Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
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98 Sandra Bohlinger<br />
Akkreditierung zielt gleichermaßen auf Qualitätssicherung, auf einen veränderten<br />
Steuerungsmodus (weg von der staatlichen Steuerung hin zur Deregulierung und<br />
hochschulautonomen Regulierung), auf die stärkere institutionelle Differenzierung des<br />
Hochschulsystems (Stichwort: Exzellenzinitiative) sowie auf die Umsetzung des Bologna‐<br />
Prozesses und der Internationalisierung der Hochschullandschaft insgesamt. In <strong>Deutschland</strong><br />
lassen sich derzeit vier Formen von Akkreditierung differenzieren, nämlich<br />
‐ die Akkreditierung von Studiengängen (Programm‐ oder Clusterakkreditierung),<br />
‐ die Akkreditierung der Qualitätssicherungsagenturen,<br />
‐ die Akkreditierung von Qualitätsmanagementkonzepten von Hochschulen<br />
(Systemakkreditierung) und<br />
‐ die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen, die bislang fast ausschließlich bei<br />
nicht‐staatlichen Hochschulen Anwendung findet.<br />
Als einer der zentralen Akteure kommt dabei die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zum<br />
Einsatz. Als freiwilliger Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten<br />
Universitäten und Hochschulen in <strong>Deutschland</strong> befasst sie sich gleichermaßen mit aktuellen<br />
Problem‐ und Handlungsfeldern, die Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche<br />
Weiterbildung, Wissens‐ und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie die<br />
akademische Selbstverwaltung betreffen. Im Bereich der Qualitätssicherung stehen die Qualität<br />
von Lehre und Studium sowie die Mobilität von Studierenden im Vordergrund. Im<br />
Referenzzeitraum konzentrieren sich die Projekte und Studien der HRK zur Qualitätssicherung<br />
und Effektivität auf die Konsequenzen aus dem Bologna‐Prozess und deren Folgekonferenzen<br />
(Forum der Hochschulpolitik der HRK 2004), auf Fragen zur Evaluation (HRK 2004; 2005a; 2005b)<br />
sowie auf die Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung und hier speziell zur<br />
Akkreditierung (HRK 2007; 2008), die sich in den vergangenen Jahren zum zentralen Aspekt der<br />
Qualitätssicherung entwickelt hat.<br />
Die Hauptaufgabe der Akkreditierung von Studiengängen besteht in der Gewährleistung<br />
fachlich‐inhaltlicher Mindeststandards, der Berufs‐ bzw. Arbeitsmarktrelevanz, der<br />
Beschäftigungsfähigkeit und der Gewährleistung international vergleichbarer bzw.<br />
gleichwertiger Studienabschlüsse. Die Akkreditierung selbst wird dabei von einer der sechs<br />
deutschen Akkreditierungsagenturen 34 durchgeführt, die ihrerseits wiederum vom Deutschen<br />
Akkreditierungsrat akkreditiert sind. Akkreditierungsvorhaben werden in der Regel erfolgreich<br />
abgeschlossen. Nach Wolter und Kerst (2008) wurden bis Mitte 2006 nur 30 von über 6.600<br />
Anträgen abschlägig entschieden. Allerdings wurden die Akkreditierungen in mehr als der Hälfte<br />
aller Fälle mit Auflagen vergeben (Akkreditierungsrat 2007a, b). Insofern scheint „Akkreditierung<br />
34<br />
FIBAA (spezialisiert auf Wirtschaftswissenschaften), ASIIN (spezialisiert auf Ingenieur‐ und Naturwissenschaften),<br />
AHPGS (spezialisiert auf Heilpädagogik, Gesundheit, Pflege, soziale Arbeit), AQAS (regionale Spezialisierung auf<br />
NRW und RP), ACQUIN (Bayern, Ba‐Wü., neue Länder), ZEvA (Niedersachsen).