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FORUM 2

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DIE MEG INFORMIERT<br />

DIE EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (KURZ: DSGVO)<br />

Schreckgespenst oder doch alles nur<br />

halb so wild?<br />

Ende Mai ging ein großer Aufruhr durchs Internet,<br />

aber hat sich die mythenbehaftete Panikmache<br />

überhaupt gelohnt? Es wurden Abmahnwellen und<br />

Bußgelder angedroht, sodass einem nur so der<br />

Kopf qualmte. Plötzlich war jeder ein Datenschutzexperte.<br />

Oder eben nicht.<br />

Mit der Digitalisierung stieg die Masse an verarbeiteten<br />

Daten in Unternehmen stark an – dabei war es<br />

egal, ob sie die Daten nur erfassen, verarbeiten oder<br />

speichern. An diesen Umstand hat sich der Gesetzgeber<br />

angepasst. Seit dem 25.05.2018 gilt europaweit<br />

die neue Datenschutz-Grundverordnung.<br />

Was heißt das für Ihren Arbeits alltag?<br />

Anders als man es vielleicht vermuten könnte,<br />

gelten auch Handwerksbetriebe als datenverarbeitende<br />

Unternehmen, wenn sie Mitarbeiterdaten<br />

erfassen und Kundendaten speichern. Damit<br />

unterliegen sie den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

und sind auch vom Inkraftt reten<br />

der DSGVO betroffen. In Kraft ist die DSGVO<br />

übrigens schon seit dem 25. Mai 2016, aber es<br />

galt noch eine zweijährige Übergangsfrist. Ihre<br />

Einhaltung durch die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

und Gerichte ist also auch erst seit Ende<br />

der Übergangsfrist überprüfbar.<br />

Daten, die Sie nutzen dürfen:<br />

Eine Datennutzung ist nur dann zulässig, wenn<br />

eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder derjenige,<br />

dessen Daten verarbeitet werden sollen,<br />

in die Nutzung einwilligt.<br />

Die DSGVO (Artikel 6) erlaubt die Datennutzung<br />

demnach dann ohne Einwilligung:<br />

wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines<br />

Vertrags erforderlich ist (z. B. die Adresse des<br />

Kunden, um den Auftrag vor Ort beim Kunden<br />

ausführen zu können).<br />

wenn sie zur Durchführung vorvertraglicher<br />

Maßnahmen erforderlich ist (z. B. die E-Mail-<br />

Adresse, um dem Kunden einen Kostenvoranschlag<br />

senden zu können).<br />

wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen<br />

des Handwerksbetriebs oder eines Dritten erforderlich<br />

ist und die Interessen der betroffenen<br />

Person nicht überwiegen (z. B. die Auswertung<br />

der Kundendatei, um bestimmte Kunden zielgerichtet<br />

mit Werbung anzusprechen).<br />

Wichtig: Für alle anderen Fälle ist es nötig,<br />

eine Einwilligung von der betreffenden Person<br />

einzuholen.<br />

Sensibilität ist das Stichwort<br />

Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass die<br />

personenbezogenen Daten Ihrer Kunden und<br />

Mitarbeiter heilig sind und stellen Sie Ihre Datenverarbeitung<br />

neu auf.<br />

Einwilligungen einholen: Für jede Datennutzung,<br />

die nicht durch die gesetzlichen Vorgaben<br />

erlaubt ist, muss eine Einwilligungserklärung<br />

eingeholt werden. Diese muss nicht<br />

zwingend in schriftlicher Form vorliegen –<br />

angesichts der Nachweispflicht der Betriebe,<br />

bringt dies aber erhebliche Vorteile bzw. Rechtssicherheit.<br />

Auskunftsrecht, Informationspflicht und<br />

Recht auf Löschung der Daten: Betroffene<br />

haben das Recht, vom datenverarbeitenden<br />

Betrieb eine Bestätigung zu verlangen, ob<br />

über sie personenbezogene Daten gespeichert<br />

sind und verarbeitet werden. Werden<br />

Daten nicht bei der betroffenen Person selbst,<br />

sondern bei einem Dritten erhoben, muss die<br />

Person darüber informiert werden. Außerdem<br />

hat jeder, dessen Daten erhoben werden, ein<br />

Recht darauf, dass die Daten auf Verlangen<br />

gelöscht werden.<br />

Dokumentation der Datenverarbeitung (Verarbeitungsverzeichnis):<br />

Handwerksbetriebe,<br />

die personenbezogene Daten verarbeiten, sind<br />

verpflichtet, sämtliche Verarbeitungsprozesse<br />

im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungs<br />

tätigkeiten“ zu dokumentieren.<br />

Alles in allem ist es wichtig, dass Sie sensibel mit<br />

den Daten Ihrer Kunden umgehen und sich als<br />

Handwerksbetrieb an die DSGVO halten. Stellen<br />

Sie sicher, dass Sie eine aktuelle Datenschutzerklärung<br />

haben – holen Sie sich hierfür ruhig professionelle<br />

Hilfe oder greifen Sie auf frei zugängliche<br />

Muster zurück. Solche Muster finden Sie auch<br />

im „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“.<br />

Es bleibt zu sagen, dass Sie das Thema nicht<br />

auf die leichte Schulter nehmen sollten – die<br />

große Panik, die verbreitet wurde, ist allerdings<br />

momentan nicht gerechtfertigt.<br />

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