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Buch Berechtigtes Interesse_Demo

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Das „berechtigte )nteresse<br />

Voraussetzungen<br />

vollständig erfüllt werden kann. 69 Darunter fällt auch, dass die<br />

Aufgabe auf andere Weise nur<br />

— mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten oder<br />

— mit unvertretbar höheren Aufwand oder<br />

— verspätet erfüllt werden könnte.<br />

Es sollte jedoch immer geprüft werden, ob es für die konkrete<br />

Zielerreichung noch gelindere Maßnahmen gibt. Die Ausnahmen und<br />

Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten<br />

sind dabei auf das absolut Notwendige zu beschränken. 70<br />

IV.3 <strong>Interesse</strong>nabwägung<br />

Liegt ein (erforderliches) berechtigtes <strong>Interesse</strong> des Verantwortlichen<br />

vor, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob diesem berechtigten <strong>Interesse</strong><br />

die Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen überwiegen.<br />

Dabei sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten<br />

sowie einerseits die Bedeutung der Verarbeitung für den<br />

Verantwortlichen mit dem Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen<br />

andererseits gegenüberzustellen.<br />

Auch die in Frage kommenden Schutzmaßnahmen müssen angemessen<br />

und ausreichend sein und im Zuge der <strong>Interesse</strong>nabwägung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Sind die <strong>Interesse</strong>n gleichwertig, ist die Datenverarbeitung iSd<br />

Art 6 Abs 1 lit f DSGVO bereits rechtmäßig.<br />

Der Beweis, dass die Grundrechte des Betroffenen überwiegen und<br />

deshalb gerade keine Rechtmäßigkeit gegeben ist, obliegt dem<br />

Betroffenen. Dieser muss ein überwiegendes <strong>Interesse</strong> am Schutz der<br />

personenbezogenen Daten gegenüber dem berechtigten <strong>Interesse</strong> des<br />

Verantwortlichen oder Dritten an der Datenverarbeitung nachweisen. 71<br />

Die Beweislast des überwiegenden Schutzinteresses des Betroffen liegt<br />

beim Betroffenen selbst. 72 Erst im Zuge eines Widerspruchs iSd Art 21<br />

69 Vgl https://www.datenschutz-wiki.de/Erforderlichkeit (Abfrage am 19.9.2018).<br />

70 Vgl EuGH 4.5.2017, C-13/16, Valsts policijas Rīgas reģiona pārvaldes Kārtības policijas<br />

pārvalde gegen Rīgas pašvaldības S)A „Rīgas satiksme<br />

71 Vgl Fercher/Riedl, DSGVO: Entstehungsgeschichte und Problemstellungen aus<br />

österreichischer Sicht, in Knyrim (Hrsg), Datenschutz-Grundverordnung (2016) 20.<br />

72 Georgieva in Gantschacher/Jelinek/Schmidl/Spanberger, Kommentar zur Datenschutz-<br />

Grundverordnung 1 , 2017.<br />

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