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Weitere Gefahrstoffe - BZR-Institut Bonn

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13. Forum Asbest 2004 - Erfahrungsaustausch der Sachkundigen<br />

<strong>Weitere</strong> <strong>Gefahrstoffe</strong> und Gebäudeschadstoffe<br />

Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem.<br />

<strong>BZR</strong> – <strong>Institut</strong>, <strong>Bonn</strong><br />

Siebenmorgenweg 2 - 4<br />

53229 <strong>Bonn</strong><br />

Tel.: 0228 – 46 95 89<br />

Fax: 0228 – 47 14 97<br />

www.bzr-institut.de<br />

bzr-institut@t-online.de


Aus aktuellem Anlass richtet sich dieser Beitrag vorwiegend an<br />

Abbruchunternehmer und Entsorgungsbetriebe ,die sich bisher gar nicht<br />

mit diesem Thema oder überwiegend nur mit Asbest beschäftigt haben.<br />

<strong>Weitere</strong> <strong>Gefahrstoffe</strong> und Gebäudeschadstoffe<br />

bei Abbruch- ,Sanierungs- und<br />

Instandhaltungsarbeiten.


<strong>Gefahrstoffe</strong> im Sinne der Gefahrstoffverordnung<br />

( Schadstoffe im Sinne der Bauordnung ) ,die häufig in<br />

Gebäuden vorzufinden sind<br />

• Pentachlorphenol ( PCP )<br />

• Polychlorierte Biphenyle ( PCB )<br />

• Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK )<br />

• Asbest<br />

Das bloße Vorhandensein o.g. Stoffe in einem Gebäude<br />

bedeutet nicht zugleich das Vorliegen einer konkreten Gefahr.<br />

Werden bauliche Anlagen abgebrochen ( auch Teilabbruch ) ist<br />

zunächst von einer Gefahr beim Umgang mit diesen Stoffen<br />

auszugehen.


Zur Erinnerung............<br />

• Bei Abbrucharbeiten gilt für den Abbruchunternehmer:<br />

- § 16 (1) GefStoffV : Ermittlungspflicht<br />

(2) Der Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung von<br />

Umweltschutzbelangen prüfen, ob<br />

2. ..... oder das Auftreten der <strong>Gefahrstoffe</strong> am<br />

Arbeitsplatz verhindert oder verringert<br />

werden kann<br />

- BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen (gilt nicht für Asbest)<br />

- TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen


Erkundungsverpflichtung<br />

Hilfreich ist hierbei die Anlage 1 und Anlage 2 der TRGS 524<br />

„Sicherung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“


Auf Abbrucharbeiten nicht übertragbar<br />

• Beurteilung einer Gefährdung im Sinne der Bauordnung<br />

Bei der Bauordnung steht das Rechtsgut des<br />

Arbeitsschutzes unter einem anderen Aspekt, d.h. hier<br />

geht es um die Beurteilung von Risiken und<br />

Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Nutzung einer<br />

baulichen Anlage. (§3 MBO)<br />

Insoweit lassen sich baurechtlich Gefahren aus dem<br />

Abbruch nur im Zusammenhang mit dem BImSchG<br />

herstellen.


Abgrenzung: <strong>Gefahrstoffe</strong> / Schadstoffen<br />

Die nachfolgend aufgelisteten Werte (Schadstoffe in Innenraumluft) sind nicht Gegenstand<br />

dieses Vortrages zu Sanierungs-Abbrucharbeiten.<br />

Substanz / Verbindung RW II RW I Jahr der<br />

mg/m 3 mg/m 3 Festlegung<br />

Toluol 3 0,3 1996<br />

Dichlormethan 2 (24 h) 0,2 1997<br />

Kohlenmonoxid 60 (1/2 h) 6 (1/2 h) 1997<br />

Pentachlorphenol 1 0,1 1997<br />

Stickstoffdioxid 0,35 (1/2 h)<br />

0,06 (7 d)<br />

? 1998<br />

Styrol 0,3 0,03 1998<br />

Quecksilber als metallischer Dampf 0,00035 0,000035 1999<br />

Tris-(2-chlorethyl-phosphat ) 0,05 0,005 2002<br />

Naphthalin 0,02 0,002 2004<br />

TVOC s. nachfolgend zu TVOC 1999<br />

Diisocyanate ( DI ) -------- -------- 2000<br />

Bicyclische Terpene 2,0 0,2 2003


Abgrenzung Schadstoffe <strong>Gefahrstoffe</strong><br />

1996 wurden von einer ad – hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der<br />

