Vermögensmanagement für Privatanleger
Publikation growney; u.a. mit Ausführungen zur Fondsbesteuerung ab 2018 Publikation growney; u.a. mit Ausführungen zur Fondsbesteuerung ab 2018
Und gerade für Anleger, deren Anlageziel bereits in greifbare Nähe gerückt ist, dürfte der Freibetrag von 100.000 Euro in den allermeisten Fällen ausreichen, um die nun anfallende Besteuerung aufzufangen. Jährliche Besteuerung anhand der Vorabpauschale Ab 2018 setzt der Gesetzgeber eine sogenannte Vorabpauschale als angenommene Rendite an, die für alle Fonds gleich ist. Auf diese Pauschale wird jährlich die Abgeltungssteuer fällig, die von der Depotbank abgeführt wird. Werden die Fonds später verkauft, werden die gezahlten Pauschalen automatisch mit dem Veräußerungs- bzw. Rückgabegewinn verrechnet. So ist sichergestellt, dass nur der tatsächliche Wertzuwachs besteuert wird. Zugleich gilt eine Teilsteuerbefreiung von pauschal 30 Prozent für Aktienfonds und pauschal 15 Prozent für Mischfonds, in deren Zug auch die Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer wegfällt. Bei ausschüttenden Fonds werden zudem die Dividenden von der Pauschale abgezogen und unabhängig besteuert. Für Anleger wird die Steuererklärung dadurch bei allen Fonds gleichermaßen einfach. In Sachen Vorabpauschale müssen Privatanleger in den meisten Fällen nichts tun. Sie können sich im Gegenteil darüber freuen, dass die Steuererklärung einfacher wird und Unterlagen nicht mehr bis zur Veräußerung aufbewahrt werden müssen. Sie sollten allerdings darauf achten, der Depotbank einen ausreichenden Freistellungsauftrag auszustellen, um die Abgeltungssteuer soweit wie möglich abzudecken. Das Portfolio noch einmal prüfen Auch wenn es meist keinen Grund zum Handeln gibt: Anleger können die nun anstehenden Änderungen als willkommene Gelegenheit sehen, die Positionen in ihrem Portfolio noch einmal genau zu überprüfen. Insbesondere für Anleger, die klassische Investmentfonds von vor 2009 vor allem aufgrund der Steuerbefreiung gehalten haben, und die nun Gefahr laufen, den Freibetrag von 100.000 Euro auszuschöpfen, stellen passiv verwaltete Indexfonds (ETFs) in der Regel die günstigere und renditeträchtigere Alternative dar. Die Kriterien für die Auswahl eines guten ETFs haben sich durch die Reform nicht verändert: Eine niedrige Kostenquote, eine hohe Rendite, ein solventer Anbieter und eine steueroptimierte Konstruktion bleiben die entscheidenden Faktoren, auf die es zu achten gilt. Für Anleger, die – zum Beispiel mit den growney-Strategien – in diese Art von ETFs investieren, sind die anstehenden Änderungen in jedem Fall eine gute Nachricht. Denn durch die Gleichstellung erweitert sich einerseits das Universum an ETFs, die die Kriterien erfüllen. Andererseits dürfte sich der Wettbewerb der Anbieter untereinander erhöhen. Und von mehr Wettbewerb können Kunden am Ende des Tages nur profitieren.
