Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
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120 Dietmar Frommberger<br />
Rekrutierungsstrategien auf der Angebotsseite. In der Tendenz ist das Übergangsgeschehen an<br />
der 1. Schwelle in <strong>Deutschland</strong> seit dem Ende der 1970er‐Jahre von quantitativen und<br />
qualitativen Passungsproblemen gekennzeichnet.<br />
Der Übergang an der 1. Schwelle erfolgt nach der Absolvierung der Vollzeitschulpflicht in der<br />
Sekundarstufe I. In <strong>Deutschland</strong> endet die Vollzeitschulpflicht für Jugendliche in den meisten<br />
Bundesländern nach neun Schuljahren, in einigen Bundesländern allerdings erst nach zehn<br />
Schuljahren. Die Jugendlichen erwerben am Ende ihrer Pflichtschulzeit Schulabschlüsse, die sich<br />
in ihrer Wertigkeit und den damit verbundenen Berechtigungen deutlich voneinander<br />
unterschieden. Viele Jugendliche verlassen die Schule ohne einen Abschluss (so genannte<br />
„Abgänger“).<br />
Das zentrale Kennzeichen der Sekundarstufe I in <strong>Deutschland</strong> liegt in der Differenzierung der<br />
Schulformen. In Abhängigkeit von den schulischen Leistungen, den Empfehlungen der Lehrkräfte<br />
und den Wünschen der Erziehungsberechtigten wechseln die Kinder nach Beendigung ihrer<br />
Grundschulzeit in eine von prinzipiell 3 Schulformen, die Hauptschule, die Realschule oder das<br />
Gymnasium. Eine spezielle Schulform stellt die Sonderschule bzw. Förderschule dar, wo Kinder<br />
und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten oder Lernbehinderungen sowie geistig und<br />
körperlich behinderte junge Menschen entsprechend der Behinderungsarten mit besonderen<br />
Konzepten unterrichtet werden.<br />
Der Unterschied zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I liegt zunächst in der<br />
Annahme der unterschiedlichen Lernleistungsvoraussetzungen der Schüler und Schülerinnen.<br />
Diejenigen, von denen vergleichsweise höhere Schulleistungen auf Grundlage ihrer bisher<br />
gezeigten Schulnoten erwartet werden, wechseln auf das Gymnasium. Die Schulformen bzw.<br />
Bildungsgänge der Realschule und der Hauptschule werden auch an Schularten mit mehreren<br />
Bildungsgängen mit nach Bundesländern unterschiedlichen Bezeichnungen angeboten. Hierzu<br />
zählen die Mittelschule (Sachsen), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Bremen, Sachsen‐<br />
Anhalt), Erweiterte Realschule (Saarland), Integrierte Haupt‐ und Realschule (Hamburg),<br />
Verbundene oder Zusammenfassende Haupt‐ und Realschule (Hessen, Mecklenburg‐<br />
Vorpommern, Berlin) und Regionale Schule (Rheinland‐Pfalz) sowie die Gesamtschule.<br />
Entscheidend für den Besuch einer der drei prinzipiellen Schulformen ist die damit<br />
verknüpfte Erwartung, einerseits gemäß der eigenen Lernvoraussetzungen und –möglichkeiten<br />
lernen zu können und unterrichtet zu werden, um damit den „Gebrauchswert des Wissens für<br />
komplexe Lebenssituationen zu erhöhen” (Kutscha 1995, S. 16). Andererseits jedoch soll ein<br />
schulischer Abschluss erworben werden, der gemäß eines Berechtigungssystems zu<br />
weiterführenden Bildungsgängen und/oder beruflichen Chancen berechtigt.<br />
Abgesehen von den vielfältigen Besonderheiten und Ausnahmeregelungen, die in den<br />
verschiedenen Bundesländern existieren und unregelmäßig aktualisiert werden, können in den<br />
verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I der Hauptschulabschluss und der mittlere<br />
Bildungsabschluss erlangt werden: