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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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144 Dietmar Frommberger<br />

Es gibt sehr unterschiedliche Ansätze der Förderung der Übergänge an den Schnittstellen.<br />

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Frage des Zugangs bzw. der Zulassung zu<br />

weiterführenden Bildungsgängen und der Frage der Anrechnung erworbener Teilleistungen auf<br />

den nachfolgenden Bildungsgang. Für die Verbesserung der Übergänge der Absolventen der<br />

beruflichen Bildung dominiert aktuell der Ansatz, der auf eine Anrechnung der erworbenen<br />

Abschlüsse, Teilabschlüsse bzw. Kompetenzen zielt. Wie in den obigen Ausführungen für die<br />

verschiedenen Schnittstellen gezeigt, besteht die Herausforderung darin, funktionierende und<br />

akzeptable Mechanismen zu entwickeln und zu etablieren, die eine inhaltlich vertretbare,<br />

transparente und verlässliche Anrechnung ermöglichen.<br />

In der Berufsbildungspraxis und im Fachdiskurs werden unterschiedliche Modelle der<br />

Regelung von Zugängen und Anrechnungen realisiert und diskutiert (vgl. Frommberger <strong>2009</strong>).<br />

Eine besondere Herausforderung stellt die Anrechnung von Teilleistungen dar. So sind<br />

beispielsweise die Übergänge von der Berufsbildung in die Hochschulbildung in den<br />

Bundesländern und an den Hochschulen ganz überwiegend reine Zugangs‐ bzw.<br />

Zulassungsregelungen, die nicht mit Anrechnungsmodalitäten verknüpft sind. Gleichwohl gibt es<br />

hierzu eine weitreichende Regelung durch die Kultusministerkonferenz (KMK 2002), wonach bis<br />

zu 50 Prozent der Anforderungen eines Hochschulstudiums durch Anrechnung außerhalb der<br />

Hochschule erbrachter Leistungen abgedeckt werden können.<br />

Die besondere Schwierigkeit, Teilleistungen aus der beruflichen Bildung innerhalb der<br />

beruflichen Teilsysteme sowie in weiterführenden Bildungsgängen anzurechnen, liegt darin, dass<br />

einzelne Lern‐ und Ausbildungsabschnitte in der beruflichen Bildung, insbesondere in der<br />

betrieblichen Ausbildung, nicht separat bewertet und zertifiziert werden. Die Zielstellung der<br />

Anrechnung von Teilleistungen aus der beruflichen Bildung für die Verbesserung der Übergänge<br />

innerhalb und außerhalb der beruflichen Bildung steht mithin im Konflikt mit der deutschen<br />

Tradition der beruflichen Bildung und „Beruflichkeit“ im Dualen System. Das heißt, dass es sich<br />

in <strong>Deutschland</strong> um ein System der beruflichen Bildung (Duales System) handelt, in welchem<br />

Kompetenzen, Einstellungen und Abschlüsse erworben werden, die mit einer ausgesprochen<br />

hohen Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt einhergehen. Die Abschlüsse der FacharbeiterInnen,<br />

Gesellen und Gesellinnen und Fachangestellten besitzen einen starken Gebrauchs‐ und<br />

Tauschwert, es handelt sich traditionell um eine „harte Währung“ im Beschäftigungssystem, die<br />

zum Teil konkurrenzfähig gegenüber akademischen Abschlüssen ist. Ein wesentlicher Grund für<br />

diese Stärke liegt in dem traditionell entwickelten und von den beteiligten Akteuren<br />

akzeptierten ganzheitlichen Ausbildungsberufskonzept, in welchem die unmittelbaren<br />

betrieblichen Arbeits‐ und Lernprozesse mit funktions‐ und betriebsübergreifenden<br />

Ausbildungsanteilen verknüpft werden, um Praxis und Theorie in der Berufsbildung aufeinander<br />

zu beziehen. Im Rahmen der Veränderung und notwendigen Differenzierung der bewährten<br />

Strukturen und Prinzipien ist also in besonderer Weise darauf zu achten, diese starken<br />

Alleinstellungsmerkmale des deutschen Berufsbildungssystems nicht zu verlieren<br />

Grundsätzlich liegt für <strong>Deutschland</strong> das wohl stärkste Hindernis auf dem Weg zur<br />

Verbesserung der Übergänge darin, dass Absolventen und Absolventinnen allgemeiner,

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