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Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB

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120 Dietmar Frommberger<br />

Rekrutierungsstrategien auf der Angebotsseite. In der Tendenz ist das Übergangsgeschehen an<br />

der 1. Schwelle in <strong>Deutschland</strong> seit dem Ende der 1970er‐Jahre von quantitativen und<br />

qualitativen Passungsproblemen gekennzeichnet.<br />

Der Übergang an der 1. Schwelle erfolgt nach der Absolvierung der Vollzeitschulpflicht in der<br />

Sekundarstufe I. In <strong>Deutschland</strong> endet die Vollzeitschulpflicht für Jugendliche in den meisten<br />

Bundesländern nach neun Schuljahren, in einigen Bundesländern allerdings erst nach zehn<br />

Schuljahren. Die Jugendlichen erwerben am Ende ihrer Pflichtschulzeit Schulabschlüsse, die sich<br />

in ihrer Wertigkeit und den damit verbundenen Berechtigungen deutlich voneinander<br />

unterschieden. Viele Jugendliche verlassen die Schule ohne einen Abschluss (so genannte<br />

„Abgänger“).<br />

Das zentrale Kennzeichen der Sekundarstufe I in <strong>Deutschland</strong> liegt in der Differenzierung der<br />

Schulformen. In Abhängigkeit von den schulischen Leistungen, den Empfehlungen der Lehrkräfte<br />

und den Wünschen der Erziehungsberechtigten wechseln die Kinder nach Beendigung ihrer<br />

Grundschulzeit in eine von prinzipiell 3 Schulformen, die Hauptschule, die Realschule oder das<br />

Gymnasium. Eine spezielle Schulform stellt die Sonderschule bzw. Förderschule dar, wo Kinder<br />

und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten oder Lernbehinderungen sowie geistig und<br />

körperlich behinderte junge Menschen entsprechend der Behinderungsarten mit besonderen<br />

Konzepten unterrichtet werden.<br />

Der Unterschied zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I liegt zunächst in der<br />

Annahme der unterschiedlichen Lernleistungsvoraussetzungen der Schüler und Schülerinnen.<br />

Diejenigen, von denen vergleichsweise höhere Schulleistungen auf Grundlage ihrer bisher<br />

gezeigten Schulnoten erwartet werden, wechseln auf das Gymnasium. Die Schulformen bzw.<br />

Bildungsgänge der Realschule und der Hauptschule werden auch an Schularten mit mehreren<br />

Bildungsgängen mit nach Bundesländern unterschiedlichen Bezeichnungen angeboten. Hierzu<br />

zählen die Mittelschule (Sachsen), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Bremen, Sachsen‐<br />

Anhalt), Erweiterte Realschule (Saarland), Integrierte Haupt‐ und Realschule (Hamburg),<br />

Verbundene oder Zusammenfassende Haupt‐ und Realschule (Hessen, Mecklenburg‐<br />

Vorpommern, Berlin) und Regionale Schule (Rheinland‐Pfalz) sowie die Gesamtschule.<br />

Entscheidend für den Besuch einer der drei prinzipiellen Schulformen ist die damit<br />

verknüpfte Erwartung, einerseits gemäß der eigenen Lernvoraussetzungen und –möglichkeiten<br />

lernen zu können und unterrichtet zu werden, um damit den „Gebrauchswert des Wissens für<br />

komplexe Lebenssituationen zu erhöhen” (Kutscha 1995, S. 16). Andererseits jedoch soll ein<br />

schulischer Abschluss erworben werden, der gemäß eines Berechtigungssystems zu<br />

weiterführenden Bildungsgängen und/oder beruflichen Chancen berechtigt.<br />

Abgesehen von den vielfältigen Besonderheiten und Ausnahmeregelungen, die in den<br />

verschiedenen Bundesländern existieren und unregelmäßig aktualisiert werden, können in den<br />

verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I der Hauptschulabschluss und der mittlere<br />

Bildungsabschluss erlangt werden:

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