Weitere Gefahrstoffe - BZR-Institut Bonn
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13. Forum Asbest 2004 - Erfahrungsaustausch der Sachkundigen<br />
<strong>Weitere</strong> <strong>Gefahrstoffe</strong> und Gebäudeschadstoffe<br />
Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem.<br />
<strong>BZR</strong> – <strong>Institut</strong>, <strong>Bonn</strong><br />
Siebenmorgenweg 2 - 4<br />
53229 <strong>Bonn</strong><br />
Tel.: 0228 – 46 95 89<br />
Fax: 0228 – 47 14 97<br />
www.bzr-institut.de<br />
bzr-institut@t-online.de
Aus aktuellem Anlass richtet sich dieser Beitrag vorwiegend an<br />
Abbruchunternehmer und Entsorgungsbetriebe ,die sich bisher gar nicht<br />
mit diesem Thema oder überwiegend nur mit Asbest beschäftigt haben.<br />
<strong>Weitere</strong> <strong>Gefahrstoffe</strong> und Gebäudeschadstoffe<br />
bei Abbruch- ,Sanierungs- und<br />
Instandhaltungsarbeiten.
<strong>Gefahrstoffe</strong> im Sinne der Gefahrstoffverordnung<br />
( Schadstoffe im Sinne der Bauordnung ) ,die häufig in<br />
Gebäuden vorzufinden sind<br />
• Pentachlorphenol ( PCP )<br />
• Polychlorierte Biphenyle ( PCB )<br />
• Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK )<br />
• Asbest<br />
Das bloße Vorhandensein o.g. Stoffe in einem Gebäude<br />
bedeutet nicht zugleich das Vorliegen einer konkreten Gefahr.<br />
Werden bauliche Anlagen abgebrochen ( auch Teilabbruch ) ist<br />
zunächst von einer Gefahr beim Umgang mit diesen Stoffen<br />
auszugehen.
Zur Erinnerung............<br />
• Bei Abbrucharbeiten gilt für den Abbruchunternehmer:<br />
- § 16 (1) GefStoffV : Ermittlungspflicht<br />
(2) Der Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung von<br />
Umweltschutzbelangen prüfen, ob<br />
2. ..... oder das Auftreten der <strong>Gefahrstoffe</strong> am<br />
Arbeitsplatz verhindert oder verringert<br />
werden kann<br />
- BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen (gilt nicht für Asbest)<br />
- TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Erkundungsverpflichtung<br />
Hilfreich ist hierbei die Anlage 1 und Anlage 2 der TRGS 524<br />
„Sicherung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“
Auf Abbrucharbeiten nicht übertragbar<br />
• Beurteilung einer Gefährdung im Sinne der Bauordnung<br />
Bei der Bauordnung steht das Rechtsgut des<br />
Arbeitsschutzes unter einem anderen Aspekt, d.h. hier<br />
geht es um die Beurteilung von Risiken und<br />
Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Nutzung einer<br />
baulichen Anlage. (§3 MBO)<br />
Insoweit lassen sich baurechtlich Gefahren aus dem<br />
Abbruch nur im Zusammenhang mit dem BImSchG<br />
herstellen.
Abgrenzung: <strong>Gefahrstoffe</strong> / Schadstoffen<br />
Die nachfolgend aufgelisteten Werte (Schadstoffe in Innenraumluft) sind nicht Gegenstand<br />
dieses Vortrages zu Sanierungs-Abbrucharbeiten.<br />
Substanz / Verbindung RW II RW I Jahr der<br />
mg/m 3 mg/m 3 Festlegung<br />
Toluol 3 0,3 1996<br />
Dichlormethan 2 (24 h) 0,2 1997<br />
Kohlenmonoxid 60 (1/2 h) 6 (1/2 h) 1997<br />
Pentachlorphenol 1 0,1 1997<br />
Stickstoffdioxid 0,35 (1/2 h)<br />
0,06 (7 d)<br />
? 1998<br />
Styrol 0,3 0,03 1998<br />
Quecksilber als metallischer Dampf 0,00035 0,000035 1999<br />
Tris-(2-chlorethyl-phosphat ) 0,05 0,005 2002<br />
Naphthalin 0,02 0,002 2004<br />
TVOC s. nachfolgend zu TVOC 1999<br />
Diisocyanate ( DI ) -------- -------- 2000<br />
Bicyclische Terpene 2,0 0,2 2003
Abgrenzung Schadstoffe <strong>Gefahrstoffe</strong><br />
1996 wurden von einer ad – hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der<br />
Innenraumlufthygiene – Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes<br />
und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der<br />
Länder ( AOLG ) auf der Grundlage eines Basisschemas Richtwerte als<br />
Einzelstoffbetrachtung festgelegt.<br />
Für ein und denselben Stoff / Verbindung wird z.B. im Richtwert II ( RW<br />
II ) eine wirkungsbezogene begründbare Konzentration angegeben, bei<br />
deren Erreichen bzw. Überschreiten ein unverzüglicher Handlungsbedarf<br />
besteht, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere für<br />
empfindliche Person bei Daueraufenthalt in den Räumen eine<br />
gesundheitliche Gefährdung darzustellen.<br />
Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert als<br />
Kurzzeitwert ( RW II K ) oder Langzeitwert ( RW II L ) definiert sein.
