Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
Jungmaklermappe & Gründungsleitfaden - Versicherungsmakler ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Jungmaklermappe</strong> &<br />
<strong>Gründungsleitfaden</strong><br />
„Versicherungsvermittlung in der Form<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong><br />
und Berater in<br />
Versicherungsangelegenheiten“<br />
Ausgabe 1/2008
Inhaltsverzeichnis<br />
Liebe Jungmaklerin, lieber Jungmakler! 3<br />
Die zentralen Fragen zur Unternehmensgründung 4<br />
Gewerbeordnung und Berufszugang 5<br />
Unternehmensgründung 5<br />
Berufszugang – Befähigungsnachweis 6<br />
Aus- und Weiterbildung 7<br />
Neugründungsförderung 7<br />
Berufsbild wie vom Fachverband erarbeitet und auch beworben 8<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong>assistent 8<br />
Versicherungsvermittlerregister 8<br />
Berufshaftpflichtversicherung 9<br />
Weitere Schutzmaßnahmen 10<br />
Fragen zum Berufsstand 10<br />
Die Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten 13<br />
Anlage 1 - Berufsbild<br />
Anlage 2 - Beratungsprotokolle, AGB´s, Mustervollmacht<br />
Anlage 3 - Bezirksstellenverzeichnis<br />
Anlage 4 - Bezirksvertauenspersonen<br />
Anlage 5 - Liste von Softwareanbietern<br />
Anlage 6 - Versicherungsunternehmen NÖ<br />
2
Liebe Jungmaklerin, lieber Jungmakler!<br />
Gut auf Ihre Unternehmensgründung vorbereitet zu sein bedeutet schon die Hälfte des Erfolges.<br />
Dabei stellen sich viele Fragen, welche in zahlreichen Schriften hinlänglich beantwortet<br />
werden. In dieser Broschüre wurden die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt<br />
mit Hinweisen zu weiterführender Literatur oder den entsprechenden Ansprechstellen.<br />
Eine der wichtigsten Ansprechstellen für Sie ist in der Gründungsphase sind die Bezirksstellen<br />
der Wirtschaftskammer und auch das Gründer-Service der Wirtschaftskammer Niederösterreich,<br />
welche Sie gerne in allen Fragen der Neugründung kostenlos beraten. Eine Liste<br />
der Bezirksstellen finden Sie im Anhang. Das Gründer-Service ist unter der Telefonnummer<br />
+43 2742 851 0 oder im Internet unter www.gruenderservice.at (gruender@wknoe.at) erreichbar.<br />
Für Sie als GründerIn ist das rasche Schaffen von Netzwerken ein besonders wichtiger<br />
Punkt. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hilft dabei z.B. mit den Plattformen<br />
www.jungewirtschaft.at/noe , www.frauinderwirtschaft.at , http://epu.wko.at oder<br />
www.spartenakademie.at.<br />
Natürlich steht Ihnen auch die Geschäftsstelle der „<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />
Versicherungsangelegenheiten“ mit dem Geschäftsführer Mag. Hubert Baumann (Telefon<br />
+43 2742 851 - 19721) für Ihre Fragen zur Verfügung.<br />
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage<br />
sowie auf der Fachverbandshomepage unter<br />
http://www.noe-versicherungsmakler.at<br />
www.ihrversicherungsmakler.at<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Fachgruppe NÖ der <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />
Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
Gerhard Pesendorfer Mag. Susanne Schiefer Mag. Hubert Baumann<br />
Fachgruppenobmann Leiterin AK Jungmakler Fachgruppengeschäftsführer<br />
3
Die zentralen Fragen der Unternehmensgründung<br />
In der Phase der Unternehmensgründung stellen sich zahlreiche zentrale Fragen:<br />
� Welche Voraussetzungen sind für die Gewerbeausübung erforderlich?<br />
� Habe ich klare Vorstellungen über meine Geschäftsidee?<br />
� Ist dafür ein ausreichend großer Markt vorhanden?<br />
� Was unterscheidet mich von anderen Mitbewerbern?- Welche gibt es am Markt?<br />
� Welche finanziellen Mittel benötige ich für die Unternehmung?<br />
� Wie soll eine eventuelle Finanzierung erfolgen?<br />
� Welche Förderungen gibt es?<br />
� Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?<br />
� Wie bin ich sozial abgesichert?<br />
� Wie organisiere ich die Abläufe, z.B. Rechnungswesen?<br />
… und natürlich spezielle Fragen wie:<br />
� Bin ich ausreichend über den Versicherungsmarkt informiert?<br />
� Bin ich auch in Fragen des Steuerrechts, der Sozialversicherung etc. firm genug?<br />
� Wo und wie kann ich mich laufend weiterbilden?<br />
… sind einige Beispiele dafür.<br />
Die vorliegende Broschüre beantwortet im Folgenden die zentralsten Fragen, fordern Sie<br />
aber auch die Broschüre „Leitfaden für Gründerinnen und Gründer“ unter<br />
gruender@wknoe.at an, welche auf viele der oben angeführten Fragen noch nähere Auskunft<br />
gibt.<br />
Wir haben für Sie auch ein virtuelles Gründer-Service im Internet eingerichtet:<br />
Wählen Sie www.gruenderservice.net – die große Informationsdatenbank für<br />
Gründer und Jungunternehmer.<br />
4
Gewerbeordnung & Berufszugang<br />
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 in der geltenden<br />
Fassung ein reglementiertes Gewerbe. Als solches ist für die Begründung des Gewerbes<br />
Versicherungsvermittlung in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
der Nachweis der maßgeblichen Befähigung erforderlich.<br />
Zudem ist nach neuer Rechtslage in allen Fällen auch der Nachweis einer spezifischen Haftungsabsicherung,<br />
sowie, wenn Kundengelder entgegengenommen werden, der Nachweis<br />
getrennter Kundenkonten (Anderkonten) erforderlich. Um eine Gewerbeberechtigung zu<br />
erlangen, dürfen Sie auch keine zurückliegenden Eröffnungen von Konkursverfahren haben<br />
und müssen über einen guten Leumund verfügen.<br />
Bei Erfüllung dieser Prämissen können sowohl juristische als auch natürliche Personen die<br />
Gewerbeberechtigung als <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
erlangen (§ 137a Abs. 1 GewO).<br />
Wesentliche Bestimmungen für den <strong>Versicherungsmakler</strong> finden Sie in der Gewerbeordnung<br />
(GewO), dem Maklergesetz (MaklerG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG) und dem Bankwesengesetz (BWG) jeweils in den geltenden<br />
Fassungen. [1]<br />
Unternehmensgründung<br />
Wer die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater<br />
in Versicherungsangelegenheiten selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht<br />
ausüben will, also gewerbsmäßig, fällt unter die Gewerbeordnung und muss sein Gewerbe<br />
anmelden.<br />
Vor der Gewerbeanmeldung sind aber noch einige Entscheidungen zu treffen [2] :<br />
� Wahl der Rechtsform des Unternehmens<br />
� Standortwahl<br />
� Erwerb von Betriebsräumen<br />
� Betriebsanlagengenehmigung (wenn nötig)<br />
� NeuFöG – Bestätigung einholen [3]<br />
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Diese<br />
finden Sie unter www.noel.gv.at. Auf diesen Seiten finden Sie auch alle Dokumente, welche<br />
Sie zur Gewerbeanmeldung vorlegen müssen, sowie alle Antragsformulare als Downloads.<br />
Dieser sind Personaldokumente (Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel),<br />
ein aktueller Auszug aus dem Strafregister, Zeugnisse und Bestätigungen über Ihren<br />
Bildungsgang sowie Ihre maßgebliche Berufstätigkeit beizufügen und nicht zuletzt der Befähigungs-<br />
und Haftungsnachweis in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br />
Vergessen Sie abschließend nicht auf die Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung.<br />
Tipp der Fachgruppe:<br />
„In Österreich können bei wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen die Aufwendungen für<br />
die gesetzliche Sozialversicherung, Steuern und Abgaben über 50% des erwirtschafteten<br />
Einkommens betragen, d.h. Sie sollten sich für diese Forderungen Rückstellungen bilden,<br />
damit einem erfolgreichen Geschäftsleben nichts im Wege steht!“<br />
5
Berufszugang - Befähigungsnachweis<br />
Damit Sie die Gewerbeberechtigung „Versicherungsvermittlung in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ erhalten, müssen Sie laut § 137b Abs.<br />
1 GewO die für die Versicherungsvermittlung erforderliche fachliche Eignung besitzen, also<br />
einen Befähigungsnachweis erbringen.<br />
Laut § 1 der bestehenden <strong>Versicherungsmakler</strong>- und –berater Verordnung (VmVb VO) wird<br />
die fachliche Qualifikation durch eine erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder über<br />
Belege über bestimmte Ausbildungen und/oder einschlägige Tätigkeiten nachgewiesen [4] .<br />
Termine für die Befähigungsprüfung in Niederösterreich erhalten Sie bei der Meisterprüfungsstelle.<br />
Zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung werden von der Fachgruppe Vorbereitungskurse<br />
über das WIFI NÖ angeboten. Informationen und Anmeldeformulare dazu erhalten Sie<br />
direkt beim WIFI. Das Online Kursbuch finden Sie unter www.wifi.at. Hinsichtlich der Termine<br />
und Fristen zur Anmeldung zur Befähigungsprüfung kontaktieren Sie bitte die Meisterprüfungsstelle<br />
der WK Niederösterreich.<br />
Meisterprüfungsstelle der WK Niederösterreich WIFI Niederösterreich<br />
3100 St. Pölten 3100 St. Pölten<br />
Landsbergerstraße 1 Mariazeller Straße 97<br />
Telefon 02742 851 DW 17550 Telefon 02742 890 2000<br />
Fax 02742 851 DW 900<br />
E-Mail meisterpruefungen@wknoe.at E-Mail office@noe.wifi.at<br />
Aus dem Inhalt des Kurses:<br />
� Die Tätigkeit des <strong>Versicherungsmakler</strong>s/der <strong>Versicherungsmakler</strong>in<br />
� Grundlagen des VersVG<br />
� Haftpflichtversicherung<br />
� Rechtsschutz<br />
