Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
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Transitions 137<br />
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur<br />
Feststellung der Studienbefähigung nachweisen (…) Das Nähere regeln die Hochschulen in einer<br />
Ordnung (…).“ Das zuletzt genannte Beispiel zeigt, dass es nicht nur verschiedene<br />
hochschulrechtliche Regelungen zur Frage der Zulassung in verschiedenen Bundesländern gibt,<br />
sondern auch innerhalb der Bundesländer diverse fachhochschulische, universitäre sowie<br />
fachgebietsbezogene Regelungen vorliegen.<br />
Die schulrechtlichen Zugangsregelungen beziehen sich auf Abschlüsse, die in schulischen<br />
Formen mit ausgeprägter beruflicher Orientierung erworben werden können, die nach den<br />
Landesgesetzen der Bundesländer geordnet sind. An erster Stelle steht hier das berufliche<br />
Gymnasium, in welchem auf der Basis einer fachrichtungsbezogenen Vertiefung (Bautechnik,<br />
Elektrotechnik, Hauswirtschaft, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung etc.) die allgemeine<br />
oder fachrichtungsbezogene Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann. Von<br />
besonderer Bedeutung sind diesbezüglich auch die Schulformen der Fachoberschule und der<br />
Berufsoberschule, in welchen – ebenfalls fachrichtungsbezogen und in Berücksichtigung<br />
betrieblich‐beruflicher Erfahrungen – die Fachhochschulzugangsberechtigung bzw. allgemeine<br />
oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann. Daneben ist es<br />
zum Teil auch möglich, in den Berufsfachschulen und Fachschulen der Berufsbildenden Schulen<br />
eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Grundsätzlich ist das Potenzial für den<br />
Übergang in die Hochschule auf der Basis schulrechtlicher Angebote der beruflichen Bildung in<br />
<strong>Deutschland</strong> als sehr hoch einzuschätzen (vgl. Köller u. a. 2004).<br />
Während also die schulrechtlich geregelten Berufsbildungswege in den Bundesländern eine<br />
wichtige Bedeutung für den Übergang von der Berufsbildung in die Hochschulbildung besitzen,<br />
sollen die hochschulrechtlich geregelten Zulassungswege den Absolventen der außerschulischen<br />
Berufsbildung dienen, mithin denjenigen Personen, die eine Berufsausbildung im Dualen System<br />
und/oder einen beruflichen Weiterbildungsabschluss nach Berufsbildungsgesetz erworben<br />
haben.<br />
Die Förderung des beruflichen Bildungsweges in die Hochschulen: Ansätze und<br />
Diskussionen<br />
Im Mittelpunkt der beruflichen Bildung in <strong>Deutschland</strong> stehen das Duale System sowie die<br />
berufliche Weiterbildung. Hierbei ist zwischen schulnaher, betriebsnaher und betrieblicher<br />
Weiterbildung zu unterscheiden.<br />
Der potenzielle berufliche Bildungsweg in die Fachhochschulen und Universitäten führt über<br />
die schul‐ und betriebsnahe berufliche Weiterbildung.<br />
Schulnahe berufliche Weiterbildung erfolgt in den Fachschulen der Berufsbildenden Schulen,<br />
in der Regel führt diese berufliche Weiterbildung zu den Abschlüssen Staatlich anerkannte(r)<br />
TechnikerIn sowie BetriebswirtIn.<br />
Die betriebsnahe berufliche Weiterbildung erfolgt in Angeboten unter der Zuständigkeit der<br />
„zuständigen Stellen“ in der Berufsbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (Industrie‐ und