Abgrenzung Schadstoffe - <strong>Gefahrstoffe</strong><br />
Der Richtwert I ( RW I ) ist die Konzentration eines Stoffes in der<br />
Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach<br />
gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine<br />
gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine<br />
Überschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maß<br />
hinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.<br />
Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen<br />
RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch<br />
Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 ) abgeleitet. Dieser<br />
Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I ) kann als<br />
Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ ausgeschöpft “ sondern nach<br />
Möglichkeit unterschritten werden. <strong>Weitere</strong> Informationen in der Beilage.
Zu Pentachlorphenol ( PCP )<br />
Pentachlorphenol ( PCP ) als Holz-<br />
Schutzmittel bekannt, ist krebserzeugend.<br />
Lindan ist häufig mitententhalten<br />
. Ebenso können TCP<br />
und andere toxische Substanzen<br />
enthalten sein.<br />
PCP Lindan<br />
Cl<br />
Cl<br />
OH<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl<br />
Cl
Weiter zu PCP /Lindan<br />
Hauptsächliche PCP – Fundstellen in Gebäuden<br />
-Holz ( Brettholz, Fachwerk, Holztragwerke – Dach, Fenster,Türen,Decken )<br />
-Dichtstoffe und Dichtkitte, Spachtel, Anstriche ( weniger )<br />
Seit 1989 gilt für PCP ein Herstellungs- Verwendungs- und<br />
Inverkehrverbringungsverbot<br />
Bei Abbrucharbeiten erfolgt die Exposition partikelgebunden<br />
(Staub) inhalativ.
Beurteilung von PCP Konzentrationen im Holz<br />
Der PCP – Gehalt von Hölzern kann gemäß folgender Tabelle beurteilt werden.<br />
< 1 mg/kg<br />
unbelastet<br />
1 – 10 mg/kg<br />
eventuell sekundär belastet<br />
> 10 mg/kg<br />
von einer Behandlung bzw. Kontamination ist auszugehen<br />
> 100 mg/kg<br />
starke Belastung
Ziele unterscheiden<br />
Abbruch oder Sanierung<br />
Bei Sanierung gilt die PCP-Richtlinie:<br />
Ziel : Raumluftbelastung durch PCP<br />
dauerhaft senken und eine PCP- Aufnahme<br />
durch Hautkontakt verhindern.<br />
Sowohl die Sanierung als auch der Abbruch<br />
bedeuten:<br />
Umgang mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n und demzufolge<br />
: Minimierungsgebot ( wie bei<br />
Asbest ), d.h. § 19 GefStoffV
§ 19<br />
Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />
1)Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht frei werden,<br />
soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Das Arbeitsverfahren ist ferner so zu gestalten, dass die<br />
Arbeitnehmer mit gefährlichen festen oder flüssigen Stoffen oder Zubereitungen nicht in Hautkontakt kommen,<br />
soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.<br />
(2)Kann durch Maßnahmen nach Absatz 1 nicht unterbunden werden, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder<br />
Schwebstoffe frei werden, sind diese an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig zu erfassen und<br />
anschließend ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu entsorgen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich<br />
ist.<br />
3)Ist eine vollständige Erfassung nach Absatz 2 nicht möglich, so sind die dem Stand der Technik entsprechenden<br />
Lüftungsmaßnahmen zu treffen.<br />
................<br />
(5)Werden nach Durchführung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 die Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />
oder der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert nicht unterschritten, hat der Arbeitgeber<br />
1.wirksame und hinsichtlich ihrer Trageeigenschaften geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu<br />
stellen und diese in gebrauchsfähigem, hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten und<br />
2.dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer nur so lange beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt<br />
erfordert und es mit dem Gesundheitsschutz vereinbar ist.<br />
§ 20<br />
Betriebsanweisung
Die PCP – Sanierung (Bauordnung)<br />
Zweck : Verringerung der Raumluftbe-<br />
lastung, zu erreichen durch z.B.<br />
-Beschichten oder luftdichte räumliche<br />
Trennung<br />
An die Beschichtungsstoffe sind klare<br />
Anforderungen gestellt.<br />
Da die Schutzmaßnahmen bei PCP<br />
Sanierung oder Abbrucharbeiten mit<br />
denen bei Asbest überwiegend<br />
übereinstimmen, macht es Sinn, bei<br />
vorhandenem Equipment auch solche<br />
<strong>Gefahrstoffe</strong> in das Leistungsspektrum<br />
des Unternehmens aufzunehmen.
Zu PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)<br />
PAK ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, die streng genommen aus<br />
wenigstens 3 kondensierten Benzolkernen aufgebaut sind. Dennoch<br />
werden Naphthalin oder Acenaphten und Fluoren ( nur zwei kondensierte<br />
Benzolkerne ) im allgemeinen mit dazu gezählt.<br />
Eine Reihe dieser PAK´s ( z.B. Benzo(a)pyren ) sind krebserzeugend.<br />
PAK´s findet man hauptsächlich in Steinkohleteerölen und Steinkohle-<br />
teerpech. Diese Aromatengemische sind daher genau wie Asbest in die<br />
höchste Stufe in III A 1 „Stoffe, die beim Menschen eindeutig Krebs er-<br />
zeugen“ eingestuft.<br />
Solche Teeröle wurden früher häufig auch als Anstrichmittel eingesetzt.
Mit Teeröl ist häufig tragendes<br />
Holzwerk ( Balken ) behandelt<br />
worden. Neben dem typischen<br />
Geruch von Teerölen verleihen<br />
diese den Holzbalken auch die angegraute<br />
Farbe.<br />
Wegen der Verwendung von Teer<br />
und Teer-Bitumen Gemischen als<br />
Bindemittel oder Zusätze finden<br />
sich PAK´s z.B. auch in alten<br />
Gußasphaltestrichen, in alten<br />
Asphaltplatten, Fußbodenklebern,<br />
in Epoxidharzbeschichtungen,<br />
Dachbahnen, Bitumenspachtelmassen<br />
aber auch Korrosionsschutzfarben<br />
Weiter zu PAK<br />
PAK- haltiger Parkettkleber in<br />
einem öffentlichen Gebäude Bauen<br />
im Bestand .
Im Zuge des Abbruches sind zu beachten<br />
:<br />
GefStoffV : § 16 Ermittlungspflicht<br />
d.h. vorab Analyse an Hand von<br />
Materialproben TRGS 524 und<br />
BGR : 128 Arbeiten in kontaminierten<br />
Bereichen i.b. mit Handschutz<br />
da PAK´s hautresorptiv sind, sowie<br />
Atemschutz, Schutzkleidung, Vorsorge<br />
( G26 und G 40 ), Sauger der<br />
Verwendungskategorie H. Also<br />
auch hier eine hohe Übereinstimmung<br />
zu den Schutzmaßnahmen bei<br />
Asbest.<br />
Abbruch – oder Sanierung<br />
Der alte Gußasphaltestrich war nur<br />
erkennbar ,wenn der Bodenspachtel<br />
und der Kleber entfernt wurde. Dass<br />
muss vor Beginn der Abbrucharbeiten<br />
bekannt sein.
Sanierung nur bei Parkett beschrieben<br />
Grundlage ist hier DIBt – Mitteilung 4/2000 S 114<br />
„Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der<br />
PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden“ .<br />
Als handlungsauslösende Leitsubstanz ist Benzo(a)pyren (BaP) festgelegt,<br />
d.h. Maßnahmen zur Minderung sind notwendig wenn für<br />
a.) Aufenthaltsräume: > 100 mg BaP/kg Hausstaub<br />
b.)Wohnungen und Räume, in denen sich Säuglinge und Kleinkinder<br />
regelmäßig über mehrere Stunden am Tag aufhalten<br />
z.B.Kindertagesstätten > 10 mg BaP/kg Hausstaub<br />
c.) wenn a.) und b.) die vorliegende Situation nicht genügend charakterisiert<br />
werden eine medizinische Untersuchung und ein Humanbiomonitoring<br />
empfohlen.
Sanierungsmethoden PAK- haltige Parkettkleber<br />
Ablaufschema für PAK-haltige Parkleber.<br />
Mögliche Maßnahmen:<br />
-Verschließen von Fugen und Neuversiegelung<br />
des Parkettbodens<br />
-Entfernen des Parkettbodens und<br />
Absperren des Teerklebstoffes<br />
-Entfernen des Parkettbodens und des<br />
Teerklebstoffes. Alle v.g. mögliche<br />
Maßnahmen erfordern keine<br />
abschließende Erfolgskontrolle durch<br />
Luftmessungen. Luftgrenzwert:<br />
TRGS 900: BaP: 2µg/1000ltr. Luft.
Technische Schutzmaßnahmen<br />
-Einsatz baumustergeprüfter Sauger der Verwendungskategorie H<br />
-Staubarme Bearbeitungsverfahren ( wirksame Absaugung ); Als Hilfe<br />
könnte hier die BGI 664 i.b. BT 17 ( Entfernen asbesthaltiger<br />
Bodenkleber als Maßnahme geringer Exposition ) herangezogen werden.<br />
-Persönliche Schutzausrüstung ( Handschuhe, Schutzanzüge, auf Masken<br />
kann nur verzichtet werden wenn Luftmessungen unterhalb der<br />
Grenzwerte)<br />
-Arbeitsmedizinische Vorsorge ( G25 & G 40 )<br />
-TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />
( Arbeitsmappe)<br />
-TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
Zu PCB ( Polychlorierte Biphenyle )<br />
2 3<br />
Hierbei handelt es sich um eine<br />
Chemikalie von der insgesamt 209<br />
unterschiedliche Einzelverbindung-<br />
4`<br />
1` 1<br />
4<br />
en bekannt sind, die als Kongenere<br />
bezeichnet werden.<br />
y 5` 6` 6 5 Cl<br />
Gesundheitliche Risiken basieren zumeist auf eine chronische Toxizität.<br />
Symptome im Zusammenhang mit erhöhten Arbeitsplatzbelastungen sind:<br />
3`<br />
2`<br />
Cl x<br />
1.) allgemeine Symptome wie Müdigkeit, Krankheitsgefühl, Juckreiz,<br />
Bronchitis<br />
2.) Chlorakne, Haarausfall, Lidschwellungen,<br />
3.) Störung des Immunsystems, Leberfunktionsstörungen, sensorische<br />
Nervenschädigungen
PCB in Gebäuden ( Quellen )<br />
• Bekannteste PCP Quelle<br />
Die bekannteste PCP-Quelle in Gebäuden<br />
sind Dichtstoffmassen.<br />
Zumeist handelt es sich hierbei um<br />
die früheren Polysulfiddichtstoffe<br />
(Thiokol), in denen Chlophengemische<br />
( PCB – haltige Öle ) als<br />
Weichmacher und Flammschutz in<br />
hoher Konzentration zugemischt<br />
wurden. Der Chlophengehalt<br />
konnte bis zu 30 M% betragen.<br />
Gerade bei Skelettbauweisen der<br />
60´er und 70´er Jahre gingen die<br />
Dehnfugen durch bis in das<br />
Gebäudeinnere.
<strong>Weitere</strong> hauptsächliche PCB - Quellen<br />
-Offene Quellen<br />
-Akustikdeckenplatten (Anstrich)<br />
-Kunstharz -Spachtel und -Verguss<br />
-Kabelummantelungen<br />
-Öle (Getriebe- Schneide- Bohröle)<br />
-Geschlossene Quellen<br />
Kondensatoren, Transformatoren,<br />
Gleichrichter, Leuchtstoffröhren,<br />
Hydrauliköl
Grenzwerte und Regelungen<br />
Abbruch und Sanierung baulicher<br />
Anlagen<br />
-Einsatz baumustergeprüfter Sauger der<br />
Verwendungskategorie H<br />
-Staubarme Bearbeitungsverfahren<br />
( wirksame Absaugung ) Als Hilfe<br />
könnte hier die BGI 664 i.b. BT 17 (<br />
Entfernen asbesthaltiger Bodenkleber<br />
als Maßnahme geringer Exposition )<br />
herangezogen werden.<br />
-Persönliche Schutzausrüstung<br />
( Handschuhe, Schutzanzüge, auf<br />
Masken kann nur verzichtet werden,<br />
wenn Luftmessungen unterhalb der<br />
Grenzwerte)<br />
-Arbeitsmedizinische Vorsorge ( G25 &<br />
G 40 )<br />
Baurechtlich : PCB – Richtlinie<br />
Gefährdungsabschätzung<br />
hier geht es um die weitere Nutzung<br />
PCB Sanierung<br />
Für den PCB – Gehalt in der<br />
Innenraumluft ist ein Interventions-<br />
Wert von 3000 ng/m3 Für den PCB – Gehalt in der<br />
Innenraumluft ist ein Interventions-<br />
Wert von 3000 ng/m festgelegt<br />
worden. In den Bundesländern wird<br />
dieser Interventionswert unterschiedlich<br />
gehandhabt. In NRW<br />
müssen unabhängig von der Nutzung,<br />
Maßnahmen ergriffen werden.<br />
3 festgelegt<br />
worden. In den Bundesländern wird<br />
dieser Interventionswert unterschiedlich<br />
gehandhabt. In NRW<br />
müssen unabhängig von der Nutzung,<br />
Maßnahmen ergriffen werden.<br />
Erfolgskontrolle erforderlich < 300<br />
ng/m3 Erfolgskontrolle erforderlich < 300<br />
ng/m ( nach 2 Jahren )<br />
3 ( nach 2 Jahren )
Wichtig für die Beurteilung<br />
- Der PCB – Gehalt von Materialien kann gemäß folgender Tabelle beurteilt werden.<br />
* Sekundärquellen Primärquellen weisen i.a.R. > 1000 mg/kg auf<br />
0 - 10 mg/kg nicht kontaminiert<br />
10 – 50 mg/kg geringfügig kontaminiert<br />
50 – 100 mg/kg mäßig kontaminiert<br />
100 – 250 mg/kg stark kontaminiert<br />
250 – 500 mg/kg sehr stark kontaminiert<br />
500 – 1000<br />
mg/kg<br />
extrem kontaminiert<br />
Das Landesinstitut für Bauwesen<br />
(LB), Theaterplatz 14, 52062<br />
Aachen hat zu PCB in Gebäuden<br />
einen sehr umfassenden „Nutzerleitfaden“<br />
veröffentlicht .
Schimmelpilze<br />
• Schimmelpilze und Sanierung<br />
Das Thema Schimmelpilze wird<br />
derzeit unter Fachleuten äußerst<br />
kontrovers und in weiten Teilen<br />
unseriös und hysterisch gehandhabt.<br />
Aus diesem Grunde empfehle ich<br />
hierzu eine gewisse Zurückhaltung,<br />
verbunden mit einer erhöhten<br />
Aufmerksamkeit in der Sache.
Allgemeine Grundlagen zu Schimmel<br />
Schimmelpilze sind zur Zeit nicht als <strong>Gefahrstoffe</strong> anzusehen und werden<br />
derzeit allgemein wie nachfolgend beschrieben zu diskutieren sein.<br />
Pilze und i.b. Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil der Umwelt und<br />
daher auch in Innenräumen nicht verhinderbar. Sie kommen in einem<br />
weit gestreckten Feld unserer Umwelt vor. Man kann sie benutzen um<br />
Penicillin herzustellen, um Bier zu brauen oder Käse zu erzeugen. Sie<br />
mindern jedoch auch u.U. die Erträge der Äcker oder können unter<br />
Umständen ein hygienisches Problem darstellen. Es handelt sich um<br />
Organismen, die uns alltäglich und überall begegnen, zumeist in ihrer<br />
häufigsten Organisationsform, den Sporen, als zu 98 % landbewohnender<br />
Pilze.Sie bilden häufig „ flüchtige “ Stoffwechselprodukte, wie Aromen<br />
oder andere geruchsintensive Stoffe.Diese Stoffwechselprodukte bestehen<br />
in der Regel aus Alkoholen, Ketonen, Kohlenwasserstoffen, z.B. 3 -<br />
Methyl - 1 - butanol, 3 - Oktanon.Solche Stoffe werden als microbial<br />
Volaties (MVOC) bezeichnet.
Allgemeine Grundlagen zu Schimmel<br />
Durchfeuchtete Baumaterialien sind die Hauptursache mikrobiellen<br />
Wachstums.<br />
Das Einatmen von Sporen, auch der Sporen von Pilzen, die überwiegend<br />
keine obligaten Krankheitserreger sind, die aber zum Auftreten von<br />
Gesundheitsschäden führen können, ist unter Berücksichtigung der<br />
gemessenen Schimmelpilzsporen in der Raumluft und der jeweiligen<br />
Wandbodenfläche im Vergleich zur Außenluft zu sehen.<br />
Der übliche Erfahrungswert für das Vorhandensein von<br />
Schimmelpilzbelastungen in der Innenraumluft wird in der einschlägigen<br />
wissenschaftlichen Literatur mit 100 KBE / m3 Der übliche Erfahrungswert für das Vorhandensein von<br />
Schimmelpilzbelastungen in der Innenraumluft wird in der einschlägigen<br />
wissenschaftlichen Literatur mit 100 KBE / m ( = koloniebildende<br />
Einheit ) angegeben.<br />
3 ( = koloniebildende<br />
Einheit ) angegeben.
Allgemeine Grundlagen zu Schimmel<br />
Aus der Existenz von mäßigen KBE auf Abklatschproben alleine kann<br />
eine gesundheitliche Gefährdung nicht abgeleitet werden, da aus einer<br />
gemessenen KBE nicht unmittelbar auf gesundheitliche Wirkung<br />
geschlossen werden kann. Ein Schimmelpilzbefall, dessen Flächengröße<br />
am Stück in etwa 0,4* m2 Aus der Existenz von mäßigen KBE auf Abklatschproben alleine kann<br />
eine gesundheitliche Gefährdung nicht abgeleitet werden, da aus einer<br />
gemessenen KBE nicht unmittelbar auf gesundheitliche Wirkung<br />
geschlossen werden kann. Ein Schimmelpilzbefall, dessen Flächengröße<br />
am Stück in etwa 0,4* m (dies sind ca. 63 cm x 63 cm oder einem<br />
Durchmesser von etwa 72 cm ) nicht überschreitet, stellen nach den<br />
Beschreibungen des Umweltbundesamtes kein gesundheitliches Risiko für<br />
gesunde Personen dar, und können ohne Beteiligung von Fachleuten oder<br />
Fachpersonal beseitigt werden, z.B. durch feuchtes Abwaschen und<br />
Nachreinigen mit hochprozentigem Alkohol ( Vorschriften beachten :<br />
kein offenes Feuer, nicht rauchen ). Neben Handschuhen sollte dabei auch<br />
ein Mundschutz und eine Schutzbrille getragen werden.Die Abfälle<br />
können im Hausmüll entsorgt werden.<br />
2 (dies sind ca. 63 cm x 63 cm oder einem<br />
Durchmesser von etwa 72 cm ) nicht überschreitet, stellen nach den<br />
Beschreibungen des Umweltbundesamtes kein gesundheitliches Risiko für<br />
gesunde Personen dar, und können ohne Beteiligung von Fachleuten oder<br />
Fachpersonal beseitigt werden, z.B. durch feuchtes Abwaschen und<br />
Nachreinigen mit hochprozentigem Alkohol ( Vorschriften beachten :<br />
kein offenes Feuer, nicht rauchen ). Neben Handschuhen sollte dabei auch<br />
ein Mundschutz und eine Schutzbrille getragen werden.Die Abfälle<br />
können im Hausmüll entsorgt werden.<br />
*Hier gibt es unterschiedliche Angaben durch das UBA (0,2 m2 und 0,4 m2 und 0,5 m2 *Hier gibt es unterschiedliche Angaben durch das UBA (0,2 m )<br />
2 und 0,4 m2 und 0,5 m2 )
Schimmel-Sanierung-Abbruch<br />
• Bei Überschreitung des v.g.<br />
Ausmaßes ist die Hinzuziehung<br />
