Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
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Transitions 139<br />
verfolgte, Bildungswege zu öffnen und durchlässiger zu gestalten. Es sollen Übergänge zwischen<br />
Bildungsinstitutionen geebnet und dabei bereits vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen<br />
berücksichtigt werden. Die Entwicklung und exemplarische Erprobung von<br />
Anrechnungsverfahren standen im Mittelpunkt der Arbeit der Pilotprojekte. Laut Förderrichtlinie<br />
sollten „jene Kompetenzen, die beruflich Gebildete in Aus‐ und Weiterbildung sowie im Beruf<br />
erworben haben, bei Hochschulstudiengängen in einer Höhe anerkannt werden, die den<br />
Leistungsanforderungen des jeweiligen Studiengangs entspricht“ (vgl. www.ankom.his.de).<br />
Konzeptionell wird das System der beruflichen Weiterbildung in <strong>Deutschland</strong> vermehrt mit<br />
dem Hochschulbereich verknüpft. So liegt mit dem 2002 eingeführten IT‐Weiterbildungssystem<br />
ein innovatives Modell vor, welches einen grundlegenden Reformansatz in der beruflichen<br />
Weiterbildung darstellt und die Durchlässigkeit zwischen Weiterbildung und Hochschulstudium<br />
gewährleisten soll (vgl. Ehrke/Hesse 2002). Dieses Ziel besitzt bisher jedoch lediglich den Status<br />
von Absichtserklärungen (vgl. Weißmann 2008).<br />
Darüber hinaus ist die Argumentation für die Abschlüsse der beruflichen Weiterbildung auf<br />
das Verhältnis zum hochschulischen Bachelorabschluss bezogen (vgl.<br />
Dobischat/Fischell/Rosendahl 2008; Diart u.a. 2008). Der berufliche Weiterbildungsabschluss<br />
(„Bachelor Professional“) wird in seiner Wertigkeit mit dem hochschulischen<br />
berufsqualifizierenden Bachelorabschluss gleichgesetzt (vgl. Diekmann 2007). Die formale<br />
Anschlussfähigkeit der außerschulischen beruflichen Bildung an den Hochschulsektor soll<br />
dadurch verbessert werden.<br />
In den aktuellen Diskursen um die Frage der Öffnung von Hochschulen für Berufstätige wird<br />
auf Entwicklungen in anderen Ländern verwiesen. Es wird vor allem auf die Aktivitäten der<br />
Hochschulen hingewiesen, die Zugänge für Berufstätige und andere Personengruppen („nicht<br />
traditionell Studierende“ oder „nicht regulär Studierende“) zu öffnen und auf diese<br />
Personengruppen mit besonderen Maßnahmen zu reagieren (vgl. Doering/Hanft 2008;<br />
Hanft/Knust 2008; Wolter 2008). Es geht dabei primär um die Weiterbildungsstrategien der<br />
Hochschulen. Diese Hinweise sind wichtig und zeigen, wie groß die Gestaltungsspielräume im<br />
Umgang mit den Studierenden für die deutschen Hochschulen sein könnten. Gleichwohl ist diese<br />
Problem‐ und Lösungssicht auf die Hochschulen beschränkt. Mit Blick auf die berufliche Bildung<br />
wird schlicht davon ausgegangen, dass dort die Studierfähigkeit erworben wird und die<br />
zusätzlichen Zugangsberechtigungen, soweit notwendig, gesetzlich neu zu regeln sind. Es fehlt<br />
der Blick auf die berufliche Bildung selbst. Die Berufsbildungsforschung thematisiert den<br />
Übergang in die Hochschulen auf der Basis eines beruflichen Werdeganges bereits seit mehreren<br />
Jahrzehnten. Es hat hierzu umfangreiche Diskurse und verschiedene Modellversuche gegeben<br />
(vgl. Kutscha 2003; <strong>2009</strong>).<br />
Traditionell absolvieren diejenigen in <strong>Deutschland</strong>, die eine Hochschulzugangsberechtigung<br />
sowie einen beruflichen Abschluss erwerben wollen, zunächst die allgemeinbildende<br />
Sekundarstufe II zum Abitur, um anschließend einen Beruf zu erlernen, oder sie erwerben die<br />
Hochschulreife im Anschluss an die Berufsbildung in speziellen Bildungseinrichtungen auf dem<br />
sogenannten 2. Bildungsweg. In <strong>Deutschland</strong> wählen Gymnasiasten, die im Anschluss an das