnehmernden<br />
Anspruch gewähren und sie können<br />
den Antrag auf Brückenteilzeit nur<br />
ablehnen, wenn Sie plausible betriebliche<br />
Gründe dafür haben.<br />
Vollzeit, Teilzeit und zurück –sowar<br />
es bisher: Bisher hatten Arbeitnehmer,deren<br />
Arbeitsverhältnis mehr als<br />
sechs Monate bestanden hat und derenArbeitgeber<br />
in der Regel mehr als<br />
15 Arbeitnehmer beschäftigte, einen<br />
Anspruch auf unbefristete Teilzeit.<br />
Daran hat sich auch mit dem neuen<br />
Gesetz nichts geändert. Aber: Eine<br />
Rückkehr indie Vollzeit war bislang<br />
schwierig. Wer nach einem kurzen<br />
Ausflug in die Teilzeit wieder in die<br />
Vollzeit, Teilzeit und zurück<br />
Experten erläutern die neuen Regeln zur Brückenteilzeit<br />
Arbeitnehmer haben künftig das Recht auf befristete Teilzeit. Danach sollen sie in Vollzeit zurückkehren können. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit vor.<br />
ursprüngliche Vollzeit zurückwollte,<br />
war bislang auf die Kulanz des Arbeitgebers<br />
angewiesen, weil es keinen<br />
Rechtsanspruch auf eine befristete<br />
Reduzierung der Arbeitszeit gab.Den<br />
hatdas neue Gesetz geschaffen.<br />
Das neue Rückkehrrecht: Ab<br />
2019 haben Angestellte in Unternehmen<br />
einen Anspruch auf befristete<br />
Teilzeit mit anschließender Rückkehr<br />
in den Vollzeitjob. Während der zeitlich<br />
befristeten Teilzeit besteht kein<br />
Anspruch auf eine weitereVerringerung<br />
oder Verlängerung der Arbeitszeit<br />
oder Rückkehr in die Vollzeit.<br />
Arbeitnehmer können frühestens<br />
ein Jahr nach dem Ende der<br />
befristeten Teilzeit eine erneute<br />
GETTXIMAGES/RIDOFRANZ<br />
Verringerung der Arbeitszeit verlangen.<br />
Hatder Arbeitgeber den Antrag<br />
auf Brückenteilzeit unter Verweis<br />
auf die Zumutbarkeitsgrenze abgelehnt,<br />
müssen Arbeitnehmer ebenfalls<br />
ein Jahr warten, bevor der Antrag<br />
erneut gestellt werden kann.<br />
Wenn der Chef die erste Anfrage aus<br />
betrieblichen Gründen abgelehnt<br />
hat, gilt eine Frist von zwei Jahren,<br />
nach der man erneut anfragen darf.<br />
Darf der Chef„Nein“ sagen? Nach wie<br />
vor dürfen Arbeitgeber den Wunsch<br />
nachTeilzeit nur abschlagen, wenn es<br />
plausible betriebliche Gründe gibt,<br />
die dagegensprechen, wie etwa<br />
hohe Mehrkosten oder Produktionsabläufe<br />
inSchichtarbeit, die in<br />
Teilzeit nicht gewährleistet werden<br />
könnten. Außerdem darfder Arbeitgeber<br />
ablehnen, wenn die Brückenteilzeit<br />
ein Jahr unter-oder fünf Jahre<br />
überschreitet.<br />
Mögliche Ablehnungsgründe<br />
können auch in einem Tarifvertrag<br />
festgelegt sein. Wird der Teilzeitwunsch<br />
inder Elternzeit geäußert,<br />
müssen es sogar dringende betriebliche<br />
Gründe sein. Notfalls muss der<br />
Arbeitgeber dies vorGericht begründen.<br />
Bis einen Monat vor Wunschtermin<br />
darf der Chef schriftlich widersprechen.<br />
Danach gilt der Antrag<br />
als genehmigt.<br />
Erst rechnen, dannreduzieren: Experten<br />
raten Arbeitnehmern, die beruflich<br />
kürzer treten möchten, sich vorher<br />
genau zu erkundigen, welche<br />
Auswirkungen eine Verringerung der<br />
