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Buch Berechtigtes Interesse_Demo

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Das „berechtigte )nteresse<br />

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe<br />

Im folgenden Abschnitt des <strong>Buch</strong>es wird die Stellungnahme WP 217 der<br />

Artikel-29-Datenschutzgruppe abgedruckt, welche auch für die DSGVO<br />

grds noch anwendbar ist und folgende Schritte für die Durchführung<br />

einer <strong>Interesse</strong>nabwägung vorsieht: 122<br />

Schritt 1: Einschätzung, welche Rechtsgrundlage nach Art 6 Abs 1<br />

potentiell anwendbar sein könnte.<br />

Schritt 2: Einstufung eines )nteresses als „berechtigt<br />

Schritt 3: Feststellung, ob die Verarbeitung „erforderlich ist<br />

Schritt 4: Abwägung der <strong>Interesse</strong>n und Abschätzung, ob die<br />

Grundrechte oder <strong>Interesse</strong>n der Betroffenen überwiegen<br />

Schritt 5: Berücksichtigung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen<br />

Schritt 6: Nachweis der Einhaltung und Sicherstellung der<br />

Transparenz<br />

Schritt 7: Sicherstellung, dass keine personenbezogenen Daten<br />

verarbeitet werden, sofern von der betroffenen Person ein<br />

Widerruf geltend gemacht wurde.<br />

122 Vgl Kastelitz/Hötzendorfer/Tschohl in Knyrim, DatKomm Art 6 DSGVO (Stand<br />

1.10.2018, rdb.at) Rz 55.<br />

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