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Buch Berechtigtes Interesse_Demo

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Das „berechtigte )nteresse<br />

Voraussetzungen<br />

Abs 6 enthält ein separates Widerspruchsrecht für Datenverarbeitungen<br />

zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu<br />

statistischen Zwecken, soweit die Verarbeitung nicht zur Erfüllung einer<br />

im öffentlichen <strong>Interesse</strong> liegenden Aufgabe erforderlich ist.<br />

Je nach Art der Datenverarbeitung kann ein allgemeiner<br />

Widerspruch 109 gem Art 21 Abs 1 oder ein Widerspruch gegen<br />

Datenverarbeitungen zum Zweck der Direktwerbung 110 vorliegen.<br />

Für einen rechtmäßigen Widerspruch ist eine Erklärung der betroffenen<br />

Person gegenüber dem Verantwortlichen erforderlich, mit der die<br />

betroffene Person mitteilt, dass sie mit der Verarbeitung nicht<br />

einverstanden ist. Durch die Geltendmachung eines Widerspruchs tritt<br />

die Ex-post-Beweislastumkehr ein, die auch von der Artikel-29-<br />

Datenschutzgruppe in ihrer Stellungnahme zum Begriff des berechtigten<br />

<strong>Interesse</strong>s (siehe ab Seite 87) ausdrücklich befürwortet wurde. 111<br />

Es gibt keine Formvorschriften, wobei aber die Schriftlichkeit im<br />

Hinblick auf die Fristen gem Art 12 Abs 3 und 4 DSGVO empfehlenswert<br />

ist. Der Betroffene sollte bei der Antragstellung seine Identität in<br />

geeigneter Weise nachweisen.<br />

IV.6.3<br />

EXKURS „Robinsonliste“<br />

Unabhängig von den Regeln des Datenschutzrechts gibt es auch für<br />

unerwünschtes persönlich adressiertes Werbematerial die sog<br />

Robinsonliste, welche beim Fachverband Werbung und<br />

Marktkommunikation gem § 151 Abs 9 GewO 1994 zu führen und den<br />

österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zur<br />

Verfügung zu stellen ist.<br />

Ein Eintrag 112 in der Robinsonliste bewirkt, dass ein Konsument oder ein<br />

Unternehmen kein persönlich adressiertes Werbematerial per Post<br />

zugesandt bzw verteilt bekommen. Wobei lediglich Adressverlage und<br />

Direktwerbeunternehmen diese Liste berücksichtigen müssen. Plant ein<br />

Unternehmen bspw eine Werbeaussendung für ihre Kunden, ist diese<br />

109 Siehe IV.6.1 Allgemeiner Widerspruch nach Art 21 Abs 1, Seite 65.<br />

110 Siehe IV.6.2 Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art 21 Abs 2, Seite 66.<br />

111 Vgl Kastelitz/Hötzendorfer/Tschohl in Knyrim, DatKomm Art 6 DSGVO (Stand<br />

1.10.2018, rdb.at) Rz 52.<br />

112 Ein Antrag auf Aufnahme in die Robinsonliste kann elektronisch gestellt werden<br />

unter https://apppool.wko.at/Robinsonliste/Registrierung.aspx.<br />

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