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ZAP-2018-20

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Sozialrecht Fach 18, Seite 1605<br />

Rechtsprechungsübersicht – 1. Hj. <strong><strong>20</strong>18</strong><br />

Rechtsprechung<br />

Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Sozialrecht<br />

– 1. Halbjahr <strong><strong>20</strong>18</strong><br />

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht DR. ULRICH SARTORIUS, Breisach<br />

Inhalt<br />

I. Existenzsicherungsrecht<br />

1. Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung<br />

2. Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei<br />

Leistungsversagung wegen fehlender<br />

Mitwirkung nach § 66 SGB I<br />

3. Höhe des Arbeitslosengelds II nach Umzug<br />

von einem Unter-25-Jährigen<br />

4. Angemessenheit der Aufwendungen für<br />

Unterkunft und Heizung<br />

II. Arbeitsförderungsrecht<br />

1. Sperrzeit: Mehrfache Arbeitsablehnung in<br />

engem zeitlichen Abstand<br />

2. Berufliche Weiterbildung: Arbeitslosengeld/Verfügbarkeit<br />

3. Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei<br />

Entlassungsentschädigung<br />

4. Rückzahlung von SGB II-Leistungen:<br />

Verzugsschaden?<br />

III. Unfallversicherungsrecht<br />

1. Projektarbeit von Schülern im privaten<br />

Bereich<br />

2. Prüfung der Fahrbahn auf Glätte vor<br />

Fahrtantritt<br />

IV. Schwerbehindertenrecht<br />

1. GdB: Feststellung/Rechtsschutzbedürfnis<br />

2. Blindheit bei cerebralen Schäden ohne<br />

spezifische Störung des Sehvermögens<br />

V. Status- und Beitragsrecht<br />

VI. Verfahrensrecht<br />

1. Wiedereinsetzung bei Versäumen der<br />

Klagefrist wegen Störung des Telefaxeingangs<br />

bei Gericht<br />

2. Wiedereinsetzung bei Verletzung gerichtlicher<br />

Hinweispflichten<br />

3. Einverständnis zur Entscheidung ohne<br />

mündliche Verhandlung und Verlegungsantrag<br />

I. Existenzsicherungsrecht<br />

1. Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung<br />

Der alleinstehende Kläger bewohnt eine Zweizimmerwohnung, die mit Kohle beheizt wird. Die<br />

Warmwassererzeugung erfolgt mittels eines elektrischen Durchlauferhitzers, dessen Verbrauch nicht<br />

gesondert erfasst wird. Das beklagte Jobcenter bewilligte dem Kläger für den streitbefangenen Zeitraum<br />

Arbeitslosengeld II unter Berücksichtigung u.a. des Regelbedarfs und des pauschalierten Mehrbedarfs für<br />

dezentrale Warmwassererzeugung, nicht aber eines abweichenden Bedarfs nach der 1. Alternative des<br />

§ 21 Abs. 7 S. 2 Hs. 2 SGB II. Die Klage blieb in den ersten beiden Rechtszügen ohne Erfolg. Das LSG vertrat<br />

die Auffassung, ein abweichender Bedarf sei nur anzuerkennen, wenn eine technische Einrichtung die<br />

konkrete Ermittlung erlaube, was hier nicht möglich sei. Mit seiner vom BSG zugelassenen Revision rügt<br />

der Kläger eine Verletzung von § 21 Abs. 7 S. 2 Hs. 2 SGB II. Zu Unrecht habe das LSG das Bestehen eines<br />

abweichenden Bedarfs von dem Vorhandensein einer technischen Einrichtung abhängig gemacht. Das<br />

begründe eine unberechtigte Übertragung der Beweisführungslast auf ihn und eine Ungleichbehandlung<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong> 1063

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