� Risk-Management<br />
� Versicherungsvertrag-Grundlagen der Sachversicherung<br />
� Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruch/Diebstahl- und Glasversicherung<br />
� Haushaltsversicherung (Vertragsarten)<br />
� Kfz-Haftpflicht (Kfz-Kasko, Kfz-Insassen, Kfz-Rechtsschutz,<br />
� Luftfahrthaftpflichtversicherung, Bootsversicherung)<br />
� Transport (Kredit, Maschinenbruch, EDV, Bauwesen, Montage)<br />
� Steuer- und Sozialversicherungsrecht<br />
� Lebensversicherung<br />
� Unfall- und Krankenversicherung<br />
� Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsunterbrechungsversicherung für freie Berufe)<br />
Der Kurs wird in 19 Teilkursen abgehalten, wobei jeder auch einzeln gebucht werden kann.<br />
Damit dienen die Kurse auch zur Weiterbildung und Vertiefung von Fachwissen.<br />
6
Aus- und Weiterbildung<br />
Um den hohen Ansprüchen gerecht zu werden, welche in den <strong>Versicherungsmakler</strong> gesetzt<br />
werden, sollte man stets durch Weiterbildung auf dem aktuellen Stand sein.<br />
Neben den bereits oben angeführten Kursen bietet die Fachgruppe Niederösterreich der<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten immer wieder ergänzende<br />
Kurse und Seminare an. Informationen darüber erhalten Sie in der Fachgruppe.<br />
Über am Markt angebotene Kurse und Seminare erfahren Sie auch in der offiziellen Zeitschrift<br />
des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten.<br />
Daneben bietet die Fachgruppe auch Seminare in Kooperation mit dem ÖVM an. Sehen Sie<br />
dazu auch die Seite des ÖVM unter www.oevm.at und die Seite der Fachgruppe NÖ<br />
www.noe-versicherungsmakler.at an.<br />
Neugründungsförderung<br />
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wurde, um Unternehmensgründungen zu<br />
erleichtern, geschaffen. Bei Erfüllung der Förderungsbedingungen entfallen Stempelmarkengebühren<br />
und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren, bestimmte Steuern sowie<br />
ein Jahr lang Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Wohnbauförderungsbeiträge<br />
des Dienstgebers, Unfallversicherungsbeiträge sowie die in diesem Zeitraum für<br />
beschäftigte Arbeitnehmer anfallende Wirtschaftskammerumlage.<br />
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der NeuFö ist:<br />
� ein Betrieb wird durch die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen<br />
Struktur neu eröffnet. Dieser Betrieb dient der Erzielung von Einkünften im Sinne<br />
des EStG 1988.<br />
� Die die Betriebsführung beherrschende Person hat sich bisher nicht in vergleichbarer<br />
Art beherrschend betrieblich betätigt.<br />
� Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform im Bezug auf einen bereits vorhandenen<br />
Betrieb vor.<br />
� Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen<br />
bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung<br />
des Betriebs vor.<br />
� Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten<br />
die geschaffene Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere<br />
Betriebe oder Teilbetriebe verändert.<br />
Im eingeschränkten Umfang werden auch Betriebsübertragungen gefördert. Dabei darf der<br />
Übernehmer des Betriebs in keiner vergleichbaren Art beherrschend betrieblich tätig gewesen<br />
sein.<br />
Die NeuFöG-Bestätigung erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Erstansprechstelle<br />
für die Ausstellung der NeuFöG-Bestätigung bzw. die notwendige Beratung ist<br />
die jeweilige örtlich zuständige Bezirksstelle.<br />
Im Rahmen dieser Beratung wird die „Erklärung der Neugründung gemäß der Verordnung<br />
BGBl II 1999/278 ausgefüllt und übergeben.<br />
7
Berufsbild<br />
Nur der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist kraft gesetzlichem<br />
Auftrag seinem Klienten verpflichtet.<br />
Er ist der qualifizierte und geprüfte Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen – kompetent,<br />
unabhängig, kundenorientiert.<br />
Mehr als 3.000 unabhängige <strong>Versicherungsmakler</strong> mit ihren rund 10.000 Mitarbeitern erarbeiten<br />
im Auftrag ihrer Klienten individuelle Deckungskonzepte.<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> kann die richtige Lösung abgestimmt auf den jeweils erforderlichen<br />
Versicherungsschutz anbieten.<br />
Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie im Anhang und erhalten Sie auf der Seite<br />
www.ihrversicherungsmakler.at.<br />
Versicherungsvermittler in Form <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />
Versicherungsangelegenheiten als Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
Eine weitere reglementierte Gewerbeberechtigung, die so allerdings nicht in der Gewerbeordnung<br />
genannt ist, ist der Versicherungsvermittler in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong> als<br />
Subunternehmer zu einem <strong>Versicherungsmakler</strong>. [6]<br />
Dies ist besonders für Versicherungsagenten interessant, welche <strong>Versicherungsmakler</strong> werden<br />
wollen. Hierbei ist § 19 der GewO zu beachten (Befähigung, Überleitung, etc.).<br />
Versicherungsvermittler-Register<br />
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat alle verfahrensrechtlichen Kompetenzen, um die korrekte<br />
Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren und<br />
durchzusetzen. Gemäß §§ 365a Abs. 1 und 365b Abs. 1 GewO hat die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
insbesondere natürliche und juristische Personen in das Gewerberegister einzutragen.<br />
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat ein zentrales Gewerberegister und auf<br />
dessen Basis ein Versicherungsvermittlerregister eingerichtet. Dort werden alle Daten zusammengeführt.<br />
(§ 365c GewO).<br />
Das Vermittlerregister soll vor allem als Informationsquelle für die Konsumenten dienen. Es<br />
erleichtert diesen die Überprüfung, ob ein Versicherungsvermittler tatsächlich die Berechtigung<br />
hat, Versicherungen zu vermitteln und vor allem in welcher Ausübungsform er das<br />
darf (Makler, Agent, Vermögensberater, etc.).<br />
Das Versicherungsvermittler-Register finden Sie auf der Homepage<br />
http://versicherungsvermittler.brz.gv.at<br />
8
Berufshaftpflichtversicherung<br />
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht der <strong>Versicherungsmakler</strong> handelt es sich seit 1997 um<br />
eine Pflichtversicherung in Österreich. Seit 15.1.2005 schreibt der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme<br />
von € 1.000.000,-- vor. [7]<br />
Die Deckung hat sich auf das gesamte Gebiet der EU zu erstrecken. Für alle Schadenfälle<br />
eines Jahres beträgt die Mindestdeckungssumme € 1.500.000,--. Die Versicherungssumme<br />
muss wertgesichert, auf den Vertrag muss österreichisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand<br />
muss in Österreich vereinbart sein.<br />
Der Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten hat<br />
einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der UNIQA und Generali abgeschlossen. Darüber<br />
hinaus bieten noch einige andere Versicherungen entsprechende Produkte an, wie z.B. die<br />
Städtische Versicherung AG, Wüstenrot Versicherung AG, Allianz Versicherung AG und<br />
Lloyd´s.<br />
Weitere Schutzmaßnahmen [8]<br />
Aufgrund der hohen Haftung, welcher der <strong>Versicherungsmakler</strong> ausgesetzt ist, empfiehlt es<br />
sich, mit dieser Verantwortung sehr sorgsam umzugehen, penibel und genau zu arbeiten<br />
und alles zu dokumentieren.<br />
Um eine Ausuferung der Haftung zu vermeiden, sollte zwischen Kunden und Makler ein<br />
Maklervertrag geschlossen werden, in welchem genau geregelt ist, was Gegenstand des<br />
Auftrages ist. Dabei ist es empfehlenswert, den Pflichtenkatalog des § 28 MaklerG unter<br />
Beachtung des § 31(2)KSchG iVm §32 MaklerG einzuschränken, und zwar hinsichtlich der<br />
Pflichten Z 4-7 (Konsument Z 6-7). Die Haftung sollte im Nichtkonsumentengeschäft auf<br />
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt werden.<br />
Die Beraterprotokolle stellen einen wesentlichen Teil der Absicherung dar und sind gesetzlich<br />
vorgeschrieben. Deshalb sollten diese, auch wenn es Zeit kostet, umfangreich und sehr<br />
genau sein. Deckungen die der Kunde nicht kaufen will, sind hier genau festzuhalten und<br />
vom Kunden abzuzeichnen. Im Streitfall, insbesondere vor Gericht, zählt dieses Protokoll<br />
erheblich (umgekehrte Beweislast gem.§ 1299/1200 ABGB)<br />
9
Auch wenn Sie eine Vollmacht des Kunden besitzen, lassen Sie sich vor Ihrem Handeln stets<br />
Bestätigungsbriefe (Mails) durch den Kunden zukommen.<br />
Beratungsprotokolle, AGBs und Risikoliste finden Sie im Anhang und auf unserer Homepage<br />
www.noe-versicherungsmakler.at im internen Bereich unter Formulare/Downloads. Informationen<br />
zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes<br />
www.ihrversicherungsmakler.at .<br />
Fragen zum Berufsstand<br />
Wie muss ich auftreten? – Visitenkarte, Geschäftspapier,… § 137 f Abs. 1-3<br />
Die bisherigen Deklarationspflichten werden der neuen Rechtslage angepasst; der Vermittler<br />
hat anzugeben, ob er als Versicherungsvermittler oder ausschließlich in der Form <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder ausschließlich in der<br />
Form Versicherungsagent tätig wird (insbesondere auf Visitenkarte, Firmenschild und Geschäftspapier<br />
müssen die Bezeichnungen „Versicherungsvermittler“, „Versicherungsagent“,<br />
„<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ verwendet werden,<br />
wobei auf Firmenschildern und Visitenkarten aus Platzmangel auch die Kurzbezeichnung<br />
„<strong>Versicherungsmakler</strong>“ genügt.<br />
Wer Wert darauf legt, kann natürlich auch angeben, dass er zur Vermittlung von Bausparverträgen<br />
und Leasingverträgen über bewegliche Sachen berechtigt ist.<br />
Für den Fall, dass eine Berechtigung (muss in der Vollmacht berücksichtig werden) zum<br />
Empfang von Fremdgeldern besteht, ist auch diese Angabe zu machen (bei der Gewerbebehörde)<br />
Worüber muss ich meinen Kunden informieren? § 137 f Abs. 7-8<br />
Neben Name und Anschrift ist anzugeben, in welches Register der <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />
Berater in Versicherungsangelegenheiten eingetragen ist und wie sich dies überprüfen lässt,<br />
ob der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten eine direkte oder<br />
indirekte Beteiligung von über 10 v.H. an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens<br />
und vice versa hält und wo sich der Versicherungskunde beschweren<br />
kann (diese Angabe ist nur bei jedem ersten Beratungsgespräch, nötigenfalls bei Änderung<br />
oder Erneuerung des Versicherungsvertrages zu geben).<br />
Ganz wichtig:<br />
Bei jedem Beratungsgespräch/angebotenem Versicherungsvertrag muss der Kunde wissen,<br />
ob er dabei als Agent (=gebunden an Versicherungsunternehmen) oder als Makler<br />
(=unabhängig und seinen Rat auf eine ausgewogene Marktuntersuchung stützend) beraten<br />
wird. Für den Versicherungskunden soll nach den Intentionen des EU-Gesetzgebers nämlich<br />
unzweifelhaft klar sein, ob der Vermittler seine Interessen oder die eines/mehrerer Versicherer<br />
vertritt.<br />
Klarzustellen ist, ob eine Auswahlberatung auf Grund umfassender Marktbeobachtung erfolgt<br />
oder der Vermittler nur bestimmte oder nur ein einziges Versicherungsprodukt vermittelt.<br />
Wer sich nicht deklariert, haftet als Makler (§ 26 Abs. 2 MaklerG).<br />
Mehrfachagenten haften innerhalb der angegebenen Auswahl mehrerer Produkte wie ein<br />
Makler für das bestmögliche Versicherungsprodukt.<br />
10
Wie muss ich meine Mitarbeiter ausbilden? § 137 b Abs.1,2,5,6<br />
Das ist letztlich Ihnen überlassen, das Gesetz verlangt nur, dass alle direkt bei der Versicherungsvermittlung<br />
mitwirkenden Beschäftigten die erforderliche fachliche Eignung besitzen<br />
müssen. Das betrifft also insbesondere jene, die Auskünfte über das Versicherungsprodukt<br />
geben oder die mit der Vermittlung untrennbar verbundene Beratungsleistung erbringen.<br />
Das Ausmaß der fachlichen Eignung ist im Einklang mit Art. 4 Abs. 1 der EU-<br />
Versicherungsvermittlungs-Richtlinie an der Art des Versicherungsproduktes zu messen –<br />
eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird weniger Ausbildung erfordern als eine Gewerbebündelversicherung<br />
für einen großen Industriebetrieb.<br />
ACHTUNG:<br />
Die Gewerbebehörde kann nun jederzeit die fachliche Eignung Ihrer Mitarbeiter überprüfen.<br />
Entsprechende Aufzeichnungen sind zu führen und für die Gewerbebehörde zur Überprüfung<br />
bereit zu halten. Als Nachweis genügen interne Schulungen oder Produktschulungen<br />
laut Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.<br />
Hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitarbeiter, die direkt bei der Versicherungsvermittlung<br />
mitwirken, ist zu beachten, dass nunmehr die allgemeinen gewerberechtlichen Vorraussetzungen<br />
bezüglich Konkursfreiheit und guter Leumund auch für diese Mitarbeiter vorliegen<br />
müssen.<br />
Beratungshonorar – Provision, was muss ich beachten? § 138 Abs. 1<br />
Will der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ein Honorar<br />
vom Versicherungskunden für seine Beratung, so muss er das vorweg im Einzelnen vereinbaren.<br />
Kommt es in derselben Sache (Beratung über eine Haushaltsversicherung, anschließend<br />
Abschluss über diese Haushaltsversicherung) zum Abschluss des Versicherungsvertrages,<br />
so entfällt der Honoraranspruch in der Höhe der Provision.<br />
Was ist bei Fremd-/Kundengeldern zu beachten? § 137 f Abs. 6<br />
Für den Fall, dass der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
zur Entgegennahme von Fremdgeldern berechtigt ist, sind diese Geldbeträge über ein<br />
streng getrenntes Kundenkonto (offenes Treuhandkonto, Anderskonto) weiterzuleiten. Die<br />
Eröffnung eines Anderkontos soll nach den Ausführungen des Erlasses des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Arbeit vom 17.01.2005 unter Beachtung der Ziffern 1 bis 5 des § 40<br />
Abs. 2 BWG möglich sein. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bekämpfung von Geldwäscherei<br />
und Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Identifizierung des Treugebers (=<br />
des Versicherungsklienten) durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises,<br />
wenn die Einzeltransaktion (zum Beispiel Einmalerlag bei der Lebensversicherung durch<br />
Übergabe der Versicherungsprämie in bar) € 15.000,- übersteigt. Die Identifizierung des<br />
Treugebers ist daher erst bei Beiträgen über € 15.000,- notwendig (bei der zuständigen Behörde:<br />
BH-MA)<br />
Was muss ich tun, wenn ich in anderen EU-Ländern tätig werden möchte?<br />
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Versicherungsvermittlung in Österreich setzen<br />
auch die Dienstleistungsfreiheit gemäß europäischem Recht um. <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
11
können künftig in allen EU-Staaten ihre Tätigkeit entfalten, sie müssen diese Absicht<br />
allerdings der Gewerbebehörde in Österreich mitteilen.<br />
Das europäische Versicherungsvermittlerregister finden Sie unter<br />
www.noe-versicherungsmakler.at<br />
Kollektivvertrag<br />
Für den <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist der Kollektivvertrag<br />
für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben und der Kollektivvertrag für<br />
Handelsarbeiter maßgeblich. Diese, sowie die Gehaltstafel A Allgemeiner Groß- und Kleinhandel<br />
und die Lohntafel A für ArbeitnehmerInnen des Allgemeinen Groß- und Kleinhandel<br />
sind unter www.wko.at im Bereich Arbeit und Soziales unter Kollektivverträge downloadbar.<br />
E-Mail Erfassung<br />
Die Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten NÖ<br />
ersucht Sie um Bekanntgabe Ihrer E-Mail Adresse zwecks einer kostengünstigen und raschen<br />
Übermittlung von wichtigen Informationen.<br />
12
Fachgruppenobmann:<br />
Gerhard Pesendorfer<br />
Die Fachgruppe<br />
„<strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />
Versicherungsangelegenheiten“<br />
der Wirtschaftskammer Niederösterreich<br />
Telefon 02642/535 35 0<br />
Fax 02642/535 35 90<br />
E-Mail gerhard.pesendorfer@mbp-versicherungsmakler.at<br />
Leiterin Arbeitskreis Jungmakler:<br />
Mag. Susanne Schiefer<br />
Telefon 02236/43184-19<br />
Fax 02236/43184-18<br />
E-Mail office@triple-a-versicherungsmaklergesmbh.com<br />
Fachgruppengeschäftsführer:<br />
Mag. Hubert Baumann<br />
Telefon 02742/851-19720<br />
Fax 02742/851-19729<br />
E-Mail versicherungsmakler@wknoe.at<br />
Assistentin:<br />
Daniela Linauer<br />
Telefon 02742/851-19721<br />
Fax 02742/851-19729<br />
E-Mail versicherungsmakler@wknoe.at<br />
Die Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten Niederösterreich<br />
vertritt derzeit ca. 1.000 Mitglieder.<br />
Im Internet:<br />
www.noe-versicherungsmakler.at<br />
(Der Zugang zum internen Bereich leitet sich aus Ihrer Mitgliedsnummer ab, wobei die Zahl<br />
1 davorgestellt wird, d.h. zB Mg.Nr.: 234567 - Login: 1234567)<br />
www.ihrversicherungsmakler.at<br />
Für allgemeine rechtliche Auskünfte, bei arbeitsrechtlichen, steuer- oder abgabenrechtlichen<br />
Fragen steht Ihnen Ihre zuständigen Bezirksstelle (siehe Anhang) der Wirtschaftskammer<br />
Niederösterreich (www.wko.at/noe) zur Verfügung. Dort sind Sie jederzeit Willkommen<br />
und erfahren viel über die Leistungsfähigkeit der Bezirksstelle für Sie als Unternehmer.<br />
13
Besonders wichtig sind Ihre unmittelbaren Ansprechpartner der Fachgruppe in Ihrer Region<br />
- die Bezirksvertrauenspersonen. Im Anhang finden Sie die Kontaktdaten unserer Vertrauenspersonen.<br />
[1]<br />
Siehe auch Koban/Funk/Riedlsperger, <strong>Versicherungsmakler</strong> – Rechte und Pflichten, Seite 1 - 27<br />
[2]<br />
Seihe auch Troja/Eltner/Gottschamel/Neumayer/Gleißner – Das neue österr. Vermittlerrecht, Seite 37ff<br />
[3]<br />
siehe dazu Seite<br />
[4]<br />
siehe auch VmVb VO Anhang 10, sowie PrüfungsstoffVO Anhang 12.1<br />
[6]<br />
Die Anmeldung dieses Gewerbes wurde möglich durch eine Einigung des Fachverbandes der VM und VB mit<br />
dem BMWA im Februar 2005, Quelle: IVM 1/05.<br />
[7]<br />
§ 137c GewO<br />
[8]<br />
siehe auch Koban/Funk/Riedlsperger, Der <strong>Versicherungsmakler</strong> – Rechte und Pflichten, Seite 61ff<br />
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben in diesem Gründerleitfaden sind Fehler nicht auszuschließen<br />
und die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch<br />
auf Vollständigkeit. Eine Haftung der Fachgruppe der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
NÖ oder der Verfasser ist ausgeschlossen.<br />
14
Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />
Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63<br />
Internet: www.ihrversicherungsmakler.at<br />
Berufsbild<br />
der österreichischen <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />
Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
Der Beruf des <strong>Versicherungsmakler</strong>s und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: <strong>Versicherungsmakler</strong>)<br />
ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 94 Z 76 der Gewerbeordnung und ist an<br />
die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.<br />
Die Hauptaufgaben des <strong>Versicherungsmakler</strong>s liegen in der optimalen Beratung des Versicherungskunden<br />
zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes und umfassen je nach<br />
Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:<br />
� die angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden,<br />
� die Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes,<br />
� die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes,<br />
� die Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen und<br />
� die Unterstützung im Versicherungsfall (Schäden und Leistungen).<br />
In seiner Tätigkeit ist der <strong>Versicherungsmakler</strong> unabhängig und seinem Auftraggeber verpflichtet.<br />
1. Wer ist der <strong>Versicherungsmakler</strong>?<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz<br />
im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber<br />
bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite.<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> verwaltet bei entsprechender Beauftragung sämtliche Versicherungsverträge<br />
seines Kunden und ist somit als Spezialist und Sachverständiger erster Ansprechpartner<br />
in allen Versicherungsfragen.<br />
2. Was macht der <strong>Versicherungsmakler</strong>?<br />
2.1. Risikoanalyse und Deckungskonzept<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung<br />
und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere<br />
alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse<br />
erstellt er ein angemessenes Deckungskonzept.<br />
Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe des fachmännischen Rates des <strong>Versicherungsmakler</strong>s,<br />
welche Risken versichert werden.<br />
2.2 Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes<br />
Auf Basis des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der <strong>Versicherungsmakler</strong> die am<br />
Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei er auch deren<br />
Seite 1 von 2
Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht<br />
berücksichtigt. Er achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses<br />
und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten<br />
entspricht. Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten<br />
Bedingungen trifft der <strong>Versicherungsmakler</strong> mit dem Versicherer individuelle, auf die speziellen<br />
Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln).<br />
Allenfalls ergänzt der <strong>Versicherungsmakler</strong> den am Markt angebotenen Versicherungsschutz<br />
durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln.<br />
Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die Weiterentwicklung<br />
des Versicherungswesens.<br />
2.3. Polizzenprüfung<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> überprüft die vom Versicherer übersandte Polizze und die Richtigkeit<br />
der Prämienvorschreibung.<br />
2.4 Schadensabwicklung – Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> berät und vertritt seinen Auftraggeber auch im Schadensfall, führt die<br />
Verhandlungen mit dem Versicherer und betreibt die bestmögliche Durchsetzung der Ansprüche<br />
des Auftraggebers. Nach besonderer Vereinbarung führt er außergerichtliche Verhandlungen<br />
über Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche.<br />
2.5 Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> prüft mit dem Auftraggeber dessen aktuelle Risikosituation. Ergibt<br />
sich auf Grund einer geänderten Risikosituation ein versicherungstechnischer Anpassungsbedarf,<br />
präsentiert er auf Grund seiner Marktkenntnisse dem Versicherungsnehmer entsprechende<br />
Verbesserungsvorschläge. Die fachmännische Überprüfung der aktuellen Risikosituation und der<br />
Versicherungsverträge durch den unabhängigen <strong>Versicherungsmakler</strong> ist die Garantie für einen<br />
bestmöglichen Versicherungsschutz zu jeder Zeit.<br />
3. Wer sind die Auftraggeber des <strong>Versicherungsmakler</strong>s?<br />
Auftraggeber der <strong>Versicherungsmakler</strong> sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Landwirte,<br />
gewerbliche und industrielle Unternehmen, Vereine und Körperschaften.<br />
4. Was kostet die Beratung / Vermittlung durch den <strong>Versicherungsmakler</strong>?<br />
Führt die Beratung in eine erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die<br />
Tätigkeit des <strong>Versicherungsmakler</strong>s vom Versicherer honoriert. Im Falle einer reinen Versicherungsberatung<br />
und für individuelle Zusatzleistungen wird zwischen Auftraggeber und <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
ein Honorar vereinbart.<br />
5. Welche Vorteile bietet der <strong>Versicherungsmakler</strong> für den Auftraggeber?<br />
Nur der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinem Auftraggeber verpflichtet.<br />
Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:<br />
� Sachverständige Einschätzung der Risikosituation<br />
� Prämienersparnis durch Marktkenntnisse<br />
� Unabhängige Beratung und Vertretung im Schadensfall<br />
Spezielle Vereinbarungen zwischen Kunde/Auftraggeber und <strong>Versicherungsmakler</strong> können<br />
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.<br />
Dieses Berufsbild wurde in der Ausschusssitzung des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
am 16. März 2006 einstimmig beschlossen.<br />
Seite 2 von 2
Firmenkopf Berater<br />
(Name/Anschrift) "VM" inkl. Firmenbuchnr./Gew.Reg.Nr./DVR/Gewerbeberechtigung<br />
E R S T B E R A T U N G S P R O T O K O L L / M A K L E R A U F T R A G<br />
Datum: Uhrzeit: Dauer:<br />
Teilnehmer:<br />
Kunde/Klient: "VK"<br />
(Name/Anschrift)<br />
Berater: Ort:<br />
Bisher wurde(n) ich/wir betreut von:<br />
o Unternehmer o Freiberufler o Konsument<br />
o Außendienstmitarbeiter o Agent o <strong>Versicherungsmakler</strong> o Sonstige<br />
o Vermögensberater o Bank o Direktgeschäft o Autohaus<br />
1. Maklerauftrag<br />
Die Beratung/Vermittlung erfolgt auf Wunsch des Kunden o JA o NEIN<br />
Beratungsauftrag o JA o NEIN<br />
Vermittlungsauftrag o JA o NEIN<br />
Grund d. Beratungstermines:<br />
→gesamtheitliche Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten lt. Risikoliste o JA o NEIN<br />
→ Einzel - Produkt - Beratung * lt. Risikoliste o JA o NEIN<br />
*) Eine darüber hinausgehende Interessenwahrung wird nicht gewünscht und ist daher ausgeschlossen. Es besteht daher keine<br />
Haftung für alle nicht beantragten und nicht übernommenen Risiken!<br />
2. Interessenwahrung:<br />
Der genaue Leistungskatalog einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten des VM`s und des VK ist aus dem Maklergesetz<br />
und den AGB der österreichischen VM zu entnehmen. Abweichend wird die Interessenwahrung de VM`s noch auf/um folgende<br />
Leistungen erweitert und oder eingeschränkt:<br />
Die Interessenwahrung bezieht sich gegebenenfalls auch auf Versicherer, die im freien Dienstleistungsverkehr des EWR tätig sind und sich<br />
österr. Recht, der österr. Gerichtsbarkeit und sachlichen Zuständigkeit österr. Gerichte unterwerfen. (§28 Zif.3 MaklerG) oJA oNEIN<br />
Interessenwahrung nur für folgende Betriebsstandorte bzw. Adressen des Kunden: oJA oNEIN<br />
Berichterstattung und Bekanntgabe von Rechtshandlungen gegenüber VK (§28 Zif.4 MaklerG) bei Konsumenten obligatorisch oJA oNEIN<br />
Prüfung der Versicherungspolizze (§28 Zif.5 MaklerG) Bei Konsumenten obligatorisch oJA oNEIN<br />
Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles (§28 Zif 6 MaklerG) oJA oNEIN<br />
periodische Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge bzw. Kontrolling (§28 Zif.7 MaklerG) oJA oNEIN<br />
Der Kunde hat die Pflicht, den <strong>Versicherungsmakler</strong> bei der Ausübung der Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen<br />
und eine Weitergabe von ausgehändigten Unterlagen (Analysen, Konzepte etc.) des VM zu unterlassen. Bei Verstoß des<br />
Kunden verpflichtet sich dieser, den tatsächlich nachgewiesenen Schaden des Makler zu ersetzen.<br />
Seite 1/2<br />
Erstberatungsprotokoll 1.1
3. ENTGELTVEREINBARUNG:<br />
Der Kunde verpflichtet sich dem VM für die versicherungstechnische Risikoanalyse sowie für die Erstellung eines angemessenen<br />
Deckungskonzeptes sowie für die Vertragskonzeption einen Pauschalbetrag in Höhe von: €:………………<br />
einen jährlich, bis 1.7.fällig werdenden Verwaltungskostenbeitrag für die im Pkt. 2.) angeführten Leistungen in Höhe von: €:………………<br />
jeweils exkl. UST (gem.§6 Zif.13 UStG 1994) in Abänderung zu den AGB zu bezahlen.<br />
Der <strong>Versicherungsmakler</strong> hat überdies Anspruch auf Ersatz aller aufzuschlüsselnden Barauslagen.<br />
Von Prämienermäßigungen, die sich auf die gesamte Laufzeit der Polizze ausdehnen, sowie für rückwirkend erzielten Prämienermäßigungen<br />
erhält der VM zusätzlich zu den vorstehend vereinbarten Beträgen …..% der erstjährigen Prämienersparnis eines vollen Jahres bzw.<br />
des rückvergüteten Betrages.<br />
4. Grundlagen der Beratung/Vermittlung:<br />
Vollmacht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erstberatungs-Protokoll/Maklerauftrag, Risikoliste, Risikoanalyse**)<br />
Nicht zutreffendes streichen<br />
5. Informationspflichten des unabhängigen <strong>Versicherungsmakler</strong>s und Beraters in Versicherungsangelegenheiten<br />
gem. Gewerbeordnung:<br />
Register Eintragung: Nr.: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
(Überprüfungsmöglichkeit für Kunden) Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwa.gv.at/.........<br />
Beschwerdestelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
(außergerichtliche Streitbeilegung) Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwa.gv.at/.........<br />
Berechtigung zum Empfang v. Prämien für Versicherungsunternehmen oder von f. Kunden bestimmten Beträgen o JA o NEIN<br />
Beteiligung des Maklers mit mehr als 10 % an einem Versicherungsunternehmen o JA o NEIN<br />
Beteiligung eines Versicherungsunternehmens von mehr als 10 % am <strong>Versicherungsmakler</strong> o JA o NEIN<br />
Der erteilte Rat bezieht sich ausschließlich auf Produkte von Versichern gemäß AGB und Maklervertrag o JA o NEIN<br />
Der erteilte Rat stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf den o.a. Markt angebotenen Produkten:<br />
o JA<br />
Wenn NEIN:<br />
o NEIN<br />
Der Kunde wünscht eine Bekanntgabe der Versicherer, die bei der Untersuchung berücksichtigt wurden o JA o NEIN<br />
Wenn JA: Name der Versicherungsunternehmungen dem Kunden mitteilen:<br />
6. Dokumentationspflichten<br />
Sofortdeckung erforderlich o JA o NEIN<br />
Wenn JA: (nur mündliche Auskunftserteilung erforderlich)<br />
Der Kunde wünscht ausdrücklich nur mündliche Auskunftserteilung (nicht in Textform)<br />
wenn ja: Begründung:<br />
o Sofortdeckung erforderlich<br />
o<br />
o JA o NEIN<br />
Erstberatungsprotokoll 1.1<br />
Seite 2/3
Wünsche und Bedürfnisse des Kunden: Siehe beiliegende Risikoliste<br />
**)Hinweis: Für die bestmögliche Beratung sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für<br />
den Fall, dass Sie eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnen und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben, verweisen wir<br />
darauf, dass wir dafür keine Verantwortung übernehmen können.<br />
Über diese Informationen hinaus wurden keine mündlichen Zusagen getroffen.<br />
Datenverarbeitung: Der VK gibt bis auf widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt vom VM<br />
verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden.<br />
Kommunikation: der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist zur Kontaktaufnahme - auch zu Informations- - und Werbezwecken - per Fax, E-mail<br />
Telefon uns SMS gem. § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt.<br />
Beendigung der Geschäftsbeziehung: Die Geschäftsbeziehung kann durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden<br />
Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens automatisch mit Kündigung/Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch<br />
den <strong>Versicherungsmakler</strong> vermittelten Vertrages. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die<br />
Interessenswahrung durch den <strong>Versicherungsmakler</strong> erlischt, nicht jedoch die aus dem vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen<br />
resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des <strong>Versicherungsmakler</strong>s!<br />
Die Grundlagen der Beratung wurden ausgefolgt und ausdrücklich zur Kenntnis genommen<br />
Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />
Gründe für den erteilten Rat des Maklers:<br />
o Siehe Produktvorschlag o JA o NEIN<br />
Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />
Dieses Protokoll wurde vom Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
in der WKÖ erstellt. Es ist ein Muster, das auf den individuellen Bedarf des Anwenders und auf die Komplexität<br />
des Versicherungsvertrages anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.<br />
Erstberatungsprotokoll 1.1<br />
Seite 3/3
Firmenkopf Berater<br />
F O L G E B E R A T U N G S P R O T O K O L L<br />
(Name/Anschrift "VM") inkl.Firmenbuchnr/Gew.Reg.Nr./DVR/Gewerbeberechtigung<br />
Datum: Uhrzeit: Dauer:<br />
Teilnehmer:<br />
Kunde/Klient: "VK"<br />
(Name/Anschrift)<br />
Berater: Ort:<br />
o Unternehmer o Freiberufler o Konsument<br />
1. Änderungen zum Erstberatungsprotokoll/Maklerauftrag vom:<br />
Es haben sich die Geschäftsgrundlagen geändert o JA (neue Grundlagen lt.Beilage) o NEIN<br />
2. Maklerauftrag<br />
Die Beratung/Vermittlung erfolgt auf Wunsch des Kunden o JA o NEIN<br />
Beratungsauftrag o JA o NEIN<br />
Vermittlungsauftrag o JA o NEIN<br />
Grund d.Beratungstermines:<br />
→gesamtheitliche Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten lt.Risikoliste o JA o NEIN<br />
→ Einzel - Produkt - Beratung * lt.Risikoliste o JA o NEIN<br />
*) Eine darüber hinausgehende Interessenwahrung wird nicht gewünscht und ist daher ausgeschlossen. Es besteht daher keine<br />
Haftung für alle nicht beantragten und nicht übernommenen Risiken!<br />
3. Grundlagen der Beratung/Vermittlung:<br />
Vollmacht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erstberatungs-Protokoll/Maklerauftrag, Risikoliste, Risikoanalyse**)<br />
Nicht zutreffendes streichen<br />
4. Informationspflichten des unabhängigen <strong>Versicherungsmakler</strong>s und Beraters in Versicherungsangelegenheiten<br />
gem. Gewerbeordnung:<br />
Berechtigung zum Empfang v. Prämien für Versicherungsunternehmen oder von f. Kunden bestimmten Beträgen o JA o NEIN<br />
Der erteilte Rat bezieht sich ausschließlich auf Produkte von Versichern gemäß AGB und Maklervertrag o JA o NEIN<br />
Der erteilte Rat stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf den o.a. Markt angebotenen Produkten:<br />
o JA o NEIN<br />
Wenn NEIN:<br />
Der Kunde wünscht eine Bekanntgabe der Versicherer, die bei der Untersuchung berücksichtigt wurden o JA o NEIN<br />
Wenn JA: Name der Versicherungsunternehmungen dem Kunden mitteilen:<br />
Folgeberatungsprotokoll 1.1<br />
Seite1/2
5. Dokumentationspflichten<br />
Sofortdeckung erforderlich o JA o NEIN<br />
Wenn JA: (nur mündliche Auskunftserteilung erforderlich)<br />
Der Kunde wünscht ausdrücklich nur mündliche Auskunftserteilung (nicht in Textform) o JA o NEIN<br />
wenn ja: Begründung:<br />
o Sofortdeckung erforderlich<br />
o<br />
o<br />
Wünsche und Bedürfnisse des Kunden: Siehe beiliegende Risikoliste<br />
**)Hinweis: Für die bestmögliche Beratung sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für<br />
den Fall, dass Sie eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnen und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben, verweisen wir<br />
darauf, dass wir dafür keine Verantwortung übernehmen können.<br />
Über diese Informationen hinaus wurden keine mündlichen Zusagen getroffen.<br />
Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />
Gründe für den erteilten Rat des Maklers:<br />
o Siehe Produktvorschlag o JA o NEIN<br />
Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />
Dieses Protokoll wurde vom Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
in der WKÖ erstellt. Es ist ein Muster, das auf den individuellen Bedarf des Anwenders und auf die Komplexität<br />
Folgeberatungsprotokoll 1.1<br />
des Versicherungsvertrages anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.<br />
Seite 2/2
Ich benötige Versicherungsschutz<br />
1. für mich und meine Familie<br />
Risikoliste<br />
KUNDE<br />
(Titel, Vorname, Zuname):<br />
kein Risiko kein Risiko<br />
Interesse nicht Interesse nicht<br />
Ja vorhanden Ja vorhanden<br />
a) Ablebensvorsorge bei Tod d. Ernährers � � � f) Berufsunfähigkeitsvorsorge � � �<br />
b) Alters-/Pensionsvorsorge � � � g) Rechtsschutz � �<br />
c) Ausbildungs-/Aussteuervorsorge f. Kinder � � � h) Privathaftpflicht � �<br />
d) Krankenvorsorge � � � i) Berufshaftung � � �<br />
e) Unfallvorsorge � � �<br />
2. für meine Kraftfahrzeuge<br />
a) Kraftfahrzeug-Haftpflicht � � � d) Insassen-Unfall � � �<br />
b) Fahrzeugteilkasko � � � e) Rechtsschutz � � �<br />
c) Fahrzeugvollkasko � � �<br />
3. für mein(e) Haus/Wohnung/Eigentum/Grundstücke<br />
a) Wohngebäude � � � d) Rechtsschutz � � �<br />
b) Haushalt/Inventar � � � e) Tierhalterhaftung � � �<br />
c) Wertsachen: wie Schmuck, Pelze usw. � � � f) unbebaute Grundstücke � � �<br />
Ich interessiere mich<br />
Ja kein<br />
Interesse<br />
4. für Veranlagung � �<br />
5. für Finanzierung/Leasing<br />
a) meiner Kraftfahrzeuge � �<br />
b) meines Hauses/meiner Wohnung � �<br />
Wünsche und Bedürfnisse des Kunden:<br />
Ja Nein<br />
Siehe Checkliste Risikoanalyse � �<br />
günstigstes Preis/Leistungsverhältnis � �<br />
bestmöglicher Deckungsumfang � �<br />
günstigste Prämie für<br />
existenzgefährdende Risiken � �<br />
� �<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Wir sind bemüht anhand dieses Fragebogens Ihre persönliche Risikosituation bestmöglich zu erfassen. Selbstverständlich sind<br />
wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für den Fall, dass Sie eine umfangreiche<br />