6.Eine steuereffiziente Aufteilung des Vermögens auf teilfreistellungs - optimierte Fonds ist sinnvoll Ein Interview mit Dr. Thomas Elser von Jonas Haase Reform der Investmentbesteuerung Dr. Thomas Elser ist Partner bei der Steuerkanzlei TAXGATE. Investmentsteuerrecht und Fonds- Strukturierung gehören zu seinen Beratungsschwerpunkten. Mit Jonas Haase, CPO bei growney, hat er darüber gesprochen, was sich im Zuge der Investmentsteuerreform verändern wird. Jonas Haase: Herr Dr. Elser, zum 1.1.2018 tritt die Reform der Investmentbesteuerung in Kraft. Was ändert sich an diesem Stichtag? Dr. Thomas Elser: Die derzeit noch geltende, transparente Fondsbesteuerung wird ohne zeitliche Übergangsregelung durch ein völlig neues, sogenanntes intransparentes Besteuerungsregime ersetzt. In diesem unterliegt dann künftig der Fonds selbst mit seinen deutschen Einkünften wie Dividenden von deutschen Aktien und Immobilienerträge aus Grundvermögen in Deutschland der Körperschaftsteuer. Das gilt unabhängig vom Sitz des Fonds, wodurch in- und ausländische Fondsanlagen gleichgestellt werden sollen. Zusätzlich zur Besteuerung auf Fondsebene wird auch der Fondsanteilseigner besteuert. Und zwar bei Ausschüttungen aus dem Fonds und Gewinnen aus der Veräußerung oder Rückgabe seiner Fondsanteile. Bei thesaurierenden Fonds wird zusätzlich eine sogenannte Vorabpauschale auf Anlegerebene besteuert. Mit diesen Erträgen unterliegt der Fondsanteilseigner der Abgeltungsteuer von derzeit noch maximal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit besteht eine Mehrfachbesteuerung. Zur Abmilderung dieser Mehrfachbesteuerung hat der Gesetzgeber im neuen Investmentsteuergesetz unterschiedliche Teilfreistellungen vorgesehen, die pauschaliert die Vorbelastung berücksichtigen sollen. Jonas Haase: Wie hoch fallen diese Freistellungen aus?
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6.Eine steuereffiziente Aufteilung des Vermögens auf teilfreistellungs -<br />
optimierte Fonds ist sinnvoll<br />
Ein Interview mit Dr. Thomas Elser von Jonas Haase<br />
Reform der Investmentbesteuerung<br />
Dr. Thomas Elser ist Partner bei der Steuerkanzlei TAXGATE. Investmentsteuerrecht und Fonds-<br />
Strukturierung gehören zu seinen Beratungsschwerpunkten. Mit Jonas Haase, CPO bei growney,<br />
hat er darüber gesprochen, was sich im Zuge der Investmentsteuerreform verändern wird.<br />
Jonas Haase: Herr Dr. Elser, zum 1.1.2018 tritt die Reform der Investmentbesteuerung in Kraft.<br />
Was ändert sich an diesem Stichtag?<br />
Dr. Thomas Elser: Die derzeit noch geltende, transparente Fondsbesteuerung wird ohne zeitliche<br />
Übergangsregelung durch ein völlig neues, sogenanntes intransparentes Besteuerungsregime<br />
ersetzt. In diesem unterliegt dann künftig der Fonds selbst mit seinen deutschen Einkünften wie<br />
Dividenden von deutschen Aktien und Immobilienerträge aus Grundvermögen in Deutschland der<br />
Körperschaftsteuer. Das gilt unabhängig vom Sitz des Fonds, wodurch in- und ausländische<br />
Fondsanlagen gleichgestellt werden sollen.<br />
Zusätzlich zur Besteuerung auf Fondsebene wird auch der Fondsanteilseigner besteuert. Und zwar<br />
bei Ausschüttungen aus dem Fonds und Gewinnen aus der Veräußerung oder Rückgabe seiner<br />
Fondsanteile. Bei thesaurierenden Fonds wird zusätzlich eine sogenannte Vorabpauschale auf<br />
Anlegerebene besteuert. Mit diesen Erträgen unterliegt der Fondsanteilseigner der Abgeltungsteuer<br />
von derzeit noch maximal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />
Kirchensteuer.<br />
Damit besteht eine Mehrfachbesteuerung. Zur Abmilderung dieser Mehrfachbesteuerung hat der<br />
Gesetzgeber im neuen Investmentsteuergesetz unterschiedliche Teilfreistellungen vorgesehen, die<br />
pauschaliert die Vorbelastung berücksichtigen sollen.<br />
Jonas Haase: Wie hoch fallen diese Freistellungen aus?