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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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98 Sandra Bohlinger<br />

Akkreditierung zielt gleichermaßen auf Qualitätssicherung, auf einen veränderten<br />

Steuerungsmodus (weg von der staatlichen Steuerung hin zur Deregulierung und<br />

hochschulautonomen Regulierung), auf die stärkere institutionelle Differenzierung des<br />

Hochschulsystems (Stichwort: Exzellenzinitiative) sowie auf die Umsetzung des Bologna‐<br />

Prozesses und der Internationalisierung der Hochschullandschaft insgesamt. In <strong>Deutschland</strong><br />

lassen sich derzeit vier Formen von Akkreditierung differenzieren, nämlich<br />

‐ die Akkreditierung von Studiengängen (Programm‐ oder Clusterakkreditierung),<br />

‐ die Akkreditierung der Qualitätssicherungsagenturen,<br />

‐ die Akkreditierung von Qualitätsmanagementkonzepten von Hochschulen<br />

(Systemakkreditierung) und<br />

‐ die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen, die bislang fast ausschließlich bei<br />

nicht‐staatlichen Hochschulen Anwendung findet.<br />

Als einer der zentralen Akteure kommt dabei die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zum<br />

Einsatz. Als freiwilliger Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten<br />

Universitäten und Hochschulen in <strong>Deutschland</strong> befasst sie sich gleichermaßen mit aktuellen<br />

Problem‐ und Handlungsfeldern, die Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche<br />

Weiterbildung, Wissens‐ und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie die<br />

akademische Selbstverwaltung betreffen. Im Bereich der Qualitätssicherung stehen die Qualität<br />

von Lehre und Studium sowie die Mobilität von Studierenden im Vordergrund. Im<br />

Referenzzeitraum konzentrieren sich die Projekte und Studien der HRK zur Qualitätssicherung<br />

und Effektivität auf die Konsequenzen aus dem Bologna‐Prozess und deren Folgekonferenzen<br />

(Forum der Hochschulpolitik der HRK 2004), auf Fragen zur Evaluation (HRK 2004; 2005a; 2005b)<br />

sowie auf die Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung und hier speziell zur<br />

Akkreditierung (HRK 2007; 2008), die sich in den vergangenen Jahren zum zentralen Aspekt der<br />

Qualitätssicherung entwickelt hat.<br />

Die Hauptaufgabe der Akkreditierung von Studiengängen besteht in der Gewährleistung<br />

fachlich‐inhaltlicher Mindeststandards, der Berufs‐ bzw. Arbeitsmarktrelevanz, der<br />

Beschäftigungsfähigkeit und der Gewährleistung international vergleichbarer bzw.<br />

gleichwertiger Studienabschlüsse. Die Akkreditierung selbst wird dabei von einer der sechs<br />

deutschen Akkreditierungsagenturen 34 durchgeführt, die ihrerseits wiederum vom Deutschen<br />

Akkreditierungsrat akkreditiert sind. Akkreditierungsvorhaben werden in der Regel erfolgreich<br />

abgeschlossen. Nach Wolter und Kerst (2008) wurden bis Mitte 2006 nur 30 von über 6.600<br />

Anträgen abschlägig entschieden. Allerdings wurden die Akkreditierungen in mehr als der Hälfte<br />

aller Fälle mit Auflagen vergeben (Akkreditierungsrat 2007a, b). Insofern scheint „Akkreditierung<br />

34<br />

FIBAA (spezialisiert auf Wirtschaftswissenschaften), ASIIN (spezialisiert auf Ingenieur‐ und Naturwissenschaften),<br />

AHPGS (spezialisiert auf Heilpädagogik, Gesundheit, Pflege, soziale Arbeit), AQAS (regionale Spezialisierung auf<br />

NRW und RP), ACQUIN (Bayern, Ba‐Wü., neue Länder), ZEvA (Niedersachsen).

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