Deutschland VET Research Report 2009 - BiBB
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106 Sandra Bohlinger<br />
Während Standards also festlegen, welche Qualität akzeptiert wird, dienen die<br />
unterschiedlichen Komponenten eines Qualitätsmanagementsystems als Vorgabe für den<br />
konkreten Umsetzungsprozess für das Erreichen und den Erhalt eines spezifischen<br />
Qualitätsniveaus. Während sich Evaluationsstandards dabei zur Orientierung der<br />
Qualitätskontrolle und des Qualitäts‐Audits eignen, sind curriculare, instruktionale und<br />
organisationale Standards die Bezugsgrößen für die Qualitätssicherung, ‐prüfung und ‐<br />
verbesserung. Offen bleiben dabei allerdings zwei Fragen: Erstens jene danach, welche<br />
konkreten Qualitätssicherungsmaßnahmen für einen spezifischen Bereich angewendet werden<br />
sollen: Die Wahl zwischen z.B. Q2E (Qualitätsevaluation und ‐entwicklung), dem EFQM‐Modell<br />
für „Education Excellence“, TQM‐Modellen, DIN ISO‐Modellen oder die Entwicklung neuer<br />
Modelle bleibt derzeit weitgehend den jeweiligen Bildungsinstitutionen überlassen. Zweitens<br />
bleibt unklar, welche Indikatoren für die Vergleichsqualität genutzt werden können und wer<br />
diese festlegt, zumal der konkrete Nutzen bzw. die Wirksamkeit von<br />
Qualitätssicherungsverfahren im Bildungsbereich bislang unklar ist. Das mag zunächst daran<br />
liegen, dass sich viele der Verfahren noch in der Entwicklung befinden bzw. noch nicht lange<br />
genug implementiert sind, um ausreichendes Evaluationsmaterial zu liefern; es kann aber auch<br />
daran liegen, dass weder die europäischen Instrumente (CQARF – Common Quality Assurance<br />
Reference Framework, EC<strong>VET</strong> – European Credit System for Vocational Education and Training,<br />
EQF – European Qualifications Framework) noch die nationalen Einrichtungen wie die<br />
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK; ehemals: Bund‐Länder‐Kommission) oder die<br />
Kultusministerkonferenz (KMK) konkrete Indikatoren vorsehen. Vielmehr werden hier als einzige<br />
„Indikatoren“ die europäischen Benchmarks (Council of the European Union <strong>2009</strong> 35 ; European<br />
Commission 2002) genutzt, die allerdings sowohl für die berufliche als auch für die allgemeine<br />
Bildung gelten und nur indirekt einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit<br />
beruflicher Bildung leisten können.<br />
Und nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass Qualität als tertium comparationis ebenso<br />
wenig eindeutig und objektiv festlegbar ist wie bei spezifischen<br />
Qualitätssicherungsinstrumenten. Es ist nicht absehbar, dass hier in naher Zukunft eindeutige<br />
Definitionen von Qualität und einheitliche Indikatoren zu finden sein werden. Vielmehr besteht<br />
ganz eindeutig der Wunsch, das, was nicht sinnvoll standardisierbar und durch normierte<br />
Verfahren erfassbar ist, dem notwendigen Freiraum in pädagogischen Handlungsfeldern zu<br />
überlassen und diesen Freiraum durch gegenseitiges Vertrauen zu regeln.<br />
35<br />
Für den Zeitraum 2010‐2020 gehören dazu u.a. die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen auf min.<br />
15% steigern, die Steigerung des Erwerbs von Hochschulabschlüssen auf min. 40% der 30‐40‐Jährigen und die<br />
Reduktion des Anteils der frühzeitigen Schul‐ und Ausbildungsabgänger auf weniger als 10%.