Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Transitions 131<br />
Lerneinheiten erfolgen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden<br />
(sogenannte Qualifizierungsbausteine, vgl. Berufsbildungsgesetz, § 69). Idealtypisch erfolgt der<br />
Übergang von der Berufsausbildungsvorbereitung in eine anschließende Berufsausbildung unter<br />
Berücksichtigung und Anrechnung der abgeschlossenen Qualifizierungsbausteine. In der Praxis<br />
der Berufsbildung erfolgt der Übergang an dieser Schnittstelle jedoch nicht reibungslos, weil eine<br />
Anrechnung der Berufsausbildungsvorbereitung im Dualen System durch die<br />
Ausbildungsbetriebe nicht gesichert ist und in der Regel nicht geschieht. Die absolvierten<br />
Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung werden lediglich als eine<br />
zusätzliche Qualifizierung bzw. Voraussetzung für den Einstieg in eine Berufsausbildung<br />
gewertet. Auch die Angebote und Maßnahmen, die darüber hinaus im Übergangssystem<br />
absolviert werden, können lediglich die Chancen auf eine erfolgreiche<br />
Ausbildungsplatzbewerbung erhöhen. Eine Anrechnung der Leistungen, die nicht selten über<br />
einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erworben werden, erfolgt meistens nicht. Eine<br />
gelegentliche Ausnahme stellt hier das Berufsgrundbildungsjahr dar, sofern dieses regional von<br />
den Ausbildungsbetrieben für den Einstieg in eine Berufsausbildung vorausgesetzt wird.<br />
Übergang zwischen verschiedenen Ausbildungsrichtungen im Dualen System: In der<br />
Berufsausbildung im Dualen System wird auf der Basis unterschiedlicher Ausbildungsberufe<br />
ausgebildet. Diese Ausbildungsberufe sind Berufsfeldern zugeordnet, beispielsweise dem metall‐<br />
oder elektrotechnischen oder dem kaufmännisch‐verwaltenden Berufsfeld. Häufig existiert eine<br />
curriculare Schnittmenge zwischen verschiedenen Ausbildungsrichtungen innerhalb eines<br />
Berufsfeldes und gegebenenfalls auch zwischen verschiedenen Berufsfeldern. Die Frage ist, wie<br />
beim Wechsel von einer Ausbildungsrichtung in eine andere bereits absolvierte Lernleistungen<br />
für die neue Ausbildungsrichtung anerkannt und angerechnet werden können, um Lernschleifen<br />
und ‐redundanzen zu vermeiden. Diese Frage ist auch deswegen von besonderer Relevanz, weil<br />
ein hoher Prozentsatz der Ausbildungsverträge aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig<br />
aufgelöst wird und die Auszubildenden in eine alternative Berufsausbildung wechseln (müssen).<br />
Bislang liegen für diese Anerkennungs‐ und Anrechnungsfrage keine transparenten Regelungen<br />
vor.<br />
Übergang zwischen vollzeitschulischer und außerschulischer Berufsausbildung: Trotz § 39<br />
Berufsbildungsgesetz, wonach der Prüfungsausschuss der zuständigen Stellen für die<br />
Berufsbildung zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen im<br />
Rahmen der Abschlussprüfung im Dualen System gutachterliche Stellungnahmen Dritter,<br />
insbesondere der Berufsbildenden Schulen, einholen kann, besitzt die Anerkennung<br />
berufsschulisch erbrachter Lern‐ und Ausbildungsleistungen im System der außerschulischen<br />
bzw. betrieblichen Berufsbildung praktisch kaum eine Bedeutung. Auch der § 43 Abs. 2<br />
Berufsbildungsgesetz, wonach zur Abschlussprüfung zuzulassen ist, wer in einer berufsbildenden<br />
Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser<br />
Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht, spielt in<br />
der Praxis selbst in Zeiten einer schwierigen Ausbildungsplatzsituation nur eine untergeordnete<br />
Bedeutung. Die Anerkennung und Anrechnung schulischer Teilleistungen bzw. vollzeitschulisch