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Bedingungen und Verbraucherinformationen für die dynamische ...

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C. Klauseln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

(gelten nur, sofern vereinbart)<br />

Klausel „Fahrrad<strong>die</strong>bstahl“<br />

1. Leistungsversprechen <strong>und</strong> Definitionen<br />

Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter<br />

den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch<br />

Diebstahl.<br />

Ihre Fahrräder sind auf Erstes Risiko versichert. Die Versicherungssumme<br />

<strong>für</strong> Fahrrad<strong>die</strong>bstahl entnehmen Sie dem Versicherungsschein.<br />

Für <strong>die</strong> mit dem Fahrrad lose verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> regelmäßig seinem<br />

Gebrauch <strong>die</strong>nenden Sachen besteht Versicherungsschutz<br />

nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden<br />

gekommen sind.<br />

2. Leistungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> unsere Leistungspflicht sind:<br />

a) Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss<br />

gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur<br />

Fortbewegung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, <strong>die</strong><br />

dauerhaft mit dem Fahrrad verb<strong>und</strong>en sind (z. B. sog. „Rahmenschlösser“),<br />

gelten nicht als eigenständige Schlösser;<br />

b)Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch <strong>und</strong> besteht <strong>für</strong> Sie <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen gemeinschaftlichen<br />

Fahrradabstellraum zum Unterstellen des Fahrrades zu nutzen,<br />

dann sind Sie verpflichtet, <strong>die</strong>ser Einstellmöglichkeit<br />

nachzukommen <strong>und</strong> das Fahrrad dort gemäß a) gegen<br />

Diebstahl zu sichern.<br />

3. Besondere Obliegenheiten im Schadenfall<br />

a) Sie haben den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über<br />

den Hersteller, <strong>die</strong> Marke <strong>und</strong> <strong>die</strong> Rahmennummer der versicherten<br />

Fahrräder zu beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren, soweit<br />

Ihnen <strong>die</strong>s billigerweise zugemutet werden kann.<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong>se Bestimmung, so können Sie Entschädigung<br />

nur verlangen, wenn Sie <strong>die</strong> Merkmale anderweitig<br />

nachweisen können;<br />

b)Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen<br />

<strong>und</strong> dem Versicherer einen Nachweis da<strong>für</strong> zu erbringen,<br />

dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit<br />

Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.<br />

4. Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong> Obliegenheiten nach Nr. 3 b), so können<br />

wir nach Maßgabe der in Nr. 14 VHB 2012 beschriebenen<br />

Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

5. Anpassung der Versicherungssumme<br />

a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung<br />

des Preisindexes - siehe Nr. 5 b) - angepasst.<br />

b)Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit<br />

Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem<br />

Prozentsatz, um den sich der Preisindex <strong>für</strong> “Verbrauchs<strong>und</strong><br />

Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne <strong>die</strong><br />

normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” -<br />

aus dem Verbraucherpreisindex <strong>für</strong> Deutschland (VPI) - im<br />

vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden<br />

Kalenderjahr verändert hat.<br />

Maßgebend ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils<br />

<strong>für</strong> den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz<br />

wird nur bis zur ersten Stelle nach<br />

dem Komma berücksichtigt.<br />

Die neue Versicherungssumme <strong>für</strong> Fahrrad<strong>die</strong>bstahl wird<br />

auf volle Euro aufger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> Ihnen bekannt gegeben.<br />

6. Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf <strong>die</strong> vereinbarte<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

28<br />

7. Kündigungsrecht<br />

a) Sie <strong>und</strong> wir können unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten den Versicherungsschutz <strong>für</strong> Fahrräder in Textform<br />

kündigen. Kündigen Sie, so können Sie bestimmen,<br />

dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres<br />

wirksam wird.<br />

b)Kündigen wir, so können Sie den Hauptvertrag (siehe Nr. 1)<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung<br />

zum gleichen Zeitpunkt kündigen.<br />

Klausel „Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung“<br />

Abweichend von Nr. 2 VHB 2012 sind nicht versichert:<br />

1. in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- <strong>und</strong> Weinberghäusern<br />

sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:<br />

Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge, Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere, Schmucksachen,<br />

Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen,<br />

Münzen <strong>und</strong> Medaillen sowie alle Sachen aus<br />

Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong><br />

Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,<br />

Graphiken <strong>und</strong> Plastiken), Schusswaffen ,Foto- <strong>und</strong><br />

optische Apparate sowie sonstige Sachen, <strong>die</strong> über 100 Jahre<br />

alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken;<br />

2. in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden: Bargeld<br />

<strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge, Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere, Schmucksachen,<br />

Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medail len sowie<br />

alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte<br />

Teppiche <strong>und</strong> Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde,<br />

Collagen, Zeichnungen, Graphiken <strong>und</strong> Plastiken).<br />

Klausel „Sportgeräte außer Haus“<br />

Für Hausratsachen nach Nr. 2 VHB 2012, <strong>die</strong> der Ausübung eines<br />

Sports <strong>die</strong>nen, leisten wir Entschädigung im Rahmen der<br />

Außenversicherung wie folgt:<br />

1. In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt:<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person<br />

stehen oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen, sind<br />

weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend<br />

außerhalb der Wohnung befinden.<br />

2. Die Entschädigung ist auf 15 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

Klausel „Eingelagerte Hausratgegenstände“<br />

Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert:<br />

Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge, Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere, Schmucksachen,<br />

Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medaillen<br />

sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte<br />

Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde,<br />

Collagen, Zeichnungen, Graphiken <strong>und</strong> Plastiken), Schusswaffen,<br />

Foto- <strong>und</strong> optische Apparate sowie sonstige Sachen, <strong>die</strong><br />

über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von<br />

Möbelstücken.<br />

Klausel „Gegenstände von besonderem Wert“<br />

Abweichend von Nr. 2 VHB 2012 sind <strong>die</strong> im Versicherungsschein<br />

bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert nicht mitversichert.<br />

Klausel „Arbeitsgeräte“<br />

Abweichend von Nr. 2.1 c) hh) VHB 2012 sind Arbeitsgeräte <strong>und</strong><br />

Einrichtungsgegenstände, <strong>die</strong> ausschließlich Ihrem Beruf oder<br />

Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />

lebenden Person <strong>die</strong>nen, nicht mitversichert

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