von Fachfirmen unumgänglich<br />
Insoweit unterliegt die Beseitigung<br />
von Schimmelpilzen in<br />
Innenräumen dann auch einer<br />
Fachplanung sowie<br />
Arbeitschutzbedingungen die sich<br />
aus der BioStoffV ergeben. Für den<br />
Abbruchunternehmer öffnen sich<br />
neue technische Regeln die sich aus<br />
der BioStoffV ergeben ( TRBA =<br />
Technische Regel für Biologische<br />
Arbeitsstoffe )
Bedingungen<br />
Ähnlich wie bei der GefStoffV ergeben sich bei der Sanierung aber auch<br />
beim Abbruch schimmelpilzbelasteter baulicher Anlagen Erfordernisse,<br />
die u.U. besondere Schutzmaßnahmen bedingen. So dürfen bei der<br />
Sanierung Schimmelpilze nicht in andere Bereiche verteilt werden.Der<br />
Schutz des Personals und der Raumbenutzer vor<br />
Schimmelpilzexpositionen muss durch geeignete Maßnahmen ( d.s.<br />
staubdichte Abschottung, Schutzanzüge und Atemschutz ) sichergestellt<br />
werden. Ähnlich wie bei Asbest erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine<br />
Feinreinigung sowie eine Freigabemessung. Nicht definiert ist, ob es sich<br />
hierbei um eine Arbeitsschutzmessung handelt oder um eine Messung ,die<br />
den Sanierungserfolg begründen soll . Da Schimmelpilze z.Zt. noch nicht<br />
in der Bauordnung behandelt werden, lässt sich auch nicht ableiten, dass<br />
diese Messung einen Sanierungserfolg begründen soll.
Kriterien für eine Freigabemessung
Schlußbetrachtung zu Schimmel<br />
Aus sachverständiger Sicht lassen diese Kriterien eine hygienische<br />
Beurteilung nicht zu.<br />
Die Freigabemessung ist seriös mit einem Zeitaufwand von 14 Tagen<br />
verbunden, so dass Schutzmaßnahmen erst 14 Tage nach Abschluss der<br />
Arbeiten aufgehoben werden können. Die Aussage einer verdeckten<br />
Schimmelpilzquelle ist dadurch jedoch nicht gesichert möglich, da z.B.<br />
bei einer Schimmelpilzansiedlung in Estrichen oder Hohlraumböden oder<br />
Wänden diese durch die Bodenbeläge oder Tapeten so abgedeckt ist, dass<br />
weder Partikel noch anzüchtbare Konidien hier hindurch treten.<br />
MVOC Messungen im Sinne einer Freigabemessung sind jedoch nicht<br />
beschrieben.
Schlussbetrachtung zu Schimel<br />
In der wissenschaftlichen Welt ist auch dieses Schema, vor allem seine<br />
kategorische Zuordnung, nicht ohne Zweifel. Der UMID<br />
(Umweltmedizinische Dienst des Umweltbundesamtes UBA) stellt die<br />
Vertrauenswürdigkeit des Bewertungsschemas für MVOC Messungen<br />
zur Beurteilung eines verdeckten Schimmelbefalls in Zweifel.<br />
Es ist also erkennbar, dass der dazu bisher in Technik und Wissenschaft<br />
beschriebene Erkenntnisstand noch nicht völlig erschöpft ist und daher<br />
nicht zwingend vertrauenswürdig ist.<br />
Aus diesem Grunde sollte dieses Thema mit äußerster Sorgfalt behandelt<br />
werden, vor Beginn von Abbruch oder Sanierungsarbeiten sind die<br />
Verantwortlichkeiten zu klären. Es sollte nur nach einem durch den<br />
Auftraggeber klar vorgegebenen Sanierungs-/Abbruchkonzept gearbeitet<br />
werden. Auf keinen Fall sollten Luftprobenentnahmen in eigener Regie<br />
vorgenommen werden.