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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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132 Dietmar Frommberger<br />

erworbener Abschlüsse für die Berufsausbildung im Dualen System funktioniert in den meisten<br />

Regionen <strong>Deutschland</strong>s nicht.<br />

Übergang zwischen Berufsausbildung und beruflicher Weiterbildung: Grundsätzlich erfolgt<br />

der Einstieg in das Angebot der förderfähigen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung<br />

gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz auf der Basis einer erfolgreich abgeschlossenen<br />

und einschlägigen betrieblichen oder vollzeitschulischen beruflichen Erstausbildung sowie einer<br />

zusätzlichen mindestens zweijährigen Berufstätigkeit. Die Zulassung für eine Form der<br />

beruflichen Weiterbildung erfolgt auf der Basis transparenter Kriterien. Die Frage ist jedoch,<br />

inwieweit Lernleistungen, die in der beruflichen Erstausbildung oder im Rahmen der beruflichen<br />

Erfahrungen im Anschluss an die Erstausbildung erbracht wurden, auf eine berufliche<br />

Weiterbildung angerechnet werden können. Damit im Zusammenhang steht die Frage, wie die<br />

beiden Teilbereiche Aus‐ und Weiterbildung, die im deutschen System der beruflichen Bildung<br />

strukturell und zeitlich relativ weit auseinander liegen, stärker aufeinander bezogen werden<br />

können.<br />

Übergangsprobleme aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen<br />

Die öffentlich‐rechtlichen Angebote der beruflichen Bildung basieren in <strong>Deutschland</strong> auf<br />

unterschiedlichen Gesetzen. Übergänge bzw. Anerkennungen und Anrechnungen stoßen also<br />

bereits an dieser Stelle auf Hindernisse. Die rechtliche Verortung der Berufsbildung in<br />

<strong>Deutschland</strong> ist gekennzeichnet durch die Trennung wesentlicher Zuständigkeiten und<br />

Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund bzw. Bundesministerien einerseits und den<br />

Bundesländern bzw. den Landesministerien andererseits. Die Verantwortlichkeit für das<br />

Bildungswesen – und damit in wesentlichen Bestandteilen auch für das Berufsbildungswesen –<br />

wird in <strong>Deutschland</strong> durch die föderale Staatsstruktur bestimmt. Gemäß Grundgesetz ist der<br />

Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für das Recht der Wirtschaft und das<br />

Arbeitsrecht zuständig (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und 12 Grundgesetz). Daraus wird die Zuständigkeit<br />

des Bundes für die betriebliche Berufsbildung abgeleitet. Die Gesetzgebungs‐ und<br />

Verwaltungskompetenzen für Schulangelegenheiten sind den Bundesländern zugewiesen<br />

(„Kulturhoheit der Länder“). Damit sind die Länder für das Schulwesen zuständig und demnach<br />

auch für die Berufsbildung in den öffentlichen und gleichgestellten privaten (berufsbildenden)<br />

Schulen und Berufsschulen. Das Schulrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich<br />

auf die Schule und das Schulwesen beziehen: Schulgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen,<br />

Verwaltungsvorschriften der Länder. 38<br />

Die deutsche Berufsbildung ist insofern von einer legislativen Dualität und Polyvalenz<br />

geprägt. Für den Bereich der dominierenden Form der Berufsbildung in Kombination<br />

38<br />

Eine Sonderrolle mit Blick auf die hier vorgenommene Unterteilung zwischen Bundes‐ und Landesrecht für<br />

den Bereich der Berufsbildung nimmt die Berufsausbildung im Bereich des Gesundheitswesens ein. Dort wird die<br />

Berufsausbildung in großen Teilen nach Bundesrecht geregelt (z. B. Krankenpflegegesetz), wobei die Ausbildung in<br />

diesen Berufen den staatlich anerkannten Schulen vorbehalten ist.

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