Risikoanalyse ablehnen und / oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben wollen, verweisen wir darauf, dass wir dafür<br />
keine Verantwortung übernehmen können.<br />
___________________________ _______________________ ________________________<br />
Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Makler/Berater<br />
Dieses Protokoll wurde vom Fachverband der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der<br />
WKÖ erstellt. Es ist ein Muster, das auf den individuellen Bedarf des Anwenders und auf die Komplexität des<br />
Versicherungsvertrages anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
für<br />
(Firmenstempel)<br />
(im Folgenden "der <strong>Versicherungsmakler</strong>")<br />
Präambel<br />
(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> vermittelt unhabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom<br />
Versicherungsunternehmen (Versicherer) Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und<br />
dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten<br />
und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte <strong>Versicherungsmakler</strong> ist für beide Parteien des<br />
Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.<br />
(2) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des<br />
Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") und einem mit dem<br />
Versicherungskunden abgeschlossenen <strong>Versicherungsmakler</strong>vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem <strong>Versicherungsmakler</strong> und dem Versicherungskunden und ergänzen<br />
den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen <strong>Versicherungsmakler</strong>vertrag.<br />
(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm<br />
und dem <strong>Versicherungsmakler</strong> sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden <strong>Versicherungsmakler</strong>verträgen zu Grunde<br />
gelegt werden.<br />
(3) Bei Verträgen zwischen dem <strong>Versicherungsmakler</strong> und dem Versicherungskunden, die dem Konsumentenschutzgesetz<br />
("KSchG") unterliegen, gelten die AGB nur insoweit, als sie den Bestimmungen des KSchG nicht entgegenstehen. Auf jene<br />
Bestimmungen der AGB, die für Konsumenten iSd KSchG nicht gelten, wird hingewiesen.<br />
(4) Die Tätigkeit des VM wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich<br />
beschränkt.<br />
§ 2<br />
Die Pflichten des <strong>Versicherungsmakler</strong>s<br />
(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen<br />
und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese<br />
Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den<br />
Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.<br />
(2) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen<br />
entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz<br />
zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden<br />
grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische<br />
Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags<br />
des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.<br />
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den <strong>Versicherungsmakler</strong> erfolgt bei entsprechender<br />
Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können<br />
daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens,<br />
seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von<br />
Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen.<br />
§ 3<br />
Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden<br />
(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 1 beschriebenen<br />
Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung<br />
der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls<br />
bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet,<br />
dem <strong>Versicherungsmakler</strong> alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen<br />
rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den <strong>Versicherungsmakler</strong> von allen Umständen,<br />
die für der in § 1 beschriebenen Leistungen des <strong>Versicherungsmakler</strong>s von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.<br />
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich an einer Risikobesichtigung durch den<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong> oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teil zu<br />
nehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.<br />
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong> ungeprüft auf ihre inhaltliche Richtigkeit zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner<br />
Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.<br />
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom <strong>Versicherungsmakler</strong> unterfertigter<br />
Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das<br />
Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme<br />
durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.<br />
(5) Der Versicherungskunde, soferne er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die<br />
Vermittlung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und<br />
allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dem <strong>Versicherungsmakler</strong> zur<br />
Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder<br />
Leistungszusage des Versicherers bewirkt.<br />
(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes<br />
und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur<br />
Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.<br />
§ 4<br />
Zustellungen an den Versicherungskunden, elektronischer Schriftverkehr<br />
(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem <strong>Versicherungsmakler</strong> zuletzt bekannt gegebene Adresse.<br />
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-mails unter Umständen dazu führen kann,<br />
dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der <strong>Versicherungsmakler</strong> eine<br />
Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong> als zugestellt.<br />
§ 5<br />
Urheberrechte<br />
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom <strong>Versicherungsmakler</strong> erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das<br />
Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen<br />
sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s.<br />
§ 6<br />
Haftung<br />
(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> haftet für allfällige Schäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der<br />
groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese<br />
Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.<br />
(2) Die Haftung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden<br />
Berufshaftpflichtversicherung des <strong>Versicherungsmakler</strong>s beschränkt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des<br />
Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den <strong>Versicherungsmakler</strong> innerhalb von sechs<br />
Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.<br />
§ 7<br />
Verschwiegenheit, Datenschutz<br />
(1) Der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum<br />
Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der <strong>Versicherungsmakler</strong> ist<br />
verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den<br />
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.<br />
(2) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer<br />
automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des <strong>Versicherungsmakler</strong>s und insbesondere zur<br />
Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe<br />
von Gründen – widerrufen werden.<br />
§ 8<br />
Rücktrittsrechte des Versicherungskunden<br />
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung<br />
außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder<br />
vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer<br />
Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem<br />
Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen<br />
Monat nach Zustandekommen des Vertrags.<br />
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist<br />
rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.<br />
§ 9<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für<br />
das Gebot der Schriftlichkeit selbst.<br />
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder<br />
werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare<br />
Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen<br />
Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
(3) Die Verträge zwischen dem <strong>Versicherungsmakler</strong> und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht.<br />
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd<br />
KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des <strong>Versicherungsmakler</strong>s befindet. Der<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong> ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht<br />
einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der<br />
Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.<br />
Diese AGB sind ein unverbindliches Muster (Empfehlung des Fachverbandes der <strong>Versicherungsmakler</strong> und Berater in<br />
Versicherungsangelegenheiten in der WKÖ; AS-Beschluss vom 19.12.2006) und können individuelle Rechtsberatung<br />
nicht ersetzen, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.
