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Buch Berechtigtes Interesse_Demo

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Das „berechtigte )nteresse<br />

Voraussetzungen<br />

IV.1 <strong>Berechtigtes</strong> <strong>Interesse</strong><br />

Es reicht nicht aus, dass der Verantwortliche ein <strong>Interesse</strong> daran hat,<br />

einen wirtschaftlichen oder ideellen Nutzen aus der Verarbeitung zu<br />

ziehen. Vielmehr muss ein berechtigtes <strong>Interesse</strong> vorliegen. Zu den<br />

berechtigten <strong>Interesse</strong>n eines Verantwortlichen zählen neben den<br />

rechtlichen <strong>Interesse</strong>n auch tatsächliche, wirtschaftliche bzw ideelle<br />

<strong>Interesse</strong>n.<br />

Bloße Allgemeininteressen sind demgegenüber nicht ausreichend.<br />

Handelt es sich um <strong>Interesse</strong>n der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit<br />

oder des Wohlergehens des Menschens, ist hier nicht das berechtigte<br />

<strong>Interesse</strong>, sondern eher Art 6 Abs 1 lit e DSGVO maßgebend.<br />

In den ErwGr 47 ff werden beispielhaft berechtigte <strong>Interesse</strong>n genannt,<br />

die aber jeweils im Einzelfall genau zu prüfen und zu dokumentieren<br />

sind. Pauschale Aussagen können in diesem Zusammenhang schwer<br />

getroffen werden, da es immer auf die gesamten Umstände des<br />

Einzelfalls ankommt.<br />

Beispiele für berechtigte <strong>Interesse</strong>n:<br />

<br />

Verhinderung von Betrug im unbedingt erforderlichen<br />

Umfang 56 ,<br />

Direktwerbung 57<br />

Übermittlung personenbezogener Daten in einer<br />

Unternehmensgruppe<br />

<br />

Wahrung der Sicherheit wie zB Netz- und Informationssicherheit<br />

58<br />

Eine Liste von Beispielen für das Vorliegen von berechtigten <strong>Interesse</strong>n<br />

findet sich im Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217. 59<br />

56 Vgl Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217 (Praktische Beispiele zur<br />

Veranschaulichung der Anwendung der Prüfung der Ausgewogenheit der <strong>Interesse</strong>n<br />

nach Artikel 7 <strong>Buch</strong>stabe f); siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab Seite 193.<br />

57 Vgl Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217; siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab<br />

Seite 188.<br />

58 Vgl Anhang 2 der Artikel-29-Datenschutzgruppe WP 217; siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab<br />

Seite 197.<br />

59 Siehe in diesem <strong>Buch</strong> ab Seite 183.<br />

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