Stundenzahl auf das Gehalt haben<br />
würde. Denn wer inTeilzeit arbeitet,<br />
verdient weniger und zahlt auch weniger<br />
in die gesetzliche Rente ein. Der<br />
Steuerberater oder die Rentenversicherung<br />
können hier verlässliche Angaben<br />
machen. Auf den Seiten des<br />
Bundesministeriums für Arbeit und<br />
Soziales kann man sich mit einem<br />
Teilzeitgehalt-Rechner einen ersten<br />
Überblick verschaffen. (BLZ)<br />
immo Platzfür die<br />
ganzeFamilie.<br />
In Konflikten die eigenen<br />
Emotionen lenken<br />
Resilienz in der Arbeitswelt: Widerstandsfähigkeit<br />
im Job kann man stärken<br />
Ineiner sich wandelnden Arbeitswelt<br />
sind Beschäftigte oft mit neuen<br />
Herausforderungen konfrontiert.<br />
Darauf können sie mit einer speziellen<br />
Verhaltensstrategie reagieren.<br />
„Wenn ich bei der Arbeit unter Druck<br />
stehe, Stress habe oder Veränderungen<br />
auf mich zukommen, ist resilientesVerhalten<br />
wichtig“, sagt Anika<br />
Peschl vom ifaa –Institut für angewandte<br />
Arbeitswissenschaft.<br />
Was bedeutet das? Resilienz, erklärt<br />
die Expertin, ist die Widerstandsfähigkeit<br />
von Einzelnen gegenüber<br />
äußeren Belastungen. Es<br />
geht also um die Fragen: Wie kann<br />
ich mit unvorhergesehenen Situationen<br />
oder Turbulenzen umgehen?<br />
Und wie nehme ich Herausforderungen<br />
als Anlass für meine persönliche<br />
Weiterentwicklung?<br />
„Das Gute ist: Resilienz ist erlernbar,<br />
und es ist nie zu spät, die persönliche<br />
Resilienz zu entwickeln<br />
und zu stärken“, erklärt Peschl.<br />
Wichtig ist zunächst einmal, dass<br />
Beschäftigte positive Einstellungen<br />
verinnerlichen, wie: „Ich kann es“,<br />
„ich glaube daran“ und „ich nehme<br />
wahr und lasse los“ –also ein Glaube<br />
an die eigenen Fähigkeiten. Um resilientes<br />
Verhalten im Einzelfall zu<br />
stärken, gibt es Strategien: ZumBeispiel<br />
geht es darum, auch in schwierigen<br />
Situationen Ruhe zu bewahren<br />
und sein Verhalten nicht von Ärger<br />
und Ängsten bestimmen zu lassen.<br />
Das kann etwa ein anstrengender<br />
Kunde sein, der die Nerven strapaziert.<br />
Dann gilt: tief durchatmen,<br />
Ruhe bewahren und trotzdem Professionalität<br />
bewahren. „Wenn ich<br />
eine solche Situation ruhig bewältige,<br />
weiß ich, wie ich in Zukunft mit<br />
schwierigen Klienten umgehen<br />
kann“, erklärtPeschl.<br />
In Konfliktsituationen, etwa<br />
wenn es Zank zwischen Kollegen<br />
gibt, bedeutet resilientes Verhalten,<br />
die eigenen Emotionen zu lenken.<br />
Also: sich in das Gegenüber<br />
und dessen Sichtweise hineinversetzen<br />
und Kritik nicht zu persönlich<br />
nehmen.<br />
Stehen schwierige Aufgaben im<br />
Job an, sollte man sie der Expertin<br />
zufolge rational und wohlüberlegt<br />
angehen. „Dabei ist es hilfreich,<br />
wenn ich einen Plan B zur Verfügung<br />
habe“, also eine zweite Herangehensweise<br />
für den Fall, dass die<br />
Aufgabe nicht sofortgelingt. (dpa)<br />
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Sich treu bleiben, auch wenn‘s stürmt. Das ist Resilienz.<br />
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