Vollmacht für <strong>Versicherungsmakler</strong> und<br />
Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong>vertrag<br />
Kunde: Name, Geburtsdatum, Beruf/ Firma,<br />
Adresse, Telefon, E-Mail:<br />
………………………………………………………………...<br />
………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………….<br />
<strong>Versicherungsmakler</strong>:<br />
Firmenstempel<br />
"Ich beauftrage hiermit o.a. <strong>Versicherungsmakler</strong>, unter Zugrundelegung der umseits abgedruckten<br />
Allgemeinen Geschäftsverbindungen Versicherungsverträge zu vermitteln. Die<br />
Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von<br />
Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im<br />
Schadensfall. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, die umseits abgedruckten Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein.<br />
Damit der <strong>Versicherungsmakler</strong> seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann, bevollmächtige<br />
ich ihn im Rahmen der Gewerbeberechtigung für <strong>Versicherungsmakler</strong> zu meiner (unserer)<br />
Vertretung und mit der Wahrnehmung meiner (unserer) Interessen in allen Versicherungs- und<br />
Schadensangelegenheiten. Ferner umfasst diese Vollmacht das Recht zur Bestellung von<br />
Unterbevollmächtigten. Die Bevollmächtigung gilt gegenüber allen natürlichen und juristischen<br />
Personen, Behörden, Ämtern, Gerichten, Steuerberatern, Leasingunternehmen, Banken,<br />
Kreditinstituten und Bausparkassen und sonstigen Rechtsträgern.<br />
Insbesondere ist der Bevollmächtigte berechtigt, in Aktenunterlagen, Protokolle, Gutachten,<br />
Krankengeschichten und Urteile Einsicht zu nehmen und daraus Kopien anzufertigen,<br />
rechtsverbindlich für mich (uns) Vertragserklärungen abzugeben, insbesondere Kündigungen und<br />
Vertragsabschlüsse vorzunehmen, Vergleiche abzuschließen, Zustellungen sowie Versicherungs- und<br />
sonstige Urkunden entgegenzunehmen, Ab-, An- und Ummeldungen von Kfz durchzuführen,<br />
sämtliche Versicherungsverträge anzufordern, zu überprüfen und sämtliche Verhandlungen mit<br />
Versicherern durchzuführen, jegliche Schäden mit Versicherern abzuwickeln und auch bestehende<br />
Vollmachten sowie Verträge mit anderen <strong>Versicherungsmakler</strong>n zu kündigen. Ausdrücklich stimmt<br />
der Vollmachtgeber einer Anweisung von Entschädigungsbeträgen auf ein Treuhandkonto zu und<br />
verpflichtet sich der Bevollmächtigte zur umgehenden Weiterleitung der Beträge an den<br />
Vollmachtgeber.<br />
Diese Bevollmächtigung geht auf die beiderseitigen Rechtsnachfolger über und erlischt durch<br />
entsprechende schriftliche Mitteilung des Vollmachtgebers oder durch Zurücklegung durch den<br />
Bevollmächtigten.<br />
Eine Kopie dieser Maklervollmacht/dieses Maklervertrages inkl. der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen der österreichischen <strong>Versicherungsmakler</strong> (AGB-VersMakler) wurde mir (uns)<br />
ausgehändigt und wird von mir (uns) akzeptiert.<br />
Datum:<br />
Ort:<br />
Unterschrift Kunde:<br />
Unterschrift Makler:<br />
Diese Vollmacht, dieser Maklervertrag sind ein unverbindliches Muster (Empfehlung des FV der <strong>Versicherungsmakler</strong><br />
und Berater in Versicherungsangelegenheiten; AS-Beschluss vom 19.12.2006), das auf den individuellen Bedarf des<br />
Anwenders anzupassen ist, weshalb der Fachverband auch keinerlei Haftung übernehmen kann.
Bezirksstellen der Wirtschaftskammer NÖ<br />
Bezirksstelle Amstetten<br />
http://wko.at/noe/amstetten<br />
Beethovenstraße 2<br />
3300 Amstetten<br />
Tel 07472/62727<br />
Fax 07472/62727-30199<br />
Email amstetten@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Baden<br />
http://wko.at/noe/baden<br />
Bahngasse 8<br />
2500 Baden<br />
Tel 02252/48312<br />
Fax 02252/48312-30299<br />
Email baden@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Bruck<br />
http://wko.at/noe/bruck<br />
Wiener Gasse 3<br />
2460 Bruck an der Leitha<br />
Tel 02162/62141<br />
Fax 02162/62141-30399<br />
Email bruck@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Gänserndorf<br />
http://wko.at/noe/gaenserndorf<br />
Eichamtstraße 15<br />
2230 Gänserndorf<br />
Tel 02282/2368<br />
Fax 02282/2368-30499<br />
Email gaenserndorf@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Gmünd<br />
http://wko.at/noe/gmuend<br />
Weitraer Straße 42<br />
3950 Gmünd<br />
Tel 02852/52279<br />
Fax 02852/52279-30599<br />
Email gmuend@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Hollabrunn<br />
http://wko.at/noe/hollabrunn<br />
Amtsgasse 9<br />
2020 Hollabrunn<br />
Tel 02952/2366<br />
Fax 02952/2366-30699<br />
Email hollabrunn@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Horn<br />
http://wko.at/noe/horn<br />
Kirchenplatz 1<br />
3580 Horn<br />
Tel 02982/2277<br />
Fax 02982/2277-30799<br />
Email horn@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Korneuburg-Stockerau<br />
http://wko.at/noe/korneuburg<br />
Neubau 1-3<br />
2000 Stockerau<br />
Tel 02266/62220<br />
Fax 02266/62220-32099<br />
Email korneuburg@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Krems<br />
http://wko.at/noe/krems<br />
Gewerbehausgasse 6<br />
3500 Krems<br />
Tel 02732/83201<br />
Fax 02732/83201-31099<br />
Email krems@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Lilienfeld<br />
http://wko.at/noe/lilienfeld<br />
Babenbergerstraße 13<br />
3180 Lilienfeld<br />
Tel 02762/52319<br />
Fax 02762/52319-31199<br />
Email lilienfeld@wknoe.at
Bezirksstelle Melk<br />
http://wko.at/noe/melk<br />
Abt Karlstraße 19-21<br />
3390 Melk<br />
Tel 02752/52364<br />
Fax 02752/52364-31299<br />
Email melk@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Mistelbach<br />
http://wko.at/noe/mistelbach<br />
Pater-Helde-Straße 19<br />
2130 Mistelbach<br />
Tel 02572/2744<br />
Fax 02572/2744-31399<br />
Email mistelbach@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Mödling<br />
http://wko.at/noe/moedling<br />
Guntramsdorfer Straße 101<br />
2340 Mödling<br />
Tel 02236/22196<br />
Fax 02236/22196-31499<br />
Email moedling@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Neunkirchen<br />
http://wko.at/noe/neunkirchen<br />
Triester Straße 63<br />
2620 Neunkirchen<br />
Tel 02635/65163<br />
Fax 02635/65163-31599<br />
Email neunkirchen@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Scheibbs<br />
http://wko.at/noe/scheibbs<br />
Rathausplatz 8<br />
3270 Scheibbs<br />
Tel 07482/42368<br />
Fax 07482/42368-31899<br />
Email scheibbs@wknoe.at<br />
Bezirksstelle St. Pölten<br />
http://wko.at/noe/stpoelten<br />
Mariazellerstraße 97<br />
3100 St. Pölten<br />
Tel 02742/310320<br />
Fax 02742/310320-31799<br />
Email st.poelten@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Tulln<br />
http://wko.at/noe/tulln<br />
Hauptplatz 15<br />
3430 Tulln<br />
Tel 02272/62340<br />
Fax 02272/62340-32199<br />
Email tulln@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Waidhofen/Thaya<br />
http://wko.at/noe/waidhofen-thaya<br />
Bahnhofstraße 22<br />
3830 Waidhofen/Thaya<br />
Tel 02842/52150<br />
Fax 02842/52150-32299<br />
Email waidhofen.thaya@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Wr. Neustadt<br />
http://wko.at/noe/wr.neustadt<br />
Hauptplatz 15<br />
2700 Wiener Neustadt<br />
Tel 02622/22108<br />
Fax 02622/22108-32399<br />
Email wienerneustadt@wknoe.at<br />
Bezirksstelle Zwettl<br />
http://wko.at/noe/zwettl<br />
Gartenstraße 32<br />
3910 Zwettl<br />
Tel 02822/54141<br />
Fax 02822/54141-32499<br />
Email zwettl@wknoe.at
Bezirksstelle Wien-Umgebung<br />
Außenstelle Klosterneuburg<br />
http://wko.at/noe/klosterneuburg<br />
Rathausplatz 5<br />
3400 Klosterneuburg<br />
Tel 02243/32768<br />
Fax 02243/32768-30899<br />
Email klosterneuburg@wknoe.at<br />
Außenstelle Purkersdorf<br />
http://wko.at/noe/purkersdorf<br />
Hauptplatz 11<br />
3002 Purkersdorf<br />
Tel 02231/63314<br />
