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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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Transitions 133<br />

betrieblicher und berufsschulischer Anteile („Duales System“) gelten bundes‐ und<br />

landesrechtliche Grundlagen, für die weiteren Formen schulischer Berufsbildung an<br />

Berufsbildenden Schulen gelten allein die landesrechtlichen Grundlagen. Auch die Angebote der<br />

beruflichen Fortbildung werden nach Berufsbildungsgesetz, also konkret in der Verantwortung<br />

der zuständigen Stellen für die Berufsbildung, oder nach den Landesgesetzen geregelt. Die<br />

landesrechtlichen Grundlagen, im Wesentlichen also die Schulgesetze, sind wiederum<br />

unterschiedlich in den sechzehn verschiedenen Bundesländern.<br />

Das Leistungspunktesystem als Lösungsansatz für die Förderung der Übergänge in der<br />

beruflichen Bildung<br />

Die Übergangsfragen innerhalb der beruflichen Bildung werden aktuell in <strong>Deutschland</strong> unter<br />

anderem im Rahmen des Pilotprogrammes DEC<strong>VET</strong> des Bundesministeriums für Bildung und<br />

Forschung behandelt. Im Fokus der Initiative DEC<strong>VET</strong> steht die Durchführung von Pilotprojekten<br />

zur systematischen Erprobung eines Leistungspunktesystems zur Erfassung, Übertragung und<br />

Anrechnung von Lernergebnissen bzw. Kompetenzen von einem Teilbereich des beruflichen<br />

Bildungssystems in einen anderen. Ziel der Initiative ist es, mögliche Anrechnungspotenziale an<br />

den Schnittstellen rund um das duale System zu identifizieren und zu erproben und dadurch<br />

einen Beitrag zur Erhöhung der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit zu leisten (vgl.<br />

www.decvet.net). Im Hinblick auf die Aus‐ und Weiterbildungssituation in der Bundesrepublik<br />

wird hiermit vor allem eine Verbesserung der Zu‐ und Übergangsoptionen zwischen den<br />

Subsystemen des deutschen Berufsbildungssystems, aber auch eine Flexibilisierung innerhalb<br />

der beruflichen Bildung angestrebt. Mit dem Pilotprogramm sind folgende weitere Ziele<br />

verbunden:<br />

‐ Erhöhung der Transparenz von Qualifikationen und Lernergebnissen,<br />

‐ Öffnung und Flexibilisierung der Zu‐ und Übergänge beruflicher Bildungswege,<br />

‐ Vermeidung von Warteschleifen, redundanten Qualifizierungen und Bildungssackgassen,<br />

‐ Bessere Verknüpfung der Lernorte und Erhöhung der Kooperation der<br />

Bildungseinrichtungen,<br />

‐ Validierung und Anrechnung von informell erworbenen Lernergebnissen und<br />

‐ Steigerung der internationalen Mobilität von Einzelpersonen in der Berufsausbildung.<br />

Die Frage des Übergangs innerhalb der beruflichen Bildung tangiert also auch die<br />

grenzüberschreitende Mobilität, insbesondere innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union. Insofern wird die berufliche Bildung in <strong>Deutschland</strong> und speziell die Frage der Übergänge<br />

zwischen den verschiedenen Angeboten der beruflichen Bildung unmittelbar durch die<br />

berufsbildungspolitischen Maßnahmen und Instrumente der Organe der Europäischen Union zur<br />

Förderung der europäischen Mobilität der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf dem<br />

Arbeitsmarkt sowie im Aus‐ und Weiterbildungssystem beeinflusst. Das prinzipielle Recht auf

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