Innenraumlufthygiene – Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes<br />

und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der<br />

Länder ( AOLG ) auf der Grundlage eines Basisschemas Richtwerte als<br />

Einzelstoffbetrachtung festgelegt.<br />

Für ein und denselben Stoff / Verbindung wird z.B. im Richtwert II ( RW<br />

II ) eine wirkungsbezogene begründbare Konzentration angegeben, bei<br />

deren Erreichen bzw. Überschreiten ein unverzüglicher Handlungsbedarf<br />

besteht, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere für<br />

empfindliche Person bei Daueraufenthalt in den Räumen eine<br />

gesundheitliche Gefährdung darzustellen.<br />

Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert als<br />

Kurzzeitwert ( RW II K ) oder Langzeitwert ( RW II L ) definiert sein.


Abgrenzung Schadstoffe - <strong>Gefahrstoffe</strong><br />

Der Richtwert I ( RW I ) ist die Konzentration eines Stoffes in der<br />

Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach<br />

gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine<br />

gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine<br />

Überschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maß<br />

hinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.<br />

Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen<br />

RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch<br />

Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 ) abgeleitet. Dieser<br />

Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I ) kann als<br />

Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ ausgeschöpft “ sondern nach<br />

Möglichkeit unterschritten werden. <strong>Weitere</strong> Informationen in der Beilage.


Zu Pentachlorphenol ( PCP )<br />

Pentachlorphenol ( PCP ) als Holz-<br />

Schutzmittel bekannt, ist krebserzeugend.<br />

Lindan ist häufig mitententhalten<br />

. Ebenso können TCP<br />

und andere toxische Substanzen<br />

enthalten sein.<br />

PCP Lindan<br />

Cl<br />

Cl<br />

OH<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl<br />

Cl


Weiter zu PCP /Lindan<br />

Hauptsächliche PCP – Fundstellen in Gebäuden<br />

-Holz ( Brettholz, Fachwerk, Holztragwerke – Dach, Fenster,Türen,Decken )<br />

-Dichtstoffe und Dichtkitte, Spachtel, Anstriche ( weniger )<br />

Seit 1989 gilt für PCP ein Herstellungs- Verwendungs- und<br />

Inverkehrverbringungsverbot<br />

Bei Abbrucharbeiten erfolgt die Exposition partikelgebunden<br />

(Staub) inhalativ.


Beurteilung von PCP Konzentrationen im Holz<br />

Der PCP – Gehalt von Hölzern kann gemäß folgender Tabelle beurteilt werden.<br />

< 1 mg/kg<br />

unbelastet<br />

1 – 10 mg/kg<br />

eventuell sekundär belastet<br />

> 10 mg/kg<br />

von einer Behandlung bzw. Kontamination ist auszugehen<br />

> 100 mg/kg<br />

starke Belastung


Ziele unterscheiden<br />

Abbruch oder Sanierung<br />

Bei Sanierung gilt die PCP-Richtlinie:<br />

Ziel : Raumluftbelastung durch PCP<br />

dauerhaft senken und eine PCP- Aufnahme<br />

durch Hautkontakt verhindern.<br />

Sowohl die Sanierung als auch der Abbruch<br />

bedeuten:<br />

Umgang mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n und demzufolge<br />

: Minimierungsgebot ( wie bei<br />

Asbest ), d.h. § 19 GefStoffV


§ 19<br />

Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />

1)Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht frei werden,<br />

soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Das Arbeitsverfahren ist ferner so zu gestalten, dass die<br />

Arbeitnehmer mit gefährlichen festen oder flüssigen Stoffen oder Zubereitungen nicht in Hautkontakt kommen,<br />

soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.<br />

(2)Kann durch Maßnahmen nach Absatz 1 nicht unterbunden werden, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder<br />

Schwebstoffe frei werden, sind diese an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig zu erfassen und<br />

anschließend ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu entsorgen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich<br />

ist.<br />

3)Ist eine vollständige Erfassung nach Absatz 2 nicht möglich, so sind die dem Stand der Technik entsprechenden<br />

Lüftungsmaßnahmen zu treffen.<br />

................<br />

(5)Werden nach Durchführung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 die Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />

oder der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert nicht unterschritten, hat der Arbeitgeber<br />

1.wirksame und hinsichtlich ihrer Trageeigenschaften geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu<br />

stellen und diese in gebrauchsfähigem, hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten und<br />

2.dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer nur so lange beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt<br />

erfordert und es mit dem Gesundheitsschutz vereinbar ist.<br />

§ 20<br />

Betriebsanweisung


Die PCP – Sanierung (Bauordnung)<br />

Zweck : Verringerung der Raumluftbe-<br />

lastung, zu erreichen durch z.B.<br />

-Beschichten oder luftdichte räumliche<br />

Trennung<br />

An die Beschichtungsstoffe sind klare<br />

Anforderungen gestellt.<br />

Da die Schutzmaßnahmen bei PCP<br />

Sanierung oder Abbrucharbeiten mit<br />

denen bei Asbest überwiegend<br />

übereinstimmen, macht es Sinn, bei<br />

vorhandenem Equipment auch solche<br />

<strong>Gefahrstoffe</strong> in das Leistungsspektrum<br />

des Unternehmens aufzunehmen.


Zu PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)<br />

PAK ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, die streng genommen aus<br />

wenigstens 3 kondensierten Benzolkernen aufgebaut sind. Dennoch<br />

werden Naphthalin oder Acenaphten und Fluoren ( nur zwei kondensierte<br />

Benzolkerne ) im allgemeinen mit dazu gezählt.<br />

Eine Reihe dieser PAK´s ( z.B. Benzo(a)pyren ) sind krebserzeugend.<br />

PAK´s findet man hauptsächlich in Steinkohleteerölen und Steinkohle-<br />

teerpech. Diese Aromatengemische sind daher genau wie Asbest in die<br />

höchste Stufe in III A 1 „Stoffe, die beim Menschen eindeutig Krebs er-<br />

zeugen“ eingestuft.<br />

Solche Teeröle wurden früher häufig auch als Anstrichmittel eingesetzt.


Mit Teeröl ist häufig tragendes<br />

Holzwerk ( Balken ) behandelt<br />

worden. Neben dem typischen<br />

Geruch von Teerölen verleihen<br />

diese den Holzbalken auch die angegraute<br />

Farbe.<br />

Wegen der Verwendung von Teer<br />

und Teer-Bitumen Gemischen als<br />

Bindemittel oder Zusätze finden<br />

sich PAK´s z.B. auch in alten<br />

Gußasphaltestrichen, in alten<br />

Asphaltplatten, Fußbodenklebern,<br />

in Epoxidharzbeschichtungen,<br />

Dachbahnen, Bitumenspachtelmassen<br />

aber auch Korrosionsschutzfarben<br />

Weiter zu PAK<br />

PAK- haltiger Parkettkleber in<br />

einem öffentlichen Gebäude Bauen<br />

im Bestand .


Im Zuge des Abbruches sind zu beachten<br />

:<br />

GefStoffV : § 16 Ermittlungspflicht<br />

d.h. vorab Analyse an Hand von<br />

Materialproben TRGS 524 und<br />

BGR : 128 Arbeiten in kontaminierten<br />

Bereichen i.b. mit Handschutz<br />

da PAK´s hautresorptiv sind, sowie<br />

Atemschutz, Schutzkleidung, Vorsorge<br />

( G26 und G 40 ), Sauger der<br />

Verwendungskategorie H. Also<br />

auch hier eine hohe Übereinstimmung<br />

zu den Schutzmaßnahmen bei<br />

Asbest.<br />

Abbruch – oder Sanierung<br />

Der alte Gußasphaltestrich war nur<br />

erkennbar ,wenn der Bodenspachtel<br />

und der Kleber entfernt wurde. Dass<br />

muss vor Beginn der Abbrucharbeiten<br />

bekannt sein.


Sanierung nur bei Parkett beschrieben<br />

Grundlage ist hier DIBt – Mitteilung 4/2000 S 114<br />

„Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der<br />

PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden“ .<br />

Als handlungsauslösende Leitsubstanz ist Benzo(a)pyren (BaP) festgelegt,<br />

d.h. Maßnahmen zur Minderung sind notwendig wenn für<br />

a.) Aufenthaltsräume: > 100 mg BaP/kg Hausstaub<br />

b.)Wohnungen und Räume, in denen sich Säuglinge und Kleinkinder<br />

regelmäßig über mehrere Stunden am Tag aufhalten<br />

z.B.Kindertagesstätten > 10 mg BaP/kg Hausstaub<br />

c.) wenn a.) und b.) die vorliegende Situation nicht genügend charakterisiert<br />

werden eine medizinische Untersuchung und ein Humanbiomonitoring<br />

empfohlen.


Sanierungsmethoden PAK- haltige Parkettkleber<br />

Ablaufschema für PAK-haltige Parkleber.<br />

Mögliche Maßnahmen:<br />

-Verschließen von Fugen und Neuversiegelung<br />

des Parkettbodens<br />

-Entfernen des Parkettbodens und<br />

Absperren des Teerklebstoffes<br />

-Entfernen des Parkettbodens und des<br />

Teerklebstoffes. Alle v.g. mögliche<br />

Maßnahmen erfordern keine<br />

abschließende Erfolgskontrolle durch<br />

Luftmessungen. Luftgrenzwert:<br />

TRGS 900: BaP: 2µg/1000ltr. Luft.


Technische Schutzmaßnahmen<br />

-Einsatz baumustergeprüfter Sauger der Verwendungskategorie H<br />

-Staubarme Bearbeitungsverfahren ( wirksame Absaugung ); Als Hilfe<br />

könnte hier die BGI 664 i.b. BT 17 ( Entfernen asbesthaltiger<br />

Bodenkleber als Maßnahme geringer Exposition ) herangezogen werden.<br />

-Persönliche Schutzausrüstung ( Handschuhe, Schutzanzüge, auf Masken<br />

kann nur verzichtet werden wenn Luftmessungen unterhalb der<br />

Grenzwerte)<br />

-Arbeitsmedizinische Vorsorge ( G25 & G 40 )<br />

-TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />

( Arbeitsmappe)<br />

-TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material


Zu PCB ( Polychlorierte Biphenyle )<br />

2 3<br />

Hierbei handelt es sich um eine<br />

Chemikalie von der insgesamt 209<br />

unterschiedliche Einzelverbindung-<br />

4`<br />

1` 1<br />

4<br />

en bekannt sind, die als Kongenere<br />

bezeichnet werden.<br />

y 5` 6` 6 5 Cl<br />

Gesundheitliche Risiken basieren zumeist auf eine chronische Toxizität.<br />

Symptome im Zusammenhang mit erhöhten Arbeitsplatzbelastungen sind:<br />

3`<br />

2`<br />

Cl x<br />

1.) allgemeine Symptome wie Müdigkeit, Krankheitsgefühl, Juckreiz,<br />

Bronchitis<br />

2.) Chlorakne, Haarausfall, Lidschwellungen,<br />

3.) Störung des Immunsystems, Leberfunktionsstörungen, sensorische<br />

Nervenschädigungen


PCB in Gebäuden ( Quellen )<br />

• Bekannteste PCP Quelle<br />

Die bekannteste PCP-Quelle in Gebäuden<br />

sind Dichtstoffmassen.<br />

Zumeist handelt es sich hierbei um<br />

die früheren Polysulfiddichtstoffe<br />

(Thiokol), in denen Chlophengemische<br />

( PCB – haltige Öle ) als<br />

Weichmacher und Flammschutz in<br />

hoher Konzentration zugemischt<br />

wurden. Der Chlophengehalt<br />

konnte bis zu 30 M% betragen.<br />

Gerade bei Skelettbauweisen der<br />

60´er und 70´er Jahre gingen die<br />

Dehnfugen durch bis in das<br />

Gebäudeinnere.


<strong>Weitere</strong> hauptsächliche PCB - Quellen<br />

-Offene Quellen<br />

-Akustikdeckenplatten (Anstrich)<br />

-Kunstharz -Spachtel und -Verguss<br />

-Kabelummantelungen<br />

-Öle (Getriebe- Schneide- Bohröle)<br />

-Geschlossene Quellen<br />

Kondensatoren, Transformatoren,<br />

Gleichrichter, Leuchtstoffröhren,<br />

Hydrauliköl


Grenzwerte und Regelungen<br />

Abbruch und Sanierung baulicher<br />

Anlagen<br />

-Einsatz baumustergeprüfter Sauger der<br />

Verwendungskategorie H<br />

-Staubarme Bearbeitungsverfahren<br />

( wirksame Absaugung ) Als Hilfe<br />

könnte hier die BGI 664 i.b. BT 17 (<br />

Entfernen asbesthaltiger Bodenkleber<br />

als Maßnahme geringer Exposition )<br />

herangezogen werden.<br />

-Persönliche Schutzausrüstung<br />

( Handschuhe, Schutzanzüge, auf<br />

Masken kann nur verzichtet werden,<br />

wenn Luftmessungen unterhalb der<br />

Grenzwerte)<br />

-Arbeitsmedizinische Vorsorge ( G25 &<br />

G 40 )<br />

Baurechtlich : PCB – Richtlinie<br />

Gefährdungsabschätzung<br />

hier geht es um die weitere Nutzung<br />

PCB Sanierung<br />

Für den PCB – Gehalt in der<br />

Innenraumluft ist ein Interventions-<br />

Wert von 3000 ng/m3 Für den PCB – Gehalt in der<br />

Innenraumluft ist ein Interventions-<br />

Wert von 3000 ng/m festgelegt<br />

worden. In den Bundesländern wird<br />

dieser Interventionswert unterschiedlich<br />

gehandhabt. In NRW<br />

müssen unabhängig von der Nutzung,<br />

Maßnahmen ergriffen werden.<br />

3 festgelegt<br />

worden. In den Bundesländern wird<br />

dieser Interventionswert unterschiedlich<br />

gehandhabt. In NRW<br />

müssen unabhängig von der Nutzung,<br />

Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Erfolgskontrolle erforderlich < 300<br />

ng/m3 Erfolgskontrolle erforderlich < 300<br />

ng/m ( nach 2 Jahren )<br />

3 ( nach 2 Jahren )


Wichtig für die Beurteilung<br />

- Der PCB – Gehalt von Materialien kann gemäß folgender Tabelle beurteilt werden.<br />

* Sekundärquellen Primärquellen weisen i.a.R. > 1000 mg/kg auf<br />

0 - 10 mg/kg nicht kontaminiert<br />

10 – 50 mg/kg geringfügig kontaminiert<br />

50 – 100 mg/kg mäßig kontaminiert<br />

100 – 250 mg/kg stark kontaminiert<br />

250 – 500 mg/kg sehr stark kontaminiert<br />

500 – 1000<br />

mg/kg<br />

extrem kontaminiert<br />

Das Landesinstitut für Bauwesen<br />

(LB), Theaterplatz 14, 52062<br />

Aachen hat zu PCB in Gebäuden<br />

einen sehr umfassenden „Nutzerleitfaden“<br />

veröffentlicht .


Schimmelpilze<br />

• Schimmelpilze und Sanierung<br />

Das Thema Schimmelpilze wird<br />

derzeit unter Fachleuten äußerst<br />

kontrovers und in weiten Teilen<br />

unseriös und hysterisch gehandhabt.<br />

Aus diesem Grunde empfehle ich<br />

hierzu eine gewisse Zurückhaltung,<br />

verbunden mit einer erhöhten<br />

Aufmerksamkeit in der Sache.


Allgemeine Grundlagen zu Schimmel<br />

Schimmelpilze sind zur Zeit nicht als <strong>Gefahrstoffe</strong> anzusehen und werden<br />

derzeit allgemein wie nachfolgend beschrieben zu diskutieren sein.<br />

Pilze und i.b. Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil der Umwelt und<br />

daher auch in Innenräumen nicht verhinderbar. Sie kommen in einem<br />

weit gestreckten Feld unserer Umwelt vor. Man kann sie benutzen um<br />

Penicillin herzustellen, um Bier zu brauen oder Käse zu erzeugen. Sie<br />

mindern jedoch auch u.U. die Erträge der Äcker oder können unter<br />

Umständen ein hygienisches Problem darstellen. Es handelt sich um<br />

Organismen, die uns alltäglich und überall begegnen, zumeist in ihrer<br />

häufigsten Organisationsform, den Sporen, als zu 98 % landbewohnender<br />

Pilze.Sie bilden häufig „ flüchtige “ Stoffwechselprodukte, wie Aromen<br />

oder andere geruchsintensive Stoffe.Diese Stoffwechselprodukte bestehen<br />

in der Regel aus Alkoholen, Ketonen, Kohlenwasserstoffen, z.B. 3 -<br />

Methyl - 1 - butanol, 3 - Oktanon.Solche Stoffe werden als microbial<br />

Volaties (MVOC) bezeichnet.


Allgemeine Grundlagen zu Schimmel<br />

Durchfeuchtete Baumaterialien sind die Hauptursache mikrobiellen<br />

Wachstums.<br />

Das Einatmen von Sporen, auch der Sporen von Pilzen, die überwiegend<br />

keine obligaten Krankheitserreger sind, die aber zum Auftreten von<br />

Gesundheitsschäden führen können, ist unter Berücksichtigung der<br />

gemessenen Schimmelpilzsporen in der Raumluft und der jeweiligen<br />

Wandbodenfläche im Vergleich zur Außenluft zu sehen.<br />

Der übliche Erfahrungswert für das Vorhandensein von<br />

Schimmelpilzbelastungen in der Innenraumluft wird in der einschlägigen<br />

wissenschaftlichen Literatur mit 100 KBE / m3 Der übliche Erfahrungswert für das Vorhandensein von<br />

Schimmelpilzbelastungen in der Innenraumluft wird in der einschlägigen<br />

wissenschaftlichen Literatur mit 100 KBE / m ( = koloniebildende<br />

Einheit ) angegeben.<br />

3 ( = koloniebildende<br />

Einheit ) angegeben.


Allgemeine Grundlagen zu Schimmel<br />

Aus der Existenz von mäßigen KBE auf Abklatschproben alleine kann<br />

eine gesundheitliche Gefährdung nicht abgeleitet werden, da aus einer<br />

gemessenen KBE nicht unmittelbar auf gesundheitliche Wirkung<br />

geschlossen werden kann. Ein Schimmelpilzbefall, dessen Flächengröße<br />

am Stück in etwa 0,4* m2 Aus der Existenz von mäßigen KBE auf Abklatschproben alleine kann<br />

eine gesundheitliche Gefährdung nicht abgeleitet werden, da aus einer<br />

gemessenen KBE nicht unmittelbar auf gesundheitliche Wirkung<br />

geschlossen werden kann. Ein Schimmelpilzbefall, dessen Flächengröße<br />

am Stück in etwa 0,4* m (dies sind ca. 63 cm x 63 cm oder einem<br />

Durchmesser von etwa 72 cm ) nicht überschreitet, stellen nach den<br />

Beschreibungen des Umweltbundesamtes kein gesundheitliches Risiko für<br />

gesunde Personen dar, und können ohne Beteiligung von Fachleuten oder<br />

Fachpersonal beseitigt werden, z.B. durch feuchtes Abwaschen und<br />

Nachreinigen mit hochprozentigem Alkohol ( Vorschriften beachten :<br />

kein offenes Feuer, nicht rauchen ). Neben Handschuhen sollte dabei auch<br />

ein Mundschutz und eine Schutzbrille getragen werden.Die Abfälle<br />

können im Hausmüll entsorgt werden.<br />

2 (dies sind ca. 63 cm x 63 cm oder einem<br />

Durchmesser von etwa 72 cm ) nicht überschreitet, stellen nach den<br />

Beschreibungen des Umweltbundesamtes kein gesundheitliches Risiko für<br />

gesunde Personen dar, und können ohne Beteiligung von Fachleuten oder<br />

Fachpersonal beseitigt werden, z.B. durch feuchtes Abwaschen und<br />

Nachreinigen mit hochprozentigem Alkohol ( Vorschriften beachten :<br />

kein offenes Feuer, nicht rauchen ). Neben Handschuhen sollte dabei auch<br />

ein Mundschutz und eine Schutzbrille getragen werden.Die Abfälle<br />

können im Hausmüll entsorgt werden.<br />

*Hier gibt es unterschiedliche Angaben durch das UBA (0,2 m2 und 0,4 m2 und 0,5 m2 *Hier gibt es unterschiedliche Angaben durch das UBA (0,2 m )<br />