Fax 02231/63314-31699<br />
Email purkersdorf@wknoe.at<br />
Außenstelle Schwechat<br />
http://wko.at/noe/schwechat<br />
Schmidgasse 6<br />
2320 Schwechat<br />
Tel 01/7076433<br />
Fax 01/7076433-31999<br />
Email schwechat@wknoe.at
Bezirksvertrauenspersonen der Fachgruppe<br />
Bezirk Name Anschrift Telefon + Fax E-Mail<br />
Amstetten Gottfried Pilz Marktplatz 9<br />
3363 Ulmerfeld<br />
T 0732/651830 gottfried.pilz@vfs.at<br />
Baden René Hompasz Badener Str. 1 T 02623/75727 office@hompasz.at<br />
2486 Pottendorf F 02623/72304<br />
Bruck/L. Johann Pilz J-Prisching Str. 19 T 02254/73556 pilz@vb-pilz.at<br />
2483 Weigelsdorf M 0660/3264537<br />
F 02254/73556-12<br />
Gänserndorf Klaus Wendt Hauptstr. 31<br />
T 02282/8763 klaus.wendt@vm-wendt.at<br />
2230 Gänserndorf M 0699/22828763<br />
Gmünd Karl Heinz Müller Gmünderstr. 198 T 02856/2226 vbm@utanet.at<br />
3970 Weitra<br />
F 02856/2226-14<br />
Hollabrunn Gerald Wilhelm Galgasse 28<br />
T 02955/758311 gerald.wilhelm@vbw-<br />
2020 Hollabrunn<br />
berater.at<br />
Horn Thomas Lettner Wolfsbach 15 T 02915/62658 makler@rmcs.at<br />
2095 Drosendorf F 02915/62658-15<br />
Korneuburg- Manfred Taudes Abt Bennostr. 19 T 02263/6732120 manfred.taudes@vataudes.at<br />
Stockerau<br />
2202 Enzersfeld F 02263/673212-18<br />
Krems Klaus Ilk Ringstraße 18 T 02732/83360 klaus.ilk@ilk.at<br />
3500 Krems<br />
F 02732/83360-10<br />
Lilienfeld Thilo Börner Roidlgasse 20<br />
3100 St. Pölten<br />
T 02742/327032 mag.thilo@boerner.at<br />
Melk Heribert Laaber Hauptstr. 19<br />
T 07473/6156 office@aaa.laaber.at<br />
3372 Blindenmarkt F 07473/6156-230<br />
Mistelbach Georg Oberenzer Zwingendorf 315 T 02527/535 oberenzer@utanet.at<br />
2063 Zwingendorf M 0650/8643377<br />
F 02827/535<br />
Mödling Oliver Fichta Saliterg. 26/2/4 T 01/86927550 office@ofi.info<br />
2380 Perchtoldsdorf F 01/86927559<br />
Neunkirchen Gerhard Pesendorfer Pergenpromenade 1 T 02642/53535 gerhard@pesendorfer.at<br />
2870 Aspang<br />
F 02642/53535-90<br />
St. Pölten Thilo Börner Roidlgasse 20<br />
3100 St. Pölten<br />
T 02742/327032 mag.thilo@boerner.at<br />
Scheibbs Helmuth Pfeffer A. Stifterstr. 4 T 07416/500250 h.pfeffer@riveg.com<br />
3250 Wieselburg F 07416/500255<br />
Tulln Anton Hafner Nibelungengasse 7 T 02272/65580 a.hafner@hmv.at<br />
3430 Tulln<br />
F 02272/65580-14<br />
Waidhofen/T. Franz Stumvoll Böhmgasse 33 T 02842/51290-0 f.stumvoll@vbs-makler.at<br />
3830 Waidhofen/T. F 02842/51290-15<br />
Wr. Neustadt KR Horst Rainer Weidengasse 5 T 02628/63773 horst.rainer@ekv.at<br />
2601 Sollenau F 02628/63083<br />
Zwettl Christian Pfeiffer- Zwettler Str. 222 T 02812/51277 konzept@versmakler.at<br />
Vogl<br />
3920 Groß Gerungs F 02812/5127720<br />
Aussenstelle<br />
Klosterneuburg<br />
Aussenstelle<br />
Purkersdorf<br />
Aussenstelle<br />
Schwechat<br />
Thomas Savera Josef-Perger-Str. 2<br />
3021 Pressbaum<br />
Thomas Savera Josef-Perger-Str. 2<br />
3021 Pressbaum<br />
Martin Wienerroither Rathausplatz 6<br />
2320 Schwechat<br />
Wien Umgebung Martin Wienerroither Rathausplatz 6<br />
2320 Schwechat<br />
T 02233/55455<br />
M 0664/2531516<br />
T 02233/55455<br />
M 0664/2531516<br />
T 01/7065151<br />
F 01/7065151-4<br />
T 01/7065151<br />
F 01/7065151-4<br />
thomas.savera@saverapartner.atthomas.savera@saverapartner.atmartinwienerroither@kanzleiwinerroither.atmartinwienerroither@kanzleiwinerroither.at
CCA EDV GmbH<br />
Theresianumgasse 23<br />
1040 Wien<br />
Tel 01/5056677<br />
EMail wellner@ccaedv.at<br />
Software-Anbieter Österreichs<br />
Together Internet Services GmbH<br />
Herr Johann Nagl<br />
Dietrichgasse 27-29<br />
1030 Wien<br />
Tel 0676/5105316<br />
EMail johann.nagl@tis-sbs.com<br />
Rathberger Software<br />
Steiermärker Straße<br />
4560 Kirchdorf/Krems<br />
Tel 07582/6093211<br />
EMail office@rathberger.at<br />
Wolf & Mooshammer OEG<br />
Riemergasse 6<br />
1010 Wien<br />
Tel 01/5122297<br />
artbase! Software<br />
Krottensee Straße 45<br />
4810 Gmunden<br />
Tel 0699/12822242<br />
EMail info@artbase-software.com<br />
Polli Co OEG Braintech<br />
Gruberstraße 2<br />
4020 Linz<br />
Tel 081081044013<br />
EMail thomas.sageder@braintech<br />
Schweighofer GmbH<br />
Hannesgrub 26<br />
4910 Tumeltsham<br />
Tel 07752/81040<br />
EMail scheiblmayr@schweighofer.com<br />
Dadi EDV GesmbH<br />
St. Veiter Straße 20a<br />
8046 Graz<br />
Tel 0316/699898-0<br />
EMail contact@datadialog.at<br />
R & S Software GmbH<br />
10. Oktoberstraße 12/1<br />
9560 Feldkirchen<br />
Tel 04276/5704<br />
EMail johanna.graning@rs-software.at<br />
Basic System<br />
Seckau 111a<br />
8732 Seckau<br />
Tel 0664/4637019<br />
EMail milchberger@basic-system.at
Versicherungsunternehmen Niederösterreichs<br />
Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Ringstr. 12<br />
3500 Krems<br />
Tel.: 02732/87871-0<br />
Fax: 02732/87571-72000<br />
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Hiezinger Kai 101-105<br />
1130 Wien<br />
Tel.: 01/87807-0<br />
Fax: 01/87807-70700<br />
ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Landhausboulevard Haus 6/Top 23+24<br />
3100 St.Pölten<br />
Tel.: 02742/226650<br />
Fax: 02742/22665-40<br />
E-Mail: lgst.noenord@arag.at<br />
Basler Versicherungs-Aktiengesellschaft in Österreich<br />
Donaulände 8a<br />
3504 Krems-Stein<br />
Tel.: 02732/82271<br />
Fax: 02732/82271-2080<br />
E-Mail: noe@basler.co.at<br />
D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-<br />
Dr.Adolf Schärf Str. 9/III<br />
3107 St.Pölten<br />
Tel.: 02742/314174-0<br />
Fax: 02742/314174-3288<br />
E-Mail: das.stpoelten@das.at<br />
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />
Mariazellerstr. 1<br />
3100 St.Pölten<br />
Tel.: 05/0330-70120<br />
Fax: 05/0330-9970120<br />
E-Mail: noe@donauversicherung.at<br />
Erste Nö. Brandschaden-Versicherungsaktiengesellschaft.<br />
Rossauerlaende 47-49<br />
1090 Wien<br />
Tel.: 01/ 31370-292<br />
Fax: 01/31370-206
Generali Versicherung AG<br />
Dr.K.Rennerpromenade 37-41<br />
3100 St.Pölten<br />
Tel.: 02742/315-0<br />
Fax: 02742/317000-300<br />
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Lobkowitzpl. 1<br />
1010 Wien<br />
Tel.: 01/ 51547-19<br />
Fax: 01/51547-67<br />
E-Mail: service@grawe.at<br />
Helvetia Versicherungen AG<br />
Hoher Markt 12<br />
1010 Wien<br />
Tel.: 05/0222-0<br />
Fax: 05/0222-91000<br />
Merkur Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Peppertstr. 33<br />
3100 St.Pölten<br />
Tel.: 02742/368642-0<br />
Fax: 02742/368642-20<br />
E-Mail: merkur@merkur.at<br />
Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />
Landhaus-Boulevard,Haus 5/17-19<br />
3109 St.Pölten<br />
Tel.: 02742 / 255 855-0<br />
Fax: 02742 / 255 855-3001<br />
E-Mail: mail@oebv.com<br />
Quelle Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
Am Concordepark 1/D2<br />
2320 Schwechat<br />
Tel.: 01/7078080-0<br />
Fax: 01/70780-94<br />
E-Mail: info@quelle-versicherungen.at<br />
Sparkassen Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Dr.A.Schärfstr. 4<br />
3107 St.Pölten<br />
Tel.: 05/0100-75650<br />
Fax: 05/0100-975650<br />
UNIQA Versicherungen AG<br />
Schiesstattring 31-33<br />
3101 St.Pölten<br />
Tel.: 02742/894<br />
Fax: 02742/894-669<br />
E-Mail: sc.noe@uniqa.at
VICTORIA-VOLKSBANKEN Versicherungsaktiengesellschaft<br />
Schotteng. 10<br />
1013 Wien<br />
Tel.: 01/ 31341-0<br />
Fax: 01/31341-216<br />
E-Mail: office@victoria.at<br />
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />
Europapl. 2<br />
3100 St.Pölten<br />
Tel.: 05/0350-41000<br />
Fax: 05/035099-41000<br />
E-Mail: ld-noe@staedtische.co.at<br />
Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Mariazeller Str. 37<br />
3100 St. Pölten<br />
Tel.: 05/7070-268<br />
Fax: 05/7070-269<br />
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Schwarzenbergpl. 15<br />
1010 Wien<br />
Tel.: 01/50125-0<br />
Fax: 01/5050485<br />
E-Mail: office@zuritel.at