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Bedingungen und Verbraucherinformationen für die dynamische ...

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insgesamt keine Entschädigung verlangen, <strong>die</strong> Ihren Gesamtschaden<br />

übersteigt.<br />

11 Besondere Kündigungsfrist<br />

11.1 Sie <strong>und</strong> wir können unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten den Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief in Textform<br />

kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung<br />

erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam<br />

wird.<br />

11.2 Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so<br />

können Sie den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen<br />

Zeitpunkt kündigen.<br />

11.3 Kündigen wir, so gebührt uns der Teil der Prämie, der der<br />

Dauer der Gefahrtragung entspricht. Gleiches gilt, wenn<br />

Sie gemäß Nr. 11.1 kündigen.<br />

32<br />

E. Regressverzichtsabkommen<br />

Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer<br />

über einen Regressverzicht bei übergreifenden Feuerschäden beigetreten.<br />

Der Umfang des Regressverzichts ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

<strong>für</strong> einen Regressverzicht der Feuerversicherer bei<br />

übergreifenden Schadenereignissen, <strong>die</strong> bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

<strong>für</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht in Bonn hinterlegt sind <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Ihnen auf Wunsch von uns übersandt werden. Dort ist auch das<br />

Verzeichnis der Versicherer einzusehen, <strong>die</strong> jeweils dem Abkommen<br />

beigetreten sind.<br />

Die beteiligten Versicherer werden im Bereich der Feuerversiche -<br />

rung vorbehaltlich einer späteren Aufhebung oder Kündigung<br />

Schadenersatzansprüche gegen Sie weitgehend nicht geltend<br />

machen. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 150.000 €<br />

bis 600.000 €. Auf Regressforderungen unter 150.000 € verzichten<br />

<strong>die</strong> Abkommensunternehmen nicht, weil Sie sich gegen<br />

Regresse in <strong>die</strong>ser Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

selbst schützen können. Ein Regressverzicht, der über <strong>die</strong><br />

Grenze von 600.000 € hinausgeht, kann nur auf Antrag gegen<br />

Entrichtung eines besonderen Entgelts gewährt werden.

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