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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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Transitions 137<br />

erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur<br />

Feststellung der Studienbefähigung nachweisen (…) Das Nähere regeln die Hochschulen in einer<br />

Ordnung (…).“ Das zuletzt genannte Beispiel zeigt, dass es nicht nur verschiedene<br />

hochschulrechtliche Regelungen zur Frage der Zulassung in verschiedenen Bundesländern gibt,<br />

sondern auch innerhalb der Bundesländer diverse fachhochschulische, universitäre sowie<br />

fachgebietsbezogene Regelungen vorliegen.<br />

Die schulrechtlichen Zugangsregelungen beziehen sich auf Abschlüsse, die in schulischen<br />

Formen mit ausgeprägter beruflicher Orientierung erworben werden können, die nach den<br />

Landesgesetzen der Bundesländer geordnet sind. An erster Stelle steht hier das berufliche<br />

Gymnasium, in welchem auf der Basis einer fachrichtungsbezogenen Vertiefung (Bautechnik,<br />

Elektrotechnik, Hauswirtschaft, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung etc.) die allgemeine<br />

oder fachrichtungsbezogene Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann. Von<br />

besonderer Bedeutung sind diesbezüglich auch die Schulformen der Fachoberschule und der<br />

Berufsoberschule, in welchen – ebenfalls fachrichtungsbezogen und in Berücksichtigung<br />

betrieblich‐beruflicher Erfahrungen – die Fachhochschulzugangsberechtigung bzw. allgemeine<br />

oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann. Daneben ist es<br />

zum Teil auch möglich, in den Berufsfachschulen und Fachschulen der Berufsbildenden Schulen<br />

eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Grundsätzlich ist das Potenzial für den<br />

Übergang in die Hochschule auf der Basis schulrechtlicher Angebote der beruflichen Bildung in<br />

<strong>Deutschland</strong> als sehr hoch einzuschätzen (vgl. Köller u. a. 2004).<br />

Während also die schulrechtlich geregelten Berufsbildungswege in den Bundesländern eine<br />

wichtige Bedeutung für den Übergang von der Berufsbildung in die Hochschulbildung besitzen,<br />

sollen die hochschulrechtlich geregelten Zulassungswege den Absolventen der außerschulischen<br />

Berufsbildung dienen, mithin denjenigen Personen, die eine Berufsausbildung im Dualen System<br />

und/oder einen beruflichen Weiterbildungsabschluss nach Berufsbildungsgesetz erworben<br />

haben.<br />

Die Förderung des beruflichen Bildungsweges in die Hochschulen: Ansätze und<br />

Diskussionen<br />

Im Mittelpunkt der beruflichen Bildung in <strong>Deutschland</strong> stehen das Duale System sowie die<br />

berufliche Weiterbildung. Hierbei ist zwischen schulnaher, betriebsnaher und betrieblicher<br />

Weiterbildung zu unterscheiden.<br />

Der potenzielle berufliche Bildungsweg in die Fachhochschulen und Universitäten führt über<br />

die schul‐ und betriebsnahe berufliche Weiterbildung.<br />

Schulnahe berufliche Weiterbildung erfolgt in den Fachschulen der Berufsbildenden Schulen,<br />

in der Regel führt diese berufliche Weiterbildung zu den Abschlüssen Staatlich anerkannte(r)<br />

TechnikerIn sowie BetriebswirtIn.<br />

Die betriebsnahe berufliche Weiterbildung erfolgt in Angeboten unter der Zuständigkeit der<br />

„zuständigen Stellen“ in der Berufsbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (Industrie‐ und

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