MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 20
EXKLUSIV VORGESTELLT Pinneberg Moderne 3-Zimmer-Eigentumswohnung im Zentrum Die mit bodentiefen Fenstern gestaltete Wohnung wurde von dem derzeitigen Eigentümer in 2011 vollständig renoviert. Neben dem Einbau einer neuen voll ausgestatteten Einbauküche ist auch das Vollbad neu gefliest und mit neuen Sanitärmöbeln eingerichtet worden. Wohn-/ Esszimmer, Flur als auch das Schlafzimmer wurden mit einem gefälligen Laminatboden belegt. Das ruhige, nach hinten gelegene Kinderzimmer ist mit einen weichen, hochflorigen Teppich ausgestattet. Ein ca. 7 m 2 großer West-Balkon rundet das ganze ab. Wohnfläche ca. 79 m 2 Extras Einbauküche Baujahr 2001 Zimmer 3 Beheizung Fernwärme EEK B Endenergievebrauch 63,3 kWh/(m 2 a) Objekt-Nr. 205-4708 Kaufpreis € 185.000,– zzgl. Courtage MAKRO IMMOBILIEN Pinneberg Tel. 04101 - 814 59 50 16
RECHT AKTUELL // STUBENRAUCH & COLLEGEN Foto: istock.com Das Hinterbliebenengeld Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung des § 844 Abs. 3 BGB am 22.07.2017 wurde durch den Gesetzgeber nunmehr auch das seelische Leid der Hinterbliebenen als Grundlage für eine zuzubilligende Geldentschädigung anerkannt. Bisher waren Hinterbliebene, die selbst keine Ansprüche aus eigenen Verletzungen herleiten konnten, von dem geltenden Recht in „immaterieller“ Hinsicht nur unzureichend geschützt. In die Ersatzpflicht fielen bis dahin daher meist nur finanzielle Schäden, welche den Hinterbliebenen durch den Verlust des Angehörigen entstanden waren. Der erlittene seelische Schmerz fand hingegen keine Berücksichtigung, solange er nicht in schweren Krankheitsbildern, wie den sogenannten „Schockschäden“, zu Tage trat. Im Europavergleich war Deutschland bis zur Gesetzesänderung lange Zeit ein Schlusslicht was den immateriellen Schaden als Ersatz für Hinterbliebene betraf. Und auch durch die Einführung des § 844 Abs. 3 BGB dürfen Hinterbliebene, die nahestehende Personen nach der Einführung am 22.07.2017 durch ein Fremdverschulden verloren haben, nicht davon ausgehen, dass das Hinterbliebenengeld dem persönlichen Empfinden gerecht werden könnte. Zahlungen im sechsstelligen Eurobereich, wie sie z.B. in Frankreich, der Schweiz oder Italien zugesprochen werden, liegen bei uns noch in weiter Ferne. Zwar hat es der deutsche Gesetzgeber den Gerichten überlassen, die Höhe des Hinterbliebenengeldes als „angemessene Entschädigung in Geld“ zu bestimmen. Entsprechend bleibt abzuwarten, wie sich diesbezüglich die Rechtsprechung entwickelt. Allerdings ist der Begründung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass hohe Hinterbliebenenentschädigungen wie in den europäischen Nachbarländern nicht beabsichtigt sind. Anspruchsberechtigte Hinterbliebene sind Personen, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zu dem Verstorbenen standen. Ein solches besonderes Näheverhältnis vermutet der Gesetzgeber insbesondere bei Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern- Kind-Beziehungen, aber auch bei Verlobten, Patchwork-Familien und eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Besonders die Berücksichtigung der letzteren Personengruppen stellt eine besondere Weitsicht in der bisher eher traditionellen Gesetzgebung dar. Da aufgrund des jungen Alters des § 844 Abs. 3 BGB noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung eine klare Orientierung bietet, müssen sich Hinterbliebene zurzeit noch auf Unwegsamkeiten einstellen, wenn sie gegenüber Schädigern oder deren Versicherungen ihre Ansprüche geltend machen möchten. Hier kann anwaltliche Hilfe ratsam sein. STUBENRAUCH & COLLEGEN Rechtsanwälte Notare Fachanwälte Dr. Christian Böse Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Agrarrecht Kaltenweide 11 · 25335 Elmshorn Tel. 041 21 - 26 76-0 Fax 041 21 - 26 76-26 info@raestubenrauch.de www.raestubenrauch.de 09 17
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Pinneberg<br />
Moderne 3-Zimmer-Eigentumswohnung im Zentrum<br />
Die mit bodentiefen Fenstern gestaltete Wohnung wurde von dem<br />
derzeitigen Eigentümer in <strong>20</strong>11 vollständig renoviert. Neben dem<br />
Einbau einer neuen voll ausgestatteten Einbauküche ist auch das<br />
Vollbad neu gefliest und mit neuen Sanitärmöbeln eingerichtet worden.<br />
Wohn-/ Esszimmer, Flur als auch das Schlafzimmer wurden<br />
mit einem gefälligen Laminatboden belegt. Das ruhige, nach hinten<br />
gelegene Kinderzimmer ist mit einen weichen, hochflorigen Teppich<br />
ausgestattet. Ein ca. 7 m 2 großer West-Balkon rundet das ganze ab.<br />
Wohnfläche ca. 79 m 2<br />
Extras Einbauküche<br />
Baujahr <strong>20</strong>01<br />
Zimmer 3<br />
Beheizung Fernwärme<br />
EEK<br />
B<br />
Endenergievebrauch 63,3 kWh/(m 2 a)<br />
Objekt-Nr. <strong>20</strong>5-4708<br />
Kaufpreis € 185.000,–<br />
zzgl. Courtage<br />
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