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Bedingungen und Verbraucherinformationen für die dynamische ...

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at aus verschlossenen Schiffskabinen <strong>und</strong> Schlafwagenabteilen.<br />

b) Für Wertsachen (siehe Nr. 16 VHB 2012) besteht kein<br />

Versicherungsschutz<br />

c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser sowie uns ein<br />

Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

e) Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine<br />

ausreichende Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

(z. B. Reisegepäckversicherung) erlangt<br />

werden kann (Subsidiärdeckung).<br />

6.4 Diebstahl aus Umkleidekabinen <strong>und</strong> Spinden<br />

a) Für versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Schäden durch Diebstahl, <strong>die</strong> dadurch entstehen,<br />

dass außerhalb von Gebäuden aufgestellte Umkleidekabinen<br />

oder Spinde aufgebrochen werden.<br />

b) Für Wertsachen (siehe Nr. 16 VHB 2012) besteht kein<br />

Versicherungsschutz<br />

c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser sowie uns ein<br />

Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

6.5 Diebstahl aus Bank- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enschließfächern<br />

Ergänzend zu Nr. 8 VHB 2012 sind versicherte Sachen in<br />

Bankschließfächern <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enschließfächern in Geldinstituten<br />

bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert,<br />

soweit hier<strong>für</strong> keine besondere Versicherung besteht.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist, dass das<br />

Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.<br />

7 Erweiterung der versicherten Sache <strong>für</strong> Wohnungseigentümer<br />

Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, so gilt:<br />

7.1. Die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen,<br />

z. B. Einbaumöbel/-küchen, Bodenbeläge, Innenanstriche<br />

<strong>und</strong> Tapeten, sind auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteile<br />

sein könnten.<br />

7.2. Soweit gemäß Nr. 7.1 sanitäre Anlagen <strong>und</strong> Leitungswasser<br />

führende Installationen versichert sind, erstreckt sich<br />

<strong>die</strong> Versicherung auch auf Frostschäden an <strong>die</strong>sen Sachen<br />

sowie auf Frost- <strong>und</strong> sonstige Bruchschäden an deren Zuleitungsrohren.<br />

7.3 Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherung <strong>die</strong>ser Sachen im Rahmen<br />

der Hausratversicherung ist, dass hier<strong>für</strong> kein Versicherungsschutz<br />

durch eine Wohngebäudeversicherung vorhanden<br />

ist,<br />

7.4 Pflicht- <strong>und</strong> Monopolrechte bleiben unberührt.<br />

8 Erhöhung der Entschädigungsgrenze <strong>für</strong> Wertsachen<br />

a) In Abänderung von Nr. 16.2 a) VHB 2012 ist <strong>die</strong> Entschädigung<br />

<strong>für</strong> Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld je Versicherungsfall<br />

auf insgesamt 40 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

Diese Grenze kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden.<br />

Die Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 16.2 b) VHB<br />

2012 gelten unverändert.<br />

b) Für Wertsachen, <strong>die</strong> sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles<br />

außerhalb eines anerkannten <strong>und</strong> verschlossenen<br />

Wertschutzschrankes (siehe Nr. 16.1 b) bef<strong>und</strong>en<br />

haben, ist <strong>die</strong> Entschädigung in Abänderung<br />

von 16.2 b) je Versicherungsfall begrenzt auf<br />

aa) 1.500 € insgesamt <strong>für</strong> Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten<br />

geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren<br />

Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,<br />

bb) 10.000 € insgesamt <strong>für</strong> Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere,<br />

