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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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Transitions 139<br />

verfolgte, Bildungswege zu öffnen und durchlässiger zu gestalten. Es sollen Übergänge zwischen<br />

Bildungsinstitutionen geebnet und dabei bereits vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen<br />

berücksichtigt werden. Die Entwicklung und exemplarische Erprobung von<br />

Anrechnungsverfahren standen im Mittelpunkt der Arbeit der Pilotprojekte. Laut Förderrichtlinie<br />

sollten „jene Kompetenzen, die beruflich Gebildete in Aus‐ und Weiterbildung sowie im Beruf<br />

erworben haben, bei Hochschulstudiengängen in einer Höhe anerkannt werden, die den<br />

Leistungsanforderungen des jeweiligen Studiengangs entspricht“ (vgl. www.ankom.his.de).<br />

Konzeptionell wird das System der beruflichen Weiterbildung in <strong>Deutschland</strong> vermehrt mit<br />

dem Hochschulbereich verknüpft. So liegt mit dem 2002 eingeführten IT‐Weiterbildungssystem<br />

ein innovatives Modell vor, welches einen grundlegenden Reformansatz in der beruflichen<br />

Weiterbildung darstellt und die Durchlässigkeit zwischen Weiterbildung und Hochschulstudium<br />

gewährleisten soll (vgl. Ehrke/Hesse 2002). Dieses Ziel besitzt bisher jedoch lediglich den Status<br />

von Absichtserklärungen (vgl. Weißmann 2008).<br />

Darüber hinaus ist die Argumentation für die Abschlüsse der beruflichen Weiterbildung auf<br />

das Verhältnis zum hochschulischen Bachelorabschluss bezogen (vgl.<br />

Dobischat/Fischell/Rosendahl 2008; Diart u.a. 2008). Der berufliche Weiterbildungsabschluss<br />

(„Bachelor Professional“) wird in seiner Wertigkeit mit dem hochschulischen<br />

berufsqualifizierenden Bachelorabschluss gleichgesetzt (vgl. Diekmann 2007). Die formale<br />

Anschlussfähigkeit der außerschulischen beruflichen Bildung an den Hochschulsektor soll<br />

dadurch verbessert werden.<br />

In den aktuellen Diskursen um die Frage der Öffnung von Hochschulen für Berufstätige wird<br />

auf Entwicklungen in anderen Ländern verwiesen. Es wird vor allem auf die Aktivitäten der<br />

Hochschulen hingewiesen, die Zugänge für Berufstätige und andere Personengruppen („nicht<br />

traditionell Studierende“ oder „nicht regulär Studierende“) zu öffnen und auf diese<br />

Personengruppen mit besonderen Maßnahmen zu reagieren (vgl. Doering/Hanft 2008;<br />

Hanft/Knust 2008; Wolter 2008). Es geht dabei primär um die Weiterbildungsstrategien der<br />

Hochschulen. Diese Hinweise sind wichtig und zeigen, wie groß die Gestaltungsspielräume im<br />

Umgang mit den Studierenden für die deutschen Hochschulen sein könnten. Gleichwohl ist diese<br />

Problem‐ und Lösungssicht auf die Hochschulen beschränkt. Mit Blick auf die berufliche Bildung<br />

wird schlicht davon ausgegangen, dass dort die Studierfähigkeit erworben wird und die<br />

zusätzlichen Zugangsberechtigungen, soweit notwendig, gesetzlich neu zu regeln sind. Es fehlt<br />

der Blick auf die berufliche Bildung selbst. Die Berufsbildungsforschung thematisiert den<br />

Übergang in die Hochschulen auf der Basis eines beruflichen Werdeganges bereits seit mehreren<br />

Jahrzehnten. Es hat hierzu umfangreiche Diskurse und verschiedene Modellversuche gegeben<br />

(vgl. Kutscha 2003; <strong>2009</strong>).<br />

Traditionell absolvieren diejenigen in <strong>Deutschland</strong>, die eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

sowie einen beruflichen Abschluss erwerben wollen, zunächst die allgemeinbildende<br />

Sekundarstufe II zum Abitur, um anschließend einen Beruf zu erlernen, oder sie erwerben die<br />

Hochschulreife im Anschluss an die Berufsbildung in speziellen Bildungseinrichtungen auf dem<br />

sogenannten 2. Bildungsweg. In <strong>Deutschland</strong> wählen Gymnasiasten, die im Anschluss an das

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