Buch Berechtigtes Interesse_Demo
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Das „berechtigte )nteresse<br />
Voraussetzungen<br />
Abs 6 enthält ein separates Widerspruchsrecht für Datenverarbeitungen<br />
zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu<br />
statistischen Zwecken, soweit die Verarbeitung nicht zur Erfüllung einer<br />
im öffentlichen <strong>Interesse</strong> liegenden Aufgabe erforderlich ist.<br />
Je nach Art der Datenverarbeitung kann ein allgemeiner<br />
Widerspruch 109 gem Art 21 Abs 1 oder ein Widerspruch gegen<br />
Datenverarbeitungen zum Zweck der Direktwerbung 110 vorliegen.<br />
Für einen rechtmäßigen Widerspruch ist eine Erklärung der betroffenen<br />
Person gegenüber dem Verantwortlichen erforderlich, mit der die<br />
betroffene Person mitteilt, dass sie mit der Verarbeitung nicht<br />
einverstanden ist. Durch die Geltendmachung eines Widerspruchs tritt<br />
die Ex-post-Beweislastumkehr ein, die auch von der Artikel-29-<br />
Datenschutzgruppe in ihrer Stellungnahme zum Begriff des berechtigten<br />
<strong>Interesse</strong>s (siehe ab Seite 87) ausdrücklich befürwortet wurde. 111<br />
Es gibt keine Formvorschriften, wobei aber die Schriftlichkeit im<br />
Hinblick auf die Fristen gem Art 12 Abs 3 und 4 DSGVO empfehlenswert<br />
ist. Der Betroffene sollte bei der Antragstellung seine Identität in<br />
geeigneter Weise nachweisen.<br />
IV.6.3<br />
EXKURS „Robinsonliste“<br />
Unabhängig von den Regeln des Datenschutzrechts gibt es auch für<br />
unerwünschtes persönlich adressiertes Werbematerial die sog<br />
Robinsonliste, welche beim Fachverband Werbung und<br />
Marktkommunikation gem § 151 Abs 9 GewO 1994 zu führen und den<br />
österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zur<br />
Verfügung zu stellen ist.<br />
Ein Eintrag 112 in der Robinsonliste bewirkt, dass ein Konsument oder ein<br />
Unternehmen kein persönlich adressiertes Werbematerial per Post<br />
zugesandt bzw verteilt bekommen. Wobei lediglich Adressverlage und<br />
Direktwerbeunternehmen diese Liste berücksichtigen müssen. Plant ein<br />
Unternehmen bspw eine Werbeaussendung für ihre Kunden, ist diese<br />
109 Siehe IV.6.1 Allgemeiner Widerspruch nach Art 21 Abs 1, Seite 65.<br />
110 Siehe IV.6.2 Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art 21 Abs 2, Seite 66.<br />
111 Vgl Kastelitz/Hötzendorfer/Tschohl in Knyrim, DatKomm Art 6 DSGVO (Stand<br />
1.10.2018, rdb.at) Rz 52.<br />
112 Ein Antrag auf Aufnahme in die Robinsonliste kann elektronisch gestellt werden<br />
unter https://apppool.wko.at/Robinsonliste/Registrierung.aspx.<br />
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