2 und 0,4 m2 und 0,5 m2 )


Schimmel-Sanierung-Abbruch<br />

• Bei Überschreitung des v.g.<br />

Ausmaßes ist die Hinzuziehung<br />

von Fachfirmen unumgänglich<br />

Insoweit unterliegt die Beseitigung<br />

von Schimmelpilzen in<br />

Innenräumen dann auch einer<br />

Fachplanung sowie<br />

Arbeitschutzbedingungen die sich<br />

aus der BioStoffV ergeben. Für den<br />

Abbruchunternehmer öffnen sich<br />

neue technische Regeln die sich aus<br />

der BioStoffV ergeben ( TRBA =<br />

Technische Regel für Biologische<br />

Arbeitsstoffe )


Bedingungen<br />

Ähnlich wie bei der GefStoffV ergeben sich bei der Sanierung aber auch<br />

beim Abbruch schimmelpilzbelasteter baulicher Anlagen Erfordernisse,<br />

die u.U. besondere Schutzmaßnahmen bedingen. So dürfen bei der<br />

Sanierung Schimmelpilze nicht in andere Bereiche verteilt werden.Der<br />

Schutz des Personals und der Raumbenutzer vor<br />

Schimmelpilzexpositionen muss durch geeignete Maßnahmen ( d.s.<br />

staubdichte Abschottung, Schutzanzüge und Atemschutz ) sichergestellt<br />

werden. Ähnlich wie bei Asbest erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine<br />

Feinreinigung sowie eine Freigabemessung. Nicht definiert ist, ob es sich<br />

hierbei um eine Arbeitsschutzmessung handelt oder um eine Messung ,die<br />

den Sanierungserfolg begründen soll . Da Schimmelpilze z.Zt. noch nicht<br />

in der Bauordnung behandelt werden, lässt sich auch nicht ableiten, dass<br />

diese Messung einen Sanierungserfolg begründen soll.


Kriterien für eine Freigabemessung


Schlußbetrachtung zu Schimmel<br />

Aus sachverständiger Sicht lassen diese Kriterien eine hygienische<br />

Beurteilung nicht zu.<br />

Die Freigabemessung ist seriös mit einem Zeitaufwand von 14 Tagen<br />

verbunden, so dass Schutzmaßnahmen erst 14 Tage nach Abschluss der<br />

Arbeiten aufgehoben werden können. Die Aussage einer verdeckten<br />

Schimmelpilzquelle ist dadurch jedoch nicht gesichert möglich, da z.B.<br />

bei einer Schimmelpilzansiedlung in Estrichen oder Hohlraumböden oder<br />

Wänden diese durch die Bodenbeläge oder Tapeten so abgedeckt ist, dass<br />

weder Partikel noch anzüchtbare Konidien hier hindurch treten.<br />

MVOC Messungen im Sinne einer Freigabemessung sind jedoch nicht<br />

beschrieben.


Schlussbetrachtung zu Schimel<br />

In der wissenschaftlichen Welt ist auch dieses Schema, vor allem seine<br />

kategorische Zuordnung, nicht ohne Zweifel. Der UMID<br />

(Umweltmedizinische Dienst des Umweltbundesamtes UBA) stellt die<br />

Vertrauenswürdigkeit des Bewertungsschemas für MVOC Messungen<br />

zur Beurteilung eines verdeckten Schimmelbefalls in Zweifel.<br />

Es ist also erkennbar, dass der dazu bisher in Technik und Wissenschaft<br />

beschriebene Erkenntnisstand noch nicht völlig erschöpft ist und daher<br />

nicht zwingend vertrauenswürdig ist.<br />

Aus diesem Grunde sollte dieses Thema mit äußerster Sorgfalt behandelt<br />

werden, vor Beginn von Abbruch oder Sanierungsarbeiten sind die<br />

Verantwortlichkeiten zu klären. Es sollte nur nach einem durch den<br />

Auftraggeber klar vorgegebenen Sanierungs-/Abbruchkonzept gearbeitet<br />

werden. Auf keinen Fall sollten Luftprobenentnahmen in eigener Regie<br />

vorgenommen werden.

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