26<br />

cc) 30.000 € insgesamt <strong>für</strong> Schmucksachen, Edelsteine,<br />

Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medaillen sowie<br />

alle Sachen aus Gold <strong>und</strong> Platin.<br />

9 Erweiterung bei der Anzeige besondere gefahrerhöhende<br />

Umstände<br />

In Abänderung zu 9.6 c) VHB 2012 liegt eine anzeigepflichtige<br />

Gefahrerhöhung gemäß Nr. 9.1 VHB 2012 insbesondere<br />

dann vor, wenn <strong>die</strong> ansonsten ständig bewohnte Wohnung<br />

länger als 120 Tage oder über eine <strong>für</strong> den Einzelfall<br />

vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt <strong>und</strong> auch<br />

nicht beaufsichtigt wird.<br />

10 Sportgeräte außer Haus<br />

Für Hausratsachen nach Nr. 2 VHB 2012, <strong>die</strong> der Ausübung<br />

eines Sports <strong>die</strong>nen, leisten wir Entschädigung im Rahmen<br />

der Außenversicherung wie folgt:<br />

10.1 In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt:<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Person stehen oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen,<br />

sind weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur<br />

vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.<br />

10.2 Die Entschädigung ist auf 15 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

11 Grobe Fahrlässigkeit<br />

11.1 In Erweiterung von Nr. 20.1 b) VHB 2012 sind Schäden aus<br />

einem Versicherungsfall, den Sie oder Ihr Repräsentant grob<br />

fahrlässig herbeigeführt haben mitversichert.<br />

11.2 Bei Schäden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> grob fahrlässige Verletzung von<br />

Obliegenheiten oder Gefahrerhöhungen zurückzuführen<br />

sind, gelten <strong>die</strong> Haftungsregeln nach Nr. 12.2, Nr 13.2 <strong>und</strong><br />

Nr. 14.3 VHB 2012.<br />

11.3 Sofern <strong>die</strong> Versicherung von weiteren Elementargefahren<br />

(siehe Nr. 6.1 b) VHB 2012) vereinbart worden ist <strong>und</strong> ein<br />

Elementarschaden vorliegt, bleiben <strong>die</strong> Regelungen gemäß<br />

Nr. 20.1 b) <strong>und</strong> Nr. 14.3 VHB 2012 in vollem ungeänderten<br />

Umfang erhalten.<br />

12 Erweiterung zum Versicherungsschutz bei einem Wohnungswechsel<br />

In Abänderung von Nr. 11.1 VHB 2012 erlischt Ihr Versicherungsschutz<br />

in Ihrer bisherigen Wohnung spätestens drei Monate<br />

nach Umzugsbeginn.<br />

13 Versicherungssumme<br />

Abweichend zu Nr. 11.2 b) VHB 2012 erhöht sich <strong>die</strong> Versicherungssumme<br />

um einen Vorsorgebetrag von 20 %.<br />

14 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder<br />

a) Haben Ihre Kinder <strong>die</strong> Ausbildung, Wehrpflicht oder den Zivil<strong>die</strong>nst<br />

beendet <strong>und</strong> bewohnen sie innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland eine eigene Wohnung, besteht auch<br />

dort <strong>für</strong> längstens sechs Monate seit Beendigung der Ausbildung,<br />

der Wehrpflicht oder des Zivil<strong>die</strong>nstes Versicherungsschutz<br />

(Vorsorgeversicherung).<br />

Nach <strong>die</strong>sem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz nur<br />

bei Abschluss einer eigenen Hausratversicherung.<br />

Als »Ihre Kinder« gelten neben leiblichen Kindern <strong>und</strong><br />

Adoptivkindern auch Ihre Stief- <strong>und</strong> Pflegekinder. Einbezogen<br />

sind auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners,<br />

<strong>die</strong> mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

b)Voraussetzung ist, dass <strong>die</strong>se Kinder zumindest bis zum Beginn<br />

der Ausbildung, der Wehrpflicht oder des Zivil<strong>die</strong>nstes<br />

mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatten.<br />

Unsere Entschädigungsleistung setzt außerdem voraus, dass<br />

Sie uns <strong>die</strong> Anschrift der Wohnung mitteilen <strong>und</strong> uns <strong>die</strong><br />

Wohnfläche in Quadratmetern angeben.<br />

c) Bei der Vorsorgeversicherung besteht Versicherungsschutz<br />

nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen

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