Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
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132 Dietmar Frommberger<br />
erworbener Abschlüsse für die Berufsausbildung im Dualen System funktioniert in den meisten<br />
Regionen <strong>Deutschland</strong>s nicht.<br />
Übergang zwischen Berufsausbildung und beruflicher Weiterbildung: Grundsätzlich erfolgt<br />
der Einstieg in das Angebot der förderfähigen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung<br />
gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz auf der Basis einer erfolgreich abgeschlossenen<br />
und einschlägigen betrieblichen oder vollzeitschulischen beruflichen Erstausbildung sowie einer<br />
zusätzlichen mindestens zweijährigen Berufstätigkeit. Die Zulassung für eine Form der<br />
beruflichen Weiterbildung erfolgt auf der Basis transparenter Kriterien. Die Frage ist jedoch,<br />
inwieweit Lernleistungen, die in der beruflichen Erstausbildung oder im Rahmen der beruflichen<br />
Erfahrungen im Anschluss an die Erstausbildung erbracht wurden, auf eine berufliche<br />
Weiterbildung angerechnet werden können. Damit im Zusammenhang steht die Frage, wie die<br />
beiden Teilbereiche Aus‐ und Weiterbildung, die im deutschen System der beruflichen Bildung<br />
strukturell und zeitlich relativ weit auseinander liegen, stärker aufeinander bezogen werden<br />
können.<br />
Übergangsprobleme aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen<br />
Die öffentlich‐rechtlichen Angebote der beruflichen Bildung basieren in <strong>Deutschland</strong> auf<br />
unterschiedlichen Gesetzen. Übergänge bzw. Anerkennungen und Anrechnungen stoßen also<br />
bereits an dieser Stelle auf Hindernisse. Die rechtliche Verortung der Berufsbildung in<br />
<strong>Deutschland</strong> ist gekennzeichnet durch die Trennung wesentlicher Zuständigkeiten und<br />
Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund bzw. Bundesministerien einerseits und den<br />
Bundesländern bzw. den Landesministerien andererseits. Die Verantwortlichkeit für das<br />
Bildungswesen – und damit in wesentlichen Bestandteilen auch für das Berufsbildungswesen –<br />
wird in <strong>Deutschland</strong> durch die föderale Staatsstruktur bestimmt. Gemäß Grundgesetz ist der<br />
Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für das Recht der Wirtschaft und das<br />
Arbeitsrecht zuständig (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und 12 Grundgesetz). Daraus wird die Zuständigkeit<br />
des Bundes für die betriebliche Berufsbildung abgeleitet. Die Gesetzgebungs‐ und<br />
Verwaltungskompetenzen für Schulangelegenheiten sind den Bundesländern zugewiesen<br />
(„Kulturhoheit der Länder“). Damit sind die Länder für das Schulwesen zuständig und demnach<br />
auch für die Berufsbildung in den öffentlichen und gleichgestellten privaten (berufsbildenden)<br />
Schulen und Berufsschulen. Das Schulrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich<br />
auf die Schule und das Schulwesen beziehen: Schulgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen,<br />
Verwaltungsvorschriften der Länder. 38<br />
Die deutsche Berufsbildung ist insofern von einer legislativen Dualität und Polyvalenz<br />
geprägt. Für den Bereich der dominierenden Form der Berufsbildung in Kombination<br />
38<br />
Eine Sonderrolle mit Blick auf die hier vorgenommene Unterteilung zwischen Bundes‐ und Landesrecht für<br />
den Bereich der Berufsbildung nimmt die Berufsausbildung im Bereich des Gesundheitswesens ein. Dort wird die<br />
Berufsausbildung in großen Teilen nach Bundesrecht geregelt (z. B. Krankenpflegegesetz), wobei die Ausbildung in<br />
diesen Berufen den staatlich anerkannten Schulen vorbehalten ist.